Rechtsprechung
| BFH, 22.04.2013 - IX B 181/12 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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NZB: Fehlerhafte Rechtsanwendung
- openjur.de
NZB: Fehlerhafte Rechtsanwendung
- Bundesfinanzhof
EStG § 7 Abs 4 S 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 118 Abs 2
NZB: Fehlerhafte Rechtsanwendung - rechtsinformationen.bund.de
NZB: Fehlerhafte Rechtsanwendung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 7 Abs 4 S 2 EStG 2002, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 118 Abs 2 FGO
NZB: Fehlerhafte Rechtsanwendung - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Abschreibungsdauer eines als SB-Markt genutzten Gebäudes mangels Darlegung eines Divergenzfalls
- datenbank.nwb.de
Hinreichende Darlegung einer Divergenz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 24.10.2012 - 1 K 1465/10
- BFH, 22.04.2013 - IX B 181/12
Papierfundstellen
- BFH/NV 2013, 1267
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (5)
- BFH, 03.02.2012 - IX B 126/11
Nichtzulassungsbeschwerde: Nebeneinander von dinglichem Nutzungsrecht und …
Auszug aus BFH, 22.04.2013 - IX B 181/12
So fehlt es an einer die Abweichung erkennbar machenden Gegenüberstellung von abstrakten Rechtssätzen, die eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen deutlich werden lässt (vgl. BFH-Beschluss vom 3. Februar 2012 IX B 126/11, BFH/NV 2012, 741, m.w.N.).Rn. 4 b) Im Kern wendet sich die Klägerin gegen eine von der Entscheidung eines anderen FG abweichende Würdigung von (hinsichtlich der streitigen Gebäude unterschiedlichen) Tatsachen bzw. eine unzutreffende Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalls durch das FG; sie rügt lediglich eine materiell fehlerhafte Rechtsanwendung, also die Unrichtigkeit des FG-Urteils; damit kann aber die Zulassung der Revision jenseits von § 115 Abs. 2 Nr. 2, 2. Fallgruppe FGO nicht erreicht werden (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. September 2009 IX B 84/09, BFH/NV 2010, 395; in BFH/NV 2012, 741).
- BFH, 28.10.2008 - IX R 16/08
Absetzung für Abnutzung bei einem Pflegeheim - Differenzierung zwischen …
Auszug aus BFH, 22.04.2013 - IX B 181/12
Denn das (erkennende) FG ist auf der Basis der einschlägigen Rechtsprechung unter Berücksichtigung der Umstände des Streitfalles (vgl. etwa BFH-Urteile vom 7. Juni 1977 VIII R 105/73, BFHE 122, 300, BStBl II 1977, 606; vom 28. Oktober 2008 IX R 16/08, BFH/NV 2009, 899) zu dem Ergebnis gelangt, dass die Einstufung der (als SB-Markt genutzten) Gebäude ("in sich geschlossene konstruktive Bauwerken") als "Halle" nach Maßgabe der "AfA-Tabelle" nicht in Betracht kommt; den erforderlichen Nachweis (vgl. Blümich/Brandis, EStG, § 7 Rz 522) für eine gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes kürzere tatsächliche als die gesetzlich typisierte Nutzungsdauer (hier: 25 statt 50 Jahre) habe die Klägerin --auch wegen des nicht hinreichend aussagekräftigen Partei-Gutachtens-- nicht erbracht. - FG Saarland, 08.11.2006 - 1 K 336/03
AfA-Tabellen und Nutzungsdauer von Gebäuden
Auszug aus BFH, 22.04.2013 - IX B 181/12
Rn. 3 Die gerügte Divergenz zum Urteil des Finanzgerichts (FG) des Saarlandes vom 8. November 2006 1 K 336/03 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1000), in dem es um eine "Werkstatt- und Lagerhalle (Fertigbau-Stahlkonstruktion)" ging, liegt auch nicht vor. - BFH, 07.06.1977 - VIII R 105/73
Bemessung der AfA nach § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG bei nachträglichem …
Auszug aus BFH, 22.04.2013 - IX B 181/12
Denn das (erkennende) FG ist auf der Basis der einschlägigen Rechtsprechung unter Berücksichtigung der Umstände des Streitfalles (vgl. etwa BFH-Urteile vom 7. Juni 1977 VIII R 105/73, BFHE 122, 300, BStBl II 1977, 606;… vom 28. Oktober 2008 IX R 16/08, BFH/NV 2009, 899) zu dem Ergebnis gelangt, dass die Einstufung der (als SB-Markt genutzten) Gebäude ("in sich geschlossene konstruktive Bauwerken") als "Halle" nach Maßgabe der "AfA-Tabelle" nicht in Betracht kommt; den erforderlichen Nachweis (vgl. Blümich/Brandis, EStG, § 7 Rz 522) für eine gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes kürzere tatsächliche als die gesetzlich typisierte Nutzungsdauer (hier: 25 statt 50 Jahre) habe die Klägerin --auch wegen des nicht hinreichend aussagekräftigen Partei-Gutachtens-- nicht erbracht. - BFH, 23.09.2009 - IX B 84/09
Nichtzulassungsbeschwerde: Kein wirtschaftliches Eigentum beim …
Auszug aus BFH, 22.04.2013 - IX B 181/12
Rn. 4 b) Im Kern wendet sich die Klägerin gegen eine von der Entscheidung eines anderen FG abweichende Würdigung von (hinsichtlich der streitigen Gebäude unterschiedlichen) Tatsachen bzw. eine unzutreffende Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalls durch das FG; sie rügt lediglich eine materiell fehlerhafte Rechtsanwendung, also die Unrichtigkeit des FG-Urteils; damit kann aber die Zulassung der Revision jenseits von § 115 Abs. 2 Nr. 2, 2. Fallgruppe FGO nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. September 2009 IX B 84/09, BFH/NV 2010, 395;… in BFH/NV 2012, 741).
- BFH, 28.07.2021 - IX R 25/19
Keine Verengung der Gutachtenmethodik auf Bausubstanzgutachten zum Nachweis einer …
Die Würdigung der insoweit von Klägern dargelegten Umstände obliegt dann im Klageverfahren dem FG als Tatsacheninstanz (…ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 28.10.2008 - IX R 16/08, BFH/NV 2009, 899, und in BFH/NV 2008, 1310, jeweils m.w.N.; BFH-Beschluss vom 22.04.2013 - IX B 181/12, BFH/NV 2013, 1267; s.a. Hessisches FG, Zwischenurteil vom 14.05.2007 - 4 K 1716/04, EFG 2008, 202, bestätigt durch BFH-Urteil vom 23.09.2008 - I R 47/07, BFHE 223, 56, BStBl II 2009, 986). - FG Köln, 23.03.2022 - 6 K 923/20
Darlegung der verkürzten tatsächlichen Nutzungsdauer eines zur Einkünfteerzielung …
Die Würdigung der insoweit von Klägern dargelegten Umstände obliegt dann im Klageverfahren dem FG als Tatsacheninstanz (…ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 28.10.2008 - IX R 16/08, BFH/NV 2009, 899, und in BFH/NV 2008, 1310, jeweils m.w.N.; BFH-Beschluss vom 22.04.2013 - IX B 181/12, BFH/NV 2013, 1267; s.a. Hessisches FG, Zwischenurteil vom 14.05.2007 - 4 K 1716/04, EFG 2008, 202, bestätigt durch BFH-Urteil vom 23.09.2008 - I R 47/07, BFHE 223, 56, BStBl II 2009, 986). - FG Köln, 30.06.2016 - 11 K 3657/14
Einkommensteuer: Kürzere tatsächliche Nutzungsdauer bei Gebäuden
Vor dem Hintergrund der Erkenntnis, dass bei der - prognostischen - Bestimmung der tatsächlichen Nutzungsdauer auch ungewisse künftige Ereignisse zu beurteilen sind, kann im Rahmen des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG keine Gewissheit über die kürzere Nutzungsdauer, sondern nur eine an der größtmöglichen Wahrscheinlichkeit orientierte Schätzung gefordert werden, bei der alle - vom Steuerpflichtigen darzulegenden (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 22. April 2013 IX B 181/12, BFH/NV 2013, 1267) - technischen und wirtschaftlichen Umstände des betreffenden Objekts Berücksichtigung finden (vgl. hierzu BFH in BStBl II 1972, 176, Niedersächsisches FG…, Urteil vom 7. September 1993 I 637/88, EFG 1994, 96, Brandis in Blümich, EStG, § 7 Rz. 520, speziell zur Schätzung vgl. auch FG Köln, Urteil vom 23. Januar 2001 8 K 6294/95, EFG 2001, 675 ff, und Blum/Weiss BB 2007, 2093, 2096, m.w.N.).
- FG Niedersachsen, 19.05.2017 - 2 K 87/16
Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer zweigliedrigen vermögensverwaltenden …
Rn. 37 Will der Steuerpflichtige eine kürzere tatsächliche als die gesetzlich typisierte Nutzungsdauer in Anspruch nehmen, so hat er die dafür sprechenden Umstände darzulegen (BFH-Beschluss vom 22. April 2013 IX B 181/12, BFH/NV 2013, 1267). - FG Rheinland-Pfalz, 19.11.2018 - 3 K 1280/18
AfA: Ergänzungsrechnung beim Eintritt in eine vermögensverwaltende Gesellschaft …
Rn. 55 Vor dem Hintergrund des Umstandes, dass bei der - prognostischen - Bestimmung der tatsächlichen Nutzungsdauer auch ungewisse künftige Ereignisse zu beurteilen sind, kann im Rahmen des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG keine Gewissheit über die kürzere Nutzungsdauer, sondern nur eine an der größtmöglichen Wahrscheinlichkeit orientierte Schätzung gefordert werden, bei der alle - vom Steuerpflichtigen darzulegenden (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 22. April 2013 IX B 181/12, BFH/NV 2013, 1267) - technischen und wirtschaftlichen Umstände des betreffenden Objekts Berücksichtigung finden (BFH-Urteil in BFHE 103, 468, BStBl II 1972, 176; Niedersächsisches Finanzgericht - FG -, Urteil vom 7. September 1993 I 637/88, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1994, 96; vgl. auch FG Köln, Urteil vom 23. Januar 2001 8 K 6294/95, EFG 2001, 675). - FG Baden-Württemberg, 12.01.2018 - 13 K 1723/16
Voraussetzungen für Nachweis der verkürzten Nutzungsdauer eines …
Rn. 22 aa) Der Ansatz einer von der gesetzlich typisierten Nutzungsdauer abweichenden, kürzeren wirtschaftlichen Nutzungsdauer gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG setzt voraus, dass der Steuerpflichtige die Verkürzung als für ihn günstige Tatsache konkret darlegt und greifbare Anhaltspunkte benennt, die im Einzelfall für eine kürzere wirtschaftliche Nutzungsdauer sprechen (vgl. BFH-Beschluss vom 22. April 2013 IX B 181/12, BFH/NV 2013, 1267, m.w.N.;… s. ferner z.B. Pfirrmann in: Kirchhof, Einkommensteuergesetz, 16. Aufl. 2017, § 7 EStG Rn. 89). - BFH, 12.04.2016 - V B 3/15
Zum Leistungsaustausch bei Verträgen mit Körperschaften des öffentlichen Rechts
Ferner muss das Urteil des FG im Grundsätzlichen von der Divergenzentscheidung abweichen (BFH-Beschluss vom 22. April 2013 IX B 181/12, BFH/NV 2013, 1267, Rz 2). - BFH, 06.02.2014 - II B 129/13
NZB: Anforderungen an die Begründung; Bedeutung des § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 …
Ferner muss das Urteil des FG im Grundsätzlichen von der Divergenzentscheidung abweichen (BFH-Beschluss vom 22. April 2013 IX B 181/12, BFH/NV 2013, 1267, Rz 2, m.w.N.). - FG Hamburg, 01.04.2025 - 3 K 60/23
Einkommensteuerrecht: Ermittlung der tatsächlichen Restnutzungsdauer von Gebäuden …
Die Würdigung der Schätzungsgrundlagen obliegt im Klageverfahren dem FG als Tatsacheninstanz (BFH…, Urteil vom 28. Oktober 2008, IX R 16/08, BFH/NV 2009, 899; BFH, Beschluss vom 22. April 2013, IX B 181/12, BFH/NV 2013, 1267 jeweils mit weiteren Nachweisen). - BFH, 20.05.2016 - III B 62/15
Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - …
Ferner muss das Urteil des FG im Grundsätzlichen von der Divergenzentscheidung abweichen (BFH-Beschluss vom 22. April 2013 IX B 181/12, BFH/NV 2013, 1267, Rz 2, m.w.N.). - FG Köln, 20.10.2022 - 6 K 1506/17
Höhe der Abschreibung für ein vermietetes Bürogebäude mit Wohnungen, …
- BFH, 08.02.2017 - III B 66/16
Begriff des Ersetzens i. S. des § 68 Satz 1 FGO - Divergenzentscheidung
- BFH, 28.03.2017 - III B 7/16
Divergenz bei Schätzung durch das FG - Fehlen der Urteilsbegründung
- FG München, 10.04.2025 - 10 K 1531/21
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, Gesonderte Feststellung, Wirtschaftsgut, …
- FG Niedersachsen, 16.05.2023 - 9 K 93/22
Abschreibung; AfA-Tabelle; Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer; Motoryacht; …
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Rechtsprechung
| BFH, 08.05.2013 - VII B 36/13 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
NZB bei Entscheidungen wegen Einstellung der Zwangsvollstreckung
- openjur.de
NZB bei Entscheidungen wegen Einstellung der Zwangsvollstreckung
- Bundesfinanzhof
FGO § 102, AO § 258, AO § 286, InsO § 13 Abs 2, FGO § 115 Abs 2
NZB bei Entscheidungen wegen Einstellung der Zwangsvollstreckung - rechtsinformationen.bund.de
NZB bei Entscheidungen wegen Einstellung der Zwangsvollstreckung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 102 FGO, § 258 AO, § 286 AO, § 13 Abs 2 InsO, § 115 Abs 2 FGO
NZB bei Entscheidungen wegen Einstellung der Zwangsvollstreckung - ra.de
- rechtsportal.de
FGO § 115 Abs. 2
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Beschränkung und Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen mangels grundsätzlicher Bedeutung - datenbank.nwb.de
Rüge von Rechtsfehlern; Entscheidung wegen Einstellung der Zwangsvollstreckung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Beschränkung und Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bei mangelnder Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung
Verfahrensgang
- FG Hessen, 30.01.2013 - 9 K 974/10
- BFH, 08.05.2013 - VII B 36/13
Papierfundstellen
- BFH/NV 2013, 1267
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BFH, 12.12.2005 - VII R 63/04
Antrag auf Insolvenzverfahren als Ermessensentscheidung; Vollstreckungsaufschub …
Auszug aus BFH, 08.05.2013 - VII B 36/13
Ein solcher Antrag wäre (nur) dann unzulässig, wenn für das FA von vornherein feststünde, dass eine die Kosten des Verfahrens deckende Insolvenzmasse nicht vorhanden ist (…Senatsentscheidungen vom 26. Februar 2007 VII B 98/06, BFH/NV 2007, 1270, und vom 12. Dezember 2005 VII R 63/04, BFH/NV 2006, 900). - BFH, 26.02.2007 - VII B 98/06
Antrag auf Eröffnung Insolvenzverfahren; Ermessen der Finanzbehörde
Auszug aus BFH, 08.05.2013 - VII B 36/13
Ein solcher Antrag wäre (nur) dann unzulässig, wenn für das FA von vornherein feststünde, dass eine die Kosten des Verfahrens deckende Insolvenzmasse nicht vorhanden ist (Senatsentscheidungen vom 26. Februar 2007 VII B 98/06, BFH/NV 2007, 1270, …und vom 12. Dezember 2005 VII R 63/04, BFH/NV 2006, 900). - BFH, 12.12.2003 - VII B 265/01
Insolvenzverfahren; Antrag auf Eröffnung durch FA
Auszug aus BFH, 08.05.2013 - VII B 36/13
Rn. 5 Angemerkt sei allerdings, dass nach der Senatsrechtsprechung zwar allein auf die Existenzvernichtung des Steuerpflichtigen gerichtete Vollstreckungsmaßnahmen ermessensfehlerhaft sind (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2003 VII B 265/01, BFH/NV 2004, 464).
- BFH, 26.02.2010 - VII B 166/09
Erledigung des Verfahrens über die Rechtmäßigkeit des Insolvenzantrags - …
Auszug aus BFH, 08.05.2013 - VII B 36/13
Rn. 6 Außerdem ist die Entscheidung des FG schon insoweit richtig, als kein Rechtsschutzbedürfnis für die Anrufung des FG mit dem Ziel der Rücknahme des Insolvenzantrags seitens des FA bestand, nachdem das Insolvenzgericht den Eröffnungsantrag des FA lange vor Klageerhebung mangels kostendeckender Masse rechtskräftig abgelehnt hat, denn nach § 13 Abs. 2 der Insolvenzordnung kann der Antrag danach nicht mehr zurückgenommen werden (Senatsbeschluss vom 26. Februar 2010 VII B 166/09, BFH/NV 2010, 1122). - BFH, 18.01.2008 - VII B 83/07
Revisionszulassung bei Einwänden gegen Ermessensfehler des Finanzamts - …
Auszug aus BFH, 08.05.2013 - VII B 36/13
Denn eine über das Interesse des Klägers am Ausgang dieses Verfahrens hinausreichende, für die Allgemeinheit bedeutsame, durch den Bundesfinanzhof klärungsbedürftige und in diesem Verfahren klärungsfähige konkrete Rechtsfrage i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO ist damit nicht formuliert (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Januar 2008 VII B 83/07, BFH/NV 2008, 737). - BFH, 22.07.2002 - VII B 296/01
NZB; Verfahrensmangel; Überprüfung der Ermessensausübung der Behörde
Auszug aus BFH, 08.05.2013 - VII B 36/13
Bei einem solchen Entscheidungsmangel handelt es sich allerdings --wenn er vorläge-- um einen materiellen Fehler, der nicht mit der Verfahrensrüge geltend gemacht werden kann (Senatsbeschluss vom 22. Juli 2002 VII B 296/01, BFH/NV 2002, 1485) und auch sonst die Revisionszulassung nicht rechtfertigt.
- BFH, 12.04.2018 - X B 144/17
Prozessführungsbefugnis eines von mehreren Miterben; Billigkeitserlass von …
Rn. 35 Im Übrigen würde es sich bei einer fehlerhaften Anwendung des § 102 FGO nicht um einen Verfahrensfehler, sondern um einen materiell-rechtlichen Fehler handeln, der nur dann zur Zulassung der Revision führen könnte, wenn hierfür --was vorliegend nicht geschehen ist-- Zulassungsgründe nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 FGO dargelegt würden (…vgl. zur vermeintlich unzureichenden Ermessensüberprüfung BFH-Beschlüsse vom 22. Juli 2002 VII B 296/01, BFH/NV 2002, 1485, und vom 8. Mai 2013 VII B 36/13, BFH/NV 2013, 1267). - FG Sachsen-Anhalt, 24.09.2015 - 3 V 916/15
Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz - Finanzrechtsweg zur Überprüfung eines …
Rn. 39 (3) Die Gefahr eines Wettlaufs von Finanz- und Insolvenzgericht (Amtsgericht) besteht nicht (a.A. AG Göttingen Beschluss vom 31. Mai 2011 74 IN 174/10, ZInsO 2011, 1258, ZIP 2011, 1539, ZVI 2011, 326, Fu, Rechtsschutz gegen Insolvenzanträge des Finanzamts, DStR 2010, 1411, und Schmerbach, Die Finanzgerichte und die InsO, ZInsO 2011, 895; zur Synchronisation Carlé, Insolvenzantrag durch das FA - Hinweise zur Vorgehensweise vor dem Insolvenzgericht, AO-StB 2009, 248; vgl. zur mangelnden Abstimmung von Insolvenzrecht und steuerlichem Verfahrensrecht, Bartone, Vollstreckungsrecht und Insolvenzrecht im Spannungsverhältnis - Aktuelle Einzelfragen und ihre Lösung, AO-StB 2004, 194), obschon der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 13 Abs. 2 InsO nach dessen Eröffnung selbst dann, wenn der Eröffnungsbeschluss nicht rechtskräftig ist (a.A. womöglich BFH-Beschlüsse vom 08. Mai 2013 VII B 36/13, BFH/NV 2013, 1267, vom26. Februar 2010 VII B 166/09, BFH/NV 2010, 1122), gemäß § 13 Abs. 2 InsO nicht mehr zurückgenommen werden kann (…Fritsch in Koenig, AO, 3. Aufl. 2014, § 251, Rz. 22;… Wegener in Uhlenbruck, InsO, 14. Aufl. 2015, § 13, Rz. 156;… Leithaus in Andres/Leithaus, InsO, 3. Auflage 2014, § 13, Rz. 13). - BFH, 13.06.2016 - VI B 15/16
Grundsätzliche Bedeutung: Klärungsfähigkeit - Überlassung eines Firmenfahrzeugs …
Auch die Auslegung solchen Vorbringens dahin, das FG sei seiner Pflicht zur Ermessensüberprüfung nicht bzw. nicht in ausreichendem Maße nachgekommen, rechtfertigt die Revisionszulassung nicht, wenn eine über das Interesse der Klägerin am Ausgang des Verfahrens hinausreichende, für die Allgemeinheit bedeutsame, durch den BFH klärungsbedürftige und diesem Verfahren klärungsfähige konkrete Rechtsfrage --wie im Streitfall-- nicht formuliert ist (BFH-Beschluss vom 8. Mai 2013 VII B 36/13, BFH/NV 2013, 1267).
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