Rechtsprechung
| BFH, 21.12.1999 - III B 55/99 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Judicialis
EStG § 33b Abs. 3 Satz 3, Abs. 6; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; EStDV 1971 § 65 Abs. 1 und 5; ; BFHEntlG § Art. 1 Nr. 6
- Wolters Kluwer
Tod aufgrund Hilflosigkeit - Pauschbetrag - Außergewöhnliche Belastung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Hilflosigkeit i.S.v. § 33 b EStG
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BFH, 21.12.1999 - III B 55/99
- BFH, 27.02.2002 - III B 55/99
Papierfundstellen
- BFH/NV 2000, 741
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BFH, 26.01.1979 - VI R 107/76
Zur Gewährung des erhöhten Körperbehindertenpauschbetrags wegen Hilflosigkeit für …
Auszug aus BFH, 21.12.1999 - III B 55/99
Ferner stellt die Beschwerdebegründung nicht den hierzu bekannten Meinungsstand dar; sie setzt sich auch nicht mit der zur Rechtsfrage ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BFH-Urteile vom 28. September 1984 VI R 164/80, BFHE 142, 377, BStBl II 1985, 129, zu § 33b Abs. 3 Sätze 1 bis 3 EStG; vom 26. Januar 1979 VI R 107/76, BFHE 126, 556, BStBl II 1979, 260, zu § 33a Abs. 6 EStG 1971, § 65 Abs. 1 und 5 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung -EStDV- 1971) und der zur Rechtsfrage erschienenen Kommentarliteratur (vgl. etwa Kanzler in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 33b EStG Anm. 132) auseinander.Das Vorbringen der Klägerin, die Entscheidung des FG stünde nicht im Einklang mit dem BFH-Urteil in BFHE 126, 556, BStBl II 1979, 260, wonach eine festgestellte Behinderung auch dann als dauernd anzusehen sei, wenn der Behinderte nach wenigen Tagen an der Behinderung versterbe, genügt diesen Anforderungen nicht.
Denn es fehlt bereits an einer Gegenüberstellung von abstrakten Rechtssätzen aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und einem solchen Rechtssatz aus dem als Divergenzentscheidung angegebenen Urteil des BFH in BFHE 126, 556, BStBl II 1979, 260 andererseits.
- BFH, 28.09.1984 - VI R 164/80
Ständige Hilflosigkeit - Dauernder Zustand der Behinderung - Körperbehinderung
Auszug aus BFH, 21.12.1999 - III B 55/99
Ferner stellt die Beschwerdebegründung nicht den hierzu bekannten Meinungsstand dar; sie setzt sich auch nicht mit der zur Rechtsfrage ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BFH-Urteile vom 28. September 1984 VI R 164/80, BFHE 142, 377, BStBl II 1985, 129, zu § 33b Abs. 3 Sätze 1 bis 3 EStG; vom 26. Januar 1979 VI R 107/76, BFHE 126, 556, BStBl II 1979, 260, zu § 33a Abs. 6 EStG 1971, § 65 Abs. 1 und 5 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung -EStDV- 1971) und der zur Rechtsfrage erschienenen Kommentarliteratur (vgl. etwa Kanzler in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 33b EStG Anm. 132) auseinander. - BFH, 08.07.1998 - III B 113/97
InvZul; Abgrenzung Verpackungskosten - HK; grundsätzliche Bedeutung
Auszug aus BFH, 21.12.1999 - III B 55/99
Mit einem solchen Vorbringen wird - unbeschadet der Frage, ob die Grundsätze der Divergenzentscheidung, die zu § 33a Abs. 6 EStG 1971, § 65 Abs. 1 und 5 EStDV 1971 ergangen ist, auf den Streitfall anzuwenden sind - keine Divergenz i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO entsprechend den Anforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO bezeichnet (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Juli 1998 III B 113/97, BFH/NV 1999, 365). - BFH, 17.06.1994 - III R 108/93
Unrechte Versagung des Rechts auf rechtliches Gehör
Auszug aus BFH, 21.12.1999 - III B 55/99
Das rechtliche Gehör - insbesondere i.S. von Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes - ist aber auch dann verletzt, wenn die Verfahrensbeteiligten von einer Entscheidung überrascht werden, weil das Urteil auf tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte gegründet ist, zu denen sie sich nicht geäußert haben und nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens auch keine Veranlassung hatten, sich zu äußern (Senatsentscheidung vom 17. Juni 1994 III R 108/93, BFH/NV 1995, 133).
- BFH, 30.08.2000 - III B 62/98
Divergenz bei mehreren tragenden Urteilsgründen; Verfahrensfehler durch …
Wird der Zulassungsgrund der Divergenz geltend gemacht, muss in der Beschwerdeschrift ein aus der angefochtenen Entscheidung des FG hervorgehender, tragender abstrakter Rechtssatz herausgestellt werden, der zu einem ebenfalls tragenden abstrakten Rechtssatz in einer Entscheidung des BFH oder des BVerfG in Widerspruch stehen soll (ständige Rechtsprechung; vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 21. Dezember 1999 III B 55/99, BFH/NV 2000, 741).Damit wird keine Divergenz entsprechend den Anforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO bezeichnet (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2000, 741).
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Rechtsprechung
| BFH, 17.12.1999 - III R 64/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 124; ; FGO § 126 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 1; ; FGO § 116; ; FGO § 116 Abs. 1 Nr. 3; ; FGO § 119 Abs. 1 Nr. 3; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 5
- Wolters Kluwer
Ausschlussfrist - Gegenstand des Klagebegehrens - Bezeichnungserfordernis
- rechtsportal.de
Zulassungsfreie Revision; mangelnde Vertretung i.S.d. § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 2000, 741
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BFH, 10.08.1988 - III R 220/84
Mündliche Verhandlung - Ladung - Niederlegung bei Postanstalt - Zustellung - …
Auszug aus BFH, 17.12.1999 - III R 64/98
§ 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO geht davon aus, dass der Beteiligte in gesetzwidriger Weise im Verfahren nicht vertreten war, weil das Gericht bei der Vorbereitung der mündlichen Verhandlung den Vorschriften des Gesetzes nicht genügt und dadurch dem Beteiligten die Teilnahme unmöglich gemacht hat (z.B. BFH-Urteil vom 10. August 1988 III R 220/84, BFHE 154, 17, BStBl II 1988, 948, m.w.N.).Ein Fall fehlender Vertretung läge insbesondere dann vor, wenn der Kläger nicht ordnungsgemäß geladen worden wäre (BFH-Urteil in BFHE 154, 17, BStBl II 1988, 948; BFH-Beschluss vom 11. April 1978 VIII R 215/77, BFHE 125, 28, BStBl II 1978, 401) oder das FG entgegen der Zusage einer Terminsänderung die mündliche Verhandlung gleichwohl durchgeführt hätte (…BFH-Urteil vom 28. November 1990 I R 71/90, BFH/NV 1991, 756).
- BFH, 11.04.1978 - VIII R 215/77
Vertagung des Termins - Mündliche Verhandlung - Anwesenheit des Prozeßvertreters …
Auszug aus BFH, 17.12.1999 - III R 64/98
Ein Fall fehlender Vertretung läge insbesondere dann vor, wenn der Kläger nicht ordnungsgemäß geladen worden wäre (BFH-Urteil in BFHE 154, 17, BStBl II 1988, 948; BFH-Beschluss vom 11. April 1978 VIII R 215/77, BFHE 125, 28, BStBl II 1978, 401) oder das FG entgegen der Zusage einer Terminsänderung die mündliche Verhandlung gleichwohl durchgeführt hätte (…BFH-Urteil vom 28. November 1990 I R 71/90, BFH/NV 1991, 756). - BFH, 29.11.1985 - VI R 13/82
Anspruch auf rechtliches Gehör - Nichtbeachtung eines Schriftsatzes - Erweiterung …
Auszug aus BFH, 17.12.1999 - III R 64/98
Die vom Kläger möglicherweise erhobene Rüge der Verletzung seines rechtlichen Gehörs (§ 119 Abs. 1 Nr. 3 FGO) fällt nicht unter die in § 116 Abs. 1 FGO abschließend aufgeführten Verfahrensmängel und kann nur mit der Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO erhoben werden (BFH-Urteil vom 29. November 1985 VI R 13/82, BFHE 145, 125, BStBl II 1986, 187;… BFH-Beschluss vom 19. Juli 1995 X R 41/94, BFH/NV 1996, 54).
- BFH, 17.06.1998 - X B 139/97
Nichtabgbe von Steuererklärungen - Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - …
Auszug aus BFH, 17.12.1999 - III R 64/98
Soweit es sich dabei nicht um eine Sachrüge handelt, könnte ein derartiger Mangel allenfalls im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden (vgl. dazu z.B. BFH-Beschluss vom 17. Juni 1998 X B 139/97, BFH/NV 1999, 187, m.w.N.). - BFH, 25.08.1982 - I R 120/82
Mündliche Verhandlung - Beteiligte
Auszug aus BFH, 17.12.1999 - III R 64/98
Ein Verfahrensmangel i.S. des § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO, der nicht ausdrücklich gerügt sein muss (BFH-Urteil vom 25. August 1982 I R 120/82, BFHE 136, 518, BStBl II 1983, 46), ist im Streitfall nicht gegeben. - BFH, 28.11.1990 - I R 71/90
Verfahrensvertretung in gesetzwidriger Weise auf Grund Abwesenheit des …
Auszug aus BFH, 17.12.1999 - III R 64/98
Ein Fall fehlender Vertretung läge insbesondere dann vor, wenn der Kläger nicht ordnungsgemäß geladen worden wäre (BFH-Urteil in BFHE 154, 17, BStBl II 1988, 948; BFH-Beschluss vom 11. April 1978 VIII R 215/77, BFHE 125, 28, BStBl II 1978, 401) oder das FG entgegen der Zusage einer Terminsänderung die mündliche Verhandlung gleichwohl durchgeführt hätte (BFH-Urteil vom 28. November 1990 I R 71/90, BFH/NV 1991, 756). - BFH, 19.07.1995 - X R 41/94
Verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Einzelrichter nach § 6 …
Auszug aus BFH, 17.12.1999 - III R 64/98
Die vom Kläger möglicherweise erhobene Rüge der Verletzung seines rechtlichen Gehörs (§ 119 Abs. 1 Nr. 3 FGO) fällt nicht unter die in § 116 Abs. 1 FGO abschließend aufgeführten Verfahrensmängel und kann nur mit der Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO erhoben werden (BFH-Urteil vom 29. November 1985 VI R 13/82, BFHE 145, 125, BStBl II 1986, 187; BFH-Beschluss vom 19. Juli 1995 X R 41/94, BFH/NV 1996, 54).
- BFH, 18.10.2000 - VIII R 22/00
Nichtbescheidung eines Terminverlegungsantrags
Ein Beteiligter ist dann in gesetzwidriger Weise im Verfahren nicht vertreten (§ 116 Abs. 1 Nr. 3, § 119 Nr. 4 FGO), wenn das Gericht bei der Vorbereitung oder Durchführung der mündlichen Verhandlung den Vorschriften des Gesetzes nicht genügt und dadurch die Teilnahme unmöglich gemacht hat (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 28. November 1990 I R 71/90, BFH/NV 1991, 756; BFH-Beschluss vom 17. Dezember 1999 III R 64/98, BFH/NV 2000, 741).
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