Rechtsprechung
| BFH, 16.10.1996 - II R 43/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
2. Kann das FA der amtlich eröffneten Verfügung von Todes wegen unzweifelhaft die namentliche Bezeichnung des Erblassers bzw. Schenkers und des Erwerbers sowie den Rechtsgrund für ... den Erwerb entnehmen, entfällt gemäß § 30 Abs. 3 ErbStG 1974 die Anzeigepflicht nach § 30 Abs. 1 ErbStG 1974
- Wolters Kluwer
Schenkungsteuer - Anzeigepflicht - Entfallen der Anzeigepflicht - Unzweifelhafte Rechtsverhältnisse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 30 Abs. 1, 3 und 4 ErbStG 1974
Erbschaftsteuer; Wegfall der Anzeigepflicht bei amtlich eröffneter Verfügung von Todes wegen
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 14.02.1996 - III 656/89
- BFH, 16.10.1996 - II R 43/96
Papierfundstellen
- BFHE 181, 351
- BB 1997, 34
- BB 1997, 667
- DB 1997, 140
- BStBl II 1997, 73
Wird zitiert von ... (34)
- FG Nürnberg, 03.09.2015 - 4 K 317/14
Anzeigepflicht bei Erbfällen: Eintritt der Festsetzungsverjährung
Die Anzeigepflicht des Klägers nach § 30 Abs. 1 ErbStG sei entfallen, da das Finanzamt durch die Sterbefallmitteilung des Standesamtes A-Stadt über das Vorliegen eines Erwerbsvorgangs gemäß § 4 ErbStDV unterrichtet und in die Lage versetzt worden sei zu prüfen, ob ein erbschaftsteuerbarer Vorgang vorliege (BFH-Urteil vom 16.10.1996 II R 43/96, juris-Rn. 20).Rn. 56 Bei Gesamtbetrachtung aller beim Finanzamt betreffend den Erbfall zunächst eingegangenen Anzeigen nach § 33, 34 ErbStG gingen aus diesen weder der Kläger als Erwerber noch ein Rechtsgrund für einen Erwerb hervor: Die Sterbefallmitteilung des Standesamts A-Stadt enthält lediglich Namen und Anschriften der Ehegattin und Kinder des Erblassers, wobei eine Bezeichnung als "Kinder/Abkömmlinge" nur das persönliche Verhältnis des Klägers zum Erblasser wiedergibt und nicht den Rechtsgrund eines Erwerbs bildet (vgl. § 30 Abs. 4 Nr. 5 ErbStG; BFH-Urteil vom 16.10.1996 II R 43/96, BStBl. II 1997, 73).
Die Mitteilung der zwischen einem Erwerber und dem Erblasser bestehenden persönlichen Verhältnisse lässt keinen zwingenden Schluss darauf zu, ob ein steuerbarer Erwerbsvorgang vorliegt oder nicht (BFH-Urteil vom 16.10.1996 II R 43/96, BStBl. II 1997, 73).
- BFH, 30.01.2002 - II R 52/99
Amtliche Eröffnung einer letztwilligen Verfügung; Anzeige- und Erklärungspflicht …
Der BFH hat in seinem Urteil vom 16. Oktober 1996 II R 43/96 (BFHE 181, 351, BStBl II 1997, 73) hierzu ausgeführt, dass der Anzeigepflicht nach § 30 Abs. 1 ErbStG 1974 auch dann Genüge getan sei, wenn die Anzeige nicht alle in Abs. 4 aufgeführten Angaben enthalte.Vielmehr ist es nach der derzeitigen Rechtslage Aufgabe der Finanzverwaltung, durch geeignete Maßnahmen, z.B. durch die Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung den Steueranspruch zu sichern (Urteil in BFHE 181, 351, BStBl II 1997, 73).
- BFH, 09.06.1999 - II B 101/98
Steuererklärungspflicht des Testamentsvollstreckers
Soweit § 30 Abs. 3 ErbStG 1974 den Wegfall der Anzeigepflicht u.a. davon abhängig macht, daß sich aus der amtlich eröffneten Verfügung von Todes wegen "das Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser (Schenker)" ergibt, sind damit die (Rechts-)Verhältnisse zwischen dem Erwerber und dem Erblasser bzw. Schenker gemeint, die den Erbschaft- bzw. Schenkungsteuertatbestand ausgelöst haben (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Oktober 1996 II R 43/96, BFHE 181, 351, BStBl II 1997, 73).
- BFH, 27.08.2008 - II R 36/06
Beendigung der Anlaufhemmung bei einer der Anzeigeerstattung nachfolgenden …
Demgegenüber hat die Steuererklärung ein Verzeichnis der zum Nachlass gehörenden Gegenstände und die sonstigen für die Feststellung des Gegenstands und des Werts des Erwerbs erforderlichen Angaben zu enthalten (§ 31 Abs. 2 ErbStG) und soll so die Erbschaftsteuer- bzw. Schenkungsteuerfestsetzung ermöglichen (BFH-Urteile vom 16. Oktober 1996 II R 43/96, BFHE 181, 351, BStBl II 1997, 73; vom 10. November 2004 II R 1/03, BFHE 208, 33, BStBl II 2005, 244). - BFH, 31.05.2006 - II R 66/04
Pflicht zur Anzeige des in ausländischen Zweigniederlassungen inländischer …
Damit dient auch § 33 Abs. 1 ErbStG in erster Linie dazu, dem FA die Prüfung zu erleichtern, ob und wen es im Einzelfall zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung aufzufordern hat (BFH-Urteile vom 16. Oktober 1996 II R 43/96, BFHE 181, 351, BStBl II 1997, 73; vom 10. November 2004 II R 1/03, BFHE 208, 33, BStBl II 2005, 244;… vgl. zum Normzweck auch Meincke, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Kommentar, 14. Aufl. 2004, § 33 Anm. 2). - FG Baden-Württemberg, 20.09.1999 - 9 K 216/99
Außergerichtlicher Rechtsbehelf; Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage; Eintritt …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 27.04.2022 - II R 17/20
Lauf der Festsetzungsfrist bei Erbeinsetzung
Es reicht aus, wenn der Erbe in der Lage ist, den Erblasser und den Erwerber namentlich zu bezeichnen und den Rechtsgrund für den Erwerb mitzuteilen (vgl. BFH-Urteile vom 16.10.1996 - II R 43/96, BFHE 181, 351, BStBl II 1997, 73, …und vom 30.01.2002 - II R 52/99, BFH/NV 2002, 917, unter II.3.a).Sie soll die Erbschaftsteuererklärung nicht vorwegnehmen und muss deshalb die im Einzelnen zur Berechnung der Erbschaftsteuer erforderlichen Angaben noch nicht enthalten (vgl. BFH-Urteil in BFHE 181, 351, BStBl II 1997, 73).
- FG Düsseldorf, 26.03.1999 - 18 K 2662/95
Hinterziehungszinsen; Steuerhinterziehung; Erbschaftsteuer; Anzeigepflicht; …
Nach der BFH-Rechtsprechung (Urteile vom 16. Oktober 1996 II R 43/96, BStBl II 1997, 73; vom 30. Oktober 1996 II R 70/94, BStBl II 1997, 11;… vgl. Meincke, Kommentar zum ErbStG , 11. Auflage, München 1997, § 30 ErbStG Tz. 2) dient die Anzeige lediglich dazu, das Finanzamt über das Vorliegen eines Erwerbsvorgangs zu unterrichten und diesem die Prüfung zu ermöglichen, ob ein steuerbarer - nicht: steuerpflichtiger - Vorgang vorliegt und ob deshalb ein Besteuerungsverfahren einzuleiten, insbesondere vom Erwerber eine Steuererklärung anzufordern ist.Entsprechend bedarf es gemäß § 30 Abs. 3 ErbStG keiner Anzeige, wenn sich aus der gerichtlich eröffneten Verfügung von Todes wegen das Verhältnis des Erwerbers zum Erblassers unzweifelhaft ergibt (BFH-Urteil vom 16. Oktober 1996 II R 43/96, BStBl II 1997, 73).
Diese Bestimmung stellt aber lediglich eine "Sollvorschrift" dar und beeinflußt weder die Voraussetzungen des § 30 Abs. 1 ErbStG noch die des § 30 Abs. 3 ErbStG (BFH-Urteil vom 16. Oktober 1996 II R 43/96, BStBl II 1997, 73).
Bei Fehlen einer entsprechenden gesetzlichen Regelung ist es unzulässig, den Umfang der Anzeigepflicht des Erwerbers zu erweitern und hieraus Folgerungen zum Nachteil des Steuerpflichtigen zu ziehen (BFH-Urteil vom 16. Oktober 1996 II R 43/96, BStBl II 1997, 73).
- BFH, 10.11.2004 - II R 1/03
Beginn der Festsetzungsfrist nach § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977
Wie die Anzeige des Erwerbers nach § 30 Abs. 1 ErbStG (vgl. dazu BFH-Urteil vom 16. Oktober 1996 II R 43/96, BFHE 181, 351, BStBl II 1997, 73) soll nämlich auch die Anzeige des Nachlassgerichts eine Erbschaftsteuererklärung nicht vorwegnehmen und deshalb das FA noch nicht in die Lage versetzen zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe durch den angezeigten Vorgang Erbschaftsteuer tatsächlich angefallen ist. - FG Hamburg, 29.11.2004 - III 257/02
Erbschaftsteuer: Festsetzungsverjährung und Steuerentstehung bei …
Ungeachtet der den Verjährungsbeginn weiter hemmenden Vorschriften des § 170 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 5 AO beginnt die Festsetzungsfrist gemäß § 170 Abs. 1 AO frühestens mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer entstanden ist oder eine bedingt entstandene Steuer unbedingt geworden ist (vgl. zu § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO Bundesfinanzhof -BFH- vom 16. Oktober 1996, II R 43/96, BFHE 181, 351 , BStBl II 1997, 73 ; ferner Niedersächsisches FG vom 27. Oktober 1988, III 414/84, Juris, Datev; FG Hamburg vom 29. April 1987, II 208/84, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1987, 572).a ErbStG für den Erwerb des unter einer aufschiebenden Bedingung Bedachten sowie für zu einem Erwerb gehörende aufschiebend bedingte Ansprüche mit dem Zeitpunkt des Eintritts der Bedingung (vgl. BFH vom 16. Oktober 1996 II R 43/96, BFHE 181, 351 , BStBl II 1997, 73 ).
- BFH, 27.08.2025 - II R 1/23
Anlaufhemmung bei Abgabe einer Schenkungsteuererklärung nach Anzeigeerstattung; …
- FG Baden-Württemberg, 12.05.1999 - 9 V 49/97
Anlaufhemmung für Festsetzungsverjährung bei Steuererklärungspflicht; Pflicht zur …
- FG Hessen, 17.03.2006 - 1 K 3097/02
Beginn der Festsetzungsfrist bei Anzeige von Schenkungsvorgängen
- FG Baden-Württemberg, 10.06.1998 - 9 K 147/97
- FG Münster, 24.11.2022 - 3 K 3384/20
Entstehen der Schenkungsteuer mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung bei …
- FG Nürnberg, 14.10.2021 - 4 K 1444/18
Eintritt von Festsetzungsverjährung zum Erlasszeitpunkt des …
- FG Düsseldorf, 26.01.2011 - 4 K 1956/10
Erbschaftsteuerbescheid für Vermächtnisnehmer; Verpflichtung zur Abgabe einer …
- FG Nürnberg, 17.06.2021 - 4 K 1444/18
Eintritt der Festsetzungsverjährung zum Erlasszeitpunkt des …
- BFH, 27.08.2008 - II R 37/06
Ende der Anlaufhemmung, wenn der Anzeigeerstattung eine Aufforderung zur Abgabe …
- FG Niedersachsen, 09.12.2002 - 3 K 342/01
Zwangsgeld gegenüber Schenkungsempfänger wegen Verweigererung der Nennung des …
- BFH, 05.05.1999 - II R 96/97
Aufforderung zur Abgabe einer ErbSt-Erklärung
- FG Nürnberg, 14.03.2000 - II 246/99
Umsatzsteuer: Festsetzungsverjährung bei Ermittlungen
- BFH, 26.03.1999 - X B 196/98
Festsetzungsfrist; Fristbeginn
- FG München, 18.07.2001 - 4 K 4507/98
Beginn der Festsetzungsfrist für die Erbschaftsteuer; Verjährung ErbSt § 170 Abs. …
- BFH, 29.11.2005 - II B 151/04
Festsetzungsfrist, Beginn
- FG Baden-Württemberg, 10.06.1998 - 9 K 160/97
Schenkungssteuerrechtliche Bewertung eines unentgeldlichen Überlassens eines OHG …
- FG München, 24.07.2002 - 4 K 1572/00
Zuständiges FA für die Anzeige eines schenkungsteuerpflichtigen Erwerbs; …
- FG Bremen, 22.06.2020 - 2 K 73/20
Fesetzungsfrist bei der Erbschaftsteuer - vorzeitiger Wegfall eines …
- FG Hessen, 17.03.2006 - 1 K 3098/02
Beginn der Festsetzungsverjährung bei schenkungssteuerpflichtigen Vorgängen - …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2004 - 3 V 58/04
Grunderwerbsteuer bei Übertragung von Anteilen an grundbesitzender Gesellschaft; …
- FG München, 24.07.2002 - 4 K 1576/00
Beginn der Festsetzungsverjährung bei der Schenkungssteuer
- FG Düsseldorf, 21.09.1998 - 4 V 6106/98
Steuerliche Bewertung eines Vermächtnisses in Form eines lebenslänglichen und …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.07.1998 - 2 V 99/97
Gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grunderwerbsteuer; …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 11.11.1997 - 1 K 142/96
Steuerrechtliche Behandlung eines Teils einer Tantieme als verdeckte …
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