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Rechtsprechung
   BAG, 09.10.1991 - 5 AZR 598/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,267
BAG, 09.10.1991 - 5 AZR 598/90 (https://dejure.org/1991,267)
BAG, Entscheidung vom 09.10.1991 - 5 AZR 598/90 (https://dejure.org/1991,267)
BAG, Entscheidung vom 09. Oktober 1991 - 5 AZR 598/90 (https://dejure.org/1991,267)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 68, 320
  • NJW 1992, 1125
  • MDR 1992, 492
  • NZA 1992, 259
  • FamRZ 1992, 429 (Ls.)
  • BB 1991, 2082
  • BB 1992, 144
  • BB 1992, 429
  • DB 1991, 2245
  • DB 1992, 330
 
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Wird zitiert von ... (42)Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 13.07.1989 - 171/88

    Rinner-Kühn / FWW Spezial-Gebäudereinigung

    Auszug aus BAG, 09.10.1991 - 5 AZR 598/90
    Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 13. Juli 1989 (- Rs 171/88 - AP Nr. 16 zu Art. 119 EWG-Vertrag) entschieden, Art. 119 EWG-Vertrag sei dahin auszulegen, daß er einer nationalen Regelung entgegensteht, die es den Arbeitgebern gestattet, von der Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle diejenigen Arbeitnehmer auszunehmen, deren regelmäßge Arbeitszeit wöchentlich zehn Stunden oder monatlich 45 Stunden nicht übersteigt, wenn diese Maßnahme wesentlich mehr Frauen als Männer trifft, es sei denn, der Mitgliedstaat legte dar, daß die betreffende Regelung durch objektive Faktoren, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben, gerechtfertigt sei.

    Der Europäische Gerichtshof hat deshalb im Urteil vom 13. Juli 1989 (- Rs 171/88 - AP Nr. 16 zu Art. 119 EWG-Vertrag) ausdrücklich den im Krankheitsfalle weiterzuzahlenden Lohn diesem Entgeltbegriff zugeordnet (zu 7 der Gründe).

    Geht das Landesarbeitsgericht damit zutreffend von einer mittelbaren Frauendiskriminierung durch § 1 Abs. 3 Nr. 2 LFZG aus, so läge nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Juli 1989 (- Rs 171/88 AP, aaO) nur dann kein Verstoß gegen Art. 119 EWG-Vertrag vor, wenn der Mitgliedstaat darlegt, daß die betreffende Regelung durch objektive Faktoren, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben, gerechtfertigt ist (…insoweit läge ein Rechtfertigungsgrund vor: vgl. BAG Urteil vom 14. Oktober 1986, BAGE 53, 161 [BAG 09.10.1986 - 2 AZR 650/85] = AP, aaO; NZA 1986, 585, 587).

    b) Entgegen der Auffassung der Revision läßt sich eine Rechtfertigung für den Ausschluß geringfügig beschäftigter Arbeiter von der Lohnfortzahlung auch nicht damit begründen, daß dieser Arbeitnehmerkreis nicht in einem anderen Arbeitnehmern vergleichbaren Maße in den Betrieb eingegliedert und diesem verbunden sei und ihm gegenüber daher die zur Lohnfortzahlung erforderliche Fürsorgepflicht des Arbeitgebers fehle (vgl. Stellungnahme der Bundesregierung vom 9. Januar 1989 in dem Verfahren vor dem EuGH - Rs 171/88 -).

    So hat auch der Europäische Gerichtshof Erwägungen in dieser Richtung nicht gelten lassen und ausgeführt, hieraus ließen sich keine objektiven Kriterien entnehmen, die außerhalb einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts lägen (Urteil vom 13. Juli 1989 - Rs 171/88 - AP, aaO, zu 14 der Gründe).

  • BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 66/83

    Mittelbare Diskriminierung durch Versorgungsordnung

    Auszug aus BAG, 09.10.1991 - 5 AZR 598/90
    Insoweit kann sich der betroffene Arbeitnehmer vor den nationalen Gerichten unmittelbar auf Art. 119 Abs. 1 EWG-Vertrag berufen (vgl. EuGHE 1976, 455 = NJW 1976, 2068; EuGHE 1980, 1275 = NJW 1980, 2014; EuGH Urteil vom 11. März 1981 - Rs 69/80 - NJW 1981, 2637; EuGH Urteil vom 31. März 1981 - Rs 96/80 - AP Nr. 2 zu Art. 119 EWG-Vertrag; vgl. auch BAG Urteil vom 14. Oktober 1986, BAGE 53, 161 [BAG 09.10.1986 - 2 AZR 650/85] = AP Nr. 11 zu Art. 119 EWG-Vertrag; BAG Urteil vom 14. September 1988 - 4 AZR 351/88 - AP Nr. 24 zu § 23 a BAT; BAG Urteil vom 23. Januar 1990 - 3 AZR 58/88 - DB 1990, 1620;… vgl. auch Dauses, aaO, S. 9; Schaub, NZA 1984, 73, 74).

    Das Diskriminierungsverbot erstreckt sich vielmehr auch auf solche Regelungen, die zwar geschlechtsneutral formuliert und deshalb auf Frauen und Männer gleichermaßen anzuwenden sind, tatsächlich jedoch aus Gründen, die auf dem Geschlecht oder der Geschlechtsrolle beruhen, wesentlich mehr Frauen als Männer nachteilig betreffen (vgl. EuGH Urteil vom 13. Mai 1986 - Rs 170/84 - AP Nr. 10 zu Art. 119 EWG-Vertrag; EuGH Urteil vom 31. März 1981 - Rs 96/80 - AP Nr. 2 zu Art. 119 EWG-Vertrag; BAG Urteil vom 14. Oktober 1986, BAGE 53, 161 [BAG 09.10.1986 - 2 AZR 650/85] = AP, aaO, mit zustimmender Anm. von Pfarr).

    Als Ausweg verbleibt hier häufig nur eine Teilzeitbeschäftigung mit geringer Stundenzahl, da sich wegen der geringen täglichen Arbeitszeit und deren flexibler Lage Erwerbstätigkeit und familiäre Pflichten miteinander in Einklang bringen lassen (vgl. BAG Urteil vom 14. Oktober 1986, BAGE 53, 161 [BAG 09.10.1986 - 2 AZR 650/85] = AP, aaO, mit zustimmender Anm. von Pfarr).

    Geht das Landesarbeitsgericht damit zutreffend von einer mittelbaren Frauendiskriminierung durch § 1 Abs. 3 Nr. 2 LFZG aus, so läge nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Juli 1989 (…- Rs 171/88 AP, aaO) nur dann kein Verstoß gegen Art. 119 EWG-Vertrag vor, wenn der Mitgliedstaat darlegt, daß die betreffende Regelung durch objektive Faktoren, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben, gerechtfertigt ist (insoweit läge ein Rechtfertigungsgrund vor: vgl. BAG Urteil vom 14. Oktober 1986, BAGE 53, 161 [BAG 09.10.1986 - 2 AZR 650/85] = AP, aaO; NZA 1986, 585, 587).

  • BAG, 09.10.1986 - 2 AZR 650/85

    Wahlvorstand - Betriebsrat - Betriebsratswahl - Niederlegung des Amtes - …

    Auszug aus BAG, 09.10.1991 - 5 AZR 598/90
    Insoweit kann sich der betroffene Arbeitnehmer vor den nationalen Gerichten unmittelbar auf Art. 119 Abs. 1 EWG-Vertrag berufen (vgl. EuGHE 1976, 455 = NJW 1976, 2068; EuGHE 1980, 1275 = NJW 1980, 2014; EuGH Urteil vom 11. März 1981 - Rs 69/80 - NJW 1981, 2637; EuGH Urteil vom 31. März 1981 - Rs 96/80 - AP Nr. 2 zu Art. 119 EWG-Vertrag; vgl. auch BAG Urteil vom 14. Oktober 1986, BAGE 53, 161 [BAG 09.10.1986 - 2 AZR 650/85] = AP Nr. 11 zu Art. 119 EWG-Vertrag; BAG Urteil vom 14. September 1988 - 4 AZR 351/88 - AP Nr. 24 zu § 23 a BAT; BAG Urteil vom 23. Januar 1990 - 3 AZR 58/88 - DB 1990, 1620;… vgl. auch Dauses, aaO, S. 9; Schaub, NZA 1984, 73, 74).

    Das Diskriminierungsverbot erstreckt sich vielmehr auch auf solche Regelungen, die zwar geschlechtsneutral formuliert und deshalb auf Frauen und Männer gleichermaßen anzuwenden sind, tatsächlich jedoch aus Gründen, die auf dem Geschlecht oder der Geschlechtsrolle beruhen, wesentlich mehr Frauen als Männer nachteilig betreffen (vgl. EuGH Urteil vom 13. Mai 1986 - Rs 170/84 - AP Nr. 10 zu Art. 119 EWG-Vertrag; EuGH Urteil vom 31. März 1981 - Rs 96/80 - AP Nr. 2 zu Art. 119 EWG-Vertrag; BAG Urteil vom 14. Oktober 1986, BAGE 53, 161 [BAG 09.10.1986 - 2 AZR 650/85] = AP, aaO, mit zustimmender Anm. von Pfarr).

    Als Ausweg verbleibt hier häufig nur eine Teilzeitbeschäftigung mit geringer Stundenzahl, da sich wegen der geringen täglichen Arbeitszeit und deren flexibler Lage Erwerbstätigkeit und familiäre Pflichten miteinander in Einklang bringen lassen (vgl. BAG Urteil vom 14. Oktober 1986, BAGE 53, 161 [BAG 09.10.1986 - 2 AZR 650/85] = AP, aaO, mit zustimmender Anm. von Pfarr).

    Geht das Landesarbeitsgericht damit zutreffend von einer mittelbaren Frauendiskriminierung durch § 1 Abs. 3 Nr. 2 LFZG aus, so läge nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Juli 1989 (…- Rs 171/88 AP, aaO) nur dann kein Verstoß gegen Art. 119 EWG-Vertrag vor, wenn der Mitgliedstaat darlegt, daß die betreffende Regelung durch objektive Faktoren, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben, gerechtfertigt ist (insoweit läge ein Rechtfertigungsgrund vor: vgl. BAG Urteil vom 14. Oktober 1986, BAGE 53, 161 [BAG 09.10.1986 - 2 AZR 650/85] = AP, aaO; NZA 1986, 585, 587).

  • EuGH, 13.05.1986 - 170/84

    Bilka / Weber von Hartz

    Auszug aus BAG, 09.10.1991 - 5 AZR 598/90
    Das Diskriminierungsverbot erstreckt sich vielmehr auch auf solche Regelungen, die zwar geschlechtsneutral formuliert und deshalb auf Frauen und Männer gleichermaßen anzuwenden sind, tatsächlich jedoch aus Gründen, die auf dem Geschlecht oder der Geschlechtsrolle beruhen, wesentlich mehr Frauen als Männer nachteilig betreffen (vgl. EuGH Urteil vom 13. Mai 1986 - Rs 170/84 - AP Nr. 10 zu Art. 119 EWG-Vertrag; EuGH Urteil vom 31. März 1981 - Rs 96/80 - AP Nr. 2 zu Art. 119 EWG-Vertrag;… BAG Urteil vom 14. Oktober 1986, BAGE 53, 161 [BAG 09.10.1986 - 2 AZR 650/85] = AP, aaO, mit zustimmender Anm. von Pfarr).

    Eine unterschiedliche Behandlung von Männern und Frauen bedeutet nur dann keine Verletzung des Art. 119 Abs. 1 EWG-Vertrag, wenn hierfür objektiv rechtfertigende Gründe bestehen, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (EuGH Urteil vom 13. Mai 1986 - Rs 170/84 - AP Nr. 10 zu Art. 119 EWG-Vertrag).

  • EuGH, 31.03.1981 - 96/80

    Jenkins / Kingsgate

    Auszug aus BAG, 09.10.1991 - 5 AZR 598/90
    Insoweit kann sich der betroffene Arbeitnehmer vor den nationalen Gerichten unmittelbar auf Art. 119 Abs. 1 EWG-Vertrag berufen (vgl. EuGHE 1976, 455 = NJW 1976, 2068; EuGHE 1980, 1275 = NJW 1980, 2014; EuGH Urteil vom 11. März 1981 - Rs 69/80 - NJW 1981, 2637; EuGH Urteil vom 31. März 1981 - Rs 96/80 - AP Nr. 2 zu Art. 119 EWG-Vertrag; vgl. auch BAG Urteil vom 14. Oktober 1986, BAGE 53, 161 [BAG 09.10.1986 - 2 AZR 650/85] = AP Nr. 11 zu Art. 119 EWG-Vertrag; BAG Urteil vom 14. September 1988 - 4 AZR 351/88 - AP Nr. 24 zu § 23 a BAT; BAG Urteil vom 23. Januar 1990 - 3 AZR 58/88 - DB 1990, 1620;… vgl. auch Dauses, aaO, S. 9; Schaub, NZA 1984, 73, 74).

    Das Diskriminierungsverbot erstreckt sich vielmehr auch auf solche Regelungen, die zwar geschlechtsneutral formuliert und deshalb auf Frauen und Männer gleichermaßen anzuwenden sind, tatsächlich jedoch aus Gründen, die auf dem Geschlecht oder der Geschlechtsrolle beruhen, wesentlich mehr Frauen als Männer nachteilig betreffen (vgl. EuGH Urteil vom 13. Mai 1986 - Rs 170/84 - AP Nr. 10 zu Art. 119 EWG-Vertrag; EuGH Urteil vom 31. März 1981 - Rs 96/80 - AP Nr. 2 zu Art. 119 EWG-Vertrag;… BAG Urteil vom 14. Oktober 1986, BAGE 53, 161 [BAG 09.10.1986 - 2 AZR 650/85] = AP, aaO, mit zustimmender Anm. von Pfarr).

  • EuGH, 09.03.1978 - 106/77

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal

    Auszug aus BAG, 09.10.1991 - 5 AZR 598/90
    Aufgrund der unmittelbaren Geltung des Gemeinschaftsrechts in den Mitgliedstaaten führt der Vorrang des Gemeinschaftsrechts dazu, daß die nationalen Gerichte im Rahmen der bei ihnen anhängigen Verfahren entgegenstehendes innerstaatliches Recht aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewendet zu lassen haben, ohne daß sie dessen Aufhebung durch den Gesetzgeber oder durch ein Verfassungsgericht abwarten müssen (vgl. EuGHE 1978, 629, 630; EuGH Urteil vom 7. Februar 1991 - Rs 184/89 - vgl. auch Arbeitsgericht Oldenburg, Vorlagebeschluß vom 5. Mai 1988, NZA 1988, 697, 698; Wissmann, DB 1989, 1922, 1924).
  • BAG, 21.09.1971 - 1 AZR 65/71

    Arbeitsunfähigkeit - Antritt der Arbeitsschicht - Fehltag des Arbeiters - …

    Auszug aus BAG, 09.10.1991 - 5 AZR 598/90
    Das Lohnfortzahlungsgesetz stellt nicht auf die soziale Lage des Arbeitnehmers ab, vielmehr will es dem Arbeitnehmer im Krankheitsfalle für die ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit dessen bisheriges Einkommen sichern und den Eintritt wirtschaftlicher Nachteile durch die Krankheit verhindern (BAGE 23, 444, 447 = AP Nr. 6 zu § 1 LohnFG).
  • BAG, 05.08.1987 - 5 AZR 189/86

    LFG: Vereinbarkeit mit dem GG und dem EWG -Vertrag

    Auszug aus BAG, 09.10.1991 - 5 AZR 598/90
    Offenbleiben kann, ob § 1 Abs. 3 Nr. 2 LFZG deshalb mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist, weil nur für geringfügig beschäftigte Arbeiter der Lohnfortzahlungsanspruch ausgeschlossen wird, nicht aber für entsprechende Angestellte (vgl. Vorlagebeschluß des Senats vom 5. August 1987, BAGE 54, 374 = AP Nr. 72 zu § 1 LohnFG).
  • BAG, 09.10.1991 - 5 AZR 204/91
    Auszug aus BAG, 09.10.1991 - 5 AZR 598/90
    Parallelsache: BAG - 09.10.1991 - Az: 5 AZR 204/91 und BAG - 09.10.1991 - Az: 5 AZR 205/91.
  • ArbG Oldenburg, 05.05.1988 - 3 Ca 50/88

    Vorlagebeschluß gegen § 1 Abs. 3 Nr. 2 LFG an den Europäischen Gerichtshof

    Auszug aus BAG, 09.10.1991 - 5 AZR 598/90
    Aufgrund der unmittelbaren Geltung des Gemeinschaftsrechts in den Mitgliedstaaten führt der Vorrang des Gemeinschaftsrechts dazu, daß die nationalen Gerichte im Rahmen der bei ihnen anhängigen Verfahren entgegenstehendes innerstaatliches Recht aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewendet zu lassen haben, ohne daß sie dessen Aufhebung durch den Gesetzgeber oder durch ein Verfassungsgericht abwarten müssen (vgl. EuGHE 1978, 629, 630; EuGH Urteil vom 7. Februar 1991 - Rs 184/89 - vgl. auch Arbeitsgericht Oldenburg, Vorlagebeschluß vom 5. Mai 1988, NZA 1988, 697, 698; Wissmann, DB 1989, 1922, 1924).
  • BAG, 09.10.1991 - 5 AZR 205/91
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

  • EuGH, 08.04.1976 - 43/75

    Defrenne / SABENA - Grundsatz der Gleichheit des Arbeitsentgelts männlicher und …

  • EuGH, 27.03.1980 - 129/79

    Macarthys / Smith

  • BAG, 23.01.1990 - 3 AZR 58/88

    Mittelbare Diskriminierung in der Altersversorgung

  • EuGH, 11.03.1981 - 69/80

    Worringham und Humphreys / Lloyds Bank

  • BAG, 14.09.1988 - 4 AZR 351/88

    Öffentlicher Dienst - Bewährungsaufstieg - Persönliche Qualifikation - …

  • BAG, 21.09.2021 - 3 AZR 147/21

    Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze - Diskriminierung wegen des …

    Es handelt sich um offenkundige Tatsachen iSv. § 291 ZPO (…vgl. BAG 27. Februar 2020 - 8 AZR 215/19 - Rn. 95 [zu Daten auf der Website des Bundeskartellamts], BAGE 170, 98;… 10. März 2015 - 3 AZR 56/14 - Rn. 61 [zu im Bundesanzeiger veröffentlichten Jahresabschlüssen]; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 380/99 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 96, 123 [zur offenkundigen Schwerbehinderung]; 9. Dezember 1997 - 1 AZR 319/97 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 87, 234 [zur Gemeindezugehörigkeit eines Gebietes]; 7. Juli 1993 - 5 AZR 609/92 - zu 3 der Gründe [frei zugängliche statistische Erhebungen]; 26. Februar 1992 - 5 AZR 225/91 - zu II 3 a der Gründe; 9. Oktober 1991 - 5 AZR 598/90 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 68, 320 [jeweils zu den Statistischen Jahrbüchern des Statistischen Bundesamts]; ebenso BGH 6. Mai 1993 - I ZR 84/91 - zu II 3 der Gründe; ihre frühere gegenteilige Rechtsprechung haben der Zweite und der Fünfte Senat nicht fortgeführt, zu dieser älteren Rechtsprechung vgl. BAG 30. September 1976 - 2 AZR 402/75 - zu 4 der Gründe, BAGE 28, 196; 16. März 1972 - 5 AZR 435/71 - zu 3 der Gründe).
  • BVerfG, 27.11.1997 - 1 BvL 12/91

    Hamburger Ruhegeldgesetz

    Eine Anknüpfung an das Geschlecht kann nach der Rechtsprechung auch vorliegen, wenn eine geschlechtsneutral formulierte Regelung überwiegend Frauen trifft und dies auf natürliche oder gesellschaftliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern zurückzuführen ist (…vgl. EuGH, NJW 1986, S. 3020 - Bilka - EuGH, NZA 1990, S. 771 - Kowalska - EuGH, NZA 1994, S. 797 - Enderby - BAGE 53, 161 ; 68, 320 ; 72, 64 ).
  • BAG, 02.12.1992 - 4 AZR 152/92

    Mittelbare Frauendiskriminierung beim Bewährungsaufstieg

    Dieser Grundsatz ist unumstritten, das Bundesarbeitsgericht hat ihn in seine Rechtsprechung aufgenommen (vgl. BAGE 66, 264, 270 = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG; Urteil vom 9. Oktober 1991, 5 AZR 598/90 = AP Nr. 95 zu § 1 LohnFG).

    Die verbindliche Wirkung einer nach Art. 177 EWGV ergangenen Entscheidung für die mit der Sache befaßten nationalen Gerichte ist auch vom Bundesarbeitsgericht bisher schon anerkannt worden (vgl. Urteil vom 6. Juli 1974, BAGE 26, 214 = AP Nr. 7 zu Art. 177 EWG-Vertrag; Urteil vom 9. Oktober 1991, aaO).

    bb) Der Dritte Senat (besonders Urteil vom 14. Oktober 1986, BAGE 53, 161 [BAG 09.10.1986 - 2 AZR 650/85] = AP Nr. 11 zu Art. 119 EWG-Vertrag) und ihm folgend der Fünfte Senat (Urteil vom 9. Oktober 1991, aaO) haben es für den Tatbestand einer mittelbaren Diskriminierung zusätzlich für erforderlich gehalten, daß die besonders die Angehörigen eines Geschlechts treffende nachteilige Wirkung einer Regelung auf geschlechtsspezifischen Gründen beruht.

    Daher hat die im vorliegenden Fall festzustellende teilweise Unvereinbarkeit von § 23 a Satz 2 Nr. 6 BAT mit Art. 119 EWG-Vertrag zur Folge, daß diese Bestimmung des BAT insoweit nicht anzuwenden ist (so der Europäische Gerichtshof in seiner Vorabentscheidung;… ebenso im Anschluß an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Juli 1989 - Rinner-Kühn - AP, aaO; BAG Urteil vom 9. Oktober 1991, aaO).

  • BAG, 26.05.1993 - 5 AZR 184/92

    Bezahlte Freistellung am 24. und 31. 12.; mittelbare Frauendiskriminierung

    Es müsse geprüft werden, ob die nachteilige Wirkung auch anders als mit dem Geschlecht oder den Geschlechterrollen erklärt werden kann (BAGE 53, 161 [BAG 09.10.1986 - 2 AZR 650/85] = AP Nr. 11 zu Art. 119 EWG-Vertrag; Urteil vom 9. Oktober 1991, 5 AZR 598/90 = NZA 1992, 259 [BAG 09.10.1991 - 5 AZR 598/90];… zweifelnd nunmehr Urteil vom 2. Dezember 1992, aaO).
  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 173/92

    Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte

    Im übrigen hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts in bezug auf die Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle zu Recht darauf hingewiesen, daß die soziale Schutzbedürftigkeit eher zunimmt, je geringer der Umfang der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers ist (Urteil vom 9. Oktober 1991, 5 AZR 598/90 und Urteil vom 26. Februar 1992 - 5 AZR 225/91 -, n.v.).
  • BAG, 05.03.1997 - 7 AZR 581/92

    Kein Freizeitausgleich für teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder nach dem …

    Sie ist für Frauen häufig die einzige Möglichkeit, Familienarbeit und Erwerbsleben miteinander in Einklang zu bringen (BAG Urteil vom 14. Oktober 1986 - BAGE 53, 161 [BAG 09.10.1986 - 2 AZR 650/85] = AP Nr. 11 zu Art. 119 EWG-Vertrag; Urteil vom 9. Oktober 1991 - 5 AZR 598/90 - BAGE 68, 320 [BAG 09.10.1991 - 5 AZR 598/90] = AP Nr. 95 zu § 1 LohnFG).
  • BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 219/93

    Eingruppierung einer Erzieherin - mittelbare Diskriminierung

    Dieser Grundsatz ist unumstritten, das Bundesarbeitsgericht hat ihn in seine Rechtsprechung aufgenommen (vgl. BAGE 66, 264, 270 = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung; BAGE 68, 320, 324 [BAG 09.10.1991 - 5 AZR 598/90] = AP Nr. 95 zu § 1 LohnFG; BAGE 72, 64 = AP Nr. 28 zu § 23 a BAT).
  • LAG Baden-Württemberg, 11.12.1992 - 8 Sa 41/92

    Zum bezahlten Freizeitausgleich einer teilzeitbeschäftigten Vertrauensfrau der …

    Daß eine Vorabentscheidung des EuGH unmittelbare Bindungswirkung nur für das jeweilige Ausgangsverfahren hat, entspricht im übrigen auch der Rechtsprechung des 5. Senats des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 09.10.1991 - 5 AZR 598/90 - in NZA 92, 259 ff unter II. 1. der Gründe; ebenso Hitzfeld, BB 91, 199 ff, 201).

    Nach der Rechtsprechung des EuGH entfaltet der in Art. 119 EWG-Vertrag festgelegte, in der Richtlinie 75/117/EWG vom 10.02.1975 noch weiter konkretisierte Grundsatz der Lohngleichheit unmittelbare Wirkung in den Mitgliedsstaaten, wenn allein anhand der in Art. 119 EWG-Vertrag verwendeten Merkmale "gleiche Arbeit" und "gleiches Entgelt" festgestellt werden kann, daß eine Diskriminierung auf Grund des Geschlechts vorliegt, ohne daß gemeinschaftliche oder nationale Maßnahmen zur Bestimmung dieser Kriterien erforderlich sind (vgl. EuGH Urteil vom 31.03.1981 - Rs 96/80 - in AP Nr. 2 zu Art. 119 EWG-Vertrag; EuGH vom 17.05.1990 - Rs C-262/88 - in AP Nr. 20 zu Art. 119 EWG-Vertrag; ferner mit zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen BAG vom 09.10.1991, a.a.O., unter II. 1. a der Gründe).

    Insoweit kann sich der betroffene Arbeitnehmer vor den nationalen Gerichten unmittelbar auf Art. 119 EWG-Vertrag berufen (BAG vom 09.10.1991, a.a.O.).

  • BSG, 27.09.2005 - B 1 KR 31/03 R

    Lohnfortzahlungsversicherung - Arbeitgeber - Umlagepflicht - Beschäftigung einer …

    bb) Anlass, die Regelung zu ändern, ergab sich für den Gesetzgeber, als das Bundesarbeitsgericht im Anschluss an den Europäischen Gerichtshof (EuGHE 1989, 2743) entschied, dass § 1 Abs. 3 Nr. 2 LFZG wegen seiner mittelbar diskriminierenden Wirkung im Widerspruch zu Art. 119 Abs. 1 EWGV stehe und nicht anzuwenden sei (BAGE 68, 320 = AP Nr. 95 zu § 1 LohnFG).
  • BAG, 28.10.1992 - 10 AZR 129/92

    Sozialplanabfindung für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer

    Art. 119 Abs. 1 EWG-Vertrag (Grundsatz der Lohngleichheit), der nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs unmittelbare Wirkung in den Mitgliedsstaaten entfaltet, verbietet nicht nur solche Diskriminierungen, die sich unmittelbar aus der ausdrücklich nach dem Geschlecht differenzierenden jeweiligen Regelungen ergeben, sondern auch solche Regelungen, die zwar geschlechtsneutral formuliert und deshalb auf Frauen und Männer gleichermaßen anzuwenden sind, tatsächlich jedoch aus Gründen, die auf dem Geschlecht oder der Geschlechterrolle beruhen, wesentlich mehr Frauen als Männer nachteilig treffen (BAGE 68, 320 [BAG 09.10.1991 - 5 AZR 598/90] = AP Nr. 95 zu § 1 LohnFG).
  • BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 30/92

    Geschlechtsdiskriminierung beim Arbeitsentgelt

  • BAG, 31.07.1996 - 5 AZR 9/95

    Zuschuß zum Mutterschaftsgeld - Lohnerhöhung

  • BSG, 27.09.2005 - B 1 KR 30/03 R

    Umlagepflicht in der Lohnfortzahlungsversicherung

  • LAG Hamm, 22.10.1992 - 17 Sa 1035/92

    Vorlagebeschluß an den EuGH - Überstundenvergütung von Teilzeitkräften

  • BSG, 27.09.2005 - B 1 KR 1/04 R

    Lohnfortzahlungsversicherung - Arbeitgebereigenschaft - Umlage für …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2003 - L 5 KR 175/02

    Risikoausgleich bei Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - Berücksichtigung zeitlich …

  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 553/91

    Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlung - Teilzeitbeschäftigte

  • BAG, 28.10.1992 - 10 AZR 128/92

    Sozialplanabfindung für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer - Berechnung der …

  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 35/92

    Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte - Anspruch auf monatliche Rente im …

  • LAG Baden-Württemberg, 31.07.1995 - 16 Sa 20/94

    Teilzeitbeschäftigte: Anspruch auf Zusatzversorgung - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • LAG Baden-Württemberg, 31.07.1995 - 16 Sa 49/94

    Teilzeitbeschäftigte: Anspruch auf Zusatzversorgung - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • LAG Hamm, 19.03.1993 - 10 Sa 1511/92

    Darlehen; Arbeitgeber; Wohnungsbaudarlehen; Arbeitgeberdarlehen; Konditionen; …

  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 175/92

    Anspruch auf Rentenzahlung - Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - …

  • LAG Hamm, 09.01.1998 - 10 Sa 1577/97

    Rahmentarifvertrages für die kaufmännischen und technischen Angestellten im …

  • LSG Schleswig-Holstein, 24.06.2003 - L 1 KR 101/02

    Umlageverpflichtung nach dem Lohnfortzahlungsgesetz (LFZG); Solidarische …

  • LAG Baden-Württemberg, 31.07.1995 - 16 Sa 87/94

    Teilzeitbeschäftigte: Anspruch auf Zusatzversorgung - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • LAG Baden-Württemberg, 31.07.1995 - 16 Sa 67/94

    Teilzeitbeschäftigte: Anspruch auf Zusatzversorgung - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • LAG Baden-Württemberg, 31.07.1995 - 16 Sa 68/94

    Teilzeitbeschäftigte: Anspruch auf Zusatzversorgung - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • LAG Baden-Württemberg, 31.07.1995 - 16 Sa 84/94

    Teilzeitbeschäftigte: Anspruch auf Zusatzversorgung - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BSG, 27.09.2005 - B 1 KR 31/05 R

    Arbeitnehmer mit maximal zehn Wochenstunden zählen nicht - Umlage nach dem …

  • BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 218/93

    Eingruppierung einer Erzieherin - Mitttelbare Diskriminierung wegen des …

  • BAG, 08.04.1992 - 5 AZR 189/86

    LFZG : Vereinbarkeit mit dem GG und dem EWG -Vertrag

  • BAG, 26.02.1992 - 5 AZR 225/91

    Mittelbare Frauendiskriminierung im Arbeitsrecht - Anspruch einer Arbeitnehmerin …

  • LAG Hessen, 15.08.2000 - 9 Sa 1887/99

    Tarifautonomie: Besondere Lohngruppe für geringfügig Beschäftigte im …

  • BAG, 08.12.1992 - 3 AZR 253/92

    Zusatzversorgung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer durch Versorgungsanstalt des …

  • BAG, 07.07.1993 - 5 AZR 617/92

    Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall/ Arbeitsunfähigkeit für …

  • BAG, 07.07.1993 - 5 AZR 627/92

    Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheistfall für geringfügig Beschäftigte - …

  • BAG, 07.07.1993 - 5 AZR 609/92
  • ArbG Bremen, 12.05.1993 - 7 Ca 7023/93
  • LAG Baden-Württemberg, 21.07.1997 - 15 Sa 47/97
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.1993 - 8 Sa 507/93

    Geringfügig beschäftigte Arbeiterin; Lohnfortzahlungsanspruch

  • LG Karlsruhe, 09.10.1998 - 6 S 7/97

    Berechnung der Versorgungsrente ; Altersruhegeld aus gesetzlicher …

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