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Rechtsprechung
   BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 515/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,42923
BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 515/16 (https://dejure.org/2017,42923)
BAG, Entscheidung vom 14.11.2017 - 3 AZR 515/16 (https://dejure.org/2017,42923)
BAG, Entscheidung vom 14. November 2017 - 3 AZR 515/16 (https://dejure.org/2017,42923)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 1b Abs 1 S 4 BetrAVG
    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

  • IWW

    § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 308 Abs. 1 ZPO, Art. 3 Abs. 1 GG, § 1b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG, §§ 111 ff. BetrVG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz im Recht der betrieblichen Altersversorgung; Wesensmerkmale des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes; Zulässige Differenzierung zwischen Versorgungsempfängern und Versorgungsanwärtern in der betrieblichen ...

  • Betriebs-Berater

    Nichtverletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes bei Betriebsrente

  • bag-urteil.com

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

  • Techniker Krankenkasse
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1
    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz im Recht der betrieblichen Altersversorgung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zulässige Ungleichbehandlung bei der freiwilligen Zahlung einer Betriebsrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Zum Verstoß gegen den Grundsatz

Besprechungen u.ä.

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gleichbehandlungsgrundsatz bei Betriebsrente

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 161, 47
  • ZIP 2018, 597
  • NZA 2018, 367
  • BB 2018, 435
  • DB 2018, 582
 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (11)

  • BAG, 12.08.2014 - 3 AZR 764/12

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 515/16
    Im Bereich des Betriebsrentenrechts hat der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz damit kraft Gesetzes anspruchsbegründende Wirkung (etwa BAG 12. August 2014 - 3 AZR 764/12 - Rn. 22 mwN).

    Die Besserstellung gegenüber anderen Arbeitnehmern muss nach einem oder mehreren Kriterien vorgenommen werden, die bei allen Begünstigten vorliegen (vgl. etwa BAG 12. August 2014 - 3 AZR 764/12 - Rn. 24 mwN).

    Dagegen ist bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung der Gleichbehandlungsgrundsatz bereits dann verletzt, wenn eine Gruppe anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen können (vgl. etwa BAG 12. August 2014 - 3 AZR 764/12 - Rn. 25 mwN).

    Dieser muss die Gruppenbildung rechtfertigen (vgl. dazu etwa BAG 12. August 2014 - 3 AZR 764/12 - Rn. 26 mwN).

    Der Eintritt des Versorgungsfalls stellt auch in diesem Fall eine entscheidende Zäsur dar und ist daher ein sachgerechter Anknüpfungspunkt (zum Eintritt des Versorgungsfalls als Zäsur vgl. auch BAG 12. August 2014 - 3 AZR 764/12 - Rn. 39;… 11. August 2009 - 3 AZR 363/08 - Rn. 39 mwN).

  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 796/13

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    Auszug aus BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 515/16
    Rn. 15 1. Der Antragsgrundsatz nach § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist nicht nur dann verletzt, wenn einer Partei etwas zugesprochen wird, ohne dass sie dies beantragt hat, sondern auch dann, wenn ihr ein Anspruch aberkannt wird, den sie nicht zur Entscheidung gestellt hat (…BAG 25. August 2015 - 1 AZR 754/13 - Rn. 20 mwN, BAGE 152, 240; 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 21 mwN, BAGE 151, 235).

    Rn. 19 3. Das Urteil ist daher - ohne dass es eines förmlichen Entscheidungsausspruchs bedurfte - zu berichtigen, um eine sonst eintretende Rechtskraft auszuschließen (BAG 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 23 mwN, BAGE 151, 235).

  • BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 269/06

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 515/16
    Dabei ist nicht nur die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer innerhalb einer Gruppe, sondern auch eine sachfremde Gruppenbildung unzulässig (st. Rspr., vgl. etwa BAG 21. August 2007 - 3 AZR 269/06 - Rn. 21 mwN, BAGE 124, 22).
  • BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 691/16

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - …

    Auszug aus BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 515/16
    Allerdings greift er nur bei einem gestaltenden Verhalten des Arbeitgebers ein, hingegen nicht beim bloßen - auch vermeintlichen - Normenvollzug (st. Rspr., vgl. etwa BAG 11. Juli 2017 - 3 AZR 691/16 - Rn. 30 mwN).
  • BAG, 13.11.2014 - 6 AZR 1102/12

    Protokollerklärung zum 3. Abschnitt TVÜ-Bund

    Auszug aus BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 515/16
    Die Festsetzung eines Stichtags ist als Ausdruck einer pauschalierten Betrachtung und im Interesse der Praktikabilität grundsätzlich zulässig, wenn sich die Wahl des Zeitpunkts am zu regelnden Sachverhalt orientiert und demnach sachlich vertretbar ist (vgl. BAG 13. November 2014 - 6 AZR 1102/12 - Rn. 42, BAGE 150, 36).
  • BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 414/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer …

    Auszug aus BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 515/16
    Eine Stichtagsregelung ist nicht deshalb unzulässig, weil sie im Einzelfall zu Härten führen kann (vgl. BAG 12. Februar 2013 - 3 AZR 414/12 - Rn. 114 mwN).
  • BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 252/00

    Überversorgungsabbau; Auslegung der Übergangsregelung

    Auszug aus BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 515/16
    Mit Eintritt des Versorgungsfalls wird das Schutzbedürfnis der Betroffenen in der Regel größer (vgl. BAG 20. Februar 2001 - 3 AZR 252/00 - zu III 1 c der Gründe).
  • BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 779/14

    Gleichbehandlung - beurlaubte Beamte - Abfindung

    Auszug aus BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 515/16
    Zwar regelt der Sozialplan - entsprechend seiner zukunftsbezogenen Ausgleichs- und Überbrückungsfunktion - grundsätzlich diejenigen Leistungen, die die voraussichtlich entstehenden wirtschaftlichen Folgen eines durch Betriebsänderung verursachten Arbeitsplatzverlustes ausgleichen oder zumindest abmildern sollen (vgl. etwa BAG 8. Dezember 2015 - 1 AZR 779/14 - Rn. 14).
  • BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 363/08

    Tarifvertragliche Versorgung: Ausschluss von einer verbessernden Regelung - …

    Auszug aus BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 515/16
    Der Eintritt des Versorgungsfalls stellt auch in diesem Fall eine entscheidende Zäsur dar und ist daher ein sachgerechter Anknüpfungspunkt (…zum Eintritt des Versorgungsfalls als Zäsur vgl. auch BAG 12. August 2014 - 3 AZR 764/12 - Rn. 39; 11. August 2009 - 3 AZR 363/08 - Rn. 39 mwN).
  • BAG, 25.08.2015 - 1 AZR 754/13

    Streik - Schadensersatzanspruch Drittbetroffener

    Auszug aus BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 515/16
    Rn. 15 1. Der Antragsgrundsatz nach § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist nicht nur dann verletzt, wenn einer Partei etwas zugesprochen wird, ohne dass sie dies beantragt hat, sondern auch dann, wenn ihr ein Anspruch aberkannt wird, den sie nicht zur Entscheidung gestellt hat (BAG 25. August 2015 - 1 AZR 754/13 - Rn. 20 mwN, BAGE 152, 240;… 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 21 mwN, BAGE 151, 235).
  • LAG Schleswig-Holstein, 28.06.2016 - 1 Sa 286/15

    Betriebliche Altersversorgung, Betriebsvereinbarung, Rechtskraft, Erstreckung, …

  • LAG Düsseldorf, 05.03.2024 - 14 Sa 1148/23

    Tariflicher Ausschluss der Inflationsausgleichsprämie während der Passivphase der …

    Die einseitige Festsetzung eines Stichtags durch den Arbeitgeber ist als Ausdruck einer pauschalierten Betrachtung und im Interesse der Praktikabilität grundsätzlich zulässig, wenn sich die Wahl des Zeitpunkts am zu regelnden Sachverhalt orientiert und demnach sachlich vertretbar ist (BAG 14.11.2017 - 3 AZR 515/16 - Rn. 31;… 15.11.2011 - 9 AZR 387/10 - Rn. 32).
  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 6/21

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

    Rn. 47 d) Das Berufungsurteil ist daher - ohne dass es eines förmlichen Entscheidungsausspruchs bedurfte - zu berichtigen (…vgl. BAG 25. März 2021 - 6 AZR 41/20 - Rn. 20; 14. November 2017 - 3 AZR 515/16 - Rn. 19, BAGE 161, 47).
  • BAG, 26.09.2018 - 7 AZR 829/16

    Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit - Freizeitausgleich - …

    Rn. 23 b) Der geltend gemachte Anspruch kann nicht auf den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (…vgl. hierzu BAG 21. Dezember 2017 - 6 AZR 790/16 - Rn. 30 f.; 14. November 2017 - 3 AZR 515/16 - Rn. 22 f.) oder auf einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des § 78 Satz 2 BetrVG gestützt werden.
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