Rechtsprechung
| BAG, 08.03.1961 - 4 AZR 223/59 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Absatzmangel - Feierschicht - Betriebsrisiko - Wirtschaftsrisiko - Lohnanspruch für ausgefallene Arbeitszeit - Verminderung der laufenden Produktion
Papierfundstellen
- BAGE 11, 34
- NJW 1961, 1693 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- LAG Hamm, 17.03.1959 - 2 Sa 812/58
Auszug aus BAG, 08.03.1961 - 4 AZR 223/59
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm (Westf") vom 17®März 1959 - 2 Sa 812/58 - aufgehoben.
- BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 374/83
Annahmeverzug nach fristloser Arbeitgeberkündigung
Abgesehen davon führe die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wenigstens, wenn dem Urteil vom 8. März 1961 (BAG 11, 34 = AP Nr. 13 zu § 615 BGB Betriebsrisiko) gefolgt werde, zu unterschiedlichen Ergebnissen, je nach dem, ob dem Arbeitnehmer während der Arbeit oder außerhalb der Arbeitszeit gekündigt werde.Auch Stehl (AuR 1967, 44 f.), der besonders anschaulich die Nachteile der bisherigen Rechtsprechung beschreibt, bietet keine brauchbare Lösung an: Er ist der Auffassung, in der fortlaufenden Arbeitsleistung des Arbeitnehmers sei ein Angebot auch für die Zeit der Kündigung zu sehen und deshalb sei § 293 BGB unmittelbar anzuwenden, ähnlich wie dies vom Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 8. März 1961 (BAG 11, 34 = AP Nr. 13 zu § 615 BGB Betriebsrisiko) angenommen worden war.
- BAG, 16.11.2000 - 6 AZR 353/99
Tarifvorrang bei Annahmeverzug
Durch eine solche Regelung wird im allgemeinen die Vorschrift des § 616 BGB über die Fortzahlung der Vergütung bei Arbeitsverhinderung aus persönlichen Gründen ausgeschlossen (BAG 9. März 1983 - 4 AZR 301/80 - BAGE 42, 94; 8. März 1961 - 4 AZR 223/59 - BAGE 11, 34;… Schaub Arbeitsrechtshandbuch 9. Aufl. § 101 Rn. 11; Preis Grundfragen der Vertragsgestaltung im Arbeitsrecht S 332;… Palandt/Putzo BGB 60. Aufl. § 615 Rn. 5).Eine Abbedingung des Lohnanspruchs bei Annahmeverzug des Arbeitgebers nach § 615 BGB oder eine Regelung des Betriebsrisikos bedeutet eine solche Klausel im Zweifel nicht (BAG 8. März 1961 - 4 AZR 223/59 - aaO).
- BAG, 10.07.1969 - 5 AZR 323/68
Kurzarbeit - Lohnminderung - Wirtschaftsrisiko
1) Der Arbeitgeber kann mangels kollektivrechtlicher oder .einzelvertraglicher Regelung nicht einseitig Kurzarbeit unter entsprechender'Lohnminderung einführen (Bestätigung von BAG 11, 34- = AP Nr« 13 zu § 615 BGB Betriebsrisiko)" .1) Zu einer rechtswirksamen Verkürzung der betrieblichen Arbeitszeit in der Abteilung Sandgießerei ist es nicht gekommen" Dem Arbeitgeber steht nicht ohne weiteres das Recht zu, kraft seines Direktionsrechts einseitigc-Kurzarbeit unter entsprechender Lohnminderung einzuführen (h"H" vgl" BAG 11, 34 = AP Nr" 13 zu § 615 BGB Betriebsrisiko)" Diese Befugnis kann sich nur aus einer kollektivrechtlichen oder einzelvertraglichen Vereinbarung ergeben, oder auf Grund einer Änderungskündigung der Arbeitsverträge" Keine dieser Voraussetzungen ist hier erfüllt, wie das angefochtene Urteil zu treffend ausführt" .
- BAG, 07.04.1970 - 2 AZR 201/69
Kurzarbeit - Lohnausfall - Mutterschutz
Io Der Arbeitgeber kann nicht ohne weiteres kraft seines Direktionsrechts einseitig Kurzarbeit unter entsprechender Lohnminderung einführen" Diese Befugnis kann sich nur aus einer kollektivrechtlichen oder einzelvertraglichen Vereinbarung er geben" Venn diese Ermächtigungen fehlen, dann ist eine Änderungskündigung auszusprechen (vgl" BAG 11, 34- = AP Nr" 13 zu § 6 1 5 BGB Betriebsrisiko; AP Nr" 1 zu § 615 BGB Kurzarbeit; BAG Urteil vom 10" Juli 1969 SAE 1970, 1 [2])" Daneben kann nach § 17 Abs" 1 KSchG unter den dort genannten Voraussetzungen das Landesarbeitsamt den Arbeitgeber zur Einführung von Kurzarbeit ermächtigen". - BAG, 13.06.1990 - 2 AZR 635/89
Zahlung von Arbeitsentgelt und vermögenswirksamen Leistungen während der Dauer …
Mit dieser Regelung wird im allgemeinen nur die Vorschrift des § 616 BGB über die Fortzahlung der Vergütung bei Arbeitsverhinderung aus persönlichen Gründen ausgeschlossen (BAGE 11, 34 = AP Nr. 13 zu § 615 BGB Betriebsrisiko;… BAGE 42, 94 = AP, aaO). - BAG, 06.11.1968 - 4 AZR 186/68
Vergütungspflicht - Arbeitsausfall - Lohnanspruch - Betriebsrisikoverteilung
1" § 20 AO regelt den Lohnanspruch für die dort ange sprochenen Fälle des Arbeitsausfalls erschöpfend (BAG 11, 34 /3 27 = AP Nr. 13 zu § 615 BGB Betriebs risiko).
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