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Rechtsprechung
   BAG, 07.11.2012 - 7 AZR 646/10 (A)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,46342
BAG, 07.11.2012 - 7 AZR 646/10 (A) (https://dejure.org/2012,46342)
BAG, Entscheidung vom 07.11.2012 - 7 AZR 646/10 (A) (https://dejure.org/2012,46342)
BAG, Entscheidung vom 07. November 2012 - 7 AZR 646/10 (A) (https://dejure.org/2012,46342)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Gesetzlicher Richterausschluss - Befangenheit

  • openjur.de

    Gesetzlicher Richterausschluss; Befangenheit eines ehrenamtlichen Richters; Rechtssekretär als Prozessvertreter in vergleichbaren Verfahren

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Gesetzlicher Richterausschluss - Befangenheit eines ehrenamtlichen Richters - Rechtssekretär als Prozessvertreter in vergleichbaren Verfahren

  • rechtsinformationen.bund.de

    Gesetzlicher Richterausschluss - Befangenheit eines ehrenamtlichen Richters - Rechtssekretär als Prozessvertreter in vergleichbaren Verfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 41 Nr 4 ZPO, § 42 Abs 2 ZPO, § 42 Abs 1 Alt 2 ZPO, § 11 Abs 2 S 2 Nr 5 ArbGG, Art 6 Abs 1 MRK
    Gesetzlicher Richterausschluss - Befangenheit eines ehrenamtlichen Richters - Rechtssekretär als Prozessvertreter in vergleichbaren Verfahren

  • Wolters Kluwer

    Besorgnis der Befangenheit eines ehrenamtlichen Richters wegen Wahrnehmung der Prozessvertretung in einem ähnlich gelagerten Verfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besorgnis der Befangenheit eines ehrenamtlichen Richters wegen Wahrnehmung der Prozessvertretung in einem ähnlich gelagerten Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befangenheit im Parallelverfahren

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Gesetzlicher Richterausschluss - Befangenheit

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Gesetzlicher Richterausschluss - Befangenheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 143, 256
  • NJW 2013, 1180
  • MDR 2013, 605
  • NZA 2013, 582
  • DB 2013, 1560
  • NZA-RR 2013, 313
 
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Wird zitiert von ... (32)Zitiert selbst (10)

  • BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 789/95

    Eingruppierung: Sozialarbeiterin in der Amtsbetreuung

    Auszug aus BAG, 07.11.2012 - 7 AZR 646/10
    nicht nur in der Einbildung der Partei wurzelnde Gründe vorliegen, die in den Augen eines vernünftigen Menschen geeignet sind, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu erzeugen (BAG 6. August 1997 - 4 AZR 789/95 (A) - zu II 2 der Gründe, BAGE 86, 184).

    Aus der Verbindung eines ehrenamtlichen Richters mit einer Gewerkschaft oder einer in § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 ArbGG genannten zur Prozessvertretung berechtigten juristischen Person für sich genommen kann daher kein Befangenheitsgrund hergeleitet werden (BAG 6. August 1997 - 4 AZR 789/95 (A) - zu III 2 der Gründe, BAGE 86, 184).

    Dabei kann dahingestellt bleiben, wann schon eine Nähe zu einem für den Rechtsstreit bedeutsamen Kollektivvertrag (dazu bejahend EGMR 23. September 2010 - 18283/06 - [Fragner ./. Österreich] mit ausführlichen Nachweisen) oder eine verbandsbezogene Nähe zu einem bestimmten Arbeitgeber (dazu verneinend BAG 6. August 1997 - 4 AZR 789/95 (A) - zu III 3 der Gründe, BAGE 86, 184) eine derartige Befangenheit begründen kann.

  • BVerfG, 23.05.2012 - 2 BvR 610/12

    Unabhängigkeit des gesetzlichen Richters und Besetzungsstreit am BGH …

    Auszug aus BAG, 07.11.2012 - 7 AZR 646/10
    Rn. 10 Der Ausschließungsgrund trägt dem Umstand Rechnung, dass die Stellung als Interessenvertreter im Prozess mit der Ausübung des Richteramtes wegen des aus Art. 20 Abs. 3, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG resultierenden Rechts der Parteien unvereinbar ist, vor einem unabhängigen und unparteilichen Richter zu stehen, der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Parteien bietet (vgl. BVerfG 23. Mai 2012 - 2 BvR 610/12, 2 BvR 625/12 - Rn. 12, NJW 2012, 2334).
  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der …

    Auszug aus BAG, 07.11.2012 - 7 AZR 646/10
    Eine solche Tätigkeit ist keine Tätigkeit in derselben "Sache" im Sinn von § 41 Nr. 4 ZPO; erforderlich ist dafür die Gleichheit des Streitgegenstandes (vgl. BVerfG 5. April 1990 - 2 BvR 413/88 - zu B I 1 der Gründe, BVerfGE 32, 30; sowie bereits grundlegend: RG 21. April 1936 - III 161/35 - RGZ 152, 10).
  • BGH, 27.12.2011 - V ZB 175/11

    Besorgnis der Befangenheit des Richters wegen Vorbefassung mit dem Sachverhalt in …

    Auszug aus BAG, 07.11.2012 - 7 AZR 646/10
    Die Entscheidung beruht auf einem aktenkundigen Sachverhalt, den der ehrenamtliche Richter zudem im Parallelverfahren selbst angezeigt hat (vgl. BGH 27. Dezember 2011 - V ZB 175/11 - Rn. 2, MDR 2012, 363).
  • EGMR, 22.06.1989 - 11179/84
    Auszug aus BAG, 07.11.2012 - 7 AZR 646/10
    Dies entspricht, da damit auf die Sachkunde dieser ehrenamtlichen Richter zurückgegriffen werden kann, den Vorgaben der EMRK, soweit und solange eine Befangenheit im Einzelfall Berücksichtigung findet (grundlegend: EGMR 22. Juni 1989 - 11179/84 - [Langborger ./. Schweden] Rn. 34).
  • EGMR, 03.07.2012 - 66484/09

    [ENG]

    Auszug aus BAG, 07.11.2012 - 7 AZR 646/10
    Maßgeblich ist, ob die Besorgnis der Befangenheit objektiv gerechtfertigt ist (EGMR 3. Juli 2012 - 66484/09 - [Mariusz Lewandowski ./. Polen] mwN).
  • BSG, 14.12.1961 - 11 RV 860/60
    Auszug aus BAG, 07.11.2012 - 7 AZR 646/10
    Für die Anwendung von § 41 Nr. 4 ZPO kommt es nämlich nicht allein auf das tatsächliche Auftreten als Prozessbevollmächtigter an, sondern es reicht auch aus, wenn der Richter als Prozessbevollmächtigter aufzutreten berechtigt gewesen ist (vgl. BSG 22. Juni 1966 - 8 RV 727/65 - 10. Oktober 1963 - 10 RV 31/63 - BVBl. 1964, 83; 14. Dezember 1961 - 11 RV 860/60 - SozR Nr. 5 zu § 41 ZPO).
  • EGMR, 23.09.2010 - 18283/06

    FRAGNER v. AUSTRIA

    Auszug aus BAG, 07.11.2012 - 7 AZR 646/10
    Dabei kann dahingestellt bleiben, wann schon eine Nähe zu einem für den Rechtsstreit bedeutsamen Kollektivvertrag (dazu bejahend EGMR 23. September 2010 - 18283/06 - [Fragner ./. Österreich] mit ausführlichen Nachweisen) oder eine verbandsbezogene Nähe zu einem bestimmten Arbeitgeber (dazu verneinend BAG 6. August 1997 - 4 AZR 789/95 (A) - zu III 3 der Gründe, BAGE 86, 184) eine derartige Befangenheit begründen kann.
  • BSG, 10.10.1963 - 10 RV 31/63
    Auszug aus BAG, 07.11.2012 - 7 AZR 646/10
    Für die Anwendung von § 41 Nr. 4 ZPO kommt es nämlich nicht allein auf das tatsächliche Auftreten als Prozessbevollmächtigter an, sondern es reicht auch aus, wenn der Richter als Prozessbevollmächtigter aufzutreten berechtigt gewesen ist (vgl. BSG 22. Juni 1966 - 8 RV 727/65 - 10. Oktober 1963 - 10 RV 31/63 - BVBl. 1964, 83;… 14. Dezember 1961 - 11 RV 860/60 - SozR Nr. 5 zu § 41 ZPO).
  • BSG, 22.06.1966 - 8 RV 727/65
    Auszug aus BAG, 07.11.2012 - 7 AZR 646/10
    Für die Anwendung von § 41 Nr. 4 ZPO kommt es nämlich nicht allein auf das tatsächliche Auftreten als Prozessbevollmächtigter an, sondern es reicht auch aus, wenn der Richter als Prozessbevollmächtigter aufzutreten berechtigt gewesen ist (vgl. BSG 22. Juni 1966 - 8 RV 727/65 - 10. Oktober 1963 - 10 RV 31/63 - BVBl. 1964, 83;… 14. Dezember 1961 - 11 RV 860/60 - SozR Nr. 5 zu § 41 ZPO).
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