Rechtsprechung
| BFH, 28.04.2010 - III R 79/08 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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Berechtigung zum Abzug des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende bei annähernd gleicher Aufnahme des Kindes in die getrennten Haushalte beider Elternteile
- openjur.de
Berechtigung zum Abzug des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende bei annähernd gleicher Aufnahme des Kindes in die getrennten Haushalte beider Elternteile
- Bundesfinanzhof
EStG § 24b Abs 1, EStG § 64 Abs 2, EStG § 24b Abs 2, EStG § 24b Abs 3
Berechtigung zum Abzug des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende bei annähernd gleicher Aufnahme des Kindes in die getrennten Haushalte beider Elternteile - rechtsinformationen.bund.de
Berechtigung zum Abzug des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende bei annähernd gleicher Aufnahme des Kindes in die getrennten Haushalte beider Elternteile
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 24b Abs 1 EStG 2002, § 64 Abs 2 EStG 2002, § 24b Abs 2 EStG 2002, § 24b Abs 3 EStG 2002
Berechtigung zum Abzug des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende bei annähernd gleicher Aufnahme des Kindes in die getrennten Haushalte beider Elternteile - IWW
- Techniker Krankenkasse
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abziehen eines Entlastungsbetrages für ein Kind für denselben Monat durch mehrere die Voraussetzung für den Abzug des Entlastungsbetrages erfüllende Steuerpflichtige; Entlastungsberechtigung bei gleichwertiger Aufnahme eines Kindes in beiden Haushalten seiner ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (13)
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kann nur von einem Elternteil geltend gemacht werden
- lto.de (Kurzinformation)
Nur ein Elternteil kann Entlastungsbetrag für Alleinerziehende geltend machen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Abziehen eines Entlastungsbetrages für ein Kind für denselben Monat durch mehrere die Voraussetzung für den Abzug des Entlastungsbetrages erfüllende Steuerpflichtige; Entlastungsberechtigung bei gleichwertiger Aufnahme eines Kindes in beiden Haushalten seiner ...
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Alleinerziehende: Aufteilung des Entlastungsbetrags?
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Steuerbonus für Alleinerziehende - Nur ein Elternteil kann den Entlastungsbetrag geltend machen
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Aufteilung des Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kann nur von einem Elternteil geltend gemacht werden
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Alleinerziehende dürfen jetzt Freibetrag wählen
- DER BETRIEB (Kurzinformation)
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kann nur von einem Elternteil geltend gemacht werden
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kann nur von einem Elternteil geltend gemacht werden
- 123recht.net (Pressemeldung, 28.7.2010)
Getrennt lebende Eltern können Freibetrag besser nutzen // "Entlastungsbetrag" für Alleinerziehende
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Besprechungen u.ä.
- steuerberaten.de (Entscheidungsbesprechung)
Entlastungsbetrag für alleinerziehende Eltern im Wechsel
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- Anspruchsberechtigte
- Haushaltsgemeinschaft
- Haushaltszugehörigkeit
Verfahrensgang
- FG Köln, 14.08.2008 - 15 K 1468/07
- BFH, 28.04.2010 - III R 79/08
Papierfundstellen
- BFHE 229, 292
- NJW 2010, 3263
- FamRZ 2010, 1438
- BStBl II 2011, 30
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (5)
- BFH, 23.03.2005 - III R 91/03
Kindergeldberechtigung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme eines Kindes
Auszug aus BFH, 28.04.2010 - III R 79/08
Rn. 17 b) Für den ebenfalls gesetzlich nicht geregelten Fall, wem von mehreren Berechtigten bei annähernd gleichwertiger Haushaltsaufnahme eines Kindes das Kindergeld auszuzahlen ist, hat der Senat durch Urteil vom 23. März 2005 III R 91/03 (BFHE 209, 338, BStBl II 2008, 752) entschieden, dass die Berechtigten analog § 64 Abs. 2 Satz 2 EStG untereinander bestimmen, wer das Kindergeld erhalten soll.Denn auch hier sind die Berechtigten typischerweise in gleicher Höhe mit den Leistungen für das Kind belastet (Senatsurteil in BFHE 209, 338, BStBl II 2008, 752).
- BFH, 14.12.2004 - VIII R 106/03
Kindergeldauszahlung an nur einen Berechtigten und Obhutsprinzip verfassungsgemäß …
Auszug aus BFH, 28.04.2010 - III R 79/08
Hält sich ein Kind in den Haushalten beider Elternteile in einer den Besuchscharakter überschreitenden Weise auf, ist es i.S. des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG in den Haushalt desjenigen aufgenommen, in dessen Haushalt es sich überwiegend aufhält und seinen Lebensmittelpunkt hat (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Dezember 2004 VIII R 106/03, BFHE 208, 220, BStBl II 2008, 762).Ist das Kind, wie in § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG vorausgesetzt, allein oder überwiegend (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 208, 220, BStBl II 2008, 762) im Haushalt eines der Kindergeldberechtigten aufgenommen, so ist dieser Berechtigte typischerweise allein bzw. überwiegend mit den Leistungen für das Kind belastet.
- BFH, 25.06.2009 - III R 2/07
Haushaltsaufnahme i.S. des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG bei freiwilligem …
Auszug aus BFH, 28.04.2010 - III R 79/08
Ein Kind ist in den Haushalt des Elternteils aufgenommen, bei dem es wohnt, versorgt und betreut wird, sodass es sich in der Obhut dieses Elternteils befindet (z.B. Senatsurteil vom 25. Juni 2009 III R 2/07, BFHE 225, 438, BStBl II 2009, 968, m.w.N.). - FG Berlin-Brandenburg, 13.08.2008 - 7 K 7038/06
Gewährung eines Alleinerziehendenfreibetrags für allein stehenden Elternteil bei …
Auszug aus BFH, 28.04.2010 - III R 79/08
Rn. 10 Würde nur der Kläger die Voraussetzungen des § 24b EStG erfüllen, so wäre ihm der Entlastungsbetrag ohne Weiteres zu gewähren; die Auszahlung des Kindergeldes an die geschiedene Ehefrau und Mutter der gemeinsamen Tochter stünde dem nicht entgegen (vgl. FG Berlin-Brandenburg vom 13. August 2008 7 K 7038/06 B, EFG 2008, 1959). - FG Köln, 14.08.2008 - 15 K 1468/07
Gewährung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende i.F. eines bei mehreren …
Auszug aus BFH, 28.04.2010 - III R 79/08
Das Finanzgericht (FG) entschied mit Urteil vom 14. August 2008 15 K 1468/07 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2008, 1796), die Tochter sei sowohl in den Haushalt des Klägers als auch in den seiner geschiedenen Ehefrau aufgenommen.
- BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 2.13
Analogie; anteilige Zuschlagsgewährung; Aufnahme in die Wohnung; Doppelwohnsitz; …
Minderjährige Kinder, deren Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben, aber getrennt leben, können demnach einen Doppelwohnsitz haben (§ 11 Satz 2 BGB; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Dezember 1994 - XII ARZ 33/94 - NJW 1995, 1224 sowie BFH, Urteil vom 28. April 2010 - III R 79/08 - NJW 2010, 3263). - BFH, 10.07.2024 - III R 1/22
Steuerliche Entlastung alleinerziehender Eltern im paritätischen Wechselmodell
Rn. 26 aa) Erfüllen bei annähernd gleichwertiger Haushaltsaufnahme des Kindes beide Elternteile die Voraussetzungen für den Abzug des Entlastungsbetrags nach § 24b EStG, ist für die Entscheidung, wem dieser zusteht, analog § 64 Abs. 2 Satz 2 EStG grundsätzlich vorrangig den Berechtigten die Bestimmung zu überlassen, wer von ihnen den Entlastungsbetrag erhalten soll, unabhängig davon, an welchen Berechtigten das Kindergeld ausgezahlt wird (Senatsurteil vom 28.04.2010 - III R 79/08, BFHE 229, 292, BStBl II 2011, 30, Rz 18 ff.; Rz 21 zu Ausnahmen).Treffen die Berechtigten hinsichtlich des Entlastungsbetrags nach § 24b EStG keine Bestimmung untereinander, steht der Entlastungsbetrag demjenigen zu, an den das Kindergeld gezahlt wird (Senatsurteil vom 28.04.2010 - III R 79/08, BFHE 229, 292, BStBl II 2011, 30, Rz 22).
Rn. 27 bb) Aus der Konkurrenzregelung des § 24b Abs. 1 Satz 3 EStG ergibt sich, dass der Entlastungsbetrag wegen desselben Kindes für denselben Monat nur einem Berechtigten gewährt wird, auch wenn mehrere Berechtigte die Voraussetzungen für seine Gewährung erfüllen; eine Aufteilung ist nicht vorgesehen (Senatsurteil vom 28.04.2010 - III R 79/08, BFHE 229, 292, BStBl II 2011, 30, Rz 16).
Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsurteil vom 28.04.2010 - III R 79/08, BFHE 229, 292, BStBl II 2011, 30, Rz 18 ff.) haben es die Eltern jedoch in der Hand, gemäß beziehungsweise analog § 64 Abs. 2 Satz 2 EStG zu bestimmen, welcher Elternteil das Kindergeld und welcher Elternteil den Entlastungsbetrag erhalten soll.
Rn. 42 So könnte der nachrangig Kindergeldberechtigte beispielsweise im Falle der gleichwertigen Aufnahme in zwei Haushalte seine Zustimmung zur Kindergeldberechtigung der Kindsmutter nur dann erteilen, wenn diese sich verpflichtet, das Kindergeld zur Hälfte an ihn auszukehren (…vgl. Senatsbeschluss vom 23.12.2013 - III B 98/13, BFH/NV 2014, 519, Rz 17), oder analog § 64 Abs. 2 Satz 2 EStG zustimmt, dass er den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhält (vgl. Senatsurteil vom 28.04.2010 - III R 79/08, BFHE 229, 292, BStBl II 2011, 30, Rz 18 ff.).
- FG Thüringen, 23.11.2021 - 3 K 799/18
Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten nur durch den Träger der …
Rn. 10 Bezüglich des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende sei darauf hinzuweisen, dass das BFH-Urteil vom 28. April 2010 (III R 79/08, BFHE 229, 292, BStBl II 2011, 30) überholt sei.Diesbezüglich hat der BFH festgestellt (BFH-Urteil vom 28. April 2010 III R 79/08, BFHE 229, 292, BStBl II 2011, 30), dass die Konkurrenzregelung des § 24b Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG jedoch dann zu keinem Ergebnis führt, wenn sich das Kind in annähernd gleichem Umfang sowohl im Haushalt seiner Mutter als auch in dem seines Vaters aufhält, also in beiden Haushalten aufgenommen ist.
Aus der Konkurrenzregelung des § 24b Abs. 1 Satz 3 EStG ergibt sich, dass der Entlastungsbetrag wegen desselben Kindes für denselben Monat auch dann nur einem Berechtigten gewährt werden soll, wenn mehrere Berechtigte die Voraussetzungen für seine Gewährung erfüllen (BFH-Urteil vom 28. April 2010 III R 79/08, BFHE 229, 292, BStBl II 2011, 30) und der Entlastungsbetrag auch nicht zwischen mehreren Anspruchsberechtigten aufgeteilt werden kann, da § 24b EStG im Gegensatz zu zahlreichen anderen Vorschriften keine Aufteilungsregelung enthält.
Der Berechtigte für den Entlastungsbetrag kann nur dann nicht mehr für das jeweilige Kalenderjahr frei bestimmt werden, wenn einer der Berechtigten bei seiner Veranlagung oder durch Vorlage einer Lohnsteuerkarte mit der Lohnsteuerklasse 2 bei seinem Arbeitgeber (§ 38b Satz 2 Nr. 2 EStG) den Entlastungsbetrag bereits in Anspruch genommen hat (BFH-Urteil vom 28. April 2010 III R 79/08, BFHE 229, 292, BStBl II 2011, 30).
Rn. 30 Nur wenn die Berechtigten hinsichtlich des Entlastungsbetrages keine Bestimmung untereinander treffen, steht der Entlastungsbetrag demjenigen zu, an den das Kindergeld gezahlt wird, wie dies § 24b Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG für den Fall vorsieht, dass ein Kind bei beiden alleinstehenden Elternteilen gemeldet, aber nur in einen der Haushalte aufgenommen worden ist (BFH-Urteil vom 28. April 2010 III R 79/08, BFHE 229, 292, BStBl II 2011, 30).
Rn. 33 Auch der BFH hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken für den Fall geäußert, dass bei annähernd gleichwertiger Haushaltsaufnahme des Kindes in die Haushalte beider Elternteile und dem Fehlen einer Bestimmung der Eltern, wem der Entlastungsbetrag zustehen soll, der Entlastungsbetrag demjenigen gewährt wird, an den das Kindergeld gezahlt wird, wie dies § 24b Abs. 1 Satz 3 EStG i.V.m. § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG für den Fall vorsieht, dass ein Kind bei beiden alleinstehenden Eltern gemeldet ist, aber nur in einen der Haushalte aufgenommen worden ist (BFH-Urteil vom 28. April 2010 III R 79/08, BFHE 229, 292, BStBl II 2011, 30).
- BFH, 18.04.2013 - V R 41/11
Kindergeldberechtigung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme eines Kindes
Liegt eine annähernd gleichwertige Aufnahme des Kindes in die Haushalte der getrennt lebenden Eltern vor, bestimmen die Eltern untereinander analog § 64 Abs. 2 Satz 2 EStG den Berechtigten (BFH-Urteile vom 23. März 2005 III R 91/03, BFHE 209, 338, BStBl II 2008, 752, und vom 28. April 2010 III R 79/08, BFHE 229, 292, BStBl II 2011, 30 zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende;… BFH-Beschluss vom 7. November 2011 III B 53/10, BFH/NV 2012, 422).Bei diesem Sachverhalt ist für die Annahme einer Haushaltsaufnahme zusätzlich erforderlich, dass sich das Kind dort überwiegend aufhalten und seinen Lebensmittelpunkt haben muss (BFH-Urteil in BFHE 208, 220, BStBl II 2008, 762; in BFHE 209, 338, BStBl II 2008, 752; in BFHE 229, 292, BStBl II 2011, 30;… BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2012 III B 212/11, BFH/NV 2013, 78).
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2012 - 1 L 14/12
Gewährung des Familienzuschlages der Stufe 1 gem. BBesG § 40 Abs 1 Nr 4 bzw. BesG …
Rn. 37 Der Kläger praktiziert mit der wöchentlich wechselnden Aufnahme seiner Tochter das sogenannte Wechselmodell für Alleinerziehende, bei dem ein Kind (annähernd) gleichwertig in die beiden Haushalte seiner alleinstehenden Eltern aufgenommen wird (vgl. BFH, Urt. v. 28.04.2010 - III R 79/08 -, juris). - FG München, 14.03.2025 - 8 K 1717/24 b) Die Gewährung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende nach § 24b EStG soll typischerweise gerade eine Kompensation dafür schaffen, dass Alleinerziehende keine Synergieeffekte aus der gemeinsamen Haushaltsführung mit einer anderen erwachsenen Person erzielen können (so BFH-Urteile vom 28.04.2010 III R 79/08, BFHE 229, 292, BStBl II 2011, 30, Rn. 19;… vom 28.06.2012 III R 26/10, BFHE 238, 72, BStBl II 2012, 815, Rn. 12;… vom 17.09.2015 III R 36/14, BFH/NV 2016, 545, Rn. 21;… vom 28.10.2021 III R 17/20, BFHE 275, 73, BStBl II 2022, 797, Rn. 14;… vgl. dazu auch BT-Drucksache 15/3339, S. 11 zu Nr. 3 bzw. BT-Drucksache 15/1751, S. 6, unter B.).
Zwar kann der Entlastungsbetrag nur entweder von der Klägerin oder E. beansprucht werden (vgl. dazu auch BFH-Urteile vom 28.04.2010 III R 79/08, BFHE 229, 292, BStBl II 2011, 30, Rn. 16 ff.;… vom 10.07.2024 III R 1/22, Rn. 26, juris).
- FG Köln, 19.01.2023 - 15 K 268/21
Abzug von Kinderbetreuungskosten bei der Festsetzung von Einkommenssteuern
In Ausnahmefällen kann jedoch auch eine gleichzeitige Zugehörigkeit zu den Haushalten beider Elternteile bestehen, wenn das Kind tatsächlich zeitweise beim Vater und zeitweise bei der Mutter lebt und nach den tatsächlichen Umständen des einzelnen Falles als in beide Haushalte eingegliedert anzusehen ist (vgl. BFH-Urteile vom 4. März 1989, IX R 45/88, BStBl II 1989, 776; vom 14. April 1999, X R 11/97, BStBl II 1999, 594; siehe ebenso BFH-Urteil vom 28. April 2010, III R 79/08, BStBl II 2011, 30 - zum gleichen Kriterium der Haushaltszugehörigkeit beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende; ebenso BFH-Beschluss (§ 126a FGO) vom 14. Dezember 2004, VIII R 106/03, BStBl II 2008, 768 - zum Kriterium der "Haushaltsaufnahme" für die Kindergeldberechtigung). - FG Sachsen-Anhalt, 25.06.2013 - 5 K 1082/09
Hinzurechnung des Kindergeldanspruchs nach § 31 Satz 4 EStG ab dem …
Rn. 37 aa) Sind - was vorliegend unstreitig ist - Kinder zu gleichen Teilen in die Haushalte beider Eltern eingegliedert und treffen die Eltern keine Bestimmung über die Zuordnung, steht der Haushaltsfreibetrag demjenigen zu, an den das Kindergeld - vorliegend die Kindesmutter - ausgezahlt wird (§ 24b Abs. 1 Satz 3 EStG; BFH-Urteil vom 28. April 2010 III R 79/08, BFH/NV 2010, 1716). - VG Berlin, 22.06.2017 - 36 K 66.16
Höhe des Familienzuschlags bei Betreuung der gemeinsamen Kinder nach dem …
Minderjährige Kinder, deren Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben, aber getrennt leben, können demnach einen Doppelwohnsitz haben (§ 11 Satz 2 BGB; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Dezember 1994 - XII ARZ 33/94 - NJW 1995, 1224 sowie BFH, Urteil vom 28. April 2010 - III R 79/08 - NJW 2010, 3263). - FG Niedersachsen, 17.05.2010 - 14 K 318/07
Zuordnung des Entlastungsbetrags nach § 24b Einkommensteuergesetz (EStG) bei …
Zu dieser Streitfrage ist beim Bundesfinanzhof bereits ein Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen III R 79/08 anhängig, das einen nahezu identischen Sachverhalt betrifft und über das der Bundesfinanzhof, soweit ersichtlich, noch nicht entschieden hat.
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