Rechtsprechung
| BAG, 10.11.2004 - 7 ABR 19/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Bestellung des Wahlvorstands - Antrag der Gewerkschaft
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf Bestellung eines Wahlvorstands; Beteiligte in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren; Antragsbefugnis bzw. Vertreten einer Gewerkschaft im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 17 Abs. 4 § 16 Abs. 2 S. 2
Betriebsverfassungsrecht - Gerichtliche Bestellung eines Wahlvorstands auf Antrag einer Gewerkschaft; Begriff der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- stellenanzeigen.de (Entscheidungsbesprechung)
§§ 16, 17 BetrVG
Vertretung einer Gewerkschaft im Betrieb
Verfahrensgang
- ArbG München, 17.09.2003 - 24b BV 21/02
- ArbG München, 18.02.2004 - 24b BV 21/02
- LAG München, 18.02.2004 - 9 TaBV 68/03
- BAG, 10.11.2004 - 7 ABR 19/04
Papierfundstellen
- BAGE 112, 310
- NZA 2005, 426
- DB 2005, 1011
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (6)
- BAG, 25.03.1992 - 7 ABR 65/90
Nachweis des Vertretenseins einer Gewerkschaft im Betrieb
Auszug aus BAG, 10.11.2004 - 7 ABR 19/04
a) Eine Gewerkschaft ist im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes im Betrieb vertreten, wenn ihr mindestens ein Arbeitnehmer des Betriebs angehört (BAG 4. November 1960 - 1 ABR 4/60 - BAGE 10, 154 = AP BetrVG § 16 Nr. 2, zu 2 b der Gründe; 25. März 1992 - 7 ABR 65/90 - BAGE 70, 85 = AP BetrVG 1972 § 2 Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 2 Nr. 14, zu B I 1 der Gründe).Die Tarifzuständigkeit reicht für das Vertretensein einer Gewerkschaft im Betrieb allein nicht aus (BAG 25. März 1992 - 7 ABR 65/90 - aaO, zu B I der Gründe).
Das Vertretensein im Betrieb setzt daher eine personelle Präsenz der Gewerkschaft durch mindestens ein eigenes Mitglied im Betrieb voraus (BAG 25. März 1992 - 7 ABR 65/90 - BAGE 70, 85 = AP BetrVG 1972 § 2 Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 2 Nr. 14, zu B I 1 der Gründe).
- BAG, 06.12.1977 - 1 ABR 28/77
Stiftung des privaten Rechts - Karitative Einrichtung - Sozialstaatsprinzip - …
Auszug aus BAG, 10.11.2004 - 7 ABR 19/04
Der Vorschlag ist für das Arbeitsgericht jedoch unverbindlich und begründet für die Vorgeschlagenen keine Rechtsstellung (BAG 6. Dezember 1977 - 1 ABR 28/77 - BAGE 29, 405 = AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 10, zu II 4 der Gründe). - BAG, 29.08.1985 - 6 ABR 63/82
Beschlußverfahren-Antragsbefugnis
Auszug aus BAG, 10.11.2004 - 7 ABR 19/04
Beteiligte in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren sind alle Personen oder Stellen, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen oder berührt sind (BAG 13. März 1984 - 1 ABR 49/82 - AP ArbGG 1979 § 83 Nr. 9 = EzA ArbGG 1979 § 83 Nr. 2; 29. August 1985 - 6 ABR 63/82 - BAGE 49, 267 = AP ArbGG 1979 § 83 Nr. 13, zu B II 4 c aa der Gründe mwN).
- BAG, 13.03.1984 - 1 ABR 49/82
Mitbestimmung Gesamtbetriebsrat
Auszug aus BAG, 10.11.2004 - 7 ABR 19/04
Beteiligte in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren sind alle Personen oder Stellen, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen oder berührt sind (BAG 13. März 1984 - 1 ABR 49/82 - AP ArbGG 1979 § 83 Nr. 9 = EzA ArbGG 1979 § 83 Nr. 2; 29. August 1985 - 6 ABR 63/82 - BAGE 49, 267 = AP ArbGG 1979 § 83 Nr. 13, zu B II 4 c aa der Gründe mwN). - LAG München, 18.02.2004 - 9 TaBV 68/03
Auszug aus BAG, 10.11.2004 - 7 ABR 19/04
Auf die Rechtsbeschwerde der Gewerkschaft wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 18. Februar 2004 - 9 TaBV 68/03 - aufgehoben. - BAG, 04.11.1960 - 1 ABR 4/60
Bestellung eines Wahlvorstands - Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - …
Auszug aus BAG, 10.11.2004 - 7 ABR 19/04
a) Eine Gewerkschaft ist im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes im Betrieb vertreten, wenn ihr mindestens ein Arbeitnehmer des Betriebs angehört (BAG 4. November 1960 - 1 ABR 4/60 - BAGE 10, 154 = AP BetrVG § 16 Nr. 2, zu 2 b der Gründe; 25. März 1992 - 7 ABR 65/90 - BAGE 70, 85 = AP BetrVG 1972 § 2 Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 2 Nr. 14, zu B I 1 der Gründe).
- BAG, 23.11.2016 - 7 ABR 13/15
Betriebsratswahl - Bestellung eines Wahlvorstands - Ablauf der Amtszeit
Diese Rechtsposition soll durch die (rechtskräftige) Entscheidung erst geschaffen werden (BAG 10. November 2004 - 7 ABR 19/04 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 112, 310). - BAG, 20.02.2019 - 7 ABR 40/17
Betriebsratswahl - Wahlvorstand - Bestellung durch Arbeitsgericht
Soweit der Antrag auf die Einsetzung namentlich benannter Personen zu Wahlvorstands- und Ersatzmitgliedern gerichtet ist, handelt es sich hierbei lediglich um eine Anregung an das Gericht (BAG 10. November 2004 - 7 ABR 19/04 - zu B II der Gründe, BAGE 112, 310). - LAG Hessen, 15.05.2014 - 9 TaBV 194/13
Bestellung - Betriebsratswahl - Betriebsversammlung - Gewerkschaft - …
Rn. 22 4. Es reicht aus, dass einer Gewerkschaft mindestens ein Arbeitnehmer des Betriebs angehört, um im Betrieb vertreten zu sein (BAG Beschluss vom 10. Nov. 2004 - 7 ABR 19/04 - EzA § 17 BetrVG 2001 Nr. 1; BAG Beschluss vom 25. März 1992 - 7 ABR 65/90 - EzA § 2 BetrVG 1972 Nr. 14).Rn. 24 b) Vertreten sein bedeutet nach dem allgemeinen Sprachgebrauch anwesend, vorhanden sein (BAG Beschluss vom 10. Nov. 2004 - 7 ABR 19/04 - EzA § 17 BetrVG 2001 Nr. 1).
Weitere Voraussetzungen für die Ausübung dieser Rechte als das Vertretensein im Betrieb lassen sich dem Gesetz nicht entnehmen (BAG Beschluss vom 10. Nov. 2004 - 7 ABR 19/04 - EzA § 17 BetrVG 2001 Nr. 1).
- BAG, 24.09.2025 - 7 ABR 24/24
Betriebsratswahl - Einladung zur Betriebsversammlung zum Zwecke der Wahl des …
Die Vorgeschlagenen haben eine betriebsverfassungsrechtliche Rechtsstellung auch nicht durch die den Anträgen stattgebende Entscheidung des Arbeitsgerichts erlangt, weil die Bestellung des Wahlvorstands erst mit der Rechtskraft der Entscheidung wirksam wird (…vgl. BAG 23. November 2016 - 7 ABR 13/15 - Rn. 15 mwN; 10. November 2004 - 7 ABR 19/04 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 112, 310). - BAG, 13.03.2007 - 1 ABR 24/06
Rechtliches Interesse an Entscheidung über Tarifzuständigkeit
- LAG Bremen, 22.11.2016 - 1 TaBV 13/16
Bestellung eines Wahlvorstandes für die Betriebsratswahl durch das Arbeitsgericht
Denn eine Gewerkschaft ist im Sinne von § 17 BetrVG im Betrieb vertreten, wenn ihr mindestens ein Arbeitnehmer des Betriebes als Mitglied angehört (BAG vom 10.11.2004, 7 ABR 19/04). - LAG Hamm, 04.04.2023 - 7 TaBV 153/22
Aussetzung des Verfahrens bei echter Vorgreiflichkeit; Keine Vorgreiflichkeit bei …
Die Beschwerdekammer folgt insoweit der ständigen und zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit der Entscheidung vom 10.11.2004 (7 ABR 19/04 Rdnr. 13), wonach schon abgeleitet aus dem Gesetzeswortlaut grundsätzlich allein maßgeblich für die Antragsbefugnis in den arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren gestützt auf §§ 18, 19 BetrVG das "Vertretensein" im Betrieb ist.Es wird auf die Ausführungen oben unter II.2.b) unter Berücksichtigung der zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts 7 ABR 19/04 aaO zur Verfahrensaussetzung nach § 97 Abs. 5 ArbGG Bezug genommen.
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2022 - 60 PV 5.21
Anfechtung der Wahl des Personalrats; in der Dienststelle vertretener …
In Anwendung eines Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts vom 10. November 2004 (7 ABR 19/04) müsse die Tätigkeit des Mitglieds in der Dienststelle einen Bezug aufweisen, der durch die Satzung der Gewerkschaft gedeckt sei.Zum gleichen Ergebnis sei das Bundesarbeitsgericht in dem vom Personalrat angeführten Beschluss vom 10. November 2004 (7 ABR 19/04) in Bezug auf § 17 Abs. 4 Satz 1 BetrVG gelangt.
- VG Berlin, 15.09.2021 - 62 K 15.20 Unter Berufung auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 10. November 2004 - 7 ABR 19/04 - meinte er, die Tätigkeit des Mitglieds (in der Dienststelle) müsse einen Bezug aufweisen, der durch die Satzung der Gewerkschaft gedeckt sei.
Zum gleichen Ergebnis kam das Bundesarbeitsgericht in dem vom Personalrat angeführten Beschluss vom 10. November 2004 - 7 ABR 19/04 - in Bezug auf § 17 Abs. 4 Satz 1 BetrVG, der "einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft" ein Recht einräumt.
- LAG Düsseldorf, 13.03.2013 - 9 TaBVGa 5/13
Beteiligung der Wahlvorstände anderer unselbständiger Betriebsteile im …
Die einzelnen Mitglieder des Wahlvorstandes sind hingegen nicht zu beteiligen (BAG v. 10.11.2004 - 7 ABR 19/04, juris). - LAG Schleswig-Holstein, 17.07.2024 - 3 TaBV 2/24
Diverse Verfahren im Zusammenhang mit der Wahl eines Betriebsrats im Elmshorner …
- LAG Hamm, 02.10.2009 - 10 TaBV 27/09
Bestellung eines Wahlvorstandes durch das Arbeitsgericht; Antragsänderung im …
- LAG Baden-Württemberg, 08.05.2015 - 17 TaBV 1/15
Betriebsratswahl - Wahlanfechtung - Vollmacht - Rechtsanwalt - im Betrieb …
- LAG Baden-Württemberg, 18.02.2009 - 13 TaBV 10/08
Antragsbefugnis einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft nach § 17 Abs 4 BetrVG …
- ArbG Verden, 07.10.2013 - 1 BVGa 1/13
Anspruch einer Gewerkschaft auf Zugang zum Betrieb zur Wahrnehmung aller Rechte …
- LAG Hessen, 09.07.2015 - 9 TaBV 37/15
Unwirksamkeit der Betriebsratswahl wegen Verletzung der Vorschriften über die …
- ArbG Stuttgart, 12.06.2024 - 30 BV 190/23
Bestellung eines Wahlvorstands für eine Betriebsratswahl durch das Arbeitsgericht …
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