Rechtsprechung
| BAG, 06.11.1996 - 5 AZR 334/95 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Tarifvertrag - Kirchliche Trägerschaft - Weiterbildungskosten
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rückzahlung von Fort- und Weiterbildungskosten nach AVR-Caritas
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Öffentlicher Dienst; Rückzahlung von Fortbildungskosten
Verfahrensgang
- ArbG Bocholt, 19.08.1994 - 2 Ca 2899/93
- LAG Hamm, 10.01.1995 - 7 Sa 1720/94
- BAG, 06.11.1996 - 5 AZR 334/95
Papierfundstellen
- BAGE 84, 282
- MDR 1997, 657
- NZA 1997, 778
- BB 1997, 948
Wird zitiert von ... (74) Zitiert selbst (10)
- BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 174/94
Rückzahlung von Fortbildungskosten aufgrund Tarifvertrages; tarifdispositives …
Auszug aus BAG, 06.11.1996 - 5 AZR 334/95
Die Regelung über die Rückzahlung der Kosten der Weiterbildung zum Fachkrankenpfleger in § 10 a AVR-Caritas ist wirksam (Ergänzung zu BAG Urteil vom 6. September 1995 - 5 AZR 174/94 - AP Nr. 22 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).«.Tarifverträge sind allein daraufhin zu untersuchen, ob sie gegen die Verfassung, gegen anderes höherrangiges zwingendes Recht oder gegen die guten Sitten verstoßen (BAG Urteil vom 6. September 1995 - 5 AZR 174/94 - AP Nr. 22 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung bestimmt, unter III 1 der Gründe, m.w.N.).
Dabei sind keine anderen Prüfungsmaßstäbe heranzuziehen, wenn die Tarifnormen nicht kraft Tarifbindung, sondern kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung anzuwenden sind (BAG Urteil vom 6. September 1995 - 5 AZR 174/94 - AP Nr. 22 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, mit Anm. von Hoyningen-Huene).
Die derart übernommenen tarifvertraglichen Bestimmungen verstoßen mit den Inhalten, die ihnen nach der Rechtsprechung des Senats zukommt, nicht gegen höherrangiges zwingendes Recht, obwohl sie zu Lasten der Arbeitnehmer von der Rechtsprechung des Senats zu einzelvertraglichen Klauseln über die Rückzahlung von Fort- und Weiterbildungskosten abweichen (BAG Urteile vom 6. September 1995 - 5 AZR 174/94 - AP Nr. 22 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, mit Anm. von Hoyningen-Huene sowie - 5 AZR 172/94 -, - 5 AZR 618/94 - und - 5 AZR 744/94 -, alle n.v.).
b) Die Weiterbildung des Klägers zum Operations-Fachpfleger war auch vergütungsrelevant (vgl. zu Nr. 7 SR 2 a KnAT bzw. BAT: Urteil vom 6. September 1995 - 5 AZR 174/94 - AP Nr. 22 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, mit Anm. von Hoyningen-Huene).
- BAG, 17.04.1996 - 10 AZR 558/95
Zuwendung - Kürzung für Mitarbeiter im kirchlichen Dienst
Auszug aus BAG, 06.11.1996 - 5 AZR 334/95
Für die Inhaltskontrolle kirchlicher Arbeitsvertragsrichtlinien sind die für Tarifverträge geltenden Maßstäbe heranzuziehen, soweit Tarifvertragsregelungen ganz oder mit im wesentlichen gleichen Inhalten übernommen werden (Abgrenzung zu BAG Urteil vom 17. April 1996 - 10 AZR 558/95 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Kirchendienst).Ob eine solche Billigkeitskontrolle in den Fällen angemessen ist, in denen es nicht um die Übernahme tarifvertraglicher Regelungen geht oder diese nur ihrer Struktur nach, nicht aber ihren materiellen Werten nach "übernommen" werden (vgl. insoweit: BAG Urteil vom 17. April 1996 - 10 AZR 558/95 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Kirchendienst = NZA 1997, 55), kann hier dahinstehen.
- BAG, 11.04.1984 - 5 AZR 430/82
Ausbildungskosten: Rückzahlungsanspruch des Arbeitgebers
Auszug aus BAG, 06.11.1996 - 5 AZR 334/95
Eine Vereinbarung, nach der ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber auch die (anteiligen) Sozialversicherungsbeiträge zu erstatten hat, ist nach § 32 SGB I wegen Verstoßes gegen die zwingenden Bestimmungen der §§ 20, 22 SGB IV nichtig (BAG Urteil vom 11. April 1984 - 5 AZR 430/82 - AP Nr. 8 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, unter III 3 der Gründe, m.w.N.).
- BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 318/94
Arbeitserzieher im Berufserziehungsdienst
Auszug aus BAG, 06.11.1996 - 5 AZR 334/95
a) Die Bestimmungen der AVR-Caritas entfalten für das einzelne Arbeitsverhältnis unmittelbar keine normative Wirkung, sondern sind nur kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung anzuwenden (ständige Rechtsprechung, statt vieler: BAG Urteile vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 250/94 - AP Nr. 7 zu § 12 AVR Caritasverband; vom 26. Juli 1995 - 4 AZR 318/94 - AP Nr. 8 zu § 12 AVR Caritasverband, jeweils unter II 1 a der Gründe, m.w.N.). - BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 250/94
Eingruppierung eines Arbeitserziehers (Hinweise des Senats: Rechtskraft bei …
Auszug aus BAG, 06.11.1996 - 5 AZR 334/95
a) Die Bestimmungen der AVR-Caritas entfalten für das einzelne Arbeitsverhältnis unmittelbar keine normative Wirkung, sondern sind nur kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung anzuwenden (ständige Rechtsprechung, statt vieler: BAG Urteile vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 250/94 - AP Nr. 7 zu § 12 AVR Caritasverband; vom 26. Juli 1995 - 4 AZR 318/94 - AP Nr. 8 zu § 12 AVR Caritasverband, jeweils unter II 1 a der Gründe, m.w.N.). - BAG, 14.06.1995 - 5 AZR 960/93
Rückzahlung von Fortbildungskosten; Auslegung eines Tarifvertrages
Auszug aus BAG, 06.11.1996 - 5 AZR 334/95
a) Nach § 10 a Abs. 1 AVR-Caritas muß die Weiterbildung des Arbeitnehmers auf Veranlassung des Arbeitgebers im Rahmen seines Personalbedarfs auf Kosten des Arbeitgebers durchgeführt worden sein (vgl. zu Nr. 7 SR 2 a BAT: BAG Urteil vom 14. Juni 1995 - 5 AZR 960/93 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe). - BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 172/94
Tarifvertraglicher Anspruch auf Rückzahlung von Fortbildungskosten im …
Auszug aus BAG, 06.11.1996 - 5 AZR 334/95
Die derart übernommenen tarifvertraglichen Bestimmungen verstoßen mit den Inhalten, die ihnen nach der Rechtsprechung des Senats zukommt, nicht gegen höherrangiges zwingendes Recht, obwohl sie zu Lasten der Arbeitnehmer von der Rechtsprechung des Senats zu einzelvertraglichen Klauseln über die Rückzahlung von Fort- und Weiterbildungskosten abweichen (BAG Urteile vom 6. September 1995 - 5 AZR 174/94 - AP Nr. 22 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, mit Anm. von Hoyningen-Huene sowie - 5 AZR 172/94 -, - 5 AZR 618/94 - und - 5 AZR 744/94 -, alle n.v.). - LAG Berlin, 03.05.1984 - 7 Sa 8/84
Auszug aus BAG, 06.11.1996 - 5 AZR 334/95
a) Für die Inhaltskontrolle kirchlicher Arbeitsvertragsrichtlinien im Hinblick auf die Wahrung der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) sind die für Tarifverträge anzuwendenden Maßstäbe heranzuziehen, zumindest soweit in die Arbeitsvertragsrichtlinien die entsprechenden Tarifvertragsregelungen des öffentlichen Dienstes für gleichgelagerte Sachbereiche ganz oder mit im wesentlichen gleichen Inhalten "übernommen" werden, die dann kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung für das einzelne Arbeitsverhältnis gelten (vgl. LAG Berlin Urteil vom 3. Mai 1984 - 7 Sa 8/84 - AP Nr. 19 zu Art. 140 GG). - BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 618/94
Auszug aus BAG, 06.11.1996 - 5 AZR 334/95
Die derart übernommenen tarifvertraglichen Bestimmungen verstoßen mit den Inhalten, die ihnen nach der Rechtsprechung des Senats zukommt, nicht gegen höherrangiges zwingendes Recht, obwohl sie zu Lasten der Arbeitnehmer von der Rechtsprechung des Senats zu einzelvertraglichen Klauseln über die Rückzahlung von Fort- und Weiterbildungskosten abweichen (BAG Urteile vom 6. September 1995 - 5 AZR 174/94 - AP Nr. 22 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, mit Anm. von Hoyningen-Huene sowie - 5 AZR 172/94 -, - 5 AZR 618/94 - und - 5 AZR 744/94 -, alle n.v.). - BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 744/94
Auszug aus BAG, 06.11.1996 - 5 AZR 334/95
Die derart übernommenen tarifvertraglichen Bestimmungen verstoßen mit den Inhalten, die ihnen nach der Rechtsprechung des Senats zukommt, nicht gegen höherrangiges zwingendes Recht, obwohl sie zu Lasten der Arbeitnehmer von der Rechtsprechung des Senats zu einzelvertraglichen Klauseln über die Rückzahlung von Fort- und Weiterbildungskosten abweichen (BAG Urteile vom 6. September 1995 - 5 AZR 174/94 - AP Nr. 22 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, mit Anm. von Hoyningen-Huene sowie - 5 AZR 172/94 -, - 5 AZR 618/94 - und - 5 AZR 744/94 -, alle n.v.).
- BAG, 17.11.2005 - 6 AZR 160/05
Weiterbildungskosten - Rückzahlungsverpflichtung
Kirchliche Arbeitsvertragsregelungen hat der Gesetzgeber bei der Neuregelung des Rechts Allgemeiner Geschäftsbedingungen in Kenntnis der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Rechtsqualität solcher Richtlinien (vgl. BAG 6. November 1996 - 5 AZR 334/95 - BAGE 84, 282) nicht in die Formulierung des § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB aufgenommen.Anders als in dem der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 6. November 1996 - 5 AZR 334/95 - (BAGE 84, 282) zugrunde liegenden Sachverhalt, wonach die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritas-Verbandes die tariflichen Regelungen des BAT hinsichtlich der Fort- und Weiterbildung von Krankenschwestern und -pflegern zu entsprechenden geprüften Fachkräften im Operationsdienst usw. im Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) durch Beschluss übernommen hatte, lehnt § 10a AVR-Caritas sich lediglich an die tarifliche Rückzahlungsklausel an.
Das Bundesarbeitsgericht hat gerade im hier maßgeblichen Bereich der Kontrolle von Rückzahlungsklauseln mehrfach anerkannt, dass in kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien von den allgemeinen Grundsätzen abweichende Gestaltungen zulässig sind (BAG 6. November 1996 - 5 AZR 334/95 -BAGE 84, 282; 28. Januar 1998 - 4 AZR 491/96 - AP AVR Caritasverband § 12 Nr. 11 = EzA BGB § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 44).
Dies gilt jedenfalls insoweit, als sie einschlägige tarifvertragliche Regelungen ganz oder mit im Wesentlichen gleichen Inhalten übernehmen (vgl. BAG 6. November 1996 - 5 AZR 334/95 - BAGE 84, 282).
Zudem ergibt sich die Richtigkeitsgewähr der kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien mittelbar, soweit diese einschlägige tarifvertragliche Regelungen übernehmen (vgl. BAG 6. November 1996 - 5 AZR 334/95 - aaO).
c) Tarifverträge sind allein daraufhin zu untersuchen, ob sie gegen die Verfassung, gegen anderes höherrangiges zwingendes Recht oder gegen die guten Sittenverstoßen (BAG 6. November 1996 - 5 AZR 334/95 - BAGE 84, 282; 6. September 1995 - 5 AZR 174/94 - BAGE 81, 5 mwN).
Eine Vereinbarung, nach der ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber auch die anteiligen Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung zu erstatten hat, ist nach § 32 SGB I wegen Verstoßes gegen die zwingenden Bestimmungen der §§ 20, 22 SGB IV nichtig (BAG 6. November 1996 - 5 AZR 334/95 - BAGE 84, 282, 293; 11. April 1984 - 5 AZR 430/82 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 8 = EzA BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 4).
- BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 847/07
Inhaltskontrolle kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen
Dieser Regelungsmechanismus unterscheidet sich grundlegend von den Sachverhalten, auf die die §§ 317, 319 BGB zugeschnitten sind (vgl. Thüsing Anm. zu BAG 17.4.1996 - 10 AZR 558/95 - AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 24 = BB 1996, 1844 Ls; ders. Anm. zu BAG 6, 11.1996 - 5 AZR 334/95 - EzA BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 16 = BB 1997, 948 Ls; ders. Kirchliches Arbeitsrecht S. 134 f.).Der Senat hat für auf dem Dritten Weg entstandene kirchliche Arbeitsvertragsregelungen angenommen, dass sie jedenfalls dann, wenn sie einschlägige tarifvertragliche Regelungen des öffentlichen Dienstes ganz oder mit im Wesentlichen gleichen Inhalten übernehmen, wie Tarifregelungen nur einer eingeschränkten gerichtlichen Inhaltskontrolle unterliegen (19.11.2009 - 6 AZR 561/08 - AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 53 = EzA BGB 2002 § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 12; 17.11.2005 - 6 AZR 160/05 - AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 45 = EzA BGB 2002 § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 7; vgl. auch bereits BAG 6, 11.1996 - 5 AZR 334/95 - BAGE 84, 282 = BB 1997, 948).
Er macht diese eingeschränkte Kontrolle aber grundsätzlich nicht mehr davon abhängig, dass einschlägige tarifvertragliche Regelungen des öffentlichen Dienstes ganz oder mit im Wesentlichen gleichen Inhalten übernommen werden(ebenso Thüsing Anm. zu BAG 6, 11.1996 - 5 AZR 334/95 - EzA BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 16 = BB 1997, 948 Ls; Schliemann FS Hanau S. 577, 597;… Staudinger/Coester [2006] § 310 Rn. 89).
Dieser Regelungsmechanismus unterscheidet sich grundlegend von den Sachverhalten, auf die §§ 317, 319 BGB zugeschnitten sind (vgl. Thüsing Anm. zu BAG 17.4.1996 - 10 AZR 558/95 - AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 24 = BB 1996, 1844 Ls; ders. Anm. zu BAG 6, 11.1996 - 5 AZR 334/95 - EzA BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 16 = BB 1997, 948 Ls; ders. Kirchliches Arbeitsrecht S. 134 f.).
Der Senat hat für auf dem Dritten Weg entstandene kirchliche Arbeitsvertragsregelungen angenommen, dass sie jedenfalls dann, wenn sie einschlägige tarifvertragliche Regelungen des öffentlichen Dienstes ganz oder mit im Wesentlichen gleichen Inhalten übernehmen, wie Tarifregelungen nur einer eingeschränkten gerichtlichen Inhaltskontrolle unterliegen (19.11.2009 - 6 AZR 561/08 - AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 53 = EzA BGB 2002 § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 12; 17.11.2005 - 6 AZR 160/05 - AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 45 = EzA BGB 2002 § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 7; vgl. auch bereits BAG 6, 11.1996 - 5 AZR 334/95 - BAGE 84, 282 = BB 1997, 948 Ls).
Er macht diese eingeschränkte Kontrolle aber grundsätzlich nicht mehr davon abhängig, dass einschlägige tarifvertragliche Regelungen des öffentlichen Dienstes ganz oder mit im Wesentlichen gleichen Inhalten übernommen werden(ebenso Thüsing Anm. zu BAG 6, 11.1996 - 5 AZR 334/95 - EzA BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 16 = BB 1997, 948 Ls; Schliemann FS Hanau S. 577, 597;… Staudinger/Coester [2006] § 310 Rn. 89).
- BAG, 25.03.2009 - 7 AZR 710/07
Befristung - Tariföffnungsklausel - Kirche
In den beiden von der Revision besonders hervorgehobenen Entscheidungen haben der Fünfte Senat (6. November 1996 - 5 AZR 334/95 - BAGE 84, 282 = AP AVR Caritasverband § 10a Nr. 1 = EzA BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 16) und der Sechste Senat (17. November 2005 - 6 AZR 160/05 - AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 45 = EzA BGB 2002 § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 7) zwar angenommen, dass für die Inhaltskontrolle kirchlicher Arbeitsvertragsrichtlinien die für Tarifverträge geltenden Maßstäbe heranzuziehen sind, soweit Tarifvertragsregelungen ganz oder mit im Wesentlichen gleichen Inhalten übernommen werden.
- BAG, 07.06.2006 - 4 AZR 316/05
Tarifvertragliche Residenzpflicht eines Hausmeisters
Ein von der Tarifvertragskontrolle abweichender Maßstab wird dadurch nicht begründet (BAG 6. November 1996 - 5 AZR 334/95 - BAGE 84, 282, 289). - ArbG Koblenz, 29.01.2020 - 4 Ca 2630/19
Tarifvertragliche Nachtzuschläge - keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung …
Damit erkennt das BAG an, dass Tarifverträge ein komplexes Geben und Nehmen sind, welches in seiner Gesamtheit ein der "Vertragsgerechtigkeit" entsprechendes, ausgewogenes Gesamtergebnis darstellt (vgl. auch BAG 6. November 1996 - 5 AZR 334/95 - zu I 2 a aa der Gründe, AP AVR § 10a Caritasverband Nr. 1).Sie bieten eine materielle Richtigkeitsgewähr; sie haben die Vermutung für sich, dass ihre Regelungen den Interessen beider Seiten gerecht werden und keiner Seite ein unzumutbares Übergewicht vermitteln (BAG 3. Oktober 1969 - 3 AZR 400/68 - zu IV 3 der Gründe, juris = BAGE 22, 144 = AP AZO § 15 Nr. 12 (Ls.) = BeckRS 9998, 148475 (Ls.); BAG 10. Juni 1980 - 1 AZR 822/79 - zu A I 1 c der Gründe, AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 64; BAG 6. November 1996 - 5 AZR 334/95 - zu I 2 a aa der Gründe, AP AVR § 10a Caritasverband Nr. 1; BAG 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 49; Klumpp in: Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht, Bd. 3: Kollektives Arbeitsrecht 1, 4. Auflage 2019, § 230 Rn. 9; abl.
- LAG Hamm, 13.01.2011 - 8 Sa 788/10
Streik in der Kirche zulässig?
Rn. 146 (dd) Auch die von Richardi zum Beleg zitierte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 06.11.1996 (5 AZR 334/95, AP Nr. 1 zu § 10 a AVR Caritasverband) besagt letztlich nichts darüber, inwiefern die Möglichkeit der in die arbeitsrechtliche Kommission entsandten Mitarbeiter, sich von der Gewerkschaft beraten zu lassen, diese in die Lage versetzt, dem Sachverstand und Verhandlungsgeschick der Arbeitgeberseite eine entsprechende eigene Kompetenz entgegen zu setzen. - LAG Niedersachsen, 12.10.2022 - 8 Sa 123/22
Fortbildung; Fortbildungskosten; Fortbildungsvereinbarung; Rückzahlung; …
Die Personalkosten beziehen sich nicht lediglich auf das Netto, sondern auf das Arbeitnehmerbrutto; die hiergegen von der Beklagten erhobenen Einwendungen sind unbeachtlich, da dieser Umfang der Rückforderung von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 06.11.1996 - 5 AZR 334/95 -, BAGE 84, 282-293 und öfter) gedeckt ist. - BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 122/95
Gesetzliche Verzugszinsen für Ansprüche auf Arbeitsentgelt
Die Beschränkung der Bemessungsgrundlage für den Zinsanspruch auf den "Nettobetrag" ist nicht mit der Rechtsprechung des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts zur Zahlung von Ausbildungskosten (BAG 6. November 1996 - 5 AZR 334/95 - BAGE 84, 282) und des Siebten Senats zur Rückzahlung rechtsgrundlos erbrachter Arbeitgeberleistungen (BAG 30. April 1997 - 7 AZR 122/96 - AP BGB § 812 Nr. 20) vereinbar. - LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2020 - 8 Sa 451/19
Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit - …
Damit erkennt das BAG an, dass Tarifverträge ein komplexes Geben und Nehmen sind, welches in seiner Gesamtheit ein der "Vertragsgerechtigkeit" entsprechendes, ausgewogenes Gesamtergebnis darstellt (vgl. auch BAG 24. März 2004 - 5 AZR 303/03 - zu I 2 b der Gründe; BAG 6. November 1996 - 5 AZR 334/95 - zu I 2 a aa der Gründe).Sie bieten eine materielle Richtigkeitsgewähr; sie haben die Vermutung für sich, dass ihre Regelungen den Interessen beider Seiten gerecht werden und keiner Seite ein unzumutbares Übergewicht vermitteln (BAG 3. Oktober 1969 - 3 AZR 400/68 - zu IV 3 der Gründe, juris = BAGE 22, 144 = AP AZO § 15 Nr. 12 (Ls.) = BeckRS 9998, 148475 (Ls.); BAG 10. Juni 1980 - 1 AZR 822/79 - zu A I 1 c der Gründe, AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 64; BAG 6. November 1996 - 5 AZR 334/95 - zu I 2 a aa der Gründe, AP AVR § 10a Caritasverband Nr. 1; BAG 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 49; Klumpp in: Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht, Bd. 3: Kollektives Arbeitsrecht 1, 4. Auflage 2019, § 230 Rn. 9; abl.
- BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 171/03
Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung
Dabei ist umstritten, ob die inhaltliche Kontrolle von Arbeitsrechtsregelungen durch staatliche Gerichte deshalb als eine - eingeschränkte - Billigkeitskontrolle nach §§ 317, 319 BGB vorzunehmen ist (so BAG 17. April 1996 - 10 AZR 558/95 - AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 24, zu 4 d der Gründe) oder ob sie sich gleichwohl - wie bei Tarifverträgen - auf eine reine Rechtskontrolle zu beschränken hat (…so Richardi Arbeitsrecht in der Kirche 4. Aufl. § 15 Rn. 39 f.; Schliemann FS Hanau S. 577, 597; Thüsing Anm. zu AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 24; ders. Anm. zu EzA BGB § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 48 und - jedenfalls für solche Arbeitsrechtsregelungen, die einen Tarifvertrag ganz oder im Wesentlichen übernehmen - BAG 6. November 1996 - 5 AZR 334/95 - BAGE 84, 282, zu I 2 a der Gründe; Senat 28. Januar 1998 - 4 AZR 491/96 - AP AVR § 12 Caritasverband Nr. 11, zu II 1 a der Gründe).Tarifverträge sind allein darauf zu untersuchen, ob sie rechtswidrig sind, weil sie gegen die Verfassung, gegen anderes höherrangiges zwingendes Recht oder gegen die guten Sitten verstoßen (st. Rspr. vgl. Senat 19. Februar 2003 - 4 AZR 11/02 - AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 36, zu I 1 e bb (1) der Gründe; BAG 6. November 1996 - 5 AZR 334/95 - BAGE 84, 282, zu I 2 a aa der Gründe).
- BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 122/95
Gesetzlicher Zinsanspruch - Bruttoentgeltforderung
- BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 412/04
Umgruppierung im Bereich der Diakonie
- BAG, 18.08.1999 - 10 AZR 424/98
Tarifliche Zuwendung - Wechsel von Voll- zu Teilzeitarbeit
- BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 170/08
Inhaltskontrolle kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen
- BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 491/96
Eingruppierung nach der KAVO: Kindertagesstättenleiterin
- BAG, 20.03.2002 - 4 AZR 101/01
Kirchliche Arbeitsrechtsregelung - normative Wirkung
- BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 509/03
Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung
- BAG, 19.02.2003 - 4 AZR 11/02
Kirchliche Arbeitsrechtsregelung - Kürzung von Ansprüchen
- BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 417/04
Umgruppierung im Bereich der Diakonie
- LAG Düsseldorf, 06.04.2017 - 11 Sa 1411/15
Begriff der ungeminderten Rente i.S. von § 11 S. 2 TV ATZ
- LAG Düsseldorf, 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09
Tariflicher Ausschluss von Urlaubsabgeltungsansprüchen; Ausschluss des …
- LAG Düsseldorf, 07.08.2008 - 5 Sa 513/08
Auslegung von Arbeitsvertragsrichtlinien, Einmalzahlung für Auszubildende
- BAG, 22.09.1999 - 10 AZR 839/98
13. Monatseinkommen - Tarifliche Ausschlußfrist
- BAG, 15.11.2001 - 6 AZR 88/01
Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung
- BAG, 23.04.1997 - 5 AZR 29/96
Rückzahlung von Weiterbildungskosten aufgrund Tarifvertrags
- BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 416/04
Umgruppierung im Bereich der Diakonie
- LAG Hamm, 17.10.2000 - 7 Sa 1122/00
Teilbetriebsübergang, Neugründung einer Kapitalgesellschaft, Kollektivvertrag, …
- BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 427/04
Umgruppierung im Bereich der Diakonie
- ArbG Koblenz, 29.01.2020 - 4 Ca 2629/19
Tarifvertragliche Nachtzuschläge - keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung …
- BSG, 14.06.2018 - B 9 V 4/17 R
Soziales Entschädigungsrecht - Erhöhung der Pflegezulage - angemessene Kosten - …
- BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 424/04
Umgruppierung im Bereich der Diakonie
- BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 172/03
Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung
- BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 172/04
Anrechnung des Arbeitslosengeldes auf Flugdienstuntauglichkeitsrente
- BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 510/03
Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung
- LAG Hamm, 17.10.2000 - 7 Sa 1147/00
Streit um die Anwendung von Tarifverträgen; Selbstverwirklichungsrecht der …
- BAG, 20.09.2006 - 10 ABR 57/05
Umgruppierung - ICE/EC/IC-Betreuer der Deutschen Bahn
- BAG, 14.01.2004 - 4 AZR 581/02
Tarifvertrag und Senioritätsrang
- BAG, 17.06.2003 - 3 AZR 310/02
Eigenbeteiligung der Arbeitnehmer an der Umlage zur ZVK; Auslegung der AVR des …
- BAG, 21.05.2003 - 4 AZR 420/02
Eingruppierung - Abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung
- BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 577/96
Eingruppierung einer stellvertretenden Kindertagesstättenleiterin - Anwendbarkeit …
- BAG, 19.11.2009 - 6 AZR 561/08
Abfindung bei Rentenberechtigung
- LAG Düsseldorf, 06.03.2007 - 8 Sa 1245/06
Tarifautomatik und Unkündbarkeit
- LAG Köln, 08.05.2006 - 14 (4) Sa 48/06
Rückzahlung von Ausbildungskosten
- LAG Hamm, 03.09.1999 - 10 Sa 2657/98
Pfändbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs; Möglichkeit der Aufrechnung …
- LAG Hamm, 15.07.2011 - 18 Sa 973/10
Beendigung kirchlicher Arbeitsverhältnisse bei Anspruch auf Regelaltersrente
- LAG Hamm, 25.09.2009 - 19 Sa 784/09
"Gelähmtenzulage" und "Intensivzulage" im Pflegedienst eines Evangelischen …
- ArbG Herne, 23.09.2008 - 3 Ca 1900/08
Kirchliches Arbeitsrecht, Zuständigkeit der staatlichen Gerichte
- LAG Hamm, 18.03.2004 - 16 Sa 368/03
Zulässige Schlechterstellung von Frauen durch Berufsgruppeneinteilungen für …
- LAG München, 24.05.2006 - 10 Sa 1233/05
Zuschlagpflichtige Mehrarbeit bei Jahresarbeitszeitkonto und Freizeitausgleich
- BAG, 11.06.1997 - 7 AZR 313/96
Einzelvertragliche Vereinbarung der AVR Caritas; Altersgrenzenregelung des § 19 …
- LAG Hamm, 27.01.2005 - 16 Sa 1274/04
"Dreijährige Ausbildung" bei Altenpfleger(innen); Vergütungsgruppe Kr. V …
- LAG Hamm, 18.03.2004 - 16 Sa 1069/03
Zulässige Schlechterstellung von Frauen durch Vergütungsgruppenplan für …
- LAG Niedersachsen, 06.03.2002 - 6 Sa 603/01
Eigenbeteiligung an der Umlage zur kirchlichen Zusatzversorgungskasse; …
- BGH, 10.10.2012 - IV ZR 80/11
Inhaltskontrolle kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen
- LAG Hessen, 31.01.2012 - 13 Sa 1208/11
Unwirksamkeit von § 3a AVR Kurhessen Waldeck - keine Pflicht zur Rückzahlung von …
- LAG Brandenburg, 08.10.2004 - 5 Sa 382/04
sachgrundlose Befristung, Schriftform
- BGH, 10.10.2012 - IV ZR 81/11
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde
- LAG Hamm, 25.07.2006 - 19 Sa 227/06
Inhaltskontrolle einer kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinie, Rückzahlung von …
- BGH, 10.10.2012 - IV ZR 82/11
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde
- LAG Niedersachsen, 28.04.2021 - 2 Sa 588/20
Weiter Gestaltungsspielraum und Einschätzungsprärogative der …
- BAG, 14.01.2004 - 4 AZR 268/03
Anspruch auf Änderung der Senioritätsliste - Unzulässigkeit einer …
- BAG, 14.01.2004 - 4 AZR 289/03
Mantel- und Vergütungstarifvertrag für das Bordpersonal - Zuständigkeit der …
- LAG Düsseldorf, 15.12.2020 - 8 Sa 425/20
Kinderbezogener Entgeltbestandteil einer Besitzstandszulage
- LAG Berlin, 15.01.1999 - 8 Sa 87/98
Rückzahlung einer Zuwendung - Lohnsteuer
- LAG Niedersachsen, 06.03.2002 - 6 Sa 882/01
Eigenbeteiligung an der Umlage zur kirchlichen Zusatzversorgungskasse; …
- LAG Hamm, 22.01.2002 - 7 Sa 1556/01
Sozialpädagoge, stationäre Gefährdetenhilfe, Nichtsesshafte
- VG Minden, 30.06.2026 - 3 L 485/26
- LAG Hessen, 14.08.2007 - 1 Sa 315/07
Kirchliches Schiedsgericht
- LAG Berlin, 28.11.2002 - 18 Sa 2380/00
- LAG Baden-Württemberg, 06.07.2000 - 3 Sa 3/00
Rückzahlungspflicht für Ausbildungskosten; Dauer der zulässigen Bindung bei einer …
- ArbG Duisburg, 27.05.2009 - 4 Ca 2767/08
Rückwirkender Wegfall einer Zuwendung - Kirchliche Arbeitsrechtsregelung - …
- ArbG Frankfurt/Main, 31.03.1999 - 2 Ca 559/99
Anspruch auf Gratifikation trotz betriebsbedingter Kündigung
- LAG Hamm, 20.10.1998 - 7 Sa 1286/98
Voraussetzungen für Anspruch auf Heranziehung zum Rufdienst eines Krankenpflegers …
- ArbG Hamburg, 27.08.2009 - 5 GA 3/09
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Rechtsprechung
| BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 319/95 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Eingruppierung eines Kfz-Prüfers bei der Staatlichen Technischen Überwachung (TÜV)
- archive.org
- rechtsportal.de
Eingruppierung: Kfz-Prüfer bei der Staatlichen Technischen Überwachung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Limburg, 27.01.1993 - 1 Ca 368/92
- LAG Hessen, 11.11.1994 - 13 Sa 450/93
- BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 319/95
Papierfundstellen
- BB 1997, 948
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (25)
- BAG, 29.09.1982 - 4 AZR 1161/79
Gleichwertige Fähigkeiten - Gleichwertige Erfahrungen - Sonstiger Angestellter - …
Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 319/95
Dabei wird zwar nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch eine Fachhochschulausbildung vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes, wobei allerdings Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten ingenieurmäßigen Teilgebiet nicht ausreichend sind (vgl. Senatsurteile vom 28. September 1994 - 4 AZR 830/93 - AP Nr. 192 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 - AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).Bei den subjektiven Voraussetzungen der "gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen" hat der Senat zwar anerkannt und hervorgehoben, daß es rechtlich möglich ist, aus der ausgeübten Tätigkeit eines Angestellten Rückschlüsse auf seine Fähigkeiten und Erfahrungen zu ziehen (…z.B. Senatsurteile vom 13. Dezember 1978 - 4 AZR 322/77 -, aaO und vom 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 - AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
Die Zusatzausbildung als amtlich anerkannter Prüfer vermittelt damit nicht die der einschlägigen Fachausbildung entsprechenden Fähigkeiten und Kenntnisse, sondern Spezialkenntnisse auf einem eng begrenzten Teilgebiet (vgl. z.B. Senatsurteil vom 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 - AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
- BAG, 13.12.1978 - 4 AZR 322/77
Technischer Angestellter - Kernphysik- und Isotopenlabor - Technische …
Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 319/95
Danach hat der Kläger einer Eingruppierungsfeststellungsklage alle Tatsachen vorzutragen und im Bestreitensfalle zu beweisen, aus denen sich die Erfüllung sämtlicher Tätigkeitsmerkmale ergibt (z.B. BAG Urteil vom 13. Dezember 1978 - 4 AZR 322/77 - AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).Nur wenn diese beiden Erfordernisse kumulativ erfüllt sind, wird den Anforderungen an dieses Tätigkeitsmerkmal genügt (Senatsurteile vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - und vom 13. Dezember 1978 - 4 AZR 322/77 - AP Nr. 41, 12 zu den §§ 22, 23 BAT 1975).
Bei den subjektiven Voraussetzungen der "gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen" hat der Senat zwar anerkannt und hervorgehoben, daß es rechtlich möglich ist, aus der ausgeübten Tätigkeit eines Angestellten Rückschlüsse auf seine Fähigkeiten und Erfahrungen zu ziehen (z.B. Senatsurteile vom 13. Dezember 1978 - 4 AZR 322/77 -, aaO und vom 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 - AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
- BAG, 28.02.1973 - 4 AZR 190/72
Überwiegend auszuübende Tätigkeit - Tarifrechtliche Bewertung - …
Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 319/95
Dabei wird zwar nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch eine Fachhochschulausbildung vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes, wobei allerdings Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten ingenieurmäßigen Teilgebiet nicht ausreichend sind (vgl. Senatsurteile vom 28. September 1994 - 4 AZR 830/93 - AP Nr. 192 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 - AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).Bei den subjektiven Voraussetzungen der "gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen" hat der Senat zwar anerkannt und hervorgehoben, daß es rechtlich möglich ist, aus der ausgeübten Tätigkeit eines Angestellten Rückschlüsse auf seine Fähigkeiten und Erfahrungen zu ziehen (…z.B. Senatsurteile vom 13. Dezember 1978 - 4 AZR 322/77 -, aaO und vom 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 - AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
Die Zusatzausbildung als amtlich anerkannter Prüfer vermittelt damit nicht die der einschlägigen Fachausbildung entsprechenden Fähigkeiten und Kenntnisse, sondern Spezialkenntnisse auf einem eng begrenzten Teilgebiet (vgl. z.B. Senatsurteil vom 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 - AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
- BAG, 23.05.1979 - 4 AZR 576/77
Internationale Ferienkurse - Arbeitsvorgang - Entsprechende Tätigkeit - …
Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 319/95
Vielmehr müssen sie für die Erledigung der ihm übertragenen Aufgaben erforderlich, d.h. notwendig sein (Senatsurteile vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 217/93 - AP Nr. 176 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 23. Mai 1979 - 4 AZR 576/77 - AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).Eine entsprechende Tätigkeit kann ausnahmsweise auch dann vorliegen, wenn die betreffende Aufgabe des Angestellten ohne unmittelbaren Bezug zu einer konkreten akademischen Fachdisziplin gleichwohl ein Urteilsvermögen, einen Bildungsstand und ein Allgemeinwissen eines gleich im welchem oder welchen Fachgebieten ausgebildeten Akademikers, also eine nicht fachspezifische, sondern eine allgemeine akademische Qualifikation erfordert (Senatsurteil vom 23. Mai 1979 - 4 AZR 576/77 - aaO).
- BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 830/93
Eingruppierung eines technischen Angestellten
Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 319/95
Dabei wird zwar nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch eine Fachhochschulausbildung vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes, wobei allerdings Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten ingenieurmäßigen Teilgebiet nicht ausreichend sind (vgl. Senatsurteile vom 28. September 1994 - 4 AZR 830/93 - AP Nr. 192 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 - AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).Unter einer "entsprechenden Tätigkeit" ist eine Tätigkeit zu verstehen, die Ingenieurzuschnitt hat, d.h. die Tätigkeit muß objektiv die Befähigung fordern, wie ein einschlägig ausgebildeter Fachhochschulingenieur Zusammenhänge zu überschauen und Ergebnisse zu entwickeln (Senatsurteil vom 28. Februar 1979 - 4 AZR 427/77 - AP Nr. 16 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.; Senatsurteil vom 28. September 1994 - 4 AZR 830/93 - AP Nr. 192 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
- BAG, 29.10.1980 - 4 AZR 750/78
Entsprechende Tätigkeiten - Örtliche Leitung von Bauten - Bauwesen - Baurecht - …
Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 319/95
Dabei wird zwar nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch eine Fachhochschulausbildung vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes, wobei allerdings Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten ingenieurmäßigen Teilgebiet nicht ausreichend sind (vgl. Senatsurteile vom 28. September 1994 - 4 AZR 830/93 - AP Nr. 192 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 - AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).Nur wenn diese beiden Erfordernisse kumulativ erfüllt sind, wird den Anforderungen an dieses Tätigkeitsmerkmal genügt (Senatsurteile vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - und vom 13. Dezember 1978 - 4 AZR 322/77 - AP Nr. 41, 12 zu den §§ 22, 23 BAT 1975).
- BAG, 26.11.1980 - 4 AZR 809/78
Staatlich geprüfte Chemotechniker - Sonstige Angestellte - Vergleichbare Aufgaben …
Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 319/95
Bei dem Tätigkeitsmerkmal der "gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Urteil vom 26. November 1980 - 4 AZR 809/78 - AP Nr. 37 zu §§ 22, 23 BAT 1975).Vielmehr zeigt die Lebenserfahrung, daß "sonstige Angestellte", selbst wenn sie im Einzelfall eine "entsprechende Tätigkeit" ausüben, gleichwohl - anders als Angestellte mit der in der ersten Alternative vorausgesetzten Ausbildung - häufig an anderen Stellen deswegen nicht eingesetzt werden können, weil ihnen für andere Tätigkeiten Kenntnisse und Erfahrungen fehlen (Senatsurteile vom 26. November 1980 - 4 AZR 809/78 - AP Nr. 37 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 12. Juni 1996 - 4 AZR 26/95 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
- LAG Hessen, 11.11.1994 - 13 Sa 1351/91
Tarifgerechte Eingruppierung eines Prüfingenieurs im Dienste der Staatlichen …
Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 319/95
Das Landesarbeitsgericht hat das in dem Rechtsstreit G... gegen L... H... - 13 Sa 1351/91 - eingeholte Gutachten des Dipl.-Ing.Das Landesarbeitsgericht bezieht sich zur Stützung seiner Überzeugung, daß die Untersuchungstätigkeit im Rahmen der FKÜ ingenieurmäßigen Charakter habe, auch auf das im Parallelverfahren (G... gegen L... H... - 13 Sa 1351/91 -) eingeholte Sachverständigengutachten.
- BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84
Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - …
Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 319/95
Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116, 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).Insoweit ist daher die revisionsrechtliche Überprüfung darauf beschränkt, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Umstände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung, z.B. BAGE 51, 59, 85 ff. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).
- BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 386/82
Tätigkeitsmerkmale: Fachschulingenieur - Darlegungs- und Beweislast
Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 319/95
Dabei wird zwar nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch eine Fachhochschulausbildung vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes, wobei allerdings Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten ingenieurmäßigen Teilgebiet nicht ausreichend sind (vgl. Senatsurteile vom 28. September 1994 - 4 AZR 830/93 - AP Nr. 192 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 - AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.). - BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 217/93
Vergütung einer als Erziehungshelferin tätigen Erzieherin
- BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 26/95
Eingruppierung einer Kinderpflegerin; Zweitkraft
- BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 177/95
Eingruppierung: Sozialpädagoge/Sozialarbeiter im Jugendhaus
- BAG, 14.12.1977 - 4 AZR 467/76
Gesamttätigkeit - Arbeitsvorgänge - Beurteilung von Rechtsfragen - …
- BAG, 28.02.1979 - 4 AZR 427/77
Darlegungslast - Beweislast - Eingruppierungsfeststellungsklage - Bestimmung der …
- BAG, 06.04.1977 - 4 AZR 723/75
Tarifvertrag - Landwirtschaftliche Sachbearbeiter - Tätigkeitsmerkmale
- BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84
Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter …
- BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90
Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte
- BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84
Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher …
- BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93
Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von …
- BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83
Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO
- BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80
Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang - …
- BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84
Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt
- BAG, 16.08.1978 - 4 AZR 33/77
Nautischer Dienst - Schiffsmaschinentechnischer Dienst - Arbeitsvertragliche …
- LAG Hessen, 11.11.1994 - 13 Sa 450/93
Tarifgerechte Eingruppierung eines Prüfers im Dienste der Staatlichen Technischen …
- BAG, 05.11.2003 - 4 AZR 632/02
Feststellungsinteresse bei beendetem Arbeitsverhältnis
(1) Eine entsprechende Tätigkeit liegt nach der gefestigten Senatsrechtsprechung dann vor, wenn die Tätigkeit des Angestellten sich auf die konkrete Fachrichtung der jeweiligen Ausbildung bezieht (28. Januar 1998 - 4 AZR 164/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: DRK Nr. 6) und die Tätigkeit die durch die Ausbildung erworbenen Fähigkeiten gerade erfordert (Senat 18. Dezember 1996 - 4 AZR 319/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 221; 19. Januar 2000 - 4 AZR 837/98 - BAGE 93, 238 = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 277). - LAG Bremen, 11.02.2010 - 3 Sa 69/09
Voraussetzungen für die Eingruppierung als "Technischer Angestellter mit …
aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird zwar nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch eine Fachhochschulausbildung vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissengebietes, wobei allerdings Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten ingenieurmäßigen Teilgebiet nicht ausreichend sind (vgl. BAG Urteil vom 22.03.2000 - 4 AZR 116/99 - AP Nr. 275 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 25.03.1998 - 4 AZR 670/96 - AP Nr. 251 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 08.10.1997 - 4 AZR 151/96 - AP Nr. 232 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 18.12.1996 - 4 AZR 319/95 - AP Nr. 221 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 28.09.1994 - 4 AZR 830/93 - AP Nr. 192 zu §§ 22, 23 BAT 1975).Nur wenn diese beiden Erfordernisse kumulativ erfüllt sind, wird den Anforderungen an das Tätigkeitsmerkmal der Vergütungsgruppe IV a Fallgruppe 10 bzw. IV b Fallgruppe 21 BAT genügt (BAG Urteil vom 29.10.1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 18.12.1996 - 4 AZR 319/95 - AP Nr. 221 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
Es ist rechtlich möglich, aus der ausgeübten Tätigkeit eines Angestellten Rückschlüsse auf seine Fähigkeiten und Erfahrungen zu ziehen (…vgl. BAG Urteil vom 08.10.1997 - 4 AZR 151/96 - aaO.; BAG Urteil vom 18.12.1996 - 4 AZR 319/95 - aaO.).
Auch wenn der Angestellte eine "entsprechende Tätigkeit" ausübt, muss geprüft werden, ob er das Wissensgebiet eines Angestellten mit der in der ersten Alternative vorausgesetzten Ausbildung (hier Fachhochschulausbildung der Fachrichtung Elektrotechnik) mit ähnlicher Gründlichkeit beherrscht, da sie ansonsten an anderen Stellen deswegen nicht eingesetzt werden können, weil ihnen für andere Tätigkeiten Kenntnisse und Fähigkeiten fehlen (vgl. BAG Urteil vom 18.12.1996 - 4 AZR 319/95 - aaO. mit Hinweis auf BAG Urteil vom 26.11.1980 - 4 AZR 809/78 - AP Nr. 37 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und auf BAG Urteil vom 12.06.1996 - 4 AZR 26/95).
- LAG München, 27.10.2016 - 3 Sa 318/16
Eingruppierung in den TVöD Bund Entgeltgruppe 12 Stufe 5 - Einer …
Wenngleich hierfür nicht ein Wissen und Können verlangt wird, wie es durch eine Hochschulausbildung vermittelt wird, ist aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes vorauszusetzen, wobei Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten Teilgebiet nicht ausreichen (vgl. LAG Köln, Urteil vom 11.06.2013 - 11 Sa 46/13 - BeckRS 2014, 65323; BAG, Urteil vom 22.03.2000 - 4 AZR 116/99 - BeckRS 2000 30102691 unter I. 3. a) bb) der Gründe; Urteil vom 18.12.1996 - 4 AZR 319/95 - AP BAT 1975, §§ 22, 23 Nr. 221 unter II. 4. b) und c) der Gründe).Nur wenn diese beiden Erfordernisse kumulativ erfüllt sind, wird den Anforderungen an das Tätigkeitsmerkmal der "gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen" genügt (vgl. BAG, Urteil vom 18.12.1996, a.a.O.).
Es muss deshalb geprüft werden, ob der eine entsprechende Tätigkeit ausübende Angestellte das Wissensgebiet eines Angestellten mit der in der ersten Alternative vorausgesetzten Ausbildung mit ähnlicher Gründlichkeit beherrscht (vgl. BAG, Urteil vom 18.12.1996, a.a.O.).
Rn. 32 Soweit der Kläger auch in Anlehnung an dieses Schreiben seine ausgeübten Tätigkeiten und seine in Seminaren, Kursen u.a. vermittelten Kenntnisse sowie seine beruflichen Erfahrungen und Erfolge beschreibt, fehlt ein wertender Vergleich zu den Fähigkeiten und Erfahrungen eines Absolventen eines Informatikstudiums an einer Hochschule (instruktiv hierzu: BAG, Urteil vom 18.12.1996, a.a.O.).
- BAG, 17.04.2003 - 8 ABR 24/02
Eingruppierung eines Disponenten/Lokleitung bei der Bahn
Diese Voraussetzungen können schon dann erfüllt sein, wenn die Tätigkeit des Angestellten ohne unmittelbaren Bezug zu einer konkreten akademischen Fachdisziplin gleichwohl ein Urteilsvermögen eines ausgebildeten Akademikers, also eine nicht fachspezifische, sondern allgemein akademische Qualifikation erfordert (BAG 17. Dezember 1980 - 4 AZR 852/78 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 38; 2. Dezember 1992 - 4 AZR 126/92 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 30; 10. Oktober 1979 - 4 AZR 1029/77 - BAGE 32, 126 = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 29;… 23. Mai 1979 - 4 AZR 576/77 - aaO mwN; 18. Dezember 1996 - 4 AZR 319/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 221). - LAG Hamm, 16.01.2002 - 18 Sa 1009/01
Eingruppierung, Vermessungsingenieur (grad), Geoinformationssystem AED-GIS
Rn. 68 aa) Dabei wird zwar nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch die wissenschaftliche Hochschulausbildung vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebiets, wobei allerdings Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten Teilgebiet der wissenschaftlichen Ausbildung nicht ausreichend sind (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 09.09.1981 - 4 AZR 59/79 - AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG, Urteil vom 08.05.1985 - 5 AZR 387/83 - AP Nr. 104 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vgl. zu den Anforderungen an den sonstigen Angestellten allgemein: BAG, Urteil vom 28.09.1994 - 4 AZR 830/93 - AP Nr. 192 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG, Urteil vom 18.12.1996 - 4 AZR 319/95 - AP Nr. 221 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG, Urteil vom 08.10.1997 - 4 AZR 151/96 - AP Nr. 232 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG, Urteil vom 25.03.1998 - 4 AZR 670/96 - AP Nr. 251 zu §§ 22, 23 BAT 1975).Rn. 69 Es ist rechtlich möglich, aus der ausgeübten Tätigkeit eines Angestellten Rückschlüsse auf seine Fähigkeiten und Erfahrungen zu ziehen (vgl. z.B. BAG…, Urteil vom 08.10.1997, a.a.O.; BAG, Urteil vom 18.12.1996, a.a.O.; BAG, Urteil vom 29.09.1992 - 4 AZR 1161/79 - AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
Auch wenn der Angestellte eine "entsprechende Tätigkeit" ausübt, muss geprüft werden, ob er das Wissensgebiet eines Angestellten mit der in der ersten Alternative vorausgesetzten Ausbildung (hier wissenschaftliche Hochschulausbildung im Vermessungsingenieurwesen) mit ähnlicher Gründlichkeit beherrscht (vgl. BAG, Urteil vom 18.12.1996 - 4 AZR 319/95 - AP Nr. 221 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
- LAG Hamm, 29.08.2001 - 18 Sa 81/01
Eingruppierung, sonstiger Angestellter
Rn. 134 Dabei wird zwar nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch eine Fachhochschulausbildung vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebiets, wobei allerdings Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten ingenieurmäßigen Teilgebiet nicht ausreichend sind (vgl. BAG, Urteil vom 22.03.2000 - 4 AZR 116/99 - AP Nr. 275 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG, Urteil vom 25.03.1998 - 4 AZR 670/96 - AP Nr. 251 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG, Urteil vom 08.10.1997 - 4 AZR 151/96 - AP Nr. 232 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG, Urteil vom 18.12.1996 - 4 AZR 319/95 - AP Nr. 221 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG, Urteil vom 28.09.1994 - 4 AZR 830/93 - AP Nr. 192 zu §§ 22, 23 BAT 1975).Rn. 135 Es ist rechtlich möglich, aus der ausgeübten Tätigkeit eines Angestellten Rückschlüsse auf seine Fähigkeiten und Erfahrungen zu ziehen (vgl. z.B. BAG…, Urteil vom 08.10.1997, a.a.O.; BAG, Urteil vom 18.12.1996, a.a.O.; BAG, Urteil vom 29.09.1992 - 4 AZR 1161/79 - AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
Auch wenn der Angestellte eine "entsprechende Tätigkeit" ausübt, muss geprüft werden, ob er das Wissensgebiet eines Angestellten mit der in der ersten Alternative vorausgesetzten Ausbildung (hier Fachhochschulausbildung im Bauingenieurwesen) mit ähnlicher Gründlichkeit beherrscht (vgl. BAG, Urteil vom 18.12.1996 - 4 AZR 319/95 - AP Nr. 221 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
- LAG Hamm, 08.08.2001 - 18 Sa 381/01
Eingruppierung, Abwassertechniker, Kanalbau, sonstiger Angestellter
Rn. 114 Dabei wird zwar nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch eine Fachhochschulausbildung vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebiets, wobei allerdings Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten ingenieurmäßigen Teilgebiet nicht ausreichend sind (vgl. BAG, Urteil vom 22.03.2000 - 4 AZR 116/99 - AP Nr. 275 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG, Urteil vom 25.03.1998 - 4 AZR 670/96 - AP Nr. 251 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG, Urteil vom 08.10.1997 - 4 AZR 151/96 - AP Nr. 232 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG, Urteil vom 18.12.1996 - 4 AZR 319/95 - AP Nr. 221 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG, Urteil vom 28.09.1994 - 4 AZR 830/93 - AP Nr. 192 zu §§ 22, 23 BAT 1975).Rn. 115 Es ist rechtlich möglich, aus der ausgeübten Tätigkeit eines Angestellten Rückschlüsse auf seine Fähigkeiten und Erfahrungen zu ziehen (vgl. z.B. BAG…, Urteil vom 08.10.1997, a.a.O.; BAG, Urteil vom 18.12.1996, a.a.O.; BAG, Urteil vom 29.09.1992 - 4 AZR 1161/79 - AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
Auch wenn der Angestellte eine "entsprechende Tätigkeit" ausübt, muss geprüft werden, ob er das Wissensgebiet eines Angestellten mit der in der ersten Alternative vorausgesetzten Ausbildung (hier Fachhochschulausbildung im Bauingenieurwesen) mit ähnlicher Gründlichkeit beherrscht (vgl. BAG, Urteil vom 18.12.1996 - 4 AZR 319/95 - AP Nr. 221 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
- LAG Hamm, 14.08.2007 - 12 Sa 380/07
Eingruppierung, Vergütungsgruppe Ib, Fallguppe 1c BAT; Angestellte mit …
Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten Teilgebiet der wissenschaftlichen Ausbildung reichen nicht aus (…vgl. z.B. BAG, Urt. v. 25.03.1998 - 4 AZR 670/96 - AP Nr. 251 zu §§ 22, 23 BAT 1975;… Urt. v. 08.10.1997 - 4 AZR 151/96 - AP Nr. 232 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urt. v. 18.12.1996 - 4 AZR 319/95 - AP Nr. 221 zu §§ 22, 23 BAT 1975;… Urt. v. 08.05.1985 - 5 AZR 387/83 - AP Nr. 104 zu §§ 22, 23 BAT 1975;… Urt. v. 09.09.1981 - 4 AZR 59/79 - AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT 1975;… LAG Hamm, Urt. v. 16.01.2002, 18 Sa 1009/01, EzBAT §§ 22, 23 BAT C2 VergGr III Nr. 4).Gleichwohl ist auch dann, wenn ein Angestellter eine "entsprechende Tätigkeit" ausübt, zu prüfen, ob er das Wissensgebiet eines Angestellten mit einer wissenschaftlichen Hochschulausbildung mit ähnlicher Gründlichkeit beherrscht (vgl. BAG, Urt. v. 18.12.1996 - 4 AZR 319/95 - AP Nr. 221 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
- LAG Schleswig-Holstein, 01.07.2020 - 6 Sa 5 öD/20
Eingruppierung - Differenzentgeltansprüche
Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten Teilgebiet reichen demnach nicht aus (BAG 18.12.1996 - 4 AZR 319/95 - Rn. 37;… BAG 22.03.2000 - 4 AZR 116/99 - Rn. 89).Dabei wird nicht übersehen, dass es grundsätzlich möglich ist, aus der ausgeübten Tätigkeit des Beschäftigten Rückschlüsse auf seine Fähigkeiten und Erfahrungen zu ziehen (BAG 18.12.1996 - 4 AZR 319/95 - Rn. 38;… BAG 08.10.1997 - 4 AZR 151/96 - BAG 25.01.2017 - 4 AZR 379/15 - Rn. 27).
Vielmehr muss auch dann, wenn der Beschäftigte eine "entsprechende" Tätigkeit ausübt, geprüft werden, ob er das Wissensgebiet eines Beschäftigten mit der in der 1. Alternative vorausgesetzten Ausbildung mit ähnlicher Gründlichkeit beherrscht (BAG 18.12.1996 - 4 AZR 319/95 - Rn. 38).
- LAG Baden-Württemberg, 16.01.2023 - 1 Sa 12/22
Eingruppierung einer Altenpflegerin in der Tätigkeit einer …
Rn. 87 Vielfach hatte sich die Rechtsprechung bei der Auslegung des Tätigkeitsmerkmals der "sonstigen Beschäftigten" mit den Fallgestaltungen zu befassen, dass entweder unterschiedliche Ausbildungsniveaus vorlagen (…vgl. nur BAG 5. Mai 2021- 4 AZR 666/19 - Rn. 46 ff betr. eine Kinderkrankenschwester;… 25. Januar 2017 - 4 AZR 379/15 - Rn. 27 betr. eine Fachkraft für Arbeitssicherheit; BAG 18. Dezember 1997 - 4 AZR 319/95 - Rn. 37 betr. einen Kraftfahrzeugmeister) oder niveaugleiche Ausbildungen inhaltliche Unterschiede aufwiesen (…LAG Hamm 9. Februar 2022 - 3 Sa 1022/21 - Rn. 62 ff betr. eine Krankenpflegerin;… Sächs. LAG 4. August 2015 - 5 Sa 534/14 - Rn. 48 ff betr. eine Erzieherin;… BAG 8. Oktober 1997 - 4 AZR 151/96 - Rn. 57;… 17. Januar 1996 - 4 AZR 602/94 - Rn. 33 betr. jeweils eine Kinderpflegerin). - LAG Hamm, 06.06.2019 - 11 Sa 1066/18
Eingruppierung; Erzieherin
- LAG Köln, 11.06.2013 - 11 Sa 46/13
Eingruppierung; Darlegungslast; sonstiger Angestellter; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2016 - 5 Sa 499/15
Eingruppierung einer Chemielaborantin
- ArbG Kiel, 24.06.2021 - 3 Ca 149 öD e/21
Eingruppierung - Serviceeinheit beim Arbeitsgericht - anzuwendender Tarifvertrag …
- LAG Hessen, 09.07.1999 - 2 Sa 1720/98
- LAG Hamm, 17.08.2004 - 12 Sa 41/04
Eingruppierung einer technischen Angestellten in der Wohnungsbauförderung
- ArbG Kiel, 04.08.2021 - 4 Ca 516 öD/21
Eingruppierung - Tätigkeitsmerkmal gleichwertige Fähigkeiten - Serviceeinheit am …
- BAG, 17.04.2003 - 8 ABR 16/02
Eingruppierung eines Wagenmeisters WTS bei der Bahn
- LAG Hessen, 29.10.1999 - 2 Sa 3006/98
Eingruppierung in Tarifgruppe nach Tätigkeit; Auslegung des Begriffs "erhöhte …
- LAG Berlin, 08.04.1997 - 3 Sa 138/96
Anrechnung der einer Vorklassenleiterin zu zahlenden Vergütungsgruppenzulage auf …
- ArbG Düsseldorf, 06.06.2019 - 7 Ca 1260/19
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Rechtsprechung
| BAG, 09.10.1996 - 5 AZR 338/95 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Arbeitnehmer - Nebenberufliche Tätigkeit - Verbot der schlechteren Bezahlung - Ausschlußverbot von Zusatzversorgung - Selbständige hauptberufliche Tätigkeit - Versorgungsleistungen
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Berufsschullehrer im Nebenberuf - Gleichbehandlung
- archive.org
- rechtsportal.de
Berufsschullehrer im Nebenberuf - Gleichbehandlung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Betriebliche Altersversorgung, Entgelt für die Betriebstreue
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 2 BeschFG
Öffentlicher Dienst; Gleichbehandlung bei Tätigkeit im Nebenberuf
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 31.08.1994 - 18 Ca 13796/93
- LAG Baden-Württemberg, 02.03.1995 - 3 Sa 10/95
- BAG, 09.10.1996 - 5 AZR 338/95
Papierfundstellen
- BAGE 84, 222
- NJW 1997, 2903 (Ls.)
- MDR 1997, 658
- NZA 1997, 728
- BB 1997, 1157
- BB 1997, 948
- DB 1997, 1336
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (10)
- BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94
Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter
Auszug aus BAG, 09.10.1996 - 5 AZR 338/95
Der Anspruch auf Zusatzversorgung zählt als betriebliche Altersversorgung zum Arbeitsentgelt (BAG Urteil vom 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - AP Nr. 26 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B IV 2 d bb (1) der Gründe, m.w.N.).Auch § 6 BeschFG, wonach durch Tarifvertrag von den Vorschriften des Zweiten Abschnitts des Gesetzes zu Ungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden kann, gestattet den Tarifvertragsparteien keine Abweichung von dem in § 2 Abs. 1 BeschFG einfachrechtlich kodifizierten Grundsatz der Gleichbehandlung entsprechend der zentralen Wertvorgabe des Art. 3 Abs. 1 GG (…BAG Urteile vom 9. März 1994 und 17. Juni 1993, jeweils aaO; vom 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - AP Nr. 26 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, unter B II 2 b der Gründe).
Die Gruppenbildung ist nicht schon deswegen als sachlich gerechtfertigt anzusehen, weil sie in einem Tarifvertrag von den Tarifvertragsparteien vorgenommen worden ist (BAG Urteil vom 7. März 1995, aaO, unter B II 2 d aa der Gründe).
Ebensowenig läßt sich die unterschiedliche Behandlung derartiger Teilzeitkräfte mit dem Grundgedanken und der Entstehungsgeschichte der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst rechtfertigen (BAG Urteil vom 7. März 1995, aaO, unter B II 2 d bb und cc der Gründe).
- BAG, 27.02.1996 - 3 AZR 886/94
Zusatzversorgung - Ausschluß geringfügig Beschäftigter
Auszug aus BAG, 09.10.1996 - 5 AZR 338/95
§ 3 Buchst. n BAT nebst Protokollerklärung ist wegen Verstoßes gegen § 2 Abs. 1 BeschFG insoweit nichtig, als nebenberuflich nicht geringfügig beschäftigte Angestellte von der Anwendung des BAT und damit von der Zusatzversorgung nach dem Versorgungs-TV ausgeschlossen werden (Ergänzung zu BAG Urteil vom 27. Februar 1996 - 3 AZR 886/94 -, zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).«.Für das Klagebegehren ist nicht wesentlich, wie die Beklagte dies verwirklicht (vgl. zum gleichgelagerten Fall: BAG Urteil vom 27. Februar 1996 - 3 AZR 886/94 -, zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
Angesichts dessen kann dahingestellt bleiben, ob sich der Rentenverschaffungsanspruch daneben auch aus § 46 BAT als Teil der üblichen Vergütung ergibt, wie es der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts für die Fälle annimmt, in denen der BAT kraft beiderseitiger Tarifbindung oder kraft Vereinbarung im Arbeitsvertrag gilt (BAG Urteil vom 27. Februar 1996 - 3 AZR 886/94 -, zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
Anderes gilt lediglich insoweit, als es um geringfügig Beschäftigte i.S.d. Ausnahmeregelung für die gesetzliche Rentenversicherung geht (BAG Urteil vom 27. Februar 1996 - 3 AZR 886/94 -, zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
- BAG, 22.11.1994 - 3 AZR 349/94
Gleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung
Auszug aus BAG, 09.10.1996 - 5 AZR 338/95
Sie dient dem Zweck, zur Versorgung der Arbeitnehmer im Alter beizutragen und hierdurch Betriebstreue zu fördern oder zu belohnen (BAG Urteil vom 22. November 1994 - BAGE 78, 288, 292 = AP Nr. 24 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung).Für eine solche Benachteiligung gibt es keinen sachlich rechtfertigenden Grund (BAG Urteil vom 22. November 1994, aaO).
- BAG, 01.11.1995 - 5 AZR 880/94
Gleichbehandlung beim Arbeitsentgelt für Teilzeitnebentätigkeit
Auszug aus BAG, 09.10.1996 - 5 AZR 338/95
Weder eine hauptberufliche Existenzsicherung noch eine hieraus resultierende Altersversorgung sind sachliche Gründe, einen nebenberuflich tätigen Arbeitnehmer schlechter zu bezahlen als einen vergleichbar tätigen vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer (Urteile vom 1. November 1995 - 5 AZR 84/94 - AP Nr. 45 zu § 2 BeschFG 1985, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu 3 c der Gründe, m.w.N. zur früheren Rechtsprechung des BAG sowie Urteil vom 1. November 1995 - 5 AZR 880/94 - AP Nr. 46 zu § 2 BeschFG 1985, zu 3 c der Gründe, m.w.N.).Diese Rechtsprechung hat der Senat erst in seinen Urteilen vom 1. November 1995 (- 5 AZR 84/95 - und - 5 AZR 880/94 - AP Nr. 45 und 46 zu § 2 BeschFG 1985) aufgegeben.
- BAG, 17.06.1993 - 6 AZR 620/92
Beihilfeleistungen bei Teilzeitarbeit
Auszug aus BAG, 09.10.1996 - 5 AZR 338/95
Gegen § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 verstoßende Tarifnormen sind unwirksam (BAG Urteile vom 9. März 1994 - BAGE 76, 90, 100 = AP Nr. 31 zu § 23 a BAT; vom 17. Juni 1993 - BAGE 73, 262, 266 = AP Nr. 32 zu § 2 BeschFG 1985). - BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 301/93
Fallgruppenaufstieg; Anrechnung von Teilzeitbeschäftigung
Auszug aus BAG, 09.10.1996 - 5 AZR 338/95
Gegen § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 verstoßende Tarifnormen sind unwirksam (BAG Urteile vom 9. März 1994 - BAGE 76, 90, 100 = AP Nr. 31 zu § 23 a BAT; vom 17. Juni 1993 - BAGE 73, 262, 266 = AP Nr. 32 zu § 2 BeschFG 1985). - BAG, 05.04.1995 - 5 AZR 961/93
Tarifliche Ausschlußfristen
Auszug aus BAG, 09.10.1996 - 5 AZR 338/95
Die Aufforderung braucht zwar nicht wörtlich erklärt zu werden, jedoch genügt es nicht mitzuteilen, daß Ansprüche für möglich gehalten werden oder der Arbeitnehmer mit seiner Vergütung nicht einverstanden sei oder er bitte, seine Vergütung zu überprüfen (BAG Urteil vom 5. April 1995 - 5 AZR 961/93 - AP Nr. 130 zu § 4 TVG Ausschlußfristen). - BAG, 01.11.1995 - 5 AZR 84/94
Teilzeitbeschäftigung neben Hauptberuf - Gleichbehandlung
Auszug aus BAG, 09.10.1996 - 5 AZR 338/95
Weder eine hauptberufliche Existenzsicherung noch eine hieraus resultierende Altersversorgung sind sachliche Gründe, einen nebenberuflich tätigen Arbeitnehmer schlechter zu bezahlen als einen vergleichbar tätigen vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer (Urteile vom 1. November 1995 - 5 AZR 84/94 - AP Nr. 45 zu § 2 BeschFG 1985, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu 3 c der Gründe, m.w.N. zur früheren Rechtsprechung des BAG sowie Urteil vom 1. November 1995 - 5 AZR 880/94 - AP Nr. 46 zu § 2 BeschFG 1985, zu 3 c der Gründe, m.w.N.). - BAG, 15.11.1994 - 5 AZR 681/93
Gleichbehandlung universitärer Lehrkräfte
Auszug aus BAG, 09.10.1996 - 5 AZR 338/95
Zu der üblichen Vergütung i.S.d. § 612 Abs. 2 BGB gehören auch das Urlaubsgeld und die Sonderzuwendung nach den für die Angestellten im öffentlichen Dienst des beklagten Landes geltenden Regelungen (vgl. BAG Urteil vom 15. November 1994 - 5 AZR 681/93 - AP Nr. 39 zu § 2 BeschFG 1985, zu III der Gründe, m.w.N.). - BAG, 26.10.1994 - 5 AZR 404/93
Entgeltfortzahlung - Ausschlußfrist
Auszug aus BAG, 09.10.1996 - 5 AZR 338/95
Angesichts der Fälligkeit der Bezüge am 15. für den jeweiligen Monat (§ 36 Abs. 1 Satz 1 BAT) erfaßte die Geltendmachung vom 5. April 1993 die Bezüge des Klägers ab 1. Oktober 1992 und die nachfolgend fällig werdenden monatlichen Vergütungen, auch soweit der Kläger sie nicht mehr jeweils erneut geltend gemacht hat (§ 70 Abs. 2 BAT, siehe auch BAG Urteil vom 26. Oktober 1994 - 5 AZR 404/93 - AP Nr. 22 zu § 70 BAT, zu 3 a.E. der Gründe).
- BAG, 15.12.1998 - 3 AZR 239/97
Spätarbeits- und Nachtarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte in der …
Auch die Tarifvertragsparteien können nicht gegen die fundamentale Gerechtigkeitsnorm verstoßen, die der Gleichheitssatz der Verfassung (Art. 3 Abs. 1 GG) darstellt, der im § 2 Abs. 1 BeschFG nur einen einfachgesetzlichen Ausdruck gefunden hat (BAG Beschluß vom 29. August 1989 - 3 AZR 370/88 - BAGE 62, 334, 338 = AP Nr. 6 zu § 2 BeschFG 1985; BAG Urteil vom 17. Juni 1993 - 6 AZR 620/92 - BAGE 73, 262, 267 = AP Nr. 32 zu § 2 BeschFG 1985, zu B II 3 der Gründe; vom 9. März 1994 - 4 AZR 301/93 - BAGE 76, 90, 100 = AP Nr. 31 zu § 23 a BAT, zu II 3 a der Gründe; zuletzt vom 9. Oktober 1996 - 5 AZR 338/95 - BAGE 84, 222, 230 = AP Nr. 50 zu § 2 BeschFG 1985, zu II 2 b der Gründe).Bei § 2 Abs. 1 BeschFG handelt es sich um ein Diskriminierungsverbot, das lediglich zur Unwirksamkeit des diskriminierenden Anspruchsausschlusses und zur uneingeschränkten Anwendbarkeit der begünstigenden Regelung führt (BAG Urteile vom 22. Mai 1996 - 10 AZR 618/95 - AP Nr. 1 zu § 39 BAT, zu II 4 der Gründe, m.w.N.; vom 9. Oktober 1996 - 5 AZR 338/95 - BAGE 84, 222, 230 = AP Nr. 50 zu § 2 BeschFG 1985, zu II 2 b der Gründe; vom 25. September 1997 - 6 AZR 65/96 - BAGE 86, 326, 329 = AP Nr. 63 zu § 2 BeschFG 1985, zu II 2 c der Gründe).
- BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 413/00
Teilzeitbeschäftigung; übliche Vergütung
Verstößt eine vertragliche Vergütungsabrede gegen § 2 Abs. 1 BeschFG und ist sie deshalb gemäß § 134 BGB nichtig, hat der Arbeitnehmer nach § 612 Abs. 2 BGB Anspruch auf Zahlung der üblichen Vergütung (…vgl. Senat 19. August 1992 aaO; BAG 26. Mai 1993 - 4 AZR 461/92 - AP BGB § 612 Diskriminierung Nr. 2 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 28; Senat 15. November 1994 - 5 AZR 681/93 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 39 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 37; 9. Oktober 1996 - 5 AZR 338/95 - BAGE 84, 222;… siehe hierzu auch MünchArbR/Schüren 2. Aufl. § 161 Rn. 91 und Mosler AR-Blattei SD 1560 (2002) Rn. 65, die den Anspruch direkt aus § 2 Abs. 1 BeschFG herleiten). - LAG Düsseldorf, 21.12.2006 - 5 Sa 1032/06
Gleichbehandlung, Teilzeit, Nebenberuf
Die hauptberufliche Existenzsicherung ist eben kein sachlicher Grund, einen nebenberuflich tätigen Arbeitnehmer schlechter zu bezahlen als einen vergleichbar tätigen vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer (BAG, Urteil vom 09.10.1996 - 5 AZR 338/95 - AP Nr. 50 zu § 2 BeschFG 1985; BAG, Urteil vom 01.11.1995 - 5 AZR 880/94 - AP Nr. 46 zu § 2 BeschFG 1985).2.5 Die Unwirksamkeit des Ausschlusses der nicht vollbeschäftigten nebenberuflich Tätigen aus dem persönlichen Geltungsbereich des MTV führt dazu, dass sie einen Anspruch auf Eingruppierung und Vergütung nach den einschlägigen Gehaltsgruppen des MTV erwerben (vgl. auch hierzu: BAG…, Urteil vom 15.10.2003, a. a. O.; BAG, Urteil vom 09.10.1996, a. a. O.).
- BAG, 26.01.1999 - 3 AZR 381/97
Ausschluß der Lektoren von der Zusatzversorgung
In den Urteilen vom 28. März 1996 (- 6 AZR 501/95 - BAGE 82, 344, 346 ff. = AP Nr. 49 zu § 2 BeschFG 1985, zu II 2 der Gründe, zum Ausschluß versicherungsfreier Studenten durch § 3 Buchst. n BAT) und vom 9. Oktober 1996 (- 5 AZR 338/95 - BAGE 84, 222, 230 f. = AP Nr. 50 zu § 2 BeschFG 1985, zu II 2 b der Gründe, zum Ausschluß nebenamtlich tätiger Arbeitnehmer) hat das Bundesarbeitsgericht Einschränkungen des tariflichen Geltungsbereichs anhand des Art. 3 Abs. 1 GG und seiner Ausprägungen überprüft. - BAG, 15.05.1997 - 6 AZR 40/96
Teilzeitarbeit - Berücksichtigung als Beschäftigungszeit
Dies rechtfertigt aber keine Ungleichbehandlung von Teil- und Vollzeitbeschäftigten ohne sachlichen Grund, da auch die Tarifvertragsparteien bei ihrer Normsetzung an die Grundrechte und damit an den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden sind (ständige Rechtsprechung: BAGE 62, 334, 338 = AP Nr. 6 zu § 2 BeschFG 1985; Urteil vom 5. November 1992 - 6 AZR 420/91 - AP Nr. 5 zu § 10 TV Arb Bundespost; BAGE 73, 262 = AP Nr. 32 zu § 2 BeschFG 1985; Urteil vom 16. September 1993 - 6 AZR 691/92 - AP Nr. 2 zu § 9 TV Arb Bundespost; BAGE 76, 90, 100 = AP Nr. 31 zu § 23 a BAT, zu II 3 a der Gründe; Urteil vom 28. März 1996 - 6 AZR 501/95 - AP Nr. 49 zu § 2 BeschFG 1985, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt; Urteil vom 9. Oktober 1996 - 5 AZR 338/95 - zur Veröffentlichung bestimmt; Urteil vom 13. März 1997 - 2 AZR 175/96 - zur Veröffentlichung bestimmt). - ArbG Wesel, 11.08.2010 - 6 Ca 736/10
Diskriminierung durch Staffelung der Urlaubstage nach Altersgruppen
Rn. 78 Dies stimmt zudem mit der Rechtsprechung des BAG für den Fall einer Ungleichbehandlung überein, wonach nicht die gesamte Tarifvertragsnorm unwirksam ist, sondern lediglich der diskriminierende Anspruchsausschluss, so dass es zur uneingeschränkten Anwendbarkeit der begünstigenden Regelung kommt (vgl. BAG vom 22.05.1996 - 10 AZR 618/95, AP Nr. 1 zu § 39 BAT, BAG vom 09.10.1996 - 5 AZR 338/95, AP Nr. 50 zu § 2 BeschFG 1985; BAG vom 25.09.1997 - 6 AZR 65/96, AP Nr. 63 zu § 2 BeschFG 1985; BAG vom 15.12.1998 - 3 AZR 239/97, AP Nr. 71 zu § 2 BeschFG 1985; BAG vom 24.05.2000 - 10 AZR 629/99, AP Nr. 79 zu § 2 BeschFG 1985; BAG vom 24.09.2003 - 10 AZR 675/02, AP Nr. 4 zu § 4 TzBfG). - BAG, 10.02.1999 - 10 AZR 711/97
Pflegezulage bei Teilzeitbeschäftigung
§ 6 BeschFG, wonach durch Tarifvertrag von den Vorschriften des 2. Abschnitts des Gesetzes zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden kann, gestattet es den Tarifvertragsparteien nicht, von dem in § 2 Abs. 1 BeschFG kodifizierten Grundsatz der Gleichbehandlung entsprechend der zentralen Wertvorgabe des Art. 3 Abs. 1 GG abzuweichen (BAG Urteil vom 9. Oktober 1996 - 5 AZR 338/95 - BAGE 84, 222 = AP Nr. 50 zu § 2 BeschFG 1985, m.w.N.). - LAG Düsseldorf, 15.05.2007 - 12 Sa 141/07
Tariflicher Rahmensozialplan als Betriebsnorm?
Auch ist seit langem anerkannt, dass z.B. Ansprüche auf Sozialplanabfindung von Ausschlussfristen erfasst sein können (BAG…, Urteil vom 27.01.2004, 1 AZR 148/03, AP Nr. 166 zu § 112 BetrVG 1972, Fitting, BetrVG Rz. 184; vgl. zur gesamten Problematik BAG, Urteil vom 09.10.1996 5 AZR 338/95, AP Nr. 50 zu § 2 BeschFG 1985, Urteil vom 19.01.1999 1 AZR 606/98 AP Nr. 9 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag). - LAG Brandenburg, 12.09.2000 - 2 Sa 691/99
Eingruppierung: Assessor in der Sekundarstufe I eines Gymnasiums
Der Schuldner muss daher anhand des Geltendmachungsschreibens erkennen können, welche Forderung erhoben wird (vgl. BAG v. 09.07.1987 -- 6 AZR 542/84 --, nicht veröffentlicht; v. 18.12.1986 -- 6 AZR 36/85 --, nicht veröffentlicht; v. 13.11.1986 -- 6 AZR 529/83 --, AP Nr. 1 zu § 2 BAT SR 2 b; v. 09.10.1996 -- 5 AZR 338/95, AP Nr. 50 zu § 2 Beschäftigungsförderungsgesetz 1985; v. 10.12.1997 -- 4 AZR 228/96 --, AP Nr. 223 zu §§ 22, 23 BAT und LAG Berlin, LAG E Nr. 42 zu § 4 TVG -- Ausschlussfrist). - LAG Köln, 06.08.1999 - 11 Sa 336/99
Status; Verwirkung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 26.01.1999 - 3 AZR 154/98
Ausschluß der Lektoren von der Zusatzversorgung
- BAG, 15.05.1997 - 6 AZR 220/96
Volle Anrechnung für Betriebszugehörigkeit
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.05.1997 - 5 Sa 134/97
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
- BAG, 07.06.2000 - 10 AZR 187/99
Pflegezulage - Kranke in geriatrischen Abteilungen
- LAG Bremen, 13.12.2000 - 2 Sa 128/00
Anteilige Vergütung für eine Teilzeitbeschäftigung; Verstoss gegen den …
- LAG Köln, 26.06.2002 - 7 Sa 978/01
Lehrer, Erfüller-Erlass, Nicht-Erfüller-Erlass, Altfälle-Erlass, Verg.-Gr. II a …
- ArbG Frankfurt/Main, 25.08.1999 - 2 Ca 477/99
Anspruch auf Restvergütung aus einem beendeten Arbeitsverhältnis
- MAVG der Nordelbischen Ev.-Luth Kirche, 16.12.2004 - 1 KG 46/04
- Kirchengericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirch, 16.12.2004 - 1 KG 46/04
- ArbG Berlin, 12.03.2002 - 86 Ca 30667/01
Verpflichtung zur Zahlung einer außertariflichen Vergütung gemäß den jeweiligen …
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Rechtsprechung
| BAG, 19.11.1996 - 9 AZR 712/95 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Berechnung der Urlaubsdauer
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berechnung der Urlaubsdauer
- archive.org
- rechtsportal.de
Berechnung der Urlaubsdauer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Heilbronn, 14.12.1994 - 4 Ca 401/94
- LAG Baden-Württemberg, 29.08.1995 - 8 Sa 31/95
- BAG, 19.11.1996 - 9 AZR 712/95
Papierfundstellen
- NZA 1997, 1181 (Ls.)
- BB 1997, 948
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (5)
- BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 580/90
Unzulässigkeit einer vergangenheitsbezogenen Feststellungsklage
Auszug aus BAG, 19.11.1996 - 9 AZR 712/95
Aus der Klagebegründung ergibt sich aber hinreichend, daß die Klage nicht auf die unzulässige Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses gerichtet ist (vgl. Senatsurteile vom 21. September 1993 BAGE 74, 201 [BAG 21.09.1993 - 9 AZR 580/90] = AP Nr. 22 zu § 256 ZPO 1977 und 19. Oktober 1993 - 9 AZR 478/91 - AP Nr. 23 zu § 256 ZPO 1977). - BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 1064/79
Tarifklausel
Auszug aus BAG, 19.11.1996 - 9 AZR 712/95
Denn bei der Auslegung von Rechtsnormen des Tarifvertrages ist der Wille der Tarifvertragsparteien nur insoweit zu berücksichtigen, als er im Wortlaut der tariflichen Normen seinen erkennbaren Ausdruck gefunden hat (vgl. BAGE 39, 321 = AP Nr. 55 zu § 616 BGB; BAGE 42, 86 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung). - BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80
Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst - …
Auszug aus BAG, 19.11.1996 - 9 AZR 712/95
Denn bei der Auslegung von Rechtsnormen des Tarifvertrages ist der Wille der Tarifvertragsparteien nur insoweit zu berücksichtigen, als er im Wortlaut der tariflichen Normen seinen erkennbaren Ausdruck gefunden hat (vgl. BAGE 39, 321 = AP Nr. 55 zu § 616 BGB; BAGE 42, 86 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung). - BAG, 19.10.1993 - 9 AZR 478/91
Feststellung eines bedingten Rechtsverhältnisses - Klärung des …
Auszug aus BAG, 19.11.1996 - 9 AZR 712/95
Aus der Klagebegründung ergibt sich aber hinreichend, daß die Klage nicht auf die unzulässige Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses gerichtet ist (vgl. Senatsurteile vom 21. September 1993 BAGE 74, 201 [BAG 21.09.1993 - 9 AZR 580/90] = AP Nr. 22 zu § 256 ZPO 1977 und 19. Oktober 1993 - 9 AZR 478/91 - AP Nr. 23 zu § 256 ZPO 1977). - LAG Baden-Württemberg, 29.08.1995 - 8 Sa 31/95
Urlaub: Dauer - vollendete Beschäftigungsjahre
Auszug aus BAG, 19.11.1996 - 9 AZR 712/95
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 29. August 1995 - 8 Sa 31/95 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 08.05.2001 - 9 AZR 240/00
Berechnung der Urlaubsdauer
Die Klage dient vielmehr der Durchsetzung des Anspruchs auf Schadenersatz wegen des mit Ende des Urlaubsjahres untergegangenen Erfüllungsanspruchs (BAG 19. November 1996 - 9 AZR 712/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Krankenanstalten Nr. 1 = EzA TVG § 4 Privatkrankenanstalten Nr. 1). - BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 708/08
Ablösung landesbezirklicher Tarifverträge durch den TVöD/TVÜ-VKA; Zusatzurlaub …
Rn. 16 2. Der Kläger erstrebt auch nicht die - unzulässige - Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses, sondern verfolgt die Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz wegen des mit dem Ende des Urlaubsjahres und der anschließenden Übertragungszeit untergegangenen Erfüllungsanspruchs(vgl. BAG 8. Mai 2001 - 9 AZR 240/00 - zu I der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Blumenbinder Nr. 1 = EzA BUrlG § 3 Nr. 22; 19. November 1996 - 9 AZR 712/95 - zu I 1 der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Krankenanstalten Nr. 1 = EzA TVG § 4 Privatkrankenanstalten Nr. 1). Der Feststellungsantrag ist dabei geeignet, den zwischen den Parteien seit dem Jahr 2006 bestehenden Streit über die Frage des fortbestehenden Zusatzurlaubsrechts einfach, sachgemäß und unter Erledigung sämtlicher offener Streitpunkte zu klären. - LAG Düsseldorf, 18.01.2011 - 8 Sa 1274/10
AGG-Verstoß bei nach Lebensalter gestaffelten Urlaubsansprüchen im Tarifvertrag
Die rechtliche Zulässigkeit derartiger Regelungen stand zumindest bis zum Erlass der Richtlinie 200/78/EG im Dezember 2000 außerhalb der Diskussion (so wird die Problematik der Altersdiskriminierung etwa im Urteil des BAG vom 19.11.1996 - 9 AZR 712/95, AP Nr. 1 zu § 1 TVG Krankenanstalten zu einer vergleichbaren tariflichen Urlaubsstaffel mit keinem Wort erwähnt); und ihre Existenz beschränkte sich nicht etwa nur auf den Einzelhandel (als weiteres Beispiel dürfte hier entgegen der Auffassung des LAG Berlin-Brandenburg im Urteil vom 24.03.2010 - 20 Sa 2058/10, juris, auch die Tarifstaffel des § 26 Abs. 1 TVöD-VKA zu nennen sein).
- BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 677/07
Altersteilzeit - Tarifauslegung - Öffnungsklausel
Es verbleibt dann bei der Auslegung des Tarifvertrags nach allgemeinen Grundsätzen (vgl. zur Einholung einer sog. Tarifauskunft Senat 19. November 1996 - 9 AZR 712/95 - zu I 2 d der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Krankenanstalten Nr. 1 = EzA TVG § 4 Privatkrankenanstalten Nr. 1). - LAG Düsseldorf, 08.03.2006 - 12 Sa 1331/05
Anteilige Kürzung von tariflicher Jahresleistung und Urlaubsgeld für Zeiten der …
Daher ist - unabhängig davon, dass zum einen die Gerichte in der Wahl ihrer Mittel zur Rechtsanwendung und ihrer dazu benötigten Erkenntnisquellen und daher hinsichtlich der Einholung von Tarifauskünften grundsätzlich frei sind (BAG, Urteil vom 25.08.1982, 4 AZR 1064/79, AR-Blattei ES 1550.9 Nr. 47, Urteil vom 19.11.1996, 9 AZR 712/95 AR-Blattei ES 1640.6.1 Nr. 3) und zum anderen von den Tarifvertragsparteien keine einheitliche Antwort auf eine Tarifauskunft zu erwarten ist (BAG, Urteil vom 18.11.1988, 8 AZR 238/88, DB 1989, 832) - regelmäßig keine Beweiserhebung über die "wahren Regelungsabsichten" der Tarifvertragsparteien veranlasst (BAG Urteil vom 07.08.2002, 10 AZR 692/0, EzA Nr. 30 zu § 4 TVG Druckindustrie, Urteil vom 17.02.2005, 8 AZR 544/03, Urteil vom 16.12.1998, 5 AZR 365/98, AR-Blattei ES 1000.3.1 Nr. 205, Urteil vom 24.04.1996, 4 AZR 961/94, AR-Blattei ES 1530 Nr. 28). - ArbG Wesel, 11.08.2010 - 6 Ca 736/10
Diskriminierung durch Staffelung der Urlaubstage nach Altersgruppen
Rn. 35 aa.Das BAG hat Urlaubsstaffeln auch für jüngere Lebensjahre in der Vergangenheit - ohne konkrete Begründung - für zulässig gehalten (BAG vom 19.11.1996 - 9 AZR 712/95, AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge Krankenanstalten). - LAG Düsseldorf, 03.12.1997 - 12 Sa 1555/97
Entgeltfortzahlung: EFZG oder MTV für die Angestellten in der Beton- und …
Abgesehen davon, daß es der Kläger hinsichtlich seines Antrages an substantiierten Vortrag zur tariflichen Entstehungsgeschichte fehlen läßt, steht auch nicht zu erwarten, daß die Tarifauskunft einheitlich beantwortet wird (vgl. BAG, Urteil vom 16.10.1985, 4 AZR 149/84, AP Nr. 108 zu §§ 22, 23 BAT 1975, Urteil vom 18.11.1988, 8 AZR 238/88, AP Nr. 27 zu § 11 BUrlG, zu V, Urteil vom 19.11.1996, 9 AZR 712/95, zu I 2 d). - LAG Berlin, 14.10.1997 - 3 Sa 94/97
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall im Falle einer auf das Gesetz verweisenden …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 17.02.2005 - 8 AZR 544/03
Eingruppierung eines Technikers in der Flugsicherung
Denn die übereinstimmenden subjektiven Vorstellungen der Tarifvertragsparteien können nur dann bei der Tarifvertragsauslegung berücksichtigt werden, wenn sich für sie Anhaltspunkte im Tarifwortlaut oder Tarifzusammenhang ergeben (BAG 30. September 1971 - 5 AZR 123/71 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 121; 23. Februar 1994 - 4 AZR 224/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Kirchen Nr. 2; 19. November 1996 - 9 AZR 712/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Krankenanstalten Nr. 1 = EzA TVG § 4 Privatkrankenanstalten Nr. 1). - LAG Düsseldorf, 07.05.1997 - 12 Sa 252/97
Entgeltfortzahlung: EFZG oder MTV Bäckerhandwerk NRW
Im übrigen läßt es der Kläger hinsichtlich seines Antrages an substantiiertem Vortrag zur tariflichen Entstehungsgeschichte fehlen, und es steht auch nicht zu erwarten, daß die Tarifauskunft, die auch bei der Arbeitgebervereinigung eingeholt werden müßte, einheitlich beantwortet werden wird (vgl. BAG, Urteil vom 16.10.1985, 4 AZR 149/84, AP Nr. 108 zu §§ 22, 23 BAT 1975, Urteil vom 18.11.1988, 8 AZR 238/88, AP Nr. 27 zu § 11 BUrlG, zu V, Urteil vom 19.11.1996, 9 AZR 712/95, zu I 2 d), denn durch den unveränderten Neuabschluß des MTV-Bäcker vom 03.03.1997 brachten die Tarifvertragsparteien gerade. - LAG Düsseldorf, 19.05.2004 - 12 Sa 191/04
Eingruppierung eines Systemtechnikers in der Flugsicherung
- LAG Hamburg, 11.02.2011 - 6 Sa 36/10
Zusätzliche Freizeitbezüge bei der Berechnung der Urlaubsbezüge in der …
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Rechtsprechung
| BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 247/95 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Eingruppierung eines Arbeiters im Gesundheitswesen
- archive.org
- rechtsportal.de
Eingruppierung eines Arbeiters im Gesundheitswesen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Marburg, 23.04.1993 - 2 Ca 535/92
- LAG Hessen, 05.08.1994 - 13 Sa 1482/93
- BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 247/95
Papierfundstellen
- BB 1997, 948
- NZA-RR 1997, 262 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (9)
- BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84
Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - …
Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 247/95
Wird kein Beispiel erfüllt, ist auf den allgemeinen Begriff zurückzugreifen, wobei dann aber dessen Bestimmung von den Maßstäben der Beispielstatbestände aus zu erfolgen hat; die Tarifvertragsparteien haben mit den Beispielen Maß und Richtung für die Auslegung des allgemeinen Begriffs vorgegeben (BAGE 45, 121, 126 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 51, 59, 87 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975). - BAG, 21.01.1970 - 4 AZR 106/69
Eingruppierungsstreitigkeiten - Feststellungsantrag - Zinsforderung - Aufeinander …
Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 247/95
Dies gilt auch für den auf die Verzinsung gerichteten Feststellungsantrag (ständige Rechtsprechung des Senats seit BAGE 22, 247, 249 = AP Nr. 30 zu §§ 22, 23 BAT). - BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92
Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung
Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 247/95
Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. z. B. Senatsurteil vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/92 - BAGE 73, 364 = AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung).
- BAG, 12.12.1990 - 4 AZR 306/90
Tätigkeit als Sozialarbeiter in einem Nichtsesshaftenheim - Sozialarbeiter, denen …
Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 247/95
Die ständige Rechtsprechung des Senats zur Bedeutung einer solchen Gestaltung eines Einreihungsmerkmals geht dahin, daß dann, wenn eines dieser Beispiele zutrifft, auch das Merkmal des Oberbegriffs erfüllt ist (Urteil vom 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 29. April 1981 - 4 AZR 1007/78 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk sowie Urteil vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 - AP Nr. 1 zu § 12 AVR Diakonisches Werk = EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 4). - BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84
Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt
Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 247/95
Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (z. B. Senatsurteil vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975). - BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 158/83
Vergütungsmerkmale: Beispiele - Kassierer an Verbrauchermarktkassen im …
Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 247/95
Wird kein Beispiel erfüllt, ist auf den allgemeinen Begriff zurückzugreifen, wobei dann aber dessen Bestimmung von den Maßstäben der Beispielstatbestände aus zu erfolgen hat; die Tarifvertragsparteien haben mit den Beispielen Maß und Richtung für die Auslegung des allgemeinen Begriffs vorgegeben (BAGE 45, 121, 126 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 51, 59, 87 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975). - BAG, 05.07.1978 - 4 AZR 795/76
Arbeitsvorgang - Teiltätigkeit - Tatsächliche Abgrenzbarkeit - Einheitliche …
Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 247/95
Die ständige Rechtsprechung des Senats zur Bedeutung einer solchen Gestaltung eines Einreihungsmerkmals geht dahin, daß dann, wenn eines dieser Beispiele zutrifft, auch das Merkmal des Oberbegriffs erfüllt ist (Urteil vom 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 29. April 1981 - 4 AZR 1007/78 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk sowie Urteil vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 - AP Nr. 1 zu § 12 AVR Diakonisches Werk = EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 4). - BAG, 29.04.1981 - 4 AZR 1007/78
Vergütungsordnung
Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 247/95
Die ständige Rechtsprechung des Senats zur Bedeutung einer solchen Gestaltung eines Einreihungsmerkmals geht dahin, daß dann, wenn eines dieser Beispiele zutrifft, auch das Merkmal des Oberbegriffs erfüllt ist (Urteil vom 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 29. April 1981 - 4 AZR 1007/78 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk sowie Urteil vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 - AP Nr. 1 zu § 12 AVR Diakonisches Werk = EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 4). - LAG Hessen, 05.08.1994 - 13 Sa 1482/93
Auszug aus BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 247/95
Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. August 1994 - 13 Sa 1482/93 - aufgehoben.
- BAG, 15.12.1998 - 3 AZR 374/97
Auslegung eines Firmentarifvertrages zum Rationalisierungsschutz
Verbleiben Zweifel am Auslegungsergebnis, können die Gerichte für Arbeitssachen ohne Bindung an eine Reihenfolge weitere Auslegungsgesichtspunkte wie die Tarifgeschichte, die Entstehungsgeschichte des Tarifvertrages und die praktische Tarifübung heranziehen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, z. B. Urteil vom 18. Dezember 1996 - 4 AZR 247/95 - AP Nr. 1 zu § 21 MTArb).Im Zweifelsfall gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelungen führt (BAG Urteil vom 18. Dezember 1996 - 4 AZR 247/95 - aaO, m.w.N.).
Der von der Beklagten geltend gemachte Regelungswille ist unbeachtlich, weil er in den Tarifvorschriften keinen Niederschlag gefunden hat (BAG Urteil vom 18. Dezember 1996 - 4 AZR 247/95 - aaO).
- BAG, 16.04.1997 - 10 AZR 343/95
Eingruppierung eines Arbeiters im Gesundheitswesen
Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat mit seiner Entscheidung vom 18. Dezember 1996 (- 4 AZR 247/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) den Tarifbegriff, Spezialeinrichtungen bzw. Spezialanlagen im Sinne des Einreihungsmerkmals der Fallgruppe 18.1 dahin ausgelegt, daß es sich um Einrichtungen und Anlagen handeln muß, die speziell medizinisch/klinischen Zweckes dienen müssen.Gegenstand der Betreuungstätigkeit müssen "verschiedene" Spezialeinrichtungen bzw. Spezialanlagen sein, d.h. die Betreuung muß sich auf mindestens zwei nicht gleichartige Spezialeinrichtungen bzw. Spezialanlagen beziehen (vgl. BAG Urteil vom 18. Dezember 1996, aaO).
- BAG, 23.04.1997 - 10 AZR 675/95
Eingruppierung eines Feinmechanikers im Gesundheitswesen
Da dieses von den Tarifvertragsparteien für das Fachgebiet mit der Kennziffer 18.1 "Im Gesundheitswesen" vereinbart ist, folgt daraus, daß Spezialeinrichtungen bzw. Spezialanlagen nur solche sind, die speziell Zwecken des Gesundheitswesens in einem Krankenhaus dienen (BAG Urteile vom 18. Dezember 1996 - 4 AZR 247/95 - und vom 16. April 1997 - 10 AZR 343/95 - beide Urteile sind zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
- LAG Sachsen, 25.03.1997 - 5 Sa 1024/96
Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages; Zahlung eines weiteren …
Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifelsfall gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG, Urteil vom 18.12.1996 - 4 AZR 247/95 - BAG, Urteil vom 21.07.1993 - 4 AZR 468/92 -, AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung; BAG, Urteil vom 23.09.1992 - 4 AZR 66/92 AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel; BAG, Urteil vom 12.09.1984 - 4 AZR 336/82 -, AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung). - BAG, 05.10.1999 - 4 AZR 280/98
Vergütung nach Lohngruppen des MTV der Mess- und Regelmechaniker im …
Die Vergütung nach Lohngruppe 9 als höchste Vergütung des MTArb soll aber entgegen der Auffassung der Revision denjenigen Arbeitern vorbehalten sein, die Anlagen betreuen, deren Ausfall die medizinische Versorgung der Patienten im Krankenhaus unmittelbar gefährdet (vgl. Urteil des Senats vom 18. Dezember 1996 - 4 AZR 247/95 - AP Nr. 1 zu § 21 MTArb, zu Ziff. II 4.3.3 der Gründe). - BAG, 27.01.1999 - 10 AZR 356/97 Der Vierte Senat hat in seiner Entscheidung vom 18. Dezember 1996 - 4 AZR 247/95 - AP Nr. 1 zu § 21 MT Arb entschieden, daß die Erfüllung des Tarifmerkmales der Lohngruppe 9 Fallgruppe 18.1 TV Lohngruppen-TdL "verschiedene Spezialeinrichtungen bzw. Spezialanlagen" zwingend voraussetzt, daß der Arbeiter zumindest zwei Spezialeinrichtungen bzw. -anlagen betreut, die nicht gleichartig sind.
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Rechtsprechung
| BAG, 08.08.1996 - 6 AZR 230/95 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzung für die Eingruppierung eines Sonderschullehrers als Sonderschulpädagoge - Eingruppierung einer Sonderschullehrerin mit einem in der ehemaligen DDR erworbenen Hochschulabschluß "Diplomlehrer für Hilfsschulen" - Auslegung des Begriffs des wissenschaftlichen ...
- archive.org
- rechtsportal.de
Eingruppierung einer Sonderschullehrerin
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BB 1997, 948
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 858/94
Eingruppierung einer Sonderschullehrerin
Auszug aus BAG, 08.08.1996 - 6 AZR 230/95
Diese Auslegung von Abschnitt E Ziffer I Buchst. a Nr. 3 TdL-Richtlinien 92 entspricht, was das Verhältnis zwischen Fernstudium und Direktstudium anbetrifft, der Auffassung des erkennenden Senats zur Auslegung von Anlage 1 Besoldungsgruppe A 11 Fußnote 6 der Zweiten Verordnung über besoldungsrechtliche Übergangsregelungen nach der Herstellung der Einheit Deutschlands (2. BesÜV) vom 21. Juni 1991 (vgl. Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 2b der Gründe). - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.01.1995 - 2 Sa 76/94
Eingruppierung: Lehrerin - BAT-O - Studium als Voraussetzung - Hochschulstudium - …
Auszug aus BAG, 08.08.1996 - 6 AZR 230/95
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 11. Januar 1995 - 2 Sa 76/94 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 17.07.1997 - 6 AZR 642/95
Anforderungen an die Eingruppierung eines Sonderschullehrers - Eingruppierung …
Sonderschullehrer mit pädagogischer Fachschulausbildung als Lehrer für untere Klassen und einem vierjährigen Fernstudium an der Humboldt-Universität zu Berlin in der Fachrichtung der Pädagogik der schulbildungsfähigen Schwachsinnigen mit der Berufsbezeichnung "Diplomlehrer für Hilfsschulen"; Fortsetzung der Rechtsprechung des Senats aus den Urteilen vom 8. August 1996 - 6 AZR 230/95 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen und vom 21. November 1996 - 6 AZR 444/95 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen.Nach der Rechtsprechung des Senats, für deren Begründung im einzelnen auf die Urteile vom 8. August 1996 (- 6 AZR 230/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) und vom 21. November 1996 (- 6 AZR 444/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) Bezug genommen wird, kann ein vierjähriges Fernstudium die in der Fußnote 4 zur Besoldungsgruppe A 12 geforderte Mindeststudiendauer von vier Studienjahren nicht erfüllen.
- BAG, 18.04.2002 - 8 AZR 296/01
Eingruppierung einer Lehrerin - Sonderpädagogische Fachkraft - pädagogische …
Dem Beklagten ist zwar zuzugeben, daß der Sechste und Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts in zahlreichen Entscheidungen bezüglich mehrerer Fallgestaltungen die Vergleichbarkeit eines Fernstudiums mit dem zeitlich entsprechenden Direktstudium verneint haben (13. Juni 1996 - 6 AZR 925/94 - BAGE 83, 214 = AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 51; 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201 = AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 45; 10. Juli 1996 - 4 AZR 593/94 - ZTR 1997, 79; 8. August 1996 - 6 AZR 230/95 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 55; 21. November 1996 - 6 AZR 444/95 - AP BAT-O § 11 Nr. 14; 21. November 1996 - 6 AZR 464/95 - ZTR 1997, 176; 19. Dezember 1996 - 6 AZR 595/95 - nv.; 17. Juli 1997 - 6 AZR 642/95 - nv.; 7. August 1997 - 6 AZR 689/95 - nv.; 7. August 1997 - 6 AZR 717/95 - nv.; 16. Oktober 1997 - 6 AZR 207/96 - nv. - BAG, 27.05.1998 - 10 AZR 569/96 Um das gleiche Ausbildungsziel zu erreichen, dauert ein berufsbegleitendes Fernstudium länger als ein Direktstudium ( BAG Urteile vom 17. Juli 1997 - 6 AZR 642/95 - n.v.;… vom 21. November 1996 - 6 AZR 444/95 - aaO; Urteil vom 8. August 1996 - 6 AZR 230/95 - AP Nr. 55 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
- BAG, 13.05.1998 - 10 AZR 679/96
Eingruppierung einer Sonderschullehrerin
Für die Eingruppierung wären tarifliche Bestimmungen nur dann maßgebend, wenn die Klägerin tarifgebunden wäre (vgl. BAG Urteil vom 8. August 1996 - 6 AZR 230/95 - AP Nr. 55 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
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