Rechtsprechung
| LAG Düsseldorf, 03.02.2000 - 5 Sa 1766/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall,regelmäßige Arbeitszeit, Berücksichtigung von Überstunden
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 4 Abs. 1, 4 Abs. 1 a EFZG, § 2 Bezirks-manteltarifvertrag Güternahverkehr NRW
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall,regelmäßige Arbeitszeit, Berücksichtigung von Überstunden - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EFZG § 4 Abs. 1, Abs. 1a; TVG § 1
Entgeltfortzahlung: Berechnung der regelmäßigen Arbeitszeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Tatsächlich geleistete Arbeitszeit als Grundlage für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei monatelangemÜberschreiten der tariflichen Wochenarbeitszeit
Verfahrensgang
- ArbG Wuppertal, 16.09.1999 - 3 Ca 2988/99
- LAG Düsseldorf, 03.02.2000 - 5 Sa 1766/99
- BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 247/00
Papierfundstellen
- BB 2000, 936
- DB 2000, 1286
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BAG, 03.05.1989 - 5 AZR 249/88
Überstunden - Lohnfortzahlungszeitraum
Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.02.2000 - 5 Sa 1766/99
Der Begriff der Regelmäßigkeit setzt mithin eine gewisse Stetigkeit und Dauer voraus (BAG, Urteil vom 03.05.1989 - 5 AZR 249/88 - EzA § 2 LFZG Nr. 21).Indes ist gerade dies von der Rechtsprechung auch in der Vergangenheit so gesehen und akzeptiert worden (vgl.: BAG, Urteil vom 03.05.1989, a. a. O.).
- BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92
Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.02.2000 - 5 Sa 1766/99
Rn. 46 Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. hierzu: BAG, Urteil vom 18.02.1998 - 4 AZR 546/96 - AP Nr. 31 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG, Urteil vom 21.07.1993 - 4 AZR 468/92 - AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung). - BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 546/96
Tarifliche Regelung für übertarifliche Gehaltsbestandteile
Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.02.2000 - 5 Sa 1766/99
Rn. 46 Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. hierzu: BAG, Urteil vom 18.02.1998 - 4 AZR 546/96 - AP Nr. 31 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG, Urteil vom 21.07.1993 - 4 AZR 468/92 - AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung). - BSG, 25.06.1999 - B 7 AL 16/98 R
Bemessung des Arbeitslosengeldes - Bemessungsrahmen - Bemessungsentgelt - …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.02.2000 - 5 Sa 1766/99
Mit regelmäßiger Arbeitszeit ist demnach die vom Arbeitnehmer regelgemäß zu leistende Arbeitszeit gemeint, die nicht nur unter besonderen Voraussetzungen und Umständen erbracht wird, sondern deren Erbringung vom Arbeitgeber normalerweise erwartet wird und deshalb als die gewöhnlich zu leistende anzusehen ist (BSG, Urteil vom 25.06.1999 - B 7 AL 16/98 R - n. v.).
- LAG Düsseldorf, 16.01.2001 - 8 Sa 1457/00
Begriff der "regelmäßigen Arbeitszeit" i. S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 EFZG
Diese richtet sich in erster Linie nach dem Arbeitsvertrag, kann sich aber auch aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder betrieblicher Übung ergeben (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 03.02.2000 5 Sa 1766/99 EEK I/1245 m. w. N.). - LAG Düsseldorf, 16.03.2000 - 5 (3) Sa 20/00
Entgeltfortzahlung: Berechnung - Begriff der regelmäßigen Arbeitszeit
Rn. 31 Die erkennende Kammer hat bereits mit Urteil vom 03.02.2000 - 5 Sa 1766/99 - zu der hier zu diskutierenden Frage der Auslegung des § 4 Abs. 1 EFZG und des § 2 BZMTV Stellung genommen. - LAG Düsseldorf, 17.02.2000 - 11 Sa 1849/99
Entgeltfortzahlung: Begriff der wöchentlichen Arbeitszeit nach BezMTV
Fehlt es an einer derartigen Anordnung und schwankt deshalb die Stundenzahl von Woche zu Woche, bleibt es bei der regelmäßigen Arbeitszeit von 39 Stunden (§ 2 Nr. 1 BezMTV) mit der Folge, dass die darüber hinaus geleisteten Stunden Überstunden sind und das hierfür gezahlte Arbeitsentgelt im Krankheitsfall nach § 4 Abs. 1 a Satz 1 EFZG in der seit dem 01.01.1999 geltenden Fassung nicht fortzuzahlen ist (vgl. aber LAG Düsseldorf v. 03.02.2000 - 5 Sa 1766/99 -).
- BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 247/00
Entgeltfortzahlung - regelmäßige Arbeitszeit
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 3. Februar 2000 - 5 Sa 1766/99 - aufgehoben. - LAG München, 26.09.2001 - 7 Sa 1081/00
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Überstunden als regelmäßige Arbeitszeit
Diese richtet sich in erster Linie nach dem Arbeitsvertrag, kann sich aber auch aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder betrieblicher Übung ergeben (so zutreffend LAG Düsseldorf vom 16. Januar 2001 - 8 Sa 1457/00 - NZA-RR 01/363; vom 18. Mai 2000 - 5 Sa 215/00 - NZA-RR 00/538; vom 16. März 2000 - 5 (3) Sa 20/00 - EzA § 4 Entgeltfortzahlung Nr. 4a; vom 3. Februar 2000 - 5 Sa 1766/99 - BB 2000/936). - LAG München, 26.09.2001 - 7 Sa 1079/00
Bemessung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ; Überstunden als regelmäßige …
Diese richtet sich in erster Linie nach dem Arbeitsvertrag, kann sich aber auch aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder betrieblicher Übung ergeben (so zutreffend LAG Düsseldorf vom 16. Januar 2001 - 8 Sa 1457/00 - NZA-RR 01/363; vom 18. Mai 2000 - 5 Sa 215/00 - NZA-RR 00/538; vom 16. März 2000 - 5 (3) Sa 20/00 - EzA § 4 Entgeltfortzahlung Nr. 4a; vom 3. Februar 2000 - 5 Sa 1766/99 - BB 2000/936).
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Rechtsprechung
| LAG Brandenburg, 22.07.1999 - 8 Sa 102/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
BGB § 613a Abs. 1, Abs. 2
Betriebsübergang: Voraussetzungen bei einem Steuerbüro - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Betriebsübergang einer Steuerkanzlei; Veräußerung des bisherigen Mandantenstamms und der Büroeinrichtung einer Steuerkanzlei; Übernahme des bisherigen Personals durch den Erwerber einer Steuerkanzlei; Wahrung der wirtschaftlichen Einheit einer Steuerkanzlei; Wirkung der ...
Verfahrensgang
- ArbG Brandenburg, 04.11.1998 - 3 Ca 1677/98
- LAG Brandenburg, 22.07.1999 - 8 Sa 102/99
Papierfundstellen
- BB 2000, 936
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- BAG, 06.02.1985 - 5 AZR 411/83
Betriebsübergang und Geschäftsunfähigkeit des Erwerbers
Auszug aus LAG Brandenburg, 22.07.1999 - 8 Sa 102/99
Entscheidend ist vielmehr, daß der Erwerber den Betrieb tatsächlich übernommen und im eigenen Namen fortgeführt hat (BAG Urt. v. 06.02.1985 - 5 AZR 411/83 - unter B.I.3.in AP Nr. 44 zu § 613 a BGB = EzA § 613 a BGB Nr. 44 = NZA 1985, 735 = DB 1985, 2411 u. EuGH , wonach die Arbeitsverhältnisse bereits aufgrund der bloßen Tatsache des Übergangs automatisch auf den Erwerber übergehen, Urt. v. 14.11.1996 - Rs.C - 305/94 - Rdnr. 18 in AP 12 zu EWG-Richtlinie 77/178 = EzA § 613 a BGB Nr. 144 = DB 1996, 2546 m. H. a. EuGH Urt. v. 25.07.1991 - Rs.C - 362/89 - Rdnr. 20 u. a. in EzA 1993, 137).
Denn das Tatbestandsmerkmal Rechtsgeschäft dient allein der Abgrenzung gegenüber den Fällen der Gesamtrechtsnachfolge (bei der die zu übernehmenden Arbeitnehmer typischerweise geschützt sind) und sollte als "Auffangtatbestand" keine Einschränkung des Anwendungsbereiches begründen (BAG Urt. v. 06.02.1985 a. a. O. m. w. N.).
- BAG, 12.10.1960 - GS 1/59
Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer …
Auszug aus LAG Brandenburg, 22.07.1999 - 8 Sa 102/99
Das aus dem Grundsatz der Vertragsfreiheit resultierende Recht, die Arbeitsbedingungen nach einem Betriebsübergang neu zu bestimmen, kann nur in dem Maße ausgeübt werden, wie es den vernünftigen, sachlichen und den allgemeinen Zwecken der Rechtsordnung entspricht (zur Befristung von Arbeitsverhältnisses gem. § 620 Abs. 1 BGB : BAG GS v. 12.10.1960 - GS 1/59 - unter C 2. in AP Nr. 16 zu § 620 BGB befristeter Arbeitsvertrag = EzA § 620 BGB Nr. 2 = DB 1961, 409).Anders als bei der Eingehung eines befristeten Arbeitsverhältnisses, bei der der Arbeitnehmer grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast für das Fehlen eines sachlichen Grundes für die Befristung trägt (BAG GS v. 12.10.1960 a. a. O.), kann sich der Arbeitnehmer im Falle des Betriebsüberganges auf ein bereits bestehendes Arbeitsverhältnis berufen.
- EuGH, 11.03.1997 - C-13/95
EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN …
Auszug aus LAG Brandenburg, 22.07.1999 - 8 Sa 102/99
Danach wird mit dem Begriff des Übergangs i. S. dieser Richtlinie ein Fall erfaßt, in dem eine wirtschaftliche Einheit - d. h. eine organisierte Gesamtheit von Personen und Sachen zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit eigener Zielsetzung - ihre Identität über den betreffenden Vorgang hinaus wahrt ( EuGH Urt. v. 11.03.1997 - Rs.C - 13/95 - in AP Nr. 14 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187 = EzA § 613 a BGB Nr. 145 = NZA 1997, 433 = DB 1997, 628 ).
- EuGH, 12.11.1992 - C-209/91
Rask und Christensen / ISS Kantineservice
Auszug aus LAG Brandenburg, 22.07.1999 - 8 Sa 102/99
Auch Art. 3 (1) der EWG-Richtlinie 77/187, wonach Rechte und Pflichten des Veräußerers aus einem zum Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnisses aufgrund des Überganges auf den Erwerber übergehen, ist so auszulegen, daß die sich aus dem Arbeitsvertrag ergebenden Entgeltbedingungen anläßlich des Überganges nicht geändert werden können ( EuGH Urt. v. 12.11.1992 - Rs.C - 209/91 - in AP Nr. 129 zu § 613 a BGB = EzA § 613 a BGB Nr. 124 = NZA 1995, 475 ). - EuGH, 25.07.1991 - C-362/89
D'Urso u.a. / Marelli
Auszug aus LAG Brandenburg, 22.07.1999 - 8 Sa 102/99
in AP Nr. 44 zu § 613 a BGB = EzA § 613 a BGB Nr. 44 = NZA 1985, 735 = DB 1985, 2411 u. EuGH , wonach die Arbeitsverhältnisse bereits aufgrund der bloßen Tatsache des Übergangs automatisch auf den Erwerber übergehen, Urt. v. 14.11.1996 - Rs.C - 305/94 - Rdnr. 18 in AP 12 zu EWG-Richtlinie 77/178 = EzA § 613 a BGB Nr. 144 = DB 1996, 2546 m. H. a. EuGH Urt. v. 25.07.1991 - Rs.C - 362/89 - Rdnr. 20 u. a. in EzA 1993, 137). - EuGH, 14.11.1996 - C-305/94
Rotsart de Hertaing / Benoidt und IGC Housing Service
Auszug aus LAG Brandenburg, 22.07.1999 - 8 Sa 102/99
in AP Nr. 44 zu § 613 a BGB = EzA § 613 a BGB Nr. 44 = NZA 1985, 735 = DB 1985, 2411 u. EuGH , wonach die Arbeitsverhältnisse bereits aufgrund der bloßen Tatsache des Übergangs automatisch auf den Erwerber übergehen, Urt. v. 14.11.1996 - Rs.C - 305/94 - Rdnr. 18 in AP 12 zu EWG-Richtlinie 77/178 = EzA § 613 a BGB Nr. 144 = DB 1996, 2546 m. H. a. EuGH Urt. v. 25.07.1991 - Rs.C - 362/89 - Rdnr. 20 u. a. in EzA 1993, 137). - BAG, 17.10.1990 - 7 AZR 614/89
Erneute Probezeitbefristung, wenn sich der Arbeitnehmer schon bewährt hat - …
Auszug aus LAG Brandenburg, 22.07.1999 - 8 Sa 102/99
Denn dieser dient nicht nur dem grundsätzlichen Fortbestehen eines Arbeitsverhältnisses, sondern auch dem Erhalt des Arbeitsverhältnisses zu den bisherigen Bedingungen (wegen Unzulässigkeit einer Probezeitvereinbarung nach erfolgtem Betriebsübergang eines vorher unbefristeten Arbeitsverhältnisses: BAG Urt. v. 17.10.1990 - 7 AZR 614/89 - nicht amtlich veröffentlicht, RzK I 9 a Rdnr. 61).
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Rechtsprechung
| LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.1999 - 10 Ta 175/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Entscheidung über den Antrag für Prozesskostenhilfe; Frist für die schriftliche Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 02.09.1999 - 3 Ca 321/99
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.1999 - 10 Ta 175/99
Papierfundstellen
- MDR 2000, 528
- BB 2000, 936
- NZA-RR 2000, 523
Wird zitiert von ...
- LAG Köln, 28.01.2002 - 2 Sa 272/01
Verwirkung der Möglichkeit der Feststellung eines Arbeitsverhältnisses
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