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Rechtsprechung
   BFH, 27.09.2018 - V R 45/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,36243
BFH, 27.09.2018 - V R 45/16 (https://dejure.org/2018,36243)
BFH, Entscheidung vom 27.09.2018 - V R 45/16 (https://dejure.org/2018,36243)
BFH, Entscheidung vom 27. September 2018 - V R 45/16 (https://dejure.org/2018,36243)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    UStG § 17 Abs 2 Nr 1 S 2, InsO § ... 55 Abs 1 Nr 1, InsO § 270 Abs 1 S 1, EGRL 112/2006 Art 90, UStG § 13 Abs 1 Nr 1 Buchst a, UStG § 17 Abs 1 S 1, AO § 251 Abs 2 S 1, InsO § 38, InsO §§ 270 ff, EGRL 112/2006 Art 273, UStG VZ 2012
    Forderungsvereinnahmung in der Insolvenz bei Eigenverwaltung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Forderungsvereinnahmung in der Insolvenz bei Eigenverwaltung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 2 Nr 1 S 2 UStG 2005, § 55 Abs 1 Nr 1 InsO, § 270 Abs 1 S 1 InsO, Art 90 EGRL 112/2006, § 13 Abs 1 Nr 1 Buchst a UStG 2005
    Forderungsvereinnahmung in der Insolvenz bei Eigenverwaltung

  • IWW

    § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a des Umsatzsteuergesetzes (UStG), § ... 270 der Insolvenzordnung (InsO), § 17 UStG, § 68 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 240 der Zivilprozessordnung, § 155 FGO, § 80 Abs. 1 InsO, Richtlinie 77/388/EWG, § 126 Abs. 2 FGO, § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG, § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2, Abs. 1 Satz 1 UStG, § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, § 17 Abs. 2 Nr. 1, § 251 Abs. 2 Satz 1 der Abgabenordnung, § 38 InsO, § 55 InsO, § 16 UStG, §§ 38, 55 InsO, § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG, Art. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1553/89, § 270 InsO, § 270 Abs. 1 InsO, § 270 Abs. 1 Satz 1 InsO, §§ 270 ff. InsO, § 55 Abs. 1 InsO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer
  • Betriebs-Berater

    Forderungsvereinnahmung in der Insolvenz bei Eigenverwaltung

  • ra.de
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    UStG § 17 Abs. 2 Nr. 1; MwStSystRL Art. 90; MwStSystRL Art. 273; InsO § 55; InsO § 270
    Forderungsvereinnahmung in der Insolvenz bei Eigenverwaltung

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuerliche Behandlung von durch den Insolvenzschuldner im Rahmen der Eigenverwaltung vereinnahmten Erlösen

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Umsatzsteuer für nach Insolvenzeröffnung vereinnahmte Entgelte als Masseverbindlichkeit auch bei Eigenverwaltung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Qualifikation der Umsatzsteuer (auch) in der Eigenverwaltung als Masseverbindlichkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Insolvenz in Eigenverwaltung - und die Zahlung eines Drittschuldners

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Forderungsvereinnahmung in der Insolvenz bei Eigenverwaltung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Begründung einer Masseverbindlichkeit bei Eigenverwaltung

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Forderungsvereinnahmung in der Insolvenz bei Eigenverwaltung

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Insolvenzen und Steuern
    Die Umsatzsteuer im Insolvenzverfahren
    Zusammenfassende Übersichten
    Insolvenzverfahren
    Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren
    Überblick über den Ablauf der Eigenverwaltungsplanung, dem Schutzschirmverfahren bis zur Anordnung der Eigenverwaltung
    Anordnung der Eigenverwaltung

Sonstiges (3)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    InsO § 270 Abs 1, InsO § 35, InsO § 55, UStG § 17 Abs 1
    Insolvenz, Masseanspruch, Forderung, Uneinbringlichkeit

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    Forderung; Insolvenz; Masseanspruch; Uneinbringlichkeit

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 262, 214
  • ZIP 2016, 2178
  • ZIP 2018, 2232
  • NZI 2018, 988
  • BB 2018, 2709
  • BB 2018, 2854
  • DB 2018, 2733
  • BStBl II 2019, 356
  • NZG 2019, 157
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (10)

  • BFH, 09.12.2010 - V R 22/10

    Masseverbindlichkeit bei Entgeltvereinnahmung durch Insolvenzverwalter - …

    Auszug aus BFH, 27.09.2018 - V R 45/16
    Vereinnahmt der Insolvenzschuldner im Rahmen der Eigenverwaltung das Entgelt für eine vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgeführte Leistung, begründet dies eine Masseverbindlichkeit i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO (Fortführung des BFH-Urteils vom 9. Dezember 2010 V R 22/10, BFHE 232, 301, BStBl II 2011, 996) 12 20 24 .

    Rn. 3 Im Anschluss an eine Außenprüfung ging der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) davon aus, dass die Steuer für die Leistungen, die die GmbH bereits vor Insolvenzeröffnung erbracht hatte, für die die GmbH die Entgelte aber erst nach Insolvenzeröffnung im Verfahren vereinnahmt hatte, nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9. Dezember 2010 V R 22/10 (BFHE 232, 301, BStBl II 2011, 996) zur sog. Berichtigungssequenz entsprechend § 17 UStG bei der Berechnung der sich für das Streitjahr ergebenden Masseverbindlichkeit zu berücksichtigen sei und änderte die Steuerfestsetzung für den Voranmeldungszeitraum August 2012 entsprechend.

    Rn. 13 1. Hat ein Unternehmer, der der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten als sog. Sollbesteuerung unterliegt (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG), eine Leistung vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erbracht, für die erst der Insolvenzverwalter die Gegenleistung vereinnahmt, führt die Vereinnahmung durch den Insolvenzverwalter nach nunmehr ständiger Rechtsprechung der beiden für Umsatzsteuerrecht zuständigen Senate des BFH zu einer Berichtigung nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 und Abs. 1 Satz 1 UStG, die insolvenzrechtlich eine Masseverbindlichkeit i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO begründet, während die zuvor für Leistungserbringung vorgenommene Besteuerung für das Jahr der Insolvenzeröffnung zu berichtigen (§ 17 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 1 Satz 1 UStG) und bei der Berechnung der sich für dieses Jahr ergebenden Umsatzsteuerjahresinsolvenzforderung zu berücksichtigen ist (BFH-Urteil in BFHE 232, 301, BStBl II 2011, 996, Rz 30 ff.; ebenso für das Insolvenzeröffnungsverfahren BFH-Urteile vom 24. September 2014 V R 48/13, BFHE 247, 460, BStBl II 2015, 506, Rz 26 f., und vom 1. März 2016 XI R 21/14, BFHE 253, 445, BStBl II 2016, 756, Rz 15 f.).

  • BFH, 24.09.2014 - V R 48/13

    Umsatzsteuer im Insolvenzeröffnungsverfahren

    Auszug aus BFH, 27.09.2018 - V R 45/16
    Rn. 13 1. Hat ein Unternehmer, der der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten als sog. Sollbesteuerung unterliegt (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG), eine Leistung vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erbracht, für die erst der Insolvenzverwalter die Gegenleistung vereinnahmt, führt die Vereinnahmung durch den Insolvenzverwalter nach nunmehr ständiger Rechtsprechung der beiden für Umsatzsteuerrecht zuständigen Senate des BFH zu einer Berichtigung nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 und Abs. 1 Satz 1 UStG, die insolvenzrechtlich eine Masseverbindlichkeit i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO begründet, während die zuvor für Leistungserbringung vorgenommene Besteuerung für das Jahr der Insolvenzeröffnung zu berichtigen (§ 17 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 1 Satz 1 UStG) und bei der Berechnung der sich für dieses Jahr ergebenden Umsatzsteuerjahresinsolvenzforderung zu berücksichtigen ist (BFH-Urteil in BFHE 232, 301, BStBl II 2011, 996, Rz 30 ff.; ebenso für das Insolvenzeröffnungsverfahren BFH-Urteile vom 24. September 2014 V R 48/13, BFHE 247, 460, BStBl II 2015, 506, Rz 26 f., und vom 1. März 2016 XI R 21/14, BFHE 253, 445, BStBl II 2016, 756, Rz 15 f.).

    Der erkennende Senat berücksichtigt dabei, dass Art. 273 MwStSystRL auch dazu dient, die genaue Erhebung der Steuer und damit die zutreffende Berechnung der Mehrwertsteuer-Eigenmittel der EU nach Art. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1553/89 vom 29. Mai 1989 über die endgültige einheitliche Regelung für die Erhebung der Mehrwertsteuereigenmittel (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 155 vom 7. Juni 1989, 9) in Insolvenzfällen sicherzustellen (BFH-Urteil in BFHE 247, 460, BStBl II 2015, 506, Rz 38).

  • FG Baden-Württemberg, 15.06.2016 - 9 K 2564/14

    Masseverbindlichkeit bei Entgeltvereinnahmung auch im Falle der …

    Auszug aus BFH, 27.09.2018 - V R 45/16
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 15. Juni 2016 9 K 2564/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Nach dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 1565 veröffentlichten Urteil kommt es unter Berücksichtigung der BFH-Rechtsprechung zu vor Insolvenzeröffnung erbrachten Leistungen, für die das Entgelt erst nach Insolvenzeröffnung vereinnahmt wird, auch im Fall der Eigenverwaltung zur Berichtigung nach § 17 UStG.

  • BGH, 09.03.2017 - IX ZR 177/15

    Insolvenzverfahren: Vorbehaltlose Anmeldung einer Forderung zur Tabelle durch …

    Auszug aus BFH, 27.09.2018 - V R 45/16
    Rn. 28 bb) Dabei behält der Schuldner zwar im Ergebnis die Befugnis, nach § 270 Abs. 1 Satz 1 InsO, die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. März 2017 IX ZR 177/15, Wertpapier-Mitteilungen 2017, 673, Rz 8).
  • BFH, 22.07.2010 - V R 4/09

    Anwendung des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG auf buchführungspflichtige …

    Auszug aus BFH, 27.09.2018 - V R 45/16
    Diese beruht auf der gesetzgeberischen Erwartung, dass der Unternehmer die Gegenleistung für die von ihm erbrachte Leistung alsbald vereinnahmen kann (BFH-Urteil vom 22. Juli 2010 V R 4/09, BFHE 231, 260, BStBl II 2013, 590, Rz 43).
  • BFH, 01.03.2016 - XI R 21/14

    Zur (zweifachen) Berichtigung der Umsatzsteuer bei und nach der Bestellung eines …

    Auszug aus BFH, 27.09.2018 - V R 45/16
    Rn. 13 1. Hat ein Unternehmer, der der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten als sog. Sollbesteuerung unterliegt (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG), eine Leistung vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erbracht, für die erst der Insolvenzverwalter die Gegenleistung vereinnahmt, führt die Vereinnahmung durch den Insolvenzverwalter nach nunmehr ständiger Rechtsprechung der beiden für Umsatzsteuerrecht zuständigen Senate des BFH zu einer Berichtigung nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 und Abs. 1 Satz 1 UStG, die insolvenzrechtlich eine Masseverbindlichkeit i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO begründet, während die zuvor für Leistungserbringung vorgenommene Besteuerung für das Jahr der Insolvenzeröffnung zu berichtigen (§ 17 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 1 Satz 1 UStG) und bei der Berechnung der sich für dieses Jahr ergebenden Umsatzsteuerjahresinsolvenzforderung zu berücksichtigen ist (BFH-Urteil in BFHE 232, 301, BStBl II 2011, 996, Rz 30 ff.; ebenso für das Insolvenzeröffnungsverfahren BFH-Urteile vom 24. September 2014 V R 48/13, BFHE 247, 460, BStBl II 2015, 506, Rz 26 f., und vom 1. März 2016 XI R 21/14, BFHE 253, 445, BStBl II 2016, 756, Rz 15 f.).
  • BFH, 13.11.1986 - V R 59/79

    Der Anspruch des Finanzamtes auf Rückforderung abgezogener Vorsteuerbeträge ist …

    Auszug aus BFH, 27.09.2018 - V R 45/16
    Rn. 18 bb) Zum anderen hat die Insolvenzeröffnung auch materiell-rechtliche Rechtsfolgen, wie das Beispiel der Vorsteuerberichtigung für bis zur Insolvenzeröffnung unbezahlt gebliebene Leistungsbezüge zeigt (vgl. bereits BFH-Urteil vom 13. November 1986 V R 59/79, BFHE 148, 346, BStBl II 1987, 226, und vom 16. Juli 1987 V R 80/82, BFHE 150, 211, BStBl II 1987, 691).
  • EuGH, 23.11.2017 - C-246/16

    Di Maura - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Besteuerungsgrundlage …

    Auszug aus BFH, 27.09.2018 - V R 45/16
    Der EuGH hat dabei auch die gesetzliche Anordnung einer zweiten Berichtigung, wie sie sich aus § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 und Abs. 1 Satz 1 UStG ergibt, ausdrücklich gebilligt (EuGH-Urteil Di Maura vom 23. November 2017 C-246/16, EU:C:2017:887, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2018, 37, Rz 27).
  • EuGH, 16.03.2017 - C-493/15

    Identi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Art. 4 …

    Auszug aus BFH, 27.09.2018 - V R 45/16
    Dem trägt auch die EuGH-Rechtsprechung Rechnung (EuGH-Urteil Marco Identi vom 16. März 2017 C-493/15, EU:C:2017:219, UR 2017, 310, Rz 24, zur wirksamen Erhebung der Eigenmittel der Union).
  • BFH, 16.07.1987 - V R 80/82

    Der Anspruch auf Rückforderung von vor Konkurseröffnung abgezogenen …

    Auszug aus BFH, 27.09.2018 - V R 45/16
    Rn. 18 bb) Zum anderen hat die Insolvenzeröffnung auch materiell-rechtliche Rechtsfolgen, wie das Beispiel der Vorsteuerberichtigung für bis zur Insolvenzeröffnung unbezahlt gebliebene Leistungsbezüge zeigt (vgl. bereits BFH-Urteil vom 13. November 1986 V R 59/79, BFHE 148, 346, BStBl II 1987, 226, und vom 16. Juli 1987 V R 80/82, BFHE 150, 211, BStBl II 1987, 691).
  • BFH, 27.11.2019 - XI R 35/17

    Keine Beendigung der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft durch Anordnung der …

    Der Schuldner behält nicht seine "alte", vor Verfahrenseröffnung bestehende Verfügungsmacht über sein Vermögen, sondern übt die ihm verbliebenen Befugnisse im Insolvenzverfahren als Amtswalter innerhalb der in §§ 270 ff. InsO geregelten Rechte und Pflichten aus (vgl. BFH-Urteil in BFHE 262, 214, BStBl II 2019, 356, Rz 29).
  • FG Münster, 13.01.2021 - 13 K 365/17

    Umfang des Zweckbetriebs einer gemeinnützigen Krankenhaus-GmbH

    Rn. 117 a. Nach ständiger BFH-Rechtsprechung gehören zu dem Zweckbetrieb Krankenhaus alle Einnahmen und Ausgaben, die mit den ärztlichen und pflegerischen Leistungen an die Patienten als Benutzer des jeweiligen Krankenhauses zusammenhängen (vgl. BFH-Urteile vom 6.4.2005 I R 85/04, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 209, 345, BStBl II 2005, 545; vom 31.7.2013 I R 82/12, BFHE 243, 180, BStBl II 2015, 123; vom 18.10.2017 V R 45/16, BFHE 259, 488, BStBl II 2018, 672; vom 6.6.2019 V R 39/17, BFHE 264, 411, BStBl II 2019, 651).
  • BFH, 18.12.2025 - V R 34/23

    Zur sogenannten Doppelberichtigung ("Berichtigungssequenz") bei …

    Die Rechtsprechung des BFH und ihre Übertragung auf die Eigenverwaltung (BFH-Urteil vom 27.09.2018 - V R 45/16, BFHE 262, 214, BStBl II 2019, 356) würden nicht in Frage gestellt.

    Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat dabei insbesondere die gesetzliche Anordnung einer zweiten Berichtigung, wie sie sich aus § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 und Abs. 1 Satz 1 UStG ergibt, ausdrücklich gebilligt (EuGH-Urteil Di Maura vom 23.11.2017 - C-246/16, EU:C:2017:887, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2018, 37, Rz 27; vgl. auch BFH-Urteil vom 27.09.2018 - V R 45/16, BFHE 262, 214, BStBl II 2019, 356, Rz 21).

    Rn. 23 a) Hat ein Unternehmer, der --wie die Klägerin-- der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten unterliegt (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG), eine Leistung vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erbracht, für die erst der Insolvenzverwalter die Gegenleistung vereinnahmt, führt die Vereinnahmung durch den Insolvenzverwalter nach ständiger Rechtsprechung des BFH zu einer Berichtigung nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 und Abs. 1 Satz 1 UStG, die in Höhe des Berichtigungsbetrags insolvenzrechtlich eine Masseverbindlichkeit im Sinne von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO begründet, während die ursprünglich für die Leistungserbringung vorgenommene Besteuerung für das Jahr der Insolvenzeröffnung zu berichtigen (§ 17 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 1 Satz 1 UStG) und dabei bei der Berechnung der sich für dieses Jahr ergebenden Umsatzsteuer, die als Insolvenzforderung geltend zu machen ist, zu berücksichtigen ist (BFH-Urteil vom 27.09.2018 - V R 45/16, BFHE 262, 214, BStBl II 2019, 356, Rz 13; ebenso BFH-Urteil vom 09.12.2010 - V R 22/10, BFHE 232, 301, BStBl II 2011, 996, Rz 30 ff.; ebenso für das Insolvenzeröffnungsverfahren BFH-Urteile vom 24.09.2014 - V R 48/13, BFHE 247, 460, BStBl II 2015, 506, Rz 26 f.; vom 01.03.2016 - XI R 21/14, BFHE 253, 445, BStBl II 2016, 756, Rz 15 f.;… vom 13.02.2019 - XI R 19/16, BFH/NV 2019, 928, Rz 26; vom 28.05.2020 - V R 2/20, BFHE 268, 519, Rz 17; vom 22.06.2022 - XI R 46/20, BFHE 277, 26, Rz 20; vom 06.12.2023 - XI R 5/20, BFHE 282, 186, BStBl II 2024, 316, Rz 25).

    Rn. 24 Diese doppelte Berichtigung (mit einer ersten Berichtigung, die zugunsten des Insolvenzbereichs des § 38 InsO wirkt, und einer zweiten Berichtigung zulasten des Massebereichs des § 55 InsO) gilt auch bei einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung (vgl. BFH-Urteil vom 27.09.2018 - V R 45/16, BFHE 262, 214, BStBl II 2019, 356, Rz 24 ff.) und damit im Streitfall.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat hierzu auf sein Urteil vom 27.09.2018 - V R 45/16 (BFHE 262, 214, BStBl II 2019, 356, Rz 22) zu den nach Art. 90 und Art. 273 MwStSystRL bestehenden Regelungsbefugnissen, ohne dass dabei näher darauf einzugehen ist, ob in die Betrachtung auch Mehrwertsteuereigenmittel einzubeziehen sind.

  • BFH, 07.05.2020 - V R 14/19

    Keine Masseverbindlichkeit bei vorläufiger Eigenverwaltung

    Rn. 20 Diese vorläufigen Insolvenzverwalter üben die ihnen aufgrund ihrer Bestellung zugewiesenen Amtsbefugnisse aus und begründen daher --wie bei einer Amtstätigkeit in einem eröffneten Verfahren, die auch bei einem in Eigenverwaltung eröffneten Insolvenzverfahren vorliegt (Senatsurteil vom 27.09.2018 - V R 45/16, BFHE 262, 214, BStBl II 2019, 356, Rz 29)-- zu Lasten eines später eröffneten Insolvenzverfahrens Masseverbindlichkeiten.

    Anders als im eröffneten Verfahren kann entgegen der Auffassung des FA auch nicht durch den Verweis auf die allgemeinen Vorschriften in § 270 Abs. 1 Satz 2 InsO abgeleitet werden, dass der Schuldner in der vorläufigen Eigenverwaltung --wie der Eigenverwalter im eröffneten Verfahren (Senatsurteil in BFHE 262, 214, BStBl II 2019, 356, Rz 29)-- als sein eigener vorläufiger Insolvenzverwalter anzusehen ist.

  • FG Münster, 12.03.2019 - 15 K 1535/18

    Qualifizierung einer während des vorläufigen Insolvenzverfahrens unter …

    Eine solche Sichtweise entspreche auch der Rechtsprechung des BFH, der im Falle eines eröffneten Insolvenzverfahrens davon ausgegangen sei, dass dem Insolvenzschuldner im Falle der Eigenverwaltung die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis in seiner Funktion als Amtswalter übertragen sei und er als solcher wie ein Insolvenzverwalter und gerade nicht mehr kraft eigener Privatautonomie tätig werde (BFH-Urteil vom 27.9.2018 V R 45/16, BFHE 262, 214).

    Eine Nichtanwendung des § 55 Abs. 4 InsO im vorliegenden Fall benachteilige den Beklagten evident, da im eröffneten Eigenverwaltungsverfahren Steuerforderungen nach der Rechtsprechung des BFH unzweifelhaft Masseverbindlichkeiten darstellten (BFH-Urteil vom 27.9.2018 V R 45/16, BFHE 262, 214).

    Dabei verkennt der Senat nicht, dass nach der Rechtsprechung sowohl des BGH, als auch des BFH, der sich der erkennende Senat anschließt, der Schuldner im Rahmen des (eröffneten) Eigenverwaltungsverfahrens nicht mehr kraft eigener Privatautonomie tätig wird, sondern vielmehr die ihm verbliebenen Befugnisse im Insolvenzverfahren als Amtswalter innerhalb der in §§ 270 ff. InsO geregelten Rechte und Pflichten ausübt (BFH-Urteil vom 27.9.2018 V R 45/16, BFHE 262, 214; BGH-Urteil vom 22.11.2018 IX ZR 167/16, DB 2018, 3043 jeweils m.w.N. aus dem Schrifttum).

  • FG Düsseldorf, 25.01.2023 - 5 K 1749/21

    Änderung einer Umsatzsteuerfestsetzung für den Zeitraum nach Insolvenzeröffnung

    Rn. 42 e) In seinem Urteil vom 27.9.2018 V R 45/16 (BFHE 262, 214, BStBl II 2019, 356) hatte der BFH über die Frage zu entscheiden, ob die Rechtsprechung zur sog. Doppelberichtigung auch auf die Insolvenz in Eigenverwaltung übertragbar ist.

    Rn. 46 g) Der Senat schließt sich der BFH-Rechtsprechung zur sog. Doppelberichtigung an, und zwar unabhängig davon, ob mit dem BFH-Urteil vom 27.9.2018 V R 45/16 (BFHE 262, 214, BStBl II 2019, 356) tatsächlich eine Änderung der dogmatischen Fundierung verbunden war.

    Rn. 47 h) Für den Streitfall folgt hieraus zum einen, dass in Übereinstimmung mit dem BFH-Urteil vom 27.9.2018 V R 45/16 (BFHE 262, 214, BStBl II 2019, 356) auch in der hier maßgeblichen Konstellation der Eigenverwaltung eine Pflicht zur Vornahme der ersten und zweiten Berichtigung besteht.

    Rn. 49 Der BFH hat in seinem Urteil vom 27.9.2018 V R 45/16 (BFHE 262, 214, BStBl II 2019, 356) weiterhin daran festgehalten, dass es in der hier maßgeblichen Konstellation mit der Insolvenzeröffnung zu einer (ersten) Berichtigung der zuvor vorgenommenen Sollbesteuerung nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 UStG im Insolvenzbereich und bei Entgeltvereinnahmung zu einer nachfolgenden (zweiten) Berichtigung gem. § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 UStG im Massebereich kommt.

  • BFH, 28.05.2020 - V R 2/20

    Entgeltvereinnahmung im Insolvenzeröffnungsverfahren

    Denn zur Abgrenzung der Jahressteuer, die sich aus den Besteuerungsgrundlagen zusammensetzt, die § 38 InsO unterliegen und die als Umsatzsteuerjahresinsolvenzforderung zur Insolvenztabelle anzumelden ist (Senatsurteile vom 27.09.2018 - V R 45/16, BFHE 262, 214, BStBl II 2019, 356, Rz 13, und in BFHE 247, 460, BStBl II 2015, 506, Rz 47), hat die Umsatzsteuerjahresfestsetzung für das Streitjahr die Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 1 und Abs. 4 InsO zu erfassen.
  • BFH, 23.07.2020 - V R 26/19

    Vorsteuervergütung im Insolvenzeröffnungsverfahren

    Dabei ist der Teil der Jahressteuer, die Insolvenzforderung ist, zur Insolvenztabelle anzumelden (§§ 174 ff. InsO), während der Teil der Jahressteuer, die zu einer Masseverbindlichkeit nach § 55 InsO führt, durch Steuerbescheid festzusetzen ist (vgl. zur Aufteilung in "Umsatzsteuerjahresinsolvenzforderung" und "Umsatzsteuerjahresmasseverbindlichkeit" auch Senatsurteil vom 27.09.2018 - V R 45/16, BFHE 262, 214, BStBl II 2019, 356).
  • BFH, 22.06.2022 - XI R 46/20

    Aufrechnung im Insolvenzverfahren; Berücksichtigung eines Berichtigungsbetrags in …

    Diese Entgelte wurden nach ständiger BFH-Rechtsprechung bereits mit und dabei eine juristische Sekunde vor der Verfahrenseröffnung aus Rechtsgründen uneinbringlich (BFH-Urteile in BFHE 232, 301, BStBl II 2011, 996, Rz 30; vom 24.11.2011 - V R 13/11, BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298, Rz 51 ff.; vom 08.03.2012 - V R 24/11, BFHE 236, 274, BStBl II 2012, 466, Rz 18; vom 24.09.2014 - V R 48/13, BFHE 247, 460, BStBl II 2015, 506, Rz 27, und vom 27.09.2018 - V R 45/16, BFHE 262, 214, BStBl II 2019, 356, Rz 13).

    Rn. 29 Dementsprechend ist auch ohne Bedeutung, dass die Aufrechnung zulässig gewesen wäre, wenn das FA entgegen seiner Weisungslage den Berichtigungsanspruch entsprechend der BFH-Rechtsprechung für den Besteuerungszeitraum der Insolvenzeröffnung (BFH-Urteil vom 16.12.2008 - VII R 17/08, BFHE 224, 463, BStBl II 2010, 91, unter II.2.) im Rahmen der Steuerberechnung für den vorinsolvenzrechtlichen Unternehmensteil (BFH-Urteile in BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298, Rz 14, und in BFHE 262, 214, BStBl II 2019, 356, Rz 17) mit der Folge einer Vergütungsfestsetzung für diesen Besteuerungszeitraum berücksichtigt hätte.

  • BFH, 07.05.2020 - V R 19/19

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 07.05.2020 V R 14/19 - Keine …

    Rn. 15 Diese vorläufigen Insolvenzverwalter üben die ihnen aufgrund ihrer Bestellung zugewiesenen Amtsbefugnisse aus und begründen daher --wie bei einer Amtstätigkeit in einem eröffneten Verfahren, die auch bei einem in Eigenverwaltung eröffneten Insolvenzverfahren vorliegt (Senatsurteil vom 27.09.2018 - V R 45/16, BFHE 262, 214, BStBl II 2019, 356, Rz 29)-- zu Lasten eines später eröffneten Insolvenzverfahrens Masseverbindlichkeiten.

    Anders als im eröffneten Verfahren kann entgegen der Auffassung des FA auch nicht durch den Verweis auf die allgemeinen Vorschriften in § 270 Abs. 1 Satz 2 InsO abgeleitet werden, dass der Schuldner in der vorläufigen Eigenverwaltung --wie der Eigenverwalter im eröffneten Verfahren (Senatsurteil in BFHE 262, 214, BStBl II 2019, 356, Rz 29)-- als sein eigener vorläufiger Insolvenzverwalter anzusehen ist.

  • BFH, 04.06.2025 - XI R 7/22

    Vorsteuerberichtigung bei Rückzahlung von Einfuhrumsatzsteuer nach …

  • FG Düsseldorf, 01.07.2024 - 5 K 2267/20

    Korrespondenz zwischen Umsatz- und Vorsteuerberichtigung bei Insolvenzanfechtung

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2021 - 2 S 2765/21

    Abwassergebühren; Eröffnung des Insolvenzverfahren während des …

  • FG Münster, 07.12.2021 - 15 K 3144/20

    Berichtigung des Vorsteuerabzugs im Insolvenzverfahren infolge Anfechtung der …

  • FG Köln, 11.04.2019 - 12 K 2583/17

    Umsatzsteuer: Im Eröffnungsverfahren der Eigenverwaltung entstandene Umsatzsteuer …

  • FG Münster, 13.01.2021 - 13 K 167/17

    Einordnung der Erträge im Zusammenhang mit der Gestellung von Personal- und …

  • FG Düsseldorf, 05.08.2020 - 4 K 2524/19

    Einordnung einer während des Insolvenzeröffnungsverfahrens entstandenen …

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