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   BFH, 09.12.2010 - VII R 20/10   

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https://dejure.org/2010,11826
BFH, 09.12.2010 - VII R 20/10 (https://dejure.org/2010,11826)
BFH, Entscheidung vom 09.12.2010 - VII R 20/10 (https://dejure.org/2010,11826)
BFH, Entscheidung vom 09. Dezember 2010 - VII R 20/10 (https://dejure.org/2010,11826)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Keine Erstattung der irrtümlich vom Vertreter des Zollschuldners gezahlten Einfuhrumsatzsteuer - Zahlung in der irrigen Annahme einer eigenen Zahlungsverpflichtung - Maßgeblichkeit des objektiven Empfängerhorizonts

  • openjur.de

    Keine Erstattung der irrtümlich vom Vertreter des Zollschuldners gezahlten Einfuhrumsatzsteuer; Zahlung in der irrigen Annahme einer eigenen Zahlungsverpflichtung; Maßgeblichkeit des objektiven Empfängerhorizonts

  • Bundesfinanzhof

    ZK Art 220, ZK Art 236, ZK Art 231, EWGV 2913/92 Art 220, EWGV 2913/92 Art 236, EWGV 2913/92 Art 231, AO § 37 Abs 2, BGB § 812, UStG § 21 Abs 2, EUStBV § 14
    Keine Erstattung der irrtümlich vom Vertreter des Zollschuldners gezahlten Einfuhrumsatzsteuer - Zahlung in der irrigen Annahme einer eigenen Zahlungsverpflichtung - Maßgeblichkeit des objektiven Empfängerhorizonts

  • Bundesfinanzhof

    Keine Erstattung der irrtümlich vom Vertreter des Zollschuldners gezahlten Einfuhrumsatzsteuer - Zahlung in der irrigen Annahme einer eigenen Zahlungsverpflichtung - Maßgeblichkeit des objektiven Empfängerhorizonts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 220 ZK, Art 236 ZK, Art 231 ZK, Art 220 EWGV 2913/92, Art 236 EWGV 2913/92
    Keine Erstattung der irrtümlich vom Vertreter des Zollschuldners gezahlten Einfuhrumsatzsteuer - Zahlung in der irrigen Annahme einer eigenen Zahlungsverpflichtung - Maßgeblichkeit des objektiven Empfängerhorizonts

  • rewis.io

    Keine Erstattung der irrtümlich vom Vertreter des Zollschuldners gezahlten Einfuhrumsatzsteuer - Zahlung in der irrigen Annahme einer eigenen Zahlungsverpflichtung - Maßgeblichkeit des objektiven Empfängerhorizonts

  • ra.de
  • rewis.io

    Keine Erstattung der irrtümlich vom Vertreter des Zollschuldners gezahlten Einfuhrumsatzsteuer - Zahlung in der irrigen Annahme einer eigenen Zahlungsverpflichtung - Maßgeblichkeit des objektiven Empfängerhorizonts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZK Art. 236; UStG § 21 Abs. 2
    Voraussetzungen für die Erstattung von Einfuhrumsatzsteuer

  • datenbank.nwb.de

    Anspruch auf Erstattung von Einfuhrumsatzsteuer; keine Erstattung der vom Vertreter des Zollschuldners gezahlten Einfuhrumsatzsteuer in der irrigen Annahme einer eigenen Zahlungsverpflichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 875
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 30.08.2005 - VII R 64/04

    Bestimmung des Leistungsempfängers eines Rückforderungsanspruchs in einem

    Auszug aus BFH, 09.12.2010 - VII R 20/10
    Außerdem kommt es dann, wenn die Vorstellungen der Beteiligten darüber, welche Leistung mit der Zahlung erbracht worden ist, nicht übereinstimmen, nicht auf den inneren Willen des Leistenden an, sondern es greift eine objektive Betrachtungsweise aus der Sicht des Zuwendungsempfängers Platz; maßgebend ist mithin der objektive Empfängerhorizont (Senatsurteil vom 30. August 2005 VII R 64/04, BFHE 210, 219, BStBl II 2006, 353, m.w.N.).
  • BFH, 18.06.1986 - II R 38/84

    Finanzamt - Rechtlicher Grund - Dritter - Steuerschuldverhältnis -

    Auszug aus BFH, 09.12.2010 - VII R 20/10
    Dementsprechend habe der Bundesfinanzhof in seiner Entscheidung vom 18. Juni 1986 II R 38/84 (BFHE 146, 519, BStBl II 1986, 704) im umgekehrten Fall einer fehlgeleiteten Zahlung des Finanzamts an einen am Steuerschuldverhältnis unbeteiligten Dritten einen Anspruch auf Rückerstattung gemäß § 37 Abs. 2 AO bejaht.
  • BFH, 17.08.2000 - VII R 108/95

    Eingangsabgaben - Erlass der Abgaben - Eingriff organisierter Kriminalität -

    Auszug aus BFH, 09.12.2010 - VII R 20/10
    Für die insoweit gleichgelagerte Problematik des Rangverhältnisses zwischen nationalem und Unionsrecht hinsichtlich des in Art. 236 ZK auch geregelten Erlasses von Einfuhr- und Ausfuhrabgaben hat der Senat bereits klargestellt, dass nationale Billigkeitsregelungen auf die Einfuhrumsatzsteuer nicht anwendbar sind (Urteil vom 17. August 2000 VII R 108/95, BFHE 192, 140; vgl. grundsätzlich Witte/Huchatz, Zollkodex, 5. Aufl., Vor Art. 1 Rz 11 und 16, Vor Art. 235 Rz 2 und 8).
  • BFH, 03.05.1990 - VII R 71/88

    Umsatzsteuer; Anwendung des Gemeinschaftszollrechts auf die Einfuhrumsatzsteuer

    Auszug aus BFH, 09.12.2010 - VII R 20/10
    Gemäß § 14 der Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung wird die Einfuhrumsatzsteuer in den in den Art. 235 bis 242 ZK bezeichneten Fällen in sinngemäßer Anwendung dieser Vorschriften erstattet (vgl. auch Senatsurteil vom 3. Mai 1990 VII R 71/88, BFHE 161, 260).
  • FG Baden-Württemberg, 14.11.2017 - 11 K 1102/15

    Anwendbarkeit des Art. 236 ZK auf die Einfuhrumsatzsteuer - Begriff der "Einfuhr

    Damit ist der Regelungsinhalt der genannten unionsrechtlichen Vorschriften des Zollrechts - zulässigerweise - in das nationale Umsatzsteuerrecht inkorporiert worden (vgl. BFH, Urteile vom 17. August 2000 - VII R 108/95, BFH/NV 2001, 133 und 9. Dezember 2010 - VII R 20/10, BFH/NV 2011, 875; Deimel in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, Vor Art. 235-242 ZK Rn. 12, Art. 235-236 ZK Rn. 14; Alexander in Witte, Zollkodex, Vor Art. 235 Rn. 5, Art. 236 Rn. 2; Gellert in Rüsken, Zollrecht, Art. 236 ZK, Rn. 62 ff.).
  • BFH, 22.07.2014 - VII R 38/13

    Rückforderung von durch einen verheirateten Finanzamts-Sachbearbeiter

    Denn auf die inneren Vorstellungen der Beteiligten darüber, welche Leistung mit der Zahlung erbracht worden ist, kommt es regelmäßig nicht an, sondern es gilt eine objektive Betrachtungsweise aus der Sicht des Zuwendungsempfängers; maßgebend ist mithin der objektive Empfängerhorizont (Senatsurteile vom 9. Dezember 2010 VII R 20/10, BFH/NV 2011, 875, und vom 30. August 2005 VII R 64/04, BFHE 210, 219, BStBl II 2006, 353, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 12.04.2016 - 11 K 1965/13

    Tarifierung von Milchpermeat

    Gemäß § 14 der Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung wird die Einfuhrumsatzsteuer in den in Art. 235 bis 242 ZK bezeichneten Fällen in sinngemäßer Anwendung dieser Vorschriften erstattet (vgl. zur Überlagerung der nationalen Erstattungsregelungen für die Einfuhrumsatzsteuer BFH-Urteil vom 9. Dezember 2010 VII R 20/10, BFH/NV 2011, 875, ZfZ 2011, 160).
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