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Rechtsprechung
   BFH, 04.02.1999 - IV R 54/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,365
BFH, 04.02.1999 - IV R 54/97 (https://dejure.org/1999,365)
BFH, Entscheidung vom 04.02.1999 - IV R 54/97 (https://dejure.org/1999,365)
BFH, Entscheidung vom 04. Februar 1999 - IV R 54/97 (https://dejure.org/1999,365)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 99 Abs. 2; ; EStG § 5 Abs. 1; ; HGB § 247 Abs. 1; ; HGB § 249 Abs. 1

  • Simons & Moll-Simons

    FGO § 99 Abs. 2; EStG § 5 Abs. 1; HGB §§ 247 Abs. 1, 249 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an ein Zwischenurteil - Bildung einer Rückstellung - Bedingt rückzahlbare Zuwendungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückstellung für bedingt rückzahlbare Zuschüsse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Finanzgerichtsordnung; Inhalt eines Zwischenurteils nach § 99 Abs. 2 FGO

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    BerlinFG § 14 b, AktG § 152 Abs 7, HGB § 249 Abs 1 S 1
    Berlin; Erhöhte Absetzung für Abnutzung; Passivierung; Rückstellung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 187, 418
  • BB 1999, 894
  • DB 1999, 880
  • BStBl II 2000, 139
 
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Wird zitiert von ... (77)Zitiert selbst (24)

  • BFH, 17.12.1998 - IV R 21/97

    Rückstellung bei bedingter Rückzahlungsverpflichtung

    Auszug aus BFH, 04.02.1999 - IV R 54/97
    Gleiches gilt nach den Senatsurteilen vom 3. Juli 1997 IV R 49/96 (BFHE 183, 513, BStBl II 1998, 244) und vom 17. Dezember 1998 IV R 21/97 (zur Veröffentlichung bestimmt; offengelassen noch im Beschluß vom 21. Juni 1990 IV B 100/89, BFHE 161, 120, BStBl II 1990, 980) auch für eine auflösend bedingte Rückzahlungsverpflichtung, bei der der Gläubiger den Eintritt der Bedingung nicht einseitig herbeiführen kann.

    Wie der Senat mit seinem Urteil vom 17. Dezember 1998 IV R 21/97 (zur Veröffentlichung bestimmt) entschieden hat, gebietet das Realisationsprinzip im übrigen nicht, unabhängig von Wahrscheinlichkeitsgesichtspunkten einen Passivposten in voller Höhe des empfangenen Betrags zu bilanzieren, wie jüngst von Moxter (Betriebs-Berater 1998, 2464) gefordert worden ist.

  • BFH, 03.07.1997 - IV R 49/96

    Bilanzsteuerliche Behandlung von Druckbeihilfen, die unter bestimmten …

    Auszug aus BFH, 04.02.1999 - IV R 54/97
    Gleiches gilt nach den Senatsurteilen vom 3. Juli 1997 IV R 49/96 (BFHE 183, 513, BStBl II 1998, 244) und vom 17. Dezember 1998 IV R 21/97 (zur Veröffentlichung bestimmt; offengelassen noch im Beschluß vom 21. Juni 1990 IV B 100/89, BFHE 161, 120, BStBl II 1990, 980) auch für eine auflösend bedingte Rückzahlungsverpflichtung, bei der der Gläubiger den Eintritt der Bedingung nicht einseitig herbeiführen kann.

    Für zurückzugewährende Ertragszuschüsse hat der erkennende Senat dementsprechend angenommen, daß die Rückzahlungsverpflichtung im Jahr der Zuschußgewährung wirtschaftlich verursacht ist (Urteil in BFHE 183, 513, BStBl II 1998, 244).

  • BFH, 21.06.1990 - IV B 100/89

    Zur Passivierung von Zuschüssen und Vorauszahlungsmitteln nach dem …

    Auszug aus BFH, 04.02.1999 - IV R 54/97
    Gleiches gilt nach den Senatsurteilen vom 3. Juli 1997 IV R 49/96 (BFHE 183, 513, BStBl II 1998, 244) und vom 17. Dezember 1998 IV R 21/97 (zur Veröffentlichung bestimmt; offengelassen noch im Beschluß vom 21. Juni 1990 IV B 100/89, BFHE 161, 120, BStBl II 1990, 980) auch für eine auflösend bedingte Rückzahlungsverpflichtung, bei der der Gläubiger den Eintritt der Bedingung nicht einseitig herbeiführen kann.

    Denn erst zu diesem Zeitpunkt war nach § 4 Abs. 4 Satz 2 des Modernisierungsvertrags vom Land Berlin darüber zu entscheiden, in welcher Höhe die Vorauszahlungsmittel in Darlehen umgewandelt bzw. endgültig als Zuschuß gewährt werden sollten (vgl. BFH-Urteil vom 14. Februar 1995 IX R 5/92, BFHE 177, 93, BStBl II 1995, 380; Senatsbeschluß in BFHE 161, 120, BStBl II 1990, 980).

  • BFH, 30.03.2017 - VI R 43/15

    Verpflichtung des Steuerpflichtigen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung …

    Über die Kosten des Revisionsverfahrens hat das FG insgesamt im Endurteil zu entscheiden, weil die Kostenentscheidung im Revisionsverfahren eine einheitliche sein muss (…vgl. Gräber/Ratschow, a.a.O., § 143 Rz 24; BFH-Urteil vom 4. Februar 1999 IV R 54/97, BFHE 187, 418, BStBl II 2000, 139).
  • BFH, 25.07.2019 - III R 22/16

    Keine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung bei der Überlassung von Hotelzimmern …

    Entsprechend können die einzelnen Feststellungen des Zwischenurteils in der Revisionsinstanz auch einem eigenständigen prozessualen Schicksal unterliegen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 04.02.1999 - IV R 54/97, BFHE 187, 418, BStBl II 2000, 139, unter II. am Anfang;… vom 02.06.2016 - IV R 23/13, BFH/NV 2016, 1433;… BFH-Beschluss vom 09.02.2006 - VIII B 52/05, BFH/NV 2006, 1155, unter 1., jeweils zur Teilaufhebung eines mehrere Feststellungen umfassenden Zwischenurteils).
  • BFH, 05.05.2015 - X R 48/13

    Schlussbilanz und Aufgabebilanz im Fall der Betriebsaufgabe - Zeitpunkt des …

    Rn. 47 Wegen der Wertlosigkeit des Rückgriffsanspruchs des Klägers gegen die GmbH kann dahinstehen, ob die sich aufgrund der Rückstellungsbildung ergebende Gewinnminderung durch einen zu aktivierenden, ggf. selbst wertgeminderten Rückgriffsanspruch gegen den Hauptschuldner zu reduzieren ist (…so BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 588, unter 2.a) oder --im Fall einer rechtlich und wirtschaftlich noch bestehenden Rückgriffsforderung-- bei der Bemessung der Rückstellung betragsmindernd zu berücksichtigen ist (vgl. BFH-Urteile vom 17. Februar 1993 X R 60/89, BFHE 170, 397, BStBl II 1993, 437, m.w.N.; vom 8. Februar 1995 I R 72/94, BFHE 176, 575, BStBl II 1995, 412; vom 4. Februar 1999 IV R 54/97, BFHE 187, 418, BStBl II 2000, 139, und vom 11. Dezember 2001 VIII R 58/98, BFHE 197, 411, BStBl II 2002, 420).
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