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Rechtsprechung
   BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 158/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,385
BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 158/79 (https://dejure.org/1982,385)
BAG, Entscheidung vom 10.03.1982 - 4 AZR 158/79 (https://dejure.org/1982,385)
BAG, Entscheidung vom 10. März 1982 - 4 AZR 158/79 (https://dejure.org/1982,385)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 38, 106
  • NJW 1982, 2839
  • JR 1983, 220
 
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Wird zitiert von ... (40)Zitiert selbst (1)

  • BAG, 13.11.1975 - 2 AZR 610/74

    Betriebsrat: Beteiligung an einer Kündigung, Anhörungsfrist

    Auszug aus BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 158/79
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Wirksamkeit der Willenserklärung, mit der die Kündigung ausgesprochen wurde, in Rede steht, wenn sich eine kündigungsrechtliche Vorschrift gegen die Abgabe der Willenserklärung richtet oder vor Abgabe der Kündigungserklärung bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen (vgl. zum letzteren BAG 27, 331 = AP Nr. 7 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 346/12

    Massenentlassung - Änderungskündigung

    Die Vorschrift erfasst Änderungskündigungen iSv. § 2 KSchG deshalb unzweifelhaft dann, wenn sie mangels Annahme des Änderungsangebots die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Folge haben (so zur alten Rechtslage BAG 10. März 1982 - 4 AZR 158/79 - BAGE 38, 106;… 3. Oktober 1963 - 2 AZR 160/63 - so für das geltende Recht weiterhin APS/Moll 4. Aufl. § 17 KSchG Rn. 26a;… ErfK/Kiel 14. Aufl. § 17 KSchG Rn. 13;… KR/Weigand 10. Aufl. § 17 KSchG Rn. 41).

    Rn. 32 b) Ob eine Änderungskündigung auch dann als "Entlassung" iSv. § 17 Abs. 1 KSchG anzusehen ist, wenn sich der Arbeitnehmer mit der Änderung seiner Arbeitsbedingungen - und sei es unter dem Vorbehalt des § 2 Satz 1 KSchG - einverstanden erklärt, hat das Bundesarbeitsgericht zum geltenden Recht noch nicht entschieden (…offengelassen in BAG 1. März 2007 - 2 AZR 580/05 - Rn. 13, BAGE 121, 347; zur alten Rechtslage dagegen ablehnend BAG 10. März 1982 - 4 AZR 158/79 - BAGE 38, 106; 3. Oktober 1963 - 2 AZR 160/63 -).

    Spätestens seit dieser Zeit besteht für die Gewährung von Vertrauensschutz in den Fortbestand der früheren Rechtsprechung, derzufolge Änderungskündigungen auch bei einer unter Vorbehalt erklärten Annahme des Änderungsangebots nicht als Entlassungen iSv. § 17 Abs. 1 KSchG anzusehen waren (BAG 10. März 1982 - 4 AZR 158/79 - BAGE 38, 106; 3. Oktober 1963 - 2 AZR 160/63 -), keine Grundlage mehr.

  • BAG, 10.02.1999 - 2 AZR 422/98

    Änderungskündigung zur Durchsetzung einer tarifwidrigen Erhöhung der Arbeitszeit

    a) Ausdrücklich entschieden ist dies für den Fall, daß der Arbeitgeber mit seiner Änderungskündigung eine Senkung des Lohns des tarifgebundenen Arbeitnehmers unter den Mindestlohn des entsprechenden Lohntarifvertrags anstrebt (BAGE 38, 106 = AP Nr. 2 zu § 2 KSchG 1969; vgl. BAG Urteil vom 25. Oktober 1973 - 5 AZR 141/73 - AP Nr. 42 zu § 616 BGB).

    Es ist darüber hinaus zu prüfen, ob die kündigende Vertragspartei mit ihrer Kündigung ein rechtlich zulässiges Ziel erstrebt, ob also im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung eine Änderung des Arbeitsvertrages, wie sie mit der Änderungskündigung erstrebt wird, tariflich zulässig ist oder gegen tarifliche Inhaltsnormen, zum Beispiel gegen bestehende Mindestlohnvorschriften verstößt (BAGE 38, 106 = AP, aaO;… vgl. BAG Urteil vom 25. Oktober 1973, aaO;… wohl zustimmend, ohne allerdings tarifliche Inhaltsnormen ausdrücklich zu erwähnen: KR-Rost, 5. Aufl., § 2 KSchG Rz 179 a und KR-Friedrich, § 13 KSchG Rz 261 a).

    Dem gegenüber kann die zwingende Wirkung des Tarifvertrags nur durch eine Nichtigkeit der tarifwidrigen Änderungskündigung durchgesetzt werden (ebenso im Ergebnis BAGE 38, 106 = AP, aaO).

    e) Der Verstoß einer Änderungskündigung gegen tarifliche Inhaltsnormen stellt einen sonstigen Unwirksamkeitsgrund im Sinne von § 13 Abs. 3 KSchG dar und führt nicht lediglich, wie das Landesarbeitsgericht meint, zur Sozialwidrigkeit der Kündigung nach §§ 2, 1 Abs. 2 KSchG (vgl. BAGE 38, 106 = AP, aaO;… KR-Friedrich, 5. Aufl., § 13 KSchG Rz 261 a; KR-Rost, aaO § 2 KSchG Rz 179 a, beide unter ausdrücklichem Hinweis auf BAGE 38, 106 = AP, aaO).

  • BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 580/05

    Außerordentliche Änderungskündigung

    Der Massenentlassungsschutz des § 17 KSchG gilt nach der bisherigen Rechtsprechung nicht für Änderungskündigungen, die von den Arbeitnehmern unter dem Vorbehalt ihrer sozialen Rechtfertigung angenommen worden sind (Senat 3. Oktober 1963 - 2 AZR 160/63 - AP KSchG § 15 Nr. 9; BAG 10. März 1982 - 4 AZR 158/79 - BAGE 38, 106;… KR-Weigand 8. Aufl. § 17 KSchG Rn. 41 f.).
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