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   BFH, 14.10.1998 - VII R 56/97   

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BFH, 14.10.1998 - VII R 56/97 (https://dejure.org/1998,6299)
BFH, Entscheidung vom 14.10.1998 - VII R 56/97 (https://dejure.org/1998,6299)
BFH, Entscheidung vom 14. Oktober 1998 - VII R 56/97 (https://dejure.org/1998,6299)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 840
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 19.10.2000 - C-339/98

    Peacock

    Auszug aus BFH, 14.10.1998 - VII R 56/97
    Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat in einem Rechtsstreit um die Einreihung vergleichbarer Waren (Netzwerksteckkarten verschiedener Systeme) den EuGH mit Beschluß vom 14. September 1998 4 K 5853/95 Z (Az. beim EuGH Rs. C-339/98) im Wege der Vorabentscheidung nach Art. 177 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft um die Auslegung der Anmerkung 5 B zu Kapitel 84 der Kombinierten Nomenklatur (KN) in der von 1990 bis 1995 geltenden Fassung ersucht.
  • FG Düsseldorf, 14.09.1998 - 4 K 5853/95

    Einreihung von Netzwerkkarten in Kombinierte Nomenlatur (KN); Zeitpunkt der

    Auszug aus BFH, 14.10.1998 - VII R 56/97
    Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat in einem Rechtsstreit um die Einreihung vergleichbarer Waren (Netzwerksteckkarten verschiedener Systeme) den EuGH mit Beschluß vom 14. September 1998 4 K 5853/95 Z (Az. beim EuGH Rs. C-339/98) im Wege der Vorabentscheidung nach Art. 177 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft um die Auslegung der Anmerkung 5 B zu Kapitel 84 der Kombinierten Nomenklatur (KN) in der von 1990 bis 1995 geltenden Fassung ersucht.
  • BFH, 17.09.1991 - VII K 13/90

    Klassifizierung von Netzwerk-Komponenten als Geräte für die drahtgebundene

    Auszug aus BFH, 14.10.1998 - VII R 56/97
    Nach dem Urteil vom 17. September 1991 VII K 13/90 (BFH/NV 1992, 351) können die Netzwerk-Komponenten zwar an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine angeschlossen werden und mit ihr zusammenarbeiten, sie üben dennoch andere Funktionen als die Datenverarbeitung aus.
  • BGH, 15.11.2011 - XI ZR 54/09

    Haftung bei Kapitalanlagen: Internationale Zuständigkeit für die

    Dadurch unterscheidet sich der vorliegende Fall maßgeblich von den von der Revisionserwiderung in der mündlichen Verhandlung angeführten Entscheidungen anderer Gerichte (BVerwG, NVwZ 2001, 319, 320; BAG, NJW 2011, 1836; BFH, BFH/NV 1999, 840; BPatG, GRUR 2002, 734, 735), die die Antwort auf die jeweils entscheidungserhebliche gemeinschaftsrechtliche Frage als nicht offenkundig angesehen und das jeweilige Verfahren ausgesetzt haben.
  • BGH, 28.09.2016 - KZR 65/15

    Abschluss von Rahmenverträgen über die Stationsnutzung zwischen

    Der Senat hält es daher für angemessen, das vorliegende Verfahren entsprechend § 148 ZPO wegen Vorgreiflichkeit des beim Gerichtshof der Europäischen Union anhängigen Rechtsstreits auszusetzen (zur Zulässigkeit dieser Vorgehensweise BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - VIII ZR 236/10, RIW 2012, 405 Rn. 7 ff.; BAG, NJW 2011, 1836 Rn. 4 ff.; BFH, Beschluss vom 14. Oktober 1998 - VII R 56/97; BPatG, GRUR 2002, 734 f.).
  • BGH, 28.09.2016 - KZR 64/15
    Der Senat hält es daher für angemessen, das vorliegende Verfahren entsprechend § 148 ZPO wegen Vorgreiflichkeit des beim Gerichtshof der Europäischen Union anhängigen Rechtsstreits auszusetzen (zur Zulässigkeit dieser Vorgehensweise BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - VIII ZR 236/10, RIW 2012, 405 Rn. 7 ff.; BAG, NJW 2011, 1836 Rn. 4 ff.; BFH, Beschluss vom 14. Oktober 1998 - VII R 56/97; BPatG, GRUR 2002, 734 f.).
  • BGH, 28.09.2016 - KZR 72/15

    Europarechtliche Anforderungen an die Bemessung des Entgelts für die

    Der Senat hält es daher für angemessen, das vorliegende Verfahren entsprechend § 148 ZPO wegen Vorgreiflichkeit des beim Gerichtshof der Europäischen Union anhängigen Rechtsstreits auszusetzen (zur Zulässigkeit dieser Vorgehensweise BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - VIII ZR 236/10, RIW 2012, 405 Rn. 7 ff.; BAG, NJW 2011, 1836 Rn. 4 ff.; BFH, Beschluss vom 14. Oktober 1998 - VII R 56/97; BPatG, GRUR 2002, 734 f.).
  • BGH, 28.09.2016 - KZR 69/15

    Europarechtliche Anforderungen an die Bemessung des Entgelts für die

    Der Senat hält es daher für angemessen, das vorliegende Verfahren entsprechend § 148 ZPO wegen Vorgreiflichkeit des beim Gerichtshof der Europäischen Union anhängigen Rechtsstreits auszusetzen (zur Zulässigkeit dieser Vorgehensweise BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - VIII ZR 236/10, RIW 2012, 405 Rn. 7 ff.; BAG, NJW 2011, 1836 Rn. 4 ff.; BFH, Beschluss vom 14. Oktober 1998 - VII R 56/97; BPatG, GRUR 2002, 734 f.).
  • BGH, 24.01.2017 - KZR 60/16

    Anspruch eines Eisenbahnverkehrsunternehmens gegenüber der Deutschen Bahn auf

    Der Senat hält es daher für angemessen, das vorliegende Verfahren entsprechend § 148 ZPO wegen Vorgreiflichkeit des beim Gerichtshof der Europäischen Union anhängigen Rechtsstreits auszusetzen (zur Zulässigkeit dieser Vorgehensweise BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - VIII ZR 236/10, RIW 2012, 405 Rn. 7 ff.; BAG, NJW 2011, 1836 Rn. 4 ff.; BFH, Beschluss vom 14. Oktober 1998 - VII R 56/97; BPatG, GRUR 2002, 734 f.).
  • BGH, 28.09.2016 - KZR 66/15

    Europarechtliche Anforderungen an die Bemessung des Entgelts für die

    Der Senat hält es daher für angemessen, das vorliegende Verfahren entsprechend § 148 ZPO wegen Vorgreiflichkeit des beim Gerichtshof der Europäischen Union anhängigen Rechtsstreits auszusetzen (zur Zulässigkeit dieser Vorgehensweise BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - VIII ZR 236/10, RIW 2012, 405 Rn. 7 ff.; BAG, NJW 2011, 1836 Rn. 4 ff.; BFH, Beschluss vom 14. Oktober 1998 - VII R 56/97; BPatG, GRUR 2002, 734 f.).
  • BGH, 28.09.2016 - KZR 68/15

    Europarechtliche Anforderungen an die Bemessung des Entgelts für die

    Der Senat hält es daher für angemessen, das vorliegende Verfahren entsprechend § 148 ZPO wegen Vorgreiflichkeit des beim Gerichtshof der Europäischen Union anhängigen Rechtsstreits auszusetzen (zur Zulässigkeit dieser Vorgehensweise BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - VIII ZR 236/10, RIW 2012, 405 Rn. 7 ff.; BAG, NJW 2011, 1836 Rn. 4 ff.; BFH, Beschluss vom 14. Oktober 1998 - VII R 56/97; BPatG, GRUR 2002, 734 f.).
  • BSG, 26.08.2003 - B 3 KR 35/02 R

    Aussetzung im sozialgerichtlichen Verfahren, Gemeinschaftsrecht

    Im Einklang mit der Praxis anderer oberster Bundesgerichte (vgl BVerwGE 112, 166 = NVwZ 2001, 319; BFH, Beschluss vom 14. Oktober 1998 - VII R 56/97 - BFH/NV 1999, 840 zu § 74 FGO; BAG, Urteil vom 24. September 1996 - 3 AZR 698/95 - nicht veröffentlicht, mwN zu § 148 ZPO; vgl auch BGH, Urteil vom 25. Februar 1999 - VII ZR 408/97 - MDR 1999, 670, BGHR ZPO § 148 - EuGH-Verfahren 1) hält es der Senat unter den hier gegebenen Umständen für zulässig und sachgerecht, den Rechtsstreit auszusetzen, ohne zugleich eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs einzuholen, weil die im vorliegenden Verfahren entscheidungserheblichen gemeinschaftsrechtlichen Fragen bereits Gegenstand des beim EuGH anhängigen Verfahrens sind.
  • BGH, 28.09.2016 - KZR 70/15

    Europarechtliche Anforderungen an die Bemessung des Entgelts für die

    Der Senat hält es daher für angemessen, das vorliegende Verfahren entsprechend § 148 ZPO wegen Vorgreiflichkeit des beim Gerichtshof der Europäischen Union anhängigen Rechtsstreits auszusetzen (zur Zulässigkeit dieser Vorgehensweise BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - VIII ZR 236/10, RIW 2012, 405 Rn. 7 ff.; BAG, NJW 2011, 1836 Rn. 4 ff.; BFH, Beschluss vom 14. Oktober 1998 - VII R 56/97; BPatG, GRUR 2002, 734 f.).
  • BGH, 28.09.2016 - KZR 67/15

    Europarechtliche Anforderungen an die Bemessung des Entgelts für die

  • BGH, 28.09.2016 - KZR 71/15

    Europarechtliche Anforderungen an die Bemessung des Entgelts für die

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Rechtsprechung
   BFH, 14.01.1999 - V R 70/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8972
BFH, 14.01.1999 - V R 70/97 (https://dejure.org/1999,8972)
BFH, Entscheidung vom 14.01.1999 - V R 70/97 (https://dejure.org/1999,8972)
BFH, Entscheidung vom 14. Januar 1999 - V R 70/97 (https://dejure.org/1999,8972)
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Volltextveröffentlichungen (5)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 1 Abs 1 Nr 1 S 1 J: 1980, UStG § 10 Abs 1 J: 1980, AO 1977 § 169, AO 1977 § 171 Abs 4, Richtlinie 77/388/EWG Art 6, EWGRL 388/77 Art 6, GG Art 74 Nr 22
    Festsetzungsverjährung; Gegenleistung; Leistungsaustausch; Parkplatz; Prüfungsanordnung; Zuschuß

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 840
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 13.11.1997 - V R 11/97

    Öffentlicher Zuschuß zum Bau einer Tiefgarage

    Auszug aus BFH, 14.01.1999 - V R 70/97
    Der Senat hat bereits entschieden, daß in der Durchführung eines Vertrags, in dem der Bauherr einer Tiefgarage mit einer Stadt den Bau und die Zurverfügungstellung von Stellplätzen für die Allgemeinheit gegen Zahlung eines Geldbetrags vereinbart, ein Leistungsaustausch zu sehen ist (Urteil vom 13. November 1997 V R 11/97, BFHE 184, 137, BStBl II 1998, 169).
  • FG Hessen, 09.05.2006 - 6 K 2462/01

    Bau einer "Park-and-Ride"-Anlage einer Gemeinde als umsatzsteuerbare Leistung an

    Sie ziehe aus dem Bau des Parkhauses einen ähnlichen Vorteil, als wenn sie das Parkhaus selbst errichtet hätte (BFH Beschluss vom 14.01.1999 V R 70/97, BFH/NV 1999, 840; vgl. auch FG Münster, Urteil vom 16.09.2004 5 K 6922/97 U, Juris).
  • OLG Köln, 28.05.1998 - 7 U 157/95

    Anspruch auf Schadensersatz im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Auswirkungen

    Hiergegen hat die GbR Revision zum Bundesfinanzhof - V R 70/97 - eingelegt, über die noch nicht entschieden ist.
  • FG Düsseldorf, 26.09.2000 - 17 K 4370/97

    Gewinnerzielungsabsicht bei nebenberuflicher Tätigkeit als Fachbildautor für

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Rechtsprechung
   BFH, 29.12.1998 - V B 145/98   

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https://dejure.org/1998,9710
BFH, 29.12.1998 - V B 145/98 (https://dejure.org/1998,9710)
BFH, Entscheidung vom 29.12.1998 - V B 145/98 (https://dejure.org/1998,9710)
BFH, Entscheidung vom 29. Dezember 1998 - V B 145/98 (https://dejure.org/1998,9710)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Pachtvertrag - Gebäude - Errichtung - Überlassung - Entnahme - Gewinnfeststellung - Umsatzsteuerfestsetzung - Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz

  • Judicialis

    BGB § 951; ; UStG 1980 § 1 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    Eigenverbrauch; Verzicht auf Entschädigungsforderung; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 840
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 30.09.1998 - VIII B 58/98

    Divergenz

    Auszug aus BFH, 29.12.1998 - V B 145/98
    Der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) wies die Nichtzulassungsbeschwerde betreffend Gewinnfeststellung 1988 mit Beschluß vom 30. September 1998 VIII B 58/98 als unbegründet zurück.
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