Zur aktuellen Fassung von § 130a ZPO.
Zivilprozeßordnung
| 1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 252) |
| 3. Abschnitt - Verfahren (§§ 128 - 252) |
| 1. Titel - Mündliche Verhandlung (§§ 128 - 165) |
(1) 1Soweit für vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen, für Anträge und Erklärungen der Parteien sowie für Auskünfte, Aussagen, Gutachten und Erklärungen Dritter die Schriftform vorgesehen ist, genügt dieser Form die Aufzeichnung als elektronisches Dokument, wenn dieses für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet ist. 2Die verantwortende Person soll das Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen.
(2) 1Die Bundesregierung und die Landesregierungen bestimmen für ihren Bereich durch Rechtsverordnung den Zeitpunkt, von dem an elektronische Dokumente bei den Gerichten eingereicht werden können, sowie die für die Bearbeitung der Dokumente geeignete Form. 2Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen. 3Die Zulassung der elektronischen Form kann auf einzelne Gerichte oder Verfahren beschränkt werden.
(3) Ein elektronisches Dokument ist eingereicht, sobald die für den Empfang bestimmte Einrichtung des Gerichts es aufgezeichnet hat.
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr vom 13.07.2001
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.08.2001 | Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr | 13.07.2001 |
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 130a ZPO a.F.
17 Entscheidungen zu § 130a ZPO a.F. in unserer Datenbank:
- BAG, 25.04.2022 - 3 AZB 2/22
Besonderes elektronisches Anwaltspostfach - Fristwahrung
- BFH, 29.11.2022 - VIII B 141/21
Zustellung eines finanzgerichtlichen Urteils an das elektronische Anwaltspostfach ...
- BGH, 24.05.2022 - X ZR 82/21
Container-Signatur im Patentnichtigkeitsverfahren - Patentnichtigkeitssache: ...
- OLG Frankfurt, 16.08.2024 - 2 W 59/22
Elektronische Übermittlung durch sich selbst vertretende Rechtsanwälte bei ...
- OLG Düsseldorf, 30.11.2023 - 15 U 99/22
BeA, elektronisches Dokument. Nichteignung zur Bearbeitung, Hinweis des Gerichts, ...
- BAG, 25.04.2022 - 3 AZB 3/22
Besonderes elektronisches Anwaltspostfach - Fristwahrung
- BPatG, 17.10.2019 - 30 W (pat) 4/18
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - mittels E-Mail eingereichter ...
- BAG, 30.07.2020 - 2 AZR 43/20
Verhaltensbedingte Kündigung - Nachträgliche Klagezulassung
- BGH, 15.05.2019 - XII ZB 573/18
Einreichung des Berufungsschriftsatzes als elektronisches Dokument bei Gericht; ...
- LAG Hessen, 25.01.2023 - 6 Sa 369/22
Unwirksame Dokumentenübermittlung mittels Word-Datei oder per Telefax; Effektiver ...