Rechtsprechung
| BFH, 10.01.1992 - III R 103/87 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 26 Abs. 1 Satz 1, § 26 a
- Wolters Kluwer
Ehegattensplitting
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 26 Abs. 1 S. 1, § 26a
Unbeachtlichkeit eines Antrags auf getrennte Veranlagung eines einkunftslosen Ehegattens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§§ 26, 26a EStG
Einkommensteuer; Antrag auf getrennte Veranlagung des einkunftslosen Ehegatten
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Einkommensbesteuerung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnerschaften
- Ehegattenveranlagung
- Wahlrechtsausübung
- Wahl der Veranlagungsart
Papierfundstellen
- BFHE 166, 295
- NJW 1992, 1471
- FamRZ 1992, 547 (Ls.)
- BB 1992, 556
- DB 1992, 661
- BStBl II 1992, 297
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (5)
- BFH, 12.08.1977 - VI R 61/75
Nichtigkeit des Antrags auf getrennte Veranlagung eines einkunftslosen Ehegatten
Auszug aus BFH, 10.01.1992 - III R 103/87
Nach dem Urteil des BFH vom 12. August 1977 VI R 61/75 (BFHE 123, 172, BStBl II 1977, 870) rechtfertigt dies jedoch keine andere rechtliche Beurteilung, da der einkunftslose Ehegatte die Möglichkeit hat, gemäß §§ 268 ff. AO 1977 eine Beschränkung seiner gesamtschuldnerischen Haftung herbeizuführen. - BFH, 28.08.1981 - VI R 139/78
Der nach Durchführung der Zusammenveranlagung im Rechtsbehelfsverfahren gestellte …
Auszug aus BFH, 10.01.1992 - III R 103/87
a) Nach ständiger Rechtsprechung anderer Senate des Bundesfinanzhofs (BFH), der sich auch der erkennende Senat angeschlossen hat, ist der einseitige Antrag eines Ehegatten auf getrennte Veranlagung dann unwirksam, wenn dieser selbst keine eigenen positiven oder negativen Einkünfte hat oder wenn diese so gering sind, daß sie weder einem Steuerabzug unterlegen haben noch zur Einkommensteuerveranlagung führen können (Urteile vom 28. August 1981 VI R 139/78, BFHE 134, 412, BStBl II 1982, 156, m. w. N.;… vom 3. Februar 1987 IX R 252/84, BFH/NV 1987, 774, und IX R 255/84, BFH/NV 1987, 751, und vom 30. November 1990 III R 195/86, BFHE 163, 341, BStBl II 1991, 451). - BFH, 30.11.1990 - III R 195/86
Getrennte Veranlagung auch dann, wenn der die getrennte Veranlagung wählende …
Auszug aus BFH, 10.01.1992 - III R 103/87
a) Nach ständiger Rechtsprechung anderer Senate des Bundesfinanzhofs (BFH), der sich auch der erkennende Senat angeschlossen hat, ist der einseitige Antrag eines Ehegatten auf getrennte Veranlagung dann unwirksam, wenn dieser selbst keine eigenen positiven oder negativen Einkünfte hat oder wenn diese so gering sind, daß sie weder einem Steuerabzug unterlegen haben noch zur Einkommensteuerveranlagung führen können (Urteile vom 28. August 1981 VI R 139/78, BFHE 134, 412, BStBl II 1982, 156, m. w. N.;… vom 3. Februar 1987 IX R 252/84, BFH/NV 1987, 774, und IX R 255/84, BFH/NV 1987, 751, und vom 30. November 1990 III R 195/86, BFHE 163, 341, BStBl II 1991, 451). - BFH, 03.02.1987 - IX R 255/84
Zulässigkeit des Wechsels der Veranlagungsart durch den Steuerpflichtigen und …
Auszug aus BFH, 10.01.1992 - III R 103/87
a) Nach ständiger Rechtsprechung anderer Senate des Bundesfinanzhofs (BFH), der sich auch der erkennende Senat angeschlossen hat, ist der einseitige Antrag eines Ehegatten auf getrennte Veranlagung dann unwirksam, wenn dieser selbst keine eigenen positiven oder negativen Einkünfte hat oder wenn diese so gering sind, daß sie weder einem Steuerabzug unterlegen haben noch zur Einkommensteuerveranlagung führen können (Urteile vom 28. August 1981 VI R 139/78, BFHE 134, 412, BStBl II 1982, 156, m. w. N.; vom 3. Februar 1987 IX R 252/84, BFH/NV 1987, 774, und IX R 255/84, BFH/NV 1987, 751, und vom 30. November 1990 III R 195/86, BFHE 163, 341, BStBl II 1991, 451). - BFH, 03.02.1987 - IX R 252/84
Anfechtung der getrennten Veranlagung zur Einkommenssteuer durch einen Ehegatten …
Auszug aus BFH, 10.01.1992 - III R 103/87
a) Nach ständiger Rechtsprechung anderer Senate des Bundesfinanzhofs (BFH), der sich auch der erkennende Senat angeschlossen hat, ist der einseitige Antrag eines Ehegatten auf getrennte Veranlagung dann unwirksam, wenn dieser selbst keine eigenen positiven oder negativen Einkünfte hat oder wenn diese so gering sind, daß sie weder einem Steuerabzug unterlegen haben noch zur Einkommensteuerveranlagung führen können (Urteile vom 28. August 1981 VI R 139/78, BFHE 134, 412, BStBl II 1982, 156, m. w. N.; vom 3. Februar 1987 IX R 252/84, BFH/NV 1987, 774, und IX R 255/84, BFH/NV 1987, 751, und vom 30. November 1990 III R 195/86, BFHE 163, 341, BStBl II 1991, 451).
- BGH, 12.06.2002 - XII ZR 288/00
Pflicht des Ehegatten zur Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung zur …
Einer Sicherheitsleistung des die Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung begehrenden Ehegatten bedarf es daher nicht (vgl. BFH Urteil vom 10. Januar 1992 - III R 103/87 - BStBl. II 1992, 297). - BFH, 15.03.2017 - III R 12/16
Veranlagungswahlrecht: Einspruchsbefugnis des Insolvenzverwalters gegen einen für …
So kann die Ausübung des Veranlagungswahlrechts rechtsmissbräuchlich und damit unwirksam sein, wenn der die getrennte Veranlagung wählende Ehegatte keine eigenen Einkünfte hat oder wenn diese so gering sind, dass sie weder einem Steuerabzug unterlegen haben noch zur Einkommensteuerveranlagung führen können (Senatsurteile vom 3. März 2005 III R 22/02, BFHE 209, 454, BStBl II 2005, 690, und vom 10. Januar 1992 III R 103/87, BFHE 166, 295, BStBl II 1992, 297). - BFH, 19.05.2004 - III R 18/02
Verfahrensrechtliche Voraussetzungen einer abweichenden Ausübung des …
Der einseitige Antrag eines Ehegatten auf getrennte Veranlagung ist rechtsmissbräuchlich und deshalb unwirksam, wenn der antragstellende Ehegatte keine eigenen positiven oder negativen Einkünfte hat oder wenn diese so gering sind, dass sie weder einem Steuerabzug unterlegen haben noch zur Einkommensteuerveranlagung führen könnten (vgl. BFH-Urteile vom 30. November 1990 III R 195/86, BFHE 163, 341, BStBl II 1991, 451; vom 10. Januar 1992 III R 103/87, BFHE 166, 295, BStBl II 1992, 297; ferner zur freien Widerrufbarkeit einer zunächst getroffenen Veranlagungswahl, BFH-Urteile vom 19. Mai 1999 XI R 97/94, BFHE 189, 63, BStBl II 1999, 762, …und vom 20. Januar 1999 XI R 31/96, BFH/NV 1999, 1333, 1334).Den berechtigten Interessen des einkunftslosen Ehegatten wird durch das Aufteilungsverfahren nach §§ 268 ff. AO 1977 hinreichend Rechnung getragen (Senatsurteil in BFHE 166, 295, BStBl II 1992, 297).
- BFH, 03.03.2005 - III R 22/02
Wahl der getrennten Veranlagung als rückwirkendes Ereignis
Eine wegen Willkür bzw. Rechtsmissbrauchs unwirksame Ausübung des Veranlagungswahlrechts wird angenommen, wenn der die getrennte Veranlagung wählende Ehegatte keine eigenen Einkünfte hat oder wenn diese so gering sind, dass sie weder einem Steuerabzug unterlegen haben noch zur Einkommensteuerveranlagung führen können (Senatsurteil vom 10. Januar 1992 III R 103/87, BFHE 166, 295, BStBl II 1992, 297). - BFH, 18.12.2001 - VII R 56/99
Zusammenveranlagung - Gesamtschuld - Teilschulden - Vollstreckung - …
a) Es bleibt in diesem Verfahren dahingestellt, ob die geänderte Ausübung des Wahlrechts und der Übergang von der Zusammenveranlagung i.S. des § 26b EStG zur getrennten Veranlagung nach § 26a EStG erst im Verfahren gegen die nach § 278 Abs. 2 AO 1977 ergangenen Vollstreckungsmaßnahmen rechtsmissbräuchlich und damit unbeachtlich war, weil die Ehegatten mit der Durchführung der getrennten Veranlagung keine wirtschaftlichen oder steuerlichen Vorteile erlangen konnten (der Ehemann schuldet nunmehr eine erheblich höhere Steuer) und der alleinige Grund für die geänderte Wahl in der Beseitigung der Voraussetzungen des § 278 Abs. 2 AO 1977 zu suchen ist, um die Vollstreckung in das übertragene Vermögen zu vereiteln (zur Unwirksamkeit der Wahl getrennter Veranlagung wegen missbräuchlicher Rechtsausübung vgl. BFH-Urteile vom 12. August 1977 VI R 61/75, BFHE 123, 172, BStBl II 1977, 870; vom 28. August 1981 VI R 139/78, BFHE 134, 412, BStBl II 1982, 156; vom 10. Januar 1992 III R 103/87, BFHE 166, 295, BStBl II 1992, 297, …und vom 3. Februar 1987 IX R 252/84, BFH/NV 1987, 774). - FG Köln, 30.09.2015 - 14 K 2679/12
Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer begründet im Insolvenzverfahren eine …
Rn. 40 Ein einseitiger Antrag auf getrennte Veranlagung eines Ehegatten ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs dann unwirksam, wenn dieser selbst keine eigenen positiven oder negativen Einkünfte hat oder wenn diese so gering sind, dass sie weder einem Steuerabzug unterlegen haben noch zur Einkommensteuerveranlagung führen würden (Urteile vom 28. August 1981 VI R 139/78, BFHE 134, 412, BStBl II 1982, 156, m.w.N.;… vom 3. Februar 1987 IX R 252/84, BFH/NV 1987, 774 und IX R 255/84, BFH/NV 1987, 751; vom 30. November 1990 III R 195/86, BFHE 163, 341, BStBl II 1991, 451; vom 10. Januar 1992 III R 103/87, BFHE 166, 295, BStBl II 1992, 297).In einem solchen Fall führt die Wahl der getrennten Veranlagung zu einer höheren Steuer für beide Ehegatten (BFH in BFHE 166, 295, BStBl II 1992, 297).
- BFH, 19.05.1999 - XI R 97/94
Ehegattenveranlagungswahlrecht bei Verlustrücktrag
Allerdings können Ehegatten die Veranlagungsart gemäß § 26 EStG bis zur Unanfechtbarkeit eines Berichtigungs- oder Änderungsbescheids wählen und die einmal getroffene Wahl innerhalb dieser Frist --vorbehaltlich rechtsmißbräuchlichen oder willkürlichen Verhaltens (vgl. BFH-Urteil vom 10. Januar 1992 III R 103/87, BFHE 166, 295, BStBl II 1992, 297, m.w.N.)-- frei widerrufen. - BFH, 25.06.1993 - III R 32/91
Keine Anfechtungsbeschränkung gem. § 351 Abs. 1 AO hinsichtlich der Ausübung des …
Eine Ausnahme macht die Rechtsprechung nur für den hier nicht gegebenen Fall, daß die Rechtsausübung willkürlich erscheint (vgl. Senatsurteil vom 10. Januar 1992 III R 103/87, BFHE 166, 295, BStBl II 1992, 297, m. w. N.). - BFH, 28.08.2001 - VI B 157/00
Lohnersatzleistung - Zusammenveranlagung - Eheleute - Einkommensteuer - …
Beantrage ein Ehegatte getrennte Veranlagung, ohne dass sich für ihn eine steuerliche oder wirtschaftliche Auswirkung ergebe, so sei sein Antrag rechtsmissbräuchlich und damit wirkungslos (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Januar 1992 III R 103/87, BFHE 166, 295, BStBl II 1992, 297).Wie dem vom FG wiedergegebenen BFH-Urteil in BFHE 166, 295, BStBl II 1992, 297 zu entnehmen ist, steht der Zusammenveranlagung ein beim FA gestellter Antrag auf getrennte Veranlagung nicht entgegen, wenn er rechtsmissbräuchlich ist.
- FG Niedersachsen, 05.09.2003 - 13 K 288/99
Abgrenzung der verschleierten Schenkung gegen eine Darlehensgewährung bei Erwerb …
Rn. 35 Der BFH hat entschieden, dass eine verschleierte Schenkung vorliegen kann, wenn die Rückzahlung des Darlehens erst nach Ablauf der statistischen Lebenserwartung der Darlehensgeberin erfolgen soll (BFH-Urteil vom 3. Dezember 1991 IX R 142/90, BStBl II 1992, 297;… BFH-Urteil vom 29. Juni 1993 IX R 44/89, BFH/NV 1994, 460). - BFH, 27.08.1997 - XI R 97/94
Änderung der Veranlagung von Ehegatten bei Verlustrücktrag
- FG Rheinland-Pfalz, 04.10.2001 - 4 K 1832/00
Schenkungssteuerpflicht bei Zuwendungen unter Ehegatten zum Ausgleich von …
- BFH, 14.02.2000 - VI B 181/99
Wahl der getrennten Veranlagung
- FG Niedersachsen, 07.11.2001 - 12 K 415/95
Ausübung des Wahlrechts hinsichtlich der Veranlagungsart des anderen Ehegatten …
- FG Köln, 19.01.2005 - 15 V 6203/04
Veranlagungsform bei streitiger Zustimmung des vormaligen Ehegatten zu einer …
- FG Köln, 26.02.2010 - 15 K 3427/06
Nachträglicher Antrag auf getrennte Veranlagung
- FG Nürnberg, 07.11.1996 - VI 17/94
- FG Nürnberg, 13.12.1995 - III 98/90
- BFH, 06.02.1998 - III ER S 4/97
Veranlagungswahlrecht - Änderung eines bestandskräftigen Bescheids - Aufbau einer …
- FG Münster, 27.06.1997 - 4 K 5712/95
Übertragung des Kinderfreibetrages des einen Elternteils auf den anderen …
- FG Hamburg, 24.03.2003 - II 120/02
Anspruch auf Zusammenveranlagung
- BFH, 06.02.1998 - III ER-S-4/97
Änderung des Veranlagungswahlrechts bei Verlustrücktrag
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