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Rechtsprechung
   BAG, 27.02.1985 - GS 1/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,4
BAG, 27.02.1985 - GS 1/84 (https://dejure.org/1985,4)
BAG, Entscheidung vom 27.02.1985 - GS 1/84 (https://dejure.org/1985,4)
BAG, Entscheidung vom 27. Februar 1985 - GS 1/84 (https://dejure.org/1985,4)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage als Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Anrufung des Großen Senats; Rechtmäßigkeit der Annahme einer grundsätzlichen Bedeutung bei Rechtsfrage über einen Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers nach Kündigung bis zur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des Kündigungsprozesses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 48, 122
  • NJW 1985, 2968
  • NJW 2017, 3105
  • ZIP 1985, 1214
  • MDR 1986, 80
  • NZA 1985, 702
  • BB 1985, 1978
  • BB 1985, 463
  • DB 1985, 2197
 
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Wird zitiert von ... (1959)Zitiert selbst (30)

  • LAG Baden-Württemberg, 20.12.2018 - 17 Sa 11/18

    Auskunftsanspruch nach der Datenschutzgrundverordnung EUV 2016/679 - berechtigte …

    Rn. 177 Nach der Rechtsprechung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts besteht ein Weiterbeschäftigungsanspruch, wenn ein die Unwirksamkeit der Kündigung feststellendes Instanzurteil ergeht und keine besonderen Umstände vorliegen, die ein überwiegendes Interesse des Arbeitgebers begründen, den Arbeitnehmer nicht weiter zu beschäftigen (BAG 27. Februar 1984 - GS 1/84 - AP BGB § 611 Nr. 14 Beschäftigungspflicht).
  • BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 637/13

    Beschäftigungsanspruch - Nachtdienstuntauglichkeit

    Der Anspruch muss nur dann zurücktreten, wenn überwiegende schutzwerte Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen (BAG 27. Februar 1985 - GS 1/84 - zu C I 3 der Gründe, BAGE 48, 122;… ErfK/Preis 14. Aufl. § 611 BGB Rn. 563).
  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    In seiner Entscheidung vom 27. November 1985 (- 5 AZR 101/84 - BAGE 50, 202 = AP BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 93 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 38) hat der Fünfte Senat unter Bezugnahme auf den Beschluss des Großen Senats vom 27. Februar 1985 (- GS 1/84 - BAGE 48, 122 = AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 14 = EzA BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 9) ebenfalls betont, dass der verfassungsrechtliche Persönlichkeitsschutz für das Arbeitsverhältnis und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten bedeutsam sei.
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