Abgabenordnung
| Sechster Teil - Vollstreckung (§§ 249 - 346) |
| Zweiter Abschnitt - Vollstreckung wegen Geldforderungen (§§ 259 - 327) |
| 2. Unterabschnitt - Aufteilung einer Gesamtschuld (§§ 268 - 280) |
(1) Der Antrag ist bei dem im Zeitpunkt der Antragstellung für die Besteuerung nach dem Einkommen oder dem Vermögen zuständigen Finanzamt schriftlich oder elektronisch zu stellen oder zur Niederschrift zu erklären.
(2) 1Der Antrag kann frühestens nach Bekanntgabe des Leistungsgebots gestellt werden. 2Nach vollständiger Tilgung der rückständigen Steuer ist der Antrag nicht mehr zulässig. 3Der Antrag muss alle Angaben enthalten, die zur Aufteilung der Steuer erforderlich sind, soweit sich diese Angaben nicht aus der Steuererklärung ergeben.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.07.2016
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2017 | Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens | 18.07.2016 |
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Rechtsprechung zu § 269 AO
69 Entscheidungen zu § 269 AO in unserer Datenbank:
- FG Hessen, 22.06.2017 - 10 K 833/15
§ 268 AO
- FG Düsseldorf, 21.08.2026 - 1 K 917/24
- BFH, 14.12.2021 - VIII R 16/20
Zulässigkeit der im Fall einer Zusammenveranlagung nur von einem Ehegatten ...
Zum selben Verfahren:
- FG Köln, 23.04.2020 - 15 K 1151/19
Finanzgerichtsordnung: Unzulässigkeit der im Fall einer Zusammenveranlagung nur ...
- FG Köln, 23.04.2020 - 15 K 1151/19
- FG Berlin-Brandenburg, 10.12.2020 - 4 K 4055/17
Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen bei einem nicht ...
- BFH, 15.05.2018 - VII R 46/17
Zum Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung eines Gesamtschuldners bei ...
Zum selben Verfahren:
- FG Baden-Württemberg, 14.02.2017 - 11 K 370/15
Kein Widerruf bzw. keine Zurücknahme des Antrags auf Aufteilung der Steuerschuld ...
- FG Baden-Württemberg, 14.02.2017 - 11 K 370/15
- BFH, 10.12.2019 - VIII R 30/16
Nachträgliche Beseitigung der Rechtswidrigkeit eines wegen einer vGA geänderten ...
- BFH, 10.07.2019 - X R 21/17
Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO) bei Grundstücksübertragungen zwischen Ehegatten
- BFH, 02.10.2018 - VII R 17/17
Zum Erlass eines Aufteilungsbescheids vor Beginn der Zwangsvollstreckung
Querverweise
Auf § 269 AO verweisen folgende Vorschriften:
- Abgabenordnung (AO)
- Steuerschuldrecht
- Steuerschuldverhältnis
- § 44 (Gesamtschuldner)