Rechtsprechung
| BAG, 24.11.1994 - 2 AZR 179/94 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beendigung - Annahmeverzug des Arbeitgebers - Unwirksame Kündigung - Anzeige der wiedergewonnen Arbeitsfähigkeit
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Annahmeverzug und Arbeitsunfähigkeit
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 293, 295, 296, 615
Annahmeverzug und Arbeitsunfähigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Annahmeverzug nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers von unabsehbarer Dauer
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Vom Arbeitgeber unrechtmäßig gekündigt - Arbeitnehmerin hat dann Anspruch auf Lohnfortzahlung - auch, wenn sie erkrankt ist
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Kündigungsschutzgesetz; Annahmeverzug und Arbeitsunfähigkeit
Verfahrensgang
- ArbG Krefeld, 03.06.1993 - 3 Ca 485/93
- LAG Düsseldorf, 09.12.1993 - 5 Sa 1372/93
- BAG, 24.11.1994 - 2 AZR 179/94
Papierfundstellen
- BAGE 78, 333
- NJW 1995, 2653
- MDR 1995, 723
- NZA 1995, 263
- BB 1995, 364
- BB 1995, 624
- DB 1995, 1181
Wird zitiert von ... (82) Zitiert selbst (12)
- BAG, 21.01.1993 - 2 AZR 309/92
Annahmeverzug und Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus BAG, 24.11.1994 - 2 AZR 179/94
Schließlich ist das Landesarbeitsgericht auch auf die Entscheidung des Senats vom 21. Januar 1993 (- 2 AZR 309/92 - AP Nr. 53, aaO, mit Anm. von Kaiser) eingegangen, wonach der Arbeitgeber bei einer von ihm ausgesprochenen unwirksamen Kündigung gehalten ist, wegen § 296 BGB von sich aus den Arbeitnehmer zur Wiederaufnahme der Arbeit aufzufordern, wenn er die Folgen des Annahmeverzuges nach § 615 BGB vermeiden will; es meint lediglich, diese Rechtsprechung auf den vorliegenden Fall nicht anwenden zu können.In einem dem vorliegenden vergleichbaren Fall langwährender Arbeitsunfähigkeit (ca. acht Monate) hat der Senat (Urteil vom 21. Januar 1993 - 2 AZR 309/92 - AP Nr. 53, aaO, zu II 2 a der Gründe) den Klageanspruch zuerkannt, weil unabhängig davon, ob in einem solchen Fall noch davon ausgegangen werden könne, für die vom Arbeitgeber vorzunehmende Handlung sei "eine Zeit nach dem Kalender bestimmt" (§ 296 Satz 1 BGB), die Arbeitnehmerin mitgeteilt hatte, sie sei zu einem bestimmten Zeitpunkt wieder arbeitsfähig, der Arbeitgeber sie aber auf eine anderweitige Arbeit verwiesen hatte.
b) Wenn der Arbeitgeber mit der Kündigung deutlich gemacht hat, seiner Mitwirkungsverpflichtung im Sinne einer (Wieder-)Eröffnung der Arbeitsmöglichkeit, der fortlaufenden Planung und Konkretisierung des Arbeitseinsatzes und Ausübung des Direktionsrechts (Senatsurteil vom 21. Januar 1993 - 2 AZR 309/92 - AP, aaO, zu II 2 d der Gründe) nicht nachkommen zu wollen, so ist aufgrund dieser Zäsur der Arbeitnehmer jedenfalls so lange von den ihm sonst obliegenden Anzeige- und Nachweispflichten (u. a. § 3 LohnFG - neuerdings § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz) befreit, als der Arbeitgeber nicht von sich aus die Kündigung "zurücknimmt" oder wenigstens eine Arbeitsmöglichkeit - gegebenenfalls unter Vorbehalt - eröffnet.
Sie kritisiert an der letzten Entscheidung vom 21. Januar 1993 (aaO) insofern zu Recht, daß der Senat nicht gleich, ohne Rekurs auf die damalige Erklärung der Arbeitnehmerin, sie sei demnächst wieder arbeitsfähig, auf den Eintritt der Arbeitsfähigkeit allein abgestellt habe.
- BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 591/89
Annahmeverzug nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung
Auszug aus BAG, 24.11.1994 - 2 AZR 179/94
Die Verzugsfolgen (§ 615 BGB) treten nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung unabhängig davon ein, ob der arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer seine wiedergewonnene Arbeitsfähigkeit dem Arbeitgeber anzeigt (Bestätigung der Senatsrechtsprechung; vgl. Urteile vom 19. April 1990 - 2 AZR 591/89 - BAGE 65, 98 = AP Nr. 45 zu § 615 BGB und vom 24. Oktober 1991 - 2 AZR 112/91 AP. Nr. 50 zu § 615 BGB).Das Gesetz gehe in § 296 BGB davon aus, der Gläubiger müsse von sich aus ohne Anhaltspunkt betreffend die Leistungsfähigkeit des Schuldners durch Zuweisung von Arbeit mitwirken; das finde seine gesetzgeberische Grundlage darin, daß der Gläubiger den entscheidenden und auslösenden Anteil an der unterbrochenen Leistung des Schuldners habe (BAG Urteil vom 19. April 1991, BAGE 65, 98, 104 = AP Nr. 45 zu § 615 BGB, zu II 2 d cc der Gründe).
Die Grundüberlegung des Senats, die gesonderte Anzeige der Arbeitsfähigkeit in dem auf Dauer angelegten Arbeits-Schuldverhältnis nicht mehr zu verlangen, beruhte zusammengefaßt darauf, es sei nicht einsehbar, warum der Arbeitgeber, der unwirksam kündigte und deshalb für den Normalfall eines Arbeitsverhältnisses als Konsequenz die Vergütungsnachzahlung schuldete (§ 615 BGB), daraus einen Vorteil ziehen sollte, daß der Arbeitnehmer zufällig zur Zeit der Kündigung arbeitsunfähig war; die Grundtendenz der Rechtsprechung ging seit dem Urteil vom 19. April 1990 (BAGE 65, 98 = AP Nr. 45, aaO) im Anschluß an Konzen (gemeinsame Anm. zu AP Nr. 34 und 35 zu § 615 BGB) dahin, dies nicht dem Arbeitgeber zugute kommen zu lassen, weil einerseits von Anzeige der Arbeitsfähigkeit in §§ 293 ff. BGB nicht die Rede ist und andererseits nach § 296 BGB der Gläubiger ohnehin über die Leistungsfähigkeit des Schuldners grundsätzlich im unklaren gelassen wird.
- BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 374/83
Annahmeverzug nach fristloser Arbeitgeberkündigung
Auszug aus BAG, 24.11.1994 - 2 AZR 179/94
Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß der Arbeitgeber im Falle einer unwirksamen Kündigung in der Regel in Annahmeverzug gerät, wenn er den Arbeitnehmer nicht aufgefordert hat, die Arbeit wieder aufzunehmen, ihm also keinen funktionstüchtigen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt (BAG Urteil vom 9. August 1984, BAGE 46, 234 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB).Ausgehend von der Grundsatzentscheidung vom 9. August 1984 (BAGE 46, 234 = = AP, aaO), wonach der Arbeitgeber in Annahmeverzug gerät, wenn er dem Arbeitnehmer unberechtigterweise fristlos kündigt, ohne daß es noch eines wörtlichen Angebots des Arbeitnehmers bedarf, weil es eben Sache des Arbeitgebers sei, durch Zuweisung von Arbeit zur Wiederaufnahme der geschuldeten Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer beizutragen, hat der Senat in den nachfolgenden Fällen einer vorliegenden Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers zur Zeit der Kündigung jeweils fallbezogen bei befristeter, mehrfach befristeter und auf unabsehbare Zeit vorliegender Arbeitsunfähigkeit entschieden, die Verzugsfolgen träten unabhängig von der Anzeige der Arbeitsfähigkeit ein, wenn der Arbeitnehmer durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage oder sonstigen Widerspruch gegen die Kündigung seine weitere Leistungsbereitschaft deutlich gemacht habe.
- BAG, 24.10.1991 - 2 AZR 112/91
Annahmeverzug nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung
Auszug aus BAG, 24.11.1994 - 2 AZR 179/94
Die Verzugsfolgen (§ 615 BGB) treten nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung unabhängig davon ein, ob der arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer seine wiedergewonnene Arbeitsfähigkeit dem Arbeitgeber anzeigt (Bestätigung der Senatsrechtsprechung; vgl. Urteile vom 19. April 1990 - 2 AZR 591/89 - BAGE 65, 98 = AP Nr. 45 zu § 615 BGB und vom 24. Oktober 1991 - 2 AZR 112/91 AP. Nr. 50 zu § 615 BGB).Das Landesarbeitsgericht ist auch auf die weitere Rechtsprechung des Senats eingegangen, wonach der Annahmeverzug ohne besondere Anzeige der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit auch dann eintritt, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der - später für unwirksam erklärten - Kündigung arbeitsunfähig erkrankt war und dem Arbeitgeber durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage oder sonstigen Widerspruch gegen die Kündigung seine weitere Leistungsbereitschaft deutlich gemacht hat (…Senatsurteile vom 19. April 1990, BAGE 65, 68 [BAG 29.03.1990 - 2 AZR 369/89] = AP Nr. 45, aaO und vom 24. Oktober 1991 - 2 AZR 112/91 - AP Nr. 50, aaO).
- BAG, 03.12.1980 - 5 AZR 477/78
Anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft - Böswillige Unterlassung - …
Auszug aus BAG, 24.11.1994 - 2 AZR 179/94
Ob der Arbeitgeber mit einem vorbehaltsbeschränkten Weiterbeschäftigungsangebot die Verzugsfolge überhaupt vermeiden kann (…vgl. dazu Senatsurteil vom 21. Mai 1981, BAGE 35, 324, 334 = AP Nr. 32, aaO, zu II 1 c der Gründe), braucht hier nicht erörtert zu werden, ebensowenig wie die davon unabhängige Frage, ob nicht der Arbeitnehmer zur Vermeidung einer Anwendung des § 615 Satz 2 BGB gut beraten wäre (vgl. dazu BAGE 35, 324, 336 f. = AP, aaO, zu II 2 der Gründe und BAG Urteil vom 3. Dezember 1980 - 5 AZR 477/78 - AP Nr. 4 zu § 615 BGB Böswilligkeit), ein solches Angebot anzunehmen. - BAG, 21.05.1981 - 2 AZR 95/79
Beendigung des Annahmeverzugs bei befristeter Weiterbeschäftigung nach …
Auszug aus BAG, 24.11.1994 - 2 AZR 179/94
Ob der Arbeitgeber mit einem vorbehaltsbeschränkten Weiterbeschäftigungsangebot die Verzugsfolge überhaupt vermeiden kann (vgl. dazu Senatsurteil vom 21. Mai 1981, BAGE 35, 324, 334 = AP Nr. 32, aaO, zu II 1 c der Gründe), braucht hier nicht erörtert zu werden, ebensowenig wie die davon unabhängige Frage, ob nicht der Arbeitnehmer zur Vermeidung einer Anwendung des § 615 Satz 2 BGB gut beraten wäre (vgl. dazu BAGE 35, 324, 336 f. = AP, aaO, zu II 2 der Gründe und BAG Urteil vom 3. Dezember 1980 - 5 AZR 477/78 - AP Nr. 4 zu § 615 BGB Böswilligkeit), ein solches Angebot anzunehmen. - BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78
Ehegattensplitting
Auszug aus BAG, 24.11.1994 - 2 AZR 179/94
Mag man unter Umständen noch davon ausgehen können, daß aus Gründen des Vertrauensschutzes - nach Ablauf der Dreiwochenfrist bis zur Zustellung der Kündigungsschutzklage bzw. des Antrages auf Zulassung der verspäteten Kündigungsschutzklage, also spätestens Ende September 1991 - der Glaube der Beklagten daran, die Fiktionswirkung des § 7 KSchG sei eingetreten und deshalb ihre Mitwirkungshandlung nach § 296 BGB nicht gefragt, schützenswert sei (vgl. dazu BVerfGE 55, 100, 110 f.; 61, 319, 356 f.; zum Rückwirkungsverbot und Vertrauensschutz allgemein Fiedler, NJW 1988, 1624 [BayObLG 05.02.1987 - 3 RReg St 174/86]; Jekewitz, NJW 1990, 3114 [BVerfG 16.05.1989 - 1 BvR 705/88]), so galt dies jedenfalls nicht mehr für den hier geltend gemachten Verzugszeitraum ab 4. November 1991. - BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89
Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl
Auszug aus BAG, 24.11.1994 - 2 AZR 179/94
Das Landesarbeitsgericht ist auch auf die weitere Rechtsprechung des Senats eingegangen, wonach der Annahmeverzug ohne besondere Anzeige der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit auch dann eintritt, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der - später für unwirksam erklärten - Kündigung arbeitsunfähig erkrankt war und dem Arbeitgeber durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage oder sonstigen Widerspruch gegen die Kündigung seine weitere Leistungsbereitschaft deutlich gemacht hat (Senatsurteile vom 19. April 1990, BAGE 65, 68 [BAG 29.03.1990 - 2 AZR 369/89] = AP Nr. 45, aaO …und vom 24. Oktober 1991 - 2 AZR 112/91 - AP Nr. 50, aaO). - BVerfG, 16.05.1989 - 1 BvR 705/88
Voraussetzungen für Anerkennung eines Grundrechtsschutzes für juristische …
Auszug aus BAG, 24.11.1994 - 2 AZR 179/94
Mag man unter Umständen noch davon ausgehen können, daß aus Gründen des Vertrauensschutzes - nach Ablauf der Dreiwochenfrist bis zur Zustellung der Kündigungsschutzklage bzw. des Antrages auf Zulassung der verspäteten Kündigungsschutzklage, also spätestens Ende September 1991 - der Glaube der Beklagten daran, die Fiktionswirkung des § 7 KSchG sei eingetreten und deshalb ihre Mitwirkungshandlung nach § 296 BGB nicht gefragt, schützenswert sei (vgl. dazu BVerfGE 55, 100, 110 f.; 61, 319, 356 f.; zum Rückwirkungsverbot und Vertrauensschutz allgemein Fiedler, NJW 1988, 1624 [BayObLG 05.02.1987 - 3 RReg St 174/86]; Jekewitz, NJW 1990, 3114 [BVerfG 16.05.1989 - 1 BvR 705/88]), so galt dies jedenfalls nicht mehr für den hier geltend gemachten Verzugszeitraum ab 4. November 1991. - BVerfG, 08.10.1980 - 1 BvL 122/78
Kinderzuschuß für Enkel
Auszug aus BAG, 24.11.1994 - 2 AZR 179/94
Mag man unter Umständen noch davon ausgehen können, daß aus Gründen des Vertrauensschutzes - nach Ablauf der Dreiwochenfrist bis zur Zustellung der Kündigungsschutzklage bzw. des Antrages auf Zulassung der verspäteten Kündigungsschutzklage, also spätestens Ende September 1991 - der Glaube der Beklagten daran, die Fiktionswirkung des § 7 KSchG sei eingetreten und deshalb ihre Mitwirkungshandlung nach § 296 BGB nicht gefragt, schützenswert sei (vgl. dazu BVerfGE 55, 100, 110 f.; 61, 319, 356 f.; zum Rückwirkungsverbot und Vertrauensschutz allgemein Fiedler, NJW 1988, 1624 [BayObLG 05.02.1987 - 3 RReg St 174/86]; Jekewitz, NJW 1990, 3114 [BVerfG 16.05.1989 - 1 BvR 705/88]), so galt dies jedenfalls nicht mehr für den hier geltend gemachten Verzugszeitraum ab 4. November 1991. - BAG, 26.06.1986 - 2 AZR 358/85
Vorliegen einer ordnungsgemäßen Klageerhebung bei fehlender Unterschrift des …
- BAG, 05.04.1984 - 2 AZR 67/83
Kündigungsschutzklage - Nachträgliche Zulassung - Verschulden
- BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 500/02
Annahmeverzug - Unterlassen anderweitigen Erwerbs
Da in der Kündigung zugleich die Erklärung der Beklagten lag, sie werde die Leistung nicht annehmen, bedurfte es keines Angebots des Klägers, §§ 295, 296 Satz 1 BGB (vgl. BAG 9. August 1984 - 2 AZR 374/83 - BAGE 46, 234, 244; 24. November 1994 - 2 AZR 179/94 - BAGE 78, 333; 19. Januar 1999 - 9 AZR 679/97 - BAGE 90, 329; 18. Januar 2000 - 9 AZR 932/98 - BAGE 93, 179, 183; 7. November 2002 - 2 AZR 650/00 - AP BGB § 615 Nr. 98). - BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 241/12
Auflösungsantrag des Arbeitnehmers
Soweit der Senat (vgl. BAG 24. November 1994 - 2 AZR 179/94 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 78, 333) angenommen hat, der Arbeitnehmer sei für die Dauer des Kündigungsschutzprozesses im Regelfall von den ihm sonst obliegenden Anzeige- und Nachweispflichten befreit, betrifft dies Zeiten nach dem mitgeteilten Beendigungstermin. - BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 679/97
Annahmeverzug nach Kündigungsrücknahme
Kommt der Arbeitgeber dieser Obliegenheit nicht nach, gerät er in Annahmeverzug, ohne daß es eines Angebots der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer bedarf (Fortführung der Rechtsprechung BAG Urteile vom 9. August 1984 - 2 AZR 374/83 - BAGE 46, 234, 244 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB; vom 24. November 1994 - 2 AZR 179/94 - BAGE 78, 333 = AP Nr. 60 zu § 615 BGB).Nach einer unwirksamer Kündigung müsse deshalb der Arbeitgeber den Arbeitnehmer, wenn er nicht in Annahmeverzug geraten wolle, die Arbeit wieder zuweisen (BAG Urteile vom 9. August 1984 - 2 AZR 374/83 - BAGE 46, 234, 244 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB, zu II 5 b der Gründe; vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - AP Nr. 35 zu § 615 BGB; vom 19. April 1990 - 2 AZR 591/89 - BAGE 65, 98 = AP Nr. 45 zu § 615 BGB; vom 21. Januar 1992 - 2 AZR 309/92 - AP Nr. 53 zu § 615 BGB; vom 24. November 1994 - 2 AZR 179/94 - BAGE 78, 333 = AP Nr. 60 zu § 615 BGB, mit Anm. Ramrath; vom 21. Januar 1994 - 2 AZR 584/93 - AP Nr. 32 zu § 2 KSchG 1969; vom 21. November 1996 - 2 AZR 660/95 - RzK I 13 b Nr. 31; vom 28. Mai 1998 - 2 AZR 496/97 - n.v.).
- BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 139/97
Widerspruch bei Betriebsübergang
Ob das Angebot der Klägerin darüber hinaus nach § 296 Satz 1 BGB überflüssig war, bedarf keiner Entscheidung (vgl. für den Fall der unwirksamen Arbeitgeberkündigung zuletzt BAG Urteil vom 24. November 1994 - 2 AZR 179/94 - BAGE 78, 333, 336 ff. = AP Nr. 60 zu § 615 BGB, zu II der Gründe). - BAG, 17.02.1998 - 9 AZR 130/97
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei Vorlage einer ärztlichen Empfehlung zum …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gerät der Arbeitgeber nach einer unwirksamen Kündigung regelmäßig gegenüber dem Arbeitnehmer in Annahmeverzug (vgl. BAG Urteil vom 24. November 1994 - 2 AZR 179/94 - BAGE 78, 333 = AP Nr. 60 zu § 615 BGB, m.w.N.). - BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 465/99
Betriebsbedingte Kündigung; vertragliche Einschränkung des Kündigungsrechts des …
Das Landesarbeitsgericht hat, ohne daß dies von der Revision angegriffen wird, auf der Grundlage der Senatsrechtsprechung (19. April 1990 - 2 AZR 591/89 - BAGE 65, 98; 24. Oktober 1991 - 2 AZR 112/91 - AP BGB § 615 Nr. 50 = EzA BGB § 615 Nr. 70; 24. November 1994 - 2 AZR 179/94 - BAGE 78, 333) zutreffend angenommen, daß sich die Beklagte in dem Zeitraum von Juli 1997 bis Mai 1999 im Annahmeverzug (§§ 293, 296 BGB) befand und daher gemäß § 615 Satz 1 BGB die vereinbarte Vergütung zu erbringen hat. - BAG, 12.06.1996 - 5 AZR 960/94
Gleichbehandlung studentischer Teilzeitkräfte; Arbeitnehmereigenschaft eines …
Der Arbeitgeber gerät im Falle einer unwirksamen Kündigung i.d.R. in Annahmeverzug, wenn er den Arbeitnehmer nicht auffordert, die Arbeit wieder aufzunehmen, ihm also keinen funktionstüchtigten Arbeitsplatz zur Verfügung stellt (BAGE 46, 234 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB; BAG Urteil vom 24. November 1994 - 2 AZR 179/94 - AP Nr. 60 zu § 615 BGB, auch für die Amtliche Sammlung bestimmt). - BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 387/95
Kündigung und Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
Es braucht nicht erörtert zu werden, ob eine Nichtaufnahme der Arbeit gegebenenfalls als Böswilligkeit im Sinne des § 615 BGB zu interpretieren ist (vgl. dazu Senatsurteil vom 24. November 1994 - 2 AZR 179/94 - AP Nr. 60 zu § 615 BGB, zu II 2c der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen), jedenfalls bestand eine Verpflichtung zur Wiederaufnahme der Arbeit solange nicht, als nicht die Beklagte unmißverständlich klarstellte, daß sie das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 28. Juli 1993 gegen sich gelten lassen wollte. - BAG, 26.09.2007 - 5 AZR 870/06
Annahmeverzugslohn nach einer Änderungskündigung
Entgegen der von der Beklagten erstinstanzlich vertretenen Rechtsauffassung muss zur Begründung des Annahmeverzugs die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit nicht mitgeteilt werden (BAG 24. November 1994 - 2 AZR 179/94 - BAGE 78, 333). - LAG Nürnberg, 09.03.2010 - 7 Sa 430/09
Annahmeverzug - Anrechnung ersparter Aufwendungen - Diskrepanz von § 615 Satz 2 …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der das erkennende Gericht folgt, treten die Verzugsfolgen des § 615 Satz 1 BGB nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung unabhängig davon ein, ob der arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer seine wiedergewonnene Arbeitsfähigkeit dem Arbeitgeber anzeigt (vgl. Bundesarbeitsgericht - Urteil vom 24.11.1994 - 2 AZR 179/94). - BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 932/98
Beendigung einer Schwangerschaft - Mitteilungspflicht
- LAG Hessen, 27.11.2006 - 16 Sa 340/06
Keine personenbedingte Kündigung bei tatsächlicher Erbringung der geschuldeten …
- LAG Köln, 11.07.2019 - 6 Sa 663/18
Rechtsstellung der Arbeitnehmerin im unwirksam gekündigten Arbeitsverhältnis
- LAG Düsseldorf, 17.07.2003 - 11 Sa 183/03
Annahmeverzug des Arbeitgebers bei Zurückweisung der Arbeitsleistung ohne …
- BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 287/99
Behindertengerechte Beschäftigung
- ArbG Frankfurt/Main, 26.11.1998 - 2 Ca 4267/98
Ankündigungsfrist für die einseitige Anordnung von Überstunden - …
- BAG, 09.10.1996 - 5 AZR 246/95
Anrechnung von Arbeitslosengeld auf die Abfindung
- LAG Düsseldorf, 19.04.2023 - 12 Sa 621/22
Anforderungen an die Berufungsbegründung; Kein Arbeitsangebot bei einseitiger …
- LAG Düsseldorf, 24.08.2006 - 11 Sa 535/06
Unwirksame Kündigung bei rechtsgrundlosem Entzug innerbetrieblicher Fahrerlaubnis …
- LAG Hamm, 31.10.2006 - 9 (1) Sa 1243/06
Arbeitsentgelt während eines ärztlich angeordneten Beschäftigungsverbotes; …
- LAG Düsseldorf, 15.03.2007 - 11 Sa 1273/06
Weiterbeschäftigungsanspruch im gekündigten Arbeitsverhältnis bei erfolgreicher …
- LAG Köln, 07.01.2008 - 14 Sa 1311/07
Außerordentliche Kündigung wegen verspäteter Krankmeldung
- LAG Düsseldorf, 02.12.2010 - 11 Sa 649/10
Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei Umorganisation der Arbeitsabläufe; …
- BAG, 08.12.1998 - 9 AZR 622/97
Anspruch aus Annahmeverzug nach festgestellter Massearmut - Neumasseschuld
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2004 - 1 Sa 1268/03
Annahmeverzug des Arbeitgebers bei Freistellung des Arbeitnehmers.
- BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 735/00
Annahmeverzug - Ausschlußfrist - Verfassungsbeschwerde
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2007 - 9 Sa 411/07
Zum Schriftformerfordernis bei einer Eigenkündigung - Bedeutung der Bestätigung …
- LAG Hamm, 27.04.2004 - 19 Sa 90/04
Streitgegenstand - Feststellungsklage - Empfangsvollmacht bei Kündigung - …
- LAG Düsseldorf, 14.12.2000 - 11 Sa 1356/00
Nachhaftung eines ehemaligen Gesellscahfters einer Personengesellschaft; Klage …
- LAG Düsseldorf, 17.07.2003 - 11 (6) Sa 145/03
Ausschluss des Annahmeverzugs des Arbeitgebers infolge Unmöglichkeit der …
- LAG Düsseldorf, 11.05.2012 - 6 Sa 1345/11
Annahmeverzug; Böswilliges Unterlassen von Erwerb durch Nichtabschluss eines …
- LAG Sachsen-Anhalt, 14.09.2006 - 9 Sa 784/05
Eigenständige Regelung der wöchentlichen Arbeitszeit während des …
- LAG Düsseldorf, 09.04.2014 - 12 Sa 1866/12
Fristlose Kündigung und Urlaubsgewährung
- LAG Hessen, 13.01.2006 - 3 Sa 1019/05
Anzeige- und Nachweispflichten im Falle einer unwirksamen Kündigung - Anrechnung …
- LAG Düsseldorf, 28.09.2005 - 11 (8) Sa 912/05
Einwand des fehlenden Arbeitsverhältnisses im Verzugslohnrechtstreit nach …
- BAG, 08.08.2000 - 9 AZN 520/00
Divergenzbeschwerde
- OLG Köln, 06.12.1999 - 16 U 94/98
Kündigung des Anstellungsvertrages nach Abberufung des Geschäftsführers
- LAG Niedersachsen, 11.10.2004 - 5 Sa 1360/03
Bestehen eines erfüllbaren Arbeitsverhältnisses als Voraussetzung für einen …
- BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 552/94
Annahmeverzug: Arbeitsunwilligkeit vor unwirksamer Kündigung
- OLG Düsseldorf, 03.04.2003 - 6 U 147/02
Prüfung der internationalen Zuständigkeit im Berufungsverfahren; Beweiswürdigung …
- LAG Sachsen-Anhalt, 28.06.2001 - 9 Sa 776/00
Geltendmachung eines Vergütungsanspruchs aus Annahmeverzug ; Erbringung einer …
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.09.2025 - 6 SLa 244/24
Annahmeverzugslohn - böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes - …
- LAG Baden-Württemberg, 17.02.2006 - 7 Sa 61/05
Freigang - Zustimmung des Arbeitgebers
- OLG Düsseldorf, 17.02.2005 - 24 U 119/04
Zum Nachweis eines anwaltlichen Beratungsfehlers - Anscheinsbeweis des …
- LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2000 - 1 Sa 563/99
Verfallsfristen - Hinweispflicht des Arbeitgebers
- LAG Sachsen-Anhalt, 05.06.2014 - 3 Sa 353/12
Anrechnung von Bereitschaftsdienststunden - Annahmeverzug
- LAG Schleswig-Holstein, 17.12.2003 - 3 Sa 415/03
Kündigung, krankheitsbedingt, Meldepflicht, Entgeltfortzahlung, Treu und Glauben, …
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2012 - 9 Sa 165/12
Entgeltfortzahlung und Annahmeverzug nach unwirksamer Kündigung - …
- LAG Düsseldorf, 26.05.2011 - 11 Sa 181/11
Zurückweisung eines Aussetzungsantrags für die vom Ausgang des vorgreiflichen …
- ArbG Köln, 24.08.2006 - 1 Ca 477/06
- BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 469/95
Tarifliche Kündigungsfrist
- LAG Hamm, 18.06.1998 - 17 Sa 1967/97
- BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 362/95
Klage einer Hausangestellten auf Auszahlung des Arbeitslohnes nach unwirksamer …
- LAG München, 12.06.2007 - 6 TaBV 58/07
Betriebsratswahl
- BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 660/95
Annahmeverzug des Arbeitgebers nach unwirksamer Eigenkündigung des Arbeitnehmers …
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.10.2011 - 3 Sa 234/11
Annahmeverzugslohn - Mitwirkungshandlung des Arbeitgebers
- LAG Schleswig-Holstein, 22.04.2008 - 2 Sa 496/07
Vergütung, Annahmeverzug, Kündigung, Erkrankung, Entgeltfortzahlung, …
- LAG Düsseldorf, 13.02.1998 - 9 (13) Sa 1726/97
Annahmeverzug: Wiederaufleben von Ansprüchen nach erfolgreichem …
- ArbG Hamburg, 26.04.2004 - 21 Ca 658/03
Keine vorsorgliche Urlaubsgewährung bei fristloser Kündigung
- BAG, 26.07.1995 - 2 AZR 665/94
Klage auf Zahlung ausstehenden Lohns - Lohn ohne Arbeit - Annahmeverzug des …
- LSG Bayern, 31.07.2007 - L 10 AL 131/05
Rechtmäßigkeit des Ruhens eines Arbeitslosengeldanspruches wegen des Bezuges von …
- ArbG Düsseldorf, 09.12.2004 - 11 Ca 6399/04
- LAG Hessen, 10.12.2003 - 2 Sa 781/03
Verpflichtung des Arbeitnehmers, einem Weiterbeschäftigungsangebot des …
- LAG Niedersachsen, 18.04.2000 - 7 Sa 1818/99
Klage einer Arbeitnehmerin (Hauswirtschaftsleiterin) gegen den Arbeitgeber auf …
- LAG Hessen, 06.07.1999 - 4 Sa 2053/98
Vergütungszahlung aufgrund Annahmeverzugs; Rechtsmißbräuchliche Geltendmachung …
- ArbG Hamburg, 04.12.1995 - 21 Ca 290/95
Unwirksamkeit der arbeitgeberseitigen Kündigung wegen Unmöglichkeit des frühen …
- LAG Köln, 19.05.1999 - 2 Sa 1149/98
Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung; Fernbleiben der Arbeit; Wegfall einer …
- BAG, 09.10.1997 - 2 AZR 229/97
- LAG Köln, 06.06.1997 - 4 Sa 279/97
Definition des "Betriebsteils"; Voraussetzungen für einen Betriebsübergang; …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.07.1996 - 1 Sa 330/95
Lohnansprüche aus Ausnahmeverzug nach rechtswidriger Aussperrung - Geltendmachung …
- ArbG Bremen-Bremerhaven, 12.12.2007 - 6 Ca 6337/07
- LAG Hamm, 14.03.1995 - 7 Sa 2309/94
Annahmeverzug: Annahmeverzug nach fristloser Kündigung - Leistungsbereitschaft - …
- ArbG Solingen, 13.06.2014 - 1 Ca 1265/13
Beendigung es Arbeitsverhältnisses mit Vollendung des 65. Lebensjahrs bei einem …
- LAG Berlin, 22.03.2002 - 6 Sa 2314/01
Verwirkung; Ausschlussfrist; Auskunft über Zwischenverdienst; Rechtmäßigkeit …
- LAG Hamm, 21.12.1999 - 5 Sa 2382/98
Zahlung von Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung bei Kündigung; Berufen auf …
- LAG Hamburg, 08.11.1994 - 3 Sa 37/94
Annahmeverzug; Rechtsprechungsgrundsätze ; Angebot der Arbeitskraft; Unwirksame …
- ArbG Hanau, 22.12.1997 - 2 Ca 786/95
Verzug des Arbeitgebers mit der vertragsgemäßen Vergütung bei Ausspruch einer …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.03.1996 - 5 Sa 479/95
Böswillige Unterlassung, durch Verwendung der Dienste anderweitige Einkünfte zu …
- ArbG Frankfurt/Main, 02.10.2001 - 18 Ca 6126/01
Annahmeverzug der Arbeit bei falscher Kündigungsfrist
- ArbG Hanau, 09.10.1997 - 3 Ca 420/97
Vorliegen und Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs; Wahrung der Identität einer …
- AG Frankfurt/Main, 02.10.2001 - 18 Ca 6126/01
Annahmeverzug der Arbeit bei falscher Kündigungsfrist
- ArbG Frankfurt/Main, 09.07.1998 - 2 Ca 1997/98
Vergütungsansprüche unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzuges; Schlüssige …
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