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Rechtsprechung
   BFH, 18.04.2012 - I B 123/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,14374
BFH, 18.04.2012 - I B 123/11 (https://dejure.org/2012,14374)
BFH, Entscheidung vom 18.04.2012 - I B 123/11 (https://dejure.org/2012,14374)
BFH, Entscheidung vom 18. April 2012 - I B 123/11 (https://dejure.org/2012,14374)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners, Rüge mangelhafter Sachaufklärung

  • openjur.de

    Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners, Rüge mangelhafter Sachaufklärung

  • Bundesfinanzhof

    AO § 191, FGO § 76 Abs 1, FGO § 115 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
    Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners, Rüge mangelhafter Sachaufklärung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners, Rüge mangelhafter Sachaufklärung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 191 AO, § 76 Abs 1 FGO, § 115 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners, Rüge mangelhafter Sachaufklärung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 50a; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, 2
    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids bei unterbliebener Anmeldung und Abführung von Steuerabzugsbeträgen

  • datenbank.nwb.de

    Begründung des Entschließungsermessens für die Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners einzelfallabhängig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 1299
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 01.09.2008 - IV B 4/08

    Übergehen eines Beweisantrag - Rügeverlust - Revisionszulassung wegen greifbarer …

    Auszug aus BFH, 18.04.2012 - I B 123/11
    Die Verletzung der Sachaufklärungspflicht gehört zu den "verzichtbaren" Verfahrensmängeln, die nicht mehr mit Erfolg geltend gemacht werden können, wenn die Beteiligten sie nicht in der nächsten mündlichen Verhandlung rügen (z.B. BFH-Beschluss vom 1. September 2008 IV B 4/08, BFH/NV 2009, 35; Senatsbeschluss vom 26. Mai 2009 I B 20/09, juris;… Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 101, m.w.N.).

    In diesem Sinne greifbar gesetzwidrig ist eine Entscheidung dann, wenn sie objektiv willkürlich und unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (BFH-Beschluss in BFH/NV 2009, 35; Senatsbeschluss vom 1. Juli 2009 I B 231/08, juris, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 13.06.1997 - VII R 96/96
    Auszug aus BFH, 18.04.2012 - I B 123/11
    Vielmehr hat das FG sich für seine Annahme, das Entschließungsermessen zur Haftungsinanspruchnahme des Klägers habe keiner besonderen Begründung bedurft, auf das BFH-Urteil vom 13. Juni 1997 VII R 96/96 (BFH/NV 1998, 4) gestützt, wonach das FA seine Entschließung, den Haftenden in Anspruch zu nehmen (Entschließungsermessen), im Regelfall, wenn außergewöhnliche Umstände nicht vorgetragen und nicht ersichtlich sind, jedenfalls dann nicht besonders begründen muss, wenn eine anderweitige Realisierung des Steueranspruchs nicht möglich ist.
  • BFH, 20.06.2011 - I B 108/10

    Fortbestand des Verlustabzugs nach Abwärtsverschmelzung (§ 8 Abs. 4 KStG 1996 n. …

    Auszug aus BFH, 18.04.2012 - I B 123/11
    Der Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs gebietet die Kenntnisnahme und ernstliche Erwägung des Beteiligtenvorbringens (Senatsbeschlüsse vom 26. April 1995 I B 166/94, BFHE 177, 451, BStBl II 1995, 532; vom 20. Juni 2011 I B 108/10, BFH/NV 2011, 1924); er macht keine Vorgaben dazu, welche rechtlichen Schlüsse das Gericht aus dem Vorbringen zu ziehen hat.
  • BFH, 26.04.1995 - I B 166/94

    Örtliche Voraussetzungen des Grenzgängerbegriffs nach dem DBA-Schweiz 1971

    Auszug aus BFH, 18.04.2012 - I B 123/11
    Der Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs gebietet die Kenntnisnahme und ernstliche Erwägung des Beteiligtenvorbringens (Senatsbeschlüsse vom 26. April 1995 I B 166/94, BFHE 177, 451, BStBl II 1995, 532;… vom 20. Juni 2011 I B 108/10, BFH/NV 2011, 1924); er macht keine Vorgaben dazu, welche rechtlichen Schlüsse das Gericht aus dem Vorbringen zu ziehen hat.
  • BFH, 22.10.2009 - V B 108/08

    Haftung wegen steuerlicher Beratung eines Umsatzsteuerkarussels - Keine Bindung …

    Auszug aus BFH, 18.04.2012 - I B 123/11
    Die Sachaufklärungsrüge kann nicht dazu dienen, Beweisanträge oder Fragen zu ersetzen, welche ein fachkundig vertretener Beteiligter --wie hier der Kläger-- selbst in zumutbarer Weise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (BFH-Beschluss vom 22. Oktober 2009 V B 108/08, BFH/NV 2010, 170, m.w.N.).
  • BFH, 01.07.2009 - I B 231/08

    Voraussetzungen von grundsätzlicher Bedeutung und greifbarer Gesetzwidrigkeit

    Auszug aus BFH, 18.04.2012 - I B 123/11
    In diesem Sinne greifbar gesetzwidrig ist eine Entscheidung dann, wenn sie objektiv willkürlich und unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (…BFH-Beschluss in BFH/NV 2009, 35; Senatsbeschluss vom 1. Juli 2009 I B 231/08, juris, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 26.05.2009 - I B 20/09

    Übergehen eines Beweisantrags - Verletzung rechtlichen Gehörs - Rügeverlust - …

    Auszug aus BFH, 18.04.2012 - I B 123/11
    Die Verletzung der Sachaufklärungspflicht gehört zu den "verzichtbaren" Verfahrensmängeln, die nicht mehr mit Erfolg geltend gemacht werden können, wenn die Beteiligten sie nicht in der nächsten mündlichen Verhandlung rügen (…z.B. BFH-Beschluss vom 1. September 2008 IV B 4/08, BFH/NV 2009, 35; Senatsbeschluss vom 26. Mai 2009 I B 20/09, juris;… Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 101, m.w.N.).
  • BFH, 04.03.2020 - XI B 30/19

    Zur Vorgreiflichkeit der Entscheidung

    Rn. 12 b) Die Sachaufklärungsrüge ist auch nicht geeignet, Beweisanträge oder Fragen zu ersetzen, die ein fachkundig vertretener Beteiligter selbst in zumutbarer Weise in der mündlichen Verhandlung beim FG hätte stellen können (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 18.04.2012 - I B 123/11, BFH/NV 2012, 1299, Rz 18;… in BFH/NV 2012, 1818, Rz 7).

    Ein umsichtiger Prozessvertreter muss vielmehr stets gewärtigen, dass das Gericht die Beweismittel abweichend würdigt, und er ist deshalb gehalten, vorsorglich alle von ihm für zweckmäßig erachteten Beweisanträge zu stellen und ihre Ablehnung gegebenenfalls rechtzeitig zu rügen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 1299, Rz 19;… in BFH/NV 2012, 1818, Rz 7).

  • BFH, 12.12.2012 - XI B 70/11

    Haftung eines Kommanditisten; Bindung an tatsächliche Feststellungen; Verletzung …

    Rn. 35 Die Sachaufklärungsrüge ist auch nicht geeignet, Beweisanträge oder Fragen zu ersetzen, die ein fachkundig vertretener Beteiligter selbst in zumutbarer Weise in der mündlichen Verhandlung beim FG hätte stellen können (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. April 2012 I B 123/11, BFH/NV 2012, 1299, Leitsatz 2;… in BFH/NV 2012, 1818, Rz 7).

    Ein umsichtiger Prozessvertreter muss vielmehr stets gewärtigen, dass das Gericht die Beweismittel abweichend würdigt und ist deshalb gehalten, vorsorglich alle von ihm für zweckmäßig erachteten Beweisanträge zu stellen und ihre Ablehnung gegebenenfalls rechtzeitig zu rügen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 1299, Rz 19;… in BFH/NV 2012, 1818, Rz 7).

  • BFH, 08.01.2014 - XI B 120/13

    Zur Entstehung eines Pflegekindschaftsverhältnisses zu einer volljährigen …

    Die Sachaufklärungsrüge dient nicht dazu, Beweisanträge oder Fragen zu ersetzen, welche ein fachkundig vertretener Beteiligter --wie hier die Klägerin-- selbst in zumutbarer Weise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (…vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 22. Oktober 2009 V B 108/08, BFH/NV 2010, 170; vom 18. April 2012 I B 123/11, BFH/NV 2012, 1299;… vom 18. Juli 2012 V B 99/11, BFH/NV 2012, 1818, jeweils m.w.N.).

    Ein Prozessvertreter muss stets gewärtigen, dass das Gericht die Beweismittel --Gleiches gilt für den Sachverhalt-- abweichend würdigt und ist deshalb gehalten, vorsorglich alle von ihm für zweckmäßig erachteten Beweisanträge zu stellen und ihre Ablehnung ggf. rechtzeitig zu rügen (vgl. dazu BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 1299;… in BFH/NV 2012, 1818, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 11.06.2026 - VII B 69/25

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehler

    Die Sachaufklärungsrüge ist nicht dazu bestimmt, Beweisanträge zu ersetzen, welche ein fachkundig vertretener Beteiligter selbst in zumutbarer Weise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 29.10.2004 - XI B 213/02, BFH/NV 2005, 566; vom 18.04.2012 - I B 123/11, BFH/NV 2012, 1299, …und vom 31.08.2016 - I B 146/15, BFH/NV 2016, 1756).
  • BFH, 12.10.2012 - XI B 51/12

    Rüge einer überlangen Verfahrensdauer

    Rn. 11 Die Sachaufklärungsrüge ist auch nicht geeignet, Beweisanträge oder Fragen zu ersetzen, die eine fachkundig vertretene Beteiligte selbst in zumutbarer Weise in der mündlichen Verhandlung beim FG hätte stellen können (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. April 2012 I B 123/11, BFH/NV 2012, 1299, Leitsatz 2; vom 18. Juli 2012 V B 99/11, n.v., juris, unter II.1.a).

    Ein umsichtiger Prozessvertreter muss vielmehr stets gewärtigen, dass das Gericht die Beweismittel abweichend würdigt, und ist deshalb gehalten, vorsorglich alle von ihm für zweckmäßig erachteten Beweisanträge zu stellen und ihre Ablehnung gegebenenfalls rechtzeitig zu rügen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 1299, unter II.4.; vom 18. Juli 2012 V B 99/11, n.v., juris, unter II.1.a).

  • BFH, 18.07.2012 - V B 99/11

    Zu den Anforderungen an die Sachaufklärungsrüge

    Rn. 7 Die Sachaufklärungsrüge ist auch nicht geeignet, Beweisanträge oder Fragen zu ersetzen, die ein fachkundig vertretener Beteiligter selbst in zumutbarer Weise in der mündlichen Verhandlung beim FG hätte stellen können (BFH-Beschluss vom 18. April 2012 I B 123/11, nicht veröffentlicht --n.v.--, Leitsatz 2).

    Ein umsichtiger Prozessvertreter muss vielmehr stets gewärtigen, dass das Gericht die Beweismittel abweichend würdigt und ist deshalb gehalten, vorsorglich alle von ihm für zweckmäßig erachteten Beweisanträge zu stellen und ihre Ablehnung gegebenenfalls rechtzeitig zu rügen (BFH-Beschluss vom 18. April 2012 I B 123/11, n.v., unter II.4.).

  • BFH, 05.03.2014 - V B 14/13

    Zum Gutglaubensschutz beim Vorsteuerabzug

    Denn ein umsichtiger Prozessvertreter muss stets gewärtigen, dass das Gericht die Beweismittel abweichend würdigt und ist deshalb gehalten, vorsorglich alle von ihm für zweckmäßig erachteten Beweisanträge zu stellen und ihre Ablehnung gegebenenfalls rechtzeitig zu rügen (BFH-Beschluss vom 18. April 2012 I B 123/11, BFH/NV 2012, 1299).
  • BFH, 31.08.2016 - I B 146/15

    Sachaufklärungsrüge - Formelle Korrespondenz bei verdeckter Einlage

    Die Sachaufklärungsrüge ist nicht dazu bestimmt, Beweisanträge zu ersetzen, welche ein fachkundig vertretener Beteiligter selbst in zumutbarer Weise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (Senatsbeschluss vom 18. April 2012 I B 123/11, BFH/NV 2012, 1299, m.w.N.).
  • BFH, 16.10.2013 - I B 8/13

    Widerstreitende Steuerfestsetzungen - kumulativ begründetes FG-Urteil - …

    In diesem Sinne greifbar gesetzwidrig ist eine Entscheidung dann, wenn sie objektiv willkürlich und unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (z.B. Senatsbeschluss vom 18. April 2012 I B 123/11, BFH/NV 2012, 1299).
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Rechtsprechung
   BFH, 10.05.2012 - IX B 8/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,15266
BFH, 10.05.2012 - IX B 8/12 (https://dejure.org/2012,15266)
BFH, Entscheidung vom 10.05.2012 - IX B 8/12 (https://dejure.org/2012,15266)
BFH, Entscheidung vom 10. Mai 2012 - IX B 8/12 (https://dejure.org/2012,15266)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine

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  • lexetius.com

    Zur abweichenden Festsetzung von Steuern aus Billigkeitsgründen bei Veräußerung von Anteilen mit Verfügungsbeschränkungen - Bewertungsabschlag bei Verfügungsbeschränkung

  • openjur.de

    Zur abweichenden Festsetzung von Steuern aus Billigkeitsgründen bei Veräußerung von Anteilen mit Verfügungsbeschränkungen; Bewertungsabschlag bei Verfügungsbeschränkung

  • Bundesfinanzhof

    AO § 163, BewG § 9 Abs 2 S 3, EStG § 17, BewG § 9 Abs 3 S 1
    Zur abweichenden Festsetzung von Steuern aus Billigkeitsgründen bei Veräußerung von Anteilen mit Verfügungsbeschränkungen - Bewertungsabschlag bei Verfügungsbeschränkung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Zur abweichenden Festsetzung von Steuern aus Billigkeitsgründen bei Veräußerung von Anteilen mit Verfügungsbeschränkungen - Bewertungsabschlag bei Verfügungsbeschränkung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 163 AO, § 9 Abs 2 S 3 BewG, § 17 EStG 1997, § 9 Abs 3 S 1 BewG
    Zur abweichenden Festsetzung von Steuern aus Billigkeitsgründen bei Veräußerung von Anteilen mit Verfügungsbeschränkungen - Bewertungsabschlag bei Verfügungsbeschränkung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    FGO § 105 Abs. 5; AO § 163
    Notwendigkeit einer Billigkeitsentscheidung bei Übersteigen des Gewinns durch die auf den Gewinn erhobene Steuer in der Folge eines Beteiligungstausches

  • datenbank.nwb.de

    Keine Billigkeitsmaßnahmen bei Veräußerung von Anteilen mit Verfügungsbeschränkungen; kein Bewertungsabschlag

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 1299
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 28.10.2008 - IX R 96/07

    Anteilstausch in der Einkunftsart § 17 EStG - Zeitpunkt der Gewinnverwirklichung

    Auszug aus BFH, 10.05.2012 - IX B 8/12
    Sind die erlangten Anteile eine gewisse Zeit nicht veräußerbar, rechtfertigt sich daraus nur dann kein Bewertungsabschlag, wenn die Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 des Bewertungsgesetzes vorliegen und die Verfügungsbeschränkungen in der Person des Steuerpflichtigen oder seines Rechtsvorgängers --und nicht im Wirtschaftsgut selbst-- begründet sind (eingehend dazu BFH-Urteil vom 28. Oktober 2008 IX R 96/07, BFHE 223, 190, BStBl II 2009, 45, m.w.N.).
  • BFH, 03.02.2012 - IX B 126/11

    Nichtzulassungsbeschwerde: Nebeneinander von dinglichem Nutzungsrecht und …

    Auszug aus BFH, 10.05.2012 - IX B 8/12
    Rügt der Kläger aber lediglich eine (vermeintlich) fehlerhafte Rechtsanwendung und fehlerhafte Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen durch das FG, also materiell-rechtliche Fehler, kann er damit allein eine Zulassung der Revision nicht erreichen (vgl. die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, z.B. BFH-Beschluss vom 3. Februar 2012 IX B 126/11, BFH/NV 2012, 741).
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