Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BAG, 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,115
BAG, 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79 (https://dejure.org/1982,115)
BAG, Entscheidung vom 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79 (https://dejure.org/1982,115)
BAG, Entscheidung vom 10. November 1982 - 4 AZR 1203/79 (https://dejure.org/1982,115)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,115) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 40, 327
  • DB 1983, 717
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (92)Zitiert selbst (10)

  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 564/78

    Wahrung der Schriftform bei Bezugnahme auf einen verweisenden Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79
    Solche Blankettverweisungen in Tarifverträgen sind nach der Senatsrechtsprechung (BAG 34, 42 = AP Nr. 7 zu § 1 TVG Form) zulässig, wenn die Verweisung eindeutig ist und der Geltungsbereich der verweisenden Tarifnorm mit dem Geltungsbereich der Tarifnormen, auf die verwiesen wird, in einem engen sachlichen Zusammenhang steht, was vorliegend zu bejahen ist.

    Dies betonen mit Recht auch Wiedemann (Anm. AP Nr. 7 zu § 1 TVG Form) und Mangen (RdA 1982, 236 f.).

    Danach ist die Schriftform des § 1 Abs. 2 TVG in der Vereinbarung vom 20. Januar 1969 gewahrt, weil die in Bezug genommenen tariflichen Regelungen - wie z. B. der MTV vom 23. Januar 1975 - anderweitig schriftlich abgefaßt und in der Vereinbarung vom 20. Januar 1969 so genau bezeichnet sind, daß Irrtümer über Art und Ausmaß der in Bezug genommenen Regelung ausgeschlossen sind (vgl. BAG 34, 42 = AP Nr. 7 zu § 1 TVG Form).

    Gegenüber der Auffassung des Senats, die Tarifvertragsparteien dürften ihre Rechtssetzungsbefugnis nicht auf Dritte übertragen, wohl aber auf jeweils geltende andere tarifliche Vorschriften verweisen, wenn deren Geltungsbereich mit dem Geltungsbereich der verweisenden Tarifnormen in einem engen sachlichen Zusammenhang stehe, wird eingewandt, dies sei widersprüchlich; denn auch in der Verweisung auf jeweils (künftig) geltende andere tarifliche Vorschriften liege eine Delegation der Rechtssetzungsbefugnis (vgl. Gröbing, AuR 1982, 116; Wiedemann, Anm. AP Nr. 7 zu § 1 TVG Form).

    Deshalb sind Blankettverweisungen auf jeweils geltende andere Tarifverträge zwischen denselben Tarifvertragsparteien unbedenklich zulässig (BAG 34, 42, 53 f. = AP Nr. 7 zu § 1 TVG Form, mit weiteren Nachweisen).

    Jedenfalls ist es daher auch nicht zu beanstanden, wenn Tarifvertragsparteien wegen des engen Sachzusammenhangs künftige Regelungen des in Bezug genommenen Tarifvertrags auch für ihren Geltungsbereich im voraus als sachgerecht beurteilen (BAG 34, 42, 54 = AP Nr. 7 zu § 1 TVG Form).

    Das wird schon daraus ersichtlich, daß es nach der Senatsrechtsprechung ohne weiteres zulässig ist, daß die Tarifvertragsparteien der verweisenden Norm bei einer Änderung der in Bezug genommenen Tarifnormen ihren eigenen Tarifvertrag entsprechend ändern, auch wenn zwischen den Geltungsbereichen der beiden Tarifverträge kein Sachzusammenhang besteht (vgl. BAG 34, 42, 52 f. = AP Nr. 7 zu § 1 TVG Form).

    Denn zum Kernbereich der koalitionsmäßigen Betätigung gehört nicht, daß die Tarifvertragsparteien die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen regeln müssen (Wiedemann, Anm. AP Nr. 7 zu § 1 TVG Form), sondern daß sie entsprechende Regelungen treffen können (vgl. insoweit auch Gröbing, AuR 1982, 117).

    Daraus folgt die Pflicht der Berufsverbände zur Wahrnehmung der Mitgliederinteressen und das Verbot, diesen Kernbereich der eigenen Normsetzung aufzugeben (vgl. Wiedemann, Anm. AP Nr. 7 zu § 1 TVG Form).

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

    Auszug aus BAG, 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79
    Damit ist auch dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit Rechnung getragen (vgl. auch BVerfG Beschluß vom 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 -, AP Nr. 15 zu § 5 TVG).

    Das Bundesverfassungsgericht sieht hierin eine ausreichende Gewährleistung dafür, daß den Betroffenen der Inhalt der getroffenen Regelung jedenfalls ohne erhebliche Schwierigkeiten zugänglich ist (BVerfG Beschluß vom 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 -, AP Nr. 15 zu § 5 TVG).

  • BAG, 29.01.1975 - 4 AZR 218/74

    Tarifvertrag: Fortgeltung nach Auslaufen

    Auszug aus BAG, 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79
    Das stünde nicht damit im Einklang, daß die Tarifvertragsparteien rechtlich nicht in der Lage sind, Rechtsnormen zu setzen, die von vornherein im Nachwirkungszustand des § 4 Abs. 5 TVG gelten (BAG 27, 22 f. = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 05.12.1979 - 4 AZN 41/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Rechtsbegriffs - Falsche Anwendung - …

    Auszug aus BAG, 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79
    Bei dem Begriff des engen sachlichen Zusammenhangs handelt es sich nämlich nicht um einen unbestimmten Rechtsbegriff, bei dessen Anwendung den Tatsacheninstanzen ein Beurteilungsspielraum zusteht, der in der Revisionsinstanz nur beschränkt nachprüfbar ist (vgl. insoweit BAG 32, 203, 206 f. = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 23.02.1979 - 1 AZR 540/77

    Kernbereichsschutz bei Verteilung einer Gewerkschaftszeitung im Betrieb

    Auszug aus BAG, 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79
    Die Kernbereichsbetätigung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts verfassungsrechtlich geschützt (vgl. BAG Urteil vom 23. Februar 1979 - 1 AZR 540/77 -, AP Nr. 29 zu Art. 9 GG, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 14.11.1958 - 1 AZR 247/57

    Tarifvertrag - Schuldrechtlicher Teil - Friedenspflicht - Vertrag zugunsten …

    Auszug aus BAG, 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79
    Solange dies aber nicht zutrifft, können die Tarifvertragsparteien sich von der Verweisungsnorm jederzeit innerhalb angemessener Frist und aus wichtigem Grund unter Umständen sogar fristlos (vgl. hierzu BAG Urteil vom 14. November 1958 - 1 AZR 247/57 -, AP Nr. 4 zu § 1 TVG Friedenspflicht;… Wiedemann/Stumpf, aaO, § 4 Rz 22 f. mit weiteren Nachweisen) lösen und eine eigenständige Regelung treffen.
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BAG, 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79
    Bei einer teilweise unwirksamen Tarifnorm sind die übrigen Tarifnormen eines Tarifvertrags nur dann ebenfalls unwirksam, wenn sie keine selbständige Bedeutung im Verhältnis zu der unwirksamen Tarifnorm haben können oder wenn sie Teile einer Gesamtregelung sind, die ihren Sinn und ihre Rechtfertigung verlieren würden, nähme man einen ihrer Bestandteile heraus (…Wiedemann/Stumpf, aaO, § 1 Rz 111 mit weiteren Nachweisen; für Gesetze vgl. BVerfGE 8, 274, 301).
  • BAG, 09.12.1981 - 4 AZR 312/79

    Nebenabrede

    Auszug aus BAG, 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79
    Dabei muß der Arbeitgeber zumindest ein Verhalten an den Tag legen, das sein Einverständnis mit der Entstehung entsprechender Rechte erkennen oder nach dem Grundsatz von Treu und Glauben wenigstens darauf schließen läßt (vgl. BAG 35, 7, 14 mit weiteren Nachweisen; ferner BAG Urteil vom 9. Dezember 1981 - 4 AZR 312/79 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 28.01.1981 - 4 AZR 869/78

    Arbeiter der Deutschen Bundespost - Trennungsentschädigung - Verweis auf …

    Auszug aus BAG, 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79
    Dabei muß der Arbeitgeber zumindest ein Verhalten an den Tag legen, das sein Einverständnis mit der Entstehung entsprechender Rechte erkennen oder nach dem Grundsatz von Treu und Glauben wenigstens darauf schließen läßt (vgl. BAG 35, 7, 14 mit weiteren Nachweisen; ferner BAG Urteil vom 9. Dezember 1981 - 4 AZR 312/79 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 19.11.1981 - 6 AZR 138/79
    Auszug aus BAG, 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79
    Aus der Mitteilung der tariflichen Vergütungsgruppe bei der Einstellung durch die Beklagte allein kann nicht geschlossen werden, daß damit die für die Branche jeweils geltenden Tarifverträge vereinbart werden sollten (vgl. BAG Urteil vom 19. November 1981 - 6 AZR 138/79 -, unveröffentlicht).
  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes - …

    Dafür spricht auch, dass der für eine so genannte tarifvertragliche dynamische Verweisung erforderliche enge Sachzusammenhang zwischen den Regelungswerken besteht (vgl. zu diesem Erfordernis u.a. BAGE 40, 327, 333 ff.;… Wiedemann, Tarifvertragsgesetz 6. Aufl. § 1 Rdn. 198 ff. m.w.N.).
  • LAG Köln, 21.08.2020 - 4 Sa 412/20

    Haustarifvertrag; Anerkennungstarifvertrag; Anlage; Gesamtrechtsnachfolge auf …

    Die Beklagte ist zudem der Ansicht, dass die Formulierung in der Tarifvereinbarung eine Reaktion auf die Entscheidung des BAG vom 10.11.1982 (4 AZR 1203/79), die erstmals im Jahre 1983 veröffentlich wurde, sei, mit der gerade eine bewusste Blankettverweisung auf noch unbekannte Tarifverträge verhindert werden sollte.

    Soweit die Parteien unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BAG aus dem Jahre 1982 (BAG, Urteil vom 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79, BAGE 40, 327) darüber streiten, wann diese damalige Entscheidung - in der Fachpresse - veröffentlicht wurde und ob der Wortlaut der vorliegend streitgegenständlichen Tarifvereinbarung eine Reaktion der Tarifvertragsparteien auf die genannte Entscheidung des BAG darstellt, müssen die jeweils gezogenen Schlussfolgerungen als reine Spekulation angesehen werden.

    Denn auch Anerkennungstarifverträge, die andere (Verbands- oder Flächen-)Tarifverträge inkorporieren, werden als das Schriftformgebot des § 1 Abs. 2 TVG erfüllende Regelungen angesehen (BAG…, Urteil vom 23.03.2011 - 4 AZR 366/09, Rn. 28, juris), solange die in Bezug genommenen Tarifverträge ebenfalls schriftlich iSv. § 1 Abs. 2 TVG abgefasst sind und soweit ein Irrtum über Art und Ausmaß der in Bezug genommenen Regelung ausgeschlossen ist (BAG…, Urteil vom 07.06.2006 - 4 AZR 272/05, Rn. 32, juris; BAG, Urteil vom 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79, Rn. 28, juris;… HWK/Henssler, 9. Aufl. 2020, § 1 TVG Rn. 138).

    Ferner dürfen die Tarifvertragsparteien mit der Verweisung auf fremde Tarifverträge auch nicht ihre allgemeine Rechtssetzungsmacht nach Art. 9 Abs. 3 GG überschreiten (vgl. BAG, Urteil vom 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79, Rn. 29, juris).

    Die tarifschließenden Parteien der Tarifvereinbarung vom 20.05.1983 haben daher den persönlichen Anwendungsbereich nicht auf tarifungebundene Arbeitnehmer erstreckt, was eine Überschreitung der Rechtssetzungsmacht darstellen würde (vgl. BAG, Urteil vom 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79, Rn. 29, juris).

    Es ist deshalb unerheblich, ob die Tarifvertragsparteien des verweisenden Tarifvertrags bei Abschluss ihres Vertrags solche Entwicklungen voraussehen konnten; vielmehr genügt es, dass sie wegen des engen Sachzusammenhangs der Geltungsbereiche der verweisenden und der in Bezug genommenen Tarifnormen auf die Sachgerechtigkeit künftiger Regelungen der in Bezug genommenen Tarifnormen auch für den eigenen Geltungsbereich vertrauen durften (BAG, Urteil vom 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79, Rn. 46, juris).

    Im Übrigen sind neue tarifliche Entwicklungen, wie bspw. das streitgegenständliche tarifliche Zusatzgeld, das mit im Sinne der Beklagten als "Überraschungsklausel" bezeichnen könnte, im allgemeinen das Ergebnis einer längeren tarifpolitischen Diskussion; deshalb kann sich eine Tarifvertragspartei der verweisenden Tarifnorm in der Regel durch rechtzeitige Kündigung des Tarifvertrags der Bindung an neue Regelungen der in Bezug genommenen Tarifnormen entziehen (vgl. BAG, Urteil vom 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79, Rn. 46, juris).

    Rn. 93 (4) Die Beklagte bzw. ihre Rechtsvorgängerin hat sich durch den Abschluss der Tarifvereinbarung vom 20.05.1983 auch nicht des Kernbereichs ihrer Koalitionsbetätigungsfreiheit entledigt (vgl. BAG, Urteil vom 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79, Rn. 49 ff., juris).

    Damit gilt die Tarifvereinbarung vom 20.05.1983 für unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden, wobei - wenn überhaupt - eine Kündigungsfrist gilt, für die nach dem Rechtsgedanken des § 77 Abs. 5 BetrVG allenfalls und längstens eine Frist von drei Monaten in Betracht kommt (vgl. BAG, Urteil vom 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79, Rn. 52, juris).

  • LAG Köln, 21.08.2020 - 4 Sa 82/20

    Haustarifvertrag; Anerkennungstarifvertrag; Anlage; Gesamtrechtsnachfolge auf …

    Die Beklagte ist zudem der Ansicht, dass die Formulierung in der Tarifvereinbarung eine Reaktion auf die Entscheidung des BAG vom 10.11.1982 (4 AZR 1203/79), die erstmals im Jahre 1983 veröffentlich wurde, sei, mit der gerade eine bewusste Blankettverweisung auf noch unbekannte Tarifverträge verhindert werden sollte.

    Soweit die Parteien unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BAG aus dem Jahre 1982 (BAG, Urteil vom 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79, BAGE 40, 327) darüber streiten, wann diese damalige Entscheidung - in der Fachpresse - veröffentlicht wurde und ob der Wortlaut der vorliegend streitgegenständlichen Tarifvereinbarung eine Reaktion der Tarifvertragsparteien auf die genannte Entscheidung des BAG darstellt, müssen die jeweils gezogenen Schlussfolgerungen als reine Spekulation angesehen werden.

    Denn auch Anerkennungstarifverträge, die andere (Verbands- oder Flächen-)Tarifverträge inkorporieren, werden als das Schriftformgebot des § 1 Abs. 2 TVG erfüllende Regelungen angesehen (BAG…, Urteil vom 23.03.2011 - 4 AZR 366/09, Rn. 28, juris), solange die in Bezug genommenen Tarifverträge ebenfalls schriftlich iSv. § 1 Abs. 2 TVG abgefasst sind und soweit ein Irrtum über Art und Ausmaß der in Bezug genommenen Regelung ausgeschlossen ist (BAG…, Urteil vom 07.06.2006 - 4 AZR 272/05, Rn. 32, juris; BAG, Urteil vom 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79, Rn. 28, juris;… HWK/Henssler, 9. Aufl. 2020, § 1 TVG Rn. 138).

    Ferner dürfen die Tarifvertragsparteien mit der Verweisung auf fremde Tarifverträge auch nicht ihre allgemeine Rechtssetzungsmacht nach Art. 9 Abs. 3 GG überschreiten (vgl. BAG, Urteil vom 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79, Rn. 29, juris).

    Die tarifschließenden Parteien der Tarifvereinbarung vom 20.05.1983 haben daher den persönlichen Anwendungsbereich nicht auf tarifungebundene Arbeitnehmer erstreckt, was eine Überschreitung der Rechtssetzungsmacht darstellen würde (vgl. BAG, Urteil vom 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79, Rn. 29, juris).

    Es ist deshalb unerheblich, ob die Tarifvertragsparteien des verweisenden Tarifvertrags bei Abschluss ihres Vertrags solche Entwicklungen voraussehen konnten; vielmehr genügt es, dass sie wegen des engen Sachzusammenhangs der Geltungsbereiche der verweisenden und der in Bezug genommenen Tarifnormen auf die Sachgerechtigkeit künftiger Regelungen der in Bezug genommenen Tarifnormen auch für den eigenen Geltungsbereich vertrauen durften (BAG, Urteil vom 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79, Rn. 46, juris).

    Im Übrigen sind neue tarifliche Entwicklungen, wie bspw. das streitgegenständliche tarifliche Zusatzgeld, das mit im Sinne der Beklagten als "Überraschungsklausel" bezeichnen könnte, im allgemeinen das Ergebnis einer längeren tarifpolitischen Diskussion; deshalb kann sich eine Tarifvertragspartei der verweisenden Tarifnorm in der Regel durch rechtzeitige Kündigung des Tarifvertrags der Bindung an neue Regelungen der in Bezug genommenen Tarifnormen entziehen (vgl. BAG, Urteil vom 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79, Rn. 46, juris).

    Rn. 92 (4) Die Beklagte bzw. ihre Rechtsvorgängerin hat sich durch den Abschluss der Tarifvereinbarung vom 20.05.1983 auch nicht des Kernbereichs ihrer Koalitionsbetätigungsfreiheit entledigt (vgl. BAG, Urteil vom 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79, Rn. 49 ff., juris).

    Damit gilt die Tarifvereinbarung vom 20.05.1983 für unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden, wobei - wenn überhaupt - eine Kündigungsfrist gilt, für die nach dem Rechtsgedanken des § 77 Abs. 5 BetrVG allenfalls und längstens eine Frist von drei Monaten in Betracht kommt (vgl. BAG, Urteil vom 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79, Rn. 52, juris).

  • LAG Köln, 21.08.2020 - 4 Sa 413/20

    Haustarifvertrag; Anerkennungstarifvertrag; Anlage; Gesamtrechtsnachfolge auf …

    Die Beklagte ist zudem der Ansicht, dass die Formulierung in der Tarifvereinbarung eine Reaktion auf die Entscheidung des BAG vom 10.11.1982 (4 AZR 1203/79), die erstmals im Jahre 1983 veröffentlich wurde, sei, mit der gerade eine bewusste Blankettverweisung auf noch unbekannte Tarifverträge verhindert werden sollte.

    Soweit die Parteien unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BAG aus dem Jahre 1982 (BAG, Urteil vom 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79, BAGE 40, 327) darüber streiten, wann diese damalige Entscheidung - in der Fachpresse - veröffentlicht wurde und ob der Wortlaut der vorliegend streitgegenständlichen Tarifvereinbarung eine Reaktion der Tarifvertragsparteien auf die genannte Entscheidung des BAG darstellt, müssen die jeweils gezogenen Schlussfolgerungen als reine Spekulation angesehen werden.

    Denn auch Anerkennungstarifverträge, die andere (Verbands- oder Flächen-)Tarifverträge inkorporieren, werden als das Schriftformgebot des § 1 Abs. 2 TVG erfüllende Regelungen angesehen (BAG…, Urteil vom 23.03.2011 - 4 AZR 366/09, Rn. 28, juris), solange die in Bezug genommenen Tarifverträge ebenfalls schriftlich iSv. § 1 Abs. 2 TVG abgefasst sind und soweit ein Irrtum über Art und Ausmaß der in Bezug genommenen Regelung ausgeschlossen ist (BAG…, Urteil vom 07.06.2006 - 4 AZR 272/05, Rn. 32, juris; BAG, Urteil vom 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79, Rn. 28, juris;… HWK/Henssler, 9. Aufl. 2020, § 1 TVG Rn. 138).

    Ferner dürfen die Tarifvertragsparteien mit der Verweisung auf fremde Tarifverträge auch nicht ihre allgemeine Rechtssetzungsmacht nach Art. 9 Abs. 3 GG überschreiten (vgl. BAG, Urteil vom 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79, Rn. 29, juris).

    Die tarifschließenden Parteien der Tarifvereinbarung vom 20.05.1983 haben daher den persönlichen Anwendungsbereich nicht auf tarifungebundene Arbeitnehmer erstreckt, was eine Überschreitung der Rechtssetzungsmacht darstellen würde (vgl. BAG, Urteil vom 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79, Rn. 29, juris).

    Es ist deshalb unerheblich, ob die Tarifvertragsparteien des verweisenden Tarifvertrags bei Abschluss ihres Vertrags solche Entwicklungen voraussehen konnten; vielmehr genügt es, dass sie wegen des engen Sachzusammenhangs der Geltungsbereiche der verweisenden und der in Bezug genommenen Tarifnormen auf die Sachgerechtigkeit künftiger Regelungen der in Bezug genommenen Tarifnormen auch für den eigenen Geltungsbereich vertrauen durften (BAG, Urteil vom 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79, Rn. 46, juris).

    Im Übrigen sind neue tarifliche Entwicklungen, wie bspw. das streitgegenständliche tarifliche Zusatzgeld, das mit im Sinne der Beklagten als "Überraschungsklausel" bezeichnen könnte, im allgemeinen das Ergebnis einer längeren tarifpolitischen Diskussion; deshalb kann sich eine Tarifvertragspartei der verweisenden Tarifnorm in der Regel durch rechtzeitige Kündigung des Tarifvertrags der Bindung an neue Regelungen der in Bezug genommenen Tarifnormen entziehen (vgl. BAG, Urteil vom 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79, Rn. 46, juris).

    Rn. 92 (4) Die Beklagte bzw. ihre Rechtsvorgängerin hat sich durch den Abschluss der Tarifvereinbarung vom 20.05.1983 auch nicht des Kernbereichs ihrer Koalitionsbetätigungsfreiheit entledigt (vgl. BAG, Urteil vom 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79, Rn. 49 ff., juris).

    Damit gilt die Tarifvereinbarung vom 20.05.1983 für unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden, wobei - wenn überhaupt - eine Kündigungsfrist gilt, für die nach dem Rechtsgedanken des § 77 Abs. 5 BetrVG allenfalls und längstens eine Frist von drei Monaten in Betracht kommt (vgl. BAG, Urteil vom 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79, Rn. 52, juris).

  • LAG Köln, 21.08.2020 - 4 Sa 411/20

    Haustarifvertrag; Anerkennungstarifvertrag; Anlage; Gesamtrechtsnachfolge auf …

    Die Beklagte ist zudem der Ansicht, dass die Formulierung in der Tarifvereinbarung eine Reaktion auf die Entscheidung des BAG vom 10.11.1982 (4 AZR 1203/79), die erstmals im Jahre 1983 veröffentlich wurde, sei, mit der gerade eine bewusste Blankettverweisung auf noch unbekannte Tarifverträge verhindert werden sollte.

    Soweit die Parteien unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BAG aus dem Jahre 1982 (BAG, Urteil vom 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79, BAGE 40, 327) darüber streiten, wann diese damalige Entscheidung - in der Fachpresse - veröffentlicht wurde und ob der Wortlaut der vorliegend streitgegenständlichen Tarifvereinbarung eine Reaktion der Tarifvertragsparteien auf die genannte Entscheidung des BAG darstellt, müssen die jeweils gezogenen Schlussfolgerungen als reine Spekulation angesehen werden.

    Denn auch Anerkennungstarifverträge, die andere (Verbands- oder Flächen-)Tarifverträge inkorporieren, werden als das Schriftformgebot des § 1 Abs. 2 TVG erfüllende Regelungen angesehen (BAG…, Urteil vom 23.03.2011 - 4 AZR 366/09, Rn. 28, juris), solange die in Bezug genommenen Tarifverträge ebenfalls schriftlich iSv. § 1 Abs. 2 TVG abgefasst sind und soweit ein Irrtum über Art und Ausmaß der in Bezug genommenen Regelung ausgeschlossen ist (BAG…, Urteil vom 07.06.2006 - 4 AZR 272/05, Rn. 32, juris; BAG, Urteil vom 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79, Rn. 28, juris;… HWK/Henssler, 9. Aufl. 2020, § 1 TVG Rn. 138).

    Ferner dürfen die Tarifvertragsparteien mit der Verweisung auf fremde Tarifverträge auch nicht ihre allgemeine Rechtssetzungsmacht nach Art. 9 Abs. 3 GG überschreiten (vgl. BAG, Urteil vom 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79, Rn. 29, juris).

    Die tarifschließenden Parteien der Tarifvereinbarung vom 20.05.1983 haben daher den persönlichen Anwendungsbereich nicht auf tarifungebundene Arbeitnehmer erstreckt, was eine Überschreitung der Rechtssetzungsmacht darstellen würde (vgl. BAG, Urteil vom 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79, Rn. 29, juris).

    Es ist deshalb unerheblich, ob die Tarifvertragsparteien des verweisenden Tarifvertrags bei Abschluss ihres Vertrags solche Entwicklungen voraussehen konnten; vielmehr genügt es, dass sie wegen des engen Sachzusammenhangs der Geltungsbereiche der verweisenden und der in Bezug genommenen Tarifnormen auf die Sachgerechtigkeit künftiger Regelungen der in Bezug genommenen Tarifnormen auch für den eigenen Geltungsbereich vertrauen durften (BAG, Urteil vom 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79, Rn. 46, juris).

    Im Übrigen sind neue tarifliche Entwicklungen, wie bspw. das streitgegenständliche tarifliche Zusatzgeld, das mit im Sinne der Beklagten als "Überraschungsklausel" bezeichnen könnte, im allgemeinen das Ergebnis einer längeren tarifpolitischen Diskussion; deshalb kann sich eine Tarifvertragspartei der verweisenden Tarifnorm in der Regel durch rechtzeitige Kündigung des Tarifvertrags der Bindung an neue Regelungen der in Bezug genommenen Tarifnormen entziehen (vgl. BAG, Urteil vom 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79, Rn. 46, juris).

    Rn. 92 (4) Die Beklagte bzw. ihre Rechtsvorgängerin hat sich durch den Abschluss der Tarifvereinbarung vom 20.05.1983 auch nicht des Kernbereichs ihrer Koalitionsbetätigungsfreiheit entledigt (vgl. BAG, Urteil vom 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79, Rn. 49 ff., juris).

    Damit gilt die Tarifvereinbarung vom 20.05.1983 für unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden, wobei - wenn überhaupt - eine Kündigungsfrist gilt, für die nach dem Rechtsgedanken des § 77 Abs. 5 BetrVG allenfalls und längstens eine Frist von drei Monaten in Betracht kommt (vgl. BAG, Urteil vom 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79, Rn. 52, juris).

  • BAG, 16.02.1989 - 6 AZR 289/87

    Fahrtkosten: Fahrtkosten zum Arbeitsplatz - Kosten für Fahrten aus besonderem …

    Die notwendige Klarheit wird aber auch durch die Verweisung auf andere schriftliche Bestimmungen erreicht, gleichgültig ob es sich dabei um einen anderen Tarifvertrag oder Vorschriften des Beamtenrechts handelt (BAGE 34, 42, 46 = AP Nr. 7 zu § 1 TVG Form;… BAGE 39, 138, 143 = AP, aaO; BAGE 40, 327, 333 = AP Nr. 8 zu § 1 TVG Form, m.w.N.; vgl. auch BVerfG Beschluß vom 23. April 1986 - 2 BvR 487/80 - AP Nr. 28 zu Art. 2 GG, zu III 1 b und 2 der Gründe).
  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 159/07

    Altersteilzeit - Konkurrenz von Firmen- und Verbandstarifvertrag - Bezugnahme auf …

    (a) Die fehlende Regelung der Kündbarkeit schließt grundsätzlich weder eine außerordentliche noch eine ordentliche Kündigung aus (vgl. Senat 21. Juni 2005 - 9 AZR 353/04 - EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 16, zu II 1 2 a der Gründe mwN; grundlegend BAG 10. November 1982 - 4 AZR 1203/79 - BAGE 40, 327, 344).

    (bb) Im Unterschied zu einer außerordentlichen Kündigung verlangt die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung des Entgeltfirmentarifvertrags seine fehlende Befristung, wenn die Tarifvertragsparteien nicht ausdrücklich ein ordentliches Kündigungsrecht vereinbart haben (vgl. Senat 21. Juni 2005 - 9 AZR 353/04 - EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 16, zu II 2 a der Gründe; BAG 10. November 1982 - 4 AZR 1203/79 - BAGE 40, 327, 344;… ebenso Oetker in Jacobs/Krause/Oetker Tarifvertragsrecht § 8 Rn. 10).

  • BAG, 13.08.2019 - 1 AZR 213/18

    Tarifvorrang - Öffnungsklausel

    Eine derartige Bezugnahme ist zulässig, wenn die Geltungsbereiche des verweisenden und des in Bezug genommenen Tarifvertrags in einem engen sachlichen Zusammenhang stehen (vgl. BAG 29. August 2001 - 4 AZR 332/00 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 99, 10; grds. BAG 10. November 1982 - 4 AZR 1203/79 - BAGE 40, 327).
  • BAG, 17.02.2016 - 2 AZR 613/14

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

    Die nötige Schriftform dient der Klarstellung des Vertragsinhalts und damit dem Gebot der Normenklarheit (BAG 10. November 1982 - 4 AZR 1203/79 - BAGE 40, 327; 9. Juli 1980 - 4 AZR 564/78 - BAGE 34, 42).Wird der Antrag auf Abschluss eines Tarifvertrags gegenüber einem Abwesenden erklärt, ist dessen Annahmeerklärung erforderlich.
  • BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 275/06

    Tarifliche Differenzierungsklausel

    Es kommt lediglich darauf an, ob der Tarifvertrag ohne die unwirksame Regelung noch eine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung dargestellt (vgl. ua. BAG 18. August 1971 - 4 AZR 342/70 - BAGE 23, 399; 10. November 1982 - 4 AZR 1203/79 - BAGE 40, 327; 26. Juni 1985 - 7 AZR 125/83 - AP TVG § 1 Teilnichtigkeit Nr. 1; 27. Februar 1996 - 3 AZR 886/94 - BAGE 82, 193; zurückhaltend bei der Anwendung des § 139 BGB schon BAG 15. Januar 1955 - 1 AZR 305/54 - BAGE 1, 258;… vgl. auch Wiedemann/Thüsing § 1 Rn. 332;… Däubler/Reim § 1 Rn. 168;… Löwisch/Rieble § 1 Rn. 347).
  • BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 363/99

    Tarifangleichung Ost-West vor und nach Verbandsaustritt

  • BAG, 11.11.2020 - 4 AZR 210/20

    Anerkennungshaustarifvertrag - Reichweite der Verweisung auf …

  • BAG, 15.06.2016 - 4 AZR 805/14

    Haustarifvertrag - Verschmelzung - Gesamtrechtsnachfolge

  • BAG, 23.06.1992 - 1 ABR 9/92

    Verpflichtung zur Eingruppierung - Verweisung auf Tarifvertrag

  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 332/00

    Dynamische Verweisung in Firmentarifvertrag auf Flächentarifverträge nach …

  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 8/10

    Dynamische tarifvertragliche Verweisung auf anderen Tarifvertrag ("dynamische …

  • BAG, 07.06.2006 - 4 AZR 272/05

    Auslegung einer Tarifvereinbarung

  • BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 295/00

    Dynamische tarifliche Verweisung bei Betriebsübergang

  • BAG, 22.03.2017 - 4 AZR 462/16

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Anerkennungstarifvertrag

  • BAG, 21.11.2006 - 3 AZR 309/05

    Vorgezogene Betriebsrente des vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmers

  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 491/08

    Vertretung bei Abschluss eines Firmentarifvertrages

  • LAG Hamm, 22.03.1985 - 16 (11) Sa 1268/84

    Angestellter des öffentlichen Dienstes; Unterschiedsbetrag; Ortszuschlag; …

  • BAG, 31.07.2025 - 6 AZR 172/24

    Tarifvertrag Diakonie Niedersachsen - Pflegezulage - Funktionsdienst

  • BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 215/00

    Tarifangleichung Ost - West, Verbandsaustritt

  • BAG, 24.11.1999 - 4 AZR 666/98

    Blankettverweisung in nachwirkendem Tarifvertrag

  • ArbG Bonn, 04.03.2020 - 2 Ca 2021/19

    Tarifliches Zusatzgeld - Anspruch auf Gewährung

  • BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 561/06

    Anerkennungs-TV - Kündigung des anerkannten TV

  • BAG, 15.03.2006 - 4 AZR 132/05

    Einzelvertragliche Verweisungsklausel als Gleichstellungsabrede - Bindung des …

  • BAG, 12.12.2007 - 4 AZR 996/06

    Tarifvertrag - Stellvertretung - Teilnichtigkeit

  • LAG Sachsen-Anhalt, 11.05.1999 - 8 Sa 695/98
  • LAG Sachsen, 22.01.2019 - 3 Sa 291/18

    Auslegung von Tarifnormen

  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 120/09

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf einen von einer Konzernmutter im eigenen Namen …

  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 944/08

    Auslegung einer tarifvertraglichen Verweisungsklausel

  • BAG, 14.11.2007 - 4 AZR 828/06

    Betriebsübergang - Inhalt des Arbeitsverhältnisses

  • BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 918/08

    Ausschluss eines Abfindungsanspruchs

  • BAG, 07.06.2006 - 4 AZR 485/05

    Auslegung einer Tarifvereinbarung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2005 - 12 Sa 850/04

    Gleichstellungsabrede - Verbandsaustritt - Tarifauslegung

  • BAG, 27.09.2000 - 7 AZR 390/99

    Befristung nach BeschFG im Anwendungsbereich des BAT

  • BAG, 26.01.1983 - 4 AZR 224/80

    Begriff des Tarifvertrages - Vorvertrag - Vertrag zugunsten Dritter

  • LAG Baden-Württemberg, 25.02.2000 - 5 Sa 56/99

    Transformation eines Firmentarifvertrages mit dynamischer Verweisungsnorm

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2005 - 12 Sa 957/04

    Gleichstellungsabrede - Tarifauslegung

  • BAG, 11.10.2006 - 4 AZR 581/05

    Auslegung einer Tarifvereinbarung

  • BAG, 07.06.2006 - 4 AZR 484/05

    Auslegung einer Tarifvereinbarung

  • BAG, 11.10.2006 - 4 AZR 583/05

    Auslegung einer Tarifvereinbarung

  • BAG, 11.10.2006 - 4 AZR 582/05

    Auslegung einer Tarifvereinbarung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2005 - 12 Sa 118/05

    Gleichstellungsabrede - Tarifauslegung

  • BAG, 25.07.2006 - 3 AZR 134/05

    Betriebliche Altersversorgung - hier: Auslegung eines Haustarifvertrags mit …

  • BAG, 01.03.2016 - 2 AZR 838/14

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

  • LAG Sachsen, 14.05.2019 - 3 Sa 300/18

    Auslegung des normativen Teils des Tarifvertrags; Finanzierungsanteil des …

  • LAG Düsseldorf, 17.02.1998 - 6 (10) Sa 1008/97

    Entgeltfortzahlung: MTV gewerbliche Arbeitnehmer Druckindustrie

  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 7/85

    Vergütung - Tarifvertrag - Teilkündigung - Öffentlicher Dienst - …

  • LAG Düsseldorf, 17.02.1998 - 6 (10) Sa 1738/97

    Entgeltfortzahlung: MTV gewerbliche Arbeitnehmer Druckindustrie

  • LAG Düsseldorf, 17.02.1998 - 6 (11) Sa 1781/97

    Entgeltfortzahlung: MTV gewerbliche Arbeitnehmer Druckindustrie

  • BAG, 07.09.1982 - 3 AZR 1252/79

    Ersatz der Kosten für Umzug

  • LAG Düsseldorf, 17.02.1998 - 6 (10) (9) Sa 1037/97

    Entgeltfortzahlung: MTV gewerbliche Arbeitnehmer Druckindustrie

  • LAG Düsseldorf, 17.02.1998 - 6 (13) (17) Sa 1225/97

    Entgeltfortzahlung: MTV gewerbliche Arbeitnehmer Druckindustrie

  • LAG Düsseldorf, 17.02.1998 - 6 (13) Sa 1223/97

    Entgeltfortzahlung: MTV gewerbliche Arbeitnehmer Druckindustrie

  • LAG Düsseldorf, 17.02.1998 - 6 (3) Sa 1227/97

    Entgeltfortzahlung: MTV gewerbliche Arbeitnehmer Druckindustrie

  • LAG Düsseldorf, 17.02.1998 - 6 (13) (14) Sa 1224/97

    Entgeltfortzahlung: MTV gewerbliche Arbeitnehmer Druckindustrie

  • LAG Düsseldorf, 17.02.1998 - 6 (13) (18) Sa 1226/97

    Entgeltfortzahlung: MTV gewerbliche Arbeitnehmer Druckindustrie

  • BAG, 13.08.1986 - 4 ABR 50/85
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2004 - 11 Sa 679/04

    Kündigung von Teilen eines Anerkenntnistarifvertrages

  • BAG, 10.11.1993 - 4 AZR 316/93

    Interlokales Tarifvertragsrecht

  • LAG Düsseldorf, 29.04.2020 - 12 Sa 540/19

    Feststellungsklage - "Verbandsklage" nach § 9 TVG

  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 353/04

    Abfindung nach Altersteilzeitarbeitsverhältnis

  • LAG Bremen, 11.03.1998 - 2 Sa 214/97

    Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Konkurrenz zwischen Gesetz und …

  • BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 260/00

    Beamtenförmige Versorgung - veränderter Versorgungssatz

  • LAG Hamburg, 31.03.1998 - 3 Sa 61/97

    Anwendung des Manteltarifvertrags für Arbeitnehmer in der Druckindustrie und …

  • LAG Düsseldorf, 03.12.1997 - 12 Sa 1555/97

    Entgeltfortzahlung: EFZG oder MTV für die Angestellten in der Beton- und …

  • ArbG Marburg, 14.05.1997 - 1 Ca 145/97

    Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle; Identität der …

  • ArbG Mainz, 06.03.1996 - 4 Ca 3005/94

    Fortgeltung von Tarifverträgen als arbeitsvertragliche Bestandteile nach einem …

  • LAG Hamm, 13.07.1992 - 17 Sa 1824/91

    Tariflohnerhöhung; Tarifvertrag; Lohnerhöhung; Mietzuschuß; Urlaubsgeld; …

  • BAG, 13.08.1986 - 4 ABR 2/86

    Verweisungstarifvertrag zum BAT - Forschungsgesellschaft - Kündigung der …

  • LAG Düsseldorf, 07.05.1997 - 12 Sa 252/97

    Entgeltfortzahlung: EFZG oder MTV Bäckerhandwerk NRW

  • BAG, 25.07.2006 - 3 AZR 135/05

    Pflicht zur Verschaffung von Versorgungsleistungen im Versorgungsfall; …

  • LAG Brandenburg, 08.10.2004 - 5 Sa 618/03

    Anspruch gegen Arbeitgeber auf Verschaffung einer Zusatzversorgung ; Folgen einer …

  • BAG, 11.05.1983 - 4 AZR 545/80

    Rechtliches Gehör - Schiedsgerichtsverfahren - Aufhebungsverfahren

  • LAG Brandenburg, 08.10.2004 - 5 Sa 258/04

    Zusatzversorgung Verweis auf Haustarifvertrag

  • LAG Hamburg, 31.03.1998 - 2 Sa 98/97

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung eines Betrages in Höhe des …

  • LAG Hamburg, 27.07.1995 - 2 Sa 78/94

    Tarifvertrag; Verweis; Firmentarifvertrag; Verbandstarifvertrag; Sachlicher …

  • LAG Düsseldorf, 24.02.2026 - 9 SLa 479/25

    Berechtigung der Tarifvertragsparteien zur Regelung der Rechtsfolge einer …

  • ArbG Berlin, 04.01.2008 - 91 Ca 7827/07

    Zustimmung zur Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit

  • ArbG Berlin, 04.01.2008 - 91 Ca 7826/07

    Anspruch auf Abschluss eines Änderungstarifvertrages - Tarifvertrag und …

  • BAG, 12.11.1985 - 3 AZR 260/84

    Versorgungsansprüche gegen die Zusatzversorgungsanstalt einer Stadt - …

  • BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 320/99

    Besitzstandswahrung - Urlaubsgeld

  • LAG Sachsen, 16.12.1994 - 11 Sa 1156/94

    Dauer der Kündigungsfrist; Eigenständige Regelung über die Verlängerung der …

  • LAG Niedersachsen, 06.01.2000 - 10 Sa 222/98

    Anspruch eines Angestellten auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall in Höhe von …

  • LAG Niedersachsen, 06.01.2000 - 10 Sa 223/98

    Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Verweis auf gesetzliche Regelung …

  • BAG, 07.09.1982 - 3 AZR 124/80
  • ArbG Villingen-Schwenningen, 26.01.2021 - 2 Ca 236/20

    Mehrarbeitszuschläge für Werksfeuerwehrmann - regelmäßige Arbeitszeit - …

  • BAG, 09.12.1987 - 4 AZN 548/87

    Unbegründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde bei fehlender …

  • LAG Baden-Württemberg, 19.01.1994 - 3 Sa 3/94

    Eingruppierung eines Wohnberaters; Verbraucherzentrale

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht