Rechtsprechung
| BFH, 09.09.2020 - III R 2/19 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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- Bundesfinanzhof
EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a, EStG § ... 32 Abs 4 S 2, EStG § 32 Abs 4 S 3, EStG § 63 Abs 1 S 1 Nr 1, AO § 172 Abs 1 S 1 Nr 2a, AO § 172 Abs 1 S 2, AO § 172 Abs 1 S 3, FGO § 47, EStG VZ 2015, EStG VZ 2016, EStG VZ 2017, EStG VZ 2018
Bindungswirkung eines Ablehnungsbescheids
- rechtsinformationen.bund.de
Bindungswirkung eines Ablehnungsbescheids
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG 2009, § 32 Abs 4 S 2 EStG 2009, § 32 Abs 4 S 3 EStG 2009, § 63 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009, § 172 Abs 1 S 1 Nr 2a AO
Bindungswirkung eines Ablehnungsbescheids - IWW
§ 172 der Abgabenordnung (AO), § ... 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 32 Abs. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a, Sätze 2 und 3 AO, § 47 FGO, § 122 AO, § 172 Abs. 1 Satz 3 AO, § 32 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG, § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG, § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG, §§ 8, 8a des Vierten Buchs Sozialgesetzbuch, § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG, § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG, § 118 Abs. 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Umfang der Bindungswirkung eines einen Kindergeldantrag ablehnenden Bescheides
- Betriebs-Berater
Bindungswirkung eines Ablehnungsbescheids
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang der Bindungswirkung eines einen Kindergeldantrag ablehnenden Bescheides
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Bindungswirkung eines Ablehnungsbescheids
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die weitere Techniker-Ausbildung des volljährigen Kindes - und das Kindergeld
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Bindungswirkung eines Ablehnungsbescheids
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 13.09.2018 - 11 K 155/18
- FG Niedersachsen, 13.12.2018 - 11 K 155/18
- BFH, 09.09.2020 - III R 2/19
Papierfundstellen
- BFHE 270, 429
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (12)
- BFH, 03.07.2014 - III R 52/13
Kindergeld: Duales Studium mit studienintegrierter praktischer Ausbildung im …
Auszug aus BFH, 09.09.2020 - III R 2/19
Rn. 15 a) Für die Frage, ob bereits der erste (objektiv) berufsqualifizierende Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang zum Verbrauch der Erstausbildung führt oder ob bei einer mehraktigen Ausbildung auch ein nachfolgender Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang Teil der Erstausbildung sein kann, ist nach ständiger Rechtsprechung darauf abzustellen, ob sich der erste Abschluss als integrativer Bestandteil eines einheitlichen Ausbildungsgangs darstellt (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 03.07.2014 - III R 52/13, BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 25; vom 15.04.2015 - V R 27/14, BFHE 249, 500, BStBl II 2016, 163, Rz 20;… vom 16.06.2015 - XI R 1/14, BFH/NV 2015, 1378, Rz 26; vom 03.09.2015 - VI R 9/15, BFHE 251, 10, BStBl II 2016, 166, Rz 16).Hierfür ist auch erforderlich, dass aufgrund objektiver Beweisanzeichen erkennbar wird, dass das Kind die für sein angestrebtes Berufsziel erforderliche Ausbildung nicht bereits mit dem ersten erlangten Abschluss beendet hat (BFH-Urteil in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 30).
Rn. 16 b) Hinsichtlich der Auslegung der in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG verwendeten Tatbestandsmerkmale erstmalige Berufsausbildung und Erststudium hat der Senat entschieden, dass das Erststudium nur einen Unterfall des Oberbegriffes erstmalige Berufsausbildung darstellt (Senatsurteil in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 19 ff.) und der Erstausbildungsbegriff des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG enger auszulegen ist als das in § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG verwendete Tatbestandsmerkmal "Kind, das ... für einen Beruf ausgebildet wird" (Senatsurteil in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 22 ff.).
Durch die berufliche Ausbildungsmaßnahme muss das Kind die notwendigen fachlichen Fähigkeiten und Kenntnisse erwerben, die zur Aufnahme eines Berufs befähigen, wodurch insbesondere eine Abgrenzung gegenüber dem Besuch einer allgemein bildenden Schule erfolgen soll (Senatsurteil in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 24).
Rn. 19 Liegen mehrere Ausbildungsabschnitte vor, können diese dann eine einheitliche Erstausbildung darstellen, wenn sie zeitlich und inhaltlich so aufeinander abgestimmt sind, dass die Ausbildung nach Erreichen des ersten Abschlusses fortgesetzt werden soll und das vom Kind angestrebte Berufsziel erst über den weiterführenden Abschluss erreicht werden kann (Senatsurteil in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 27).
- BFH, 11.12.2018 - III R 26/18
Kindergeld bei neben der Ausbildung ausgeübter Erwerbstätigkeit
Auszug aus BFH, 09.09.2020 - III R 2/19
Besteht in solchen Fällen ein enger sachlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen den Ausbildungsabschnitten, hielte es der Senat nicht für gerechtfertigt, allein aus einer solchen Prüfungsvoraussetzung eine Zäsur abzuleiten, obwohl die Arbeitstätigkeit die Ausbildung nicht unterbricht und die zweite Ausbildungsphase durch die Ausbildung und nicht durch die Arbeitstätigkeit geprägt wird (Senatsurteile vom 11.12.2018 - III R 26/18, BFHE 263, 209, BStBl II 2019, 765, Rz 29, …und vom 21.03.2019 - III R 50/18, BFH/NV 2019, 1092, Rz 25).Rn. 28 c) Da die Annahme einer einheitlichen Erstausbildung schon aus diesen Gründen scheitert, kommt es nicht darauf an, ob die in Teilzeit durchgeführte Fachschulausbildung nach den im Senatsurteil in BFHE 263, 209, BStBl II 2019, 765 aufgestellten Grundsätzen gegenüber der parallel dazu ausgeübten Vollzeiterwerbstätigkeit in den Hintergrund getreten ist.
- BFH, 15.04.2015 - V R 27/14
Kindergeld: Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung bei mehraktiger …
Auszug aus BFH, 09.09.2020 - III R 2/19
Rn. 15 a) Für die Frage, ob bereits der erste (objektiv) berufsqualifizierende Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang zum Verbrauch der Erstausbildung führt oder ob bei einer mehraktigen Ausbildung auch ein nachfolgender Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang Teil der Erstausbildung sein kann, ist nach ständiger Rechtsprechung darauf abzustellen, ob sich der erste Abschluss als integrativer Bestandteil eines einheitlichen Ausbildungsgangs darstellt (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 03.07.2014 - III R 52/13, BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 25; vom 15.04.2015 - V R 27/14, BFHE 249, 500, BStBl II 2016, 163, Rz 20;… vom 16.06.2015 - XI R 1/14, BFH/NV 2015, 1378, Rz 26; vom 03.09.2015 - VI R 9/15, BFHE 251, 10, BStBl II 2016, 166, Rz 16).Nur wenn im Anschluss an einen solchen Abschluss der weitere Ausbildungsabschnitt nicht aufgenommen wird, obwohl damit begonnen werden könnte, und der Entschluss zur Fortsetzung auch sonst nicht erkennbar wird, wird der Zusammenhang und damit die Einheitlichkeit des Ausbildungsgangs aufgehoben (BFH-Urteil in BFHE 249, 500, BStBl II 2016, 163, Rz 26).
- BFH, 11.04.2018 - III R 18/17
Kein Kindergeldanspruch wegen Zweitausbildung durch zeitliche Zäsur (hier: …
Auszug aus BFH, 09.09.2020 - III R 2/19
Unschädlich sind lediglich Erwerbstätigkeiten, die der zeitlichen Überbrückung bis zum nächstmöglichen Ausbildungsbeginn dienen (Senatsurteil vom 11.04.2018 - III R 18/17, BFHE 261, 151, BStBl II 2018, 548, Rz 22).Der enge zeitliche Zusammenhang muss zwischen den beiden Ausbildungsabschnitten bestehen; ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Ende einer Ausbildung oder eines Ausbildungsabschnitts und den Bemühungen um eine weitere Ausbildung oder einen weiteren Ausbildungsabschnitt genügt nicht (Senatsurteil in BFHE 261, 151, BStBl II 2018, 548, Rz 25).
- BFH, 03.09.2015 - VI R 9/15
Kindergeld: Konsekutives Masterstudium als Teil der Erstausbildung
Auszug aus BFH, 09.09.2020 - III R 2/19
Rn. 15 a) Für die Frage, ob bereits der erste (objektiv) berufsqualifizierende Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang zum Verbrauch der Erstausbildung führt oder ob bei einer mehraktigen Ausbildung auch ein nachfolgender Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang Teil der Erstausbildung sein kann, ist nach ständiger Rechtsprechung darauf abzustellen, ob sich der erste Abschluss als integrativer Bestandteil eines einheitlichen Ausbildungsgangs darstellt (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 03.07.2014 - III R 52/13, BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 25; vom 15.04.2015 - V R 27/14, BFHE 249, 500, BStBl II 2016, 163, Rz 20;… vom 16.06.2015 - XI R 1/14, BFH/NV 2015, 1378, Rz 26; vom 03.09.2015 - VI R 9/15, BFHE 251, 10, BStBl II 2016, 166, Rz 16). - BFH, 04.02.2016 - III R 14/15
Kindergeld: Erstausbildung bei Aufnahme eines Studiums nach Berufstätigkeit
Auszug aus BFH, 09.09.2020 - III R 2/19
Rn. 20 An einer Ausbildungseinheit fehlt es dagegen, wenn die Aufnahme des zweiten Ausbildungsabschnitts eine berufspraktische Tätigkeit voraussetzt oder das Kind nach dem Ende des ersten Ausbildungsabschnitts eine Berufstätigkeit aufnimmt, die nicht nur der zeitlichen Überbrückung bis zum nächstmöglichen Beginn des weiteren Ausbildungsabschnitts dient (Senatsurteil vom 04.02.2016 - III R 14/15, BFHE 253, 145, BStBl II 2016, 615, Rz 15). - BFH, 04.08.2011 - III R 71/10
Kindergeld: Zeitlicher Regelungsumfang eines erst nach erfolglos durchgeführtem …
Auszug aus BFH, 09.09.2020 - III R 2/19
Rn. 13 Wird ein Antrag auf Kindergeld bestandskräftig abgelehnt, beschränkt sich die Bindungswirkung eines solchen Bescheides auf die Zeit bis zum Ende des Monats seiner Bekanntgabe (Senatsurteil vom 04.08.2011 - III R 71/10, BFHE 235, 203, BStBl II 2013, 380, Rz 10). - BFH, 16.06.2015 - XI R 1/14
Kindergeldanspruch bei dualer Ausbildung
Auszug aus BFH, 09.09.2020 - III R 2/19
Rn. 15 a) Für die Frage, ob bereits der erste (objektiv) berufsqualifizierende Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang zum Verbrauch der Erstausbildung führt oder ob bei einer mehraktigen Ausbildung auch ein nachfolgender Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang Teil der Erstausbildung sein kann, ist nach ständiger Rechtsprechung darauf abzustellen, ob sich der erste Abschluss als integrativer Bestandteil eines einheitlichen Ausbildungsgangs darstellt (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 03.07.2014 - III R 52/13, BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 25; vom 15.04.2015 - V R 27/14, BFHE 249, 500, BStBl II 2016, 163, Rz 20; vom 16.06.2015 - XI R 1/14, BFH/NV 2015, 1378, Rz 26; vom 03.09.2015 - VI R 9/15, BFHE 251, 10, BStBl II 2016, 166, Rz 16). - BFH, 20.03.2013 - XI R 37/11
Kein Kindergeldanspruch aus den Vorschriften des Titels II der VO Nr. 1408/71 - …
Auszug aus BFH, 09.09.2020 - III R 2/19
Neuer Tatsachenvortrag ist gemäß § 118 Abs. 2 FGO im Revisionsverfahren nicht zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 20.03.2013 - XI R 37/11, BFHE 240, 394, BStBl II 2014, 831, Rz 38). - BFH, 25.09.2014 - III R 56/13
Reichweite eines Verpflichtungsurteils in Kindergeldangelegenheiten
Auszug aus BFH, 09.09.2020 - III R 2/19
Wird das Einspruchsverfahren als fortgesetztes Verwaltungsverfahren bei einem Ablehnungsbescheid, der sich auf den Zeitraum "ab" einem bestimmten Monat (nicht "von ... bis") bezieht, fortgeführt, umfasst es nicht nur die Monate bis zur Bekanntgabe des Ablehnungsbescheids, sondern --sofern im Einspruchsverfahren eine sachliche Prüfung stattfindet-- auch die Monate bis zur Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung (Senatsurteil vom 25.09.2014 - III R 56/13, BFH/NV 2015, 206, Rz 11). - BFH, 21.03.2019 - III R 50/18
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2018 III R 26/18; teilweise …
- FG Niedersachsen, 13.12.2018 - 11 K 155/18
Streit um die Gewährung von Kindergeld; Erstausbildung
- BFH, 27.10.2020 - VIII R 30/17
Änderung der (Teil-)Einspruchsentscheidung durch Antrag nach § 172 Abs. 1 Satz 1 …
Soweit der Senat diese Auffassung in dem Senatsbeschluss in BFH/NV 2010, 831 vertreten hat, hält er daran nicht mehr fest (s.a. BFH-Urteil vom 09.09.2020 - III R 2/19, juris). - BFH, 01.09.2021 - III R 20/19
Umfang der Gewerbesteuerbefreiung für Altenheime, Altenwohnheime und …
Soweit die Klägerin im Rahmen der Revisionserwiderung vorgetragen hat, die Provisionen seien nicht für Vermittlungsleistungen entstanden, sondern für Unterstützungsleistungen bei der Antragstellung für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen (§ 40 Abs. 4, § 45b den Elften Buches Sozialgesetzbuch), handelt es sich um einen neuen Tatsachenvortrag, der in der Revisionsinstanz keine Berücksichtigung mehr finden kann (Senatsurteil vom 09.09.2020 - III R 2/19, BFHE 270, 429, Rz 26, m.w.N.). - BFH, 12.10.2023 - III R 10/22
Kindergeld: Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung bei Freiwilligendienst …
Rn. 20 Ein enger zeitlicher Zusammenhang ist nur dann gewahrt, wenn das Kind den nächsten Teil der mehraktigen Ausbildung zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufnimmt (vgl. BFH-Urteil vom 15.04.2015 - V R 27/14, BFHE 249, 500, BStBl II 2016, 163, Rz 26 sowie Senatsurteile vom 11.04.2018 - III R 18/17, BFHE 261, 151, BStBl II 2018, 548, Rz 22 und vom 09.09.2020 - III R 2/19, BFHE 270, 429, BStBl II 2021, 861, Rz 21; Wendl in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 32 EStG Rz 124).Der enge zeitliche Zusammenhang muss dabei zwischen den beiden Ausbildungsabschnitten bestehen (Senatsurteile vom 11.04.2018 - III R 18/17, BFHE 261, 151, BStBl II 2018, 548, Rz 25 und vom 09.09.2020 - III R 2/19, BFHE 270, 429, BStBl II 2021, 861, Rz 21).
- FG Münster, 06.06.2024 - 13 K 1080/23
Einordnung des volljährigen Sohnes eines Steuerpflichtigen nicht als …
Der enge zeitliche Zusammenhang muss dabei zwischen den beiden Ausbildungsabschnitten bestehen (vgl. BFH-Urteile v. 09.09.2020 - III R 2/19, BFHE 270, 429, BStBl II 2021, 861; v. 11.04.2018 - III R 18/17, BStBl II 2018, 548). - FG Niedersachsen, 13.12.2018 - 11 K 155/18
Streit um die Gewährung von Kindergeld; Erstausbildung
Revision eingelegt - BFH-Az.: III R 2/19.
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