Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BAG, 02.08.1983 - 1 AZR 516/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,199
BAG, 02.08.1983 - 1 AZR 516/81 (https://dejure.org/1983,199)
BAG, Entscheidung vom 02.08.1983 - 1 AZR 516/81 (https://dejure.org/1983,199)
BAG, Entscheidung vom 02. August 1983 - 1 AZR 516/81 (https://dejure.org/1983,199)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,199) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 43, 222
  • NJW 1984, 1781
  • ZIP 1984, 359
  • BB 1984, 274
  • DB 1983, 2776
  • JR 1984, 484
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (53)Zitiert selbst (8)

  • BAG, 22.05.1979 - 1 ABR 17/77

    Begriff der Betriebseinschränkung gemäß § 111 S. 2 Nr. 1 BetrVG

    Auszug aus BAG, 02.08.1983 - 1 AZR 516/81
    Als Richtschnur dafür, wann erhebliche Teile der Belegschaft von der Maßnahme betroffen sind, hat der Senat die Zahlen- und Prozentangaben in § 17 Abs. 1 KSchG über die Anzeigepflicht bei Massenentlassungen, jedoch ohne den dort festgelegten Zeitraum, herangezogen (BAG 32, 14 = AP Nr. 4 zu § 111 BetrVG 1972; Senatsentscheidungen vom 15. Oktober 1979 - 1 ABR 49/77 - und vom 4. Dezember 1979 - 1 AZR 843/76 -, AP Nr. 5 und 6 zu § 111 BetrVG 1972).

    Der Senat hat in seiner grundlegenden Entscheidung vom 22. Mai 1979 die Heranziehung dieser Vorschrift als Richtschnur für die Erheblichkeit eines Personalabbaus damit begründet, daß die gleichen Zahlen- und Prozentangaben auch schon nach § 66 Abs. 2 BetrVG 1952 maßgebend für die dort normierte Unterrichtungs- und Beratungspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat bei sogenannten Masseneinstellungen und Massenentlassungen gewesen sei, wodurch sich zeige, daß nach Auffassung des Gesetzgebers Entlassungen in der Größenordnung des § 17 Abs. 1 KSchG a.F. nicht nur für den Arbeitsmarkt, sondern auch für den einzelnen Betrieb erhebliche Bedeutung hätten (BAG 32, 14, 25, 26 = AP Nr. 4 zu § 111 BetrVG 1972, zu B II 1d der Gründe).

    a) Der Senat hat zwar in seiner grundlegenden Entscheidung vom 22. Mai 1979 (BAG 32, 14, 26/27 = AP Nr. 4 zu § 111 BetrVG 1972) die Betriebseinschränkung im Sinne von § 111 Satz 2 Nr. 1 BetrVG definiert als eine erhebliche, ungewöhnliche und nicht nur vorübergehende Herabsetzung der Leistungsfähigkeit des Betriebs, gleichgültig, ob die Verminderung der Leistungsfähigkeit durch Außerbetriebsetzung von Betriebsanlagen oder durch Personalreduzierung erfolgt.

    Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat, ist zur Auslegung des in Satz 2 des § 111 BetrVG aufgeführten Katalogs von Betriebsänderungen die Ausgangsnorm des Satzes 1 dieser Vorschrift heranzuziehen (BAG 32, 14, 25 = AP Nr. 4 zu § 111 BetrVG 1972, zu B II 1d der Gründe; BAG 32, 339, 349 = AP Nr. 7 zu § 111 BetrVG 1972, zu B II 2d der Gründe; ferner die auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmten Senatsbeschlüsse vom 17. August 1982 - 1 ABR 40/80 -, zu B II 4a der Gründe, und vom 26. Oktober 1982 - 1 ABR 11/81 -, zu B II 2c der Gründe).

  • BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 28/78

    Einigungsstelle - Aufstellung eines Sozialplans - Sozialplanpflichtige …

    Auszug aus BAG, 02.08.1983 - 1 AZR 516/81
    In seinem Beschluß vom 22. Januar 1980 (BAG 32, 339, 348/349 = AP Nr. 7 zu § 111 BetrVG 1972) hat der Senat sodann in Weiterentwicklung der Maßstäbe des § 17 Abs. 1 KSchG a.F. für den Bereich der Betriebsänderungen entschieden, daß ein Personalabbau von 5 % der Belegschaft auch für Betriebe mit mehr als 1.000 Arbeitnehmern die untere Grenze sei, bei der noch von einer erheblichen Personalreduzierung gesprochen werden könne.

    Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat, ist zur Auslegung des in Satz 2 des § 111 BetrVG aufgeführten Katalogs von Betriebsänderungen die Ausgangsnorm des Satzes 1 dieser Vorschrift heranzuziehen (BAG 32, 14, 25 = AP Nr. 4 zu § 111 BetrVG 1972, zu B II 1d der Gründe; BAG 32, 339, 349 = AP Nr. 7 zu § 111 BetrVG 1972, zu B II 2d der Gründe; ferner die auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmten Senatsbeschlüsse vom 17. August 1982 - 1 ABR 40/80 -, zu B II 4a der Gründe, und vom 26. Oktober 1982 - 1 ABR 11/81 -, zu B II 2c der Gründe).

  • BAG, 17.08.1982 - 1 ABR 40/80

    Definition der Betriebsverlegung

    Auszug aus BAG, 02.08.1983 - 1 AZR 516/81
    Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat, ist zur Auslegung des in Satz 2 des § 111 BetrVG aufgeführten Katalogs von Betriebsänderungen die Ausgangsnorm des Satzes 1 dieser Vorschrift heranzuziehen (BAG 32, 14, 25 = AP Nr. 4 zu § 111 BetrVG 1972, zu B II 1d der Gründe; BAG 32, 339, 349 = AP Nr. 7 zu § 111 BetrVG 1972, zu B II 2d der Gründe; ferner die auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmten Senatsbeschlüsse vom 17. August 1982 - 1 ABR 40/80 -, zu B II 4a der Gründe, und vom 26. Oktober 1982 - 1 ABR 11/81 -, zu B II 2c der Gründe).
  • BAG, 26.10.1982 - 1 ABR 11/81

    Betriebsanlage

    Auszug aus BAG, 02.08.1983 - 1 AZR 516/81
    Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat, ist zur Auslegung des in Satz 2 des § 111 BetrVG aufgeführten Katalogs von Betriebsänderungen die Ausgangsnorm des Satzes 1 dieser Vorschrift heranzuziehen (BAG 32, 14, 25 = AP Nr. 4 zu § 111 BetrVG 1972, zu B II 1d der Gründe; BAG 32, 339, 349 = AP Nr. 7 zu § 111 BetrVG 1972, zu B II 2d der Gründe; ferner die auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmten Senatsbeschlüsse vom 17. August 1982 - 1 ABR 40/80 -, zu B II 4a der Gründe, und vom 26. Oktober 1982 - 1 ABR 11/81 -, zu B II 2c der Gründe).
  • BAG, 01.04.1981 - 7 AZR 1003/78

    Unmöglichkeit der Nachschiebung von Kündigungsgründen im Prozeß, die der …

    Auszug aus BAG, 02.08.1983 - 1 AZR 516/81
    Hat der Arbeitgeber ihm bekannte Kündigungsgründe dem Betriebsrat vor der Abgabe der Kündigungserklärung nicht mitgeteilt, so kann er diese Gründe im Kündigungsschutzprozeß selbst dann nicht nachschieben, wenn der Betriebsrat der Kündigung aufgrund der ihm mitgeteilten Gründe zugestimmt hat; der Arbeitgeber kann den Betriebsrat wegen der nachzuschiebenden Gründe auch nicht nachträglich wirksam beteiligen (BAG 35, 190 = AP Nr. 23 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 06.12.1973 - 2 AZR 10/73

    Entlassung - Begriff - Definition - Kündigung - Kündigung durch Arbeitnehmer - …

    Auszug aus BAG, 02.08.1983 - 1 AZR 516/81
    Ob auch solche Arbeitnehmer, die aus betriebsbedingten Gründen auf Veranlassung des Arbeitgebers entweder selbst kündigen oder ohne Kündigung einvernehmlich aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, bei der Erheblichkeitsprüfung im Rahmen des § 111 BetrVG mitzuzählen sind, was für die Anzeigepflicht nach § 17 Abs. 1 KSchG angenommen wird (vgl. hierzu BAG 25, 430 = AP Nr. 1 zu § 17 KSchG 1969), bedarf keiner Entscheidung; denn ein derartiger Fall liegt hier nicht vor.
  • BAG, 15.10.1979 - 1 ABR 49/77

    Betriebsänderung - Zuständigkeit der Einigungsstelle - Herbeiführung eines …

    Auszug aus BAG, 02.08.1983 - 1 AZR 516/81
    Als Richtschnur dafür, wann erhebliche Teile der Belegschaft von der Maßnahme betroffen sind, hat der Senat die Zahlen- und Prozentangaben in § 17 Abs. 1 KSchG über die Anzeigepflicht bei Massenentlassungen, jedoch ohne den dort festgelegten Zeitraum, herangezogen (BAG 32, 14 = AP Nr. 4 zu § 111 BetrVG 1972; Senatsentscheidungen vom 15. Oktober 1979 - 1 ABR 49/77 - und vom 4. Dezember 1979 - 1 AZR 843/76 -, AP Nr. 5 und 6 zu § 111 BetrVG 1972).
  • BAG, 04.12.1979 - 1 AZR 843/76

    Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Betriebsänderung und Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 02.08.1983 - 1 AZR 516/81
    Als Richtschnur dafür, wann erhebliche Teile der Belegschaft von der Maßnahme betroffen sind, hat der Senat die Zahlen- und Prozentangaben in § 17 Abs. 1 KSchG über die Anzeigepflicht bei Massenentlassungen, jedoch ohne den dort festgelegten Zeitraum, herangezogen (BAG 32, 14 = AP Nr. 4 zu § 111 BetrVG 1972; Senatsentscheidungen vom 15. Oktober 1979 - 1 ABR 49/77 - und vom 4. Dezember 1979 - 1 AZR 843/76 -, AP Nr. 5 und 6 zu § 111 BetrVG 1972).
  • BAG, 09.11.2010 - 1 AZR 708/09

    Betriebsänderung im Kleinbetrieb

    Damit fehlt es an einer Kausalität zwischen der Betriebsänderung und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, so dass er bei der Prüfung, ob ein wesentlicher Teil der Belegschaft von der Stilllegungsentscheidung betroffen ist, nicht mitzuzählen ist (vgl. BAG 2. August 1983 - 1 AZR 516/81 - zu 2 der Gründe, BAGE 43, 222;… Fitting § 111 Rn. 80).
  • BAG, 07.08.1990 - 1 AZR 445/89

    Wesentlicher Betriebsteil

    Er hat daran in späteren Entscheidungen festgehalten und zuletzt in seiner Entscheidung vom 2. August 1983 (BAGE 43, 222 = AP Nr. 12 zu § 111 BetrVG 1972) ausgesprochen, bei der Frage, ob ein Personalabbau so erheblich ist, daß er eine Betriebseinschränkung im Sinne von § 111 Satz 2 Nr. 1 BetrVG darstelle, könne auf die Zahlen- und Prozentangaben des § 17 Abs. 1 KSchG n.F. als Richtschnur abgestellt werden, jedoch mit der Maßgabe, daß von dem Personalabbau mindestens 5 % der Belegschaft des Betriebes betroffen sein müßten.
  • BAG, 22.01.2004 - 2 AZR 111/02

    Betriebsbedingte Kündigung

    Für Großbetriebe wird diese Staffel eingeschränkt - dort ist eine Betriebseinschränkung iSd. § 111 Satz 2 Nr. 1 BetrVG erst bei einem Personalabbau von 5 % der Gesamtbelegschaft gegeben (BAG 7. August 1990 - 1 AZR 445/89 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 34 = EzA BetrVG 1972 § 111 Nr. 27; 2. August 1983 - 1 AZR 516/81 - BAGE 43, 222;… ErfK-Hanau/Kania 3. Aufl. § 111 BetrVG Rn. 8).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht