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| BGH, 13.12.1955 - 1 StR 511/55 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- RG, 29.01.1935 - 4 D 981/34
1. Bleibt eine Revision, die nur auf Verletzung des § 51 Abs. 2 StGB. gestützt …
Auszug aus BGH, 13.12.1955 - 1 StR 511/55
Gegen dieses Urteil hat die Staatsanwaltschaft unter zulässiger Beschränkung auf den Strafausspruch (RGSt 69, 110, 114) Revision eingelegt. - BGH, 30.01.1953 - 2 StR 538/52
Auszug aus BGH, 13.12.1955 - 1 StR 511/55
Für die Zubilligung anderer mildernder Umstände im Sinne des § 213 StGB ist entscheidend, ob die ordentliche Strafe des § 212 StGB bei Berücksichtigung aller maßgebenden Gesichtspunkte zu hart erscheint (RGSt 48, 308, 309 f; 68, 294; 77, 388, 390; vgl BGHSt 4, 8 f [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52]). - BGH, 27.06.1955 - 1 StR 69/55
Auszug aus BGH, 13.12.1955 - 1 StR 511/55
Zur Frage der Zurechnungsfähigkeit wird auf das Urteil des erkennenden Senats in NJW 1955, 1726 Nr. 19 verwiesen; es ist nicht klar ersichtlich, ob das Schwurgericht dem Erfordernis dieser weiteren Auslegung des § 51 StGB gerecht geworden ist.
- RG, 05.07.1934 - 2 D 654/34
Darf das Gericht, wenn es die Strafe nach § 51 Abs. 2 StGB. mindert, den …
Auszug aus BGH, 13.12.1955 - 1 StR 511/55
Für die Zubilligung anderer mildernder Umstände im Sinne des § 213 StGB ist entscheidend, ob die ordentliche Strafe des § 212 StGB bei Berücksichtigung aller maßgebenden Gesichtspunkte zu hart erscheint (RGSt 48, 308, 309 f; 68, 294; 77, 388, 390; vgl BGHSt 4, 8 f [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52]). - RG, 24.04.1944 - 3 C 50/44
Der ermäßigte Strafrahmen des § 213 StGB. kommt nicht nur dem Täter zugute, der …
Auszug aus BGH, 13.12.1955 - 1 StR 511/55
Für die Zubilligung anderer mildernder Umstände im Sinne des § 213 StGB ist entscheidend, ob die ordentliche Strafe des § 212 StGB bei Berücksichtigung aller maßgebenden Gesichtspunkte zu hart erscheint (RGSt 48, 308, 309 f; 68, 294; 77, 388, 390; vgl BGHSt 4, 8 f [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52]). - RG, 29.10.1936 - 2 D 632/36
1. Darf das Gericht bei gewerbsmäßigen Verbrechen Einzelfälle ausscheiden, die …
Auszug aus BGH, 13.12.1955 - 1 StR 511/55
Endlich müssen die Gegenstände der Einziehung nach § 40 StGB im einzelnen genau bezeichnet werden (RGSt 70, 338, 341, ebenso die Rechtsprechung des BGH, vgl die Übersicht bei Herlan MDR 1954, 529). - RG, 25.11.1913 - V 282/13
Kann in der Jugend des Täters auch dann ein "mildernder Umstand" gefunden werden, …
Auszug aus BGH, 13.12.1955 - 1 StR 511/55
Für die Zubilligung anderer mildernder Umstände im Sinne des § 213 StGB ist entscheidend, ob die ordentliche Strafe des § 212 StGB bei Berücksichtigung aller maßgebenden Gesichtspunkte zu hart erscheint (RGSt 48, 308, 309 f; 68, 294; 77, 388, 390; vgl BGHSt 4, 8 f [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52]). - RG, 08.03.1932 - I 208/32
Zur Anwendung des § 213 StGB., wenn die "schwere Beleidigung" nicht dem …
Auszug aus BGH, 13.12.1955 - 1 StR 511/55
Eine solche Voraussetzung kennt § 213 StGB nicht (RGSt 66, 159, 161).
- BGH, 26.10.1956 - 1 StR 168/56
Rechtsmittel
- BGH, 20.04.1956 - 1 StR 116/56
Rechtsmittel
Für die Zubilligung anderer mildernder Umstände im Sinne des § 213 StGB ist entscheidend, ob die ordentliche Strafe des § 212 StGB bei Berücksichtigung aller maßgebenden Gesichtspunkte zu hart erscheint (RGSt 48, 308, 309 f; 68, 294; 77, 388, 390; BGH 1 StR 511/55 vom 13. Dezember 1955). - BGH, 26.07.1957 - 4 StR 239/57
Rechtsmittel
Dabei verkennt es, daß auch der in § 213 besonders hervorgehebene mildernde Umstand der Reizung des Täters zum Zorn eine Verhältnismäßigkeit zwischen der Schwere der Kränkung und der im Zorn verübten Tat nicht voraussetzt (RGSt 66, 159 [I61]; BGH 1 StR 511/55 vom 13. Dezember 1955).
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