Rechtsprechung
BFH, 02.03.2004 - III B 114/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1; ; AO 1977 § ... 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1; ; AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2; ; AO 1977 § 41 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 6; ; FGO § 105 Abs. 2 Nr. 5; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; ; EStG § 16; ; EStG § 34; ; HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Beherrschungsidentität bei einer Betriebsaufspaltung; Realisationszeitpunkt eines Veräußerungsgewinns
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Fehlender eindeutiger Bezug auf durch die Rechtsprechung entwickelte Rechtsätze; Betriebsaufspaltung durch faktische Beherrschung; Fehlen von Entscheidungsgründen bei Mängeln der Darstellung des Sachverhalts und der rechtlichen Erwägungen
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Beherrschender Gesellschafter
- Sonstiger Anwendungsbereich
Verfahrensgang
- FG München, 19.03.2003 - 9 K 715/02
- BFH, 02.03.2004 - III B 114/03
Papierfundstellen
- BFH/NV 2004, 1109
Wird zitiert von ... (27)
- BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R
Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter - …
Der BGH hat bereits entschieden, dass sich das Beurkundungserfordernis des § 15 Abs. 4 Satz 1 GmbHG nach seinem Sinn und Zweck auch auf solche Rechtsgeschäfte einschließlich aller Nebenabreden (BGH Urteil vom 27. Juni 2001, VIII ZR 329/99, NJW 2002, 142) erstreckt, die zwar nicht ausdrücklich, aber zwangsläufig - zumindest befristet oder bedingt - die Verpflichtung zur Geschäftsanteilsübertragung begründen (Urteil vom 19. April 1999, II ZR 365/97, BGHZ 141, 208, 211; ebenso BFH Beschluss vom 2. März 2004, III B 114/03, BFH/NV 2004, 1109, 1111). - BFH, 19.06.2007 - VIII R 54/05
Verdeckte Gewinnausschüttung durch Geldentnahmen eines GmbH-Geschäftsführers, der …
Ein zur abweichenden Zurechnung führendes (verdecktes) Treuhandverhältnis ist zwar nur wirksam, wenn es eindeutig vereinbart und nachweisbar ist (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Juli 1997 VIII R 56/93, BFHE 183, 518, BStBl II 1998, 152; vom 20. Januar 1999 I R 69/97, BFHE 188, 254; vom 28. Februar 2001 I R 12/00, BFHE 194, 320, 323 f., BStBl II 2001, 468, 470; BFH-Beschluss vom 2. März 2004 III B 114/03, BFH/NV 2004, 1109). - BFH, 20.10.2011 - IV R 35/08
Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an einem Grundstück
Allerdings versetzt eine solche Rückbeziehung des Gefahrübergangs auf einen Zeitpunkt vor dem Abschluss des maßgeblichen Übertragungsvertrages den Erwerber gerade nicht in die Lage, den Veräußerer bereits vor dem Vertragsabschluss von der Einwirkung auf das übertragene Grundstück auszuschließen (…BFH-Beschluss vom 11. Mai 2006 IV B 208/04, BFH/NV 2006, 1823; vgl. auch BFH-Beschluss vom 2. März 2004 III B 114/03, BFH/NV 2004, 1109).
- BFH, 18.05.2006 - III R 25/05
Gewinnrealisierung bei Veräußerung eines Grundstücks - verdeckte …
Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger hob der Senat das klagabweisende Urteil des Finanzgerichts (FG) mit Beschluss vom 2. März 2004 III B 114/03 (BFH/NV 2004, 1109) gemäß § 116 Abs. 6 der Finanzgerichtsordnung (FGO) auf und verwies den Rechtsstreit an das FG zurück. - BFH, 05.06.2008 - IV R 76/05
Betriebsaufspaltung: personelle Verflechtung trotz Testamentsvollstreckung
Vielmehr muss auch insofern maßgeblich sein, dass mit Rücksicht auf das der Testamentsvollstreckung unterworfene Betriebs- und Beteiligungsvermögen nur der Testamentsvollstrecker einen geschäftlichen Betätigungswillen innerhalb der durch die Verfügungen des Erblassers gesetzten Grenzen --ggf. unter Berücksichtigung der Interessen der Erben-- bilden kann mit der weiteren Folge, dass --wie ausgeführt-- dessen treuhänderisches und nicht selten ermessensbestimmtes Handeln dem/den Erben zuzurechnen ist (vgl. allgemein zu treuhänderischen Beteiligungen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung BFH-Beschluss vom 2. März 2004 III B 114/03, BFH/NV 2004, 1109; BFH-Urteil vom 17. März 1987 VIII R 36/84, BFHE 150, 356, BStBl II 1987, 858, unter II.3.b der Gründe). - BFH, 02.06.2005 - III S 12/05
Zuständigkeit des BFH für AdV-Antrag, erneuter AdV-Antrag im Revisionsverfahren
Er hob das FG-Urteil durch Beschluss vom 2. März 2004 III B 114/03 (BFH/NV 2004, 1109) in vollem Umfang auf und verwies die Sache nach § 116 Abs. 6 FGO für sämtliche Streitjahre zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das FG zurück.Das Urteil leide an einem schweren Verfahrensmangel, da das FG die Bindungswirkung des im Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision ergangenen Beschlusses des BFH in BFH/NV 2004, 1109, mit dem das FG-Urteil aufgehoben und die Sache zurückverwiesen worden sei, nicht beachtet habe.
Der Senat verweist insoweit auf seine rechtlichen Hinweise im Beschluss in BFH/NV 2004, 1109.
- BGH, 09.06.2004 - 5 StR 579/03
Steuerhinterziehung (Rechtsanwendung und Berechnungsdarstellung des Richters: …
Nach Erlaß des hier angefochtenen Urteils hat der Bundesfinanzhof auf Nichtzulassungsbeschwerde des Angeklagten die entsprechende, denselben Sachverhalt betreffende Entscheidung des Finanzgerichts München (Urteil vom 19. März 2003, 9 K 715/02) aufgehoben und die Sache durch Beschluß vom 2. März 2004 (III B 114/03) an das Finanzgericht zurückverwiesen.Der Bundesfinanzhof hat in seinem denselben Sachverhalt betreffenden Beschluß vom 2. März 2004 (III B 114/03) dazu ausgeführt: "Der Begriff 'Strohmannverhältnis' wird mit unterschiedlichen Bedeutungen und Rechtsfolgen verwendet.
- BFH, 19.01.2006 - VIII B 114/05
Divergenz; strafrechtlicher Anfangsverdacht bei Tafelgeschäften
Allerdings müssen die voneinander abweichenden Rechtssätze nicht stets ausdrücklich als solche gekennzeichnet sein, sie können sich auch aus scheinbar nur fallbezogenen Rechtsausführungen des FG ergeben (…BFH-Beschlüsse vom 8. Juli 1998 VIII B 74/97, BFH/NV 1999, 14, m.w.N.; vom 2. März 2004 III B 114/03, BFH/NV 2004, 1109). - FG München, 12.04.2005 - 9 K 1428/04
Personelle Verflechtung durch verdeckte Treuhandschaft des Besitzunternehmers am …
Der Bundesfinanzhof (BFH) hob mit Beschluss vom 2. März 2004 III B 114/03 das klageabweisende Urteil des Senats vom 19. März 2003 9 K 715/02 gemäß § 116 Abs. 6 Finanzgerichtsordnung ( FGO ) auf und verwies die Streitsache an das Finanzgericht München zurück.Der BFH habe in seinem Beschluss vom 2. April (gemeint wohl März) 2004 III B 114/03 mit Bindungswirkung für das Finanzgericht ausgeführt, dass eine Treuhandabrede über einen Geschäftsanteil, die nach Gründung der GmbH vereinbart wird, zivilrechtlich nur wirksam sei, wenn sie notariell beurkundet werde.
Verfahrensrechtliche Fehler bei der Beweisaufnahme haben die Kläger nicht gerügt; der BFH-Beschluss vom 2. März 2004 III B 114/03 enthält insoweit keine Beanstandungen.
- BFH, 26.06.2013 - X B 244/12
Bewertung der Einlage eines wertgeminderten kapitalersetzenden Darlehens - Keine …
Die Zurückverweisung kann aber dann auf das gesamte Urteil erstreckt werden, wenn im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde neben dem Verfahrensmangel --auch wenn dieser sich auf ein einziges Streitjahr beschränkt-- noch weitere Zulassungsgründe geltend gemacht werden und diese im Revisionsverfahren voraussichtlich ebenfalls zur Aufhebung des FG-Urteils und zur Zurückverweisung führen würden (BFH-Beschluss vom 2. März 2004 III B 114/03, BFH/NV 2004, 1109, unter II.3.; Lange in HHSp, § 116 FGO Rz 288). - BFH, 17.10.2007 - I R 39/06
Gewinnabführung als vGA bei Fehlen einer finanziellen Eingliederung der …
- BFH, 19.06.2007 - VIII R 34/06
VGA; Entnahmen eines GmbH-Geschäftsführers
- FG Niedersachsen, 16.06.2006 - 11 K 12806/03
Entnahmen eines nahen Angehörigen als verdeckte Gewinnausschüttungen
- BFH, 24.04.2014 - IV R 20/11
Zeitpunkt der Berücksichtigung eines Entnahmegewinns für Anteile im …
- BFH, 27.02.2007 - X B 178/06
Tatsächliche Verständigung; Übergehen von Beweisanträgen
- BFH, 23.12.2004 - III B 160/03
NZB: Sachaufklärungspflicht - Nichterhebung von Beweisen - Erwerb eines Gebäudes …
- BFH, 09.11.2009 - III B 188/08
Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - Abgrenzung …
- BFH, 15.04.2005 - II B 21/04
NZB - fehlende Urteilsbegründung
- FG Hamburg, 29.09.2016 - 1 K 3/16
Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung (AO, FGO): Anwendbarkeit der …
- BFH, 18.10.2006 - II B 91/05
NZB: nicht mit Gründen versehenes Urteil
- FG Nürnberg, 25.06.2008 - V 176/05
Veräußerungsverlust aus einer GmbH-Beteiligung
- FG Schleswig-Holstein, 02.12.2005 - 1 K 359/00
Steuerliche Anerkennung eines Treuhandverhältnisses
- LSG Sachsen-Anhalt, 24.01.2019 - L 1 BA 34/18
Verfahren nach § 7a SGB IV sowie Betriebsprüfungen nach §§ 28p und 28q SGB IVBA
- FG Hamburg, 17.09.2009 - 4 K 199/08
Stromsteuerliche Behandlung des auf Tankstellen verbrauchten Stroms
- FG München, 05.10.2006 - 5 K 1214/03
Wesentliche Beteiligung und verdeckte Treuhand
- FG Hamburg, 06.06.2008 - 4 V 34/08
Keine Berücksichtigung von Steuervergünstigungen nach § 9 Abs. 3 und § 10 Abs. 1 …
- FG Baden-Württemberg, 17.06.2020 - 5 V 1868/19
Aussetzung der Vollziehung bei Unklarheiten über die Zurechnung von Einkünften …