Rechtsprechung
| BFH, 16.06.1999 - II R 20/98 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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GrEStG 1983 § 1 Abs. 1 Nr. 2; ; GrEStG 1983 § 3 Nr. 8; ; BGB § 894; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 925 Abs. 2; ; BGB § 667; ; FGO § 126 Abs. 3 Nr. 1; ; FGO § 118 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Auflassungserklärung - Grunderwerbsteuer - Anspruch auf Eigentumsverschaffung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GrEStG; Auflassung eines Grundstücks
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 13.03.1997 - II 214/94
- BFH, 16.06.1999 - II R 20/98
Papierfundstellen
- BFH/NV 2000, 80
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (3)
- BFH, 22.09.1992 - VIII R 7/90
Ermittlung des Feststellungszeitraums durch Vertragsauslegung
Auszug aus BFH, 16.06.1999 - II R 20/98
Revisionsrechtlich nachprüfbar ist danach auch, ob eine Willenserklärung eindeutig und die Auslegung nach dem Wortlaut der Erklärung möglich ist, sowie die Frage, ob das FG die für die Auslegung bedeutsamen Begleitumstände, insbesondere die Interessenlage der Beteiligten, erforscht hat (BFH-Urteil vom 22. September 1992 VIII R 7/90, BFHE 170, 29, BStBl II 1993, 228). - BFH, 21.12.1981 - II R 124/79
Zur Grunderwerbsteuer, wenn Grundstückskaufvertrag und Gebäudeerrichtungsvertrag …
Auszug aus BFH, 16.06.1999 - II R 20/98
Danach ist nicht nur der Wortlaut der abgegebenen Willenserklärung maßgebend, vielmehr sind alle Begleitumstände, insbesondere die Entstehungsgeschichte des Vertrages oder des Rechtsgeschäfts sowie der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck und die bestehende Interessenlage einzubeziehen (…vgl. Palandt/Heinrichs, Bürgerliches Gesetzbuch, 58. Aufl. 1999, § 133 Anm. 5 a, b; vgl. auch BFH-Urteil vom 21. Dezember 1981 II R 124/79, BFHE 135, 217, BStBl II 1982, 330, 332). - BFH, 06.02.1985 - I R 80/81
Eheleute - Arbeitgeber - Versorgungszusage - Vertragsauslegung
Auszug aus BFH, 16.06.1999 - II R 20/98
Der Bundesfinanzhof (BFH) kann als Revisionsgericht das Urteil des FG daraufhin überprüfen, ob die gesetzlichen Auslegungsregeln, die Denkgesetze und Erfahrungssätze zutreffend angewandt worden sind (Urteil vom 6. Februar 1985 I R 80/81, BFHE 143, 426, BStBl II 1985, 420).
- BFH, 10.02.2005 - II B 115/04
GrESt - Auflassung
Dies ist regelmäßig der Fall, wenn durch die Auflassung ein Anspruch auf Eigentumsverschaffung erfüllt wird (BFH-Urteil vom 16. Juni 1999 II R 20/98, BFH/NV 2000, 80). - BFH, 19.10.2001 - V R 48/00
Forderungserfüllung durch Dritte
Revisionsrechtlich nachprüfbar ist danach auch, ob eine Auslegung nach dem Wortlaut des Vertrages möglich ist, sowie die Frage, ob das FG die für die Auslegung bedeutsamen Begleitumstände, insbesondere die Interessenlage der Beteiligten (z.B. Urteile des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 9. Juli 2001 II ZR 228/99, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2001, 1395; vom 3. April 2000 II ZR 194/98, Wertpapier-Mitteilungen/Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht --WM-- 2000, 1195, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2000, 2099), erforscht und zutreffend gewürdigt hat (z.B. BFH-Urteile vom 16. Juni 1999 II R 20/98, BFH/NV 2000, 80; vom 6. Februar 1985 I R 80/81, BFHE 143, 426, BStBl II 1985, 420). - FG Bremen, 11.06.2003 - 2 K 639/02
Grunderwerbsteuer: Erklärung der Auflassung gegenüber Gesamtrechtsnachfolger; …
Hingegen sei eine Besteuerung nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 GrESt auch nach Auffassung des BFH dann ausgeschlossen, wenn durch die Auflassung ein Anspruch auf Eigentumsverschaffung erfüllt werde (BFH-Urteil vom 16.06.1999 II R 20/98, BFH/NV 2000, 80 ).Dies ergebe sich aus dem BFH-Urteil vom 16.06.1999 II R 20/98, BFH/NV 2000, 80, 81.
Dem von der Kl. zitierten BFH-Urteil vom 16.06.1999 (BFH in BFH/NV 2000, 80 ) liege ein anderer Sachverhalt zugrunde.
Demgemäß hat der BFH in dem von der Kl. zitierten Urteil vom 16.06.1999 (BFH/NV 2000, 80 ) entschieden, dass die Regelung des § 1 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG immer schon dann durch § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG ausgeschlossen sei, wenn durch die Auflassung ein "Anspruch auf Eigentumsverschaffung" erfüllt werde (…vgl. auch Boruttau/Fischer, § 1 Rz. 412 ff., 415).
- BFH, 19.10.2001 - V R 75/98
Entgelt Dritter für Leistung des Unternehmers
Revisionsrechtlich nachprüfbar ist danach auch, ob eine Auslegung nach dem Wortlaut des Vertrages möglich ist, sowie die Frage, ob das FG die für die Auslegung bedeutsamen Begleitumstände, insbesondere die Interessenlage der Beteiligten (z.B. Urteile des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 9. Juli 2001 II ZR 228/99, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2001, 1395; vom 3. April 2000 II ZR 194/98, Wertpapier-Mitteilungen/Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht --WM-- 2000, 1195, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2000, 2099), erforscht und zutreffend gewürdigt hat (z.B. BFH-Urteile vom 16. Juni 1999 II R 20/98, BFH/NV 2000, 80; vom 6. Februar 1985 I R 80/81, BFHE 143, 426, BStBl II 1985, 420). - FG Schleswig-Holstein, 08.03.2012 - 3 K 118/11
Festsetzung von Grunderwerbsteuer im Zusammenhang mit der Errichtung einer …
Dies ist regelmäßig der Fall, wenn durch die Auflassung ein Anspruch auf Eigentumsverschaffung erfüllt wird (BFH-Urteil vom 16. Juni 1999 II R 20/98, BFH/NV 2000, 80). - BFH, 27.04.2001 - V B 197/00
Volkseigentum - Grundstück - Treuhandanstalt - Grunderwerbsteuer - Umsatzsteuer - …
Die Klägerin hat auch nicht dargelegt, dass und aus welchen Gründen die Auslegung des FG revisionsrechtlich angreifbar sein sollte (vgl. dazu BFH-Urteile vom 16. Juni 1999 II R 20/98, BFH/NV 2000, 80; vom 6. Februar 1985 I R 80/81, BFHE 143, 426, BStBl II 1985, 420), so dass der Vortrag der Klägerin auch keine Klärbarkeit ergibt. - FG Münster, 10.04.2014 - 8 K 306/11
Zurechnung sicherungsübereigneter Kommanditanteile für Zwecke der …
Nach den §§ 133, 157 BGB ist nicht nur der Wortlaut der abgegebenen Willenserklärungen maßgebend, sondern es sind auch die Entstehungsgeschichte des Rechtsgeschäfts und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck und die bestehenden Interessenlagen mit einzubeziehen (…vgl. BFH Urteil vom 08.03.1995 II R 42/92, BFH/NV 1995, 924; BFH Urteil vom 16.06.1999 II R 20/98, BFH/NV 2000, 80;… BFH Urteil vom 22.01.2003 II R 76/01, BFH/NV 2003, 1137). - FG Baden-Württemberg, 24.03.2011 - 3 K 1562/08
Abgrenzung zwischen einem die Gesamtrechtsnachfolge auslösenden Verkauf von …
Bei der Auslegung von Willenserklärungen gebührt außerdem im Zweifel der Auslegung der Vorzug, die die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit des Geschäftes vermeidet (BFH-Urteil vom 16. Juni 1999 II R 20/98, BFH/NV 2000, 80). - FG Düsseldorf, 28.07.2004 - 3 V 2717/04
Grunderwerbsteuer; Aufschiebende Bedingung; Grundstückskaufvertrag; Auflassung; …
- BFH, 25.05.2001 - VII B 7/01
Spedition - Zollanmeldung - Diplomaten- und Konsulargut - Freigutverwendung - …
In einem Revisionsverfahren könnte sie nur daraufhin überprüft werden, ob die gesetzlichen Auslegungsregeln beachtet worden sind oder die Auslegung gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (BFH…, Beschluss vom 15. Juni 2000 IX B 5/00, BFH/NV 2000, 1238;… Urteile vom 23. März 2000 VII R 12/99, BFH/NV 2000, 1263, und vom 16. Juni 1999 II R 20/98, BFH/NV 2000, 80). - FG Sachsen, 19.08.2002 - 3 K 600/00
Unbedingte Beitrittserklärung sowie Eigennutzung als Voraussetzung für die …
- FG Düsseldorf, 23.09.2002 - 7 K 7145/01
Bedingung; Grundstückskaufvertrag; Auflassung; Grunderwerbsteuer-Entstehung - …
- FG Sachsen, 19.08.2002 - 3 K 1206/00
Unbedingte Beitrittserklärung als Voraussetzung für die Eigenheimzulage bei …
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Rechtsprechung
| BFH, 13.07.1999 - VIII R 52/98 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine
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- Wolters Kluwer
Abfindungsanspruch - Erwerbender Gesellschafter - Anschaffungskosten - Kommanditanteil - Ergänzungsbilanz - Schuldzinsen - Sonderbetriebsausgaben
- rechtsportal.de
GewStG § 8 Nr. 1
Dauerschuldzinsen bei Abfindungsschuld gegenüber Kommanditisten-Erben - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 13.05.1998 - 5 K 1136/96
- BFH, 13.07.1999 - VIII R 52/98
Papierfundstellen
- BFH/NV 2000, 80
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BFH, 03.05.1993 - GrS 3/92
Verlustabzug nach § 10a GewStG entfällt, soweit der Verlust auf ausgeschiedene …
Auszug aus BFH, 13.07.1999 - VIII R 52/98
Das ist auch bei der Ermittlung des Gewerbeertrags nach § 7 GewStG zu berücksichtigen (vgl. u.a. --für die Berücksichtigung der Ergänzungsbilanzansätze bei der Ertragsermittlung-- BFH-Urteil vom 25. April 1985 IV R 83/83, BFHE 144, 25, BStBl II 1986, 350, unter 3. der Gründe, und --für die Berücksichtigung von Sonderbetriebsausgaben-- BFH-Beschluß vom 3. Mai 1993 GrS 3/92, BFHE 171, 246, BStBl II 1993, 616, unter C. III. 6. b bb der Gründe). - BFH, 25.04.1985 - IV R 83/83
Anschaffungskosten - Herstellungskosten - Übertragung einer Rücklage - …
Auszug aus BFH, 13.07.1999 - VIII R 52/98
Das ist auch bei der Ermittlung des Gewerbeertrags nach § 7 GewStG zu berücksichtigen (vgl. u.a. --für die Berücksichtigung der Ergänzungsbilanzansätze bei der Ertragsermittlung-- BFH-Urteil vom 25. April 1985 IV R 83/83, BFHE 144, 25, BStBl II 1986, 350, unter 3. der Gründe, und --für die Berücksichtigung von Sonderbetriebsausgaben-- BFH-Beschluß vom 3. Mai 1993 GrS 3/92, BFHE 171, 246, BStBl II 1993, 616, unter C. III. 6. b bb der Gründe). - BFH, 09.04.1981 - IV R 178/80
Schulden, die im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Mitunternehmeranteils stehen, …
Auszug aus BFH, 13.07.1999 - VIII R 52/98
Entgegen der Auffassung der Klägerin kommt es für die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 GewStG auch nicht darauf an, ob sich durch die Schuld das Betriebskapital verstärkt hat oder ob eine "Erweiterung der Betriebskapazität" eingetreten ist (vgl. BFH-Urteil vom 9. April 1981 IV R 178/80, BFHE 133, 293, BStBl II 1981, 621).
- BFH, 25.03.1992 - I R 51/90
Berechnung des Gewerbeertrags (§ 8 Nr. 2 GewStG )
Auszug aus BFH, 13.07.1999 - VIII R 52/98
Denn "Anteil am Betrieb" im Sinne dieser Vorschrift ist auch der Anteil an einer Personengesellschaft, also ein Kommanditanteil (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. März 1992 I R 51/90, BFHE 168, 361, BStBl II 1992, 919). - BGH, 15.05.1972 - II ZR 144/69
Auszug aus BFH, 13.07.1999 - VIII R 52/98
Es ist auch ohne Bedeutung, daß bei einer Anteilsübertragung Schuldner des Abfindungsanspruchs der erwerbende Gesellschafter, bei einem Ausscheiden des Gesellschafters mit der Folge, daß sein Anteil am Gesellschaftsvermögen den übrigen Gesellschaftern anwächst, aber die Gesellschaft selbst ist (vgl. z.B. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Mai 1972 II ZR 144/69, Wertpapier-Mitteilungen/Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht 1972, 1399, 1400, unter III. der Gründe; Ulmer in Großkommentar zum Handelsgesetzbuch, § 138 Anm. 33, m.w.N.). - FG Rheinland-Pfalz, 13.05.1998 - 5 K 1136/96
Zinsen auf Abfindungspflicht gegenüber weichendem Erben
Auszug aus BFH, 13.07.1999 - VIII R 52/98
Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 1999, 245 veröffentlicht.
- FG Rheinland-Pfalz, 24.09.2007 - 5 K 1484/07
Die zusätzlich zu einer Bardividende von einer ausländischen Aktiengesellschaft …
bb) Nichts anderes gilt (argumentum a maiore ad minorem), wenn darüber zu entscheiden ist, ob der einem Gesellschafter zugeflossene Vorteil der Erwerbssphäre oder der grundsätzlich (Ausnahmen: §§ 17, 23 EStG; § 21 des Umwandlungssteuergesetzes --UmwStG--) nicht steuerbaren Vermögensebene in Gestalt der (nachträglichen) Minderung von Anschaffungskosten angehört (vgl. § 255 Abs. 1 Satz 3 HGB; zur grundsätzlich einheitlichen Auslegung des Anschaffungskostenbegriffs für Gewinn- und Überschusseinkünfte vgl. BFH-Entscheidungen vom 19. Juli 1994 VIII R 52/98, BStBl II 1995, 362 a. E.; vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BStBl II 1990, 830 ). - FG Hamburg, 20.10.2005 - VI 40/05
Bewertung einer übernommenen Verbindlichkeit; Dauerschuldzinsen bei …
Unzweifelhaft hat der Bau-Betrieb mit dem Erwerb des KG-Anteils einen Anteil am Betrieb - wozu auch der Anteil an einer Personengesellschaft zählt (BFH-Urteil v. 13.7.1999, VIII R 52/98, BFH/NV 2000, 80 ) - im Sinne von § 8 Nr. 1 GewStG erworben.An dem wirtschaftlichen Zusammenhang des Darlehens mit dem Anteilserwerb dürfte sich hierdurch nichts geändert haben (siehe dazu auch BFH-Urteil v. 13.7.1999, VIII R 52/98, BFH/NV 2000, 80 ).
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