Rechtsprechung
| BFH, 25.02.2010 - III S 7/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen - Ergänzung des Beschlusses auf fristgebundenen Antrag hin
- openjur.de
Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen; Ergänzung des Beschlusses auf fristgebundenen Antrag hin
- Bundesfinanzhof
FGO § 139 Abs 4, FGO § 109, FGO § 113, FGO § 135 Abs 3
Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen - Ergänzung des Beschlusses auf fristgebundenen Antrag hin - rechtsinformationen.bund.de
Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen - Ergänzung des Beschlusses auf fristgebundenen Antrag hin
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 139 Abs 4 FGO, § 109 FGO, § 113 FGO, § 135 Abs 3 FGO
Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen - Ergänzung des Beschlusses auf fristgebundenen Antrag hin - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 109; FGO § 113; FGO § 139 Abs. 4
Unterlassen des Ausspruchs über die Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen durch das Gericht - datenbank.nwb.de
Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 2010, 1285
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BFH, 29.05.2009 - IV B 143/08
Kostenerstattung für Beigeladenen im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren des …
Auszug aus BFH, 25.02.2010 - III S 7/10
Rn. 5 Unterlässt das Gericht den Ausspruch über die Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen i.S. des § 139 Abs. 4 FGO, so ist der betreffende Beschluss auf Antrag nach §§ 109, 113 FGO zu ergänzen (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Mai 2009 IV B 143/08, BFH/NV 2009, 1452, m.w.N.).Die Kostenerstattung entspricht regelmäßig der Billigkeit, wenn Sachanträge gestellt werden oder das Verfahren durch Schriftsätze wesentlich gefördert wird (z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2009, 1452).
- BFH, 23.01.1985 - II R 2/83
Revision - Kostentragung - Beigeladener
Auszug aus BFH, 25.02.2010 - III S 7/10
Dazu gehört nicht der Antrag der Beigeladenen, die Beschwerde zurückzuweisen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 23. Januar 1985 II R 2/83, BFHE 143, 119, BStBl II 1985, 368; Schwarz in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 135 FGO Rz 60). - BFH, 21.02.2000 - X B 3/99
Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen; Ergänzung einer Kostenentscheidung
Auszug aus BFH, 25.02.2010 - III S 7/10
Als Sachantrag kommen dabei nur solche Anträge in Betracht, die den Beigeladenen einem Kostenrisiko gemäß § 135 Abs. 3 FGO ausgesetzt hätten (z.B. BFH-Beschluss vom 21. Februar 2000 X B 3/99, BFH/NV 2000, 1473).
- BFH, 11.04.2012 - I R 11/11
Aberkennung der Gemeinnützigkeit wegen extremistischer Bestrebungen - Beweislast …
Die BFH-Rechtsprechung, nach der eine Kostentragung des Beigeladenen im Rahmen des § 135 Abs. 3 FGO ausscheidet, wenn dessen Antrag mit dem des unterlegenen Hauptbeteiligten übereinstimmt (BFH-Urteile vom 23. Januar 1985 II R 2/83, BFHE 143, 119, BStBl II 1985, 368; vom 8. November 2000 I R 1/00, BFHE 194, 227, BStBl II 2001, 769; vom 11. November 2010 IV R 17/08, BFHE 232, 28, BStBl II 2011, 716; BFH-Beschluss vom 25. Februar 2010 III S 7/10, BFH/NV 2010, 1285), ist hier nicht einschlägig, weil § 135 Abs. 3 FGO für die nach § 122 Abs. 2 FGO Beigetretenen nicht anwendbar ist (…vgl. Senatsbeschluss vom 6. Februar 2007 I B 88/05, BFH/NV 2007, 1148). - BFH, 16.01.2025 - IV R 11/22
Zur Gewinnhinzurechnung gemäß § 15a Abs. 3 EStG
Hierzu gehört nicht der Antrag der Beigeladenen, die Revision zurückzuweisen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 24.10.2007 - X R 33/06 [Rz 1], zum Revisionsverfahren; vom 25.02.2010 - III S 7/10, Rz 7, zum Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde, m.w.N.). - FG Niedersachsen, 13.11.2024 - 3 K 11079/21
Bewertung; Entnahme; Entnahmewert; Genossenschaftsanteil; Geschäftsanteil; …
Die Kostenerstattung entspricht regelmäßig der Billigkeit, wenn Sachanträge gestellt werden oder das Verfahren durch Sachvortrag wesentlich gefördert wird (…z.B. BFH, Beschlüsse vom 29. Mai 2009 IV B 143/08, BFH/NV 2009, 1452 und vom 25. Februar 2010 III S 7/10, BFH/NV 2010, 1285). - FG Niedersachsen, 23.10.2024 - 3 K 1/24
Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen im Falle der …
Zwar verlangt der BFH in einigen Entscheidungen, dass der Beigeladene das Verfahren "wesentlich" gefördert (…BFH-Beschluss vom 29. Mai 2009 IV B 143/08, BFH/NV 2009, 1452; Beschluss vom 25. Februar 2010 III S 7/10, BFH/NV 2010, 1285; Urteil vom 22. September 2011 III R 82/08, BStBl. II 2012, 734) bzw. "wesentlich mitgewirkt" habe (…BFH-Beschluss vom 27. Dezember 2006 IX B 199/05, BFH/NV 2007, 1140). - FG München, 02.07.2019 - 12 K 1777/18
Genügen des räumlichen Zusammenlebens mit gemeinsamer Versorgung in einem …
Als Sachantrag kommen dabei nur solche Anträge in Betracht, die den Beigeladenen einem Kostenrisiko gemäß § 135 Abs. 3 FGO ausgesetzt hätten (BFH-Beschlüsse vom 25. Februar 2010 III S 7/10, BFH/NV 2010, 1285 ;… vom 21. Februar 2000 X B 3/99, BFH/NV 2000, 1473 ).
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