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Weitere Entscheidung unten: LG Dortmund, 30.06.2000

Rechtsprechung
   BGH, 30.04.2001 - II ZR 328/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1297
BGH, 30.04.2001 - II ZR 328/00 (https://dejure.org/2001,1297)
BGH, Entscheidung vom 30.04.2001 - II ZR 328/00 (https://dejure.org/2001,1297)
BGH, Entscheidung vom 30. April 2001 - II ZR 328/00 (https://dejure.org/2001,1297)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Anfechtungsklage, Beschlussmängel, Einziehung, Geschäftsanteil, Gesellschaftsrecht, Nebenintervenient, Streitgenossen

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2638
  • ZIP 2001, 1734
  • MDR 2001, 1006
  • WM 2001, 1270
  • BB 2001, 1269 (Ls.)
  • DB 2001, 2438 (Ls.)
  • NZG 2001, 798
 
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Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.12.1991 - II ZR 58/91

    Abfindung der GmbH-Gesellschafter bei Zwangseinziehung des Geschaftsanteils

    Auszug aus BGH, 30.04.2001 - II ZR 328/00
    Seine daran anknüpfenden Überlegungen zur Bewertung einer etwaigen Abfindung der Klägerin im Falle der Gültigkeit des Einziehungsbeschlusses sind - entgegen der Ansicht der Revision - nicht zu beanstanden, weil die Abfindung grundsätzlich auf den Verkehrswert des eingezogenen Geschäftsanteils, mithin den Betrag gerichtet ist, den ein Dritter als Erwerber zahlen würde (vgl. dazu Senat, BGHZ 116, 359, 370 f. m.N.); im Falle des Fehlens objektiv vergleichbarer Anteilsverkäufe entspricht das dem Betrag, der bei der Veräußerung des Unternehmens als Ganzes oder der Liquidation der Gesellschaft auf den Geschäftsanteil entfallen würde.
  • BGH, 12.07.1993 - II ZR 65/92

    Keine Abberufung des GmbH-Geschäftführers aufgrund bekannter Umstände

    Auszug aus BGH, 30.04.2001 - II ZR 328/00
    Um einen derartigen Fall streitgenössischer Nebenintervention handelt es sich jedoch, wenn - wie vorliegend - der Gesellschafter einer GmbH dieser im Anfechtungsprozeß beitritt, da das dort ergehende Urteil auch ihm gegenüber wirkt (vgl. Sen.Urt. v. 12. Juli 1993 - II ZR 65/92, ZIP 1993, 1228, 1229 m.N.).
  • BGH, 15.06.1989 - VII ZR 227/88

    Zulässigkeit des Rechtsmittels eines Streithelfers

    Auszug aus BGH, 30.04.2001 - II ZR 328/00
    Ob bei der hier vorliegenden streitgenössischen Nebenintervention die zu erreichende Rechtsmittelsumme und die erforderliche Beschwer - wie bei der einfachen Nebenintervention (vgl. dazu BGH, Urt. v. 15. Juni 1989 - VII ZR 227/88, NJW 1990, 190, 191 m.N.) - stets lediglich aus der Person der unterstützten Hauptpartei zu bestimmen sind, weil der streitgenössische Nebenintervenient zwar als Streitgenosse der Hauptpartei "gilt" (§ 69 ZPO), nicht aber Partei ist, um deren Rechte der Prozeß geführt wird (…vgl. dazu MüKo-ZPO/Rimmelspacher, 2. Aufl. vor § 511 Rdn. 33;… Stein/Jonas/Bork, ZPO 21. Aufl. § 69 Rdn. 10 m.N.), kann hier dahingestellt bleiben.
  • BGH, 05.03.2001 - II ZB 11/00

    Beschwerdewert bei Verurteilung zur Gewährung von Einsicht in auszusortierende …

    Auszug aus BGH, 30.04.2001 - II ZR 328/00
    Die Wertfestsetzung durch das Berufungsgericht mit einem Betrag unterhalb der Berufungssumme des § 511 a ZPO kann das Revisionsgericht nur darauf überprüfen, ob das Berufungsgericht von dem ihm durch § 3 ZPO eingeräumten freien Ermessen rechtsfehlerhaft Gebrauch gemacht, insbesondere bewertungsrelevante, glaubhaft gemachte Tatsachen (§ 511 a Abs. 1 Satz 2 ZPO) unberücksichtigt gelassen hat (Sen.Beschl. v. 5. März 2001 - II ZB 11/00 m.w.N., zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 04.10.1993 - II ZB 9/93

    Kenntnis der Zuständigkeitsvorschriften

    Auszug aus BGH, 30.04.2001 - II ZR 328/00
    Nach der Rechtsprechung des Senats gilt nämlich der Grundsatz, daß es sich auch bei eigenständiger Rechtsmitteleinlegung durch Hauptpartei und Streithelfer nur um ein einheitliches Rechtsmittel handelt, nicht bei der streitgenössischen Nebenintervention nach § 69 ZPO, bei der der Streithelfer unabhängig und selbst in Widerspruch zur Hauptpartei Rechtsmittel einlegen kann (Sen.Beschl. v. 4. Oktober 1993 - II ZB 9/93, DtZ 1994, 29 m.N.).
  • BGH, 22.09.1952 - III ZR 367/51

    Streitwert bei Gesamtschuldnern

    Auszug aus BGH, 30.04.2001 - II ZR 328/00
    Da nur ein einheitlicher Streitgegenstand vorliegt, dessen Auswirkungen als Folge des kassatorischen erstinstanzlichen Urteils sich bei der Beklagten und dem sie unterstützenden streitgenössischen Nebenintervenienten wirtschaftlich decken, besteht - nicht anders als bei der sogar weitergehenden gesamtschuldnerischen Verurteilung von Streitgenossen (vgl. dazu BGHZ 7, 152) - wirtschaftliche Identität auch in bezug auf die Beschwer der beiden Berufungsführer, die eine Wertaddition ausschließt.
  • BGH, 23.08.2016 - VIII ZB 96/15

    Rechtsstellung des Nebenintervenienten; Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an …

    Dementsprechend sind von der Hauptpartei und vom streitgenössischen Nebenintervenienten eigenständig eingelegte Rechtsmittel nicht - wie bei einfacher Streithilfe (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juli 1993 - V ZR 235/92, NJW 1993, 2944 unter II 1 mwN) - als einheitliches Rechtsmittel, sondern getrennt zu behandeln (BGH, Urteil vom 30. April 2004 - II ZR 328/00, NJW 2001, 2638 unter II 1; BGH, Beschluss vom 4. Oktober 1993 - II ZB 9/93, VersR 1994, 702 unter [II] 1 mwN).
  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 88/16

    Beschwer für die Nichtzulassungsbeschwerde: Streitwertbemessung bei einer …

    Rn. 15 aa) Für die Wertfestsetzung gemäß § 3 ZPO ist das objektiv zu ermittelnde wirtschaftliche Interesse des Klägers maßgeblich (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 2001 - II ZR 328/00, WM 2001, 1270, 1271 f.;… Beschlüsse vom 28. September 2009 - IX ZB 230/07, juris Rn. 3 …und vom 16. Dezember 2015 - XII ZB 405/15, NJW 2016, 714 Rn. 13).
  • BGH, 18.02.2009 - XII ZR 156/07

    Recht einer als streitgenössische Nebenintervenientin beigetretenen Mutter zum …

    Deshalb kommt es für die Zulässigkeit des Rechtsmittels grundsätzlich nicht auf ihre eigene Beschwer an, sondern auf die Beschwer der von ihr unterstützten Hauptpartei (…vgl. Stein/Jonas/ Bork § 69 Rdn. 7, 10;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 67. Aufl. Grundzüge § 511 Rdn. 22 Streithelfer;… Wieczorek/Mansel ZPO 2. Aufl. § 69 Rdn. 49; OLG Düsseldorf FamRZ 1988, 1179, 1181; offen gelassen von BGH, Urteil vom 30. April 2001 - II ZR 328/00 - NJW 2001, 2638, 2639) .
  • BGH, 31.03.2008 - II ZB 4/07

    Anfechtungsklage - Beitritt eines GmbH-Gesellschafters in der Berufungsinstanz

    Der Gesellschafter kann im Anfechtungsprozess als streitgenössischer Nebenintervenient nach § 69 ZPO beitreten, weil das ergehende Urteil auch ihm gegenüber wirkt (Sen.Beschl. v. 23. April 2007 - II ZB 29/05, ZIP 2007, 1528 Tz. 9; Sen.Urt. v. 30. April 2001 - II ZR 328/00, ZIP 2001, 1734;… Sen.Urt. v. 12. Juli 1993 - II ZR 65/92, ZIP 1993, 1228).

    Als Streitgenosse der Hauptpartei ist er befugt, auch gegen den Widerspruch der von ihm unterstützten Partei Angriffs- und Verteidigungsmittel vorzubringen und Prozesshandlungen vorzunehmen (Sen.Urt. v. 30. April 2001 - II ZR 328/00, ZIP 2001, 1734).

    Nach der Rechtsprechung des Senats gilt der Grundsatz, dass es sich auch bei eigenständiger Rechtsmitteleinlegung durch Hauptpartei und Streithelfer nur um ein einheitliches Rechtsmittel handelt, nicht bei der streitgenössischen Nebenintervention nach § 69 ZPO, bei der der Streithelfer unabhängig von der Hauptpartei Rechtsmittel einlegen kann (Sen.Urt. vom 30. April 2001 - II ZR 328/00, ZIP 2001, 1734).

  • OLG Stuttgart, 19.12.2012 - 14 U 10/12

    GmbH: Einziehung von Geschäftsanteilen; wichtiger Grund zur Abberufung eines der …

    Rn. 180 a) Der Streitwert einer gegen die Einziehung eines GmbH-Anteils gerichteten Klage entspricht - wie der einer Beschlussanfechtungsklage gegen eine Ausschließung aus einer GmbH (…vgl. Kurpat, in: Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 13. Aufl., Rn. 2588;… Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 3 Rn. 16 "Ausschluss") - dem Verkehrswert dieses Anteils (s. etwa BGH, DStR 2001, 1086, 1087 und die Anm. Goette, DStR 2001, 1088; BGH, Beschl. v. 08.12.2008 - II ZR 39/08 - DStR 2009, 339).
  • BGH, 27.04.2009 - II ZB 16/08

    Ausschluss eines Mitglieds aus der Genossenschaft

    Es hat nämlich, wie sich bereits aus dem Hinweisbeschluss vom 1. Juli 2008 unzweifelhaft ergibt, als Maßstab für die Bewertung des Interesses der Beklagten an der Aufrechterhaltung des Ausschlusses des Klägers - spiegelbildlich zu dem mit der Feststellungsklage des Klägers verfolgten Interesse am Fortbestehen seiner Mitgliedschaft - im Grundsatz zutreffend den Wert des von der Ausschließung betroffenen Geschäftsanteils des Klägers herangezogen (vgl. Sen. Urt. v. 30. April 2001 - II ZR 328/00, ZIP 2001, 1734, 1735 - zur GmbH).
  • BGH, 13.07.2021 - X ZR 81/19

    Diskontinuierliche Funkverbindung - Patentnichtigkeitssache: Einlegung eines …

    Bei einer streitgenössischen Nebenintervention im Sinne von § 69 ZPO ist die Zulässigkeit der von einer Partei und ihrem Streithelfer eingelegten Rechtsmittel grundsätzlich gesondert zu beurteilen (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 4. Oktober 1993 - II ZB 9/93, DtZ 1994, 29 und BGH, Urteil vom 30. April 2001 - II ZR 328/00, NJW 2001, 2638).

    Bei einer streitgenössischen Nebenintervention im Sinne von § 69 ZPO ist die Zulässigkeit der von einer Partei und ihrem Streithelfer eingelegten Rechtsmittel hingegen grundsätzlich gesondert zu beurteilen (BGH, Beschluss vom 4. Oktober 1993 - II ZB 9/93, DtZ 1994, 29; Urteil vom 30. April 2001 - II ZR 328/00, NJW 2001, 2638).

  • OLG Stuttgart, 15.10.2008 - 20 U 19/07

    Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen: Berichtspflichten des Vorstands über …

    Insoweit und ebenso für die Klagen insgesamt nach ihrer Verbindung darf eine Wertaddition nicht stattfinden; der nach dem einmaligen Wert der gleichwertigen Einzelklagen berechnete Gesamtstreitwert für die Klage gegen den Delisting-Beschluss gilt auch für die Nebenintervenienten (vgl. BGH NZG 2001, 798, 800;… OLG Stuttgart a.a.O.).
  • BGH, 08.11.2022 - II ZR 74/21

    Gegenvorstellung gegen die Festsetzung des Streitwerts

    Rn. 4 a) Der Streitwert des Klageantrags, einen Einziehungs- oder Ausschlussbeschluss für nichtig zu erklären, richtet sich regelmäßig nach dem Verkehrswert des Geschäftsanteils des betroffenen Gesellschafters einer GmbH (BGH, Urteil vom 30. April 2001 - II ZR 328/00, ZIP 2001, 1734;… Beschluss vom 8. Dezember 2008 - II ZR 39/08, NZG 2009, 518 Rn. 2;… Beschluss vom 8. Juni 2009 - II ZR 244/08, juris Rn. 2;… Beschluss vom 12. November 2019 - II ZR 262/18, ZInsO 2020, 440 Rn. 4 mwN;… Beschluss vom 10. November 2020 - II ZR 243/19, juris Rn. 7;… Beschluss vom 9. März 2021 - II ZR 93/20, juris Rn. 3 f.).

    Anknüpfungspunkt für den Wert kann die Abfindung sein, weil die Abfindung grundsätzlich auf den Verkehrswert des Geschäftsanteils, mithin den Betrag gerichtet ist, den ein Dritter als Erwerber zahlen würde (BGH, Urteil vom 30. April 2001 - II ZR 328/00, ZIP 2001, 1734, 1735;… Beschluss vom 8. März 2022 - II ZR 51/21, GmbHR 2022, 537 Rn. 2).

  • BGH, 08.03.2022 - II ZR 51/21

    Gesellschafterbeschlüsse über einen Gesellschafterausschluss und eine …

    Legen die beklagte GmbH und ein sie als streitgenössischer Nebenintervenient unterstützender Gesellschafter selbständige Rechtsmittel gegen ein im Beschlussanfechtungs- bzw. Nichtigkeitsfeststellungsprozess ergangenes kassatorisches Gestaltungsurteil ein, so findet hinsichtlich der Beschwer jedenfalls wegen des einheitlichen Streitgegenstands und der einheitlichen Urteilswirkungen keine Wertaddition statt (BGH, Urteil vom 30. April 2001 - II ZR 328/00, ZIP 2001, 1734;… Beschluss vom 9. März 2021 - II ZR 93/20, juris Rn. 4).

    Anknüpfungspunkt für den Wert kann die Abfindung sein, weil die Abfindung grundsätzlich auf den Verkehrswert des Geschäftsanteils, mithin den Betrag gerichtet ist, den ein Dritter als Erwerber zahlen würde (BGH, Urteil vom 30. April 2001 - II ZR 328/00, ZIP 2001, 1734).

  • BGH, 28.04.2008 - II ZB 27/07

    Verwerfung der Berufung wegen Nichterreichens der Beschwer

  • BGH, 21.05.2019 - II ZB 4/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung …

  • BGH, 17.09.2024 - II ZR 223/22

    Bestimmung der Beschwer des Rechtsmittelführers

  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 169/16

    Bezifferung des Beschwerdewertes; Bemessung des Interesses eines Bausparers an …

  • BGH, 14.05.2013 - II ZR 123/12

    Bedeutung des Werts des betroffenen Geschäftsteils für die Bestimmung der …

  • BGH, 08.11.2022 - XI ZR 453/21

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Festsetzung des …

  • BGH, 24.09.2013 - II ZR 117/11

    Erforderlichkeit einer Beschwer in Höhe von 20.000,- Euro für die …

  • BGH, 12.11.2019 - II ZR 262/18

    Werts der Beschwer bei einer Nichtzulassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der …

  • OLG Brandenburg, 21.04.2021 - 7 U 22/20

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung einer Prozesspartei auf die Unwirksamkeit …

  • OLG Saarbrücken, 09.11.2004 - 4 U 729/03

    Werklohnanspruch für Fußbodenbelagsarbeiten: Inhaltliche Anforderungen an ein …

  • BGH, 08.04.2025 - II ZR 51/24
  • BGH, 02.06.2021 - XI ZR 417/19

    Unzulässigkeit eines als Gegenvorstellung anzusehenden Antrags auf …

  • BGH, 07.01.2020 - XI ZR 277/18

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwerdewert einer …

  • BGH, 09.03.2021 - II ZR 93/20

    Streit um die Leitungsfunktion bei der Abberufung eines …

  • BGH, 14.05.2013 - II ZR 81/11

    Nichtzulassungsbeschwerde: Wert der Beschwer durch ein kassatorisches Urteil über …

  • OLG Oldenburg, 02.03.2007 - 1 W 79/06

    Beendigung einer Anfechtungsklage und Nichtigkeitsklage nach Vergleichsschluss …

  • OLG Dresden, 21.08.2001 - 2 U 673/01

    Nebenintervention; Amortisationsbeschluss; Ladungsmangel

  • OLG München, 22.03.2023 - 7 U 453/22

    Auseinandersetzung über die Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen und …

  • BGH, 28.09.2021 - XI ZR 579/20

    Bemessung des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer

  • BGH, 12.11.2019 - II ZR 261/18

    Erreichen der Mindestbeschwer für eine Nichtzulassungsbeschwerde; Rechtsstreit …

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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   LG Dortmund, 30.06.2000 - 8 O 559/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5516
LG Dortmund, 30.06.2000 - 8 O 559/99 (https://dejure.org/2000,5516)
LG Dortmund, Entscheidung vom 30.06.2000 - 8 O 559/99 (https://dejure.org/2000,5516)
LG Dortmund, Entscheidung vom 30. Juni 2000 - 8 O 559/99 (https://dejure.org/2000,5516)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AGBG §§ 8, 9, 18
    Unwirksamkeit einer variablen Zinsanpassungsklausel ohne Angabe von Referenzzins und Anpassungsmarge

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Geldanlage

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    AGBG § 9; BGB § 607; VerbrKrG § 4
    Unwirksamkeit einer variablen Zinsanpassungsklausel für Bankdarlehen

Papierfundstellen

  • ZIP 2001, 66
  • WM 200, 2095
  • BB 2001, 1269
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.03.1986 - III ZR 195/84

    Auslegung einer Zinsänderungsklausel

    Auszug aus LG Dortmund, 30.06.2000 - 8 O 559/99
    Die vorstehenden Überlegungen stehen nach Ansicht der Kammer nicht im Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHZ 97, 212 ff. Die Entscheidung stammt vom 06.03.1986.
  • BGH, 07.10.1997 - XI ZR 233/96

    Anwendung des VerbrKrG auf vor dem Inkrafttreten geschlossene Kreditverträge

    Auszug aus LG Dortmund, 30.06.2000 - 8 O 559/99
    Dem widersprechen nicht die Entscheidungen des OLG Köln BB 98, 1916 und BGH ZIP 98, 66.
  • OLG Köln, 13.07.1998 - 16 U 2/98

    Einräumung der Befugnis zur einseitigen Anpassung der Darlehenskonditionen

    Auszug aus LG Dortmund, 30.06.2000 - 8 O 559/99
    Dem widersprechen nicht die Entscheidungen des OLG Köln BB 98, 1916 und BGH ZIP 98, 66.
  • OLG Hamm, 05.02.2003 - 31 U 101/02

    Zulässigkeit variabler Zinsanpassungsklausel im Passivgeschäft - Combisparen

    Das Landgericht Dortmund hat durch rechtskräftiges Urteil vom 30.06.2000 (ZIP 2001/66) eine variable Zinsanpassungsklausel im Rahmen von Darlehensgeschäften mit Verbrauchern - also im Bereich des sogenannten Aktivgeschäfts der Banken - wegen Verletzung des sich aus § 9 AGBG ergebenden Transparenzgebotes für unwirksam erklärt.

    Diesen gesetzlichen Anforderungen an einseitige Bestimmungsvorbehalte auf dem Darlehenssektor hat das Landgericht Dortmund in seinem - rechtskräftigen - Urteil vom 30.06.2000 (ZIP 2001/66) für den Aktivbereich zu Recht einen gesteigerten Transparenzbedarf entnommen.

  • LG Düsseldorf, 07.11.2014 - 22 O 208/12

    Formularmäßig angegebene Modalitäten der Zinsanpassung unterliegen der …

    Eine Möglichkeit zur Interessenwahrnehmung des Darlehensnehmers bei variabler Zinsanpassung besteht angesichts der komplexen Materie nur dann, wenn er objektivierbare Kriterien zur Verfügung hat, an denen er sich orientieren kann (vgl. LG Dortmund, Urteil vom 30. Juni 2000, Az.: 8 O 559/99, WM 2000, 2095 - 2097).
  • OLG Düsseldorf, 17.10.2003 - 16 U 197/02

    Abtretung der Forderung aus einem Sparvertrag an eine Verbraucherzentrale; …

    Rn. 69 Zwar sind in jüngerer Vergangenheit von Instanzgerichten variable Zinsanpassungsklauseln im Rahmen von Darlehensgeschäften mit Verbrauchern - also im Bereich des sog. Aktivgeschäfts der Banken - wegen Verletzung des sich aus § 9 AGBG ergebenden Transparenzgebots für unwirksam erklärt worden (vgl. LG Dortmund v. 30.6.2000 - 8 O 559/99, WM 200, 2095 = ZIP 2001, 66 = BB 2001, 1269; LG Köln v. 6.12.2000 - 26 O 29/00, BB 2001, 1271; vgl. a. LG Dortmund v. 1.3.2002 - 8 O 449/01, Anlage B 1, Bl. 71 GA ff).

    Aus diesen gesetzlichen Anforderungen an einseitige Bestimmungsvorbehalte auf dem Darlehenssektor ist für den Aktivbereich ein gesteigerter Transparenzbedarf abgeleitet worden (vgl. LG Dortmund v. 30.6.2000 - 8 O 559/99, WM 2000, 2095, 2096 = ZIP 2001, 66 = BB 2001, 1269; LG Dortmund v. 1.3.2002 - 8 O 449/01, Anlage B 1, Bl. 71 GA).

  • OLG Frankfurt, 23.03.2016 - 17 U 101/15

    Wirksamkeit einer Zinsanpassungsklausel im Kreditvertrag

    Da ein solches Gebot aus § 4 VerbrKrG i. V. m. § 307 Abs. 1 S. 2 BGB abgeleitet wird (…vgl. BGH a.a.O. unter Verweis auf LG Dortmund, Urteil vom 30. Juni 2000 - 8 O 559/99 - Rn. 22, juris) bezieht es sich allerdings nur auf Kreditverträge mit Verbrauchern.
  • LG Köln, 06.12.2000 - 26 O 29/00

    Unwirksamkeit einer variablen Zinsanpassungsklausel ohne Angabe des maßgeblichen …

    Die Kammer ist mit der vom Kläger in der mündlichen Verhandlung überreichten Entscheidung des Landgerichts Dortmund vom 30.6.2000 - 8 O 559/99 - der Auffassung, daß wie im dortigen Fall so auch vorliegend die jeweilige Beklagte nicht überfordert wäre anzugeben und dann auch - entweder wie vom Landgericht Dortmund angenommen über § 4 VerbrKrG - oder unmittelbar über § 9 ABGB jedenfalls konkreter anzugeben hätte, beim Vorliegen welcher Voraussetzungen der Zinssatz angepaßt werden könnte und zwar jedenfalls in bezug auf die Fragen, auf welchen Markt oder welches Marktsegment oder welchen Vergleichszins abgestellt werden soll und auf welche Anpassungsmarge es ankommen soll.
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