Rechtsprechung
| BFH, 19.11.2002 - X B 78/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 n.F.
- Wolters Kluwer
Darlegungserfordernis bei der Annahme eines Kommissionsgeschäft - Provisionsabrede - Steuerrechtliche Behandlung von Speditionskosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 96 Abs. 2 § 115 Abs. 2 Nr. 3
Verletzung des rechtlichen Gehörs - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 2003, 335
Wird zitiert von ... (28) Zitiert selbst (6)
- BFH, 22.06.1999 - X B 25/99
Verfahrensmangel; Rügeverzicht
Auszug aus BFH, 19.11.2002 - X B 78/01
Zudem muss das Vorbringen in sich schlüssig sein (Senatsbeschluss vom 22. Juni 1999 X B 25/99, BFH/NV 1999, 1612).Hinsichtlich der gerügten Verletzung von Denkgesetzen ist die Beschwerde schon deshalb unzulässig, weil es sich bei einer solchen Verletzung um einen materiell-rechtlichen Fehler handeln würde, der nicht mit einer auf Verfahrensmängel gestützten Nichtzulassungsbeschwerde gerügt werden kann (Senatsbeschluss in BFH/NV 1999, 1612).
- BFH, 26.04.1995 - I B 166/94
Örtliche Voraussetzungen des Grenzgängerbegriffs nach dem DBA-Schweiz 1971
Auszug aus BFH, 19.11.2002 - X B 78/01
Daher liegt eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur vor, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, dass das FG Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BFH-Beschlüsse vom 26. April 1995 I B 166/94, BFHE 177, 451, BStBl II 1995, 532;… vom 22. Dezember 1997 X B 23/96, BFH/NV 1998, 726, …und vom 1. Dezember 1999 XI B 88, 89/98, BFH/NV 2000, 730). - BFH, 18.06.2001 - II B 129/00
Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht, Nichtberücksichtigung unstreitigen …
Auszug aus BFH, 19.11.2002 - X B 78/01
Es ist vielmehr grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen hat (BFH-Beschluss vom 18. Juni 2001 II B 129/00, BFH/NV 2001, 1292).
- BFH, 01.12.1999 - XI B 88/98
Darlegung von Zulassungsgründen
Auszug aus BFH, 19.11.2002 - X B 78/01
Daher liegt eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur vor, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, dass das FG Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BFH-Beschlüsse vom 26. April 1995 I B 166/94, BFHE 177, 451, BStBl II 1995, 532;… vom 22. Dezember 1997 X B 23/96, BFH/NV 1998, 726, und vom 1. Dezember 1999 XI B 88, 89/98, BFH/NV 2000, 730). - BFH, 22.12.1997 - X B 23/96
Voraussetzungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Durchführung einer …
Auszug aus BFH, 19.11.2002 - X B 78/01
Daher liegt eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur vor, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, dass das FG Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BFH-Beschlüsse vom 26. April 1995 I B 166/94, BFHE 177, 451, BStBl II 1995, 532; vom 22. Dezember 1997 X B 23/96, BFH/NV 1998, 726, …und vom 1. Dezember 1999 XI B 88, 89/98, BFH/NV 2000, 730). - BFH, 19.01.2000 - II B 41/99
Verfahrensmangel; Alternativbegründung des FG-Urteils
Auszug aus BFH, 19.11.2002 - X B 78/01
Die Rüge eines Verfahrensmangels setzt die genaue Bezeichnung der Tatsachen voraus, aus denen sich nach Ansicht des Klägers der behauptete Verfahrensverstoß ergibt (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Januar 2000 II B 41/99, BFH/NV 2000, 1102).
- BFH, 18.04.2013 - VIII B 135/12
Gewinnerzielungsabsicht eines Rechtsanwalts mit Angestellten
Daher liegt in derartigen Fällen eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur vor, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, dass das FG Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BFH-Beschluss vom 19. November 2002 X B 78/01, BFH/NV 2003, 335, m.w.N.). - BFH, 10.02.2009 - VII B 265/08
Keine Leistungsklage auf Auszahlung zu erstattender Lohnsteuer, weil Frage zum …
Daher liegt in derartigen Fällen eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur vor, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, dass das FG Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BFH-Beschluss vom 19. November 2002 X B 78/01, BFH/NV 2003, 335, m.w.N.). - BFH, 17.05.2005 - VII S 17/05
Anhörungsrüge
103 Abs. 1 GG und § 96 Abs. 2 FGO sind allerdings erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BFH-Beschluss vom 19. November 2002 X B 78/01, BFH/NV 2003, 335, m.w.N.).
- BFH, 05.05.2011 - X B 155/10
Kein Vertrauensschutz bei Fortentwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung …
Vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht das Vorbringen der Beteiligten auch zur Kenntnis genommen hat (…BFH-Beschlüsse vom 18. Juni 2001 II B 129/00, BFH/NV 2001, 1292, und vom 19. November 2002 X B 78/01, BFH/NV 2003, 335). - BFH, 22.08.2017 - VII B 23/17
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls - Anforderungen …
Daher liegt in derartigen Fällen eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur vor, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls deutlich ergibt, dass das FG Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BFH-Beschluss vom 19. November 2002 X B 78/01, BFH/NV 2003, 335, m.w.N.). - BFH, 26.06.2006 - VII B 255/05
Protokollierung des Inhalts der mündlichen Prüfung; Verletzung des Anspruchs auf …
Daher liegt in derartigen Fällen ein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO und damit eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur vor, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, dass das FG Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BFH-Beschluss vom 19. November 2002 X B 78/01, BFH/NV 2003, 335, m.w.N.). - BFH, 07.10.2009 - VII B 253/08
Milchabgabe - Gemeinschaftsrechtliche Milchabgabenregelung mit höherrangigem …
Daher liegt in derartigen Fällen eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur vor, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls deutlich ergibt, dass das FG Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BFH-Beschluss vom 19. November 2002 X B 78/01, BFH/NV 2003, 335, m.w.N.). - BFH, 21.06.2010 - VII B 247/09
Anspruch auf rechtliches Gehör - Einholung weiterer Sachverständigengutachten - …
Daher liegt in derartigen Fällen eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur vor, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls deutlich ergibt, dass das FG Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BFH-Beschluss vom 19. November 2002 X B 78/01, BFH/NV 2003, 335, m.w.N.). - BFH, 04.11.2008 - VII B 54/08
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls - Darlegung der …
Daher liegt eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur vor, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, dass das FG Vorbringen entweder gänzlich unbeachtet gelassen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BFH-Beschluss vom 19. November 2002 X B 78/01, BFH/NV 2003, 335, m.w.N.). - BFH, 06.07.2018 - VII B 126/17
Vereinbarkeit der nationalen Milchquote für das Milchwirtschaftsjahr 2013/14 mit …
Daher liegt in derartigen Fällen eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur vor, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls deutlich ergibt, dass das FG Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BFH-Beschluss vom 19. November 2002 X B 78/01, BFH/NV 2003, 335, m.w.N.;… Senatsbeschluss vom 7. Oktober 2009 VII B 253/08, BFH/NV 2010, 267). - BFH, 06.03.2006 - X B 151/05
NZB: rechtliches Gehör
- BFH, 17.12.2009 - VII B 71/09
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls
- BFH, 16.12.2008 - VII R 15/08
Nacherhebung von Einfuhrabgaben bei widerrufener Präferenzbescheinigung - …
- BFH, 17.11.2008 - VII S 21/08
Prozesskostenhilfe für künftige Nichtzulassungsbeschwerde - Verrechnung nicht …
- BFH, 11.06.2004 - VII B 218/03
Abtretung steuerrechtlicher Forderungen; Aufrechnungserklärung im …
- BFH, 30.04.2012 - VII B 223/11
Abgabe einer Zollanmeldung im Namen des Käufers bei vereinbarter Lieferbedingung …
- BFH, 31.01.2008 - VII B 119/07
Aufrechnung gegen Steuererstattungsanspruch im Gesamtvollstreckungsverfahren - …
- BFH, 14.02.2006 - II B 2/05
Steuerbescheid - Adressat
- BFH, 11.06.2004 - VII B 272/03
Widerruf der Bestellung als Steuerberater - Vermögensverfall
- BFH, 11.06.2004 - VII B 166/03
Widerruf der Bestellung als Stb. wegen Vermögensverfalls
- BFH, 26.06.2006 - VII B 28/06
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- BFH, 17.10.2005 - VII S 8/05
Verfahrensmängel
- BFH, 26.09.2005 - VII B 274/04
NZB: Verfahrensmangel, Verletzung des rechtlichen Gehörs
- BFH, 04.07.2005 - VII B 339/04
Absehen von Entscheidungsgründen; Verletzung des Rechts auf Gehör
- BFH, 26.06.2006 - VII B 225/05
Anfechtung der Leistungsbewertung in der Steuerberaterprüfung - Anordnung der …
- BFH, 04.03.2005 - VII B 150/04
Recht auf Akteneinsicht; Verletzung des rechtlichen Gehörs
- BFH, 19.11.2003 - X B 136/03
Darlegung eines Verfahrensmangels bei Ablehnung eines Antrags auf Terminverlegung
- BFH, 19.01.2004 - X B 134/03
Darlegung eines Verfahrensmangels bei Ablehnung eines Antrags auf Terminverlegung
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Rechtsprechung
| BFH, 20.11.2002 - I B 99/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 51 Abs. 1; ; FGO § ... 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 119 Nr. 1; ; FGO § 119 Nr. 2 2. Alternative; ; KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1
- Wolters Kluwer
Zulassung der Revision gegen ein finanzgerichtliches Urteil - Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Darlegung der Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage im betreffenden Verfahren - Vertretung völkerrechtskonformer Rechtsansichten ...
- rechtsportal.de
FGO § 51 Abs. 1 § 119 Nr. 1; ZPO § 41
NZB: vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts; Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 2003, 335
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 30.03.2022 - AnwZ (Brfg) 28/20
Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Befangenheitsablehnung der Richter des Senats …
Die bloße Ablehnungsmöglichkeit führt noch zu keiner unvorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts (BFH, Beschluss vom 20. November 2002 - I B 99/02, juris Rn. 13). - BFH, 09.05.2018 - X B 143/17
Ausschließung oder Ablehnung eines Richters, über dessen früheres Verhalten im …
Die bloße Möglichkeit, mit Aussicht auf Erfolg ein Ablehnungsgesuch anzubringen, reicht nach dem klaren Wortlaut des § 119 Nr. 2 FGO nicht aus und bewirkt auch keine unvorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts i.S. des § 119 Nr. 1 FGO (BFH-Beschlüsse vom 20. November 2002 I B 99/02, BFH/NV 2003, 335, unter II.1.c, …und vom 30. Mai 2012 III B 239/11, BFH/NV 2012, 1470, Rz 21 f.; BGH-Urteil vom 9. November 1992 II ZR 230/91, BGHZ 120, 141, unter 1.). - BFH, 30.05.2012 - III B 239/11
Keine Revisionszulassung wegen angeblicher Unrichtigkeit des FG-Urteils - …
Im Übrigen führte die bloße Ablehnungsmöglichkeit zu keiner unvorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts i.S. des § 119 Nr. 1 FGO (BFH-Beschluss vom 20. November 2002 I B 99/02, BFH/NV 2003, 335).
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