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Weitere Entscheidungen unten: BAG, 20.06.1984 | BGH, 11.06.1985 | BAG, 13.08.1985 | BAG, 30.01.1985

Rechtsprechung
   BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 12/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,114
BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 12/83 (https://dejure.org/1985,114)
BVerfG, Entscheidung vom 04.06.1985 - 1 BvL 12/83 (https://dejure.org/1985,114)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Juni 1985 - 1 BvL 12/83 (https://dejure.org/1985,114)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Doppelanrechnung von Ersatz- und Ausfallzeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Doppelanrechnung - Ersatz- und Ausfallzeiten - Gesetzliche Rentenversicherung - Beamtenversorgung - Rentenanwartschaft

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 70, 101
  • NVwZ 1985, 893
  • BB 1985, 1986
 
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Wird zitiert von ... (119)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 12/83
    Versichertenrenten und die hierauf gegründeten Anwartschaften genießen den Schutz der Eigentumsgarantie (vgl. BVerfGE 53, 257 (289 f.); 58, 81 (109); 64, 87 (97)).

    Die konkrete Reichweite dieses Schutzes ergibt sich aber erst aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums; diese ist nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Sache des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 37, 132 (140); 50, 290 (339 ff.); 53, 257 (292)).

    Der rechtsstaatliche Grundsatz des Vertrauensschutzes hat für die vermögenswerten Güter im Eigentumsgrundrecht (Art. 14 Abs. 1 GG ) eine eigene Ausprägung und verfassungsrechtliche Ordnung erfahren (vgl. BVerfGE 45, 142 (168); 53, 257 (309); 64, 87 (104)).

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 12/83
    Die konkrete Reichweite dieses Schutzes ergibt sich aber erst aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums; diese ist nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Sache des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 37, 132 (140); 50, 290 (339 ff.); 53, 257 (292)).

    Insbesondere müssen Inhalts- und Schrankenbestimmungen stets verhältnismäßig sein (vgl. BVerfGE 50, 290 (341); 53, 270 (292)).

  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 12/83
    Versichertenrenten und die hierauf gegründeten Anwartschaften genießen den Schutz der Eigentumsgarantie (vgl. BVerfGE 53, 257 (289 f.); 58, 81 (109); 64, 87 (97)).

    Bei der Beurteilung der Frage, ob der Gesetzgeber im Zusammenhang mit der Einführung des § 37 c AVG verfassungsrechtlich verpflichtet war, für die Betroffenen - weitergehende - schonende Übergangsregelungen vorzusehen, bedarf es grundsätzlich einer Abwägung zwischen dem Ausmaß des Vertrauensschadens des Einzelnen und der Bedeutung des gesetzlichen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit (vgl. BVerfGE 58, 81 (121)).

  • BVerfG, 10.05.1983 - 1 BvR 820/79

    Verfassungsmäßigkeit des 21. Rentenanpassungsgesetzes

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 12/83
    Versichertenrenten und die hierauf gegründeten Anwartschaften genießen den Schutz der Eigentumsgarantie (vgl. BVerfGE 53, 257 (289 f.); 58, 81 (109); 64, 87 (97)).

    Der rechtsstaatliche Grundsatz des Vertrauensschutzes hat für die vermögenswerten Güter im Eigentumsgrundrecht (Art. 14 Abs. 1 GG ) eine eigene Ausprägung und verfassungsrechtliche Ordnung erfahren (vgl. BVerfGE 45, 142 (168); 53, 257 (309); 64, 87 (104)).

  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74

    Vergleichsmiete I

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 12/83
    Die konkrete Reichweite dieses Schutzes ergibt sich aber erst aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums; diese ist nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Sache des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 37, 132 (140); 50, 290 (339 ff.); 53, 257 (292)).
  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 12/83
    Der rechtsstaatliche Grundsatz des Vertrauensschutzes hat für die vermögenswerten Güter im Eigentumsgrundrecht (Art. 14 Abs. 1 GG ) eine eigene Ausprägung und verfassungsrechtliche Ordnung erfahren (vgl. BVerfGE 45, 142 (168); 53, 257 (309); 64, 87 (104)).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvL 1/65

    Zweites Rentenanpassungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 12/83
    Eine Unabänderlichkeit der bei der Begründung bestehenden Bedingungen widerspräche dem Rentenversicherungsverhältnis, das im Unterschied zum Privatversicherungsverhältnis von Anfang an nicht auf dem reinen Versicherungsprinzip, sondern wesentlich auf dem Gedanken der Solidarität und des sozialen Ausgleichs beruht (vgl. BVerfGE 11, 221 (226); 22, 241 (253)).
  • BVerfG, 21.06.1960 - 1 BvL 10/58

    Verfassungsmäßigkeit der Inhaltsänderung von Anwartschaften aus laufenden …

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 12/83
    Eine Unabänderlichkeit der bei der Begründung bestehenden Bedingungen widerspräche dem Rentenversicherungsverhältnis, das im Unterschied zum Privatversicherungsverhältnis von Anfang an nicht auf dem reinen Versicherungsprinzip, sondern wesentlich auf dem Gedanken der Solidarität und des sozialen Ausgleichs beruht (vgl. BVerfGE 11, 221 (226); 22, 241 (253)).
  • BSG, 17.03.1983 - 11 RA 46/82

    Angestelltenversicherung - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 12/83
    In einem Urteil des Elften Senats vom 17. März 1983 - 11 RA 46/82 - sei dies auch ausdrücklich dargelegt worden.
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Rn. 113 1. Die den Beschwerdeführern zustehenden Rentenansprüche, die grundsätzlich den Schutz des Art. 14 GG genießen (vgl. BVerfGE 53, 257 [289 f.]; 58, 81 [109]; 64, 87 [97]; 70, 101 [110]; 71, 1 [12]), werden durch die Anrechnung weder in ihrem Bestand noch in ihrer Höhe entwertet oder sonstwie berührt.

    Ein wesentliches Element des sozialen Ausgleichs stellt ferner der aus Steuermitteln finanzierte Bundeszuschuß zur Rentenversicherung dar (vgl. zum Gesamten BVerfGE 17, 1 [9]; 48, 346 [357 f.]; 53, 257 [290 ff.]; 58, 81 [110, 113]; 70, 101 [111]).

    Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn die Einschränkungen vornehmlich in Bereichen vorgenommen werden, wo nur schwer verständliche Begünstigungen vorgelegen haben (vgl. BVerfGE 70, 101 [114]).

    Gleiches muß auch deshalb gelten, weil in Anwartschaften von vornherein die Möglichkeit von Änderungen in gewissen Grenzen angelegt ist (vgl. BVerfGE 11, 221 [226]; 22, 241 [253]; 58, 81 [110]; 70, 101 [111]).

  • BVerfG, 07.06.2000 - 2 BvL 1/97

    Bananenmarktordnung

    Aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folge dann aber die Notwendigkeit einer schonenden Übergangsregelung (Verweis auf BVerfGE 58, 300 ), deren Umfang von einer Abwägung zwischen Vertrauensschaden und Allgemeininteresse abhänge (Verweis auf BVerfGE 70, 101 ).
  • BVerfG, 09.05.2016 - 1 BvR 2202/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der nachträglichen …

    Auf den Fortbestand dieses Freiraums eigenverantwortlicher Lebensgestaltung im privaten und wirtschaftlichen Bereich können sie auch vertrauen (vgl. BVerfGE 36, 281 ; 42, 263 ; 45, 142 ; 53, 257 ; 58, 81 ; 64, 87 ; 70, 101 ; 71, 1 ; 75, 78 ; 76, 220 ; 122, 151 ; stRspr).
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Rechtsprechung
   BAG, 20.06.1984 - 4 AZR 339/82   

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https://dejure.org/1984,1351
BAG, 20.06.1984 - 4 AZR 339/82 (https://dejure.org/1984,1351)
BAG, Entscheidung vom 20.06.1984 - 4 AZR 339/82 (https://dejure.org/1984,1351)
BAG, Entscheidung vom 20. Juni 1984 - 4 AZR 339/82 (https://dejure.org/1984,1351)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 46, 148
  • MDR 1985, 82
  • NZA 1985, 126 (Ls.)
  • BB 1985, 1986
  • DB 1984, 2466
  • JR 1986, 264
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (3)

  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 508/81

    Pfändung

    Auszug aus BAG, 20.06.1984 - 4 AZR 339/82
    Erst eine vom Vollstreckungsgericht nach § 850 c Abs. 4 ZPO getroffene Entscheidung kann hieran etwas ändern (BAG Urteil vom 23. Februar 1983 - 4 AZR 508/81 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Diese Rechtslage ist auch für einen Laien bei entsprechender Information leicht nachvollziehbar und trägt insoweit durchaus dem für das Lohnpfändungsrecht so besonders wichtigen Grundsatz der Rechtsklarheit und Praktikabilität Rechnung (vgl. BAG Urteil vom 23. Februar 1983 - 4 AZR 508/81 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 26.01.1983 - 4 AZR 206/80

    Gehaltsabtretung - Lohnpfändung - Pfändbarkeit

    Auszug aus BAG, 20.06.1984 - 4 AZR 339/82
    Andernfalls würde sich der Vorteil, den das Gesetz dem Gläubiger des § 850 f Abs. 2 ZPO gewähren will, unmittelbar nicht zugunsten dieses Gläubigers, sondern entgegen dem Willen des Gesetzgebers ohne sachlichen Grund zugunsten der sonstigen Gläubiger auswirken (BAG Urteil vom 26. Januar 1983 - 4 AZR 206/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 26.09.1980 - 7 AZR 338/80

    Revisionszulassung - Berufungsurteil - Negative Entscheidung

    Auszug aus BAG, 20.06.1984 - 4 AZR 339/82
    Trotz wiederholter Einlegung der Revision ist nur ein einheitliches Rechtsmittelverfahren anhängig (BAG Urteil vom 26. September 1980 - 7 AZR 338/80 -, AP Nr. 1 zu § 321 ZPO mit weiteren Nachweisen), in dem vorliegend eine form- und fristgerechte Revisionsschrift und Revisionsbegründungsschrift eingereicht wurden.
  • BAG, 21.11.2000 - 9 AZR 692/99

    Vorausabtretung von Arbeitseinkommen

    Nach der gesetzlichen Konzeption der Pfändungsschutzvorschriften obliegt die Entscheidung über die Erhöhung oder Herabsetzung von Pfändungsgrenzen (§ 850 e, § 850 f ZPO) ausschließlich dem Vollstreckungsgericht (vgl. BAG 6. Februar 1991 - 4 AZR 348/90 - BAGE 67, 193; 23. April 1996 - 9 AZR 940/94 - AP ZPO § 850 e Nr. 3 = EzA ZPO § 850 e Nr. 3; 20. Juni 1984 - 4 AZR 339/82 - BAGE 46, 148, 151 ff.; 26. Januar 1983 - 4 AZR 206/80 - BAGE 41, 297, 306).
  • FG Niedersachsen, 02.02.2015 - 15 V 207/14

    Anfechtung einer gegenüber dem anderen Ehegatten als Schuldner ergangene …

    Diese teilweise Nichtberücksichtigung einer unterhaltsberechtigten Person wirke nur zugunsten desjenigen Vollstreckungsgläubigers, der die Anordnung erwirkt habe (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 20. Juni 1984 4 AZR 339/82, BAGE 46, 148).
  • BSG, 27.11.1991 - 4 RA 80/90

    Ausführung eines öffentlich-rechtlichen Abtretungsvertrages kein Verwaltungsakt, …

    Sie führte aus, nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 20. Juni 1984 - 4 AZR 339/82 (BAGE 46, 148 = AP Nr. 6 zu § 850c ZPO) entfalte der Abänderungsbeschluß des AG Wetzlar vom 4. November 1987 nur für den Pfändungs- und Überweisungsbeschluß Rechtswirkung.

    Zutreffend hat das Landessozialgericht (LSG) hierzu ausgeführt, daß eine Anordnung nach § 850c Abs. 4 Zivilprozeßordnung (ZPO) nur für und gegen den Antragsteller wirkt, weil die Vorschrift eine Erstreckung auf konkurrierende Gläubiger von Amts wegen nicht vorsieht; nur an den Antragsteller (hier: Beigeladene zu 1) ist der für ihn pfändbar gewordene Mehrbetrag so lange auszuzahlen, bis ein im Rang vorgehender Gläubiger auf eigenen Antrag die Erweiterung auch für sich erwirkt (BAGE 46, 148, 151 = AP Nr. 6 zu § 850c Zivilprozeßordnung (ZPO) mit Anm Grunsky; BAGE 53, 359, 361 [BAG 26.11.1986 - 4 AZR 786/85] = AP Nr. 8 zu § 850c ZPO).

    Die entsprechende Anwendung des § 850c Abs. 4 Zivilprozeßordnung (ZPO) auf den Abtretungsgläubiger (vgl allgemein dazu Grunsky in Anm zu AP Nr. 6 zu § 850c Zivilprozeßordnung (ZPO) = BAGE 46, 148) mit der Folge der Zuerkennung des Antragsrechts jedenfalls bei Abtretungen im Rahmen des § 53 Abs. 3 SGB I ist geboten; denn der Abtretungsgläubigerin (Klägerin) verbleibt bei dieser Fallgestaltung nur diese rechtliche Möglichkeit, ihren - aufgrund der zeitlich früheren Abtretung gegenüber dem Anspruch der Beigeladenen zu 1) vorrangigen - Anspruch auf höheres ARG ohne Rangverlust durchzusetzen.

  • BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 144/86

    Lohnabschlag - Lohnvorschuss - Pfändung

    Nur diese Auslegung wird auch dem im Lohnpfändungsrecht besonders wichtigen Grundsatz der Rechtsklarheit und Praktikabilität gerecht (vgl. BAGE 42, 54 = AP Nr. 4 zu § 850 c ZPO; BAGE 46, 148 = AP Nr. 6 zu § 850 c ZPO).
  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 940/94

    Gehaltspfändung - Zusammenrechnungsbeschluß nach § 850 e Nr. 2 a ZPO

    Das hatte das Bundesarbeitsgericht bereits auch zu dem vergleichbaren Fall der Erweiterung der Pfändbarkeit des Arbeitseinkommens nach § 850 c Abs. 4 ZPO entschieden (BAG Urteil vom 20. Juni 1984 - 4 AZR 339/82 - BAGE 46, 148 = AP Nr. 6 zu § 850 c ZPO, mit zustimmender Anmerkung Grunsky).

    Führen mehrere Pfändungspfandgläubiger durch Beschluß des Vollstreckungsgerichts eine zusätzliche Pfändbarkeit herbei, ist der zusätzlich pfändbare Betrag von dem Zeitpunkt an, in dem der Beschluß dem Drittschuldner zugestellt wird (vgl. § 850 g Satz 3 ZPO) unter den Pfändungspfandgläubigern, die den Beschluß erwirkt haben, an den Gläubiger mit dem besten Rang auszukehren (vgl. BAG Urteil vom 20. Juni 1984 - 4 AZR 339/82 - BAGE 46, 148 = AP Nr. 6 zu § 850 c ZPO).

  • BAG, 26.11.1986 - 4 AZR 786/85

    Pfändungsbeschluß und Überweisungsbeschluß bezüglich Lohnansprüchen - …

    Gegenüber seiner Ehefrau sind aber die pfändbaren Lohnbestandteile unter Berücksichtigung von einer unterhaltsberechtigten Person zu berechnen, da der nach § 850 c Abs. 4 ZPO ergangene Beschluß, daß bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens die Ehefrau des Schuldners als unterhaltsberechtigte Person unberücksichtigt bleibt, nur für den Gläubiger, zu dessen Gunsten er ergangen ist, also vorliegend nur zugunsten der Klägerin, wirkt (BAG 46, 148 = AP Nr. 6 zu § 850 c ZPO).
  • LAG Niedersachsen, 10.03.2003 - 5 Sa 1404/02

    Gesamtgläubigerschaft bei Ehegatten; Erwirkung eines Pfändungsbeschlusses …

    Bestimmt das Vollstreckungsgericht auf Antrag den monatlich pfändbaren Betrag des Arbeitseinkommens nach §§ 850 c ff., 850 h ZPO, wirkt dieser Beschluss nur für den Vollstreckungszugriff des Gläubigers, auf dessen Antrag er ergangen ist (im Anschluss an BAG 20.06.1984 - 4 AZR 339/82 sowie BAG 23.04.1996 - ARZ 940/94).

    Die Wirkung des Beschlusses kommt somit - bis zur einer etwaigen Abänderung - nur dem Antragsteller zugute (vgl. BAG 23.04.1996 - 9 AZR 940/94 AP Nr. 3 zu § 850 e ZPO = NZA 1997, 63 für einen Zusammenrechnungsbeschluss nach § 850 e ZPO; BAG 20.06.1984 - 4 AZR 339/82 - AP Nr. 6 zu § 850 c ZPO für die Erweiterung der Pfändbarkeit des Arbeitseinkommens nach § 850 c ZPO).

  • BAG, 07.12.1988 - 4 AZR 471/88

    Fürsorgepflicht und Fürsorgerecht des Drittschuldners zur Prüfung der …

    Das gebietet der im Vollstreckungsrecht besonders wichtige Grundsatz der Rechtsklarheit, Rechtssicherheit und Praktikabilität (vgl. BAG Urteil vom 11. Februar 1987 - 4 AZR 144/86 -, AP Nr. 11 zu § 850 ZPO; BAGE 46, 148 = AP Nr. 6 zu § 850 c ZPO; BAGE 42, 54 = AP Nr. 4 zu § 850 c ZPO).
  • BAG, 09.12.1987 - 4 AZR 561/87

    Kündigungsschutzprozeß

    Dies ist ein Gebot der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, dem im Vollstreckungsverfahren besondere Bedeutung zukommt (BAGE 46, 148, 157 = AP Nr. 6 zu § 850 c ZPO) und das in § 726 Abs. 1 ZPO seinen Niederschlag gefunden hat.
  • ArbG Wesel, 14.07.2011 - 5 Ca 222/11

    Pfändungsfreies Einkommen, Erfüllung des Lohnanspruchs, Unterhaltspflichten

    Ein solcher Beschluss des Vollstreckungsgerichts nach § 850 c Abs. 4 ZPO wirkt nur für den Gläubiger, der ihn beantragt und zu dessen Gunsten er ergangen ist (BAG 20.6. 84, DB 84, 2466).
  • FG Niedersachsen, 28.01.2015 - 15 V 208/14

    Widerruf einer Anordnung über die teilweise Nichtberücksichtigung einer …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2014 - L 3 R 379/14

    Abtretung - Höhe des pfändbaren Betrages - Zusammentreffen von Abtretung und …

  • BFH, 26.05.1998 - VII B 303/97

    Haftungsschuldner - Umsatzsteuerschulden einer GmbH - Zwangsvollstreckung - …

  • VG Düsseldorf, 20.02.2008 - 20 K 5592/06

    Auszahlung einbehaltener Teile monatlicher Rentenzahlungen; Erinnerung gegen …

  • LSG Rheinland-Pfalz, 04.11.2002 - L 4 B 106/02

    Altersrente - Abtretung - Höhe des pfändbaren Betrages - Berücksichtigung …

  • LSG Bayern, 24.04.2002 - L 13 RA 129/00

    Anspruch auf Rentenbetrag und Verzinsung einer Nachzahlung nach Abtretung; …

  • ArbG Kempten, 24.06.1994 - 3 Ca 1423/94

    Pfändung von Arbeitseinkommen; Berechnung des unpfändbaren Einkommensteils; …

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Rechtsprechung
   BGH, 11.06.1985 - VI ZR 61/84   

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https://dejure.org/1985,1059
BGH, 11.06.1985 - VI ZR 61/84 (https://dejure.org/1985,1059)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beitragsvorschüsse, die ein Arbeitgeber einer Ortskrankenkasse zahlt, die dieser als Sicherheit dienen sollen - Verrechnung von Beitragsvorschüssen mit später fällig werdenden Beitragsforderungen - Haftung des Geschäftsführers einer GmbH, der Arbeitnehmeranteile zur ...

  • rechtsportal.de

    Verrechnung von Beitragsvorschüssen; Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Haftung wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen gem. § 266a StGB, Haftungsumfang, Säumniszuschläge

Papierfundstellen

  • ZIP 1985, 996
  • MDR 1986, 43
  • NZA 1986, 142 (Ls.)
  • VersR 1985, 1038
  • BB 1985, 1986
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.01.1972 - VIII ZR 26/71

    Wesen und Bedeutung einer Mietausfallbürgschaft - Aufrechungsmöglichkeiten und …

    Auszug aus BGH, 11.06.1985 - VI ZR 61/84
    Das Bestimmungsrecht über die Verrechnung mit Gegenansprüchen steht deshalb - ähnlich wie bei einer Mietkaution - allein dem Empfänger zu (vgl. zur Mietkaution: BGH, Urteil vom 12. Januar 1972 - VIII ZR 26/71 - WM 1972, 335, 337).
  • BGH, 12.02.1985 - VI ZR 68/83

    Nichtweiterleitung einbehaltener Arbeitnehmerbeiträge an eine Ortskrankenkasse - …

    Auszug aus BGH, 11.06.1985 - VI ZR 61/84
    Da auch gegen die Verrechnung der Konkursquote von 22, 89 DM auf die noch offenen Arbeitnehmeranteile von 5.169,20 DM rechtliche Bedenken nicht bestehen (vgl. dazu jetzt Senatsurteil vom 12. Februar 1985 - VI ZR 68/83 - zur Veröffentlichung bestimmt) und die Revision den dem Zinsanspruch vom Berufungsgericht zugrunde gelegten Eintritt des Verzugs nicht beanstandet, mußte die Revision erfolglos bleiben, soweit das Berufungsgericht den Beklagten verurteilt hat, 5.146,99 DM nebst Zinsen an die Klägerin zu zahlen.
  • BGH, 18.05.1976 - VI ZR 241/73

    Schutzgesetz - Sozialversicherungsträger

    Auszug aus BGH, 11.06.1985 - VI ZR 61/84
    Bei den gemäß Art. 1 § 24 SGB IV von der Klägerin geforderten Säumniszuschlägen handelt es sich entgegen der Ansicht der Revisionserwiderung nicht um eine gesetzlich zugelassene pauschalierte Berechnung des Verzugsschadens, den der Beklagte außer der Schadensersatzsumme zu zahlen hätte, sondern vielmehr um eine neben den Beitrag tretende Ungehorsamsfolge, deren Verhängung in das pflichtgemäße Ermessen des Sozialversicherungsträgers gestellt ist und die pünktliche Zahlung der Beiträge durch den Arbeitgeber in der Zukunft gewährleisten soll (vgl. Senatsurteil vom 18. Mai 1976 - VI ZR 241/73 - VersR 1976, 982, 984 zu dem früheren § 397 a RVO).
  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 353/07

    Tilgungsbestimmung bei Verwertung einer sicherungshalber abgetretenen Forderung

    Teilweise wird die Anrechnungsbestimmung des Gläubigers als maßgeblich angesehen (BGH, Urteil vom 11. Juni 1985 - VI ZR 61/84, ZIP 1985, 996, 998; Jacoby AcP 203, 664, 692;… Staudinger/Olzen, BGB Neubearb. 2006 § 366 Rdn. 10).
  • BGH, 16.02.2012 - IX ZR 218/10

    Restschuldbefreiung: Behandlung von Säumniszuschlägen bei Strafbarkeit des …

    Nach materiellem Schadensrecht haftet der Geschäftsführer einer GmbH bei einer Vorenthaltung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung nach § 266a StGB auch für die notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung der Einzugsstelle und für Verzugs- und Prozesszinsen, nicht jedoch für Säumniszuschläge nach § 24 Abs. 1 SGB IV (BGH, Urteil vom 11. Juni 1985 - VI ZR 61/84, ZIP 1985, 996, 998; Beschluss vom 14. Juli 2008 - II ZR 238/07, WM 2008, 2125;… Urteil vom 18. November 2010 - IX ZR 67/10, WM 2011, 131 Rn. 16;… vom 2. Dezember 2010 - IX ZR 247/09, WM 2011, 88 Rn. 24).
  • BGH, 14.07.2008 - II ZR 238/07

    Keine Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Säumniszuschläge bei Nichtabführung …

    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts (ZIP 2008, 506, 508) und der Revision ist durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Juni 1985 (VI ZR 61/84, ZIP 1985, 996, 998 zu II 2 a) nach wie vor geklärt, dass § 24 Abs. 1 SGB IV kein Schutzgesetz i.S. des § 823 Abs. 2 BGB ist und die Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für die Vorenthaltung der von ihr abzuführenden Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung (§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266 a Abs. 1 StGB) sich auf Säumniszuschläge gemäß § 24 Abs. 1 SGB IV nicht erstreckt.

    Zudem handelt es sich bei den Säumniszuschlägen nach wie vor jedenfalls nicht nur um den Ausgleich des säumnisbedingten Schadens des Sozialversicherungsträgers (vgl. BGH, Urt. v. 11. Juni 1985 aaO).

  • OLG Dresden, 19.10.2011 - 13 U 1179/10

    Bestimmungsrecht des Insolvenzverwalters hinsichtlich der Tilgung von …

    Nach Sinn und Zweck eines Vorschusses (BGH, Urt. v. 11.06.1985 - VI ZR 61/84, ZIP 1985, 996, 998) oder einer sonstigen Sicherheitsleistung müsse es dem Gläubiger überlassen bleiben, auf welche offenen Forderungen er im Krisenfall den Vorschuss oder die Sicherheit verrechne.

    Dem Schuldner sei das Bestimmungsrecht genommen, weil schon die Hingabe der Sicherheit als Vereinbarung zu gelten habe, dass das Bestimmungsrecht dem Gläubiger zustehe (BGH, Urt. v. 11.06.1985 - VI ZR 61/84, ZIP 1985, 996, 998), wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden sei.

  • KG, 25.09.2007 - 9 U 215/06

    Unerlaubte Handlung; Schutzgesetz: Verpflichtung des Geschäftsführers eines …

    Dies hat der BGH für die alte Fassung dieser Vorschrift bereits ausgesprochen (ZIP 1985, 996).

    Nicht anderes gilt für die Neufassung des § 24 Absatz 1 SGB IV. Soweit der BGH in ZIP 1985, 996 darauf abgestellt hat, dass der Säumniszuschlag nach der alten Fassung in das pflichtgemäße Ermessen des Sozialversicherungsträgers gestellt war, ist dies nicht von ausschlaggebender Bedeutung.

  • OLG Zweibrücken, 11.01.2023 - 1 U 210/21

    Ludwigshafener Gasexplosion

    Dies gilt umso mehr, als bei Vorschusszahlungen gegenüber Sozialversicherungsträgern höchstrichterlich anerkannt ist, dass es dem Sozialversicherungsträger überlassen bleiben muss, auf welche offenen Forderungen er den Vorschuss verrechnet (BGH, Urteil vom 11.06.1985, Az. VI ZR 61/84, Rn. 12, Juris).
  • BGH, 20.12.1988 - VI ZR 145/88

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen Vorenthaltung von …

    (st. Rspr., vgl. zuletzt Senatsurteile vom 12. Februar 1985 - VI ZR 68/83 - VersR 1985, 590 und vom 11. Juni 1985 - VI ZR 61/84 - VersR 1985, 1038).
  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 135/97

    Verrechnung einer Pachtsicherheit

    Das Bestimmungsrecht über die Verrechnung dieser Sicherheit mit Gegenansprüchen stand mangels anderweitiger Vereinbarung der Parteien allein der Klägerin als Leistungsempfängerin zu (vgl. BGH Urteile vom 11. Juni 1985 - VI ZR 61/84 - ZIP 1985, 996, 998 und vom 8. März 1972 - VIII ZR 183/70 - NJW 1972, 721, 723).
  • OLG Köln, 20.06.1997 - 19 U 236/96

    Verjährung bei Teilzahlung auf Rechnung des Steuerberaters

    Die zitierte BGH-Entscheidung (ZIP 1985, 996) betrifft sogar nur den Spezialfall einer Vorauszahlung des Arbeitgebers nach § 403 RVO.
  • KG, 16.01.1997 - 12 U 6048/95
    Zwar kann bei einer Vorschußzahlung nach Sinn und Zweck eines solchen Vorschusses (vgl. BGH ZIP 1985, 996, 998;… Palandt/Heinrichs, 55. Aufl., § 366 BGB Rdnr. 5) ein Angebot zu einer von § 366 BGB abweichenden Vereinbarung in dem Sinne gesehen werden, daß das Bestimmungsrecht dem Gläubiger zustehen soll.
  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 130/99
  • KG, 23.05.2007 - 26 U 223/06
  • AG Berlin-Mitte, 04.02.2003 - 25 C 181/02

    Umfang eines Schadensersatzanspruchs wegen unerlaubter Handlung; Schaden durch …

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Rechtsprechung
   BAG, 13.08.1985 - 4 AZN 212/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1782
BAG, 13.08.1985 - 4 AZN 212/85 (https://dejure.org/1985,1782)
BAG, Entscheidung vom 13.08.1985 - 4 AZN 212/85 (https://dejure.org/1985,1782)
BAG, Entscheidung vom 13. August 1985 - 4 AZN 212/85 (https://dejure.org/1985,1782)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtsmittel - Rechtsbehelf - Bedingung - Verstoß gegen staatliches Zivilprozeßrecht - Verfahrensverstöße - Zulassung der Revision

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 49, 244
  • MDR 1986, 83
  • NZA 1985, 788 (Ls.)
  • BB 1985, 1986
  • JR 1986, 528
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (7)

  • BAG, 04.04.1984 - 4 AZR 81/82

    Eingruppierung eines Kardiotechnikers - Krankenpfleger - Wartung der …

    Auszug aus BAG, 13.08.1985 - 4 AZN 212/85
    "_ hiesigen Abweichungen vom Sachverhalt des Urteils vom 4. April 1984 (BAG 4 AZR 81/82).".

    Abgesehen davon hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 4. April 1984 - 4 AZR 81/82 - AP Nr. 88 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auf das sich das Landesarbeitsgericht zur Begründung seiner Entscheidung gestützt hat, im einzelnen ausgeführt, daß für Kardiotechniker, die Herz - Lungen - Maschinen bedienen, die Tätigkeitsmerkmale für technische Angestellte aus dem Teil I der Vergütungsordnung nicht heranzuziehen sind.

  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 117/83

    Einzelhandel-Buchhandel - Anrechnung von Berufsjahren - Verkaufsbuchhandel - …

    Auszug aus BAG, 13.08.1985 - 4 AZN 212/85
    Hierzu bringt die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers keine neuen Gesichtspunkte (vgl. dazu den Beschluß des Senats vom 9. September 1981 - 4 AZN 241/81 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).
  • BAG, 25.06.1986 - 4 AZR 206/85

    Urteilstenor - Tenor des Urteils - Rechtssicherheit - Zulassung der Revision - …

    Auszug aus BAG, 13.08.1985 - 4 AZN 212/85
    Mit am 12. April 1985 beim Bundesarbeitsgericht eingegangenem Schriftsatz legte er dagegen Revision ein (4 AZR 206/85).
  • BGH, 17.10.1973 - IV ZR 68/73

    Armenrecht - Armenrechtsgesuch - Berufungsfrist - Wiedereinsetzungin den vorigen …

    Auszug aus BAG, 13.08.1985 - 4 AZN 212/85
    Bei dieser Art prozessualen Vorgehens übersieht der Kläger, daß aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit Rechtsmittel und Rechtsbehelfe nicht unter einer Bedingung eingelegt werden können, sondern schlechthin bedingungsfeindlich sind (vgl. BGH VersR 74, 194;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 43. Aufl., Grundz § 128 Anm. 5 D;… Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 11. Aufl., § 65 Anm. IV 3 S. 331;… Stein/Jonas, ZPO , 19. Aufl., vor § 128Anm. XI 3 g und Thomas/Putzo, ZPO , 11. Aufl., Einl. Anm. III 2 i).
  • BAG, 09.02.1983 - 4 AZN 526/82

    Arbeitsgerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlerhafte Auslegung

    Auszug aus BAG, 13.08.1985 - 4 AZN 212/85
    Angesichts des erschöpfenden Charakters der Aufzählung in § 72 a Abs. 1 ArbGG ist es - anders als nach anderen Verfahrensordnungen - im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren des ArbGG nicht möglich, diesen Rechtsbehelf auf Verstöße des Berufungsgerichts gegen Bestimmungen des gesetzlichen Verfahrensrechts zu stützen, wobei es weder auf deren Art noch auf deren Gewicht ankommt (vgl. die Beschlüsse des Senats BAG 41, 367, 372 = AP Nr. 25 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz und 6. Mai 1980 - 4 AZN 119/80 - AP Nr. 6 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 09.09.1981 - 4 AZN 241/81

    Metallindustrie - Besonders hohe Verantwortung - Wahrnehmung von …

    Auszug aus BAG, 13.08.1985 - 4 AZN 212/85
    Hierzu bringt die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers keine neuen Gesichtspunkte (vgl. dazu den Beschluß des Senats vom 9. September 1981 - 4 AZN 241/81 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).
  • BAG, 06.05.1980 - 4 AZN 119/80

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Nichtzulassungsbeschwerde - …

    Auszug aus BAG, 13.08.1985 - 4 AZN 212/85
    Angesichts des erschöpfenden Charakters der Aufzählung in § 72 a Abs. 1 ArbGG ist es - anders als nach anderen Verfahrensordnungen - im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren des ArbGG nicht möglich, diesen Rechtsbehelf auf Verstöße des Berufungsgerichts gegen Bestimmungen des gesetzlichen Verfahrensrechts zu stützen, wobei es weder auf deren Art noch auf deren Gewicht ankommt (vgl. die Beschlüsse des Senats BAG 41, 367, 372 = AP Nr. 25 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz und 6. Mai 1980 - 4 AZN 119/80 - AP Nr. 6 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 13.12.1995 - 4 AZN 576/95

    Verspätete Urteilsabsetzung und Nichtzulassungsbeschwerde

    Eine Nichtzulassungsbeschwerde kann nicht hilfsweise für den Fall eingelegt werden, daß eine eingelegte Revision unzulässig ist, weil das Landesarbeitsgericht die Revision nicht zugelassen hat (Bestätigung von BAG Beschluß vom 13. August 1985 - 4 AZN 212/85 - BAGE 49, 244 = AP Nr. 22 zu § 72 a ArbGG 1979).

    Bei dieser Art prozessualen Vorgehens übersieht die Beklagte, daß aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit Rechtsmittel und Rechtsbehelfe nicht unter einer Bedingung eingelegt werden können, sondern schlechthin bedingungsfeindlich sind (BAG Beschluß vom 13. August 1985 - 4 AZN 212/85 - BAGE 49, 244 = AP Nr. 22 zu § 72 a ArbGG 1979, m.w.N.; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 1990, Rz 46; GK-ArbGG/Ascheid, Stand Februar 1994, § 72 a Rz 43;… a.A. Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 2. Aufl., § 72 a Rz 23).

  • BAG, 07.05.1986 - 2 ABR 27/85

    Antrag auf Zustimmung - Zustimmungsantrag - Betriebsrat - Außerordentliche …

    Sie müssen zur Wahrung der Rechtssicherheit unbedingt sein; sonst sind sie unzulässig (allgemeine Meinung; vgl. BVerfGE 40, 272 - für Rechtsmittel; BAG Urteil vom 28. März 1960 - 2 AZR 269/59 - AP Nr. 5 zu § 518 ZPO sowie BGH VersR 1974, 194 - für die Berufung; BAG Beschluß vom 13. August 1985 - 4 AZN 212/85 - BAGE 49, 244 - für die Nichtzulassungsbeschwerde; RGZ 144, 72 - für Klageerhebung; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 44. Aufl., Grundz.
  • LAG Köln, 25.08.1998 - 13 TaBV 17/98

    Anordnung der Nennung von Vornamen und Nachnamen des Sachbearbeiters in …

    In gleicher Weise wurde ein Rauchverbot nicht für mitbestimmungspflichtig gehalten, das für Stations- und Funktionsräume einer Klinik ausgesprochen wurde (LAG München vom 29.10.1985 - 8 TaBV 15/85 -, DB 1986, 1528 ).
  • LAG Hessen, 21.01.1993 - 12 TaBV 63/92

    Einstellungsbeschluss; Rechtliches Gehör; Anfechtung

    So ist anerkannt, daß eine Verfahrensrevision im Arbeitsgerichtsgesetz nicht vorgesehen ist (so für § 72 a ArbGG 1979 ausführlich: BAG, Beschluß vom 05.08.1986 - 3 AZN 9/86 - AP Nr. 24 zu § 72 a ArbGG 1979 (zu 2 der Gründe) und BAG, Beschluß vom 13.08.1985 - 4 AZN 212/85 - AP Nr. 22 zu § 72 a ArbGG 1979; Beschluß vom 23.01.1980 - 4 AZN 95/79 - AP Nr. 4 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz).
  • BAG, 05.08.1986 - 3 AZN 9/86

    Zulassung der Revision - Arbeitsgerichtsverfahren - Verfahrensgrundrecht - …

    Eine Verfahrensrevision soll nicht stattfinden (vgl. hierzu BAG, Beschlüsse vom 12. Dezember 1979 - 4 AZN 43/79 - AP Nr. 2 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz, mit zust. Anm. von Lorenz; vom 23. Januar 1980 - 4 AZN 95/79 - AP Nr. 4 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz; vom 6. Mai 1980 - 4 AZN 119/80 - AP Nr. 6 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz; vom 13. August 1985 - 4 AZN 212/85 - AP Nr. 22 zu § 72 a ArbGG 1979).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.10.2005 - L 28 AL 16/04

    Gegenstand des Verfahrens - erneute Arbeitslosengeldbewilligung nach …

    Zwar ist eine Umdeutung der zunächst erhobenen Berufung in eine Nichtzulassungsbeschwerde regelmäßig ausgeschlossen (…vgl. Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer Bearb. Meyer-Ladewig, SGG, 8. Auflage vor § 143 Rz. 15 c), sind - wie hier - zwei Rechtsmittel nebeneinander erhoben worden, kann der Kläger aber das unzulässige Rechtsmittel zurücknehmen und das zulässige Rechtsmittel weiter verfolgen; lediglich die hilfsweise Erhebung einer Nichtzulassungsbeschwerde ist ausgeschlossen (vgl. BAG 49, 244).
  • BFH, 19.11.1985 - VII B 70/85

    Zulässigkeit der bedingten Einlegung eines Rechtsmittels

    Wegen der im Prozeßrecht erforderlichen Klarheit über das Schweben oder Nichtschweben eines Rechtsstreits wird die bedingte Einlegung eines Rechtsmittels als unzulässig angesehen (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 22. Juni 1982 VII B 115/81, BFHE 136, 70, BStBl II 1982, 603, m.w.N.; Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 13. August 1985 4 AZN 212/85, Betriebs-Berater 1985, 1986).
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Rechtsprechung
   BAG, 30.01.1985 - 7 AZR 426/82   

Zitiervorschläge
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BAG, Entscheidung vom 30. Januar 1985 - 7 AZR 426/82 (https://dejure.org/1985,1958)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auszubildende - Änderungstarifvertrag - Kürzung der Vergütung - Lohnkürzung - Feiertagslohn - Fehlzeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1985, 600
  • BB 1985, 1986
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BAG, 12.08.1959 - 2 AZR 75/59

    Bestehenbleiben desselben Arbeitsverhältnisses - Änderung des Inhalts - Änderung …

    Auszug aus BAG, 30.01.1985 - 7 AZR 426/82
    Die Auslegung des MTV durch das Landesarbeitsgericht ist als Auslegung einer Rechtsnorm nach ständiger Rechtsprechung vom Senat uneingeschränkt zu überprüfen (vgl. u.a. BAG 8, 91, 96 = AP Nr. 1 zu § 305 BGB , zu III der Gründe).
  • BAG, 25.08.1955 - 2 AZR 186/54

    Arbeitsentgelt: Lohnfortzahlung an Feiertagen

    Auszug aus BAG, 30.01.1985 - 7 AZR 426/82
    Nach dem FeiertagslohnzahlungsG ist ein Arbeitgeber nur zu einer Vergütungszahlung für Wochenfeiertage verpflichtet, an denen die Arbeit infolge des Feiertages ausgefallen ist und an denen sonst gearbeitet worden wäre (BAG Urteil vom 25. August 1955 - 2 AZR 186/54 - AP Nr. 5 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG Berlin).
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