Rechtsprechung
| BFH, 07.04.2010 - I B 108/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Nichtzulassungsbeschwerde bei Doppelbegründung des Urteils
- openjur.de
Nichtzulassungsbeschwerde bei Doppelbegründung des Urteils
- Bundesfinanzhof
FGO § 115 Abs 2, FGO § 116 Abs 3 S 3
Nichtzulassungsbeschwerde bei Doppelbegründung des Urteils - rechtsinformationen.bund.de
Nichtzulassungsbeschwerde bei Doppelbegründung des Urteils
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 115 Abs 2 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO
Nichtzulassungsbeschwerde bei Doppelbegründung des Urteils - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurechnung einer Beteiligung bzgl. eines Missbrauchs von Gestaltungsmöglichkeiten nach der Abgabenordnung ( AO )
- datenbank.nwb.de
Begründungserfordernis für Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer Urteilsbegründung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 30.04.2009 - 5 K 829/07
- BFH, 07.04.2010 - I B 108/09
Papierfundstellen
- BFH/NV 2010, 1298
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BFH, 17.01.2006 - VIII B 172/05
NZB: materielle Richtigkeit des FG-Urteils; qualifizierter Rechtsanwendungsfehler
Auszug aus BFH, 07.04.2010 - I B 108/09
Ein besonders gravierender ("qualifizierter") Rechtsanwendungsfehler, der zu einer Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO führen könnte (z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. Januar 2006 VIII B 172/05, BFH/NV 2006, 799;… vom 14. Dezember 2006 VIII B 108/05, BFH/NV 2007, 741), liegt darin aber nicht. - BFH, 14.12.2006 - VIII B 108/05
Verfahrensfehler; Verstoß gegen den Inhalt der Akten
Auszug aus BFH, 07.04.2010 - I B 108/09
Ein besonders gravierender ("qualifizierter") Rechtsanwendungsfehler, der zu einer Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO führen könnte (…z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. Januar 2006 VIII B 172/05, BFH/NV 2006, 799; vom 14. Dezember 2006 VIII B 108/05, BFH/NV 2007, 741), liegt darin aber nicht. - BFH, 24.01.2008 - VIII B 197/06
Scheinselbständigkeit - Begründungserfordernis für Nichtzulassungsbeschwerde bei …
Auszug aus BFH, 07.04.2010 - I B 108/09
Damit hat sie dem verfahrensrechtlichen Erfordernis entsprochen, dass in dem Fall, dass das angefochtene Urteil auf mehrere selbständige Begründungen gestützt wird, von denen jede für sich allein das Entscheidungsergebnis trägt, für jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund i.S. von § 115 Abs. 2 FGO schlüssig dargelegt werden muss (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Januar 2008 VIII B 197/06, BFH/NV 2008, 1133, m.w.N.). - FG München, 30.04.2009 - 5 K 829/07
Wirtschaftliches Eigentum bei Organgesellschaft
Auszug aus BFH, 07.04.2010 - I B 108/09
Die Klage blieb erfolglos (Finanzgericht --FG-- München, Urteil vom 30. April 2009 5 K 829/07, Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 1434).
- BFH, 14.10.2010 - I B 74/10
Darlegung grundsätzlicher Bedeutung: Änderung eines europarechtswidrigen …
Ist das angefochtene Urteil auf mehrere eigenständig tragende Überlegungen gestützt, so muss hinsichtlich jedes einzelnen dieser Begründungsansätze ein Zulassungsgrund herausgearbeitet werden (…BFH-Beschlüsse vom 1. Juli 2009 VII B 78/09, BFH/NV 2009, 1781;… vom 19. September 2008 IX B 23/08, BFH/NV 2010, 43; vom 7. April 2010 I B 108/09, BFH/NV 2010, 1298, m.w.N.). - BFH, 03.12.2010 - V B 35/10
Steuersubjekt bei Betrieb gewerblicher Art - Unschädlichkeit der ungenauen …
Denn jedenfalls beruht das Urteil nicht auf einer verfahrensfehlerhaften Feststellung, weil das FG sein Urteil auf eine weitere selbständige Begründung gestützt hat, für die die Klägerin keinen hinreichenden Zulassungsgrund geltend gemacht hat (vgl. BFH-Beschluss vom 7. April 2010 I B 108/09, BFH/NV 2010, 1298).
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Rechtsprechung
| BFH, 26.03.2010 - VIII S 2/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Anhörungsrüge - einstweilige Aussetzung der Vollziehung
- openjur.de
Anhörungsrüge; einstweilige Aussetzung der Vollziehung
- Bundesfinanzhof
FGO § 133a Abs 6, FGO § 131 Abs 1 S 2
Anhörungsrüge - einstweilige Aussetzung der Vollziehung - rechtsinformationen.bund.de
Anhörungsrüge - einstweilige Aussetzung der Vollziehung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 133a Abs 6 FGO, § 131 Abs 1 S 2 FGO
Anhörungsrüge - einstweilige Aussetzung der Vollziehung - rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Kein vollziehbarer Inhalt eines Beschlusses, der durch eine Nichtzulassungsbeschwerde als unbegründet zurückgewiesen wurde
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BFH, 18.01.2010 - VIII B 132/09
- BFH, 26.03.2010 - VIII S 2/10
Papierfundstellen
- BFH/NV 2010, 1298
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BFH, 01.10.2007 - XI S 20/07
Verletzung des rechtlichen Gehörs; einstweilige Aussetzung der Vollziehung der …
Auszug aus BFH, 26.03.2010 - VIII S 2/10
Rn. 4 2. Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist schon deshalb abzulehnen, weil der mit der Anhörungsrüge angefochtene Beschluss keinen vollziehbaren Inhalt hat (vgl. BFH-Beschluss vom 1. Oktober 2007 XI S 20/07, BFH/NV 2008, 91).
- BFH, 17.05.2011 - V B 73/10
Abgrenzung Schadensersatz/Leistungsaustausch
Rn. 3 1. Das FG hat nicht verfahrensfehlerhaft das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) verletzt, weil es "unter Verletzung verfassungsrechtlich geschützter Grundsätze des Dt. Schadensersatzrechts sowie der verfassungsrechtlich geschützten Vertragsfreiheit unter Verstoß gegen allgemeine Denk- und Erfahrungssätze willkürlich und greifbar gesetzwidrig, dabei zugleich in Abweichung von höchstrichterlicher Rechtsprechung sowohl des Bundesverfassungsgerichts als auch des Bundesfinanzhofs (zum Umsatzsteuerrecht) als auch des Bundesgerichtshofes (zum Schadensrecht) entschieden und damit zugleich --wie bereits der VIII. Senat des BFH in den Beschlüssen zum ertragssteuerlichen Rechtsstreit in der Sache VIII S 2/10 (BFH/NV 2010, 1298)-- das Vertrauen der Allgemeinheit in die Justiz gefährdet" hat.
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