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Rechtsprechung
   BFH, 22.07.1999 - V R 44/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1515
BFH, 22.07.1999 - V R 44/98 (https://dejure.org/1999,1515)
BFH, Entscheidung vom 22.07.1999 - V R 44/98 (https://dejure.org/1999,1515)
BFH, Entscheidung vom 22. Juli 1999 - V R 44/98 (https://dejure.org/1999,1515)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    AO 1977 § 191; ; AO 1977 § ... 169 Abs. 1 Satz 3; ; AO 1977 § 231 Abs. 1; ; AO 1977 § 231 Abs. 1 Satz 2; ; AO 1977 § 122 Abs. 1 Satz 1; ; AO 1977 § 124 Abs. 1 Satz 1; ; HGB § 161; ; HGB § 128; ; FGO § 126 Abs. 3 Nr. 2

  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 § 169 Abs. 1 Satz 3, § 231 Abs. 1 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Zahlungsverjährung - Aussetzung der Vollziehung - Unterbrechung der Verjährung - Ablauf der Verjährungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (1977) § 169 Abs. 1 S. 3, § 231 Abs. 1 S. 2
    Zahlungsverjährung und Aussetzung der Vollziehung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Die Zahlungsverjährung wird nur dann durch Aussetzung der Vollziehung unterbrochen, wenn die Aussetzungsverfügung wirksam bekanntgegeben wurde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 231 Abs 1 S 2, AO 1977 § 169 Abs 1 S 3, AO 1977 § 191 Abs 5 S 1
    Bekanntgabe; Festsetzungsfrist; Nachweis; Steuerschuldner; Unterbrechung; Zahlungsverjährung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 189, 315
  • NVwZ 2000, 119
  • BB 1999, 2071
  • DB 2000, 460
  • BStBl II 1999, 749
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 31.10.1989 - VIII R 60/88

    Wahrung der Festsetzungsfrist, wenn Steuerbescheid vor Ablauf der …

    Auszug aus BFH, 22.07.1999 - V R 44/98
    Danach genüge es für die Fristwahrung, wenn der Bescheid --wie im Streitfall gegeben-- vor Fristablauf den Bereich der für die Steuerfestsetzung zuständigen Finanzbehörde verlassen und die Finanzbehörde alle Voraussetzungen eingehalten habe, die für den Erlaß eines wirksamen Steuerbescheids vorgeschrieben seien (Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Oktober 1989 VIII R 60/88, BFHE 160, 7, BStBl II 1990, 518).

    Der Senat setzt sich mit dieser Entscheidung nicht in Widerspruch zum Urteil des BFH vom 31. Oktober 1989 VIII R 60/88 (BFHE 160, 7, BStBl II 1990, 518).

  • BFH, 27.04.1995 - VII R 90/93

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung

    Auszug aus BFH, 22.07.1999 - V R 44/98
    Sie tragen vor: Die herrschende Meinung in der Rechtsprechung und dem Schrifttum gehe dahin, daß § 169 Abs. 1 Satz 3 AO 1977 lediglich einen Sonderfall der Fristwahrung regele und die Behörde nur davon entbinde, den Zeitpunkt des Zugangs eines Steuerbescheids nachzuweisen (Hinweis auf BFH-Urteil vom 27. April 1995 VII R 90/93, BFH/NV 1995, 943, m.w.N.).

    Entweder muß die Ausfertigung des Bescheids, die den Bereich der Finanzbehörde vor Ablauf der Verjährungsfrist verlassen hat, dem Adressaten auch tatsächlich zugehen (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 1995, 943, …und vom 24. April 1996 II R 37/93, BFH/NV 1996, 865) oder die Bekanntgabe muß wiederholt werden (…vgl. BFH-Urteil vom 18. Juni 1998 V R 24/97, BFH/NV 1999, 281).

  • BFH, 24.04.1996 - II R 37/93

    Rechtmäßigkeit einer Steuerfestsetzung mit Eintritt der Zahlungsverjährung

    Auszug aus BFH, 22.07.1999 - V R 44/98
    Entweder muß die Ausfertigung des Bescheids, die den Bereich der Finanzbehörde vor Ablauf der Verjährungsfrist verlassen hat, dem Adressaten auch tatsächlich zugehen (…vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 1995, 943, und vom 24. April 1996 II R 37/93, BFH/NV 1996, 865) oder die Bekanntgabe muß wiederholt werden (…vgl. BFH-Urteil vom 18. Juni 1998 V R 24/97, BFH/NV 1999, 281).
  • BFH, 18.06.1998 - V R 24/97

    Wahrung der Festsetzungsfrist; Zugang

    Auszug aus BFH, 22.07.1999 - V R 44/98
    Entweder muß die Ausfertigung des Bescheids, die den Bereich der Finanzbehörde vor Ablauf der Verjährungsfrist verlassen hat, dem Adressaten auch tatsächlich zugehen (…vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 1995, 943, …und vom 24. April 1996 II R 37/93, BFH/NV 1996, 865) oder die Bekanntgabe muß wiederholt werden (vgl. BFH-Urteil vom 18. Juni 1998 V R 24/97, BFH/NV 1999, 281).
  • FG Hessen, 20.08.1997 - 1 K 2976/96

    Unzulässigkeit einer Erbschaftssteuerfestsetzung aufgrund Verjährung; …

    Auszug aus BFH, 22.07.1999 - V R 44/98
    Der "Aufgabevermerk" des Sachbearbeiters reiche nicht aus, um eine fristwahrende Absendung i.S. des § 169 Abs. 1 Satz 3 AO 1977 zu dokumentieren (Hinweis auf Hessisches FG, Urteil vom 20. August 1997 1 K 2976/96, EFG 1998, 81).
  • FG Baden-Württemberg, 16.03.1998 - 12 K 213/95
    Auszug aus BFH, 22.07.1999 - V R 44/98
    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1998, 1174 veröffentlicht.
  • BFH, 18.11.2003 - VII R 5/02

    Erledigung der Hauptsache; Eintritt der Zahlungsverjährung

    Mit der Entscheidung vom 22. Juli 1999 V R 44/98 (BFHE 189, 315, BStBl II 1999, 749) hat der Bundesfinanzhof (BFH) im Revisionsverfahren das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und die Sache mit der Begründung an das FG zurückverwiesen, dass eine wirksame AdV nur vorliege, wenn entweder die Ausfertigung des Bescheides, der vor Ablauf der Verjährungsfrist die Finanzbehörde verlassen hat, dem Adressaten auch tatsächlich zugegangen oder die Bekanntgabe dieser Verfügung wiederholt worden sei.

    Daraus folgt, dass es zur Fristwahrung auch für die Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch AdV ausreicht, wenn eine schriftlich verfügte AdV noch vor Ablauf der Zahlungsverjährungsfrist den Bereich der Finanzbehörde verlassen hat (vgl. BFH-Urteil in BFHE 189, 315, BStBl II 1999, 749).

    Gewährt das FA --wie im Streitfall-- die AdV des Haftungsanspruches durch eine mittels einfachem Brief durch die Post versandte schriftliche Aussetzungsverfügung, so treten deren Wirksamkeit und die daran geknüpften steuerrechtlichen Folgen nur ein, wenn diese Verfügung dem richtigen Adressaten zugegangen ist (§ 122 Abs. 2 AO 1977; BFH-Urteil in BFHE 189, 315, BStBl II 1999, 749, und Senatsurteil in BFH/NV 1995, 943, 945).

  • BFH, 25.02.2004 - I B 34/02

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung

    Soweit der Kläger die Zulassung der Revision mit der Begründung begehrt, das FG-Urteil weiche von dem BFH-Urteil vom 22. Juli 1999 V R 44/98 (BFHE 189, 315, BStBl II 1999, 749) ab, weshalb die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Streitfall eine Entscheidung des BFH (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO) erfordere, ist die Beschwerde jedenfalls unbegründet.

    Zur angeblichen Abweichung hat der Kläger sinngemäß vorgetragen: Nach dem Urteil in BFHE 189, 315, BStBl II 1999, 749 setze eine Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch AdV voraus, dass der Bescheid über die AdV dem Adressaten tatsächlich zugegangen sei, die Absendung des Bescheides durch das FA allein genüge nicht.

    Die Rechtsausführungen im FG-Urteil zur Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch das Schreiben vom 4. Januar 1988 entsprechen voll den vom Kläger zitierten Ausführungen im BFH-Urteil in BFHE 189, 315, BStBl II 1999, 749.

    Mit dieser Beweiswürdigung ist es nicht von dem BFH-Urteil in BFHE 189, 315, BStBl II 1999, 749 abgewichen, das dazu keine Ausführungen enthält (s. Teil II.2. des Urteils e.E.).

  • BFH, 28.09.2000 - III R 43/97

    Wahrung der Festsetzungsfrist

    Im Falle, dass der Bescheid nicht zugegangen ist, muss die Bekanntgabe allerdings wiederholt werden (vgl. BFH-Urteil vom 22. Juli 1999 V R 44/98, BFHE 189, 315, BStBl II 1999, 749).
  • FG Hamburg, 29.05.2026 - 6 V 85/26

    Abgabenordnung: Finanzgerichtlicher Eilrechtsschutz von Vollstreckungsschuldnern …

    Insofern in diesen Fällen, wovon auszugehen ist, lediglich die "Information" des Empfängers bezweckt ist, wäre der betreffende Verwaltungsakt dem Vollstreckungsschuldner vielfach nicht wirksam bekanntgegeben (vgl. für die fehlende Wirksamkeit der Bekanntgabe nur BFH, Urteil vom 22. Juli 1999, V R 44/98, BStBl. II 1999, 749, juris-Rn. 18).
  • FG München, 29.11.2000 - 4 K 3943/97

    Keine Unterbrechung der Zahlungsverjährung bei Nichtbekanntgabe einer …

    Laut BFH-Urteil vom 22.07.1999 V R 44/98, BStBl II 1999, 749 genüge die bloße Absendung des Verwaltungsakts entgegen der früheren BFH-Rspr. (…BFH/NV 1999, 281 und BStBl II 1998, 556) nicht, um die Zahlungsverjährung zu unterbrechen.

    Nach Auffassung des V. Senats des Bundesfinanzhofs im Urteil vom 22.07.1999 V R 44/98, BStBl II 1999, der der Senat insoweit folgt, genügt die Absendung des mit der Unterbrechungshandlung verbundenen Verwaltungsakts allein nicht, um die Zahlungsverjährung zu unterbrechen.

    Die Revision zum Bundesfinanzhof war wegen grundsätzlicher Bedeutung bzw. wegen Abweichens von der Rechtsauffassung des V. Senats des BFH im Urteil vom 22.07.1999 (a.a.O.) zuzulassen.

  • FG München, 06.11.2000 - 4 K 3943/97

    Keine Unterbrechung der Zahlungsverjährung bei Nichtbekanntgabe einer …

    Laut BFH-Urteil vom 22.07.1999 V R 44/98 BStBl II 1999, 749 genüge die bloße Absendung des Verwaltungsakts entgegen der früheren BFH-Rspr (…BFH/NV 1999, 281 und BStBl II 1998, 556) nicht um die Zahlungsverjährung zu unterbrechen.

    Nach Auffassung des V. Senats des Bundesfinanzhofs im Urteil vom 22.07.1999 V R 44/98, BStBl II 1999, der der Senat insoweit folgt genügt die Absendung des mit der Unterbrechungshandlung verbundenen Verwaltungsakts allein nicht um die Zahlungsverjährung zu unterbrechen § 231 Abs. 1 i.V.m. § 231 Abs. 1 Satz 1 AO bezweckt nur die Einhaltung der Verjährungsfrist von den Zufälligkeiten des Bekanntgabevorgangs unabhängig zu machen nicht aber die Rechtsfolge dass der Steuerpflichtige gegen sich einen Verwaltungsakt gelten lassen muss von dessen Existenz er in dem Zeitraum in dem er von dem Regelungsinhalt des Verwaltungsakts betroffen war, nie Kenntnis erlangt hat Ob diese Entscheidung in Widerspruch zu dem Urteil des BFH vom 31.10.1989 VIII R 60/88, BStBl II 1990, 518 steht kann der Senat dahingestellt sein lassen weil er im Grundsatz dem Urteil des V. Senats folgt.

    Die Revision zum Bundesfinanzhof war wegen grundsätzlicher Bedeutung bzw. wegen Abweichens von der Rechtsauffassung des V. Senats des BFH im Urteil vom 22.07.1999 (a.a.O) zuzulassen.

  • OVG Niedersachsen, 18.09.2003 - 9 LB 92/03

    Kostenerstattungsanspruch hinsichtlich der Herstellung eines …

    Keine Unterbrechung der Verjährung tritt deshalb z.B. ein, wenn der Vollstreckungsaufschub dem Vollstreckungsschuldner nicht mitgeteilt worden ist (…BFH, Urt. v. 23.4.1991 - VII R 37/90 - BFHE 164, 392 = BStBl II 1991, 742 = BB 1991, 1922), wenn der Bescheid über die Aussetzung der Vollziehung dem Adressaten nicht zugegangen ist (BFH, Urt. v. 22.7.1999 - V R 44/98 - BStBl II 1999, 749) oder wenn die Steuerbehörde lediglich vor Erlass des Steuerbescheides angekündigt hat, dessen Vollziehung später auszusetzen (… BFH, Urt. v. 14.4.1996 - II R 43/93 - n.v.).
  • FG Baden-Württemberg, 06.12.2001 - 3 K 207/94

    Keine Anwendung von § 42 AO bei höherer Steuerschuld durch unangemessene …

    Nach der Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 22. Juli 1999 V R 44/98, BFHE 189, 315 , BStBl. II 1999, 749) genüge allein die Absendung eines Bescheids nicht, um die Verjährung zu unterbrechen.

    Der Senat würdigt diesen Vortrag des Klägers aufgrund des Zeitpunkts seines Vorbringens (Schriftsätze vom 24. Mai und 20. Juli 2000) und seines sachlichen Zusammenhangs mit der erstmaligen Geltendmachung von Zahlungsverjährung anlässlich neuerer BFH-Rechtsprechung (Urteil vom 22. Juli 1999 V R 44/98, BFHE 189, 315 , BStBl. II 1999, 749) als unzutreffende Schutzbehauptung.

  • FG Berlin, 14.12.2000 - 1 K 1068/00

    Unterbrechung der Zahlungsverjährungsfrist bezüglich geschuldeter …

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  • VG Gelsenkirchen, 08.09.2011 - 5 L 754/11

    Gewerbesteuer, Vollstreckung, Verjährung, Verjährungsunterbrechung, Suchvermerk, …

    Rn. 19 Vgl. Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 23. April 1991 - VII R 37/90 -, BStBl II 1991, 742; Urteil vom 24. September 1996 - VII R 31/96 -, BStBl II 1997, 8; Urteil vom 22. Juli 1999 - V R 44/98 -, BStBl II 1999, 749.
  • FG Düsseldorf, 03.05.2000 - 5 K 5963/92

    Warenbezüge aus der DDR; Umsatzsteuerkürzung; Begünstigungsrücknahme; …

  • FG Baden-Württemberg, 14.11.2001 - 12 K 309/99

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Bekanntgabe einer Zweitschrift der …

  • VG Cottbus, 11.09.2012 - 6 K 247/09

    Wasseranschlussbeitrag

  • BFH, 20.12.2000 - III B 34/00

    Beschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Höchstrichterliche Rechtsprechung - …

  • FG München, 26.04.2001 - 13 K 3202/98

    Wahrung der Festsetzungsfrist durch rechtzeitiges Versenden eines vorläufigen …

  • FG Hessen, 28.03.2000 - 11 K 532/98

    Kinderfreibetrag; Einkommensabhängig; Typisierender Freibetrag; …

  • FG Baden-Württemberg, 26.01.2000 - 2 K 33/98

    Nachweis einer behaupteten, lange Zeit zurückliegenden Steuererstattung durch das …

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