Abgabenordnung
| Sechster Teil - Vollstreckung (§§ 249 - 346) |
| Zweiter Abschnitt - Vollstreckung wegen Geldforderungen (§§ 259 - 327) |
| 2. Unterabschnitt - Aufteilung einer Gesamtschuld (§§ 268 - 280) |
(1) Nach der Aufteilung darf die Vollstreckung nur nach Maßgabe der auf die einzelnen Schuldner entfallenden Beträge durchgeführt werden.
(2) 1Werden einem Steuerschuldner von einer mit ihm zusammen veranlagten Person in oder nach dem Veranlagungszeitraum, für den noch Steuerrückstände bestehen, unentgeltlich Vermögensgegenstände zugewendet, so kann der Empfänger bis zum Ablauf des zehnten Kalenderjahres nach dem Zeitpunkt des Ergehens des Aufteilungsbescheids über den sich nach Absatz 1 ergebenden Betrag hinaus bis zur Höhe des gemeinen Werts dieser Zuwendung für die Steuer in Anspruch genommen werden. 2Dies gilt nicht für gebräuchliche Gelegenheitsgeschenke.
Fassung aufgrund des Jahressteuergesetzes 2009 vom 19.12.2008
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 25.12.2008 | Jahressteuergesetz 2009 | 19.12.2008 |
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Rechtsprechung zu § 278 AO
104 Entscheidungen zu § 278 AO in unserer Datenbank:
- BFH, 17.12.2019 - VII R 18/17
Keine unentgeltliche Zuwendung i.S. des § 278 Abs. 2 Satz 1 AO durch Zahlung der ...
Zum selben Verfahren:
- FG Münster, 29.03.2017 - 7 K 2304/14
Unentgeltliche Zuwendung bei Übernahme der Finanzierung durch den Ehemann?
- FG Münster, 29.03.2017 - 7 K 2304/14
- BFH, 24.04.2024 - VII R 57/20
Auswirkung einer Fiskalerbschaft auf einen Duldungsbescheid
Zum selben Verfahren:
- FG Düsseldorf, 31.10.2019 - 9 K 1482/17
Anfechtung wegen Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis außerhalb des ...
- FG Düsseldorf, 31.10.2019 - 9 K 1482/17
- FG Niedersachsen, 10.05.2011 - 12 K 287/10
Rechtmäßigkeit eines Ergänzungsbescheides gem. § 278 Abs. 2 AO; Durchbrechung ...
- FG Düsseldorf, 21.08.2026 - 1 K 917/24
- BFH, 30.09.2010 - VII B 61/10
Duldungsbescheid bei Übertragung einer Miteigentumshälfte durch den Ehegatten - ...
- FG Hessen, 04.06.2021 - 9 V 336/21
Ein in Umsetzung des § 278 Abs. 2 AO ergangener Duldungsbescheid ist wegen ...
- FG Münster, 24.01.2023 - 7 V 2136/22
Aufhebung der Vollziehung eines Haftungsbescheids gegen Täter einer ...
- BFH, 30.07.2025 - X R 11/23
Keine neue Zinsfestsetzung nach Übergang von der Zusammen- zur Einzelveranlagung
Querverweise
Auf § 278 AO verweisen folgende Vorschriften:
- Abgabenordnung (AO)
- Steuerschuldrecht
- Steuerschuldverhältnis
- § 44 (Gesamtschuldner)