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Rechtsprechung
   BAG, 21.10.2003 - 1 ABR 39/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,922
BAG, 21.10.2003 - 1 ABR 39/02 (https://dejure.org/2003,922)
BAG, Entscheidung vom 21.10.2003 - 1 ABR 39/02 (https://dejure.org/2003,922)
BAG, Entscheidung vom 21. Oktober 2003 - 1 ABR 39/02 (https://dejure.org/2003,922)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats zu Zielvereinbarungen

  • Judicialis

    BetrVG § 80 Abs. 1 Nr. 1; ; BetrVG § ... 80 Abs. 2 Satz 1; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 11; ; GG Art. 9 Abs. 3; ; ArbGG § 94 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; Tarifvertrag Nr. 64 für die Deutsche Post AG vom 11. Juni 1999 Protokollnotiz zu § 15 Abs. 5

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auskunft über den Inhalt der vereinbarten Ziele; Auskunftsverlangen des Betriebsrates; Notwendiger Inhalt einer Rechtsbeschwerdebegründung ; Auskunftsansprüche des Betriebsrats ; Informationspflicht der Arbeitgeberin über die Leistungsdaten des einzelnen Arbeitnehmers; ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats zu Zielvereinbarungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Prozeßrecht - Ausreichende Auseinandersetzung der Rechtsbeschwerde mit den Gründen des angefochtenen Beschlusses; Anspruch des Betriebsrats auf Auskunft über den Inhalt individueller Zielvereinbarungen; Einschränkung gesetzlicher ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 108, 132
  • ZIP 2004, 275
  • MDR 2004, 454
  • NZA 2004, 936
  • BB 2004, 2467
  • DB 2004, 322
 
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Wird zitiert von ... (44)Zitiert selbst (12)

  • BAG, 18.08.1987 - 1 ABR 30/86

    Tarifverträge über differenzierte Arbeitszeiten

    Auszug aus BAG, 21.10.2003 - 1 ABR 39/02
    Zwar können einzelne Rechte des Betriebsrats durch Tarifvertrag erweitert werden (BAG 18. August 1987 - 1 ABR 30/86 - BAGE 56, 18, 28 ff., zu B II 3 b der Gründe; 16. Juli 1985 - 1 ABR 9/83 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 17 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 9), sie können mittels Tarifvertrags aber nicht beseitigt oder eingeschränkt werden (BAG 26. Juli 1988 - 1 AZR 54/87 - AP BetrVG 1972 § 87 Provision Nr. 6 = EzA BetrVG 1972 § 87 Leistungslohn Nr. 16).

    Die von der Arbeitgeberin in diesem Zusammenhang angeführte Entscheidung des Senats vom 18. August 1987 (- 1 ABR 30/86 - BAGE 56, 18, 33 ff., insbesondere zu B III 2 b der Gründe) steht dazu nicht im Widerspruch.

  • BAG, 15.12.1998 - 1 ABR 9/98

    Unterrichtung des Betriebsrats über Beschäftigung freier Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 21.10.2003 - 1 ABR 39/02
    Die Wahrnehmung von Beteiligungsrechten nach dem Betriebsverfassungsgesetz gehört allerdings ihrerseits zu den Aufgaben des Betriebsrats nach § 80 Abs. 2 Satz 1 (BAG 15. Dezember 1998 - 1 ABR 9/98 - BAGE 90, 288, 295 f., zu B II 1 der Gründe).

    Dafür genügt eine gewisse Wahrscheinlichkeit für das Bestehen von Aufgaben (BAG 15. Dezember 1998 - 1 ABR 9/98 - aaO mwN).

  • BAG, 19.10.1999 - 1 ABR 75/98

    Anspruch des Betriebsrats auf Vorlage ausgefüllter Arbeitsverträge

    Auszug aus BAG, 21.10.2003 - 1 ABR 39/02
    Diese Aufgaben sind vom Vorliegen besonderer Mitwirkungs- oder Mitbestimmungsrechte unabhängig (BAG 19. Oktober 1999 - 1 ABR 75/98 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 58 = EzA BetrVG 1972 § 80 Nr. 45, zu B I 2 a der Gründe; 7. August 1986 - 6 ABR 77/83 - BAGE 52, 316, 320, zu IV 1 der Gründe).

    Aus diesen Grundsätzen folgt eine zweistufige Prüfung darauf hin, ob überhaupt eine Aufgabe des Betriebsrats gegeben und ob im Einzelfall die begehrte Information zur Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist (BAG 19. Oktober 1999 - 1 ABR 75/98 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 58 = EzA BetrVG 1972 § 80 Nr. 45).

  • BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 13/02

    Auskunftsanspruch bei "Vertrauensarbeitszeit

    Auszug aus BAG, 21.10.2003 - 1 ABR 39/02
    Der Betriebsrat hat nach § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG Anspruch darauf, vom Arbeitgeber ohne - hier durchaus aufwendiges - eigenes Zutun informiert zu werden (BAG 6. Mai 2003 - 1 ABR 13/02 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 3 d cc (3) der Gründe).
  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvL 32/97

    Urlaubsanrechnung

    Auszug aus BAG, 21.10.2003 - 1 ABR 39/02
    Damit verbundene Beeinträchtigungen der Tarifautonomie sind verfassungsgemäß und hinzunehmen, wenn der Gesetzgeber mit ihnen den Schutz der Grundrechte Dritter oder anderer mit Verfassungsrang ausgestatteter Belange bezweckt und sie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren (BVerfG 3. April 2001 - 1 BvL 32/97 - BVerfGE 103, 293 = AP BUrlG § 10 Kur Nr. 2).
  • BAG, 15.05.2001 - 1 ABR 39/00

    Mitbestimmung bei Prämienlohn

    Auszug aus BAG, 21.10.2003 - 1 ABR 39/02
    Darunter ist eine Vergütung zu verstehen, die sich nach dem konkreten und vom Arbeitnehmer selbst beeinflußten, quantifizierbaren Arbeitsergebnis richtet und nach dessen Verhältnis zu einer bestimmten Bezugsleistung berechnet wird (BAG 15. Mai 2001 - 1 ABR 39/00 - BAGE 97, 379 mwN).
  • BAG, 26.07.1988 - 1 AZR 54/87

    Mitbestimmungsrecht bei Abschlußprovision

    Auszug aus BAG, 21.10.2003 - 1 ABR 39/02
    Zwar können einzelne Rechte des Betriebsrats durch Tarifvertrag erweitert werden (BAG 18. August 1987 - 1 ABR 30/86 - BAGE 56, 18, 28 ff., zu B II 3 b der Gründe; 16. Juli 1985 - 1 ABR 9/83 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 17 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 9), sie können mittels Tarifvertrags aber nicht beseitigt oder eingeschränkt werden (BAG 26. Juli 1988 - 1 AZR 54/87 - AP BetrVG 1972 § 87 Provision Nr. 6 = EzA BetrVG 1972 § 87 Leistungslohn Nr. 16).
  • BAG, 07.08.1986 - 6 ABR 77/83

    Betriebsrat - Lärmbelästigung - Lärmschutz - Messung von Lärm

    Auszug aus BAG, 21.10.2003 - 1 ABR 39/02
    Diese Aufgaben sind vom Vorliegen besonderer Mitwirkungs- oder Mitbestimmungsrechte unabhängig (BAG 19. Oktober 1999 - 1 ABR 75/98 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 58 = EzA BetrVG 1972 § 80 Nr. 45, zu B I 2 a der Gründe; 7. August 1986 - 6 ABR 77/83 - BAGE 52, 316, 320, zu IV 1 der Gründe).
  • BAG, 16.07.1985 - 1 ABR 9/83

    Entnahme von Beträgen aus dem Tronc durch Spielbank - Verletzung des …

    Auszug aus BAG, 21.10.2003 - 1 ABR 39/02
    Zwar können einzelne Rechte des Betriebsrats durch Tarifvertrag erweitert werden (BAG 18. August 1987 - 1 ABR 30/86 - BAGE 56, 18, 28 ff., zu B II 3 b der Gründe; 16. Juli 1985 - 1 ABR 9/83 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 17 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 9), sie können mittels Tarifvertrags aber nicht beseitigt oder eingeschränkt werden (BAG 26. Juli 1988 - 1 AZR 54/87 - AP BetrVG 1972 § 87 Provision Nr. 6 = EzA BetrVG 1972 § 87 Leistungslohn Nr. 16).
  • BAG, 17.05.1983 - 1 ABR 21/80

    Betriebsratsrechte - Arbeitgeberpflichten

    Auszug aus BAG, 21.10.2003 - 1 ABR 39/02
    Dieser Verpflichtung korrespondiert ein entsprechender Anspruch des Betriebsrats (vgl. BAG 17. Mai 1983 - 1 ABR 21/80 - BAGE 42, 366 und seitdem in st. Rspr.).
  • LAG München, 01.08.2002 - 3 TaBV 80/01

    Auskunftsanspruch und Informationsanspruch des Betriebsrates auf Mitteilung über …

  • BAG, 14.02.1967 - 1 ABR 6/66

    Mitbestimmungsrecht - Wohlfahrtseinrichtung - Werkswohnung

  • BAG, 10.10.2006 - 1 ABR 68/05

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats

    Ob die begehrten Auskünfte, soweit sie sich auf die Vergangenheit beziehen, mittlerweile noch von Bedeutung für das Verhältnis von Betriebsrat und Arbeitgeberin sind, ist keine Frage der Zulässigkeit, sondern allenfalls der Begründetheit des Antrags (BAG 21. Oktober 2003 - 1 ABR 39/02 - BAGE 108, 132, zu B II 2 der Gründe).

    Daraus folgt eine zweistufige Prüfung daraufhin, ob überhaupt eine Aufgabe des Betriebsrats gegeben und ob im Einzelfall die begehrte Information zur Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist (st. Rspr. BAG 21. Oktober 2003 - 1 ABR 39/02 - BAGE 108, 132, zu B II 3 b der Gründe; 24. Januar 2006 - 1 ABR 60/04 - NZA 2006, 1050, zu B II 1 a der Gründe mwN).

    Eine rückwärtige zeitliche Grenze liegt erst dort, wo der Betriebsrat aus den gewünschten Informationen für sein Handeln keine sachgerechten Folgerungen mehr ziehen könnte (vgl. BAG 21. Oktober 2003 - 1 ABR 39/02 - BAGE 108, 132, zu B II 3 b bb (3) der Gründe).

    Zum einen ist der Betriebsrat grundsätzlich nicht gehalten, sich benötigte Informationen selbst zu beschaffen, auch wenn er dazu objektiv in der Lage wäre (BAG 21. Oktober 2003 - 1 ABR 39/02 - BAGE 108, 132, zu B II 3 c bb der Gründe; 6. Mai 2003 - 1 ABR 13/03 - BAGE 106, 111, zu B II 2 [richtig 3] d cc (3) der Gründe).

  • BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 54/07

    Auskunftsanspruch bei unzureichender Gehaltsliste

    Daraus folgt eine zweistufige Prüfung darauf hin, ob überhaupt eine Aufgabe des Betriebsrats gegeben und ob im Einzelfall die begehrte Information zu ihrer Wahrnehmung erforderlich ist (…BAG 10. Oktober 2006 - 1 ABR 68/05 - Rn. 18, BAGE 119, 356; 21. Oktober 2003 - 1 ABR 39/02 - zu B II 3 b der Gründe mwN, BAGE 108, 132).
  • ArbG München, 10.11.2010 - 38 BV 257/10

    Zielvereinbarung, Mitbestimmung, Einsicht, leistungsbezogenes Entgelt

    Deshalb ist eine zweistufige Prüfung dahingehend erforderlich, ob überhaupt eine Aufgabe des Betriebsrats gegeben und - wenn dies der Fall ist - ob im Einzelfall die begehrte Einsichtnahme in Unterlagen zur Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist (BAG 19.10.1999, 1 ABR 75/98, BB 2000, 1297 und BAG 21.10.2003, 1 ABR 39/02, NZA 2004, 936).

    Vom Sinn und Zweck der Regelung geht es darum, dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Festsetzung der einzelnen Sätze des jeweiligen Leistungslohnsystems einzuräumen, um den mit einer Leistungsentlohnung verbundenen Gefahren zu begegnen (BAG 21.10.2003, 1 ABR 39/02, NZA 2004, 936).

    Diese Aufgaben sind vom Vorliegen besonderer Mitwirkungs- oder Mitbestimmungsrechte unabhängig (BAG 21.10.2003, 1 ABR 39/02, NZA 2004, 936).

    Darin liegt der erforderliche kollektive Bezug der individuell getroffenen Abreden mit der Folge, dass die Beteiligte zu 2) gemäß § 75 Abs. 1 BetrVG an den Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden ist (BAG 21.10.2003, 1 ABR 39/02, NZA 2004, 936; a. A. Rieble/Gistel, BB 2004, 2462).

    Die rückwärtige zeitliche Grenze liegt erst dort, wo der Betriebsrat aus den gewünschten Informationen für sein Handeln keine sachgerechten Folgerungen mehr ziehen könnte (BAG 21.10.2003, 1 ABR 39/02, NZA 2004, 936).

    Der Betriebsrat kann daher insbesondere auch Unterrichtung über die mit den einzelnen Arbeitnehmern jeweils vereinbarten Tätigkeitsziele verlangen (BAG 21.10.2003, 1 ABR 39/02, NZA 2004, 936).

    Hierfür spricht, dass es sich nach der Rechtsprechung des BAG bei dem Anspruch gem. § 80 Abs. 2 BetrVG um einen umfassenden Auskunftsanspruch handelt, so dass im Ergebnis der gesamte Inhalt aller individuellen Zielvereinbarungen mitgeteilt werden muss (BAG 21.10.2003, 1 ABR 39/02, NZA 2004, 936).

    Gerade diese Notwendigkeit liegt bei der einvernehmlichen Festlegung von Zielen typischerweise vor, weshalb der Betriebsrat die Befugnis hat, von den konkreten Abmachungen Kenntnis zu erhalten (BAG 21.10.2003, 1 ABR 39/02, NZA 2004, 936).

    Insoweit genügt die Möglichkeit, die Betriebsratsmitglieder gem. § 79 BetrVG durch ausdrücklichen Hinweis auf die Geheimhaltungsbedürftigkeit der mitgeteilten Umstände zur Geheimhaltung zu verpflichten (BAG 21.10.2003, 1 ABR 39/02, NZA 2004, 936, Annuß, a. a. O, NZA 2007, 290).

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