Rechtsprechung
| BFH, 05.07.1978 - I R 96/77 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Gewinnfeststellung - Klageerhebung - Prozessualer Nachteil - Gesellschafter-Geschäftsführer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 125, 486
- BStBl II 1978, 648
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BFH, 28.11.1974 - I R 62/74
Einheitliche Gewinnfeststellung - OHG - Mitunternehmer - Gesellschafter - …
Auszug aus BFH, 05.07.1978 - I R 96/77
Es ging unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. November 1974 I R 62/74 (BFHE 114, 167, BStBl II 1975, 209) davon aus, der Revisionskläger zu 2) sei neben der KG im finanzgerichtlichen Verfahren als Kläger anzusehen; er habe nicht nur die Interessen der KG, sondern auch seine durch den Rechtsstreit betroffenen eigenen Interessen wahrnehmen wollen.Allerdings hat der erkennende Senat im Urteil I R 62/74 entschieden, in einem solchen Fall könne in der Regel davon ausgegangen werden, daß der zur Geschäftsführung berufene und als Vertreter der Personengesellschaft auftretende Gesellschafter die Klage gleichzeitig im eigenen Namen habe erheben wollen.
- BFH, 07.12.1977 - II R 96/75
Willensbereich des Steuerpflichtigen - Entscheidungsbereich - Gerichtlicher …
Auszug aus BFH, 05.07.1978 - I R 96/77
Denn es liegt allein im Willens- und Entscheidungsbereich des Steuerpflichtigen, ob er durch ein schriftliches Gesuch gerichtlichen Rechtsschutz begehren will oder nicht (BFH-Urteil vom 7. Dezember 1977 II R 96/75, BFHE 123, 437, BStBl II 1978, 70).
- BFH, 26.03.1980 - I R 87/79
Gewinnfeststellung - Geschäftsführer - Klagebefugnis - Gesellschaft
Ist im Verfahren der einheitlichen (gesonderten) Gewinnfeststellung neben der Gesellschaft (§ 48 Abs. 1 Nr. 3 FGO) auch der Gesellschafter-Geschäftsführer persönlich klagebefugt (z. B. § 48 Abs. 1 Nr. 2 FGO), so kann nur das FG, nicht der BFH als Revisionsgericht eine Äußerung darüber herbeiführen, ob eine Klage nur im Namen der Gesellschaft oder auch im eigenen Namen des Gesellschafter-Geschäftsführers erhoben wurde (Anschluß an BFH-Urteil vom 5. Juli 1978 I R 96/77, BFHE 125, 486, BStBl II 1978, 648).Da z. B. die Kostenfolgen für den Kläger und Beigeladenen unterschiedlich sein können (§ 135 Abs. 3 FGO), muß ihm das Gericht in derartigen Fällen Gelegenheit zur Äußerung darüber geben, ob er die Klage auch im eigenen Namen erhoben habe (§§ 96 Abs. 2, 76 Abs. 1 und 2 FGO; vgl. BFH-Urteil vom 5. Juli 1978 I R 96/77, BFHE 125, 486, BStBl II 1978, 648).
- BFH, 26.05.2004 - I R 80/03
Kindergeld: Einkünfte i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG
Dazu wäre es geboten gewesen, die Klägerseite auf diese Frage hinzuweisen und ihr Gelegenheit zur Äußerung zu geben (vgl. Senatsurteile vom 5. Juli 1978 I R 96/77, BFHE 125, 486, BStBl II 1978, 648; vom 26. März 1980 I R 87/79, BFHE 131, 1, BStBl II 1980, 586). - BFH, 11.03.1982 - IV R 46/79
Beiladung eines Gesellschafters - Gewinnverteilung - Festgeldkonto - …
Dies trifft zwar zu, wenn es um die Zurechnung eines im Gesellschaftereigentum stehenden Wirtschaftsguts zum Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters geht (BFH-Urteile vom 5. Juli 1978 I R 96/77, BFHE 125, 486, BStBl II 1978, 648, und vom 26. März 1980 I R 87/79, BFHE 131, 1, BStBl II 1980, 586).
- BFH, 11.07.1989 - VIII R 53/88
Klagebefugnis einer voll beendeten GmbH & Co. KG
Der Senat kann dabei offenlassen, ob er sich der Auffassung anschließen könnte, die Klageschrift sei nach Maßgabe einer - noch einzuholenden - Äußerung der Gesellschafter auszulegen (vgl. Urteil des BFH vom 5. Juli 1978 I R 96/77, BFHE 125, 486, BStBl II 1978, 648). - BFH, 18.12.1991 - XI R 48/88
Revision gegen eine unterlassenen notwendige Beiladung eines Kommanditisten
Der Streitfall betrifft eine Frage, die sie persönlich angeht, nämlich in welchem Umfang sie auf Wirtschaftsgüter ihres Sonderbetriebsvermögens Abschreibungen vornehmen dürfen (vgl. dazu Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. Juli 1978 I R 96/77, BFHE 125, 486, BStBl II 1978, 648; vom 11. März 1982 IV R 46/79, BFHE 135, 457, BStBl II 1982, 542, …und vom 19. Oktober 1989 IV R 94, 101/88, BFH/NV 1990, 647). - BFH, 23.07.1985 - VIII R 302/81
Rechtliche Behandlung des zur Anlage auf Festgeldkonten entnommenen und …
Dem Gesellschafter-Geschäftsführer ist in derartigen Fällen Gelegenheit zur Äußerung darüber zu geben, ob er Klage auch im eigenen Namen erhoben habe (BFH-Urteil vom 5. Juli 1978 I R 96/77, BFHE 125, 486, BStBl II 1978, 648).
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