Rechtsprechung
| BAG, 07.06.2017 - 1 ABR 32/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch - Nachwirkungszeitraum
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch - Nachwirkungszeitraum
- rechtsinformationen.bund.de
Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch - Nachwirkungszeitraum
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1004 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB, Art 9 Abs 3 GG, § 3 Abs 1 TVG, § 3 Abs 3 TVG
Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch - Nachwirkungszeitraum - Wolters Kluwer
Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs der Gewerkschaft gegen den Arbeitgeber im Beschlussverfahren; Unterlassungsanspruch der Gewerkschaft gegen tarifwidrige Regelungsabreden; Kein Unterlassungsanspruch bei Regelungsabreden gegen einen in der Nachwirkung ...
- Betriebs-Berater
Voraussetzungen des gewerkschaftlichen Unterlassungsanspruchs tarifwidriger Regelungsabreden
- bag-urteil.com
Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch - Nachwirkungszeitraum
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs der Gewerkschaft gegen den Arbeitgeber im Beschlussverfahren
- datenbank.nwb.de
Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch - Nachwirkungszeitraum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch - und die Wiederholungsgefahr
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch - und der Nachwirkungszeitraum des Tarifvertrags
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Frist für eine Anschlussrechtsbeschwerde im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch bei tarifwidrigen Regelungsabreden
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch - tarifwidrige Regelungsabrede - individualvertragliche Umsetzung - Wiederholungsgefahr - Nachwirkung tariflicher Regelungen - Beschlussverfahren als zutreffende Verfahrensart - Anschlussrechtsbeschwerde - Frist zu
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BAGE 159, 222
- NZA 2017, 1410
- BB 2017, 2483
Wird zitiert von ... (39) Zitiert selbst (17)
- BAG, 17.05.2011 - 1 AZR 473/09
Gewerkschaftlicher Beseitigungsanspruch bei tarifwidrigen betrieblichen …
Auszug aus BAG, 07.06.2017 - 1 ABR 32/15
Das Beschlussverfahren nach § 2a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG ist aber für den Anspruch einer Gewerkschaft auf die Unterlassung tarifwidriger Betriebsvereinbarungen oder Regelungsabreden, die dazu bestimmt sind, eine tarifliche Ordnung zu verdrängen, die zutreffende Verfahrensart (BAG 17. Mai 2011 - 1 AZR 473/09 - Rn. 14 mwN, BAGE 138, 68).Die Beeinträchtigung der kollektiven Koalitionsfreiheit, der hier mit dem Unterlassungsanspruch begegnet werden soll, liegt in der Vereinbarung tarifwidriger betrieblicher Regelungen und deren Umsetzung in den Änderungsverträgen (vgl. BAG 17. Mai 2011 - 1 AZR 473/09 - Rn. 42, BAGE 138, 68).
Anders als in dem der Entscheidung des Vierten Senats vom 19. März 2003 (- 4 AZR 271/02 - zu II 2 der Gründe, BAGE 105, 275) zu Grunde liegenden Sachverhalt hat die Gewerkschaft die Anträge nicht auf ihre Mitglieder beschränkt (vgl. BAG 17. Mai 2011 - 1 AZR 473/09 - Rn. 25, BAGE 138, 68).
Ihr offenkundiger Zweck ist es, Tarifnormen als kollektive Ordnung zu verdrängen und sie damit ihrer zentralen Funktion zu berauben (BAG 17. Mai 2011 - 1 AZR 473/09 - Rn. 35, BAGE 138, 68).
Rn. 34 (3) Mit dem Eintritt der Nachwirkung nach § 4 Abs. 5 TVG ist die Koalitionsfreiheit der Gewerkschaft nicht mehr betroffen (BAG 17. Mai 2011 - 1 AZR 473/09 - Rn. 37, BAGE 138, 68, sh. auch oben B I 5 a bb).
- BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 72/98
Unterlassungsanspruch von Gewerkschaften gegen tarifwidrige betriebliche …
Auszug aus BAG, 07.06.2017 - 1 ABR 32/15
Denn auch insoweit geht die behauptete Rechtsverletzung von einem gemeinsamen Handeln der Betriebsparteien aus (BAG 20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - zu B I 2 b der Gründe, BAGE 91, 210).Soweit es daran fehlt, besteht kein Geltungsanspruch des Tarifvertrags und der Arbeitgeber ist frei, mit seinen Arbeitnehmern untertarifliche Arbeitsbedingungen zu vereinbaren (vgl. BAG 20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - zu B II 2 b bb und B III 2 der Gründe, BAGE 91, 210).
Im Nachwirkungszeitraum kommt den Tarifvertragsparteien keine ausschließliche Regelungsmacht mehr zu (…DKKW-Berg BetrVG 15. Aufl. § 77 Rn. 210; Berg/Platow DB 1999, 2362, 2365;… Fitting BetrVG 28. Aufl. § 77 Rn. 236 mwN;… Däubler TVG/Ahrendt 4. Aufl. § 1 Rn. 1259;… Kreutz GK-BetrVG 10. Aufl. § 77 Rn. 463; Rieble ZTR 1999, 483, 485;… aA Stein in: Kempen/Zachert/Stein TVG 5. Aufl. § 4 Rn. 253).
- BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 77/10
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei der Anordnung von Arbeit während …
Auszug aus BAG, 07.06.2017 - 1 ABR 32/15
Auch bei einem Unterlassungsbegehren nach § 23 Abs. 3 iVm. § 77 Abs. 3 BetrVG indiziert bereits eine grobe Pflichtverletzung die erforderliche Wiederholungsgefahr (BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 77/10 - Rn. 15 mwN).Diese ist im Rahmen beider Anspruchsgrundlagen allerdings dann ausgeschlossen, wenn aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen keine erneute Verletzungshandlung zu erwarten ist (zu § 23 Abs. 3 BetrVG BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 77/10 - Rn. 15;… zu § 1004 BGB BAG 15. Oktober 2013 - 1 ABR 31/12 - Rn. 32, BAGE 146, 189).
- BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 179/11
Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Dritter Weg
Auszug aus BAG, 07.06.2017 - 1 ABR 32/15
Rn. 24 bb) Die Besorgnis weiterer Beeinträchtigungen (§ 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB) ist Tatbestandsmerkmal des auf §§ 1004, 823 BGB iVm. Art. 9 Abs. 3 GG gestützten Unterlassungsanspruchs und damit materielle Anspruchsvoraussetzung (BAG 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 - Rn. 82 mwN, BAGE 143, 354). - BAG, 15.10.2013 - 1 ABR 31/12
Streikaufruf im Intranet
Auszug aus BAG, 07.06.2017 - 1 ABR 32/15
Diese ist im Rahmen beider Anspruchsgrundlagen allerdings dann ausgeschlossen, wenn aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen keine erneute Verletzungshandlung zu erwarten ist (…zu § 23 Abs. 3 BetrVG BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 77/10 - Rn. 15; zu § 1004 BGB BAG 15. Oktober 2013 - 1 ABR 31/12 - Rn. 32, BAGE 146, 189). - BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 261/08
Nachbindung an einen Tarifvertrag
Auszug aus BAG, 07.06.2017 - 1 ABR 32/15
Die Abrede muss aber vom Regelungswillen der Parteien darauf gerichtet sein, eine bestimmte bestehende Tarifregelung in Anbetracht ihrer absehbar bevorstehenden Beendigung und des darauffolgenden Eintritts der Nachwirkung abzuändern (ausf. BAG 1. Juli 2009 - 4 AZR 261/08 - Rn. 61 ff. mwN, BAGE 131, 176). - BAG, 18.11.2014 - 1 AZR 257/13
Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit
Auszug aus BAG, 07.06.2017 - 1 ABR 32/15
Sie ist nicht auf die identische Verletzungsform beschränkt, sondern umfasst alle im Kern gleichartigen Verletzungsformen (BAG 18. November 2014 - 1 AZR 257/13 - Rn. 39 mwN, BAGE 150, 50). - BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 862/06
Vergütung durch Betriebsvereinbarung nach Betriebsübergang
Auszug aus BAG, 07.06.2017 - 1 ABR 32/15
Arbeitsentgeltbestandteile einerseits sowie eine befristete Beschäftigungssicherung durch den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen und "freie Tage" andererseits (Nr. 2.2 der Änderungsvertragsmuster) sind unterschiedlich geartete Regelungsgegenstände, für deren Bewertung es keinen gemeinsamen Maßstab gibt (st. Rspr. BAG 6. November 2007 - 1 AZR 862/06 - Rn. 24 mwN, BAGE 124, 323). - BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 789/07
Ablösung eines Tarifvertrags durch eine andere Abmachung
Auszug aus BAG, 07.06.2017 - 1 ABR 32/15
Sie soll eine Überbrückungsregelung schaffen, die eine zwischenzeitliche Bestimmung der bisher tarifvertraglich geregelten Arbeitsbedingungen nach anderen Regelungen entbehrlich macht (BAG 22. Oktober 2008 - 4 AZR 789/07 - Rn. 27, BAGE 128, 175). - BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 986/07
OT-Mitgliedschaft - Ende der Nachbindung eines Tarifvertrages
Auszug aus BAG, 07.06.2017 - 1 ABR 32/15
Ein Arbeitgeber, der aus dem tarifschließenden Arbeitgeberverband ausgetreten ist, kann nicht mehr zwingend an Tarifregelungen gebunden sein, die für die mit ihm konkurrierenden, im Verband verbliebenen Arbeitgeber nicht mehr mit dem gleichen Inhalt gelten (BAG 25. Februar 2009 - 4 AZR 986/07 - Rn. 39 f. mwN). - BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 978/05
Untersagung einer öffentlichen Unterschriftenaktion einer Polizeigewerkschaft in …
- BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 271/02
Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch - Klageantrag
- LAG Sachsen-Anhalt, 01.07.2015 - 4 TaBV 32/13
Unterlassungsanspruch betrieblicher Regelungen - Nachbindungsende
- BAG, 13.03.2001 - 1 AZB 19/00
Verfahrensart für den Unterlassungsanspruch einer Gewerkschaft
- BAG, 30.01.2013 - 4 AZR 306/11
Arbeitsvertragliche Bezugnahme - teilgekündigter Tarifvertrag mit Bezugnahme auf …
- BAG, 17.02.2015 - 1 ABR 41/13
Antragsbefugnis
- ArbG Magdeburg, 04.12.2013 - 11 BV 18/13
Gewerkschaft ver.di unterliegt im Rechtsstreit mit den AMEOS-Kliniken Schönebeck, …
- LAG Hamm, 14.12.2021 - 17 Sa 1185/20
Datenübermittlung im Konzern; Immaterieller Schadensersatz nach Art. 82 Abs. 1 …
Für sie besteht eine tatsächliche Vermutung, wenn es bereits zu einer Verletzung des geschützten Rechts gekommen ist (BAG 07.06.2017 - 1 ABR 32/15 - Rn. 24). - BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 95/14
Dynamik einer Verweisungsklausel nach Betriebsübergang
Auch in dem der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Juni 2017 (- 1 ABR 32/15 -) zugrunde liegenden Sachverhalt hatten 96 vH der Arbeitnehmer einer Änderungsvereinbarung ua. mit einem Verzicht auf Leistungsentgeltanteile und Sonderzahlungen sowie einer Reduzierung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich gegen einen befristeten Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen zugestimmt. - BAG, 25.01.2023 - 4 ABR 4/22
Tarifpluraler Betrieb - Regelungssperre - Tarifvorbehalt
Die begehrten Unterlassungspflichten sind so konkretisiert, dass die Arbeitgeberin erkennen kann, was von ihr verlangt wird (zu diesem Erfordernis BAG 7. Juni 2017 - 1 ABR 32/15 - Rn. 15 mwN, BAGE 159, 222).Auf solche Rechtsverletzungen gestützte Unterlassungsbegehren erscheinen nicht von vornherein als aussichtslos (sh. dazu BAG 7. Juni 2017 - 1 ABR 32/15 - Rn. 16 mwN, BAGE 159, 222).
Rn. 27 bb) Der Betriebsrat wird durch die begehrte Entscheidung in seiner betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsposition betroffen, da sich das Begehren gegen die Durchführung der von ihm mitvereinbarten Betriebsvereinbarung durch die Arbeitgeberin (§ 77 Abs. 1 BetrVG) richtet (vgl. BAG 7. Juni 2017 - 1 ABR 32/15 - Rn. 17, BAGE 159, 222).
Ihr Zweck ist es, Tarifnormen als kollektive Ordnung zu verdrängen und sie damit ihrer zentralen Funktion zu berauben (BAG 7. Juni 2017 - 1 ABR 32/15 - Rn. 20, BAGE 159, 222;… 17. Mai 2011 - 1 AZR 473/09 - Rn. 35, BAGE 138, 68).
Mit Beendigung der Tarifgebundenheit entfällt die Beeinträchtigung der Koalitionsfreiheit als Voraussetzung eines negatorischen Unterlassungsanspruchs, der auf die Abwehr zukünftiger Störungen gerichtet ist (vgl. BAG 7. Juni 2017 - 1 ABR 32/15 - Rn. 21 mwN, BAGE 159, 222).
Es kann im vorliegenden Verfahren dahinstehen, ob § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG "eine Grundnorm der betriebsverfassungsrechtlichen Ordnung" bildet, die einen gewerkschaftlichen Unterlassungsanspruch gegen bei ihrem Abschluss tarifwidrige und daher unwirksame Betriebsvereinbarungen trägt (so BAG 20. August 1991 - 1 ABR 85/90 - zu B III 1 b der Gründe, BAGE 68, 200; für einen gewerkschaftlichen Anspruch auf Durchführung einer Betriebsvereinbarung BAG 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 110, 252; offengelassen in BAG 7. Juni 2017 - 1 ABR 32/15 - Rn. 23, BAGE 159, 222; 13. März 2001 - 1 AZB 19/00 - zu C I 2 a der Gründe, BAGE 97, 167; 20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 91, 210).
- LAG Düsseldorf, 29.06.2021 - 3 TaBV 40/20
Unterlassungsanspruch einer Gewerkschaft; gegen die Durchführung von …
Dabei handelt es sich bei der Wiederholungs- bzw. Erstbegehungsgefahr um eine eigenständige und gesondert festzustellende Tatbestandsvoraussetzung für die Begründung eines Unterlassungsanspruchs (vgl. BAG vom 07.06.2017 - 1 ABR 32/15, juris, Rz. 24); daher reicht ein Angriff gegen die zum Hauptantrag ergangene Begründung der Entscheidung des Arbeitsgerichts für sich genommen entgegen der Ansicht der Antragstellerin nicht aus, die tragenden Erwägungen des Arbeitsgerichts zu den Hilfsanträgen ebenfalls infrage zu stellen.Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts steht einer Gewerkschaft bei einer Verletzung ihrer Koalitionsfreiheit durch tarifwidrige Betriebsvereinbarungen und/oder Regelungsabreden allerdings ein Unterlassungsanspruch aus §§ 1004, 823 BGB i.V.m. Art. 9 Abs. 3 GG zu (BAG vom 07.06.2017 - 1 ABR 32/15, juris, Rz. 19; BAG vom 17.05.2011 - 1 AZR 473/09, NZA 2011, 1169, 1172 f.;… BAG vom 20.04.1999 - 1 ABR 72/98, juris, Rz. 86 ff. m.w.N.).
Dazu gehören sämtliche Betätigungen, die dem Zweck der Koalitionen dienen, die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu wahren und zu fördern (…BVerfG vom 06.02.2007 - 1 BvR 978/05, juris, Rz. 21 ff.; BAG vom 07.06.2017 - 1 ABR 32/15, juris, Rz. 20).
Voraussetzung eines Unterlassungsanspruchs aus §§ 1004, 823 BGB i.V.m. Art. 9 Abs. 3 GG ist, dass die tarifliche Ordnung final oder bewusst gestört wird (BAG vom 07.06.2017 - 1 ABR 32/15, juris, Rz. 20;… MünchArbR/Klumpp, 4. Auflage, § 255 Rn. 15).
Tarifwidrige Regelungsabreden und auf deren Grundlage erfolgte arbeitsvertragliche Änderungsregelungen mit einem vom Tarifvertrag abweichenden Inhalt können diese Voraussetzung erfüllen, wenn ihr offenkundiger Zweck darin besteht, Tarifnormen als kollektive Ordnung zu verdrängen und sie damit ihrer zentralen Funktion zu berauben (BAG vom 07.06.2017 - 1 ABR 32/15, juris, Rz. 20;… BAG vom 17.05.2011 - 1 AZR 473/09, juris, Rz. 35).
Soweit es daran fehlt, besteht kein Geltungsanspruch des Tarifvertrags und der Arbeitgeber ist frei, mit seinen Arbeitnehmern untertarifliche Arbeitsbedingungen zu vereinbaren (BAG vom 07.06.2017 - 1 ABR 32/15, juris, Rz. 21;… MünchArbR/Klumpp, 4. Auflage, § 255 Rn. 14).
Im Nachwirkungszeitraum kommt den Tarifvertragsparteien keine ausschließliche Regelungsmacht mehr zu (BAG vom 07.06.2017 - 1 ABR 32/15, juris, Rz. 21 m.w.N.).
Sie wirken damit kraft Gesetzes für die bisher tarifgebundenen Arbeitsverhältnisse nach wie vor unmittelbar, sie sind aber nicht mehr zwingend (BAG vom 07.06.2017 - 1 ABR 32/15, juris, Rz. 21;… BAG vom 30.01.2013 - 4 AZR 306/11, juris, Rz. 19).
Dann entfällt zugleich die Beeinträchtigung der Koalitionsfreiheit als Voraussetzung eines negatorischen Unterlassungsanspruchs, der auf die Abwehr zukünftiger Störungen gerichtet ist (BAG vom 07.06.2017 - 1 ABR 32/15, juris, Rz. 21;… MünchArbR/Klumpp, 4. Auflage, § 255 Rn. 14).
Unabhängig von der Frage der rechtlichen Wirksamkeit einer solchen Regelung als solcher ist sie damit jedenfalls - anders als die sog. betrieblichen Bündnisse für Arbeit - nicht darauf gerichtet, die Wirkung des von der Antragstellerin geschaffenen Tarifrechts zu vereiteln oder leerlaufen zu lassen (vgl. hierzu BAG vom 07.06.2017 - 1 ABR 32/15, juris, Rz. 20).
- BAG, 13.10.2021 - 4 AZR 403/20
Haustarifvertrag - Durchführungsanspruch - Bestimmtheit des Antrags
Die namentliche Benennung von Gewerkschaftsmitgliedern ist entbehrlich, da der Antrag nicht auf diese eingegrenzt ist (vgl. BAG 7. Juni 2017 - 1 ABR 32/15 - Rn. 15, BAGE 159, 222;… 17. Mai 2011 - 1 AZR 473/09 - Rn. 25, BAGE 138, 68).Rn. 63 aa) Der Anspruch auf Durchführung des Tarifvertrags besteht nur, soweit dessen Wirkung reicht, seine Normen also unmittelbar und zwingend gelten (zum Unterlassungsanspruch BAG 20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - zu B III 2 der Gründe, BAGE 91, 210; für nachwirkende Tarifregelungen sh. BAG 7. Juni 2017 - 1 ABR 32/15 - Rn. 21, BAGE 159, 222).
Anders als beim gewerkschaftlichen Unterlassungsanspruch, der sich bei einer einheitlichen für die gesamte Belegschaft unabhängig von der Gewerkschaftszugehörigkeit geltenden Regelung auf diese insgesamt erstreckt, weil durch diese einheitliche Maßnahme die verfassungsrechtlich durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Koalitionsfreiheit der Gewerkschaft verletzt wird (…BAG 20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - zu B III 2 b der Gründe, aaO; sh. auch BAG 7. Juni 2017 - 1 ABR 32/15 - Rn. 19 f., BAGE 159, 222), kann der Arbeitgeber seiner Durchführungspflicht unabhängig von seiner früheren Handhabung nachkommen, indem er den Tarifvertrag allein gegenüber den Gewerkschaftsmitgliedern zur Anwendung bringt.
- BAG, 15.05.2018 - 1 ABR 75/16
Betriebsvereinbarung - Tarifsperre
Die Abrede muss aber vom Regelungswillen der Parteien darauf gerichtet sein, bestimmte bestehende Tarifregelungen in Anbetracht ihrer absehbar bevorstehenden Beendigung und des darauffolgenden Eintritts der Nachwirkung abzuändern (BAG 7. Juni 2017 - 1 ABR 32/15 - Rn. 35 mwN, BAGE 159, 222). - BAG, 19.12.2017 - 1 ABR 32/16
Mitbestimmung bei automatisiertem Namensabgleich
Rn. 9 B. Die ausschließlich für den Gesamtbetriebsrat eingelegte Rechtsbeschwerde - an deren Zulassung durch das Landesarbeitsgericht der Senat nach § 92 Abs. 1 Satz 2 iVm. § 72 Abs. 3 ArbGG gebunden ist, obwohl diese auf den bereits zum 31. Dezember 2004 außer Kraft getretenen Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer "Rechtssache" gestützt wurde (vgl. BAG 7. Juni 2017 - 1 ABR 32/15 - Rn. 8) - ist unbegründet. - BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 443/15
Zeitdynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang
Auch in dem der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Juni 2017 (- 1 ABR 32/15 -) zugrunde liegenden Sachverhalt hatten 96 vH der Arbeitnehmer einer Änderungsvereinbarung ua. mit einem Verzicht auf Leistungsentgeltanteile und Sonderzahlungen sowie einer Reduzierung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich gegen einen befristeten Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen zugestimmt. - BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 161/18
Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter - Diskriminierung jüngerer …
Dafür genügt jede Änderung der durch den nachbindenden Tarifvertrag geschaffenen materiellen Rechtslage (vgl. BAG 7. Juni 2017 - 1 ABR 32/15 - Rn. 31, BAGE 159, 222;… 22. Februar 2012 - 4 AZR 8/10 - Rn. 26 mwN). - BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 61/14
Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag - Betriebsübergang
Auch in dem der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Juni 2017 (- 1 ABR 32/15 -) zugrunde liegenden Sachverhalt hatten 96 vH der Arbeitnehmer einer Änderungsvereinbarung ua. mit einem Verzicht auf Leistungsentgeltanteile und Sonderzahlungen sowie einer Reduzierung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich gegen einen befristeten Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen zugestimmt. - BAG, 19.03.2025 - 4 AZR 283/23
Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch - Umfang der Rechtskraft - Bestimmtheit …
- BAG, 15.07.2020 - 10 AZR 507/18
Einseitige Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit - vergangenheitsbezogene …
- ArbG Siegburg, 22.05.2026 - 1 Ca 1741/25
Ärztin muss Kollegen nach unbefugter Weitergabe von Diagnosen in WhatsApp-Gruppe …
- BAG, 14.02.2023 - 1 ABR 9/22
Betriebliche Vergütungsordnung - tarifgebundener Arbeitgeber
- BAG, 01.10.2025 - 4 AZR 285/24
Tarifkollision - Verdrängungswirkung des § 4a TVG
- BAG, 12.06.2024 - 4 AZR 334/22
Verbandstarifvertrag - Einwirkungsanspruch - Beschwer - Bestimmtheit des Antrags
- LAG Niedersachsen, 07.04.2025 - 15 SLa 855/24
Meinungsäußerung; Rechtschutzbedürfnis; Tatsachenbehauptungen; Ehrschutzklage …
- BAG, 25.11.2025 - 1 ABR 38/24
Betriebsverfassungsrechtliche Normen - Gemeinschaftsbetrieb
- LAG Hessen, 20.01.2023 - 10 Sa 725/22
Anspruch eines Arbeitgeberverbandes auf Auskunfterteilung über die im …
- ArbG Frankfurt/Main, 01.02.2022 - 24 Ca 3723/21
Tarifkollision - Bahnverkehr - Unterlassung - Einwirkungsklage - Ausschluss der …
- LAG Sachsen-Anhalt, 23.10.2017 - 4 Sa 298/16
Wiederholte Vergütungsanpassung nach TVöD ohne Vorbehalt - betriebliche Übung
- LAG Sachsen-Anhalt, 23.10.2017 - 4 Sa 236/15
Wiederholte Vergütungsanpassung nach TVöD ohne Vorbehalt - betriebliche Übung
- LAG Sachsen-Anhalt, 23.10.2017 - 4 Sa 130/16
Wiederholte Vergütungsanpassung nach TVöD ohne Vorbehalt - betriebliche Übung
- LAG Sachsen-Anhalt, 23.10.2017 - 4 Sa 291/16
Wiederholte Vergütungsanpassung nach TVöD ohne Vorbehalt - betriebliche Übung
- LAG Sachsen-Anhalt, 23.10.2017 - 4 Sa 292/16
Wiederholte Vergütungsanpassung nach TVöD ohne Vorbehalt - betriebliche Übung
- LAG Sachsen-Anhalt, 23.10.2017 - 4 Sa 293/16
Wiederholte Vergütungsanpassung nach TVöD ohne Vorbehalt - betriebliche Übung
- LAG Sachsen-Anhalt, 23.10.2017 - 4 Sa 295/16
Wiederholte Vergütungsanpassung nach TVöD ohne Vorbehalt - betriebliche Übung
- LAG Sachsen-Anhalt, 23.10.2017 - 4 Sa 296/16
Wiederholte Vergütungsanpassung nach TVöD ohne Vorbehalt - betriebliche Übung
- LAG Sachsen-Anhalt, 23.10.2017 - 4 Sa 297/16
Wiederholte Vergütungsanpassung nach TVöD ohne Vorbehalt - betriebliche Übung
- LAG Sachsen-Anhalt, 23.10.2017 - 4 Sa 294/16
Wiederholte Vergütungsanpassung nach TVöD ohne Vorbehalt - betriebliche Übung
- LAG Nürnberg, 03.06.2019 - 1 TaBV 2/19
Gesamtbetriebsvereinbarung - Betriebsrat - Durchführungsanspruch - …
- LAG Hessen, 21.06.2024 - 14 Sa 549/23
- LAG Sachsen-Anhalt, 23.10.2017 - 4 Sa 258/15
Wiederholte Vergütungsanpassung nach TVöD ohne Vorbehalt - betriebliche Übung
- LAG Sachsen-Anhalt, 23.10.2017 - 4 Sa 124/16
Wiederholte Vergütungsanpassung nach TVöD ohne Vorbehalt - betriebliche Übung
- LAG Sachsen-Anhalt, 23.10.2017 - 4 Sa 151/17
Wiederholte Vergütungsanpassung nach TVöD ohne Vorbehalt - betriebliche Übung
- LAG Sachsen-Anhalt, 23.10.2017 - 4 Sa 152/17
Wiederholte Vergütungsanpassung nach TVöD ohne Vorbehalt - betriebliche Übung
- LAG Sachsen-Anhalt, 23.10.2017 - 4 Sa 476/15
Wiederholte Vergütungsanpassung nach TVöD ohne Vorbehalt - betriebliche Übung
- LAG Sachsen-Anhalt, 23.10.2017 - 4 Sa 478/15
Wiederholte Vergütungsanpassung nach TVöD ohne Vorbehalt - betriebliche Übung
- ArbG Karlsruhe, 23.09.2025 - 7 BV 2/25
Rüge der Verfahrensart - Beschlussverfahren - Urteilsverfahren - …
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