Rechtsprechung
| BFH, 25.11.2021 - V R 45/20 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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- Bundesfinanzhof
UStG § 3 Abs 1b S 1 Nr 3, UStG § 3 Abs 1b S 2, EGRL 112/2006 Art 16, UStG VZ 2007, UStG VZ 2008, UStG VZ 2009, UStG § 10 Abs 4 S 1 Nr 1, UStG § 15 Abs 4 S 2, UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1
Unentgeltlichkeit der Wärmeabgabe
- rechtsinformationen.bund.de
Unentgeltlichkeit der Wärmeabgabe
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 3 Abs 1b S 1 Nr 3 UStG 2005, § 3 Abs 1b S 2 UStG 2005, Art 16 EGRL 112/2006, UStG VZ 2007, UStG VZ 2008
Unentgeltlichkeit der Wärmeabgabe - IWW
- Wolters Kluwer
Wärmelieferung aus einer Biogasanlage als Zuwendung; Begriff der Unentgeltlichkeit; Fehlen einer Preisvereinbarung; Verschaffen eines Vermögensvorteils
- Betriebs-Berater
Unentgeltlichkeit der Wärmeabgabe
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
UStG § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3; UStG § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. Satz 2; MwStSystRL Art. 16
Unentgeltlichkeit der Wärmeabgabe - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unentgeltlichkeit der Wärmeabgabe
- rechtsportal.de
Wärmelieferung aus einer Biogasanlage als Zuwendung; Begriff der Unentgeltlichkeit; Fehlen einer Preisvereinbarung; Verschaffen eines Vermögensvorteils
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unentgeltliche Wärmeabgabe
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Unentgeltlichkeit als Voraussetzung für Zuwendung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Vorsteuerabzug
- Der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG
Sonstiges (3)
- Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
UStG § 1 Abs 1 Nr 1 ; UStG § 3 Abs 1b S 1 Nr 3 ; UStG § 15 Abs 4 ; UStG § 15a Abs 1
- IWW (Verfahrensmitteilung)
UStG § 1 Abs 1 Nr 1, UStG § 3 Abs 1b S 1 Nr 3, UStG § 15 Abs 4, UStG § 15a Abs 1
Vorsteuerberichtigung, Unentgeltliche Wertabgabe, Wirtschaftliche Tätigkeit, Blockheizkraftwerk, Aufteilungsmethode, Marktwertmethode - Bundesfinanzhof (Terminmitteilung)
Umsatzsteuerrechtliche Konsequenzen aus unentgeltlichen Wärmelieferungen an Dritte durch den Betreiber einer Biogasanlage 1. Ist eine Berichtigung der wegen der Errichtung der Biogasanlage zu Unrecht berücksichtigten Vorsteuerbeträge --auch nach der neueren ...
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 29.10.2020 - 11 K 21/20
- BFH, 25.11.2021 - V R 45/20
Papierfundstellen
- BFHE 275, 392
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (14)
- BFH, 12.12.2012 - XI R 3/10
Erzeugung von Strom und Wärme durch Blockheizkraftwerk im selbst genutzten …
Auszug aus BFH, 25.11.2021 - V R 45/20
Rn. 18 a) Die unentgeltliche Übertragung der Wärme als Gegenstand (BFH-Urteil vom 12.12.2012 - XI R 3/10, BFHE 239, 377, BStBl II 2014, 809, Rz 18) auf die beiden GbRs als Empfängerinnen führte dazu, dass die Klägerin diesen jeweils zielgerichtet einen Vermögensvorteil verschafft hat (vgl. BFH-Urteil in BFHE 221, 512, BStBl II 2008, 721, Leitsatz 1).Diese Eigenständigkeit kann auch zu einem eigenständigen "tatsächlichen Endverbrauch" (EuGH-Urteil Mitteldeutsche Hartstein-Industrie, EU:C:2020:712, Rz 67) in Bezug auf Strom oder Wärme führen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 239, 377, BStBl II 2014, 809).
Rn. 26 Dementsprechend hat der BFH bereits zu einem Blockheizkraftwerk ausdrücklich entschieden, dass in der Verwendung von dort erzeugtem Strom und Wärme für den Eigenbedarf eine der Umsatzbesteuerung unterliegende Entnahme i.S. von § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1 UStG liegt, wenn der Betreiber den Vorsteuerabzug aus der Anschaffung des Kraftwerks geltend gemacht hat (BFH-Urteil in BFHE 239, 377, BStBl II 2014, 809, Leitsatz 2).
Dabei bejaht der BFH den die Entnahme nach § 3 Abs. 1b Satz 2 UStG begründenden Vorsteuerabzug auch dann, wenn der Betreiber von Anfang an teilweise eine private Strom- und Wärmenutzung beabsichtigt (BFH-Urteil in BFHE 239, 377, BStBl II 2014, 809, Rz 15, 17).
Dies bezieht sich indes, wie sich auch aus dem später ergangenen BFH-Urteil in BFHE 239, 377, BStBl II 2014, 809 ergibt, nur auf den Fall einer ausschließlichen Entnahmeverwendung, an der es bei der im Streitfall gegebenen teilweisen Anlagennutzung für entgeltliche Stromlieferungen fehlt.
Rn. 31 a) Die Bemessungsgrundlage gemäß § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG bestimmt sich nach den Selbstkosten, wenn der Unternehmer einen Gegenstand (hier: die Biogasanlage) für unterschiedliche Zwecke (hier: die entgeltliche Stromlieferung und die unentgeltliche Zuwendung von Wärme) verwendet, ohne dass --wie im Streitfall-- eine Anbindung an das Fernwärmenetz besteht (BFH-Urteil in BFHE 239, 377, BStBl II 2014, 809).
- BFH, 14.05.2008 - XI R 60/07
Unentgeltliche Zuwendung - zielgerichtete Verschaffung eines Vermögensvorteils - …
Auszug aus BFH, 25.11.2021 - V R 45/20
Rn. 12 a) Nach der BFH-Rechtsprechung setzt die Zuwendung im Sinne dieser Vorschrift insbesondere die Unentgeltlichkeit einer Lieferung voraus (BFH-Urteil vom 14.05.2008 - XI R 60/07, BFHE 221, 512, BStBl II 2008, 721, Leitsätze 1 und 2).Zwar hat der BFH hier entschieden, dass er, soweit er "in der Entscheidung in BFHE 221, 512, BStBl II 2008, 721 von anderen Rechtsgrundsätzen ausgegangen ist, (...) daran nicht mehr fest[hält]".
Hierauf hatte der BFH in seinem Urteil in BFHE 221, 512, BStBl II 2008, 721 noch nicht abgestellt.
Rn. 18 a) Die unentgeltliche Übertragung der Wärme als Gegenstand (BFH-Urteil vom 12.12.2012 - XI R 3/10, BFHE 239, 377, BStBl II 2014, 809, Rz 18) auf die beiden GbRs als Empfängerinnen führte dazu, dass die Klägerin diesen jeweils zielgerichtet einen Vermögensvorteil verschafft hat (vgl. BFH-Urteil in BFHE 221, 512, BStBl II 2008, 721, Leitsatz 1).
- EuGH, 16.09.2020 - C-528/19
Mitteldeutsche Hartstein-Industrie - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht …
Auszug aus BFH, 25.11.2021 - V R 45/20
Rn. 21 c) Wie das FG letztlich zutreffend entschieden hat, ist das EuGH-Urteil Mitteldeutsche Hartstein-Industrie vom 16.09.2020 - C-528/19 (EU:C:2020:712) für den Streitfall ohne Bedeutung.Diese Eigenständigkeit kann auch zu einem eigenständigen "tatsächlichen Endverbrauch" (EuGH-Urteil Mitteldeutsche Hartstein-Industrie, EU:C:2020:712, Rz 67) in Bezug auf Strom oder Wärme führen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 239, 377, BStBl II 2014, 809).
Im Hinblick auf die vorstehenden Unterschiede ist im Übrigen nicht zu entscheiden, welche Bedeutung dem EuGH-Urteil Mitteldeutsche Hartstein-Industrie (EU:C:2020:712) für den Fall der Errichtung von auf eine Gemeinde zu übertragenden Erschließungsanlagen zukommt (vgl. BFH-Urteil vom 13.01.2011 - V R 12/08, BFHE 232, 261, BStBl II 2012, 61, Leitsatz 2 und daran zweifelnd BFH-Urteil in BFHE 272, 240, Rz 29).
- BFH, 31.05.2017 - XI R 2/14
Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Wärmeabgabe aus einer sog. KWK-Anlage …
Auszug aus BFH, 25.11.2021 - V R 45/20
Rn. 16 c) Entsprechend der bisherigen BFH-Rechtsprechung (Urteil vom 31.05.2017 - XI R 2/14, BFHE 258, 191, BStBl II 2017, 1024, Leitsatz) ist zudem der KWK-Bonus weiterhin nicht als Entgelt für die Lieferung von Wärme anzusehen.Dies bezieht sich indes auf die gegenüber der Unentgeltlichkeit eigenständigen Frage, ob § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG einer "wortlautgetreuen Anwendung" bedarf (BFH-Urteil in BFHE 258, 191, BStBl II 2017, 1024, Rz 23), was der BFH nunmehr im Hinblick auf das Zusatzkriterium der "Gefahr eines unversteuerten Endverbrauchs" verneint (BFH-Urteil in BFHE 272, 240, Rz 38 f.).
Dementsprechend ändert sich auch nichts daran, dass unter Beachtung dieses Endverbrauchskriteriums § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG entsprechend dem BFH-Urteil in BFHE 258, 191, BStBl II 2017, 1024, Rz 31 ff. auf die unentgeltliche Wärmeabgabe aus Biogasanlagen anzuwenden ist.
- BFH, 13.01.2011 - V R 12/08
Kein Vorsteuerabzug bei Zuwendung von Erschließungsanlagen - Sofortentscheidung …
Auszug aus BFH, 25.11.2021 - V R 45/20
Im Hinblick auf die vorstehenden Unterschiede ist im Übrigen nicht zu entscheiden, welche Bedeutung dem EuGH-Urteil Mitteldeutsche Hartstein-Industrie (EU:C:2020:712) für den Fall der Errichtung von auf eine Gemeinde zu übertragenden Erschließungsanlagen zukommt (vgl. BFH-Urteil vom 13.01.2011 - V R 12/08, BFHE 232, 261, BStBl II 2012, 61, Leitsatz 2 und daran zweifelnd BFH-Urteil in BFHE 272, 240, Rz 29).Die Absicht, Grundstücke im Erschließungsgebiet steuerpflichtig zu liefern, steht dem nicht entgegen (BFH-Urteil in BFHE 232, 261, BStBl II 2012, 61, Leitsätze 1 und 2).
- BFH, 03.03.2011 - V R 23/10
Anteiliger Vorsteuerabzug einer Gemeinde aus den Kosten einer Marktplatzsanierung …
Auszug aus BFH, 25.11.2021 - V R 45/20
Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die MwStSystRL zur Aufteilung von Selbstkosten keine Regelung enthält, sodass die Mitgliedstaaten hierfür Regelungen zu treffen haben (vgl. BFH-Urteil vom 03.03.2011 - V R 23/10, BFHE 233, 274, BStBl II 2012, 74, Leitsatz 4 zur Parallelfrage der analogen Anwendung von § 15 Abs. 4 UStG auf die von der Richtlinie ebenso nicht geregelte Frage der Vorsteueraufteilung bei einer Verwendung für wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Zwecke). - BFH, 16.11.2016 - V R 1/15
Vorsteueraufteilung für ein Strom und Wärme produzierendes Blockheizkraftwerk
Auszug aus BFH, 25.11.2021 - V R 45/20
Verwendet der Unternehmer Strom und Wärme einer Anlage für entgeltliche Umsätze unterschiedlicher Art, führt dies zu einer Vorsteueraufteilung nach ggf. fiktiven Entgelten (BFH-Urteil vom 16.11.2016 - V R 1/15, BFHE 255, 354, Rz 27). - BFH, 16.12.2020 - XI R 26/20
Zum Vorsteuerabzug und zur unentgeltlichen Zuwendung - Nachfolgeentscheidung zum …
Auszug aus BFH, 25.11.2021 - V R 45/20
Hieran hat sich durch die Rechtsprechungsänderung aufgrund des BFH-Urteils vom 16.12.2020 - XI R 26/20 (XI R 28/17), BFHE 272, 240, Rz 39 nichts geändert. - BFH, 27.01.2016 - X R 2/14
Nutzungsausfallentschädigung für Kfz - Investitionsabzugsbetrag - Gewinngrenze
Auszug aus BFH, 25.11.2021 - V R 45/20
Denn stützt der Revisionskläger --wie im vorliegenden Fall-- sein Rechtsmittel in zulässiger Weise auf die Verletzung materiellen Rechts, prüft der BFH nach dem Grundsatz der Vollrevision das angefochtene Urteil in vollem Umfang auf die Verletzung revisiblen Rechts, ohne dabei an die vorgebrachten Revisionsgründe gebunden zu sein (§ 118 Abs. 3 Satz 2 FGO; vgl. BFH-Urteile vom 27.01.2016 - X R 2/14, BFHE 253, 89, BStBl II 2016, 534; vom 19.10.2011 - X R 65/09, BFHE 235, 304, BStBl II 2012, 345, und vom 23.10.2019 - V R 46/17, BFHE 267, 140). - BFH, 19.10.2011 - X R 65/09
Anforderungen an die Tatsachenfeststellung durch das FG; Verhältnis zwischen der …
Auszug aus BFH, 25.11.2021 - V R 45/20
Denn stützt der Revisionskläger --wie im vorliegenden Fall-- sein Rechtsmittel in zulässiger Weise auf die Verletzung materiellen Rechts, prüft der BFH nach dem Grundsatz der Vollrevision das angefochtene Urteil in vollem Umfang auf die Verletzung revisiblen Rechts, ohne dabei an die vorgebrachten Revisionsgründe gebunden zu sein (§ 118 Abs. 3 Satz 2 FGO; vgl. BFH-Urteile vom 27.01.2016 - X R 2/14, BFHE 253, 89, BStBl II 2016, 534; vom 19.10.2011 - X R 65/09, BFHE 235, 304, BStBl II 2012, 345, und vom 23.10.2019 - V R 46/17, BFHE 267, 140). - BFH, 23.10.2019 - V R 46/17
Verzicht auf Steuerfreiheit der Vermietung
- FG Niedersachsen, 29.10.2020 - 11 K 21/20
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Wärmeabgaben an eine Nahwärmenetz GbR
- FG Niedersachsen, 29.10.2020 - 11 K 23/20
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Wärmeabgaben an eine Nahwärmenetz GbR
- FG Niedersachsen, 29.10.2020 - 11 K 22/20
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Wärmeabgaben an eine Nahwärmenetz GbR
- FG Niedersachsen, 28.11.2024 - 5 K 19/24
Biogasanlage; energetisch; Marktwertmethode; Nahwärmenetz; Selbstkosten; …
Nach dem Urteil des BFH vom 25. November 2021 (V R 45/20, BFHE 275, 392, BFH/NV 2022, 696) habe das FG hinsichtlich der Wärmelieferungen der Klägerin an die beiden GbRs zu Unrecht die Voraussetzungen unentgeltlicher Zuwendungen nach § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 UStG verneint.Wegen der Begründung wird auf die Entscheidungsgründe des BFH-Urteils vom 25. November 2021 V R 45/20 (…a.a.O.) verwiesen.
Auch der BFH habe die energetische Methode im angesprochenen Revisionsurteil nicht grundsätzlich ausgeschlossen (V R 45/20, Rz. 33: "kann").
Zur Begründung verweist das Gericht auf die Ausführungen des BFH in seinem Urteil vom 25. November 2021 V R 45/20 (BFHE 275, 392, BFH/NV 2022, 696), an die es nach § 126 Abs. 5 FGO gebunden ist.
Zur weiteren Begründung verweist das Gericht auch insofern auf die Ausführungen des BFH in seinem Urteil vom 25. November 2021 V R 45/20 (…a.a.O.).
b) Die Bemessungsgrundlage gemäß § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG bestimmt sich nach den Selbstkosten, wenn der Unternehmer einen Gegenstand (hier: die Biogasanlage) für unterschiedliche Zwecke (hier: die entgeltliche Stromlieferung und die unentgeltliche Zuwendung von Wärme) verwendet, ohne dass - wie im Streitfall - eine Anbindung an das Fernwärmenetz besteht (vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 2012 XI R 3/10, BFHE 239, 377 [BFH 26.09.2012 - V R 22/11], BStBl II 2014, 809; BFH-Urteil vom 25. November 2021 V R 45/20, BFHE 275, 392, BFH/NV 2022, 696).
Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die MwStSystRL zur Aufteilung von Selbstkosten keine Regelung enthält, sodass die Mitgliedstaaten hierfür Regelungen zu treffen haben (BFH-Urteil vom 25. November 2021 V R 45/20, BFHE 275, 392, BFH/NV 2022, 696).
Handelt es sich bei dem Nebenprodukt z. B. um Abfall, führt die Aufteilung nach möglichen Lieferentgelten zu realitätsgerechteren Ergebnissen als eine Aufteilung nach anderen Merkmalen, wie etwa eine energetische Aufteilung (BFH-Urteil vom 25. November 2021 V R 45/20, BFHE 275, 392, BFH/NV 2022, 696).
Die Kostenentscheidung beinhaltet auch die Kosten des BFH-Verfahrens V R 45/20.
Das Urteil beruht überdies auf der Begründung des BFH-Urteils vom 25. November 2021 V R 45/20, a.a.O., an welche der Senat nach § 126 Abs. 5 FGO gebunden ist.
- BFH, 11.12.2024 - XI R 4/23
Unentgeltliche Trocknung fremder Holzhackschnitzel zur Erlangung eines KWK-Bonus …
Auf eine Entnahme für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, kommt es hierfür anders als bei § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1 UStG nicht an (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 25.11.2021 - V R 45/20, BFHE 275, 392, Rz 9; vom 15.03.2022 - V R 34/20, BFHE 276, 369, Rz 27).§ 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG dient dabei der Umsetzung von Art. 16 Abs. 1 Fall 3 MwStSystRL ("als unentgeltliche Zuwendung"), während sich § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1 UStG auf Art. 16 Abs. 1 Fall 1 und Fall 4 MwStSystRL ("für seinen privaten Bedarf" und "allgemein für unternehmensfremde Zwecke") bezieht (vgl. BFH-Urteil vom 25.11.2021 - V R 45/20, BFHE 275, 392, Rz 10).
Auch unionsrechtlich kommt es nach Art. 16 Abs. 2 MwStSystRL darauf an, dass der Gegenstand oder seine Bestandteile zu einem vollen oder teilweisen Abzug der Mehrwertsteuer berechtigt haben (vgl. BFH-Urteil vom 25.11.2021 - V R 45/20, BFHE 275, 392, Rz 10).
Rn. 18 bb) Wird Wärme, die nach Art. 15 Abs. 1 MwStSystRL unter anderem einem körperlichen Gegenstand gleichgestellt ist (vgl. BFH-Urteil vom 31.05.2017 - XI R 2/14, BFHE 258, 191, BStBl II 2017, 1024, Rz 32), unentgeltlich an andere Unternehmer für deren Unternehmen (wirtschaftliche Tätigkeit) abgegeben, handelt es sich als unentgeltliche Zuwendung um eine einer Lieferung von Gegenständen gegen Entgelt gleichgestellte Entnahme eines Gegenstands durch den Unternehmer aus seinem Unternehmen im Sinne des § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG, Art. 16 Abs. 1 Fall 3 MwStSystRL; dabei kommt es nicht darauf an, ob diese anderen Steuerpflichtigen die Wärme für Zwecke verwenden, die sie zum Vorsteuerabzug berechtigen (vgl. EuGH-Urteil Finanzamt X vom 25.04.2024 - C-207/23, EU:C:2024:352, Rz 48; BFH-Urteile vom 25.11.2021 - V R 45/20, BFHE 275, 392, Rz 8;… vom 04.09.2024 - XI R 15/24 (XI R 17/20), BFH/NV 2025, 120, Rz 20 ff.; ferner BFH-Beschluss vom 22.11.2022 - XI R 17/20, BFHE 279, 264, BStBl II 2023, 601, Rz 23 ff.).
Der KWK-Bonus, den der Betreiber --wie hier die Klägerin-- einer Biogasanlage mit BHKW von seinem Stromnetzbetreiber zusätzlich erhält, ist weiteres Entgelt für die Lieferung von Strom an den Stromnetzbetreiber; er ist kein Entgelt des Stromnetzbetreibers für die (kostenlose) Lieferung von Wärme des Stromerzeugers an Dritte (vgl. BFH-Urteile vom 31.05.2017 - XI R 2/14, BFHE 258, 191, BStBl II 2017, 1024, Rz 35; vom 25.11.2021 - V R 45/20, BFHE 275, 392, Rz 16).
Danach ist auch die Entnahme eines Gegenstands für eine unentgeltliche Zuwendung (Art. 16 Satz 1 Fall 3 MwStSystRL) der Lieferung von Gegenständen gegen Entgelt gleichgestellt, unabhängig davon, ob der Gegenstand für unternehmerische Zwecke (Art. 16 Satz 1 Fall 4 MwStSystRL) genutzt wird (vgl. EuGH-Urteile Kuwait Petroleum vom 27.04.1999 - C-48/97, EU:C:1999:203, Rz 22; Mitteldeutsche Hartstein-Industrie vom 16.09.2020 - C-528/19, EU:C:2020:712, Rz 64; BFH-Urteile vom 25.11.2021 - V R 45/20, BFHE 275, 392, Rz 20; vom 15.03.2022 - V R 34/20, BFHE 276, 369, Rz 27;… Wäger in Wäger, UStG, 3. Aufl., § 3 Rz 127).
Rn. 42 (2) Dem steht nicht entgegen, dass es sich bei der Strom- und Wärmeerzeugung um unterschiedliche Verwendungszwecke mit jeweils eigenständigem Charakter handelt, wie sich bereits aus der Möglichkeit zur gesonderten Vermarktung ergibt (vgl. BFH-Urteil vom 25.11.2021 - V R 45/20, BFHE 275, 392, Rz 22).
- BFH, 15.03.2022 - V R 34/20
Zur Umsatzbesteuerung der Wärmeabgabe aus einem Blockheizkraftwerk
Rn. 17 Die Bemessungsgrundlage gemäß § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG bestimmt sich deshalb im Streitfall nach den (anteiligen) Selbstkosten, wenn der Kläger einen Gegenstand (hier: die Biogasanlage) für unterschiedliche Zwecke (hier: die entgeltliche Stromlieferung und die unentgeltliche Zuwendung von Wärme) verwendete, ohne dass eine Anbindung an das Fernwärmenetz bestand (BFH-Urteile vom 25.11.2021 - V R 45/20, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2022, 766, BFHE 275, 392, sowie in BFHE 239, 377, BStBl II 2014, 809).Rn. 26 c) Ebenso sind weitere Feststellungen zur Ermittlung der aufzuteilenden Selbstkosten zu treffen, wobei das FG auch der Frage nach einer Einbeziehung nicht vorsteuerbelasteter Kosten (vgl. hierzu BFH-Urteil in DStR 2022, 766, BFHE 275, 392, Rz 34 f.) nachzugehen hat.
Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat insoweit auf sein Urteil in DStR 2022, 766, BFHE 275, 392, Rz 17 ff. Gegenteiliges ergibt sich entgegen der Auffassung des Klägers weder aus dem EuGH-Urteil Mitteldeutsche Hartstein-Industrie vom 16.09.2020 - C-528/19 (EU:C:2020:712) noch aus dem BFH-Urteil vom 16.12.2020 - XI R 26/20, XI R 28/17 (BFHE 272, 240).
Zu einer Beeinträchtigung des Vorsteuerabzugs kommt es hierdurch nicht (BFH-Urteil in DStR 2022, 766, BFHE 275, 392, Rz 24 ff.).
- FG Niedersachsen, 28.11.2024 - 5 K 22/24
Biogasanlage; energetisch; Marktwertmethode; Nahwärmenetz; Selbstkosten; …
Wegen der Begründung wird auf die Entscheidungsgründe des BFH-Urteils vom 25. November 2021 V R 47/20 (…a.a.O.) verwiesen, wobei der BFH auf seine Parallelentscheidung vom 25. November 2021 (V R 45/20, BFHE 275, 392, BFH/NV 2022, 696) verwiesen hat.Ohne Bindungswirkung wies der BFH in seiner in Bezug genommenen Parallelentscheidung vom 25. November 2021 V R 45/20 (…a.a.O.) auf folgende Gesichtspunkte bei der erneuten Befassung des Gerichts hin:.
Auch der BFH habe die energetische Methode im angesprochenen Revisionsurteil nicht grundsätzlich ausgeschlossen (V R 45/20, Rz. 33: "kann").
Zur weiteren Begründung verweist das Gericht auch insofern auf die Ausführungen des BFH in seinem Urteil vom 25. November 2021 V R 47/20 (…a.a.O.), wobei der BFH auf seine Parallelentscheidung vom 25. November 2021 (V R 45/20, BFHE 275, 392, BFH/NV 2022, 696) verwiesen hat.
b) Die Bemessungsgrundlage gemäß § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG bestimmt sich nach den Selbstkosten, wenn der Unternehmer einen Gegenstand (hier: die Biogasanlage) für unterschiedliche Zwecke (hier: die entgeltliche Stromlieferung und die unentgeltliche Zuwendung von Wärme) verwendet, ohne dass - wie im Streitfall - eine Anbindung an das Fernwärmenetz besteht (vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 2012 XI R 3/10, BFHE 239, 377 [BFH 26.09.2012 - V R 22/11], BStBl II 2014, 809; BFH-Urteil vom 25. November 2021 V R 45/20, BFHE 275, 392, BFH/NV 2022, 696).
Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die MwStSystRL zur Aufteilung von Selbstkosten keine Regelung enthält, sodass die Mitgliedstaaten hierfür Regelungen zu treffen haben (BFH-Urteil vom 25. November 2021 V R 45/20, BFHE 275, 392, BFH/NV 2022, 696).
Handelt es sich bei dem Nebenprodukt z. B. um Abfall, führt die Aufteilung nach möglichen Lieferentgelten zu realitätsgerechteren Ergebnissen als eine Aufteilung nach anderen Merkmalen, wie etwa eine energetische Aufteilung (BFH-Urteil vom 25. November 2021 V R 45/20, BFHE 275, 392, BFH/NV 2022, 696).
- FG Niedersachsen, 28.11.2024 - 5 K 20/24
Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für unentgeltliche Wärmeabgaben von einer …
Wegen der Begründung wird auf die Entscheidungsgründe des BFH-Urteils vom 25. November 2021 V R 46/20 (…a.a.O.) verwiesen, wobei der BFH auf seine Parallelentscheidung vom 25. November 2021 (V R 45/20, BFHE 275, 392, BFH/NV 2022, 696) verwiesen hat.Ohne Bindungswirkung wies der BFH in seiner in Bezug genommenen Parallelentscheidung vom 25. November 2021 V R 45/20 (…a.a.O.) auf folgende Gesichtspunkte bei der erneuten Befassung des Gerichts hin:.
Auch der BFH habe die energetische Methode im angesprochenen Revisionsurteil nicht grundsätzlich ausgeschlossen (V R 45/20, Rz. 33: "kann").
Zur weiteren Begründung verweist das Gericht auch insofern auf die Ausführungen des BFH in seinem Urteil vom 25. November 2021 V R 46/20 (…a.a.O.), wobei der BFH auf seine Parallelentscheidung vom 25. November 2021 (V R 45/20, BFHE 275, 392, BFH/NV 2022, 696) verwiesen hat.
b) Die Bemessungsgrundlage gemäß § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG bestimmt sich nach den Selbstkosten, wenn der Unternehmer einen Gegenstand (hier: die Biogasanlage) für unterschiedliche Zwecke (hier: die entgeltliche Stromlieferung und die unentgeltliche Zuwendung von Wärme) verwendet, ohne dass - wie im Streitfall - eine Anbindung an das Fernwärmenetz besteht (vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 2012 XI R 3/10, BFHE 239, 377 [BFH 26.09.2012 - V R 22/11], BStBl II 2014, 809; BFH-Urteil vom 25. November 2021 V R 45/20, BFHE 275, 392, BFH/NV 2022, 696).
Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die MwStSystRL zur Aufteilung von Selbstkosten keine Regelung enthält, sodass die Mitgliedstaaten hierfür Regelungen zu treffen haben (BFH-Urteil vom 25. November 2021 V R 45/20, BFHE 275, 392, BFH/NV 2022, 696).
Handelt es sich bei dem Nebenprodukt z. B. um Abfall, führt die Aufteilung nach möglichen Lieferentgelten zu realitätsgerechteren Ergebnissen als eine Aufteilung nach anderen Merkmalen, wie etwa eine energetische Aufteilung (BFH-Urteil vom 25. November 2021 V R 45/20, BFHE 275, 392, BFH/NV 2022, 696).
- BFH, 22.11.2022 - XI R 17/20
Zur Umsatzbesteuerung der Wärmeabgabe aus einer Biogas-Anlage
Für den Fall E bejaht der BFH den Tatbestand der unentgeltlichen Zuwendungen gemäß Art. 16 Satz 1 Fall 3 MwStSystRL mit vollem Vorsteuerabzug, da es hier sonst zu einem unversteuerten Endverbrauch kommt (BFH-Urteil vom 25.11.2021 - V R 45/20, BFHE 275, 392, Rz 18).Der BFH hat diese Frage bislang offen gelassen (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 275, 392, Rz 34 f.; vom 15.03.2022 - V R 34/20, BFHE 276, 369, Rz 26).
- BFH, 22.01.2025 - XI R 19/23
Aufteilung eines einheitlichen Gesamtentgelts auf Liefergegenstände mit …
Rn. 35 cc) Soweit ein Verkaufspreis für ein bestimmtes Produkt nicht existiert, ist im Rahmen einer Aufteilung nach der Marktwertmethode die Berechnung mit fiktiven Verkaufspreisen vorzunehmen (vgl. zur Aufteilung von Selbstkosten im Rahmen einer unentgeltlichen Lieferung BFH-Urteile vom 25.11.2021 - V R 45/20, BFHE 275, 392, BStBl II 2025, 173, Rz 32; vom 15.03.2022 - V R 34/20, BFHE 276, 369, Rz 22; vom 09.11.2022 - XI R 31/19, BFHE 279, 227;… vom 04.09.2024 - XI R 15/24 (XI R 17/20), BFHE 285, 557, BFH/NV 2025, 120).Da die vom FA stattdessen angewendete Methode (Aufteilung nach Einzelverkaufspreisen) sachgerecht ist (vgl. BFH-Beschluss vom 03.04.2013 - V B 125/12, BFHE 240, 447, BStBl II 2013, 973), bei nicht existierenden Einkaufspreisen fiktive Einkaufspreise zugrunde zu legen sind (vgl. BFH-Urteile vom 25.11.2021 - V R 45/20, BFHE 275, 392, BStBl II 2025, 173; vom 15.03.2022 - V R 34/20, BFHE 276, 369) und Fehler des FA innerhalb der von ihm angewandten Methode weder vorgetragen noch sonst ersichtlich sind, erweisen sich die angefochtenen Umsatzsteuerbescheide als rechtmäßig.
- BFH, 11.05.2023 - V R 22/21
Keine Lieferung dezentral verbrauchten Stroms
Rn. 15 2. Nach dem Grundsatz der Vollrevision ist die Entscheidung der Vorinstanz aber materiell-rechtlich in vollem Umfang und damit ohne Einschränkung auf die von den Beteiligten vorgebrachten Streitpunkte zu überprüfen, wenn der Revisionskläger --wie im Streitfall-- sein Rechtsmittel in zulässiger Weise auf die Verletzung materiellen Rechts stützt (§ 118 Abs. 3 Satz 2 FGO; vgl. z.B. BFH-Urteile vom 12.05.2022 - V R 19/20, BFHE 277, 496, Rz 11 und vom 25.11.2021 - V R 45/20, BFHE 275, 392).Des Weiteren kann zu prüfen sein, ob überhaupt entgeltliche Stromlieferungen der A GmbH an die Klägerin oder Stromlieferungen als unentgeltliche Zuwendungen der A GmbH an die Klägerin nach § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG (vgl. BFH-Urteil in BFHE 275, 392) vorlagen.
- BFH, 09.11.2022 - XI R 31/19
Zur Umsatzbesteuerung der Wärmeabgabe aus einer Biogas-Anlage
Entstehen Selbstkosten i.S. von § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG für entgeltliche Lieferungen wie auch für unentgeltliche Wertabgaben nach § 3 Abs. 1b UStG, sind diese entsprechend § 15 Abs. 4 UStG nach tatsächlichen oder ggf. fiktiven Umsätzen (Marktwerten) aufzuteilen (Anschluss an die BFH-Urteile vom 25.11.2021 - V R 45/20, BFHE 275, 392, …und vom 15.03.2022 - V R 34/20, BFH/NV 2022, 1013 und entgegen Abschn. 2.5 Abs. 22 Satz 6 UStAE).Rn. 10 1. Wie zwischen den Beteiligten zu Recht unstreitig ist, hat das FG eine unentgeltliche Wertabgabe in Bezug auf die zur privaten Verwendung genutzte Wärme bejaht (vgl. BFH-Urteil vom 25.11.2021 - V R 45/20, BFHE 275, 392, Rz 31) und, da für den Kläger kein Anschluss an ein (Fern- oder Nah-)Wärmenetz bestand, eine Wertbemessung nach den Selbstkosten an Stelle des ansonsten vorrangigen Einkaufspreises i.S. des § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG, der unionsrechtlich auf Art. 74 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) beruht, vorgenommen (BFH-Urteile vom 12.12.2012 - XI R 3/10, BFHE 239, 377, BStBl II 2014, 809, Rz 39; in BFHE 275, 392, Rz 31, …und vom 15.03.2022 - V R 34/20, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, BFH/NV 2022, 1013, Rz 16 f).
- FG Baden-Württemberg, 06.10.2022 - 12 K 2971/20
Vorsteuerabzug aus Leistungen eines Dritten, der die Betriebskantine betreibt
Die Folge ist: Die E oHG hat die Ausführung der Bewirtschaftung gegen Entgelt -sowohl mit dem jeweiligen Leistungsempfänger der Verpflegungsleistung -dem konsumierenden Arbeitnehmer- als auch mit "einem anderen" -der Organgesellschaft der Klägerin als Arbeitgeberin- vereinbart (vgl. BFH-Urteil vom 25. November 2021 - V R 45/20, BFH/NV 2022, 696: danach "folgt die Unentgeltlichkeit aus dem Fehlen einer zu einem Entgelt führenden Preisvereinbarung";… Rau/Dürrwächter/Stadie, UStG, § 15 Rn. 484).Infolgedessen besteht die "Gefahr eines unversteuerten Endverbrauchs" im Streitfall nicht (vgl. BFH-Urteil vom 25. November 2021 - V R 45/20, BFH/NV 2022, 696; vgl. EuGH-Urteil vom 20. Januar 2005 C- 412/03, IStR 2005, 164;… BeckOK UStG/Hahn § 3 Rn. 182, nach dem auch eine verbilligte Abgabe eine entgeltliche Abgabe ist).
Eine Korrektur erfolgt sodann "nicht über eine Vorsteueraufteilung, sondern über die Bemessung" der unentgeltlichen Wertabgabe nach § 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 UStG "entsprechend § 15 Abs. 4 S. 2 UStG" im Wege einer "sachgerechten Schätzung" (vgl. BFH-Urteile vom 25. November 2021 - V R 45/20, BFH/NV 2022, 696;… vom 20. Oktober 2021 - XI R 10/21, BFH/NV 2022, 543;… BeckOK UStG/Looks, UStG, 2022, § 15 Rn. 96, 96.1, 99)).
- BFH, 04.09.2024 - XI R 15/24
Unentgeltliche Wärmelieferungen aus unternehmerischen Gründen an andere …
- BFH, 14.12.2023 - V R 28/21
Zum Zweckbetrieb "Krankenhaus" im Sinne des § 67 der Abgabenordnung (AO)
- BFH, 09.11.2022 - XI R 38/20
Teilweise Parallelentscheidung zum BFH-Urteil vom 09.11.2022 - XI R 31/19: Zur …
- BFH, 25.11.2021 - V R 46/20
Unentgeltlichkeit der Wärmeabgabe
- BFH, 25.11.2021 - V R 47/20
Unentgeltlichkeit der Wärmeabgabe
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2023 - 2 K 352/20
Nicht steuerbare unentgeltliche Leistung aus unternehmerischen Gründen - …
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