Rechtsprechung
| BFH, 01.07.1998 - IV B 7/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 102; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 120; ; FGO § 128; ; FGO § 142 Abs. 1 und 2; ; ZPO § 117 Abs. 1 und 2; ; ZPO § 114 ff.; ; ZPO 121
- Wolters Kluwer
Gutachter - Selbständige Tätigkeit - Nichtabgabe von Steuererklärungen - Schätzung von Besteuerugsgrundlagen - Stundung - Billigkeit - Stundungswürdigkeit - Prozeßkostenhilfe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1999, 12
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (9)
- BFH, 16.12.1986 - VIII B 115/86
Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Ablehnender Beschluß - Begründung - Abweisung der …
Auszug aus BFH, 01.07.1998 - IV B 7/98
Der Senat sieht davon ab, diese Prüfung selbst vorzunehmen, damit den Beteiligten keine Instanz genommen wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. Dezember 1986 VIII B 115/86, BFHE 148, 215, BStBl II 1987, 217, und in BFH/NV 1996, 941).Die Kostenentscheidung wird dem FG übertragen (BFH-Beschluß in BFHE 148, 215, BStBl II 1987, 217 insoweit nicht veröffentlicht).
- BFH, 08.05.1996 - V B 32/95
Umfang der Darlegungslast eines Antragstellers auf Prozesskostenhilfe
Auszug aus BFH, 01.07.1998 - IV B 7/98
Der V. Senat des BFH hat seine frühere abweichende Rechtsprechung mit Zustimmung anderer Senate aufgegeben (siehe Beschluß vom 8. Mai 1996 V B 32/95, BFH/NV 1996, 941, m.w.N.); dem schließt sich auch der erkennende Senat im Streitfall an.Der Senat sieht davon ab, diese Prüfung selbst vorzunehmen, damit den Beteiligten keine Instanz genommen wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. Dezember 1986 VIII B 115/86, BFHE 148, 215, BStBl II 1987, 217, und in BFH/NV 1996, 941).
- BFH, 02.07.1986 - I R 39/83
Anspruch auf Stundung von Steuerschulden - Abweichende Festsetzung des …
Auszug aus BFH, 01.07.1998 - IV B 7/98
Stundungswürdigkeit ist gegeben, wenn der Steuerpflichtige seine mangelnde Leistungsfähigkeit weder selbst herbeigeführt noch durch sein Verhalten in eindeutiger Weise gegen die Interessen der Allgemeinheit verstoßen hat (BFH-Urteil vom 2. Juli 1986 I R 39/83, BFH/NV 1987, 696).Zwar kann es gerade in den Fällen, in denen dem Steuerpflichtigen vorzuwerfen ist, seine mangelnde Leistungsfähigkeit selbst herbeigeführt oder nicht verhindert zu haben, sachgerecht und damit ermessensfehlerfrei sein, statt Vollstreckungsmaßnahmen die durch Ablehnung der Stundung anfallenden Säumniszuschläge als Druckmittel zur Durchsetzung fälliger Steueransprüche einzusetzen (vgl. BFH in BFH/NV 1987, 696).
- BFH, 16.07.1997 - XI R 32/96
Das FA ist regelmäßig nicht verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit und …
Auszug aus BFH, 01.07.1998 - IV B 7/98
Danach sind Säumniszuschläge ein Druckmittel, um die Zahlung der festgesetzten --und kraft Gesetzes sofort zu leistenden-- Steuerschuld zu erreichen; dementsprechend ist die Erhebung von Säumniszuschlägen als unbillig anzusehen, wenn dem Steuerpflichtigen die rechtzeitige Zahlung der Steuern unmöglich ist und deshalb die Ausübung eines Drucks zur Zahlung ihren Sinn verliert (vgl. zuletzt nur BFH-Urteil vom 16. Juli 1997 XI R 32/96, BFH/NV 1998, 9, m.w.N.). - BFH, 08.02.1988 - IV B 102/87
Gefährdung des Steueranspruchs - Steuerrückstand - Nicht unerhebliche …
Auszug aus BFH, 01.07.1998 - IV B 7/98
Auch das Abstellen auf die Stundungsdauer sei nicht ermessensfehlerhaft; daß der Steueranspruch auch ohne Stundung gefährdet sei, stehe dieser Beurteilung nicht entgegen (Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Februar 1988 IV B 102/87, BFHE 152, 407, BStBl II 1988, 514). - BFH, 26.01.1988 - VIII R 151/84
Erlass von Säumniszuschlägen wegen Unbilligkeit - Ordnungsgemäße Ermittlung und …
Auszug aus BFH, 01.07.1998 - IV B 7/98
Dabei müssen die Gesichtspunkte tatsächlicher und rechtlicher Art berücksichtigt werden, die nach Sinn und Zweck der Norm, die das Ermessen einräumt, maßgeblich sind (vgl. BFH-Urteil vom 26. Januar 1988 VIII R 151/84, BFH/NV 1988, 695, m.w.N.). - BFH, 03.05.1994 - VII B 265/93
Haftung des Erwerbers für bestimmte Betriebssteuern und Steuerabzugsbeträge des …
Auszug aus BFH, 01.07.1998 - IV B 7/98
Die Rechtsverfolgung verspricht hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn bei summarischer Prüfung und Würdigung der wichtigsten Tatumstände der vom Antragsteller begehrte Erfolg eine gewisse Wahrscheinlichkeit für sich hat (vgl. BFH-Beschluß vom 3. Mai 1994 VII B 265/93, BFH/NV 1994, 762). - BFH, 19.01.1988 - VII B 166/87
Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH)
Auszug aus BFH, 01.07.1998 - IV B 7/98
Dadurch unterscheidet sich die Beschwerde nach § 128 der Finanzgerichtsordnung (FGO) von der Revision und der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (vgl. § 115 Abs. 3 Satz 3 und § 120 FGO; BFH-Beschluß vom 19. Januar 1988 VII B 166/87, BFH/NV 1988, 579, m.w.N.). - BFH, 25.08.1989 - VI B 173/88
Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus BFH, 01.07.1998 - IV B 7/98
Aus der Regelung in § 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO, nach der der Antragsteller in dem Antrag auf PKH das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel darzustellen hat, ist zu entnehmen, daß der Antragsteller die hinreichende Erfolgsaussicht als Voraussetzung der Bewilligung einer PKH zumindest schlüssig --ggf. mit Beweisantritten-- darlegen muß (BFH-Beschluß vom 25. August 1989 VI B 173/88, BFH/NV 1990, 187).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2011 - 14 A 451/10
Übernahme der Friedhofsgebühren vom Sozialhilfeträger im Falle der Unzumutbarkeit …
Rn. 81 - IV B 7/98 -, Juris, Rn.14. - OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2009 - 15 A 4164/06
Anspruch auf zinslose Stundung des Anschlussbeitrags als Kanalanschlussbeitrag; …
Rn. 37 Vgl. BFH, Beschluss vom 1. Juli 1998 - IV B 7/98 -, Juris, Rn.14. - FG Thüringen, 05.06.2000 - I 419/00
Fehlerhafte Ermessensausübung bei der Stundung von Grunderwerbsteuer; …
Dabei müssen die Gesichtspunkte tatsächlicher und rechtlicher Art. berücksichtigt werden, die nach Sinn und Zweck der Norm, die das Ermessen einräumt, maßgeblich sind (vgl. BFH-Beschluss vom 1. Juli 1998 IV B 7/98, BFH/NV 1999, 12 , BFH-Urteil vom 7. Mai 1993 III R 43/89, BFH/NV 1994, 144, mit weiteren Nachweisen).Stundungswürdigkeit ist gegeben, wenn der Steuerpflichtige seine mangelnde Leistungsfähigkeit weder selbst herbeigeführt noch durch sein Verhalten in eindeutiger Weise gegen die Interessen der Allgemeinheit verstoßen hat (BFH-Beschluss vom 1. Juli 1998 IV B 7/98, a. a. O., BFH-Urteil vom 2. Juli 1986 I R 39/83, a. a. O.).
Die Rechtsprechung des BFH würdigt die Verletzung von Steuererklärungspflichten, soweit ersichtlich, stets nur im Zusammenhang mit einer Stundung der zu erklärenden Steuer (vgl. die BFH-Urteile vom 1. Juli 1998 IV B 7/98, a. a. O., vom 7. Mai 1993 III R 43/89, a. a. O., vom 22. April 1988 III R 269/84, BFH/NV 1989, 428, …und vom 26. Januar 1988 VIII R 151/84, BFH/NV 1988, 695).
- FG München, 17.12.2020 - 10 K 1619/19
Ablehnung eines Antrags auf Stundung einer Kindergeldrückforderung nebst …
Die etwaige Stundung von Säumniszuschlägen kann auch isoliert beantragt werden und ist im Übrigen von der zuständigen Behörde unabhängig von der Stundung der Hauptforderung nach eigenen Kriterien zu prüfen (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 1. Juli 1998 IV B 7/98, BFH/NV 1999, 12, Rz. 15 ff.).Soweit der Aufschub von Säumniszuschlägen begehrt wird, sind im Rahmen der insoweit zu treffenden Ermessensentscheidung auch die zum Erlass von Säumniszuschlägen entwickelten Grundsätze zu berücksichtigen (BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 12, Rz. 15 ff).
- FG München, 17.12.2020 - 10 K 2208/19
Ablehnung eines Antrags auf Stundung einer Kindergeldrückforderung nebst …
Die etwaige Stundung von Säumniszuschlägen kann auch isoliert beantragt werden und ist im Übrigen von der zuständigen Behörde unabhängig von der Stundung der Hauptforderung nach eigenen Kriterien zu prüfen (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 1. Juli 1998 IV B 7/98, BFH/NV 1999, 12, Rz. 15 ff.).Soweit der Aufschub von Säumniszuschlägen begehrt wird, sind im Rahmen der insoweit zu treffenden Ermessensentscheidung auch die zum Erlass von Säumniszuschlägen entwickelten Grundsätze zu berücksichtigen (BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 12, Rz. 15 ff).
- FG Baden-Württemberg, 04.06.2019 - 5 K 3830/16
Stundungsablehnung ermessensfehlerhaft, wenn Kindergeldakten nicht ausgewertet …
Rn. 30 Stundungswürdigkeit ist gegeben, wenn der Steuerpflichtige bzw. Kindergeldberechtigte seine mangelnde Leistungsfähigkeit weder selbst herbeigeführt, noch durch sein Verhalten in eindeutiger Weise gegen die Interessen der Allgemeinheit verstoßen hat (BFH-Urteile vom 01.07.1998 IV B 7/98, BFH/NV 1999, 12 …und vom 02.07.1986 I R 39/83, BFH/NV 1987, 696). - FG Bremen, 07.06.2022 - 2 K 34/22
Stundung einer Erstattungsforderung wegen Kindergeld hinsichtlich …
Die zum Erlass von Säumniszuschlägen entwickelten Grundsätze sind in entsprechender Weise auf Stundungsbegehren anzuwenden, die den Aufschub der Zahlung von entstandenen Säumniszuschlägen zum Gegenstand haben (Anschluss an BFH, Beschluss v. 1.7.1998, IV B 7/98, BFH/NV 1999 S. 12). - FG Düsseldorf, 20.03.2002 - 4 K 3636/98
Grenzpendlerbesteuerung; Einkommensteuererlass; Ermessen; Sachliche Unbilligkeit; …
Sachlich unbillig kann die Erhebung von Säumniszuschlägen sein, wenn dem Steuerpflichtigen die rechtzeitige Zahlung der Steuer wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit unmöglich ist und deshalb die Ausübung von Druck zur Zahlung ihren Sinn verliert (vgl. etwa: BFH…, Urteil vom 7. Mai 1993 - III R 43/89 - BFH/NV 1994, 144 (147); Beschluss vom 1. Juli 1998 - IV B 7/98 - BFH/NV 1999, 12 (13);… Urteil vom 7. Juli 1999 - X R 87/96 - a.a.O.). - VG Halle, 17.12.2003 - 5 A 459/02 Der Erlass von Säumniszuschlägen setzt jedoch nicht stets Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung des Steuerpflichtigen voraus; es genügt, wenn in Bezug auf die Steuerforderung im Zeitpunkt der Fälligkeit oder danach während des Säumniszeitraums zu irgend einem Zeitpunkt eine (persönliche) Erlass- oder Stundungssituation bestanden hat; es sind die Säumniszuschläge zu erlassen, die nach diesen Zeitpunkten entstanden waren (… BVerwG, Urt. v. 23. August 1990 - 8 C 42.88 - NJW 1991, 1073 [1075];… BFH, Urt. v. 7. Mai 1993 - III R 43/89 - BFH/NV 1994, 148; Urt. v. 1. Juli 1998 - IV B 7/98 - BFH/NV 1999, 12).
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Rechtsprechung
| BFH, 29.06.1998 - IX B 67/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beurteilung groben Verschuldens - Grobe Fahrlässigkeit
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1999, 12
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- BFH, 09.08.1991 - III R 24/87
Grobes Verschulden i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei Nichtbeantwortung einer im …
Auszug aus BFH, 29.06.1998 - IX B 67/98
Grobe Fahrlässigkeit in diesem Sinne ist anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige die ihm nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Verhältnissen zumutbare Sorgfalt in ungewöhnlichem Maße verletzt (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 21. Juli 1989 III R 303/84, BFHE 157, 488, BStBl II 1989, 960, m.w.N., sowie vom 9. August 1991 III R 24/87, BFHE 165, 454, BStBl II 1992, 65).Die hierzu getroffenen Feststellungen des FG dürfen --abgesehen von zulässigen und begründeten Verfahrensrügen-- von der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüft werden, ob der Rechtsbegriff der groben Fahrlässigkeit und die aus ihm abzuleitenden Sorgfaltspflichten richtig erkannt worden sind und ob die Würdigung der Umstände hinsichtlich des individuellen Verschuldens den Denkgesetzen und Erfahrungssätzen entspricht (BFH-Urteil in BFHE 165, 454, BStBl II 1992, 65).
- BFH, 29.06.1984 - VI R 181/80
Nichtbeachtung ausdrücklich gestellter Fragen im Steuererklärungsvordruck ist …
Auszug aus BFH, 29.06.1998 - IX B 67/98
Der Kläger verweist lediglich auf das BFH-Urteil vom 29. Juni 1984 VI R 181/80 (BFHE 141, 232, BStBl II 1984, 693) und meint, das FG gehe über die dort gefundenen Kriterien für die Beurteilung groben Verschuldens hinaus. - BFH, 21.07.1989 - III R 303/84
1. Änderung wegen neuer Tatsachen bei nachträglicher Stellung eines nicht …
Auszug aus BFH, 29.06.1998 - IX B 67/98
Grobe Fahrlässigkeit in diesem Sinne ist anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige die ihm nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Verhältnissen zumutbare Sorgfalt in ungewöhnlichem Maße verletzt (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 21. Juli 1989 III R 303/84, BFHE 157, 488, BStBl II 1989, 960, m.w.N., sowie vom 9. August 1991 III R 24/87, BFHE 165, 454, BStBl II 1992, 65).
- BFH, 28.06.1983 - VIII R 37/81
Bei Anwendung des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO beben eigenem groben Verschulden auch das …
Auszug aus BFH, 29.06.1998 - IX B 67/98
Als grobes Verschulden hat der Steuerpflichtige nach ständiger Rechtsprechung Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 28. Juni 1983 VIII R 37/81, BFHE 139, 8, BStBl II 1984, 2). - BFH, 30.03.1983 - I B 9/83
Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen …
Auszug aus BFH, 29.06.1998 - IX B 67/98
Die Beschwerdeschrift muß in solchen Fällen eine eingehende Auseinandersetzung mit der Rechtsfrage enthalten (BFH-Beschlüsse vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479;… vom 16. Mai 1995 III B 119/94, BFH/NV 1996, 9). - BFH, 09.01.1996 - VII B 171/95
Voraussetzungen einer Divergenzentscheidung
Auszug aus BFH, 29.06.1998 - IX B 67/98
In der Beschwerdebegründung müssen die divergierenden Rechtssätze so herausgearbeitet und einander gegenübergestellt werden, daß die Abweichung erkennbar wird (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 9. Januar 1996 VII B 171/95, BFH/NV 1996, 612;… vom 16. September 1996 VIII B 135-136/95, BFH/NV 1997, 298). - BFH, 16.09.1996 - VIII B 135/95
Auszug aus BFH, 29.06.1998 - IX B 67/98
In der Beschwerdebegründung müssen die divergierenden Rechtssätze so herausgearbeitet und einander gegenübergestellt werden, daß die Abweichung erkennbar wird (ständige Rechtsprechung;… vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 9. Januar 1996 VII B 171/95, BFH/NV 1996, 612; vom 16. September 1996 VIII B 135-136/95, BFH/NV 1997, 298). - BFH, 19.12.1995 - III B 139/93
Anforderungen an die Bezeichnung einer rechtlichen Grundsatzfrage in einer …
Auszug aus BFH, 29.06.1998 - IX B 67/98
In der Beschwerdebegründung müssen die divergierenden Rechtssätze so herausgearbeitet und einander gegenübergestellt werden, daß die Abweichung erkennbar wird (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 9. Januar 1996 VII B 171/95, BFH/NV 1996, 612;… vom 16. September 1996 VIII B 135-136/95, BFH/NV 1997, 298). - BFH, 16.05.1995 - III B 119/94
Inhaltliche Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer …
Auszug aus BFH, 29.06.1998 - IX B 67/98
Die Beschwerdeschrift muß in solchen Fällen eine eingehende Auseinandersetzung mit der Rechtsfrage enthalten (BFH-Beschlüsse vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479; vom 16. Mai 1995 III B 119/94, BFH/NV 1996, 9).
- BFH, 25.07.2001 - VI R 82/96
Zusammenveranlagung von Ehegatten - Werksangehörigen Rabatt - Bruttoarbeitslohn - …
Die hierzu getroffenen Feststellungen des FG dürfen --abgesehen von zulässigen und begründeten Verfahrensrügen-- von der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüft werden, ob der Rechtsbegriff der groben Fahrlässigkeit und die aus ihm abzuleitenden Sorgfaltspflichten richtig erkannt worden sind und ob die Würdigung der Umstände hinsichtlich des individuellen Verschuldens den Denkgesetzen und Erfahrungssätzen entspricht (vgl. BFH-Urteil vom 9. August 1991 III R 24/87, BFHE 165, 454, BStBl II 1992, 65; Beschluss vom 29. Juni 1998 IX B 67/98, BFH/NV 1999, 12). - FG Hessen, 20.02.2001 - 7 K 2042/00
Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit; Änderung wegen neuer Tatsachen bei …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 28.02.2001 - VI B 314/00
Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Steuererklärung - …
Ob ein Beteiligter grob fahrlässig gehandelt hat, ist im Wesentlichen Tatfrage (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Juni 1998 IX B 67/98, BFH/NV 1999, 12). - BFH, 26.09.2003 - III B 132/02
Kein grobes Verschulden bei subjektiv entschuldbaren Rechtsirrtümern
Die hierzu getroffenen Feststellungen des FG dürfen --abgesehen von zulässigen und begründeten Verfahrensrügen-- von der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüft werden, ob der Rechtsbegriff der groben Fahrlässigkeit und die aus ihm abzuleitenden Sorgfaltspflichten richtig erkannt worden sind und ob die Würdigung der Umstände hinsichtlich des individuellen Verschuldens den Denkgesetzen und Erfahrungssätzen entspricht (vgl. BFH-Beschluss vom 29. Juni 1998 IX B 67/98, BFH/NV 1999, 12, m.w.N.).
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