Abgabenordnung
| Sechster Teil - Vollstreckung (§§ 249 - 346) |
| Zweiter Abschnitt - Vollstreckung wegen Geldforderungen (§§ 259 - 327) |
| 2. Unterabschnitt - Aufteilung einer Gesamtschuld (§§ 268 - 280) |
(1) Wird der Antrag vor Einleitung der Vollstreckung bei der Finanzbehörde gestellt, so ist die im Zeitpunkt des Eingangs des Aufteilungsantrags geschuldete Steuer aufzuteilen.
(2) Wird der Antrag nach Einleitung der Vollstreckung gestellt, so ist die im Zeitpunkt der Einleitung der Vollstreckung geschuldete Steuer, derentwegen vollstreckt wird, aufzuteilen.
(3) Steuerabzugsbeträge und getrennt festgesetzte Vorauszahlungen sind in die Aufteilung auch dann einzubeziehen, wenn sie vor der Stellung des Antrags entrichtet worden sind.
(4) Zur rückständigen Steuer gehören auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
(5) Die Vollstreckung gilt mit der Ausfertigung der Rückstandsanzeige als eingeleitet.
(6) 1Zahlungen, die in den Fällen des Absatzes 1 nach Antragstellung, in den Fällen des Absatzes 2 nach Einleitung der Vollstreckung von einem Gesamtschuldner geleistet worden sind oder die nach Absatz 3 in die Aufteilung einzubeziehen sind, werden dem Schuldner angerechnet, der sie geleistet hat oder für den sie geleistet worden sind. 2Ergibt sich dabei eine Überzahlung gegenüber dem Aufteilungsbetrag, so ist der überzahlte Betrag zu erstatten.
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Rechtsprechung zu § 276 AO
52 Entscheidungen zu § 276 AO in unserer Datenbank:
- BFH, 02.10.2018 - VII R 17/17
Zum Erlass eines Aufteilungsbescheids vor Beginn der Zwangsvollstreckung
Zum selben Verfahren:
- FG Köln, 16.02.2017 - 15 K 1478/14
Abgabenordnung: Aufteilungsanträge auch vor Einleitung von ...
- FG Köln, 16.02.2017 - 15 K 1478/14
- FG Düsseldorf, 21.08.2026 - 1 K 917/24
- BFH, 30.07.2025 - X R 11/23
Keine neue Zinsfestsetzung nach Übergang von der Zusammen- zur Einzelveranlagung
- FG Nürnberg, 27.09.2012 - 4 K 715/11
Aufteilung rückständiger Steuern
- FG Hessen, 22.06.2017 - 10 K 833/15
§ 268 AO
- FG Hessen, 05.12.2017 - 1 K 1239/15
§ 37 Abs.2 AO, § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG
- FG Niedersachsen, 12.05.2009 - 13 K 485/07
Neufestsetzung bestandskräftig festgesetzter Steuer bei Aufteilung rückständiger ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 17.11.2009 - VI B 118/09
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld
- BFH, 17.11.2009 - VI B 118/09
- FG Rheinland-Pfalz, 31.03.2010 - 5 K 2326/08
Aussetzung eines Verfahrens wegen Aufteilung einer Steuerschuld