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Rechtsprechung
   BAG, 21.04.2010 - 10 AZR 288/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,299
BAG, 21.04.2010 - 10 AZR 288/09 (https://dejure.org/2010,299)
BAG, Entscheidung vom 21.04.2010 - 10 AZR 288/09 (https://dejure.org/2010,299)
BAG, Entscheidung vom 21. April 2010 - 10 AZR 288/09 (https://dejure.org/2010,299)
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Volltextveröffentlichungen (21)

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  • lexetius.com

    Karenzentschädigung - überschießendes Wettbewerbsverbot

  • openjur.de

    Karenzentschädigung; überschießendes Wettbewerbsverbot

Kurzfassungen/Presse (20)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Karenzentschädigung und überschießendes Wettbewerbsverbot

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Karenzentschädigung - "überschießendes" Wettbewerbsverbot

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Karenzentschädigung bei Wettbewerbsverbot

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Karenzentschädigung und "überschießendes" Wettbewerbsverbot

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Ruhe-Entschädigung bei teilweise beachtetem Wettbewerbsverbot

  • arbeitsrechtsiegen.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverbot und Anspruch auf Karenzentschädigung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Überschießendes Wettbewerbsverbot

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    - Fenster, Türen, Fensterläden, Isolier- und Funktionsgläser -, nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Hauptleistung, Synallagma, Gegenseitigkeitsverhältnis, Wettbewerbsenthaltung, Karenzentschädigung, überschießendes Wettbewerbsverbot

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Karenzentschädigung - überschießendes Wettbewerbsverbot

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Karenzentschädigung im Arbeitsverhältnis

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Karenzentschädigung bei überschießendem Wettbewerbsverbot

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Karenzentschädigung - überschießendes Wettbewerbsverbot

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Tücken des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Karenzentschädigung - überschießendes" Wettbewerbsverbot

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Zulässigkeit einer Verbotsklausel

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Karenzentschädigung wegen überschießendem Wettbewerbsverbot

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Für Karenzentschädigung muss nur verbindlicher Teil eines Wettbewerbsverbots eingehalten werden - Vertraglich geregeltes Wettbewerbsverbot muss dem Schutz eines berechtigten geschäftlichen Interesses des Arbeitgebers dienen

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Häufiger Anspruch auf Entschädigung bei Jobwechsel // Urteil zu nachvertraglichen Wettbewerbsverboten

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Karenzentschädigung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Die Tücken des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Karenzentschädigung bei teils unverbindlichem Wettbewerbsverbot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 134, 147
  • NJW 2010, 2378
  • ZIP 2010, 2172 (Ls.)
  • MDR 2010, 1332
  • NZA 2010, 11
  • NZA 2010, 1175
  • BB 2010, 1787
  • BB 2011, 2687
  • DB 2010, 1889
  • DB 2010, 23
  • NZG 2010, 580
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (15)

  • BAG, 01.08.1995 - 9 AZR 884/93

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

    Auszug aus BAG, 21.04.2010 - 10 AZR 288/09
    Das bloße Interesse, Konkurrenz einzuschränken, genügt nicht(BAG 1. August 1995 - 9 AZR 884/93 - zu I 2 a der Gründe mwN, BAGE 80, 303;… Bauer/Diller Wettbewerbsverbote 5. Aufl. Rn. 196;… MünchKommHGB/von Hoyningen-Huene 2. Aufl. § 74a Rn. 3;… vgl. E/B/J/Boecken HGB § 74a Rn. 6). Die Reichweite des Verbots muss sowohl sachlich als auch örtlich und zeitlich von einem berechtigten geschäftlichen Interesse des Arbeitgebers gedeckt sein.

    Es muss ein Zusammenhang bestehen zwischen Inhalt und Umfang des Verbots und der bisherigen Funktion oder Tätigkeit des Arbeitnehmers (vgl. BAG 1. August 1995 - 9 AZR 884/93 - BAGE 80, 303, 306 ff.;… LAG Hamm 4. November 2008 - 14 Sa 818/08 - Rn. 41;… ErfK/Oetker 10. Aufl. § 74a HGB Rn. 2)..

  • ArbG Trier, 28.05.2008 - 4 Ca 1725/07

    - Fenster, Türen, Fensterläden, Isolier- und Funktionsgläser -, nachvertragliches …

    Auszug aus BAG, 21.04.2010 - 10 AZR 288/09
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. Dezember 2008 - 2 Sa 378/08 - im Kostenausspruch und insoweit aufgehoben, wie es die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 28. Mai 2008 - 4 Ca 1725/07 - in Höhe von 51.667,68 Euro zurückgewiesen hat.

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 28. Mai 2008 - 4 Ca 1725/07 - teilweise abgeändert und unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen insgesamt wie folgt neu gefasst:.

  • BAG, 13.12.1968 - 3 AZR 434/67
    Auszug aus BAG, 21.04.2010 - 10 AZR 288/09
    Es wird aufgrund der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls auf das erlaubte Maß zurückgeführt(BAG 13. Dezember 1968 - 3 AZR 434/67 - zu 2 der Gründe, AP GewO § 133f Nr. 21 = EzA GewO § 133f Nr. 11; LAG Baden-Württemberg 30. Januar 2008 - 10 Sa 60/07 - NZA-RR 2008, 508;… MünchKommHGB/von Hoyningen-Huene § 74a Rn. 20). Die Unwirksamkeit des Wettbewerbsverbots in seinem unverbindlichen Teil tritt kraft Gesetzes ein (…zutreffend Bauer/Diller Rn. 222); es findet eine geltungserhaltende Reduktion statt (…ErfK/Oetker § 74a HGB Rn. 5). Das Wettbewerbsverbot bleibt in dem Umfang wirksam, der dem Schutz eines berechtigten geschäftlichen Interesses des Arbeitgebers dient.

    Rn. 23 Rechtsfolge eines teilweise verbindlichen Wettbewerbsverbots ist, dass der Arbeitgeber insoweit Unterlassung begehren(BAG 2. Februar 1968 - 3 AZR 462/66 - zu III 3 der Gründe, AP HGB § 74 Nr. 22 = EzA HGB § 74 Nr. 5) wie auch bei Verstößen weitere Ansprüche geltend machen kann (vgl. für eine verwirkte Vertragsstrafe BAG 13. Dezember 1966 - 3 AZR 434/67 - AP GewO § 133f Nr. 21 = EzA GewO § 133f Nr. 11). Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf die vereinbarte Karenzentschädigung, sofern er das Wettbewerbsverbot in seinem verbindlichen Teil beachtet (…vgl. Bauer/Diller Rn. 222, 222a;… Heymann/Henssler HGB 2. Aufl. § 74a Rn. 20;… Schlegelberger HGB 5. Aufl. Bd. II § 74a Rn. 4d;… MünchKommHGB/von Hoyningen-Huene § 74a Rn. 22)..

  • BGH, 01.02.2007 - III ZR 159/06

    Berechnung von Fristen

    Auszug aus BAG, 21.04.2010 - 10 AZR 288/09
    In den Monaten, in denen der Fälligkeitstag auf einen Samstag oder Sonntag fiel, verschob sich die Fälligkeit nach § 193 BGB auf den nächsten Werktag und der Eintritt des Verzugs auf den darauffolgenden Tag(vgl. BAG 4. Dezember 2002 - 5 AZR 494/01 - zu IV 4 der Gründe, AP EntgeltFG § 3 Nr. 17 = EzA EntgeltfortzG § 3 Nr. 10; 15. Mai 2001 - 1 AZR 672/00 - zu II der Gründe, BAGE 98, 1; BGH 1. Februar 2007 - III ZR 159/06 - BGHZ 171, 33)..
  • BAG, 04.12.2002 - 5 AZR 494/01

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Arbeitswille

    Auszug aus BAG, 21.04.2010 - 10 AZR 288/09
    In den Monaten, in denen der Fälligkeitstag auf einen Samstag oder Sonntag fiel, verschob sich die Fälligkeit nach § 193 BGB auf den nächsten Werktag und der Eintritt des Verzugs auf den darauffolgenden Tag(vgl. BAG 4. Dezember 2002 - 5 AZR 494/01 - zu IV 4 der Gründe, AP EntgeltFG § 3 Nr. 17 = EzA EntgeltfortzG § 3 Nr. 10; 15. Mai 2001 - 1 AZR 672/00 - zu II der Gründe, BAGE 98, 1; BGH 1. Februar 2007 - III ZR 159/06 - BGHZ 171, 33)..
  • BAG, 15.05.2001 - 1 AZR 672/00

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 21.04.2010 - 10 AZR 288/09
    In den Monaten, in denen der Fälligkeitstag auf einen Samstag oder Sonntag fiel, verschob sich die Fälligkeit nach § 193 BGB auf den nächsten Werktag und der Eintritt des Verzugs auf den darauffolgenden Tag(vgl. BAG 4. Dezember 2002 - 5 AZR 494/01 - zu IV 4 der Gründe, AP EntgeltFG § 3 Nr. 17 = EzA EntgeltfortzG § 3 Nr. 10; 15. Mai 2001 - 1 AZR 672/00 - zu II der Gründe, BAGE 98, 1; BGH 1. Februar 2007 - III ZR 159/06 - BGHZ 171, 33)..
  • BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 929/98

    Wettbewerbsverbot ohne Karenzschädigung

    Auszug aus BAG, 21.04.2010 - 10 AZR 288/09
    Rn. 25 a) Besteht nach § 74 Abs. 2 HGB ein insgesamt unverbindliches Wettbewerbsverbot, hängt der Anspruch auf eine vereinbarte Entschädigung von der Ausübung eines Wahlrechts für die Wettbewerbsenthaltung ab(BAG 18. Januar 2000 - 9 AZR 929/98 -). § 74a Abs. 1 HGB differenziert demgegenüber ausdrücklich zwischen einem verbindlichen und einem unverbindlichen Teil des Wettbewerbsverbots.
  • BAG, 23.11.2004 - 9 AZR 595/03

    Wirksamkeit und Auslegung eines Wettbewerbsverbots

    Auszug aus BAG, 21.04.2010 - 10 AZR 288/09
    Im Synallagma stehen die vom Arbeitnehmer geschuldete Unterlassung des Wettbewerbs und die vom Arbeitgeber geschuldete Zahlung der Karenzentschädigung(BAG 23. November 2004 - 9 AZR 595/03 - zu A I 2 der Gründe, BAGE 112, 376)..
  • BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 349/05

    Wettbewerbsverbot - Aufhebung durch Vergleich

    Auszug aus BAG, 21.04.2010 - 10 AZR 288/09
    Rn. 20 aa) Eine Vertriebstätigkeit auf einer anderen Handelsstufe stellt regelmäßig keine unerlaubte Konkurrenztätigkeit dar, an deren Untersagung ein berechtigtes geschäftliches Interesse durch den vormaligen Arbeitgeber besteht(Senat 8. März 2006 - 10 AZR 349/05 - Rn. 41, BAGE 117, 218). Die Beklagte vertreibt ihre Produkte an den Fachhandel und unterhält keine direkten Beziehungen zum Endkunden.
  • LAG Baden-Württemberg, 30.01.2008 - 10 Sa 60/07

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Inhaltskontrolle - …

    Auszug aus BAG, 21.04.2010 - 10 AZR 288/09
    Es wird aufgrund der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls auf das erlaubte Maß zurückgeführt(BAG 13. Dezember 1968 - 3 AZR 434/67 - zu 2 der Gründe, AP GewO § 133f Nr. 21 = EzA GewO § 133f Nr. 11; LAG Baden-Württemberg 30. Januar 2008 - 10 Sa 60/07 - NZA-RR 2008, 508;… MünchKommHGB/von Hoyningen-Huene § 74a Rn. 20). Die Unwirksamkeit des Wettbewerbsverbots in seinem unverbindlichen Teil tritt kraft Gesetzes ein (…zutreffend Bauer/Diller Rn. 222); es findet eine geltungserhaltende Reduktion statt (…ErfK/Oetker § 74a HGB Rn. 5). Das Wettbewerbsverbot bleibt in dem Umfang wirksam, der dem Schutz eines berechtigten geschäftlichen Interesses des Arbeitgebers dient.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2008 - 2 Sa 378/08

    Karenzentschädigung - unverbindliches Wettbewerbsverbot

  • BAG, 02.02.1968 - 3 AZR 462/66

    Wettbewerbsverbot

  • LAG Hamm, 04.11.2008 - 14 Sa 818/08

    Allgemeine Geschäftsbedingung; Karenzentschädigung; Transparenz-Kontrolle; …

  • BAG, 18.02.1967 - 3 AZR 290/66

    Wettbewerbsverstoß - Wettbewerbsverbot - Vertragsstrafenabrede

  • BAG, 28.01.1966 - 3 AZR 374/65

    Steuerberatungsgesellschaft - GmbH - Handelsgesellschaft - Vorschriften für …

  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 703/15

    Mindestentgelt - Ausschlussfristen

    Rn. 27 a) Gibt eine Norm eine eindeutige Grenze der Unwirksamkeit vor, stellt die Aufrechterhaltung des nicht verbotenen Teils einer Klausel nicht in jedem Falle eine unzulässige geltungserhaltende Reduktion dar (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - zu III 2 der Gründe, BAGE 115, 19; 21. April 2010 - 10 AZR 288/09 - Rn. 22, BAGE 134, 147).
  • BAG, 22.03.2017 - 10 AZR 448/15

    Wettbewerbsverbot - salvatorische Klausel

    Hierzu gehören insbesondere Vereinbarungen, bei denen die Entschädigung nicht (eindeutig) die gesetzliche Mindesthöhe erreicht (vgl. zB BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 243/13 - BAGE 147, 128), die zu weit gefasst sind (vgl. zB BAG 21. April 2010 - 10 AZR 288/09 - BAGE 134, 147) und die unter Bedingungen stehen oder dem Arbeitgeber ein Wahlrecht einräumen (vgl. zB BAG 14. Juli 2010 - 10 AZR 291/09 - BAGE 135, 116).
  • BAG, 07.07.2015 - 10 AZR 260/14

    Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung

    Das bloße Interesse, Konkurrenz einzuschränken, genügt hiernach nicht (BAG 21. April 2010 - 10 AZR 288/09 - Rn. 15 mwN, BAGE 134, 147).

    Es muss ein Zusammenhang bestehen zwischen Inhalt und Umfang des Verbots und der bisherigen Funktion oder Tätigkeit des Arbeitnehmers (BAG 21. April 2010 - 10 AZR 288/09 - Rn. 16 mwN, aaO).

  • BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 243/13

    Wettbewerbsverbot - Entschädigung nach Ermessen

    Umgekehrt soll das Wettbewerbsverbot den Arbeitgeber davor schützen, dass Betriebsgeheimnisse bekannt werden oder der Arbeitnehmer sein Wissen um betriebliche Abläufe und Geschäftsverbindungen für eine Konkurrenztätigkeit ausnutzt (vgl. BAG 26. Mai 1992 - 9 AZR 27/91 - zu 3 der Gründe; 19. Mai 1983 - 2 AZR 171/81 - zu B II 2 der Gründe) und in den Kunden- und Lieferantenkreis des Arbeitgebers einbricht (BAG 21. April 2010 - 10 AZR 288/09 - Rn. 15, BAGE 134, 147).

    In Fällen, in denen das berufliche Fortkommen besonders stark beeinträchtigt wird, kann eine höhere Karenzentschädigung erforderlich sein, damit das Wettbewerbsverbot nicht als unverbindlich iSv. § 74a Abs. 1 Satz 2 HGB anzusehen ist (vgl. zum Verhältnis von § 74a Abs. 1 Satz 1 zu Satz 2 und zu den Rechtsfolgen: BAG 21. April 2010 - 10 AZR 288/09 - BAGE 134, 147;… Bauer/Diller Rn. 346).

  • ArbG Bonn, 18.05.2022 - 2 Ca 2082/21

    Kein Beschäftigungsverbot im Krankenhaus trotz fehlender Corona-Impfung

    In den Monaten, in denen der Fälligkeitstag auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen Feiertag fällt, verschiebt sich die Fälligkeit nach § 193 BGB auf den nachfolgenden Werktag und der Verzug dementsprechend auf den darauffolgenden Werktag (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 21.04.2010 - 10 AZR 288/09, juris, Rn. 31).
  • BAG, 25.08.2022 - 8 AZR 453/21

    Karenzentschädigung - Einbeziehung von Leistungen Dritter

    Eine großzügige Entschädigung kann eine weitergehende örtliche, zeitliche und gegenständliche Einschränkung des Arbeitnehmers rechtfertigen (zu den Einzelheiten vgl. BAG 21. April 2010 - 10 AZR 288/09 - Rn. 15 ff., BAGE 134, 147).

    Rechtsfolge eines nur teilweise verbindlichen Wettbewerbsverbots ist demnach, dass der Arbeitgeber lediglich im verbindlichen Umfang die Unterlassung einer Konkurrenztätigkeit verlangen kann, während der Arbeitnehmer in vollem Umfang Anspruch auf die vereinbarte Karenzentschädigung hat, sofern er das Verbot in seinem verbindlichen Teil beachtet (ausführlich BAG 21. April 2010 - 10 AZR 288/09 - Rn. 23, BAGE 134, 147).

  • BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 130/18

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot und Vorvertrag - Auslegung - …

    Eine großzügige Entschädigung wird eine weiter gehende örtliche, zeitliche und gegenständliche Einschränkung der Handlungsfreiheit des Arbeitnehmers rechtfertigen können (BAG 21. April 2010 - 10 AZR 288/09 - Rn. 17, BAGE 134, 147; 16. Februar 1967 - 3 AZR 290/66 - zu IV 1 der Gründe, BAGE 19, 267).

    Es wird aufgrund der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls auf das erlaubte Maß zurückgeführt (BAG 21. April 2010 - 10 AZR 288/09 - Rn. 22, BAGE 134, 147;… ErfK/Oetker 19. Aufl. § 74a HGB Rn. 5).

  • BAG, 16.12.2021 - 8 AZR 498/20

    Karenzentschädigung - Anrechnung anderweitigen Erwerbs

    Hierzu gehören nicht nur Vereinbarungen, bei denen die Entschädigung nicht (eindeutig) die gesetzliche Mindesthöhe erreicht (…vgl. zB BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 243/13 - Rn. 23, BAGE 147, 128), die zu weit gefasst sind (vgl. zB BAG 21. April 2010 - 10 AZR 288/09 - Rn. 22, BAGE 134, 147) und die unter Bedingungen stehen oder dem Arbeitgeber ein Wahlrecht einräumen (…vgl. zB BAG 14. Juli 2010 - 10 AZR 291/09 - Rn. 20, BAGE 135, 116; 22. Mai 1990 - 3 AZR 647/88 - zu I 1 der Gründe mwN), sondern auch solche Vereinbarungen, die gegen die Vorgaben des § 74a Abs. 1 HGB verstoßen (vgl. etwa BAG 21. April 2010 - 10 AZR 288/09 - Rn. 22 f., aaO; 13. September 1969 - 3 AZR 138/68 - zu Teil I III 1 der Gründe, BAGE 22, 125) oder eine über die Vorgaben des § 74c Abs. 1 HGB hinausgehende Anrechnung vorsehen (vgl. BAG 25. Juni 1985 - 3 AZR 305/83 - zu II 1 der Gründe, BAGE 49, 109).

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht sowohl im Fall eines Verstoßes gegen die Vorgaben des § 74a Abs. 1 HGB (vgl. etwa BAG 21. April 2010 - 10 AZR 288/09 - Rn. 22 f., BAGE 134, 147; 13. September 1969 - 3 AZR 138/68 - zu Teil I III 1 der Gründe, BAGE 22, 125) als auch in einem Fall angenommen, in dem die vertragliche Vereinbarung eine über die Vorgaben des § 74c Abs. 1 HGB hinausgehende Anrechnung vorsah (vgl. BAG 25. Juni 1985 - 3 AZR 305/83 - zu II 1 der Gründe, BAGE 49, 109).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2020 - 6 Sa 404/19

    Karenzentschädigung - nachträgliches Wettbewerbsverbot

    Es wird aufgrund der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls auf das erlaubte Maß zurückgeführt (BAG 21. April 2010 - 10 AZR 288/09 - Rn. 22, 13. Dezember 1968 - 3 AZR 434/67 - Rn. 13, jeweils zitiert nach juris). Die Unwirksamkeit des Wettbewerbsverbots in seinem unverbindlichen Teil tritt kraft Gesetzes ein; es findet eine geltungserhaltende Reduktion statt; das Wettbewerbsverbot bleibt in dem Umfang wirksam, der dem Schutz eines berechtigten geschäftlichen Interesses des Arbeitgebers dient (BAG 21. April 2010 - 10 AZR 288/09 - Rn. 22, aaO). Rechtsfolge eines teilweise verbindlichen Wettbewerbsverbots ist, dass der Arbeitgeber insoweit ua. Unterlassung begehren kann und der Arbeitnehmer Anspruch auf die vereinbarte Karenzentschädigung hat, sofern er das Wettbewerbsverbot in seinem verbindlichen Teil beachtet (BAG 21. April 2010 - 10 AZR 288/09 - Rn. 23, mwN, aaO)..

    Ein berechtigtes geschäftliches Interesse des Arbeitgebers an einem Wettbewerbsverbot iSd. § 74a Abs. 1 Satz 1 HGB besteht, wenn es entweder dem Schutz von Betriebsgeheimnissen dient oder den Einbruch eines ausgeschiedenen Mitarbeiters in den Kunden- oder Lieferantenkreis unter Ausnutzung besonderer Kenntnisse oder persönlicher Kontakte verhindern soll; das bloße Interesse, Konkurrenz einzuschränken, genügt hingegen nicht (vgl. BAG 21. April 2010 - 10 AZR 288/09 - Rn. 15;… 1. August 1995 - 9 AZR 884/93 - Rn. 19, jeweils zitiert nach juris).

    Die Reichweite des Verbots muss sowohl sachlich als auch örtlich und zeitlich von einem berechtigten geschäftlichen Interesse des Arbeitgebers gedeckt sein (BAG 21. April 2010 - 10 AZR 288/09 - Rn. 15, aaO). Maßgeblich für die Beurteilung der Reichweite eines Wettbewerbsverbots ist der Zeitpunkt, in dem die Wettbewerbsenthaltung des Arbeitnehmers eintreten soll und der Arbeitgeber in Anspruch genommen wird (…BAG 28. Januar 1966 - 3 AZR 374/65 - Rn. 36, zitiert nach juris). Ob berechtigte geschäftliche Interessen das Verbot einer Tätigkeit rechtfertigen und das Wettbewerbsverbot insoweit verbindlich ist, kann abhängig von den erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten erst zu diesem Zeitpunkt entschieden werden.

    Es muss ein Zusammenhang bestehen zwischen Inhalt und Umfang des Verbots und der bisherigen Funktion oder Tätigkeit des Arbeitnehmers (BAG 21. April 2010 - 10 AZR 288/09 - Rn. 16, aaO)..

    Eine großzügige Entschädigung wird eine weiter gehende örtliche, zeitliche und gegenständliche Einschränkung der Handlungsfreiheit des Arbeitnehmers rechtfertigen können (BAG 19. Dezember 2018 - 10 AZR 130/18 - Rn. 34 -, 21. April 2010 - 10 AZR 288/09 - Rn. 17, jeweils zitiert nach juris)..

    Besteht ein solches Interesse, ist in einem zweiten Schritt zu prüfen, inwieweit das Wettbewerbsverbot den Arbeitnehmer ausnahmsweise dennoch unbillig behindert. (BAG 21. April 2010 - 10 AZR 288/09 - Rn. 18, aaO).

  • LG Köln, 09.02.2023 - 22 O 279/22
    Die Verfügungsbeklagte kann sich nicht nur auf den etwaig wirksamen Teil berufen und insoweit Unterlassung begehren sowie bei Verstößen weitere Ansprüche geltend machen (so aber im Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis bei teilweise unverbindlichen Wettbewerbsverboten, siehe BAG, NZA 2010, 1175, 1177 Rn. 23).

    Jedoch kennt die Prüfung des § 138 BGB weder den Unterschied zwischen "unverbindlich" und "nichtig" noch das zugunsten des Arbeitnehmers bestehende Wahlrecht, sich bei einem insgesamt unverbindlichen Wettbewerbsverbot dennoch auf dieses zu berufen, um die Karenzentschädigung zu erhalten (siehe zu letzterem BAG, NZA 2010, 1175, 1177 Rn. 25).

    Die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber sich auf den verbindlichen Teil eines teilweise unverbindlichen Wettbewerbsverbots berufen kann, ohne dass der Arbeitnehmer ein Wahlrecht ausüben muss, wird alleine aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes gerechtfertigt (BAG, NZA 2010, 1175, 1177 Rn. 26ff.), nicht also zugunsten des Arbeitgebers - oder, wenn man die Rechtsprechung auf den Geschäftsführeranstellungsvertrag übertragen wollte - zugunsten des Dienstherrn des Geschäftsführers.

    Rn. 56 Das BAG spricht vor allem dem Arbeitnehmer bei einer teilweisen Unverbindlichkeit die Karenzentschädigung in voller Höhe zu (BAG, NZA 2010, 1175, 1177 Rn. 26, 30).

  • ArbG Heilbronn, 01.03.2017 - 2 Ca 374/16

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

  • BAG, 27.03.2025 - 8 AZR 139/24

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  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2012 - 8 Sa 445/11

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  • LAG Hamm, 04.09.2012 - 14 SaGa 9/12

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  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2012 - 9 SaGa 6/12

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  • ArbG Heilbronn, 12.02.2026 - 8 Ga 1/26

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  • LAG Hessen, 10.09.2025 - 18 SLa 1267/24
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.01.2018 - 7 Sa 1076/17

    Ablösende Betriebsvereinbarung - arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel Auslegung …

  • LAG Sachsen, 24.05.2016 - 3 Sa 711/15

    Anrechnung einer Treueprämie und einer Schichtzulage auf den tariflichen …

  • ArbG Bonn, 10.08.2022 - 2 Ca 747/22
  • LAG Sachsen, 18.05.2016 - 3 Sa 677/15

    Anrechnung von Sonn- und Feiertagszuschlägen auf den gesetzlichen Mindestlohn

  • LAG Sachsen, 24.05.2016 - 3 Sa 712/15

    Anrechnung einer Treueprämie und Schichtzulage auf den tariflichen Mindestlohn in …

  • ArbG Trier, 28.05.2008 - 4 Ca 1725/07

    - Fenster, Türen, Fensterläden, Isolier- und Funktionsgläser -, nachvertragliches …

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.03.2013 - 1 SaGa 2/13

    Einstweilige Verfügung, Wettbewerbsverbot, Unverbindlichkeit, …

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