Rechtsprechung
| BAG, 25.02.1988 - 2 AZR 346/87 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Teilkündigung - Hilfsweiser Ausspruch einer Teilkündigung für den Fall, dass der Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer hinsichtlich der Kostenerstattung nicht bereits kraft Gesetzes inhaltlich angepasst ist - Anpassung eines Arbeitsvertrages kraft ...
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Krankenhausarzt - Kostenerstattung bei Privatliquidation
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Aachen, 26.06.1986 - 2 Ca 17/86
- LAG Köln, 17.02.1987 - 1 Sa 883/86
- BAG, 25.02.1988 - 2 AZR 346/87
- LAG Köln, 15.12.1988 - 1 Sa 883/86
- BAG, 13.06.1990 - 2 AZR 610/89
Papierfundstellen
- BAGE 57, 344
- NJW 1989, 1562
- NZA 1988, 763
- NZA 1988, 769
- BB 1988, 1122
- DB 1988, 1504
Wird zitiert von ... (31) Zitiert selbst (5)
- BAG, 30.05.1980 - 7 AZR 215/78
Pflegesatz - Liquidationsrecht - Änderungskündigung - Gestaltungsmittel - …
Auszug aus BAG, 25.02.1988 - 2 AZR 346/87
Dabei gilt der Grundsatz, daß eine mißverständliche Fassung des Klageantrags nicht ausschlaggebend sein darf, wenn aus der Klage insgesamt ersichtlich ist, wogegen sie sich richten soll (BAGE 33, 119, 131 = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu I 2 der Gründe).Welche der genannten arbeitsrechtlichen Anpassungsmodalitäten in Betracht kommt, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach den getroffenen vertraglichen Abmachungen (BAGE 33, 119, 129 = AP, aaO, zu I 1 c der Gründe).
Dies gilt um so mehr, als das Problem der Anpassung im Zusammenhang mit der "Entkoppelung" nach der BPflV 1973 in mehreren höchstrichterlichen Entscheidungen behandelt worden ist (vgl. neben dem bereits zitierten Urteil des BAG, BAGE 33, 119 = AP, aaO, zuletzt BAGE 42, 336, 344 f. = AP Nr. 12 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu I 2 b der Gründe, m.w.N.).
Auf die subjektive Wertung des Klägers kommt es indessen nicht an, da bei der Auslegung einer empfangsbedürftigen Willenserklärung ein objektiver Maßstab anzulegen ist (vgl. BAGE 33, 119, 129 = AP, aaO, zu I 1 c der Gründe).
Hierdurch will sich der Krankenhausträger nur die Möglichkeit sichern, nach sachlichen Gesichtspunkten organisatorische Maßnahmen zu treffen, damit das Krankenhaus auch in Zukunft allen Anforderungen an die ärztliche Leistungsfähigkeit und die wirtschaftliche Gestaltung des Krankenhausbetriebes gerecht werden kann (BAGE 33, 119, 128 f. = AP, aaO, zu I 1 b der Gründe).
- BAG, 07.10.1982 - 2 AZR 455/80
Unzulässigkeit von Teilkündigungen
Auszug aus BAG, 25.02.1988 - 2 AZR 346/87
Gegenüber der Kündigung, auch der Änderungskündigung, unterscheidet sie sich dadurch, daß die Kündigung das Arbeitsverhältnis in seinem ganzen Bestand erfaßt, mit der Teilkündigung eine Vertragspartei dagegen unter Aufrechterhaltung des Arbeitsvertrages im übrigen sich nur von einzelnen Rechten oder Pflichten aus dem Arbeitsvertrag lösen will (BAGE 40, 199, 206 f. = AP Nr. 5 zu § 620 BGB Teilleistung, zu III 1 a der Gründe, m.w.N.).Dann handelt es sich jedoch - unabhängig von der gewählten Bezeichnung - um einen Widerrufsvorbehalt (BAGE 40, 199 = AP, aaO).
- BAG, 04.05.1983 - 5 AZR 389/80
Chefarzt - Liquidationsrecht - Belegarztbereich - Pflegekostenrecht - Treu und …
Auszug aus BAG, 25.02.1988 - 2 AZR 346/87
Dies gilt um so mehr, als das Problem der Anpassung im Zusammenhang mit der "Entkoppelung" nach der BPflV 1973 in mehreren höchstrichterlichen Entscheidungen behandelt worden ist (vgl. neben dem bereits zitierten Urteil des BAG, BAGE 33, 119 = AP, aaO, zuletzt BAGE 42, 336, 344 f. = AP Nr. 12 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu I 2 b der Gründe, m.w.N.).Wie das Berufungsgericht insoweit zutreffend angenommen hat, schafft § 242 BGB nur einen angemessenen Ausgleich für den Verlust der der Beklagten dadurch entsteht, daß sie die von der vertraglichen Erstattungspflicht nicht gedeckten Kosten nicht mehr über den Pflegesatz hereinbringen kann (vgl. BAGE 42, 336, 347 = AP, aaO, zu II 2 der Gründe).
- BAG, 22.06.1977 - 5 AZR 753/75
Abhängigkeit - Feststellungsklage - Arbeitsverhältnis - Beschäftigungspflicht - …
Auszug aus BAG, 25.02.1988 - 2 AZR 346/87
Das Bundesarbeitsgericht hat im übrigen auch in anderen Fällen ein Feststellungsinteresse bejaht, obwohl bereits im Laufe des Feststellungsstreits erkennbar wurde, daß nach Feststellung des Rechtsverhältnisses später über einzelne Vertragsbedingungen gestritten werde (vgl. für die Statusprozesse im Medienbereich BAG Urteil vom 22. Juni 1977 - 5 AZR 753/75 - AP Nr. 22 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu I 1 b der Gründe). - BAG, 06.03.1986 - 2 ABR 15/85
Außerordentliche Änderungskündigung nach § 15 KSchG
Auszug aus BAG, 25.02.1988 - 2 AZR 346/87
Beschränkt auf die Fälle der gesetzlich vorgesehenen Anpassungen schließt sich der Senat auch hinsichtlich des Wegfalls der Geschäftsgrundlage der Auffassung des Fünften und des Siebten Senats an, betont aber, daß im übrigen bei der Änderung der für ein Arbeitsverhältnis bedeutsamen Verhältnisse die Notwendigkeit der Anpassung an veränderte Umstände nur ein Anlaß für eine Änderungskündigung sein kann (BAG Beschluß vom 6. März 1986 - 2 ABR 15/85 - AP Nr. 19 zu § 15 KSchG 1969, die Entscheidung ist auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
- BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 562/09
Beauftragter für den Datenschutz - Widerruf der Bestellung - Teilkündigung
Sie stellen einen unzulässigen Eingriff in das ausgehandelte Äquivalenz- und Ordnungsgefüge des Vertrags dar (hM vgl. bspw. BAG 25. Februar 1988 - 2 AZR 346/87 - zu A III 3 c aa der Gründe, BAGE 57, 344; 23. August 1989 - 5 AZR 569/88 - zu II 2 der Gründe, AP BGB § 565e Nr. 3 = EzA BGB § 565b - e Nr. 3; 14. November 1990 - 5 AZR 509/89 - zu II 1 der Gründe, BAGE 66, 214;… ErfK/Preis § 611 BGB Rn. 377;… KR/Rost 9. Aufl. § 2 KSchG Rn. 51). - LAG München, 17.12.2009 - 3 Sa 644/09
Teilkündigung
Für eine Änderungskündigung fehlt eine (aufschiebend bedingte) Beendigungserklärung für den Fall der Nichtannahme der dem Kläger angesonnenen Vertragsänderung (BAG 25.02.1988 - 2 AZR 346/87, Juris-Rn. 42).Denn sie greift durch einseitige Änderung einzelner Vertragsbedingungen in das Vertragsgefüge ein (BAG 25.02.1988 - 2 AZR 346/87, Juris-Rn. 48;… BAG 14.11.1990 - 5 AZR 464/89, Juris-Rn. 24 f).
32 Die Vereinbarung der einseitigen Lösbarkeit von einzelnen Vertragsbedingungen wirkt der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zufolge, der sich die Berufungskammer anschließt, als Widerrufsvorbehalt (vgl. BAG 25.02.1988 - 2 AZR 346/87, Juris-Rn. 48) bzw. Änderungsvorbehalt (…vgl. BAG 09.05.2006 - 9 AZR 424/05, Juris-Rn. 18, 21;… BAG 11.10.2006 - 5 AZR 721/05, Juris-Rn. 18, 19;… vgl. auch ErfK/Preis, 8. Aufl., §§ 305 bis 310 BGB, Rn. 63).
- BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 280/08
Sanierungstarifvertrag nach Betriebsübergang
Eine solche Teilkündigung ist unzulässig (BAG 14. November 1990 - 5 AZR 509/89 - zu II 1 der Gründe, BAGE 66, 214, 218; 25. Februar 1988 - 2 AZR 346/87 - zu III 3 c aa der Gründe, BAGE 57, 344, 362; 7. Oktober 1982 - 2 AZR 455/80 - zu III 1 a der Gründe mwN, BAGE 40, 199, 206;… anders BAG 13. März 2007 - 9 AZR 612/05 - Rn. 32, BAGE 121, 369, allerdings für den Sonderfall der Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten und die Beendigung dieser zusätzlichen Aufgabe im Hinblick auf das Benachteiligungsverbot des § 4f Abs. 3 Satz 3 BDSG).
- BAG, 05.06.2014 - 2 AZR 615/13
Änderungskündigung - Chefarzt-Dienstvertrag
In diesem Fall können die dafür geltenden Grundsätze zu berücksichtigen sein (zur Anpassung von Altverträgen an die Kostenerstattungspflicht nach § 11 Abs. 1 Satz 1 der Bundespflegesatzverordnung vom 21. August 1985 vgl. BAG 25. Februar 1988 - 2 AZR 346/87 - zu A III 3 b der Gründe, BAGE 57, 344;… vgl. ferner Besgen/Wallhäuser Krankenhausarbeitsrecht Kapitel 4 Rn. 51;… A. W. Bender in HK-AKM Stand April 2010 3420 Liquidationsrecht Rn. 42). - BFH, 05.10.2005 - VI R 152/01
Einnahmen aus dem Liquidationsrecht für wahlärztliche Leistungen sind …
Denn diese Abzugspositionen schränkten lediglich das dem Kläger als Bestandteil des Dienstvertrages eingeräumte Liquidationsrecht ein (vgl. BAG-Urteil vom 25. Februar 1988 2 AZR 346/87, BAGE 57, 344, NJW 1989, 1562 unter A. III. 2. c der Gründe;… Richardi in MünchArbR, § 204 Rz. 52, m.w.N.) und können zu Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit führen. - BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 269/92
Änderungskündigung - Chefarztvertrag
Wie das Bundesarbeitsgericht bereits mehrfach entschieden hat (BAGE 30, 351 [BAG 21.06.1978 - 4 AZR 787/76] = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag;… 33, 119 = AP Nr. 8, aaO; 57, 344 = AP Nr. 18, aaO) stellt das Rechtsinstitut der Änderungskündigung für Krankenhausträger ein an sich geeignetes arbeitsvertragliches Gestaltungsmittel dar, um Arztverträge an die durch landes- oder bundesrechtliche Krankenhausgesetze geänderte Rechtslage anzupassen.Als weitere arbeitsvertragliche Anpassungsmöglichkeiten kommen insbesondere die Ausübung eines vertraglichen Widerrufsvorbehaltes, der Abschluß eines Änderungsvertrages und die begründete Berufung auf das Rechtsinstitut des Wegfalls der Geschäftsgrundlage in Betracht (BAGE 57, 344, 360 [BAG 25.02.1988 - 2 AZR 346/87] = AP, aaO, zu A III 3 b der Gründe).
Ebenso wie der rechtliche Gehalt des Schreibens vom 23. Juni 1989 der Auslegung zugänglich ist, müssen allerdings auch die Klageanträge ausgelegt werden, was auch für das Revisionsgericht gilt; dabei gilt u. a. der Grundsatz, daß eine mißverständliche Fassung des Klageantrages nicht ausschlaggebend sein darf, wenn aus der Klage insgesamt ersichtlich ist, wogegen sie sich richten soll (BAGE 33, 119, 131 = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu I 2 der Gründe sowie BAGE 57, 344, 361 f. [BAG 25.02.1988 - 2 AZR 346/87] = AP Nr. 18, aaO, zu II 3 c aa der Gründe).
Die mit diesem Inhalt erhobene Feststellungsklage ist zulässig gemäß § 256 ZPO, wie der Senat bereits in einem vergleichbaren Fall begründet hat (BAGE 57, 344, 355 f. [BAG 25.02.1988 - 2 AZR 346/87] = AP, aaO, zu A II 2 der Gründe); auf diese Begründung wird verwiesen.
Wie in der Rechtsprechung anerkannt ist, können Gesetzesänderungen die Geschäftsgrundlage eines bürgerlich-rechtlichen Vertrages so verändern, daß Leistung und Gegenleistung nicht mehr in dem zuvor vereinbarten Verhältnis stehen und daß die vertraglichen Absprachen dann nach den Regeln über den Wegfall oder die Änderung der Geschäftsgrundlage anzupassen sind (BAGE 42, 336, 343 = AP Nr. 12 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu I 1 der Gründe), wenn einer Partei das weitere Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist (BAGE 57, 344 [BAG 25.02.1988 - 2 AZR 346/87] = AP, aaO).
- BAG, 19.06.2001 - 1 AZR 463/00
Wirksamkeit eines Redaktionsstatuts und seiner Kündigung
Da das Redaktionstatut Teil der Arbeitsverhältnisse der Kläger ist und keine von diesen unabhängige korporative Verbindung begründet, handelt es sich bei der Kündigung um eine gemäß der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unzulässige Teilkündigung der Arbeitsverhältnisse (vgl. BAG 7. Oktober 1982 - 2 AZR 455/80 - BAGE 40, 199, zu III 1 a der Gründe; 25. Februar 1988 - 2 AZR 346/87 - BAGE 57, 344, zu A III 3 c aa der Gründe; 14. November 1990 - 5 AZR 509/89 - BAGE 66, 214, zu II 1 der Gründe). - LAG Hamm, 13.04.1989 - 17 Sa 1519/88
Arzt; Krankenhaus; Personal; Honorar; Privatpatienten; Abgabenquote; …
Diese Beteiligungspflicht beruht aber, wie bereits ausgeführt, auf dem Verursacherprinzip und ist damit sachlich gerechtfertigt (ebenso: BAG, Urteil vom 05.11.1987 - 2 AZR 305/87 -, bisher n.v.; BAG, Urteil vom 25.02.1988 - 2 AZR 346/87 - AP Nr. 18 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag).Vielmehr wird eine Anpassung der Altverträge, die eine Kostenbeteiligung der Ärzte nicht vorsehen, dem Einzelfall überlassen (BAG, Urteile vom 05.11.1987 - 2 AZR 305/87 - und vom 25.02.1988 - 2 AZR 346/87 -, aaO).
Dies gilt um so mehr, als das Problem der Anpassung im Zusammenhang mit der "Entkoppelung" von Wahlarztleistungen und allgemeinen Krankenhausleistungen nach der BPflV 1973 in mehreren höchstrichterlichen Entscheidungen behandelt worden ist (BAG, Urteile vom 05.11.1987 - 2 AZR 305/87 - und vom 25.02.1988 - 2 AZR 346/87 -, aaO, j.m.w.N.).
Denn den angeführten Urteilen des Bundesarbeitsgerichts vom 05.11.1987 - 2 AZR 305/87 - und vom 25.02.1988 - 2 AZR 346/87 - lag der umgekehrte Fall eines Anpassungsanspruchs der Krankenhausträger gegenüber den Chefärzten aufgrund der Neuregelung in § 11 BPflV 1986 zugrunde.
- BAG, 14.11.1990 - 5 AZR 509/89
Teilkündigung eines Chefarztvertrages
Während die Kündigung, auch die Änderungskündigung, das Arbeitsverhältnis in seinem ganzen Bestand erfaßt, ist die Teilkündigung dadurch gekennzeichnet, daß sie nur einzelne Rechte oder Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis lösen, den Arbeitsvertrag selbst aber aufrecht erhalten will (vgl. nur BAGE 57, 344, 361 [BAG 25.02.1988 - 2 AZR 346/87] = AP Nr. 18 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag , zu A III 3 c aa der Gründe, m.w.N.).Ausnahmsweise ist sie dann zulässig, wenn einem Vertragspartner das Recht hierzu durch Vertrag vorbehalten oder durch Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag eingeräumt ist (Widerrufsvorbehalt, vgl. BAGE 57, 344, 362 [BAG 25.02.1988 - 2 AZR 346/87] = AP Nr. 18, aaO; BAGE 40, 199, 207 = AP Nr. 5 zu § 620 BGB Teilkündigung, zu III 1 b der Gründe).
- BAG, 22.01.1997 - 5 AZR 441/95
Chefarzt - Abführung von Liquidationserlösen
Dabei überläßt es das Gesetz den Parteien des Arbeitsvertrags, inwieweit sie eine Anpassung vornehmen (vgl. zur Anpassungsregelung des § 11 Abs. 1 Satz 3 BPflV 1986: BAG Urteile vom 25. Februar 1988 - BAGE 57, 344, 356 f. = AP Nr. 18 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag; vom 25. Juli 1990 - 5 AZR 394/89 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, unter I 2 der Gründe).Welches Gestaltungsmittel anzuwenden ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach den vertraglichen Vereinbarungen (BAG Urteil vom 25. Februar 1988 - BAGE 57, 344, 360 = AP Nr. 18 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, m.w.N.).
Die vertragliche Zusicherung von Liquidationsrechten und dazugehörigen Abgaberegelungen begründen keinen abschließenden Bestandsschutz; vielmehr durfte der Gesetzgeber im Rahmen der Neuordnung des Krankenhauswesens in eingeräumte Liquidationsrechte der Krankenhausärzte eingreifen, wenn sich seine Ziele - im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit - nur auf diese Weise verwirklichen lassen und wenn er dabei die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Zumutbarkeit beachtet (BAG Urteil vom 25. Februar 1988 - BAGE 57, 344, 358 = AP Nr. 18 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag; vgl. für den Fall der Einschränkung vertraglich vereinbarter Liquidationsmöglichkeiten beamteter Chefärzte durch das Krankenhausreformgesetz 1973: BVerfG Beschluß vom 7. November 1979 - 2 BvR 513, 558/74 - BVerfGE 52, 303 = NJW 1980, 1327).
- BAG, 22.01.1997 - 5 AZR 457/95
Abführung von Liquidationserlösen eines Chefarztes an den Krankenhausträger - …
- BAG, 22.01.1997 - 5 AZR 53/95
Chefarzt: Abführung von Liquidationserlösen
- BAG, 22.01.1997 - 5 AZR 442/95
Chefarzt: Abführung von Nutzungentgelt an Krankenhausträger
- LAG Düsseldorf, 14.02.2008 - 11 Sa 1922/07
Zulässigkeit der Ablösung eines vor dem Betriebsübergang normativ geltenden …
- LAG Köln, 25.01.2001 - 10 Sa 1040/00
Steuer und Sozialversicherung: Zusage der Übernahme der Lohnsteuerpauschale - …
- LAG Baden-Württemberg, 03.06.1996 - 19 Sa 14/96
Rechtmäßigkeit der arbeitgeberseitigen Anpassung von Arbeitsverträgen mit in …
- BAG, 14.11.1990 - 5 AZR 464/89
Kündbarkeit (Widerruflichkeit) eines Zusatzvertrages zum Arbeitsvertrag eines …
- BAG, 14.11.1990 - 5 AZR 510/89
Teilkündigung eines Chefarztvertrages - Zulässigkeit der Kündigung eines …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2016 - 5 Sa 212/15
Eingruppierung - Jurist
- LAG Düsseldorf, 12.10.2009 - 16 Sa 501/09
Widerruf einer Spesenpauschale Ablösung einer Spesenpauschale durch eine …
- LAG Hamm, 18.06.1998 - 17 Sa 2414/97
Berufung des Nebenintervenienten; Anspruch auf Nebentätigkeitsgenehmigung; …
- LAG Düsseldorf, 09.08.1995 - 2 Sa 339/95
Teilkündigung - Vertragsauslegung
- LAG Berlin, 08.06.1993 - 15 Sa 31/92
Eingruppierung: Kunsttherapeutin nach erfolgreicherm Statusrechtsstreit
- LAG Baden-Württemberg, 12.04.1995 - 3 Sa 1/95
Chefarzt: Abführung von Nutzungsentgelt an Krankenhausträger
- LAG Baden-Württemberg, 12.04.1995 - 3 Sa 4/95
Chefarzt: Abführung von Nutzungsentgelt an Krankenhausträger
- BAG, 13.06.1990 - 2 AZR 610/89
- LAG Düsseldorf, 15.11.2007 - 11 Sa 1275/07
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2005 - 11 Sa 253/05
Schadenersatz bei vorgezogenem Rentenbezug
- LAG Berlin, 11.12.1992 - 6 Sa 94/92
Arbeitsverhältnis: Wegfall der Geschäftsgrundlage nach vereinigungsbedingter …
- BAG, 17.08.1988 - 5 AZR 537/87
Auskunftspflicht eines beamteten Arztes über seine Einnahmen aus privater …
- BAG, 05.11.1987 - 2 AZR 305/87
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