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Rechtsprechung
   BFH, 11.07.1996 - V R 18/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,95
BFH, 11.07.1996 - V R 18/95 (https://dejure.org/1996,95)
BFH, Entscheidung vom 11.07.1996 - V R 18/95 (https://dejure.org/1996,95)
BFH, Entscheidung vom 11. Juli 1996 - V R 18/95 (https://dejure.org/1996,95)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    §§ 227, 233a AO
    Abgabenordnung; Änderung der zeitlichen Zuordnung eines Umsatzes nach Außenprüfung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 233 a, AO 1977 § 227
    Erlaß; Umsatzverlagerung; Zahlung; Zinsvorteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 180, 524
  • BB 1996, 1976
  • DB 1996, 2063
  • BStBl II 1997, 259
 
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Wird zitiert von ... (148)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.10.1994 - X R 104/92

    Einkommensteueranspruch - Billigkeitserlaß

    Auszug aus BFH, 11.07.1996 - V R 18/95
    Die Entscheidung der Finanzbehörde ist eine Ermessensentscheidung, die gemäß § 102 FGO nur eingeschränkter gerichtlicher Nachprüfung unterliegt (vgl. Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603; Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. Oktober 1994 X R 104/92, BFHE 176, 3, BStBl II 1995, 297, m. w. N.).

    Nur dann, wenn der Ermessensspielraum im konkreten Fall derart eingeengt ist, daß bloß eine Entscheidung ganz bestimmten Inhalts als ermessensgerecht in Betracht kommt (sog. Ermessensreduzierung auf null), kann das Gericht ausnahmsweise eine Verpflichtung zum Erlaß aussprechen (§ 101 Satz 1 FGO; BFH in BFHE 176, 3, BStBl II 1995, 297).

    b) Sachlich unbillig ist die Geltendmachung eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis vor allem dann, wenn sie im Einzelfall zwar dem Wortlaut einer Vorschrift entspricht, aber nach dem Zweck des zugrundeliegenden Gesetzes nicht (mehr) zu rechtfertigen ist und dessen Wertungen zuwiderläuft (vgl. BFH-Urteil in BFHE 176, 3, BStBl II 1995, 297).

  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters …

    Auszug aus BFH, 11.07.1996 - V R 18/95
    Die Entscheidung der Finanzbehörde ist eine Ermessensentscheidung, die gemäß § 102 FGO nur eingeschränkter gerichtlicher Nachprüfung unterliegt (vgl. Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603; Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. Oktober 1994 X R 104/92, BFHE 176, 3, BStBl II 1995, 297, m. w. N.).
  • BFH, 15.03.1995 - I R 56/93

    Keine Steuernachforderung i. S. des § 233a Abs. 1 AO, wenn das Finanzamt …

    Auszug aus BFH, 11.07.1996 - V R 18/95
    Eine Steuerfestsetzung führt nicht zu einer Steuernachforderung i. S. des § 233a AO 1977, wenn der sich aus der Steuerfestsetzung ergebende Steueranspruch des FA durch Aufrechnung oder Verrechnung getilgt wird und die Aufrechnung oder Verrechnung auf den Zeitpunkt dieser Steuerfestsetzung zurückwirkt (vgl. BFH-Urteile vom 15. März 1995 I R 56/93, BFHE 177, 204, BStBl II 1995, 490, und vom 28. Februar 1996 XI R 44/94, juris).
  • BFH, 28.02.1996 - XI R 44/94

    Verzinsung einer Steuernachforderung

    Auszug aus BFH, 11.07.1996 - V R 18/95
    Eine Steuerfestsetzung führt nicht zu einer Steuernachforderung i. S. des § 233a AO 1977, wenn der sich aus der Steuerfestsetzung ergebende Steueranspruch des FA durch Aufrechnung oder Verrechnung getilgt wird und die Aufrechnung oder Verrechnung auf den Zeitpunkt dieser Steuerfestsetzung zurückwirkt (vgl. BFH-Urteile vom 15. März 1995 I R 56/93, BFHE 177, 204, BStBl II 1995, 490, und vom 28. Februar 1996 XI R 44/94, juris).
  • BFH, 28.11.2016 - GrS 1/15

    Steuererlass aus Billigkeitsgründen nach dem sog. Sanierungserlass des BMF - …

    Bescheidungsurteile des BFH sind deshalb auf wenige Ausnahmefälle, in denen noch sachlicher Klärungsbedarf gesehen wurde, beschränkt geblieben (BFH-Urteile vom 6. Februar 1980 II R 7/76, BFHE 130, 186, BStBl II 1980, 363; vom 11. Juli 1996 V R 18/95, BFHE 180, 524, BStBl II 1997, 259, und vom 9. Juli 2003 V R 57/02, BFHE 203, 8, BStBl II 2003, 901).
  • BFH, 31.05.2017 - I R 77/15

    Erlass von Nachzahlungszinsen nach § 233a AO

    Eine Unbilligkeit aus sachlichen Gründen ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH dann anzunehmen, wenn ein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis zwar nach dem gesetzlichen Tatbestand besteht, seine Geltendmachung aber mit dem Zweck des Gesetzes nicht (mehr) zu rechtfertigen ist und dessen Wertungen zuwiderläuft (z.B. BFH-Urteile vom 11. Juli 1996 V R 18/95, BFHE 180, 524, BStBl II 1997, 259;… vom 26. August 2010 III R 80/07, BFH/NV 2011, 401;… vom 8. Oktober 2013 X R 3/10, BFH/NV 2014, 5, jeweils m.w.N.).

    Die Billigkeitsprüfung darf die generelle Geltungsanordnung des den Steueranspruch begründenden Gesetzes nicht unterlaufen (…BFH-Urteil in BFH/NV 2011, 401), sich andererseits auch nicht in Überlegungen zur richtigen Rechtsanwendung erschöpfen, da dann ein auf sachliche Billigkeitsgründe gestützter Erlass nach § 227 AO niemals möglich wäre (vgl. BFH-Urteil in BFHE 180, 524, BStBl II 1997, 259).

  • BFH, 03.12.2019 - VIII R 25/17

    Erlass von Nachzahlungszinsen

    Die Billigkeitsprüfung darf die generelle Geltungsanordnung des den Steueranspruch begründenden Gesetzes nicht unterlaufen, sich andererseits auch nicht in Überlegungen zur richtigen Rechtsanwendung erschöpfen, da dann ein auf sachliche Billigkeitsgründe gestützter Erlass nach § 227 AO niemals möglich wäre (vgl. BFH-Urteil vom 11.07.1996 - V R 18/95, BFHE 180, 524, BStBl II 1997, 259).
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