Rechtsprechung
| BAG, 25.04.2022 - 3 AZB 2/22 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesarbeitsgericht
Besonderes elektronisches Anwaltspostfach - Fristwahrung
- rechtsinformationen.bund.de
Besonderes elektronisches Anwaltspostfach - Fristwahrung
- rechtsprechung-im-internet.de
Nr 1 S 1 ERVB 2019, § 130a Abs 2 S 1 ZPO vom 12.12.2019, § 130a Abs 2 S 2 ZPO vom 12.12.2019, § 130a ZPO vom 05.10.2021, § 2 ERVV vom 24.11.2017
Besonderes elektronisches Anwaltspostfach - Fristwahrung - IWW
- JurPC
Formwirksamkeit eines elektronischen Dokuments
- Wolters Kluwer
Fristwahrung bei Einreichung elektronischer Dokumente nach dem Ausbaugesetz; Formwirksamkeit elektronisch eingereichter Dokumente; Gesetzliches Heilungsverfahren elektronischer Mängel nach gerichtlichem Hinweis; Rechtsnorm(en) als Grundlage(n) für die Einbettung aller ...
- Betriebs-Berater
Besonderes elektronisches Anwaltspostfach - eingebettete Schriftarten - Fristwahrung
- anwaltsblatt-datenbank.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
§ 130a ZPO, § 2 ERVV, § 5 ERVV
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fristwahrung bei Einreichung elektronischer Dokumente nach dem Ausbaugesetz; Formwirksamkeit elektronisch eingereichter Dokumente; Gesetzliches Heilungsverfahren elektronischer Mängel nach gerichtlichem Hinweis; Rechtsnorm(en) als Grundlage(n) für die Einbettung aller ...
- datenbank.nwb.de
Besonderes elektronisches Anwaltspostfach - Fristwahrung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Formmangel unverzüglich geheilt: Schriftsatz fristgerecht eingegangen!
Kurzfassungen/Presse (7)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Fristwahrung mittels des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs - und die Heilung von Formfehlern
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Fristwahrung mittels des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs - und die nicht eingebettete Schriftart
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Anwaltliche Versicherung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Fristwahrung mittels des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs - und der Fristablauf vor dem 1. Januar 2022
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Fristwahrung mittels des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs - und die Papierakte des Gerichts
- bag-urteil.com (Tenor)
BeA, Besonderes elektronisches Anwaltspostfach, Fristwahrung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anforderungen an die Formwirksamkeit der Einreichung eines elektronischen Dokuments bei Gericht
Besprechungen u.ä. (2)
- anwaltsblatt-datenbank.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
§ 130a ZPO, § 2 ERVV, § 5 ERVV
- ervjustiz.de (Entscheidungsbesprechung)
Viel Grundsätzliches zum ERV vom BAG
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 06.05.2021 - 22 Ca 9860/20
- LAG Hessen, 30.12.2021 - 6 Sa 684/21
- BAG, 25.04.2022 - 3 AZB 2/22
Papierfundstellen
- BAGE 177, 284
- NJW 2022, 1832
- MDR 2022, 1140
- MDR 2022, 974
- NZA 2022, 803
- AnwBl 2022, 425
- AnwBl Online 2022, 433
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (19)
- BVerfG, 01.04.2014 - 2 BvF 1/12
Normenkontrollanträge gegen die Rechtsverordnung zur Erprobung von "Gigalinern" …
Auszug aus BAG, 25.04.2022 - 3 AZB 2/22
Rn. 40 Das Zustimmungserfordernis darf daher nur unter den Voraussetzungen entfallen, denen der Bundesrat im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zugestimmt hat (BVerfG 1. April 2014 - 2 BvF 1/12 ua. - Rn. 74, BVerfGE 136, 69).Zustimmungsrechte des Bundesrats sollen nicht durch Delegation der Rechtssetzung auf die Exekutive erlöschen (BVerfG 1. April 2014 - 2 BvF 1/12 ua. - aaO).
- BFH, 24.11.1993 - X R 5/91
Zu verfassungsrechtlichen Zweifeln hinsichtlich § 51 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 10 b …
Auszug aus BAG, 25.04.2022 - 3 AZB 2/22
Dies führte sonst zu einer wesentlichen formellen Änderung gegenüber der ursprünglichen Ermächtigungsgrundlage (BFH 24. November 1993 - X R 5/91 - zu IV 1 a der Gründe, BFHE 173, 519).Sie erst ermöglichen es dem Bürger, sich darüber zu informieren, was rechtens sein soll, und zu prüfen, ob eine Regelung von der Ermächtigungsgrundlage gedeckt ist (BFH 24. November 1993 - X R 5/91 - zu IV 1 b der Gründe, aaO).
- BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 730/19
Gesamtzusage - Gleichbehandlungsgrundsatz - AGB-Recht
Auszug aus BAG, 25.04.2022 - 3 AZB 2/22
Die vorher maßgebliche Verweisung in § 64 Abs. 7 ArbGG auf § 130a ff. ZPO (vgl. zur entsprechenden Rechtslage im Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht: BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 730/19 - Rn. 25, BAGE 171, 1;… 24. Oktober 2019 - 8 AZN 589/19 - Rn. 5) entfiel.Rn. 13 2. Der Senat lässt zunächst dahinstehen, ob nicht durchsuchbare oder nicht kopierbare PDF-Schriftsätze, für die Fristen galten, die vor dem 1. Januar 2022 abgelaufen sind, als nicht formwirksam iSd. § 130a Abs. 2 ZPO aF eingereicht angesehen werden können, wenn die elektronische Akte im Verfahren nicht führt (nicht ausdrücklich behandelt bei BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 730/19 - BAGE 171, 1;… in diese Richtung wohl BAG 12. März 2020 - 6 AZM 1/20 - verneinend OLG Koblenz 9. November 2020 - 3 U 844/20 - Rn. 24 f.).
- BAG, 15.02.2005 - 9 AZN 982/04
Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung
Auszug aus BAG, 25.04.2022 - 3 AZB 2/22
Es kommt deshalb darauf an, welche Neuerungen durch das Gesetz im Einzelnen eingeführt werden und deshalb mit dem Inkrafttreten anzuwenden sind (vgl. BAG 15. Februar 2005 - 9 AZN 982/04 - Rn. 10, BAGE 113, 321).Der Ablauf der Frist zur Einlegung und Begründung der Berufung ist damit dafür maßgeblich, ob das alte oder neue Recht Anwendung findet (vgl. BAG 15. Februar 2005 - 9 AZN 982/04 - Rn. 9, aao).
- BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvF 1/20
Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ("Berliner Mietendeckel") …
Auszug aus BAG, 25.04.2022 - 3 AZB 2/22
Für die Setzung von Landesrecht ist danach kein Raum (Art. 72 Abs. 1 GG; vgl. BVerfG 25. März 2021 - 2 BvF 1/20 ua. - Rn. 160, BVerfGE 157, 223). - BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05
Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem …
Auszug aus BAG, 25.04.2022 - 3 AZB 2/22
Eine durch einen Interpretationskonflikt zwischen Gesetzgeber und Rechtsprechung ausgelöste Normsetzung ist nicht anders zu beurteilen als eine durch sonstige Gründe veranlasste rückwirkende Gesetzesänderung (BVerfG 21. Juli 2010 - 1 BvL 11/06 ua. - Rn. 73, BVerfGE 126, 369). - BGH, 05.07.2017 - XII ZB 463/16
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Glaubhaftmachung der mitgeteilten …
Auszug aus BAG, 25.04.2022 - 3 AZB 2/22
Dafür muss der Anwalt die Richtigkeit seiner Angaben unter Bezugnahme auf seine Standespflichten anwaltlich versichern (BGH 5. Juli 2017 - XII ZB 463/16 - Rn. 14). - BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvL 1/11
Rückwirkende Einführung einer Regelung über den nur ratierlichen Abzug von in …
Auszug aus BAG, 25.04.2022 - 3 AZB 2/22
Denn die Befugnis zur verbindlichen Auslegung von Gesetzen ist nach dem Grundgesetz der rechtsprechenden Gewalt vorbehalten, die nach Art. 92 GG den Richtern anvertraut ist (BVerfG 25. März 2021 - 2 BvL 1/11 - Rn. 78, BVerfGE 157, 177). - BVerfG, 04.09.2020 - 1 BvR 2427/19
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Übermäßig strenge Handhabung der …
Auszug aus BAG, 25.04.2022 - 3 AZB 2/22
Diese Grundsätze gelten nicht nur für den ersten Zugang zum Gericht, sondern für die Ausgestaltung des gesamten Verfahrens (BVerfG 4. September 2020 - 1 BvR 2427/19 - Rn. 24 f.). - BAG, 04.06.2008 - 3 AZB 37/08
Wert der Beschwer
Auszug aus BAG, 25.04.2022 - 3 AZB 2/22
Das Berufungsgericht wird auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu entscheiden haben (BAG 4. Juni 2008 - 3 AZB 37/08 - Rn. 21;… GMP/Müller-Glöge 9. Aufl. § 77 Rn. 15). - BVerfG, 10.07.1958 - 1 BvF 1/58
Bestimmtheit einer Rechtsverordnung
- BGH, 08.05.2019 - XII ZB 8/19
Beschwerde in familiengerichtlichem Verfahren: Einhaltung der Schriftform bei …
- BAG, 12.03.2020 - 6 AZM 1/20
Formatfehler bei elektronischem Dokument - einmalige gerichtliche Hinweispflicht …
- BVerfG, 18.04.2007 - 1 BvR 110/07
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Unterzeichnung eines per Telefax …
- BVerfG, 20.12.2017 - 1 BvR 2233/17
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des elektronischen …
- BAG, 24.10.2019 - 8 AZN 589/19
Einreichung der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung - elektronisches Dokument - …
- OLG Koblenz, 09.11.2020 - 3 U 844/20
beA: Schriftarten müssen nicht in PDF-Datei eingebettet sein
- BVerfG, 02.11.2020 - 1 BvR 533/20
Stattgebender Kammerbeschluss: Verwerfung einer Beschwerde gegen Wertfestsetzung …
- LAG Hessen, 30.12.2021 - 6 Sa 684/21
Anspruch auf Anpassung einer Betriebsrente; Verfristung der Berufungsbegründung
- BAG, 25.08.2022 - 6 AZR 499/21
Anforderungen an elektronisch eingereichte Schriftsätze
Diese Regelung ist zwingend (vgl. hierzu auch BAG 25. April 2022 - 3 AZB 2/22 - Rn. 23;… Helml/Pessinger/Helml ArbGG 5. Aufl. § 46c Rn. 6).Sie kann daher im Fall eines nicht mehr unverzüglichen Hinweises des Gerichts nicht darauf vertrauen, der Formfehler wirke sich zu ihren Gunsten aus (vgl. BAG 25. April 2022 - 3 AZB 2/22 - Rn. 28 zum wortgleichen § 130a Abs. 6 ZPO aF).
Jedenfalls bei führender elektronischer Akte ist daher in der Gesamtschau der gesetzlichen Ausgestaltung der Zugang zu Gericht durch die Anforderung, vorbereitende Schriftsätze im Dateiformat PDF einzureichen, nicht unverhältnismäßig erschwert (vgl. Radke jM 2020, 461, 462;… aA bei führender Papierakte und druckbarem sowie zur Papierakte genommenem elektronischen Dokument BAG 1. August 2022 - 2 AZB 6/22 - Rn. 11 f.; zweifelnd bei führender Papierakte hinsichtlich des Ausschlusses druckbarer Dokumente auch BAG 25. April 2022 - 3 AZB 2/22 - Rn. 19 f.).
Dass ein elektronisches Dokument nach diesen Bestimmungen nicht deshalb formunwirksam ist, weil nicht sämtliche Schriftarten eingebettet sind, hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts bereits mit Beschluss vom 25. April 2022 (- 3 AZB 2/22 - Rn. 29 ff.) entschieden.
- BGH, 10.02.2026 - VI ZR 313/24
Schriftsätze sind zwingend im PDF-Format einzureichen!
Rn. 22 (1) Entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung ist eine Glaubhaftmachung nicht entbehrlich, weil es dem Gericht "unproblematisch möglich war zu erkennen, dass der Inhalt der beiden elektronischen Dokumente völlig identisch war." Vielmehr handelt es sich bei dem Erfordernis der Glaubhaftmachung um eine unverzichtbare Tatbestandsvoraussetzung, die auch nicht einschränkend auszulegen ist (vgl. BAG…, Urteil vom 25. August 2022 - 6 AZR 499/21, BAGE 178, 343 Rn. 52 ff., insbesondere in Abgrenzung zur Wiedereinsetzung; siehe weiter etwa BAG, Beschluss vom 25. April 2022 - 3 AZB 2/22, BAGE 177, 284 Rn. 4, 27, 47 ff.;… Urteil vom 3. Juni 2020 - 3 AZR 730/19, BAGE 171, 1 Rn. 30, 35, 37 [jew. zu § 46c Abs. 2 ArbGG]).Zwar kann dafür eine anwaltliche Versicherung ausreichen (vgl. BAG, Beschluss vom 25. April 2022 - 3 AZB 2/22, BAGE 177, 284 Rn. 4, 27, 47 ff.;… Urteil vom 3. Juni 2020 - 3 AZR 730/19, BAGE 171, 1 Rn. 30, 35, 37 [jew. zu § 46c Abs. 2 ArbGG]).
Allein der schriftsätzliche Vortrag relevanter Umstände genügt grundsätzlich nicht (vgl. Senat…, Beschluss vom 20. September 2022 - VI ZB 27/22, NJW-RR 2022, 1577 Rn. 9; BGH…, Beschluss vom 11. April 2024 - IX ZB 22/23, MDR 2024, 929 Rn. 9 mwN; BAG, Beschluss vom 25. April 2022 - 3 AZB 2/22, BAGE 177, 284 Rn. 47 ff.).
- LAG Hessen, 25.01.2023 - 6 Sa 369/22
Unwirksame Dokumentenübermittlung mittels Word-Datei oder per Telefax; Effektiver …
aa) Durch die Möglichkeit einer Ersatzeinreichung bei vorübergehender technische Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung (…sh. dazu mwN BAG 25. August 2022 - 6 AZR 499/21 - Rn. 29) und das niedrigschwellige Erfordernis, diese vorübergehende technische Unmöglichkeit lediglich glaubhaft iSv. § 294 Abs. 1 ZPO machen zu müssen (…zu den allgemeinen Anforderungen an die Glaubhaftmachung vgl. zB BGH 2. August 2022 - VIII ZB 3/21 - Rn. 14 f.), was auch im Wege einer anwaltlichen Versicherung erfolgen kann (…vgl. BAG 25. August 2022 - 6 AZR 499/21 - aaO;… BGH 5. Juli 2017 - XII ZB 463/16 - Rn. 14;… OLG Dresden 10. März 2022 - 4 W 94/22 - Rn. 6;… OLG Hamm 19. August 2021 - I-4 U 57/21 ua. - Rn. 47), ist der Zugang zu den Gerichten (…hier zum zweiten Rechtszug, auf den es keinen aus dem Gebot des effektiven Rechtsschutzes herzuleitenden Anspruch gibt, vgl. BVerfG 2. November 2020 - 1 BvR 533/20 - Rn. 12; BAG 25. April 2022 - 3 AZB 2/22 - Rn. 19) nicht in unzumutbarer Weise eingeschränkt (…vgl. BAG 25. August 2022 - 6 AZR 499/21 - aaO).cc) Aber selbst wenn man - entgegen der hier vertretenen Auffassung - davon ausgehen sollte, dass bei weiterhin geführten Papierakten mit der Erstbearbeitung durch das Gericht (also dem Ausdruck nach § 298 Abs. 1 Satz 1 ZPO, der Zuteilung zu einer Kammer und der Erstverfügung) ein bearbeitbares Dokument entstanden sein sollte und dies zu einer Heilung ex nunc führte (…vgl. zur Rspr. des BGH, nach der auch ein nicht den Anforderungen des § 130a Abs. 1 ZPO aF entsprechender Schriftsatz mit seinem Ausdruck die von der Verfahrensordnung geforderte Schriftform einhält, BGH 8. Mai 2019 - XII ZB 8/19 - Rn. 16; sich darauf im Rahmen eines Erst-Recht-Schlusses beziehend BAG 25. April 2022 - 3 AZB 2/22 - Rn. 20; sh. auch zu Eingängen im Mail-to-Fax-Verfahren BAG 17. Januar 2023 - 3 AZR 158/22 - noch nicht veröffentlicht), folgte daraus im Streitfall kein anderes Ergebnis.
Diese Regelung ist (weiterhin) zwingend (…BAG 25. August 2022 - 6 AZR 499/21 - aaO; vgl. hierzu auch BAG 25. April 2022 - 3 AZB 2/22 - Rn. 23;… Helml/Pessinger/Helml ArbGG 5. Aufl. § 46c Rn. 6;… BeckOK ZPO/von Selle Stand 1. Dezember 2022 § 130a ZPO Rn. 9; so auch BT-Drs. 19/28399 S. 40 zur Neufassung des § 2 Abs. 1 ERVV).
Hingegen soll der Verstoß gegen andere technische Standards nunmehr nur noch dann zur Formunwirksamkeit führen, wenn aufgrund des Verstoßes im konkreten Fall eine Bearbeitung durch das Gericht nicht möglich ist (…vgl. BeckOK ZPO/von Selle Stand 1. Dezember 2022 § 130a ZPO Rn. 9; unklar BAG 25. April 2022 - 3 AZB 2/22 - Rn. 23 f.).
Auch bei weiterhin geführter Papierakte bedarf es aus den oben genannten Gründen und angesichts der niedrigschwelligen Heilungsmöglichkeit des Formmangels nach § 46c Abs. 6 ArbGG (dazu unten) zur Garantie eines effektiven Rechtsschutzes keiner einschränkenden Auslegung des § 46c ArbGG bzw. § 2 ERVV (so aber ErfK/Koch 23. Aufl. § 46c ArbGG Rn. 3 unter Berufung auf BAG 25. April 2022 - 3 AZB 2/22 - sowie 1. August 2022 - 2 AZB 6/22 -, wobei es in diesen Entscheidungen um die Frage der Einbettung von Schriftarten bzw. die Kopier- und Durchsuchbarkeit der Dokumente ging).
c) Aber selbst wenn man entgegen der hier vertretenen Auffassung davon ausgehen sollte, dass mit dem Ausdruck des Word-Dokuments nach § 298 Abs. 1 Satz 1 ZPO ein bearbeitbares und damit formwirksames Dokument entstanden sein sollte (…vgl. zur Rspr. des BGH, nach der auch ein nicht den Anforderungen des § 130a Abs. 1 ZPO aF entsprechender Schriftsatz mit seinem Ausdruck die von der Verfahrensordnung geforderte Schriftform einhält, BGH 8. Mai 2019 - XII ZB 8/19 - Rn. 16; sich darauf im Rahmen eines Erst-Recht-Schlusses beziehend BAG 25. April 2022 - 3 AZB 2/22 - Rn. 20), führte dies hier nicht zu einem anderen Ergebnis, da der Ausdruck dieses Dokument, die Zuteilung der Sache zu einer Kammer und die Erstverfügung erst am 22. Februar 2022 und damit nach Ablauf der Frist zur Einlegung der Berufung erfolgt sind und hier sogar aufgrund des Zeitpunktes der Einreichung (nach 16:00 Uhr und damit nach Dienstschluss der Mitarbeiter die den Ausdruck vornehmen) erst hatten erfolgen können.
Die hier entscheidungserheblichen Rechtsfragen sind von grundsätzlicher Bedeutung und jedenfalls für den Fall der nicht ausschließlich elektronisch geführten Akten höchstrichterlich noch nicht abschließend geklärt, also klärungsbedürftig; dies gilt umso mehr, als die Argumentationslinien in den Entscheidungen des Sechsten Senats Bundesarbeitsgerichts vom 25. August 2022 (- 6 AZR 499/21 -) einerseits und des Dritten Sentas des Bundesarbeitsgerichts vom 25. April 2022 (ua. - 3 AZB 2/22 -) sowie des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 1. August 2022 (- 2 AZB 6/22 -) in unterschiedliche Richtungen zu laufen scheinen.
- BAG, 17.01.2023 - 3 AZR 158/22
Bestimmender Schriftsatz - Unterschriftserfordernis - Telefaxdienst
Die Berufung ist nicht aus anderen Erwägungen unzulässig, sie ist insbesondere ausreichend begründet (vgl. BAG 25. April 2022 - 3 AZB 2/22 - Rn. 50). - BAG, 01.08.2022 - 2 AZB 6/22
Berufung - Einlegung als elektronisches Dokument - Eignung zur Bearbeitung durch …
Dies gilt unabhängig davon, ob die Begründung des Ausbaugesetzes entsprechende Rückschlüsse auf die Rechtslage bereits vor dem 1. Januar 2022 erlaubt (vgl. dazu BAG 25. April 2022 - 3 AZB 2/22 - Rn. 22 ff.).Es stellte in dieser Konstellation eine reine Förmelei dar, die Formwirksamkeit des elektronisch eingereichten Schriftsatzes von seiner Durchsuchbarkeit und Kopierbarkeit sowie der Einbettung der verwendeten Schriftarten im elektronischen Dokument abhängig zu machen (zu § 130a ZPO vgl. BAG 25. April 2022 - 3 AZB 2/22 - Rn. 20 f.).
In der Anlage zu der auf dieser Grundlage erlassenen Justiz-Informationstechnik-VO vom 29. November 2017 (GVBl. S. 415) ist das Hessische Landesarbeitsgericht aber nicht aufgeführt (vgl. auch BAG 25. April 2022 - 3 AZB 2/22 - Rn. 17).
Ob und inwiefern für sie überhaupt wirksame Rechtsgrundlagen bestanden (für die ERVB 2019 verneinend BAG 25. April 2022 - 3 AZB 2/22 - Rn. 29 ff.), bedarf daher keiner Entscheidung.
- VGH Hessen, 28.08.2024 - 28 A 1429/21
Gerichtliches Fristsetzungsverfahren nach § 67 HDG
Grundlage für das Erfordernis der Einbindung der Schriftart ist § 55a Abs. 2 Satz 2 VwGO i. V. m. § 5 Abs. 1 Nr. 1 ERVV a. F. i. V. m. Nr. 1 Satz 1 ERVB 2019 (vgl. BAG, Beschluss vom 25. April 2022 - 3 AZB 2/22 -, juris Rn. 31).Obwohl es nach den vorgenannten Ausführungen nicht mehr darauf ankommt, fehlt für die Anforderung in Nr. 1 Satz 1 ERVB 2019, dass die Schriftarten einzubetten sind, aber auch die erforderliche wirksame Rechtsgrundlage (zu § 130a ZPO: BAG, Beschluss vom 25. April 2022 - 3 AZB 2/22 -, juris Rn. 29 ff.; a. A.: LAG S-H…, Urteil vom 15. Juli 2021 - 5 Sa 8/21 -, juris Rn. 47 ff.).
Denn weder in § 55a VwGO a. F. noch in der ERVV a. F. sind Vorgaben enthalten, die sich auf die Einbettung der Schriftart beziehen (vgl. BAG, Beschluss vom 25. April 2022 - 3 AZB 2/22 -, juris Rn. 32).
Die Aufnahme von technischen Anforderungen an das Einbetten von Schriften durch Nr. 1 Satz 1 ERVB 2019 führte insoweit zu einer wesentlichen formellen Änderung gegenüber der ursprünglichen Ermächtigungsgrundlage (vgl. BAG, Beschluss vom 25. April 2022 - 3 AZB 2/22 -, juris Rn. 35 m. w. N.), die unwirksam ist.
- BAG, 29.06.2023 - 3 AZB 3/23
Elektronischer Rechtsverkehr und Word-Datei
Es stellte in dieser Konstellation eine reine Förmelei dar, die Formwirksamkeit des elektronisch eingereichten Schriftsatzes von seiner Durchsuchbarkeit und Kopierbarkeit sowie der Einbettung der verwendeten Schriftarten im elektronischen Dokument abhängig zu machen (zu § 130a ZPO vgl. BAG 25. April 2022 - 3 AZB 2/22 - Rn. 20 f.).Das Berufungsgericht wird auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu entscheiden haben (BAG 25. April 2022 - 3 AZB 2/22 - Rn. 51).
- BFH, 07.05.2026 - VI R 20/24
Formwirksame Klageerhebung bei elektronischer Übermittlung einer Word-Datei im …
Rn. 18 Es würde in dieser Konstellation eine reine und damit mit Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes nicht vereinbare Förmelei darstellen, die Formwirksamkeit des elektronisch eingereichten Schriftsatzes von dem verwendeten Format abhängig zu machen (vgl. BAG-Beschluss vom 29.06.2023 - 3 AZB 3/23, BAGE 181, 301, Rz 12; zu § 130a der Zivilprozessordnung vgl. BAG-Beschluss vom 25.04.2022 - 3 AZB 2/22, BAGE 177, 284, Rz 20 f.; zudem BAG-Beschluss vom 01.08.2022 - 2 AZB 6/22, Rz 12). - LAG Sachsen-Anhalt, 25.08.2022 - 3 Sa 552/21
Erfüllung restliche Urlaubsansprüche - Festlegung Jahresurlaub bei Zweiteilung
Auf die durch das "Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften" vom 5. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4607 ff.; im Folgenden Ausbaugesetz) am 1. Januar 2022 in Kraft getretenen (Art. 34 Abs. 1 i. V. m. Art. 1, Art. 6 und Art. 8 Ausbaugesetz) Änderungen über die Anforderungen an elektronische Dokumente kommt es demgegenüber nicht an, weil das Ausbaugesetz keine ausdrücklichen Bestimmungen enthält, auf welchen Verfahrensstand abzustellen ist, sodass der Ablauf der Frist - hier der Klagefrist - dafür maßgeblich ist, ob das alte oder das neue Recht anzuwenden ist (vgl. BAG 25. April 2022 - 3 AZB 2/22, Rn. 11).Ein anderes Verständnis verstößt gegen den Justizgewährleistungsanspruch (vgl. ausführlich, wenn auch im Ergebnis offengelassen: BAG 25. April 2022 - 3 AZB 2/22, Rn. 13 ff., 18 ff.;… so jetzt ausdrücklich BAG 01. August 2022 - 2 AZB 6/22, Rn. 12).
Rn. 106 c) Für das Erfordernis der Einbettung der Schriftarten fehlt die erforderliche wirksame Rechtsgrundlage (vgl. BAG 25. April 2022 - 3 AZB 2/22, Rn. 29 ff. mit Anmerkung Tiedemann, jurisPR-ArbR 27/2022 Anm. 3 auch zum Streitstand in Literatur und Rechtsprechung;… in diesem Sinne auch LAG Düsseldorf 24. August 2021 - 14 Sa 190/21, Rn. 45 ff.;… vgl. auch Müller, jurisPK-ERV Band 2 2. Aufl., § 130a ZPO Rn. 142, 144).
- BAG, 05.03.2024 - 9 AZR 46/23
Urlaubsfestlegung für Musiker in Kulturorchestern - Ersatzeinreichung nach § 46g …
Damit hat er die Richtigkeit seiner Angaben unter Bezugnahme auf seine Standespflichten anwaltlich versichert (vgl. BAG 25. April 2022 - 3 AZB 2/22 - Rn. 49, BAGE 177, 284). - LSG Rheinland-Pfalz, 27.09.2023 - L 6 BA 7/22
Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - elektronischer Rechtsverkehr - …
- LAG Sachsen-Anhalt, 25.08.2022 - 3 Sa 553/21
Urlaubsansprüche eines Orchestermusikers - Festlegung des Jahresurlaub bei …
- LAG Berlin-Brandenburg, 05.09.2022 - 21 Sa 2/22
Auskunftsanspruch - Wettbewerbsverbot - Konkurrenztätigkeit - angestellter …
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Ersatzeinreichung nach § 46g ArbGG ; Glaubhaftmachung
- LAG Köln, 15.12.2022 - 8 Sa 483/22
Ersatzeinreichung nach § 46g ArbGG - Glaubhaftmachung
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