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Rechtsprechung
   BFH, 22.06.1989 - V R 37/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,166
BFH, 22.06.1989 - V R 37/84 (https://dejure.org/1989,166)
BFH, Entscheidung vom 22.06.1989 - V R 37/84 (https://dejure.org/1989,166)
BFH, Entscheidung vom 22. Juni 1989 - V R 37/84 (https://dejure.org/1989,166)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1980 § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 10 Abs. 1; EStG § 12 Nr. 1 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Umsatz - Leistungsaustausch - Gegenleistung - Entgelterwartung - Erwarteter Umfang - Bemessungsgrundlage - Nahe Angehörige - Vereinbarungen - Das unter Fremden Übliche - Fremdvergleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    §§ 1, 10 UStG
    Umsatzsteuer; Leistungsaustausch zwischen nahen Angehörigen

Papierfundstellen

  • BFHE 158, 144
  • BB 1989, 2099
  • DB 1989, 2580
  • BStBl II 1989, 913
 
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Wird zitiert von ... (85)Zitiert selbst (21)

  • BFH, 28.01.1988 - V R 112/86

    - Zur Behandlung von Wasserhauptleitungsbeiträgen einer Gemeinde - Zum Begriff …

    Auszug aus BFH, 22.06.1989 - V R 37/84
    Die Annahme einer Leistung gegen Entgelt erfordert eine zum Zweck der Entgeltserzielung erbrachte Leistung (Leistungsaustausch); es muß ein zweckgerichtetes Handeln des Leistenden gegeben sein, das sich auf eine gewollte, erwartete oder erwartbare Gegenleistung richtet (BFH-Urteile vom 7. Mai 1981 V R 47/76, BFHE 133, 133, BStBl II 1981, 495, und vom 28. Januar 1988 V R 112/86, BFHE 152, 360, BStBl II 1988, 473).

    Hierdurch wird nicht die Entgeltlichkeit der Leistungsbewirkung i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG 1980, sondern die Bemessungsgrundlage des steuerbaren und steuerpflichtigen Umsatzes i. S. des § 10 Abs. 1 UStG 1980 berührt (vgl. hierzu auch die Ausführungen in BFHE 152, 360, BStBl II 1988, 473 zu II.1.d).

    Da der Leistungsaustausch i. S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG 1980 (lediglich) ein Handeln des Leistenden voraussetzt, das sich auf eine gewollte, erwartete oder erwartbare Gegenleistung richtet (Urteile in BFHE 133, 133, BStBl II 1981, 49, und in BFHE 152, 360, BStBl II 1988, 473), berührt die Minderung oder (teilweise) Uneinbringlichkeit des Entgelts die Steuerbarkeit der Leistung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG 1980 nicht (siehe auch oben zu 1.a), ebenso ist die Angemessenheit des Entgelts im Hinblick auf den objektiven Wert von Leistung und Gegenleistung ohne Belang (BFH-Urteile vom 26. Februar 1976 V R 167/70, BFHE 118, 261, BStBl II 1976, 443, und vom 25. November 1987 X R 12/81, BFHE 151, 492, BStBl II 1988, 210), solange nur feststeht, daß Leistung und Gegenleistung miteinander innerlich verbunden sind (BFH-Urteile in BFHE 133, 133, BStBl II 1981, 495, und vom 10. Februar 1988 X R 16/82, BFHE 153, 150, BStBl II 1988, 640).

  • BFH, 10.02.1988 - X R 16/82

    - Zu den Tatbeständen der "Leistung gegen Entgelt" und des "Entgelts für die …

    Auszug aus BFH, 22.06.1989 - V R 37/84
    Da der Leistungsaustausch i. S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG 1980 (lediglich) ein Handeln des Leistenden voraussetzt, das sich auf eine gewollte, erwartete oder erwartbare Gegenleistung richtet (Urteile in BFHE 133, 133, BStBl II 1981, 49, und in BFHE 152, 360, BStBl II 1988, 473), berührt die Minderung oder (teilweise) Uneinbringlichkeit des Entgelts die Steuerbarkeit der Leistung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG 1980 nicht (siehe auch oben zu 1.a), ebenso ist die Angemessenheit des Entgelts im Hinblick auf den objektiven Wert von Leistung und Gegenleistung ohne Belang (BFH-Urteile vom 26. Februar 1976 V R 167/70, BFHE 118, 261, BStBl II 1976, 443, und vom 25. November 1987 X R 12/81, BFHE 151, 492, BStBl II 1988, 210), solange nur feststeht, daß Leistung und Gegenleistung miteinander innerlich verbunden sind (BFH-Urteile in BFHE 133, 133, BStBl II 1981, 495, und vom 10. Februar 1988 X R 16/82, BFHE 153, 150, BStBl II 1988, 640).

    Dies kann in Fällen der vorliegenden Art für die Beurteilung Bedeutung erlangen, ob der Leistende ernsthaft damit gerechnet hat, ein Entgelt für seine Leistung zu erhalten, ob insbesondere die bürgerlich-rechtlichen Rechtsfolgen ernsthaft vereinbart sind oder ob Scheingeschäfte vorliegen (vgl. Urteil in BFHE 153, 150, BStBl II 1988, 640).

  • BFH, 07.05.1981 - V R 47/76

    Kostenlose Beförderung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ist nicht …

    Auszug aus BFH, 22.06.1989 - V R 37/84
    Die Annahme einer Leistung gegen Entgelt erfordert eine zum Zweck der Entgeltserzielung erbrachte Leistung (Leistungsaustausch); es muß ein zweckgerichtetes Handeln des Leistenden gegeben sein, das sich auf eine gewollte, erwartete oder erwartbare Gegenleistung richtet (BFH-Urteile vom 7. Mai 1981 V R 47/76, BFHE 133, 133, BStBl II 1981, 495, und vom 28. Januar 1988 V R 112/86, BFHE 152, 360, BStBl II 1988, 473).

    Da der Leistungsaustausch i. S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG 1980 (lediglich) ein Handeln des Leistenden voraussetzt, das sich auf eine gewollte, erwartete oder erwartbare Gegenleistung richtet (Urteile in BFHE 133, 133, BStBl II 1981, 49, und in BFHE 152, 360, BStBl II 1988, 473), berührt die Minderung oder (teilweise) Uneinbringlichkeit des Entgelts die Steuerbarkeit der Leistung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG 1980 nicht (siehe auch oben zu 1.a), ebenso ist die Angemessenheit des Entgelts im Hinblick auf den objektiven Wert von Leistung und Gegenleistung ohne Belang (BFH-Urteile vom 26. Februar 1976 V R 167/70, BFHE 118, 261, BStBl II 1976, 443, und vom 25. November 1987 X R 12/81, BFHE 151, 492, BStBl II 1988, 210), solange nur feststeht, daß Leistung und Gegenleistung miteinander innerlich verbunden sind (BFH-Urteile in BFHE 133, 133, BStBl II 1981, 495, und vom 10. Februar 1988 X R 16/82, BFHE 153, 150, BStBl II 1988, 640).

  • BFH, 19.05.1988 - V R 115/83

    1. Unternehmereigenschaft setzt Leistungen gegen Entgelt voraus 2. Zum …

    Auszug aus BFH, 22.06.1989 - V R 37/84
    Unternehmer i. S. des § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1980 ist, wovon auch das FG ausgeht, wer Leistungen gegen Entgelt i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG 1980 erbringt (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 19. Mai 1988 V R 115/83, BFHE 154, 173, BStBl II 1988, 916 m. w. N., und vom 28. September 1988 X R 6/82, BFHE 155, 204, BStBl II 1989, 122).

    Im Urteil vom 19. Mai 1988 V R 115/83 (BFHE 154, 173, BStBl II 1988, 916), in dem über die Frage zu entscheiden war, ob die Ehefrau an ihren Ehemann Leistungen gegen Entgelt erbracht hatte, hat der Senat diesen Grundsatz aufgegriffen; er hat aber weiter geprüft, ob sich, obwohl keine klare und erkennbar durchgeführte Vereinbarung der Ehegatten bestanden hatte, aus der tatsächlichen Abwicklung ergebe, daß die Ehefrau im eigenen Namen Umsätze an ihren Ehemann ausgeführt habe.

  • BFH, 18.12.1986 - V R 176/75

    Zum Vorsteuerabzug für eine Schwimmanlage, die zeitweise privat genutzt und …

    Auszug aus BFH, 22.06.1989 - V R 37/84
    Eine dem Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG vergleichbare Regelung kennt das UStG nicht (BFH-Urteil vom 12. Dezember 1985 V R 25/78, BFHE 145, 255, BStBl II 1986, 216; vgl. auch BFH-Urteil vom 18. Dezember 1986 V R 176/75, BFHE 149, 78, BStBl II 1987, 350), so daß auch eine Leistung gegen ein (aus nichtunternehmerischen Gründen, z.B. schenkungshalber) unangemessen niedriges Entgelt der Annahme eines Leistungsaustausches nicht entgegensteht.
  • BFH, 11.03.1988 - V R 30/84

    Steuerpflicht und Steuersatz bei kostenloser Arbeitnehmer-Sammelbeförderung durch …

    Auszug aus BFH, 22.06.1989 - V R 37/84
    Wird eine Leistung unentgeltlich für unternehmensfremde Zwecke erbracht, so liegt Eigenverbrauch vor (siehe auch BFH-Urteil vom 11. März 1988 V R 30/84, BFHE 153, 155, BStBl II 1988, 643 zu II.2.d, und Sölch/Ringleb/List, Umsatzsteuergesetz, § 1 Bem. 193).
  • BFH, 12.12.1985 - V R 25/78

    Vorsteuerabzug für die Bewirtung von Geschäftsfreunden

    Auszug aus BFH, 22.06.1989 - V R 37/84
    Eine dem Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG vergleichbare Regelung kennt das UStG nicht (BFH-Urteil vom 12. Dezember 1985 V R 25/78, BFHE 145, 255, BStBl II 1986, 216; vgl. auch BFH-Urteil vom 18. Dezember 1986 V R 176/75, BFHE 149, 78, BStBl II 1987, 350), so daß auch eine Leistung gegen ein (aus nichtunternehmerischen Gründen, z.B. schenkungshalber) unangemessen niedriges Entgelt der Annahme eines Leistungsaustausches nicht entgegensteht.
  • BFH, 05.04.1984 - V R 51/82

    Zum Eigenverbrauch sonstiger Leistungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG 1980

    Auszug aus BFH, 22.06.1989 - V R 37/84
    Jede Leistung eines Unternehmers gegen Entgelt wird vom Umsatzsteuerrecht als eine Leistung aus unternehmerischen Gründen angesehen (vgl. BFH-Urteil vom 5. April 1984 V R 51/82, BFHE 140, 393, BStBl II 1984, 499).
  • BFH, 04.07.1985 - V R 82/77

    Bereitstellung eines Angelteiches für Betriebsangehörige ist weder …

    Auszug aus BFH, 22.06.1989 - V R 37/84
    § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG 1980 trifft erst dann nicht (mehr) zu, wenn die Leistung durch den Unternehmer unentgeltlich erfolgt; erst an diesem Punkt ist zu entscheiden, ob - in der Person des Leistenden (vgl. BFH-Urteil vom 4. Juli 1985 V R 82/77, BFHE 144, 81, BStBl II 1985, 538) - mit der Leistung betriebliche Zwecke verfolgt werden oder Zwecke, die außerhalb der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit des Leistenden liegen.
  • EuGH, 14.02.1985 - 268/83

    Rompelman / Minister van Financiën

    Auszug aus BFH, 22.06.1989 - V R 37/84
    In die Prüfung der für die Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des Unternehmerbegriffs erforderlichen tatsächlichen Verhältnisse sind danach auch die Verhältnisse in den Zeiträumen vor und nach dem jeweiligen Besteuerungszeitraum einzubeziehen (vgl. auch Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 14. Februar 1985, Rs. 268/83, Umsatzsteuer-Rundschau 1985, 199, zur Berücksichtigung der künftigen Entwicklung beim Beginn der unternehmerischen Tätigkeit).
  • BFH, 14.04.1983 - IV R 198/80

    Betriebsausgaben - Darlehnsforderung - Zinsen

  • BFH, 24.09.1987 - V R 152/78

    Aufsteller als leistender Unternehmer bei Aufstellung von Geldspielgeräten in …

  • BFH, 17.07.1980 - V R 5/72

    Die Führung der Geschäfte und die Vertretung einer KG durch eine GmbH ist keine …

  • BFH, 26.11.1987 - V R 85/83

    Rechnungserteilung und Vorsteuerabzug bei Leistungsvergabe durch Ehegatten

  • BFH, 25.11.1987 - X R 12/81

    Umsatzsteuerliches Entgelt ist auch dann Bemessungsgrundlage für die …

  • BFH, 28.09.1988 - X R 6/82

    Personenhandelsgesellschaft ist, soweit sie an anderen Gesellschaften beteiligt …

  • BFH, 10.03.1988 - IV R 214/85

    Zur betrieblichen Veranlassung von Sonderzuwendungen bei Arbeitsverhältnissen …

  • BFH, 13.12.1963 - V 77/61 U

    Gewährung eines Freibetrages nach § 7a Umsatzsteuergesetz(UStG) bei endgültiger …

  • BFH, 07.09.1972 - IV R 197/68

    Nachträgliche Gehaltsvereinbarungen für im Betrieb mitarbeitende Kinder

  • BFH, 05.02.1988 - III R 216/84

    Steuerrechtliche Berücksichtigung eines Pachtverhältnisses zwischen nahen …

  • BFH, 26.02.1976 - V R 167/70

    Kapitalgesellschaft - Lieferung eines Gegenstandes unter Selbstkostenpreis - …

  • BFH, 02.08.2018 - V R 21/16

    Umsatzsteuer: Kein steuerbarer Leistungsaustausch bei platzierungsabhängigen …

    Der Annahme eines Leistungsaustausches stehe nicht entgegen, dass sich die Entgelterwartung nicht erfülle (BFH-Urteil vom 22. Juni 1989 V R 37/84, BFHE 158, 144, BStBl II 1989, 913).

    Rn. 25 bb) Entgegen der Ansicht des FA widerspricht die geänderte Rechtsprechung nicht dem BFH-Urteil in BFHE 158, 144, BStBl II 1989, 913.

  • BGH, 22.10.1997 - XII ZR 142/95

    Wirksamkeit eines Vertrages über die entgeltliche Überlassung einer Apotheke

    Das Verhalten des Leistenden muß darauf abzielen oder zumindest geeignet sein, eine Vergütung für die erbrachte Leistung auszulösen (BFH Urteile vom 7. Mai 1981 - V R 47/76 - BStBl. II 1981, 495;… vom 20. April 1988 - X R 3/82 - a.a.O. 1988, 792, 794; und vom 22. Juni 1989 - V R 37/84 - a.a.O. 1989, 913, 915).
  • BFH, 29.09.2022 - V R 29/20

    Vorsteuerabzug und private Verwendung im Rahmen eines Ehegatten-Vorschaltmodells

    Rn. 37 Im Verhältnis zwischen nahen Angehörigen ist eine Entgeltlichkeit der Leistung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG nicht bereits dann zu verneinen, wenn über Leistung und Gegenleistung zwar Vereinbarungen vorliegen, diese aber nicht vertragsgemäß vollzogen werden, oder wenn die Vereinbarungen nicht dem entsprechen, was unter Fremden üblich ist (BFH-Urteil vom 22.06.1989 - V R 37/84, BFHE 158, 144, BStBl II 1989, 913, Leitsatz 1;… BFH-Beschluss vom 04.12.2019 - V R 31/18, BFH/NV 2020, 390).

    Bei der Prüfung von Leistungsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen kann allerdings die Frage, ob die Vereinbarung und ihre Durchführung dem entspricht, was unter Fremden üblich ist, für die Beurteilung Bedeutung erlangen, ob der Leistende ernsthaft damit gerechnet hat, ein Entgelt für seine Leistung zu erhalten (BFH-Urteile in BFHE 158, 144, BStBl II 1989, 913, Leitsatz 2, und vom 09.07.1998 - V R 68/96, BFHE 186, 161, BStBl II 1998, 637, m.w.N.).

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