Rechtsprechung
BFH, 18.08.2010 - X S 22/10 (PKH) |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Erledigung der Hauptsache während des finanzgerichtlichen Verahrens
- openjur.de
Erledigung der Hauptsache während des finanzgerichtlichen Verahrens
- Bundesfinanzhof
FGO § 115 Abs 2, FGO § 135 Abs 2, FGO § 138 Abs 2, ZPO § 114, ZPO § 117
Erledigung der Hauptsache während des finanzgerichtlichen Verahrens
- Bundesfinanzhof
Erledigung der Hauptsache während des finanzgerichtlichen Verahrens
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 115 Abs 2 FGO, § 135 Abs 2 FGO, § 138 Abs 2 FGO, § 114 ZPO, § 117 ZPO
Erledigung der Hauptsache während des finanzgerichtlichen Verahrens - rechtsprechung-im-internet.de
§ 115 Abs 2 FGO, § 135 Abs 2 FGO, § 138 Abs 2 FGO, § 114 ZPO, § 117 ZPO
Erledigung der Hauptsache während des finanzgerichtlichen Verahrens - rewis.io
Erledigung der Hauptsache während des finanzgerichtlichen Verahrens
- ra.de
- rewis.io
Erledigung der Hauptsache während des finanzgerichtlichen Verahrens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Erledigung der Hauptsache während des finanzgerichtlichen Verahrens
- datenbank.nwb.de
Abweisung der Klage als unzulässig bei Erledigung der Hauptsache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zulassung zur Revision bei versagter Aufhebung eines Einkommensteuerbescheids
Papierfundstellen
- BFH/NV 2010, 2108
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 30.08.2001 - IV B 79/01
Darlegung der Revisionszulassungsgründe
Auszug aus BFH, 18.08.2010 - X S 22/10
Ebenso wenig ist ersichtlich, dass das FG-Urteil infolge schwerwiegender materiell-rechtlicher Fehler objektiv willkürlich erscheint und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 30. August 2001 IV B 79, 80/01, BFHE 196, 30, BStBl II 2001, 837; Lange, Deutsche Steuer-Zeitung 2002, 782, 784). - BFH, 28.09.2005 - X S 15/05
PKH; Wiedereinsetzung; Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen …
Auszug aus BFH, 18.08.2010 - X S 22/10
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH kann einem Antragsteller, der selbst Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegt, PKH nur dann gewährt werden, wenn er die "Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" innerhalb der Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde vorgelegt hat (vgl. hierzu z.B. Senatsbeschluss vom 28. September 2005 X S 15/05 (PKH), BFH/NV 2005, 2249). - BFH, 05.03.1979 - GrS 4/78
Erledigung der Hauptsache - Sachantrag - Klageabweisung - Verfahrenskosten
Auszug aus BFH, 18.08.2010 - X S 22/10
Da die Antragstellerin --anders als das FA-- dem Vorschlag des Gerichts, nach Aufhebung der streitgegenständlichen Steuerbescheide für den Veranlagungszeitraum 2005 die Hauptsache für erledigt zu erklären, nicht gefolgt ist, war das Verfahren fortzuführen und durch Urteil zu entscheiden (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5. März 1979 GrS 4/78, BFHE 127, 147, BStBl II 1979, 375).
- BVerfG, 30.08.1991 - 2 BvR 995/91
Auszug aus BFH, 18.08.2010 - X S 22/10
Auf Unkenntnis kann sich der Antragsteller nicht berufen, da er sich über die Voraussetzungen einer Bewilligung von PKH grundsätzlich selbst kundig machen muss (…vgl. BFH-Beschluss vom 8. April 1999 II B 82/98, BFH/NV 1999, 1470, m.w.N.); die Gerichte treffen insoweit keine besonderen Hinweispflichten (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 30. August 1991 2 BvR 995/91, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1992, 426). - BFH, 08.04.1999 - II B 82/98
Wiedereinsetzung bei PKH-Antrag
Auszug aus BFH, 18.08.2010 - X S 22/10
Auf Unkenntnis kann sich der Antragsteller nicht berufen, da er sich über die Voraussetzungen einer Bewilligung von PKH grundsätzlich selbst kundig machen muss (vgl. BFH-Beschluss vom 8. April 1999 II B 82/98, BFH/NV 1999, 1470, m.w.N.); die Gerichte treffen insoweit keine besonderen Hinweispflichten (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 30. August 1991 2 BvR 995/91, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1992, 426). - BFH, 22.09.1999 - VII B 82/99
Erledigung der Hauptsache; NZB
Auszug aus BFH, 18.08.2010 - X S 22/10
Da das FG --zutreffend-- zu dem Ergebnis kam, das Verfahren habe sich durch die Aufhebung der Steuerbescheide für den Veranlagungszeitraum 2005 erledigt, musste es die Klage als unzulässig abweisen und die Kosten nach § 135 Abs. 1 FGO der Antragstellerin auferlegen (BFH-Beschluss vom 22. September 1999 VII B 82/99, BFH/NV 2000, 335). - BFH, 07.07.1999 - VI R 203/98
Widerruf der Vollmacht; erneute Bevollmächtigung
Auszug aus BFH, 18.08.2010 - X S 22/10
In diesem Zusammenhang weist der Senat auf Folgendes hin: Der Widerruf einer Vollmacht wird gegenüber dem BFH erst durch die Anzeige der Bestellung eines anderen Prozessbevollmächtigten wirksam (st. Rspr., z.B. BFH-Beschluss vom 7. Juli 1999 VI R 203/98, BFH/NV 2000, 59;… Gräber/Koch, a.a.O., § 62 Rz 18, m.w.N.). - BFH, 23.02.1994 - IV B 79/93
Anforderungen an eine Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus BFH, 18.08.2010 - X S 22/10
Eine Ausnahme hiervon ist nach ständiger BFH-Rechtsprechung jedoch dann möglich, wenn das Ablehnungsgesuch rechtsmissbräuchlich oder deshalb offensichtlich unzulässig ist, weil der Ablehnungsgrund nicht substantiiert bzw. glaubhaft gemacht worden ist (z.B. BFH-Beschluss vom 23. Februar 1994 IV B 79/93, BFH/NV 1994, 877, m.w.N.).
Rechtsprechung
BFH, 16.08.2010 - I B 132/09 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- openjur.de
Frist für die Einlegung und Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei unterlassener Rechtsmittelbelehrung
- Bundesfinanzhof
FGO § 55 Abs 2
Frist für die Einlegung und Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei unterlassener Rechtsmittelbelehrung - Bundesfinanzhof
Frist für die Einlegung und Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei unterlassener Rechtsmittelbelehrung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 55 Abs 2 FGO
Frist für die Einlegung und Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei unterlassener Rechtsmittelbelehrung - rechtsprechung-im-internet.de
§ 55 Abs 2 FGO
Frist für die Einlegung und Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei unterlassener Rechtsmittelbelehrung - rewis.io
Frist für die Einlegung und Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei unterlassener Rechtsmittelbelehrung
- ra.de
- rewis.io
Frist für die Einlegung und Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei unterlassener Rechtsmittelbelehrung
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
§ 55 Abs 2 FGO
Frist für die Einlegung und Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei unterlassener Rechtsmittelbelehrung - datenbank.nwb.de
Ausschlussfrist von einem Jahr für die Einlegung und Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei unterlassener Rechtsmittelbelehrung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 26.02.2009 - 8 K 428/06
- BFH, 16.08.2010 - I B 132/09
Papierfundstellen
- BFH/NV 2010, 2108
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 22.08.1995 - 5 BJ 50/95
Ausschlußfrist bei unterbliebener oder unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrung
Auszug aus BFH, 16.08.2010 - I B 132/09
Das Urteil ist zwar nicht mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen, so dass an die Stelle der gesetzlichen Rechtsmittelfrist gemäß § 55 Abs. 2 FGO eine Ausschlussfrist von einem Jahr seit Zustellung des angefochtenen Urteils getreten ist, innerhalb derer das Rechtsmittel sowohl eingelegt als auch begründet werden muss (Spindler in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 55 FGO Rz 45; Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 120 FGO Rz 72; Bundessozialgericht, Beschluss vom 22. August 1995 5 BJ 50/95, Monatsschrift für Deutsches Recht 1996, 414; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 8. Februar 1968 III C 20.67, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1969, 38). - BVerwG, 08.02.1968 - III C 20.67
Anspruch auf Gewährung einer Hausratentschädigung - Voraussetzungen der …
Auszug aus BFH, 16.08.2010 - I B 132/09
Das Urteil ist zwar nicht mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen, so dass an die Stelle der gesetzlichen Rechtsmittelfrist gemäß § 55 Abs. 2 FGO eine Ausschlussfrist von einem Jahr seit Zustellung des angefochtenen Urteils getreten ist, innerhalb derer das Rechtsmittel sowohl eingelegt als auch begründet werden muss (Spindler in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 55 FGO Rz 45; Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 120 FGO Rz 72; Bundessozialgericht, Beschluss vom 22. August 1995 5 BJ 50/95, Monatsschrift für Deutsches Recht 1996, 414; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 8. Februar 1968 III C 20.67, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1969, 38).
- BFH, 02.02.2024 - VI B 13/23
Inhalt einer Rechtsmittelbelehrung im Hinblick auf § 52d FGO; Wiedereinsetzung in …
b) An die Stelle der Beschwerdebegründungsfrist ist vorliegend nicht gemäß § 55 Abs. 2 FGO eine Ausschlussfrist von einem Jahr seit Zustellung des angefochtenen Urteils getreten, innerhalb derer das Rechtsmittel sowohl eingelegt als auch begründet werden muss (s. BFH-Beschluss vom 16.08.2010 - I B 132/09, Rz 1). - BFH, 02.12.2015 - I R 83/13
Bilanzierung mittels Credit Linked Notes (CLN) gesicherter Darlehensforderungen
Die unrichtige Rechtsmittelbelehrung hat gemäß § 55 Abs. 1 FGO zur Folge, dass die Fristen des § 120 FGO für die Einlegung und auch für die Begründung der Revision nicht zu laufen begonnen haben, sondern dass stattdessen gemäß § 55 Abs. 2 Satz 1 FGO das Rechtsmittel binnen eines Jahres einzulegen und zu begründen war (vgl. Senatsbeschluss vom 16. August 2010 I B 132/09, BFH/NV 2010, 2108). - BSG, 30.03.2017 - B 14 AS 55/15 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Revision - Jahresfrist zur Revisionsbegründung …
Im Gegenzug entspricht es allgemeiner Auffassung, dass die Jahresfrist bei unterbliebener oder fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung eine Ausschlussfrist darstellt, innerhalb derer der Rechtsbehelf sowohl eingelegt als auch begründet werden muss (…zu § 66 Abs. 2 Satz 1 SGG vgl nur BSG Beschluss vom 22.8.1995 - 5 BJ 50/95 - SozR 3-1500 § 66 Nr. 5 S 21 f; zu § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO: BVerwG Urteil vom 8.2.1968 - III C 20.67 - Buchholz 310 § 58 Nr. 13 S 19, 20; zu § 55 Abs. 2 Satz 1 FGO: BFH Beschluss vom 16.8.2010 - I B 132/09 - BFH/NV 2010, 2108;… Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 66 RdNr 13;… Littmann in Lüdtke/Berchtold, SGG, 5. Aufl 2017, § 66 RdNr 6) .