Rechtsprechung
| BAG, 09.03.1961 - 2 AZR 502/59 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kündigungsschutzklage - Änderung einer anhängigen Klage - Erweiterung einer anhängigen Klage - Klagevorbringen - Kündigung zur Herabstufung
Verfahrensgang
- LAG Düsseldorf, 09.09.1959 - 3a Sa 404/58
- BAG, 09.03.1961 - 2 AZR 502/59
Papierfundstellen
- BAGE 11, 46
- NJW 1961, 1277 (Ls.)
- BB 1961, 642
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BAG, 12.01.1961 - 2 AZR 171/59
Änderungskündigung - Lohnkürzung - Ablauf der Kündigungsfrist - Fortsetzung der …
Auszug aus BAG, 09.03.1961 - 2 AZR 502/59
Es ist jetzt allgemein anerkannt, daß auch gegenüber einer nur auf Änderung eines Arbeitsverhältnisses gerichteten Kündigung ebenso wie gegen eine auf unbedingte Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichteten Kündigung die Kündigungsschutzklage gegeben ist (BAG 4, 22 [25, 26]; Auffarth-Müller, KSchG, Anm. 45 zu § 1, beides mit Nachweisen; neuerdings Urteil des Senats vom 12. Januar 1961, 2 AZR 171/59, zur Veröffentlichung in der Amtl. Sammlung des Gerichts bestimmt). - BAG, 26.02.1957 - 3 AZR 278/54
Auszug aus BAG, 09.03.1961 - 2 AZR 502/59
Eine Änderungskündigung kann allerdings auch dadurch bedingt und sozial gerechtfertigt sein, daß eine Behörde ein dringendes betriebliches Interesse daran hat, Beamten stellen, die mit Angestellten besetzt sind, für Beamte frei zu machen (BAG 4, 1 [2, 3])- Der Beklagte hat aber nicht dargelegt, daß eine solche Interessenlage durch den Tod des Regierungsinspektors B entstanden ist und inwiefern gerade der Klager diesem Interesse weichen muß, obwohl er einen rechtskräftig festgestellten Anspruch auf Bezahlung nach TO.A VIb hat und obwohl sich an seiner Tätigkeit nichts geändert hat.
- BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 818/06
Anforderungen an eine Kündigungsschutzklage - verhaltensbedingte Kündigung und …
Nach Ansicht der Revision gelte dies umso mehr als die vom Landesarbeitsgericht angezogenen bisherigen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zur Auslegung einer Kündigungsschutzklage (BAG 11. September 1956 - 3 AZR 163/54 - BAGE 3, 107; Senat 9. März 1961 - 2 AZR 502/59 -BAGE 11, 46; 21. Mai 1981 - 2 AZR 133/79 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 7 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 19) zumindest erkennbare rudimentäre Formulierungen enthalten hätten, die als auslegungsfähiger Antrag iSv. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO aufgefasst werden konnten. - BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 467/92
Klagefrist; eventuelle subjektive Klagehäufung
Zur Wahrung der Klagefrist genügt es, wenn aus der Klageschrift der Arbeitgeber, das Datum der Kündigung und der Wille, die Unwirksamkeit dieser Kündigung gerichtlich feststellen zu lassen, zu ersehen sind (vgl. u. a. BAGE 3, 107, 109 = AP Nr. 8 zu § 3 KSchG; BAGE 11, 46, 48 f. = AP Nr. 31 zu § 3 KSchG, zu II der Gründe; BAG Urteil vom 21. Mai 1981 - 2 AZR 133/79 - AP Nr. 7 zu § 4 KSchG 1969, zu B I 1 der Gründe; BAGE 38, 42, 50 = AP Nr. 1 zu § 15 SchwbG, zu II 2 a der Gründe). - LAG Nürnberg, 26.07.2006 - 4 (9) Sa 927/05
Kündigung - fehlender Klageantrag - Auslegung -Rechtsanwaltsschriftsatz
Dieses Auslegungsergebnis steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 21.05.1981 - 2 AZR 133/79 - AP Nr. 7 zu § 4 KSchG 1969; vom 09.03.1961 - 2 AZR 502/59 - AP Nr. 31 zu § 3 KSchG; vom 11.09.1956 - 3 AZR 163/54 - AP Nr. 8 zu § 3 KSchG), wonach zwar eine nach § 4 S. 1 KSchG zu erhebende Feststellungsklage wie andere Klagen auch den Voraussetzungen des § 253 Abs. 2 ZPO genügen muss, der Klagenantrag aber als Prozesshandlung auslegungsfähig ist.
- BAG, 25.03.1976 - 2 AZR 136/75
Arbeitsvertragsanfechtungsrecht bei vorsätzlich falscher Beantwortung der Frage …
Liegt aber kein Verzicht des Klägers auf eine Kündigungsschutzklage vor, so konnte der Kündigungsschutzantrag auch durch Änderung oder Ergänzung der schon anhängigen Klage eingeführt werden (vgl. BAG 3107 = AP Nr. 8 zu § 3 KSchG; BAG AP Nr. 5 zu § 7 KSchG; BAG AP Nr. 17 zu § 66 BetrVG; BAG 11, 46 = AP Nr. 31 zu § 3 KSchG). - LAG Hamm, 02.07.1992 - 17 Sa 205/92
Kündigungsschutzklage; Klagefrist; Klagehäufung; Außerordentliche Kündigung; …
Ebenfalls sind zum anderen die Voraussetzungen des § 6 KSchG dann gewahrt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zunächst einseitig ohne Ausspruch einer Änderungskündigung in eine niedrigere Vergütungsgruppe einstuft, hiergegen der Arbeitnehmer Leistungsklage erhebt, der Arbeitgeber dann dem Arbeitnehmer eine Änderungskündigung ausspricht und hierauf der Arbeitnehmer seine bisherige Leistungsklage auf eine Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG umstellt (BAG, Urteil vom 09.03.1961 - 2 AZR 502/59 - AP Nr. 31 zu § 3 KSchG). - BAG, 10.12.1970 - 2 AZR 82/70
Kündigungsschutzprozeß - Klageänderung
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