Rechtsprechung
| BAG, 22.10.1987 - 8 AZR 171/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Resturlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Abgeltung von tariflichem Erholungsurlaub durch Geldzahlung - Erfordernis eines rechtzeitigen Urlaubsantritts - Krankheitsbedingte Verhinderung des Urlaubsantritts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 04.07.1985 - 6 Sa 800/84
- LAG Baden-Württemberg, 05.02.1986 - 3 Sa 112/85
- BAG, 22.10.1987 - 8 AZR 171/86
Papierfundstellen
- BAGE 56, 262
- NZA 1988, 586 (Ls.)
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (14)
- BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 600/82
Urlaubsanspruch bei fehlender Arbeitsleistung im Urlaubsjahr
Auszug aus BAG, 22.10.1987 - 8 AZR 171/86
Der Sache nach enthält § 43 Abs. 17 Unterabs. 2 TV Ang eine Regelung über die Abgeltung von Urlaub im fortbestehenden Arbeitsverhältnis, denn es fehlt an der für den Begriff des Urlaubs wesentlichen Möglichkeit, den Arbeitnehmer von der Arbeit freizustellen (vgl. BAGE 45, 184, 188 = AP Nr. 14 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch, zu II 3 der Gründe).Es geht dabei nicht um Urlaub, denn es fehlt an der Möglichkeit, den Arbeitnehmer von der Arbeitspflicht freizustellen (vgl. zum Inhalt des Urlaubsanspruchs: BAGE 45, 184, 188 = AP Nr. 14 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch, zu II 3 der Gründe).
- BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 604/84
Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus BAG, 22.10.1987 - 8 AZR 171/86
Der Senat hat sich bereits im Urteil vom 14. Mai 1986 - 8 AZR 604/84 - (AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu I 2 der Gründe, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) der Rechtsprechung des Sechsten Senats angeschlossen, nach der der gesetzliche Urlaubsanspruch nur den Bestand des Arbeitsverhältnisses und die Erfüllung der sechsmonatigen Wartezeit nach § 4 BUrlG, nicht aber die Erbringung von Arbeitsleistungen im Urlaubsjahr voraussetzt.Da der Urlaubsabgeltungsanspruch als Surrogat des Urlaubsanspruchs der gleichen Befristung unterliegt wie der Urlaubsanspruch selbst (vgl. Urteil des Senats vom 14. Mai 1986 - 8 AZR 604/84 - AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen), erloschen auch die Ansprüche der Klägerin auf Abgeltung des Urlaubs für die Urlaubsjahre 1983/84 und 1984/85 am 30. September 1984 bzw. 30. September 1985.
- BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 560/83
Urlaub: Urlaubsabgeltung nach Tarifvertrag
Auszug aus BAG, 22.10.1987 - 8 AZR 171/86
Nach dieser Regelung ist der Urlaubsabgeltungsanspruch nicht davon abhängig, daß ein Arbeitnehmer bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis und danach arbeitsfähig ist (vgl. BAGE 45, 203 = AP Nr. 16 zu § 7 BUrlG Abgeltung; Urteil des Senats vom 18. Dezember 1986 - 8 AZR 357/84 -).
- BAG, 18.12.1986 - 8 AZR 357/84
Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus BAG, 22.10.1987 - 8 AZR 171/86
Nach dieser Regelung ist der Urlaubsabgeltungsanspruch nicht davon abhängig, daß ein Arbeitnehmer bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis und danach arbeitsfähig ist (vgl. BAGE 45, 203 = AP Nr. 16 zu § 7 BUrlG Abgeltung; Urteil des Senats vom 18. Dezember 1986 - 8 AZR 357/84 -). - BAG, 13.05.1982 - 6 AZR 360/80
Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers
Auszug aus BAG, 22.10.1987 - 8 AZR 171/86
Die in § 43 Abs. 10 Unterabs. 1 Satz 3 TV Ang enthaltene Befristung unterscheidet sich nicht von der in § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG, bei deren Eintritt der gesetzliche Urlaubsanspruch erlischt (vgl. BAGE 39, 53 = AP Nr. 4 zu § 7 BUrlG Übertragung). - BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 234/84
Verfassungswidrigkeit von Ehefrauenzulage
Auszug aus BAG, 22.10.1987 - 8 AZR 171/86
Die Klägerin kann ihren Anspruch auch nicht auf eine Verletzung des Gleichheitssatzes stützen, die nur durch Zubilligung des Klageanspruchs behoben werden könnte (vgl. dazu BAG Urteil vom 13. November 1985 - 4 AZR 234/84 - AP Nr. 136 zu Art. 3 GG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen). - BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 169/84
Urlaubsanspruch und Rechtsmißbrauch
Auszug aus BAG, 22.10.1987 - 8 AZR 171/86
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteile vom 7. November 1985 - 6 AZR 62/84 - AP Nr. 8 zu § 7 BUrlG Übertragung, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und - 6 AZR 169/84 - AP Nr. 16 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch, sowie vom 30. Juli 1986 - 8 AZR 475/84 - AP Nr. 22 zu § 13 BUrlG, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) kann der Arbeitnehmer, wenn er den Arbeitgeber hinsichtlich des Urlaubsabgeltungsanspruchs in Verzug gesetzt hat, die Zahlung eines der Urlaubsabgeltung entsprechenden Geldbetrags als Schadenersatz fordern, wenn der Urlaubsabgeltungsanspruch zwischenzeitlich wegen Fristablaufs erloschen ist (§ 284 Abs. 1, § 286 Abs. 1, § 287 Satz 2, § 249 Satz 1 BGB). - BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 62/84
Tariflicher Urlaubsanspruch im fortbestehenden Arbeitsverhältnis - Zeitliche …
Auszug aus BAG, 22.10.1987 - 8 AZR 171/86
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteile vom 7. November 1985 - 6 AZR 62/84 - AP Nr. 8 zu § 7 BUrlG Übertragung, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und - 6 AZR 169/84 - AP Nr. 16 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch, sowie vom 30. Juli 1986 - 8 AZR 475/84 - AP Nr. 22 zu § 13 BUrlG, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) kann der Arbeitnehmer, wenn er den Arbeitgeber hinsichtlich des Urlaubsabgeltungsanspruchs in Verzug gesetzt hat, die Zahlung eines der Urlaubsabgeltung entsprechenden Geldbetrags als Schadenersatz fordern, wenn der Urlaubsabgeltungsanspruch zwischenzeitlich wegen Fristablaufs erloschen ist (§ 284 Abs. 1, § 286 Abs. 1, § 287 Satz 2, § 249 Satz 1 BGB). - BAG, 28.06.1984 - 6 AZR 521/81
Urlaubsabgeltungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit - Ausscheidenaus dem Betrieb
Auszug aus BAG, 22.10.1987 - 8 AZR 171/86
Unschädlich ist, daß die Arbeitsunfähigkeit der Klägerin im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fortdauerte (BAG Urteil vom 28. Juni 1984 - 6 AZR 521/81 - BAGE 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung und seitdem ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil des Senats vom 10. Februar 1987 - 8 AZR 529/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, sowie Urteil vom 23. Juli 1987 - 8 AZR 42/85 -). - BAG, 10.02.1987 - 8 AZR 529/84
Urlaubsanspruch - Jahresurlaub
Auszug aus BAG, 22.10.1987 - 8 AZR 171/86
Unschädlich ist, daß die Arbeitsunfähigkeit der Klägerin im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fortdauerte (BAG Urteil vom 28. Juni 1984 - 6 AZR 521/81 - BAGE 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung und seitdem ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil des Senats vom 10. Februar 1987 - 8 AZR 529/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, sowie Urteil vom 23. Juli 1987 - 8 AZR 42/85 -). - BAG, 26.05.1983 - 6 AZR 273/82
Urlaubsanspruch und Arbeitsunfähigkeit
- BAG, 30.07.1986 - 8 AZR 475/84
Türkischer Arbeitnehmer - Türke - Ausländer - Wehrdienst - Vergütung - …
- BAG, 13.11.1986 - 8 AZR 68/83
Urlaubsabgeltung bei Krankheit - Fortbestehende Arbeitsverhältnisse - …
- BAG, 23.07.1987 - 8 AZR 42/85
Erlöschen eines Anspruchs auf Urlaub bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis im …
- BAG, 25.02.1988 - 8 AZR 596/85
Keine Befugnis des Arbeitgebers zur Versagung des Urlaubsentgelts wegen …
Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts wird durch die Tarifregelung nicht unmittelbar in den Anspruch auf Urlaubsgewährung eingegriffen, der in der Befreiung von den nach dem Arbeitsvertrag geschuldeten Arbeitspflichten besteht (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. seit BAGE 37, 382 = AP Nr. 11 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch zuletzt das Urteil des erkennenden Senats vom 22. Oktober 1987 - 8 AZR 171/86 -, zur Veröffentlichung bestimmt).Der erkennende Senat hat bereits mehrfach dargelegt (vgl. zuletzt Urteil vom 12. Oktober 1987 - 8 AZR 171/86 -, zur Veröffentlichung bestimmt), daß die Tarifvertragsparteien nicht gebunden sind, in diesem Rahmen Urlaubsansprüche an Bedingungen oder Vorbehalte zu knüpfen oder sie auch inhaltlich abweichend vom gesetzlichen Urlaubsanspruch auszugestalten.
- BAG, 25.01.1990 - 8 AZR 12/89
Urlaub während Erkrankung
Hier gilt entsprechend, was der Senat in seinen Urteilen vom 22. Oktober 1987 zu den im wesentlichen gleichlautenden Bestimmungen des § 23 Abs. 17 Unterabs. 2 TV Arb Bundespost und des § 43 Abs. 17 Unterabs. 2 TV Ang Bundespost ausgeführt hat (vgl. BAGE 56, 262 = AP Nr. 38 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 56, 265 [BAG 22.10.1987 - 8 AZR 172/86] = AP Nr. 39 zu § 7 BUrlG Abgeltung; - 8 AZR 324/86 - AP Nr. 40 zu § 7 BUrlG Abgeltung).Die Bestimmung des § 47 Abs. 6 Unterabs. 3 BAT ist wirksam, soweit nach ihr die Abgeltung des über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehenden Tarifurlaubs und gesetzlichen Mindesturlaubs verlangt werden kann, der nach dem Gesetz (§ 7 Abs. 3 BUrlG) schon verfallen wäre (vgl. BAGE 56, 262 = AP Nr. 38 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
- BAG, 31.05.1990 - 8 AZR 264/89
Urlaubsanspruch eines schwerbehinderten Arbeitnehmers - Abgeltung von …
Sie greift daher nur ein, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub wegen Krankheit nicht hat nehmen können (vgl. für einen entsprechenden Fall zu § 43 Abs. 10 des Tarifvertrags für die Angestellten der Deutschen Bundespost vom 21. März 1961 BAGE 56, 262 = AP Nr. 38 zu § 7 BUrlG Abgeltung).Die Regelung bewirkt jedoch nicht, daß ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung erhalten bleibt, der bis zum 31. März des nächsten Urlaubsjahres nicht genommen hätte werden können (vgl. BAGE 56, 262 = AP, a.a.O.).
- BAG, 16.08.1990 - 8 AZR 574/89
Erteilung von Urlaub während einer Erkrankung - Wirksamkeit einer Tarifbestimmung …
Hier gilt entsprechend, was der Senat in seinen Urteilen vom 22. Oktober 1987 zu den im wesentlichen gleichlautenden Bestimmungen des § 23 Abs. 17 Unterabs. 2 TV Arb Bundespost und des § 43 Abs. 17 Unterabs. 2 TV Ang Bundespost ausgeführt hat (vgl. BAGE 56, 262 = AP Nr. 38 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 56, 265 [BAG 22.10.1987 - 8 AZR 172/86] = AP Nr. 39 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG Urteil vom 22. Oktober 1987 - 8 AZR 324/86 - AP Nr. 40 zu § 7 BUrlG Abgeltung).§ 47 Abs. 6 Unterabs. 3 BAT ist wirksam, soweit nach ihm die Abgeltung des über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehenden Tarifurlaubs und des gesetzlichen Mindesturlaubs verlangt werden kann, der nach dem Gesetz (§ 7 Abs. 3 BUrlG) schon verfallen wäre (vgl. BAGE 56, 262 = AP Nr. 38 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
- FG München, 27.11.2025 - 10 K 714/25
Ermäßigte Besteuerung der Urlaubsabgeltung als Vergütung für mehrjährige …
Eine Abgeltung des Urlaubsanspruchs Ms im laufenden Arbeitsverhältnis war - jedenfalls soweit er den gesetzlichen Mindesturlaub betrifft - nicht zulässig (BAG-Urteil vom 22. Oktober 1987 8 AZR 171/86, BAGE 56, 262). - BAG, 09.06.1988 - 8 AZR 755/85
Voraussetzungen der Übernahme des Resturlaubs in das nächste Jahr - Bestimmung …
Gegen die Wirksamkeit einer solchen Abgeltungsregelung im fortbestehenden Arbeitsverhältnis bestehen keine Bedenken, weil die Abgeltung von Urlaubsansprüchen, die nach dem Gesetz bereits verfallen wären, nicht gegen das für das fortbestehende Arbeitsverhältnis geltende Abgeltungsverbot verstößt (BAG Urteil vom 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - AP Nr. 12 zu § 7 BUrlG Abgeltung; Urteil des erkennenden Senats vom 22. Oktober 1987 - 8 AZR 171/86 -, zur Veröffentlichung bestimmt). - BAG, 23.06.1988 - 8 AZR 459/86
Abgeltung und Übertragbarkeit des im Veranlagungszeitraum nicht in Anspruch …
Auch ist er nach dieser Bestimmung nicht verpflichtet, "Urlaub" zu gewähren, wenn, wie hier, die Voraussetzungen für eine Freistellung von der Arbeitspflicht nicht vorliegen (vgl. dazu z.B. die Regelung in § 43 Abs. 17 Unterabs. 2 TV Ang Bundespost sowie das Urteil des Senats vom 22. Oktober 1987 - 8 AZR 171/86 -, insoweit zur Veröffentlichung bestimmt). - BAG, 12.12.1989 - 8 AZR 141/89
Urlaubsabgeltung: Arbeitsunfähigkeit
Der Senat hat bereits in seinen Entscheidungen vom 22. Oktober 1987 (BAGE 56, 262 = AP Nr. 38 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 56, 265 [BAG 22.10.1987 - 8 AZR 172/86] = AP Nr. 39 zu § 7 BUrlG Abgeltung) bei Beurteilung der entsprechenden Bestimmungen des § 43 Abs. 17 Unterabs. 2 des Tarifvertrags für die Angestellten der Deutschen Bundespost vom 21. März 1961 und des § 23 Abs. 17 Unterabs. 2 des Tarifvertrags für die Arbeiter der Deutschen Bundespost vom 6. Januar 1955 entschieden, daß die tariflich vorgesehene Möglichkeit, während einer Erkrankung "Urlaub" zu nehmen, nicht die Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs begründet. - BAG, 11.08.1988 - 8 AZR 301/86
Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses - …
Sie greift ein, wenn und soweit der Urlaub wegen Krankheit des Arbeitnehmers nicht genommen werden konnte (vgl. für einen entsprechenden Fall zu § 43 Abs. 10 des Tarifvertrags für die Angestellten der Deutschen Bundespost vom 21. März 1961 BAG Urteil vom 22. Oktober 1987 - 8 AZR 171/86 - AP Nr. 38 zu § 7 BUrlG Abgeltung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen). - BAG, 24.03.1988 - 8 AZR 481/85
Tariflicher Urlaubsabgeltungsanspruch eines Schwerbehinderten
In § 28 Abs. 5 EKT ist nur geregelt, daß während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses der Urlaub während der Krankheit abgegolten werden kann (vgl. dazu Urteil des Senats vom 22. Oktober 1987 - 8 AZR 171/86 -, zur Veröffentlichung bestimmt). - LAG Hessen, 19.03.1993 - 9 Sa 1568/92
Anforderungen an die Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit; Ausscheiden aus dem …
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