Rechtsprechung
| BAG, 14.10.2020 - 5 AZR 712/19 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Beweiskraft des Protokolls - Urteilsverkündung
- rechtsinformationen.bund.de
Beweiskraft des Protokolls - Urteilsverkündung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 160 Abs 3 Nr 7 ZPO, § 165 ZPO, § 315 Abs 3 ZPO, § 68 ArbGG
Beweiskraft des Protokolls - Urteilsverkündung - IWW
- Wolters Kluwer
Fehlende Feststellung der Urteilsverkündung im Protokoll; Anforderungen an eine wirksame Urteilsverkündung; Beweiskraft des Protokolls
- bag-urteil.com
- Betriebs-Berater
Zur Beweiskraft des Sitzungsprotokolls
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beweiskraft des Protokolls; Urteilsverkündung
- rechtsportal.de
Beweiskraft des Protokolls; Urteilsverkündung
- datenbank.nwb.de
Beweiskraft des Protokolls - Urteilsverkündung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Urteilsverkündung - und die Beweiskraft des Protokolls
- juraforum.de (Kurzinformation)
Verkündung eines Urteils muss als solche im Sitzungsprotoll erscheinen
Verfahrensgang
- ArbG Dresden, 20.03.2019 - 7 Ca 2182/18
- LAG Sachsen, 19.11.2019 - 3 Sa 124/19
- BAG, 14.10.2020 - 5 AZR 712/19
Papierfundstellen
- BAGE 172, 372
- MDR 2021, 186
- NZA 2021, 74
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (11)
- BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 248/13
Parteibezeichnung - Prozessstandschaft
Auszug aus BAG, 14.10.2020 - 5 AZR 712/19
Dies dient der Prozessbeschleunigung und gilt auch bei schwerwiegenden Verfahrensfehlern (vgl. BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 248/13 - Rn. 28 mwN, BAGE 147, 227).Eine Zurückverweisung an das Arbeitsgericht kommt jedoch - neben den in § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis 7 ZPO genannten Fällen - ausnahmsweise in Betracht, wenn ein Verfahrensfehler vorliegt, der in der Berufungsinstanz nicht korrigiert werden kann (vgl. BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 248/13 - Rn. 29 mwN, aaO).
Rn. 19 1. Das Bundesarbeitsgericht kann den Rechtsstreit - ausnahmsweise - an das Arbeitsgericht zurückverweisen, wenn schon das Landesarbeitsgericht die Sache an das Arbeitsgericht hätte zurückverweisen müssen (vgl. BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 248/13 - Rn. 27 mwN, BAGE 147, 227).
- BGH, 08.02.2012 - XII ZB 165/11
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Mindestanforderungen an die förmliche …
Auszug aus BAG, 14.10.2020 - 5 AZR 712/19
Solange die Entscheidung noch nicht verkündet wurde, liegt rechtlich nur ein - allenfalls den Rechtsschein eines Urteils erzeugender - Entscheidungsentwurf vor (vgl. BGH 8. Februar 2012 - XII ZB 165/11 - Rn. 11).Die Feststellung der Verkündung ist eine nach § 165 ZPO wesentliche Förmlichkeit, die nur durch das Protokoll bewiesen werden kann (vgl. BGH 8. Februar 2012 - XII ZB 165/11 - Rn. 12).
Zu den Mindestanforderungen gehört, dass die Verlautbarung von dem Gericht beabsichtigt war oder von den Parteien derart verstanden werden durfte und die Parteien von Erlass und Inhalt der Entscheidung förmlich unterrichtet wurden (vgl. BGH 8. Februar 2012 - XII ZB 165/11 - Rn. 13 mwN).
- OLG Frankfurt, 07.12.1994 - 17 U 288/93
Auszug aus BAG, 14.10.2020 - 5 AZR 712/19
Zweck dieses Verkündungsvermerks ist die Bescheinigung der Übereinstimmung des Urteilstenors mit der verkündeten Urteilsformel (vgl. OLG Frankfurt 7. Dezember 1994 - 17 U 288/93 -).Eine eigene Sachentscheidung war dem Landesarbeitsgericht dagegen verwehrt (vgl. OLG Frankfurt 7. Dezember 1994 - 17 U 288/93 -).
- BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 75/13
Entscheidung nach Lage der Akten - Beweisvereitelung
Auszug aus BAG, 14.10.2020 - 5 AZR 712/19
Rn. 20 2. Der Rechtsstreit ist unter Aufhebung der beiden vorinstanzlichen Entscheidungen und auch unter Aufhebung des Verfahrens (§ 562 Abs. 2 ZPO, vgl. BGH 13. März 1980 - VII ZR 147/79 - zu II der Gründe, BGHZ 76, 236; vgl. auch BAG 8. Mai 2014 - 2 AZR 75/13 - Rn. 23, BAGE 148, 129) ab dem Zeitpunkt, zu dem die Parteien vom Arbeitsgericht mit dem Hinweis auf eine Verkündung eines Urteils entlassen wurden, zur neuen Verhandlung und Entscheidung an dieses zurückzuverweisen. - BGH, 13.03.1980 - VII ZR 147/79
Fortführung des schriftlichen Vorverfahrens durch Setzung einer Frist zur …
Auszug aus BAG, 14.10.2020 - 5 AZR 712/19
Rn. 20 2. Der Rechtsstreit ist unter Aufhebung der beiden vorinstanzlichen Entscheidungen und auch unter Aufhebung des Verfahrens (§ 562 Abs. 2 ZPO, vgl. BGH 13. März 1980 - VII ZR 147/79 - zu II der Gründe, BGHZ 76, 236;… vgl. auch BAG 8. Mai 2014 - 2 AZR 75/13 - Rn. 23, BAGE 148, 129) ab dem Zeitpunkt, zu dem die Parteien vom Arbeitsgericht mit dem Hinweis auf eine Verkündung eines Urteils entlassen wurden, zur neuen Verhandlung und Entscheidung an dieses zurückzuverweisen. - BGH, 12.03.2004 - V ZR 37/03
Erlass eines Anerkenntnisurteils im schriftlichen Verfahren vor dem anberaumten …
Auszug aus BAG, 14.10.2020 - 5 AZR 712/19
Rn. 14 b) Das erstinstanzliche "Urteil" wurde nicht dadurch wirksam verlautbart, dass der Vorsitzende der Kammer dessen Übersendung an die Parteien selbst verfügt hat, so dass sein Wille, die Entscheidung zu erlassen, außer Frage steht (vgl. hierzu BGH 12. März 2004 - V ZR 37/03 - zu II 1 b der Gründe). - BGH, 23.05.2012 - IV ZR 224/10
Verletzung des rechtlichen Gehörs: Fehlender Protokollhinweis auf Verhandlung der …
Auszug aus BAG, 14.10.2020 - 5 AZR 712/19
Findet sich im Protokoll kein Hinweis auf die Verkündung des Urteils, steht infolge der Beweiskraft des Protokolls gemäß §§ 165, 160 Abs. 2 ZPO ein Verstoß gegen das aus § 60 ArbGG, § 311 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 173 Abs. 1 GVG folgende Erfordernis der Urteilsverkündung in öffentlicher Sitzung fest (vgl. zur Beweiskraft bezüglich der Nichtbeachtung einer wesentlichen Förmlichkeit BGH 23. Mai 2012 - IV ZR 224/10 - Rn. 5;… Zöller/Schultzky ZPO 33. Aufl. § 165 Rn. 4). - BGH, 03.11.1994 - LwZB 5/94
Zulässigkeit der Berufung gegen ein nicht verkündetes Urteil
Auszug aus BAG, 14.10.2020 - 5 AZR 712/19
Rn. 15 II. Da das "Urteil" des Arbeitsgerichts nicht wirksam verkündet worden ist, kann es keine rechtliche Wirkung erzeugen, gleichwohl aber zur Beseitigung des mit ihm verbundenen Rechtsscheins mit der Berufung angefochten werden (vgl. BGH 3. November 1994 - LwZB 5/94 - zu III der Gründe; 16. Oktober 1984 - VI ZB 25/83 - zu II 2 a der Gründe). - BGH, 16.10.1984 - VI ZB 25/83
Auszug aus BAG, 14.10.2020 - 5 AZR 712/19
Rn. 15 II. Da das "Urteil" des Arbeitsgerichts nicht wirksam verkündet worden ist, kann es keine rechtliche Wirkung erzeugen, gleichwohl aber zur Beseitigung des mit ihm verbundenen Rechtsscheins mit der Berufung angefochten werden (vgl. BGH 3. November 1994 - LwZB 5/94 - zu III der Gründe; 16. Oktober 1984 - VI ZB 25/83 - zu II 2 a der Gründe). - LAG Sachsen, 19.11.2019 - 3 Sa 124/19
Vergütungsanspruch aus Annahmeverzug beim Betriebsübergang
Auszug aus BAG, 14.10.2020 - 5 AZR 712/19
Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 19. November 2019 - 3 Sa 124/19 - und das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 20. März 2019 - 7 Ca 2182/18 - aufgehoben. - BGH, 07.02.1990 - XII ZB 6/90
Inhalt eines Verkündungsprotokolls
- BAG, 24.10.2024 - 2 AZR 260/23
Beweiskraft des Protokolls - Urteilsverkündung
Solange die Entscheidung noch nicht verkündet wurde, liegt rechtlich nur ein - allenfalls den Rechtsschein eines Urteils erzeugender - Entscheidungsentwurf vor (…BAG 23. März 2021 - 3 AZR 224/20 - Rn. 20; 14. Oktober 2020 - 5 AZR 712/19 - Rn. 9, BAGE 172, 372;… für das Beschlussverfahren: BAG 17. August 2022 - 7 ABR 3/21 - Rn. 23).Findet sich im Protokoll kein Hinweis auf die Verkündung des Urteils, steht infolge der Beweiskraft des Protokolls gemäß §§ 165, 160 Abs. 2 ZPO ein Verstoß gegen das aus § 60 ArbGG, § 311 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 173 Abs. 1 GVG folgende Erfordernis der Urteilsverkündung in öffentlicher Sitzung fest (…BAG 23. März 2021 - 3 AZR 224/20 - Rn. 21; 14. Oktober 2020 - 5 AZR 712/19 - Rn. 10, BAGE 172, 372).
Rn. 10 4. Da der Beweis der Beachtung der wesentlichen Förmlichkeiten nur durch das Sitzungsprotokoll erbracht werden kann, beweist der Vermerk des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle nach § 315 Abs. 3 ZPO eine Verkündung nicht (vgl. BAG 14. Oktober 2020 - 5 AZR 712/19 - Rn. 10, BAGE 172, 372).
Zu den Mindestanforderungen gehört allerdings, dass die Verlautbarung von dem Gericht beabsichtigt war oder von den Parteien derart verstanden werden durfte und die Parteien von Erlass und Inhalt der Entscheidung förmlich unterrichtet wurden (…BAG 23. März 2021 - 3 AZR 224/20 - Rn. 26; 14. Oktober 2020 - 5 AZR 712/19 - Rn. 13, BAGE 172, 372).
Eine wirksame Verlautbarung des Urteils kann ggf. dadurch erfolgen, dass der Vorsitzende der Kammer dessen Übersendung an die Parteien selbst verfügt hat, so dass sein Wille, die Entscheidung zu erlassen, außer Frage steht (vgl. BAG 14. Oktober 2020 - 5 AZR 712/19 - Rn. 14, BAGE 172, 372).
Die Schlussverfügung der Geschäftsstelle kann die richterliche Verfügung nicht ersetzen, weil sie nicht den Willen des Richters dokumentiert, die Entscheidung der Kammer nach außen kundzutun (vgl. BAG 14. Oktober 2020 - 5 AZR 712/19 - Rn. 14, BAGE 172, 372).
Rn. 15 II. Da das "Teilurteil" des Arbeitsgerichts nicht wirksam verkündet worden ist, kann es keine rechtliche Wirkung erzeugen, gleichwohl aber zur Beseitigung des mit ihm verbundenen Rechtsscheins mit der Berufung angefochten werden (…vgl. BAG 23. März 2021 - 3 AZR 224/20 - Rn. 29; 14. Oktober 2020 - 5 AZR 712/19 - Rn. 15, BAGE 172, 372).
Eine eigene Sachentscheidung war dem Landesarbeitsgericht dagegen verwehrt (…vgl. BAG 23. März 2021 - 3 AZR 224/20 - Rn. 30; 14. Oktober 2020 - 5 AZR 712/19 - Rn. 16, BAGE 172, 372).
Das Landesarbeitsgericht konnte die im ersten Rechtszug unterbliebene Urteilsverkündung nicht selbst vornehmen (…vgl. BAG 23. März 2021 - 3 AZR 224/20 - Rn. 31; 14. Oktober 2020 - 5 AZR 712/19 - Rn. 17, BAGE 172, 372).
Eine nach § 528 ZPO der Überprüfung durch das Berufungsgericht unterliegende erstinstanzliche Entscheidung war zwischen den Parteien nicht ergangen (…vgl. BAG 23. März 2021 - 3 AZR 224/20 - Rn. 33; 14. Oktober 2020 - 5 AZR 712/19 - Rn. 19, BAGE 172, 372).
Rn. 20 2. Der Rechtsstreit ist unter Aufhebung der beiden vorinstanzlichen Entscheidungen und auch unter Aufhebung des Verfahrens (§ 562 Abs. 2 ZPO) ab dem Zeitpunkt, zu dem die Parteien vom Arbeitsgericht mit dem Hinweis auf eine Verkündung eines Urteils in einem gesonderten Termin entlassen wurden, zur neuen Verhandlung und Entscheidung an dieses zurückzuverweisen (vgl. BAG 14. Oktober 2020 - 5 AZR 712/19 - Rn. 20, BAGE 172, 372).
Angesichts der gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu nicht geheilten Verkündungsmängeln (BAG 23. März 2021 - 3 AZR 224/20 - 14. Oktober 2020 - 5 AZR 712/19 - BAGE 172, 372) hätte ersichtlich kein nach § 72 Abs. 2 ArbGG begründeter Anlass bestanden, die Revision gegen eine die Sache an das Arbeitsgericht zurückverweisende Berufungsentscheidung überhaupt zuzulassen.
- BAG, 23.03.2021 - 3 AZR 224/20
Fehlende Verkündung eines Urteils - formelle und materielle Rechtskraft
Solange die Entscheidung noch nicht verkündet wurde, liegt rechtlich nur ein - allenfalls den Rechtsschein eines Urteils erzeugender - Entscheidungsentwurf vor (BAG 14. Oktober 2020 - 5 AZR 712/19 - Rn. 9 mwN).Findet sich im Protokoll kein Hinweis auf die Verkündung des Urteils, steht infolge der Beweiskraft des Protokolls gemäß §§ 165, 160 Abs. 2 ZPO ein Verstoß gegen das aus § 60 ArbGG, § 311 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 173 Abs. 1 GVG folgende Erfordernis der Urteilsverkündung in öffentlicher Sitzung fest (vgl. BAG 14. Oktober 2020 - 5 AZR 712/19 - Rn. 10 mwN).
Da der Beweis der Beachtung der wesentlichen Förmlichkeiten nur durch das Sitzungsprotokoll erbracht werden kann, beweist der nach § 315 Abs. 3 ZPO auf der Urschrift des Urteils anzubringende Verkündungsvermerk des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle eine Verkündung nicht (vgl. BAG 14. Oktober 2020 - 5 AZR 712/19 - Rn. 10 mwN).
Es ist damit davon auszugehen, dass das Arbeitsgericht das in der Akte befindliche "Urteil" nicht verkündet hat (vgl. BAG 14. Oktober 2020 - 5 AZR 712/19 - Rn. 11).
Zu den Mindestanforderungen gehört, dass die Verlautbarung von dem Gericht beabsichtigt war oder von den Parteien derart verstanden werden durfte und die Parteien von Erlass und Inhalt der Entscheidung förmlich unterrichtet wurden (vgl. BAG 14. Oktober 2020 - 5 AZR 712/19 - Rn. 13 mwN).
Rn. 27 bb) Das erstinstanzliche "Urteil" wurde nicht dadurch wirksam verlautbart, dass der Vorsitzende der Kammer dessen Übersendung an die Parteien selbst verfügt hat, so dass sein Wille, die Entscheidung zu erlassen, außer Frage steht (vgl. BAG 14. Oktober 2020 - 5 AZR 712/19 - Rn. 14 mwN).
Rn. 29 2. Da das "Urteil" des Arbeitsgerichts nicht wirksam verkündet worden ist, kann es keine rechtliche Wirkung erzeugen, gleichwohl aber zur Beseitigung des mit ihm verbundenen Rechtsscheins mit der Berufung angefochten werden (vgl. BAG 14. Oktober 2020 - 5 AZR 712/19 - Rn. 15 mwN).
Eine eigene Sachentscheidung war dem Landesarbeitsgericht grundsätzlich verwehrt (vgl. BAG 14. Oktober 2020 - 5 AZR 712/19 - Rn. 16).
Rn. 33 Das Bundesarbeitsgericht kann den Rechtsstreit - ausnahmsweise - an das Arbeitsgericht zurückverweisen, wenn schon das Landesarbeitsgericht die Sache an das Arbeitsgericht hätte zurückverweisen müssen (vgl. BAG 14. Oktober 2020 - 5 AZR 712/19 - Rn. 19 mwN).
Denn nur insoweit unterliegt das Urteil des Landesarbeitsgerichts der Beurteilung durch den Senat (§ 557 Abs. 1, § 562 Abs. 2 ZPO; vgl. BAG 14. Oktober 2020 - 5 AZR 712/19 - Rn. 19; BGH 13. März 1980 - VII ZR 147/79 - zu II der Gründe, BGHZ 76, 236).
- BAG, 08.03.2022 - 3 AZR 361/21
Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG
Dieser Fehler kann nicht durch das Gedächtnisprotokoll und das Zustellen des Urteils geheilt werden, da die Zustellung die Verkündung nicht ersetzt, zumindest wenn die Zustellung des Urteils - wie hier - nicht auf einer Verfügung des Richters beruht (…vgl. BAG 23. März 2021 - 3 AZR 224/20 - Rn. 23, 27; 14. Oktober 2020 - 5 AZR 712/19 - Rn. 10 mwN, BAGE 172, 372).Allerdings ergibt sich aus dem Anschreiben und dem vom Vorsitzenden unterschriebenen Protokoll der Wille des Gerichts, das Urteil mit seiner Urteilsformel kundzutun und gelten zu lassen (vgl. BAG 14. Oktober 2020 - 5 AZR 712/19 - Rn. 14, BAGE 172, 372).
- BAG, 17.08.2022 - 7 ABR 3/21
Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - Verkündung - Rügeverzicht
Solange die Entscheidung noch nicht verkündet wurde, liegt rechtlich nur ein - allenfalls den Rechtsschein einer Endentscheidung erzeugender - Entscheidungsentwurf vor (…vgl. zur Urteilsverkündung: BAG 23. März 2021 - 3 AZR 224/20 - Rn. 20; 14. Oktober 2020 - 5 AZR 712/19 - Rn. 9 mwN, BAGE 172, 372).Sind deren Mindestanforderungen hingegen gewahrt, hindern auch Verstöße gegen zwingende Formerfordernisse das Entstehen eines wirksamen Urteils nicht (…BAG 8. März 2022 - 3 AZR 361/21 - Rn. 13;… 23. März 2021 - 3 AZR 224/20 - Rn. 26; 14. Oktober 2020 - 5 AZR 712/19 - Rn. 13, BAGE 172, 372;… BGH 11. Februar 2022 - V ZR 15/21 - Rn. 11;… 27. Oktober 2016 - V ZB 50/16 - Rn. 5).
Rn. 28 Zu den Mindestanforderungen gehört, dass die Verlautbarung von dem Gericht beabsichtigt war oder von den Parteien derart verstanden werden durfte und die Parteien von Erlass und Inhalt der Entscheidung förmlich unterrichtet wurden (…BAG 23. März 2021 - 3 AZR 224/20 - Rn. 26; 14. Oktober 2020 - 5 AZR 712/19 - Rn. 13, BAGE 172, 372;… BGH 11. Februar 2022 - V ZR 15/21 - Rn. 11;… 27. Oktober 2016 - V ZB 50/16 - Rn. 5; 12. März 2004 - V ZR 37/03 - zu II 1 b der Gründe).
Der "Beschluss" wurde nicht dadurch wirksam verlautbart, dass der Vorsitzende der Kammer dessen Übersendung an die Parteien selbst verfügt hat, so dass sein Wille, die Entscheidung zu erlassen, außer Frage stünde (vgl. BAG 14. Oktober 2020 - 5 AZR 712/19 - Rn. 14, BAGE 172, 372; BGH 12. März 2004 - V ZR 37/03 - zu II 1 b der Gründe).
Rn. 30 Der "Laufzettel" und damit die Schlussverfügung der Geschäftsstelle können die richterliche Verfügung nicht ersetzen, weil diese nicht den Willen des Richters dokumentieren, die Entscheidung der Kammer nach außen kundzutun (…vgl. BAG 8. März 2022 - 3 AZR 361/21 - Rn. 14;… 23. März 2021 - 3 AZR 224/20 - Rn. 27; 14. Oktober 2020 - 5 AZR 712/19 - Rn. 14, BAGE 172, 372).
Rn. 37 a) Da der "Beschluss" des Arbeitsgerichts nicht wirksam verkündet worden ist, kann er keine rechtliche Wirkung erzeugen, gleichwohl aber zur Beseitigung des mit ihm verbundenen Rechtsscheins mit der Beschwerde angefochten werden (…vgl. BAG 23. März 2021 - 3 AZR 224/20 - Rn. 29 f.; 14. Oktober 2020 - 5 AZR 712/19 - Rn. 15 mwN, BAGE 172, 372).
Eine eigene Sachentscheidung war dem Landesarbeitsgericht grundsätzlich verwehrt (…vgl. BAG 23. März 2021 - 3 AZR 224/20 - Rn. 30; 14. Oktober 2020 - 5 AZR 712/19 - Rn. 16, aaO).
Das Landesarbeitsgericht konnte die im ersten Rechtszug unterbliebene Entscheidungsverkündung nicht selbst vornehmen (…vgl. BAG 23. März 2021 - 3 AZR 224/20 - Rn. 31; 14. Oktober 2020 - 5 AZR 712/19 - Rn. 17, aaO;… 20. Februar 2014 - 2 AZR 248/13 - Rn. 28 f. mwN, BAGE 147, 227).
Dies ist vorliegend nicht der Fall, weil mangels Abschlusses des Verfahrens vor dem Arbeitsgericht zum Zeitpunkt der Entscheidung im Rechtsbeschwerdeverfahren das rechtliche Prüfprogramm für den Senat nicht feststeht (vgl. zum Urteilsverfahren BAG 14. Oktober 2020 - 5 AZR 712/19 - Rn. 21, BAGE 172, 372).
- BAG, 08.03.2022 - 3 AZR 362/21
Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG
Dieser Fehler kann nicht durch das Gedächtnisprotokoll und das Zustellen des Urteils geheilt werden, da die Zustellung die Verkündung nicht ersetzt, zumindest wenn die Zustellung des Urteils - wie hier - nicht auf einer Verfügung des Richters beruht (…vgl. BAG 23. März 2021 - 3 AZR 224/20 - Rn. 23, 27; 14. Oktober 2020 - 5 AZR 712/19 - Rn. 10 mwN, BAGE 172, 372).Allerdings ergibt sich aus dem Anschreiben und dem vom Vorsitzenden unterschriebenen Protokoll der Wille des Gerichts, das Urteil mit seiner Urteilsformel kundzutun und gelten zu lassen (vgl. BAG 14. Oktober 2020 - 5 AZR 712/19 - Rn. 14, BAGE 172, 372).
- BGH, 06.03.2025 - I ZR 20/24
Sonntäglicher Apotheken-Lieferservice - Abschluss eines landgerichtlichen …
Findet sich im Protokoll kein Hinweis auf die Verkündung des Urteils, steht infolge der Beweiskraft des Protokolls gemäß §§ 165, 160 Abs. 2 ZPO ein Verstoß gegen das aus § 311 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 173 Abs. 1 GVG folgende Erfordernis der Urteilsverkündung in öffentlicher Sitzung fest (BAGE 172, 372 [juris Rn. 10] mwN).Da der Beweis der Beachtung der wesentlichen Förmlichkeiten nur durch das Sitzungsprotokoll erbracht werden kann, beweist der nach § 315 Abs. 3 ZPO auf der Urschrift des Urteils anzubringende Verkündungsvermerk des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle eine Verkündung nicht (…vgl. BGH, FamRZ 1990, 507 [juris Rn. 6]; BAGE 172, 372 [juris Rn. 10]).
Die Schlussverfügung der Geschäftsstelle kann die richterliche Verfügung nicht ersetzen, weil diese nicht den Willen des Richters dokumentiert, die Entscheidung des Gerichts nach außen kundzutun (vgl. BAGE 172, 372 [juris Rn. 10]).
Rn. 27 a) Der Bundesgerichtshof kann den Rechtsstreit - ausnahmsweise - gemäß § 563 Abs. 1 ZPO nicht an das Berufungsgericht, sondern an das Landgericht zurückverweisen, wenn schon das Berufungsgericht die Sache an das Landgericht hätte zurückverweisen müssen (vgl. BGH…, Urteil vom 15. Juni 1960 - IV ZR 16/60, BGHZ 32, 370 [juris Rn. 22]; BAGE 172, 372 [juris Rn. 19]).
- BAG, 22.02.2024 - 6 AZR 125/23
Teilurteil - Zustellungsveranlasser iSd. § 172 ZPO
Trifft ein Arbeitsgericht eine Entscheidung, ohne dass wirksam Sachanträge gestellt worden sind, kommt - entgegen § 68 ArbGG - eine Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Arbeitsgericht in Betracht, da ein Verfahrensfehler vorliegt, der in der Rechtsmittelinstanz nicht korrigiert werden kann (…vgl. BAG 16. August 2023 - 7 AZR 300/22 - Rn. 11; 14. Oktober 2020 - 5 AZR 712/19 - Rn. 17, BAGE 172, 372). - BAG, 09.02.2022 - 5 AZR 347/21
Annahmeverzugsvergütung - Klageerweiterung in der Berufungsinstanz
Denn der Beweis der Beachtung von wesentlichen Förmlichkeiten - wie derjenigen der gestellten Anträge (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 ZPO) - kann nur durch das Sitzungsprotokoll erbracht werden, § 165 Satz 1 ZPO (vgl., zur wesentlichen Förmlichkeit der Verkündung des Urteils, BAG 14. Oktober 2020 - 5 AZR 712/19 - Rn. 10). - BAG, 23.02.2022 - 4 AZR 250/21
Unzulässiges Teilurteil - Zurückverweisung an das Landesarbeitsgericht - …
Das Bundesarbeitsgericht kann den Rechtsstreit zwar an das Arbeitsgericht zurückverweisen, wenn schon das Landesarbeitsgericht die Sache an das Arbeitsgericht hätte zurückverweisen müssen (…BAG 23. März 2021 - 3 AZR 224/20 - Rn. 33; 14. Oktober 2020 - 5 AZR 712/19 - Rn. 19, BAGE 172, 372; jew. für den Fall einer fehlenden Urteilsverkündung durch das Arbeitsgericht). - BAG, 25.01.2024 - 6 AZR 119/23
Tatbestand - Beweiskraft - Überleitung in S-Tabelle
Trifft ein Arbeitsgericht eine Entscheidung, ohne dass wirksam Sachanträge gestellt worden sind, kommt - entgegen § 68 ArbGG - eine Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Arbeitsgericht in Betracht, da ein Verfahrensfehler vorliegt, der in der Rechtsmittelinstanz nicht korrigiert werden kann (…vgl. BAG 16. August 2023 - 7 AZR 300/22 - Rn. 11 ; 14. Oktober 2020 - 5 AZR 712/19 - Rn. 17, BAGE 172, 372). - LAG Baden-Württemberg, 11.12.2025 - 8 Sa 28/25
Voraussetzungen einer Entscheidung nach Lage der Akten iSv. §§ 331a, 251a ZPO - …
- LAG Baden-Württemberg, 11.12.2025 - 8 Sa 27/25
Voraussetzungen einer Entscheidung nach Lage der Akten iSv. §§ 331a, 251a ZPO - …
- LAG Düsseldorf, 26.11.2020 - 11 TaBV 56/20
Heilung von Verlautbarungsmängeln; Errichtung eines Gesamtbetriebsrats in einem …
- OLG Brandenburg, 27.10.2021 - 11 U 12/21
Anspruch auf Schadensersatz aus einer laufenden …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2025 - L 15 U 63/21
- LAG Köln, 16.05.2024 - 9 TaBV 24/24
Auch in Eilfällen keine Entscheidungskompetenz der Einigungsstelle vor formeller …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2025 - L 15 U 452/23
Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall: Reichen Schmerzen ohne Befund aus?
- LAG Hessen, 15.02.2023 - 18 Sa 967/22
Schriftsatz mit Antragstellung als elektronisches Dokument; Heilung eines …
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2021 - 2 Sa 81/21
Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".